Start – Häusliche Pflege ➤ Was pflegende Angehörige wissen sollten – Verhinderungspflege richtig ausschöpfen – Antrag, Geldleistungen, Tipps – Verhinderungspflege beantragen und abrechnen Verhinderungspflege, damit die Pflegeperson eine Auszeit nehmen kann Sie sollten als Pflegeperson Verhinderungspflege beantragen, wenn Sie einen Ersatz für die Pflege brauchen. Wer pflegt braucht nicht nur Auszeiten für einen Arztbesuch oder für einen Behördengang, sondern auch mal eine persönliche Auszeit.
Wer bekommt das Geld für die verhinderungspflege?
Wer hat einen Anspruch auf Verhinderungspflege? – Anspruch auf Verhinderungspflege haben grundsätzlich alle Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch. Zusätzlich gibt es 3 entscheidende Voraussetzungen :
- Mindestens eine ehrenamtliche Person, also ein Verwandter, Freund oder Nachbar, muss regelmäßige Pflege leisten. Wer auschließlich von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keine Anspruch. Grund: Der Pflegedienst wird gegen Bezahlung tätig und löst deshalb keinen Anspruch auf Verhinderungspflege aus.
- Diese Pflegeperson muss wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sein. Sie fällt zeitweise aus und muss ersetzt werden.
- Die Pflegeperson hat den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt. Man spricht hier davon, dass die Vorpflegezeit von 6 Monaten erfüllt sein muss.
: Verhinderungspflege: zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege
Wie viel Geld gibt es bei einer verhinderungspflege?
Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege) Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen. Die Leistungen für die Verhinderungspflege können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzpflege in einer Einrichtung stattfindet. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die Pflegebedürftige beziehungsweise den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in ihrer beziehungsweise seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen.
Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden.
Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag von 1.612 Euro nicht übersteigen. Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.
Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten.
Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden. Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können im Kalenderjahr bis zu 806 Euro des noch nicht in Anspruch genommenen Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.
Wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Möglichkeit der teilstationären Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege.
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht eine teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf vollstationäre Kurzzeitpflege. Anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege Die Pflegeperson erkrankt an 15 Tagen.
Während dieser Zeit wird Verhinderungspflege gewährt. Vor der Verhinderungspflege wurde Pflegegeld für Pflegegrad 4 in Höhe von 728 Euro monatlich bezogen. Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege wird das volle Pflegegeld bezahlt (von 728 Euro).
Wie funktioniert die verhinderungspflege?
Wie viel Geld gibt es bei der verhinderungspflege? – Wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt, erstattet die Pflegekasse für die Verhinderungspflege in den Pflegegraden 2-5 pauschal bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Diese Summe kann auf einen Zeitraum von 6 Wochen beziehungsweise 42 Tagen aufgeteilt werden.
Wie weise ich verhinderungspflege nach?
Zusammenfassung – Die stundenweise Verhinderungspflege dient als Ersatz der Abwesenheit der Pflegeperson. Für die Sicherstellung einer ununterbrochenen Betreuung der pflegebedürftigen Person hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Voraussetzungen dafür sind eine Maximaldauer von 8 Stunden pro Tag, die häusliche Pflege von mindestens 6 Monaten vor der erstmaligen Verhinderungspflege, sowie ein anerkannter Pflegegrad von 2 bis 5. Die Ersatzpflege darf nicht von einem Verwandten bis zum zweiten Grad oder einer Person aus dem häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen erfolgen.
Um die stundenweise Verhinderungspflege abzurechnen, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen. Dies kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Quellen: https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/verhinderungspflege https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Sachsen-Anhalt/05-Content-PDF/antrag_verhinderungspflege_aoksachsenanhalt.pdf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Praxisseiten_Pflege/2.7_Verhinderungspflege.pdf Bilder: pixabay.com / sabinevanerp pixabay.com / MabelAmber
Was wenn verhinderungspflege nicht ausreicht?
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Finanzierung kombinieren – Sie können die Zuschüsse der Pflegekasse für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren. Wenn Sie nicht das gesamte Budget für die Verhinderungspflege (1.612 Euro jährlich) aufgebraucht haben, können Sie die verbleibenden Mittel für die Kurzzeitpflege verwenden.
- Für die Kurzzeitpflege stehen so maximal 3.386 Euro zur Verfügung, wenn Sie den Zuschuss zur Verhinderungspflege gar nicht nutzen.
- