Was Ist Vo800 Antrag?

Was Ist Vo800 Antrag
V0800 – Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.

Wie viele Jahre werden für Kindererziehung bei der Rente angerechnet?

Mein Kind wurde 1992 oder später geboren – Sollte Ihr Kind im Jahr 1992 oder später geboren sein, werden Ihnen bis zu 3 Jahre oder 36 Monate Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Die Erziehungszeit beginnt mit dem Kalendermonat nach der Geburt des Kindes.

Wie viel Rente bekommt man für jedes Kind?

Rente für Eltern: Alles über Mütterrente, Kindererziehungszeiten, Kinderzulage Generationen­vertrag. Groß­eltern, Eltern, Kinder – die Rente zahlt die jeweils nach­folgende Generation. © plainpicture / Stephanie Uhlenbrock Mütter und Väter stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu: Kinder­erziehungs­zeiten, Berück­sichtigungs­zeiten, Mütterrente, Kinder­zuschlag.

Ein Über­blick. Inhalt Ohne Nach­wuchs läuft bei der Rente nichts. Er ist es, der für die gesetzlichen Renten späterer Generationen sorgen muss. Aber Kinder können das Erwerbs­leben ziemlich durch­einander wirbeln. Die Folge: Renten von Eltern – meist die der Mütter – fallen oft nied­riger aus als von Kinder­losen.

Für Eltern sieht der Gesetz­geber daher zusätzliche Renten­punkte und andere Leistungen vor. Sie sollen Nachteile ausgleichen. Aber was ist der Unterschied zwischen Mütterrente und Kinder­erziehungs­zeiten, zwischen Kinder­zuschlag und Kinder­zulage? Muss man Leistungen für Eltern bei der Renten­versicherung beantragen? Hier beant­worten wir die wichtigsten Fragen.

Eine Infografik erklärt, wie wird; außerdem zeigen wir im Über­blick.1. Wie erhalte ich Rente für die Kinder­erziehung? Damit die Renten­versicherung Kinder­erziehung bei der Rente anrechnet, müssen Eltern Kinder­erziehungs­zeit beantragen. Das Formular dafür heißt V0800 und kann bei der Renten­versicherung herunter­geladen werden ().

Eltern könnten sich mit dem Antrag theoretisch bis zur Rente Zeit lassen. Um die eigene Alters­vorsorge aber richtig einschätzen zu können, ist es sinn­voll, den Antrag früh zu stellen.2. Wie stark erhöht die Kinder­erziehungs­zeit meine Rente? Die Zeit der Kinder­erziehung erhöht die Rente ungefähr so stark, als hätten Mutter oder Vater nach der Geburt durch­schnitt­lich verdient und zusammen mit einem Arbeit­geber Beiträge gezahlt.

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, währt die 30 Monate, für später geborene Kinder 36 Monate. Was das nun konkret heißt, zeigt unsere, Eltern, die während der Kinder­erziehungs­zeit arbeiten, erhalten die Renten­punkte zusätzlich zu den Ansprüchen aus ihrem Job – allerdings nur bis zu einer Höchst­grenze (siehe ).3.

Wer hat einen Anspruch auf Kinder­erziehungs­zeiten? Fast alle Eltern, die in den ersten 30 oder 36 Monaten nach der Geburt eines Kindes dieses versorgt haben. Neben den leiblichen Eltern können das auch Adoptiv-, Stief- oder Pfle­geeltern sein. Kinder­erziehungs­zeiten werden entweder bei der gesetzlichen Renten­versicherung berück­sichtigt oder bei einem anderen Alters­sicherungs­system, zum Beispiel bei der Beamten­versorgung oder kirchlichen Versorgung.

Bei Eltern, die als Arbeitnehmende viel verdienen, steigert die Kinder­erziehung die Rente nicht (siehe ). Auch bei Eltern, die bereits ihre reguläre Alters­rente beziehen, rechnet die Renten­versicherung keine Erziehungs­zeit an.4. Stehen auch Selbst­ständigen Kinder­erziehungs­zeiten zu? Ja, und zwar unabhängig davon, ob sie vor der Geburt in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert, freiwil­lig versichert oder dort gar nicht versichert sind.

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Die Renten­versicherung berück­sichtigt Kinder­erziehungs­zeiten, solange Eltern keine ähnlichen Leistungen aus einem anderen Alters­sicherungs­system erhalten. Das ist bei Selbst­ständigen und auch bei Freiberuf­lern wie Ärzten oder Rechts­anwälten nicht der Fall.5.

  1. Erhalten beide Eltern Kinder­erziehungs­zeit? Nein.
  2. Die Renten­ansprüche für die Kinder­erziehung bestehen nur einmal pro Kind.
  3. Die Renten­versicherung rechnet sie also nicht beiden Eltern­teilen voll an.
  4. Eltern können sie aber aufteilen (siehe ).6.
  5. Önnen Eltern entscheiden, wer die Erziehungs­zeit erhält? Ja.

Die Renten­versicherung schreibt allerdings in der Regel dem Eltern­teil die zusätzlichen Renten­punkte gut, der sich in den ersten Jahren haupt­sächlich um das Kind gekümmert hat. Das geben Eltern im Antrag mit an (siehe ). Hat sich die Mutter im ersten Jahr gekümmert und der Vater in den zwei darauf­folgenden Jahren, wird sie beiden nach­einander anteilig ange­rechnet.

  1. Möchten Eltern die Erziehungs­zeit anders aufteilen – soll sie also demjenigen ange­rechnet werden, der sich in den ersten Jahren nicht haupt­sächlich um die Erziehung gekümmert hat –, müssen sie dies gemein­sam gegen­über der Renten­versicherung erklären.
  2. Das machen sie anhand des Formulars V0820.
  3. Zeit lassen können sie sich dafür nicht – es ist nur zwei Monate rück­wirkend möglich.

Am besten, Eltern entscheiden schon vor der Geburt darüber.7. Erhöht die Kinder­erziehung auch die Rente von Topverdienern? Das hängt davon ab, ob Eltern sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt sind oder vor der Geburt als nicht renten­versicherte Selbst­ständige gearbeitet haben.

Beschäftigte: Liegt der Brutto­verdienst während der Kinder­erziehungs­zeit über der Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Renten­versicherung, erhöht die Erziehungs­zeit die Rente nicht. Die Beitrags­bemessungs­grenze sagt, bis zu welchem Brutto­verdienst Rentenbeiträge gezahlt werden. Sie liegt derzeit bei monatlich 7 300 Euro im Westen und 7 100 Euro im Osten.

Auch wenn Beschäftigte über­durch­schnitt­lich verdienen, erhalten sie nicht mehr die vollen Ansprüche für die Erziehung. Mit steigendem Verdienst werden es immer weniger. Partner könnten aber wählen, wer von ihnen die Erziehungs­zeit beantragt (siehe ).

Selbst­ständige: Nicht renten­versicherte Selbst­ständige wie Ärzte, Steuerberater oder Rechts­anwälte erhalten die vollen Ansprüche aus der Kinder­erziehungs­zeit unabhängig von der Höhe des Verdienstes.8. Was ist der Unterschied zwischen Kinder­erziehungs­zeit und Mütterrente? Die Mütterrente ist keine eigenen Rente.

Sie bezeichnet lediglich die Erhöhung der ange­rechneten Kinder­erziehungs­zeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. In den Jahren 2014 und 2019 wurde sie von zuvor 12 auf heute 30 Monate erhöht. Mehr dazu in unserem Über­blick, Für jedes Kind erhalten Mutter oder Vater Entgelt­punkte auf dem Renten­konto.

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es rund 2,5 Punkte. Das sind in den alten Bundes­ländern rund 90 Euro und in den neuen rund 89 Euro. Für ab 1992 geborene Kinder sind es rund 3 Punkte. Das sind in den alten Bundes­ländern rund 108 Euro und in den neuen Bundes­ländern rund 107 Euro. Beispiel: Für ein Kind das 2001 geboren wurde, bringt das in den alten Bundes­ländern rund 108 Euro Rente.

Wurde ein Kind 1990 und eines 1995 geboren, bringt das in den neuen Bundes­ländern rund 195 Euro Rente. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.

