Wer Darf Antrag Auf Wohngeld Stellen?

Wer Darf Antrag Auf Wohngeld Stellen
Wohngeldberechtigt sind: Mieterinnen und Mieter oder Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum. Inhaberinnen und Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung. Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts.

Wer ist ein Haushaltsmitglied?

Wohngeld / 3.1 Haushaltsmitglied Haushaltsmitglied ist zunächst die wohngeldberechtigte Person. In der Regel handelt es sich dabei um die antragstellende Person. Jeder, der mit der wohngeldberechtigten Person Wohnraum gemeinsam bewohnt, zählt ebenfalls als Haushaltsmitglied.

Zusätzlich muss der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, auch der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der einzelnen Haushaltsmitglieder sein. Beispielsweise sind Familienmitglieder immer als Haushaltsmitglieder anzusehen, sofern der gemeinsam mit dem Antragsteller genutzte Wohnraum auch der Lebensmittelpunkt ist.

Zu den Familienmitgliedern zählen insbesondere:

der Ehegatte/Lebenspartner oder Lebensgefährte des Antragstellers, sofern diese nicht getrennt vom Antragsteller leben, die Kinder des Antragstellers bzw. seines Ehegatten, Geschwister, Onkel, Tanten, Schwiegereltern, Schwager und Schwägerinnen, Pflegekinder und Pflegeeltern.

Bereits gezeugte, aber noch nicht geborene Kinder zählen nicht zu den Familienmitgliedern im Sinne des, Die Nichtberücksichtigung des ungeborenen Lebens bei der Gewährung von Wohngeld ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Hat sich die Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder durch Tod eines Mitglieds verringert, so hat dieser Umstand für die Dauer von 12 Monaten nach dem Sterbemonat keinen Einfluss auf die bisherige Haushaltsgröße.

Wer zählt zu im Haushalt lebenden Personen?

Begriffserklärung: Haushaltsgemeinschaft | Bundesagentur für Arbeit

  1. Haushaltsgemeinschaft

Definition: verwandte oder verschwägerte Personen, die mit im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind. Auch: HG, Wirtschaftsgemeinschaft Zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören zum Beispiel:

  • verwandte oder verschwägerte Personen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Geschwister über 25 Jahre).
  • eigene Kinder und Pflegekinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Haushalt leben.
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Wird beantragt, muss jedes Mitglied der die einzeln ausfüllen, wenn es mit verwandten oder verschwägerten Personen zusammenlebt. : Begriffserklärung: Haushaltsgemeinschaft | Bundesagentur für Arbeit

Was bedeutet ein gemeinsamer Haushalt?

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Von einem gemeinsamen Haushalt wird ausgegangen, wenn mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz an der gleichen Stelle (z.B. Haus, Wohnung) haben und in Wirtschaftsgemeinschaft leben. Es ist auf den Lebensmittelpunkt abzustellen. Ein nur vorübergehendes Wohnen außerhalb des gemeinsamen Haushalts ist unschädlich. Achtung

Ist ein Kind ein Haushaltsmitglied?

Wer zählt als Haushaltsmitglied? – Als zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beim Wohngeld gelten der Antragsteller, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Eltern, Kinder, sonstige Verwandte und auch nicht verwandte Personen, die mit dem Antragsteller in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben.

Was zählt nicht zum Gesamteinkommen?

2.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.d. § 2 Abs.1 Satz 1 Nr.4 EStG gehört vor allem das Arbeitsentgelt, Zu beachten sind § 14 SGB IV sowie die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV),

  1. Pfändungen sowie Abtretungen, die das erzielte Arbeitsentgelt mindern, sind bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht vom Arbeitsentgelt abzusetzen.
  2. Einmalige Einnahmen, deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit mindestens 1x jährlich zu erwarten ist, müssen beim Gesamteinkommen berücksichtigt werden.
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Sie sind gleichmäßig auf die Monate des Bezugszeitraums zu verteilen.