Erforderliche Unterlagen –
Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Gültige Personaldokumente gegebenenfalls Meldebestätigung Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung Einkommensnachweise Vermögensnachweise beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz Kontoauszüge Mietvertrag gegebenenfalls Mietänderungsschreiben Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Wie viel Geld darf ich haben um Grundsicherung zu beantragen?
→ Sie als Antragsteller in Deutschland wohnen. Bitte beachten Sie: Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 973 Euro liegt, sollten Sie prü fen lassen, ob Sie Anspruch auf Grund sicherung haben. Die Grundsicherung wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie bereits eine Altersrente erhalten.
Was sind die Voraussetzungen für die Grundsicherung?
Wer kann Grundsicherung bekommen? – Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Kann ich bei Grundsicherung arbeiten?
Grundsicherungsbezieher: Hinzuverdienst möglich? Als Einkommen werden grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt. Darunter zählen u.a. Arbeitseinkommen auch aus geringfügiger Beschäftigung, Renten (auch aus privater oder betrieblicher Vorsorge), Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Nicht zum Einkommen gehören z.B. die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen mit Entschädigungscharakter sowie Kindererziehungsleistungen für Mütter, die vor 1921 geboren sind. Bei der Verwertung von Vermögen sind kleinere Barbeträge bis zu einer Vermögensfreigrenze von 2.600 Euro ausgenommen.
Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist somit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers, sowie seines nicht getrennt lebenden Ehegatten, Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft abhängig.
- Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners darf aber nur insofern berücksichtigt werden, soweit es einen fiktiven Bedarf übersteigt, den der Partner selbst als Sozialhilfe erhalten würde bzw.
- Der als Vermögen anrechenbar wäre, wenn dieser leistungsberechtigt wäre.
- Das bedeutet in der Praxis: Übersteigt dessen Einkommen den für ihn ermittelten Bedarf, so ist der der übersteigende Betrag bis zur vollen Bedarfsdeckung beim Antragsteller anzurechnen Das Einkommen, das berücksichtigt wird, richtet sich nach § 82 SGB XII.
Absatz 3 bestimmt hier: „1Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28.2Abweichend von Satz 1 ist bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen von dem Entgelt ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 25 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Entgelts abzusetzen.3Im Übrigen kann in begründeten Fällen ein anderer als in Satz 1 festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden.4Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 ein Betrag von bis zu 200 Euro monatlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen.” Hieraus folgt, dass Sie grundsätzlich hinzuverdienen können, so viel, wie Sie wollen.
- Allerdings hat der Hinzuverdienst Auswirkungen auf die Höhe der Grundsicherung.
- Wie sich aus § 82 SGB XII ergibt, werden 30 % des Brutto-Hinzuverdienstes abgezogen, maximal die Hälfte des Eckregelsatzes.
- Die so gewonnenen bereinigten Einkommensdaten werden dann in die Berechnung der Grundsicherung eingerechnet.
Es ist also nicht so, dass Sie nur einen bestimmten Betrag hinzuverdienen können. Vielmehr sind Sie als Altersrentner so gestellt, dass hier keine Grenzen einzuhalten sind. Wie hoch die Grundsicherung dann im Einzelnen ausfallen wird, hängt auch von den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ab.
Was überprüft das Sozialamt?
Wann das Sozialamt bei den Pflegekosten mithilft Heimbewohner müssen nicht erst ihr ganzes Geld aufzehren, bevor sie Sozialhilfe beantragen. Unterstützung kann schon früher drin sein. Alt, gebrechlich, hilflos – und auch finanziell schnell am Ende: Wer in einen Platz im Pflegeheim braucht, muss sich neuerdings auf Kosten von etwa 3800 Euro im Monat einstellen.
Auch in anderen Ballungsräumen Deutschlands, wie David Kröll berichtet, Sprecher beim BIVA-Pflegeschutzbund. Kommen Bewohner an ihre finanziellen Grenzen, müssten sie nicht erst ihr gesamtes Vermögen bis auf den letzten Cent aufbrauchen, bevor sie Hilfe holen, mahnt Silke Lachenmaier, Juristin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Anträge auf Sozialhilfe würden häufig viel zu spät gestellt. Das seit Januar höhere Schonvermögen sei dann schlicht verloren. Warum sind die Kosten explodiert? Ende vergangenen Jahres haben sich Heimplätze bundesweit durch die Bank verteuert, oft um happige 500 oder 600 Euro im Monat.
Anlass waren nicht allein die gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten, sondern auch die höheren Löhne der Pflegekräfte. Seit September 2022 müssen sie nach Tarif bezahlt werden. “Viele Pflegebedürftige sind in großer Sorge, dass Rente und Vermögen nicht mehr lang reichen, um die Eigenbeteiligung noch stemmen zu können”, berichtet Kröll.
Was kann man angesichts der hohen Kosten unternehmen? Wird es bei den Pflegebedürftigen finanziell eng, sollten sie so rasch wie möglich zum Sozialamt gehen, “auch wenn der Schritt sehr schwerfällt”, betont Kröll. Dort lässt sich ein Antrag auf “Hilfe zur Pflege” stellen, eine Leistung der Sozialhilfe.
- Auf keinen Fall darf man so lange damit warten, bis das gesamte Geld verbraucht ist, unterstreicht Juristin Lachenmaier.
- Viele Senioren wüssten nicht, dass ihnen Vermögensfreigrenzen zustehen, die sie nicht für ihre Pflege antasten müssen.
- Seit Januar dürfen Alleinstehende ein Schonvermögen von 10.000 Euro behalten, doppelt so viel wie noch im vergangenen Jahr.
Eheleuten stehen 20.000 Euro zu. Gehen Betroffene erst zum Sozialamt, wenn schon der letzte Notgroschen aufgezehrt ist, “ist das eindeutig zu spät”, warnt Lachenmaier. Verbrauchtes Schonvermögen gibt es nicht zurück. Wie wird gerechnet? Wer “Hilfe zur Pflege” beantragt, muss seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen.
Denn: Bevor der Staat hilft, muss das eigene Einkommen und Vermögen eingesetzt werden. Das Sozialamt prüft laufende Einkommen wie Renten und Pensionen, Unterhaltszahlungen von Verwandten, Miet- und Pachteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Nießbrauchrechte. Nur einige wenige Geldleistungen zählen nicht als Einkommen wie etwa Schmerzensgeld-Renten.
Ist ein Pflegebedürftiger verheiratet oder lebt er in einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft, werden auch Einkünfte und Vermögen des Partners herangezogen. Neben Bargeld gehört fast alles zum verwertbaren Vermögen, also etwa Wertpapiere, Bausparverträge, Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, Schenkungen, Erbansprüche, Grundbesitz, Gemälde oder Schmuck.
- Ausnahmen kann es unter anderem bei Familien- und Erbstücken geben, wie alten Möbeln oder Kunstwerken – wenn deren Verkauf eine besondere Härte bedeuten würde.
- Wie viel geht vom Einkommen drauf? Leben beide Partner bereits im Seniorenstift, müssen sie ihr regelmäßiges Einkommen, also etwa Renten oder Pensionen, ganz für die gestiegenen Heimkosten verwenden, wie Kröll erläutert.
Auch Ersparnisse müssen eingesetzt werden. Unangetastet bleibt das Schonvermögen. Kommt nur einer der Ehe- oder Lebenspartner ins Heim, während der andere zu Hause wohnen bleibt, greift die Pflicht, sich finanziell gegenseitig zu unterstützen. Wer zurückbleibt, muss sich dann an den Heimkosten beteiligen.
Aber: Dem, der daheim wohnen bleibt, muss so viel Geld übrig bleiben, dass er seine Kosten weiter davon bezahlen kann, etwa für Miete und Verpflegung. Das Sozialamt prüft immer im Einzelfall, wie viel vom gemeinsamen Einkommen für die Heimplatzfinanzierung angemessen ist. Kurz vorher noch schnell Geld abheben und den Partner “ärmer” rechnen, ist keine gute Idee.
Das fliegt in der Regel auf. Was ist mit der eigenen Immobilie? Auch die selbst genutzte Eigentumswohnung oder das eigene Haus müssen notfalls für die Pflege eingesetzt werden, sollten Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die Heimkosten zu decken.
Unumgänglich wird ein Verkauf meist dann, wenn beide Eheleute oder Lebenspartner ins Heim kommen. Eine Immobilie noch schnell an die Kinder oder Verwandte zu übertragen, bevor der Gang zum Sozialamt ansteht, ist nicht ratsam, warnt Kröll. Das Amt prüft im Pflegefall, ob in den letzten zehn Jahren Schenkungen vorgenommen wurden.
Ist dem so, wird die Aktion zum Bumerang. Das Amt wird die Schenkung zurückfordern. Anders sieht es aus, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner ins Heim zieht, der andere aber zurückbleibt. Die selbst genutzte Immobilie bleibt dann unangetastet – vorausgesetzt, sie ist angemessen groß, kein Luxusanwesen und nicht überdurchschnittlich wertvoll.
- Was ist mit den Kindern? Die meisten sind finanziell fein raus.
- Wird der Antrag auf “Hilfe zur Pflege” genehmigt, wird das Sozialamt den hohen Eigenanteil der Eltern an den Pflegekosten übernehmen.
- Der Anteil der Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen liegt laut BIVA aktuell schon bei etwa 40 Prozent.
- Tendenz steigend, betont Fachfrau Lachenmaier.
Bis vor kurzem hatten die Sozialhilfeträger noch die Chance, sich das Geld vom Nachwuchs der Pflegebedürftigen zurückzuholen. Doch seit 2020 muss der Großteil der erwachsenen Kinder keinen Elternunterhalt mehr zahlen. Nur Topverdiener mit Jahreseinkommen über 100.000 Euro brutto stecken noch finanziell in der Verantwortung.
Zeichnet sich mehr Unterstützung ab? Die mit dem Jahresbeginn 2022 eingeführten Entlastungszuschläge für Alte und Kranke im Heim steigen ab dem nächsten Jahr. Der Bundestag hat eben erst eine Pflegereform beschlossen. Die Zuschläge sollen die Eigenanteile im ersten Jahr im Heim ab 2024 um 15 Prozent senken statt wie bisher um 5 Prozent.
Im zweiten Jahr sind es künftig 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent ab dem vierten Jahr 75 statt 70 Prozent. : Wann das Sozialamt bei den Pflegekosten mithilft
Was kontrolliert das Sozialamt?
Was gilt als Vermögen? – Neben Bargeld gehört fast alles zum Vermögen, was Sie theoretisch irgendwie zu Geld machen könnten: Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, Schenkungen, Erbansprüche, Haus− und Immobilienbesitz, aber auch Erbbau− und Nießbrauchsrechte sowie Gemälde, Schmuck und Ihr Auto.
Was sollte man bei einem Kontoauszug schwärzen?
Bei der Vorlage der Kontoauszüge sind Schwärzungen von besonderen Kategorien personenbezogener Daten grundsätzlich zulässig. Hierzu gehören beispielsweise Angaben über ethnische Herkunft, politische Meinungen, Glauben, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Gesundheit oder Sexualleben (Art.9 Absatz 1 DSGVO).
Wie viele Kontoauszüge Bürgergeld?
Bürgergeld: Kann das Jobcenter Kontoauszüge verlangen? Antragsteller von Bürgergeld reagieren oft verwirrt, wenn sie vom Jobcenter aufgefordert werden, ihre Kontoauszüge vorzuzeigen. Sie fragen sich, ob das Jobcenter solche sensiblen Dokumente überhaupt einsehen darf.
Wir haben im Folgenden für Sie zusammengefasst, was Sie zu dem Thema wissen müssen und ob Sie das Jobcenter wirklich Ihre Kontoauszüge einsehen lassen müssen. Übrigens:, Zudem zahlt das Jobcenter für, Wer in Deutschland Bürgergeld beantragt, muss zunächst immer gegenüber dem Jobcenter seine Hilfsbedürftigkeit nachweisen und dazu gehören auch Informationen über das eigene Vermögen und Einkommen.
Dieses lässt sich am besten über aktuelle Kontoauszüge überprüfen. Wie die Agentur für Arbeit auf ihrer Website bestätigt, ist die Vorlage von Kontoauszügen bei jeder Antragstellung notwendig. “In der Regel kann die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate von jedem Konto, das von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geführt wird, zur Einsichtnahme verlangt werden.
Wie prüft das Sozialamt ob Vermögen vorhanden war?
Wie prüft das Sozialamt ob Vermögen vorhanden war? – Wie prüft das Sozialamt das Vermögen? – Falls du die Kosten für die Pflege nicht aufbringen kannst und auch die Kinder nicht verpflichtet werden können, ist das Sozialamt eine Option. Um Sozialhilfe zu empfangen, musst du immer einen Antrag stellen. Die Hilfe wird erst ab Stellung des Antrags gewährt. Das Gute daran ist: Das Sozialamt prüft dein Vermögen nur, wenn du es einschaltest und um Hilfe bittest. Der Nachteil: Das Sozialamt zahlt auch nur, wenn du wirklich hilfebedürftig bist und sämtliches Vermögen bis auf das Schonvermögen aufgebraucht ist.
Um herauszufinden, ob das der Fall ist, musst du dein Vermögen offenlegen. Das Sozialamt prüft Einkünfte und Vermögenswerte in der Regel sehr genau, wenn du einen Zuschuss zu den Kosten des Pflegeheims beantragst. Das Amt untersucht auch, ob nicht eventuell Geld oder Vermögen verschenkt wurde. Um das nachzuprüfen, fordert es in der der Regel Kontoauszüge und Gehaltsbescheinigungen ein.
Doch wie lange prüft das Sozialamt eigentlich zurück, ob Vermögen vorhanden war? Bei einem Pflegefall gilt für Schenkungen immer eine 10-Jahresfrist. Es kann also passieren, dass du bis zu zehn Jahre vor dem Antrag alle größeren Geldbewegungen nachweisen musst.
Was kontrolliert das Sozialamt?
Was gilt als Vermögen? – Neben Bargeld gehört fast alles zum Vermögen, was Sie theoretisch irgendwie zu Geld machen könnten: Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, Schenkungen, Erbansprüche, Haus− und Immobilienbesitz, aber auch Erbbau− und Nießbrauchsrechte sowie Gemälde, Schmuck und Ihr Auto.