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Kinder­erziehungs­zeit. Das ist die Zeit, für die Eltern Rentenbeiträge vom Staat gezahlt bekommen. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, finanziert der Staat 30 Monate Rentenbeiträge, für jedes ab 1992 geborene Kind 36 Monate. Pro Monat Erziehungs­zeit erhält ein Eltern­teil maximal 0,0833 Entgelt­punkte aufs Renten­konto. Was das derzeit umge­rechnet in Euro heißt, zeigt der Abschnitt, Mütterrente. Die Bezeichnung „Mütterrente” meint eine bessere rentenrecht­liche Anerkennung von Erziehungs­zeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Bis zum 30. Juni 2014 hat die für sie pro Kind nur zwölf Monate Kinder­erziehungs­zeit berück­sichtigt. Seit dem 1. Januar 2019 berück­sichtigt sie bei allen Müttern oder Vätern mit vor 1992 geborenen Kindern 30 Monate pro Kind. Kinder­berück­sichtigungs­zeit. Die Renten­versicherung berück­sichtigt die ersten zehn Jahre nach Geburt des Kindes als rentenrecht­liche Zeit. Das kann helfen, Voraus­setzungen für bestimmte Renten zu erfüllen – so müssen Versicherte etwa 35 Versicherungs­jahre nach­weisen, um früher in Rente gehen zu können. Bei Versicherten, die wenig verdienen, stockt die Berück­sichtigungs­zeit auch die Rente auf. Wer mehrere Kinder hat, für den beginnt die Berück­sichtigungs­zeit mit der Geburt des ersten und endet mit dem 10. Geburts­tag des jüngsten Kindes. Erziehungs­rente. Stirbt nach einer Scheidung der Ex-Partner, soll die Erziehungs­rente den Unterhalt des Verstorbenen ersetzen. Mütter oder Väter können sie bis zum 18. Geburts­tag des Kindes beziehen. Kinder­zulage bei Riester. Eltern, die riestern, erhalten eine Kinder­zulage – für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro im Jahr, für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro im Jahr. Kinder­zuschlag. Für Hinterbliebenenrenten nach dem seit 2002 geltenden Recht kann der Eltern­teil mit Kinder­erziehungs­zeiten nach dem Tod seines Ehepart­ners einen Zuschlag auf die erhalten. Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um eine handelt, ob die Rentenbeziehenden in Ost- oder West­deutsch­land leben und wie viele Kinder sie erzogen haben. Über­schreitet die Hinterbliebenenrente zusammen mit dem Kinder­zuschlag eine volle Monats­rente des Verstorbenen, wird er begrenzt. Nach derzeitigen Werten fällt der Zuschlag so aus:

Was Ist Vo800 Antrag 07.07.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renten­eintritts­alter. Was Ist Vo800 Antrag 21.07.2023 – Sparen hilft, wenn man im Alter nicht arm sein will. Nur reicht das bei Frauen meist nicht. Sie müssen sich breiter aufstellen. Unsere Vorschläge für eine bessere Rente. Was Ist Vo800 Antrag 12.04.2023 – In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuer­nach­lass profitieren: Das klappt 2023 noch besser als bisher. Die Stiftung Warentest zeigt, was möglich ist.

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: Rente für Eltern: Alles über Mütterrente, Kindererziehungszeiten, Kinderzulage

Wie viel Rente bekommt man als Hausfrau?

Was wird Frauen, die zu Hause beiben, für die Rente angerechnet? – Es ist also ein trauriger Fakt: Hausfrauen steht nichts an Rente zu. Das heißt aber nicht, dass Frauen, die ein Leben lang zu Hause geblieben sind, keine Rentenpunkte sammeln können. Haben sie nämlich eine Ausbildung gemacht oder sind Mutter geworden, sieht es schon ganz anders aus.

Was ist der Unterschied zwischen Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten?

Kindererziehungszeiten – Kindererziehungszeiten sind die Zeiten der Erziehung eines Kindes

in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes bei Geburten ab dem 01.01.1992 bzw.dem ersten Lebensjahr eines Kindes bei Geburten vor dem 01.01.1992.

Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll.

Die Meldebehörden zeigen die Geburt eines jeden Kindes dem Rentenversicherungsträger der Mutter an. Wird keine anderweitige Erklärung von den Eltern abgegeben, so werden die Zeiten bei der Mutter angerechnet. Sollen die Erziehungszeiten dem Vater übertragen werden, so muss die übereinstimmende Erklärung unverzüglich beim Rentenversicherungsträger abgegeben werden.

Eine Übertragung ist nur maximal für zwei Monate rückwirkend möglich. Auch für Adoptiv- oder Pflegekinder können Kindererziehungszeiten ab der Adoption bzw. Aufnahme im Haushalt angerechnet werden. Bei Elternteilen, die bereits anderweitig versorgt sind (z.B.

Beamte), ist eine Anrechnung hingegen nicht möglich. Im Leistungsfall werden die Zeiten der Kindererziehung mit dem Durchschnittsverdienst aller Arbeiter und Angestellten bewertet. Das heißt, für ein Jahr Kindererziehungszeit wird man so gestellt, als hätte man 30.084 EUR verdient. Über die Kindererziehungszeit hinausgehende Zeiten der Erziehung bis zum 10.

Geburtstag eines Kindes sind sog Berücksichtigungszeiten. Damit die Zeiten der Kindererziehung dem Versicherungskonto gutgeschrieben werden, ist ein entsprechender Antrag beim Rentenversicherungsträger erforderlich.

Was bringen Kinder für die Rente?

Bei der Rente gibt es einen Bonus für die Kinder erziehung: Sie bekommen Kinder erziehungs und Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Für Kindererziehungszeiten bekommen Sie Entgeltpunkte, das heißt: Sie wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus.