Den Hartz-4-Antrag stellen: Welche Unterlagen Pflicht sind – Verzweifelt? Beim Hartz-4-Antrag und den Unterlagen kann Ihnen Ihr Jobcenter helfen. Einige Unterlagen neben dem Hartz-4-Antrag sind allerdings obligatorisch. Dazu gehören:
gültiger Personalausweis und Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt) Mietvertrag Nachweis über die Höhe der monatlichen Heizkosten Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten Kontoauszüge der letzten drei Monate
Welche Unterlagen daneben für Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter eingereicht werden müssen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn der Antragsteller Wohnungs- oder Kapitaleigentum hat, sind zusätzlich zum Hartz-4-Antrag auch folgende Unterlagen beizufügen:
Kaufvertrag Nachweis der monatlichen Zinsbelastung Nachweis der monatlichen Nebenkosten Nachweis über den aktuellen Verkehrswert Nachweis über die aktuelle Restschuld Nachweis über Mieteinnahmen Nachweis über eine Kapitallebensversicherung Nachweise über Sonstiges (Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonten, Sparbücher etc.)
Welche Unterlagen für den Hartz-4-Antrag nötig sind, ist also nur schwer pauschal zu beantworten, In der Regel wird der Hartz-4-Antrag inklusive aller Unterlagen beim Jobcenter des Wohnortes des Antragstellers eingereicht,
Was darf man besitzen bei Hartz-4?
Vermögen im Bürgergeld-Bezug: Wie viel dürfen Leistungsempfänger besitzen? – § 12 SGB II legt ganz genau fest, wer wie viel Vermögen besitzen darf bzw. wie hoch die unterschiedlichen Grundfreibeträge ausfallen und was als Schonvermögen für die Anrechnung tabu ist.
Was darf bei Hartz-4 nicht angerechnet werden?
Absetzungen (Aufwendungen und Freibeträge bei Einkommen) – Von den Einnahmen können Aufwendungen abgesetzt werden, wie
auf das Einkommen entfallende Steuern Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Werbungskosten (z.B. Fahrkosten für Pendelfahrten) gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (zum Beispiel Kfz-Haftpflicht) ein Zusatz-Freibetrag von 30 € pro Monat für angemessene private Versicherungen (bei Erwerbstätigkeit ist dies bereits im Grundfreibetrag enthalten)
Bei der Angabe von Werbungskosten ist zu beachten, dass bei einem Einkommen von bis zu 400 € (brutto) monatlich die Werbungskosten bereits vollständig über den Grundfreibetrag abgedeckt sind. Sie sollten entsprechende Angaben aber dennoch machen, falls sich das Einkommen erhöht.
Bei Einkünften über 400 € monatlich werden Werbungskosten berücksichtigt, wenn diese den Grundfreibetrag übersteigen. Für die Fahrt zur Arbeit gilt eine Kilometerpauschale von 20 Cent je Entfernungskilometer, es sei denn, es entstehen nachweislich höhere Kosten. Ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar, werden nur die Kosten anerkannt, die diese verursachen würden.
Auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird zusätzlich ein Freibetrag gewährt, der von der Höhe des erzielten Brutto- und Nettoeinkommens abhängig ist:
Die ersten 100,00 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag). Zusätzlich bleiben 20 % des über 100,00 € bis einschließlich 1.000,00 € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei. Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10 % von ihrem Bruttolohn über 1.000,00 € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Leistungsberechtigten ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,00 €, bei Leistungsberechtigten mit mindestens einem Kind bei 1.500,00 €.
Wie fülle ich ein Hartz 4 Antrag richtig aus?
Den Hartz-4-Antrag richtig ausfüllen – Viele Betroffene sind nicht sicher, wie sie den Erstantrag auf Hartz-4-Leistungen richtig ausfüllen, handelt es sich doch um ein Dokument, was ihnen viele Angaben abverlangt. Das wichtigste ist, dass alle Eintragungen, welche Sie vornehmen, der Wahrheit entsprechen.
- Ist das nicht der Fall, droht eine Strafanzeige wegen Betrugs,
- Zunächst müssen Sie auf dem Hartz-4-Antrag Ihre Personalien eintragen und angeben, ab wann Sie die Leistungen beziehen wollen.
- Als nächster Punkt wird Ihr Familienstand überprüft.
- Ebenfalls angefragt wird Ihre Wohnsituation,
- Danach müssen Sie angeben, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht.
Im nächsten Schritt werden Angaben zum Einkommen, Vermögen und eventuell vorrangigen Leistungen (beispielsweise Kindergeld ) benötigt. Zu guter Letzt müssen Sie angeben, ob Sie Ansprüche gegenüber Dritten haben und wie Sie kranken- bzw. pflegeversichert sind.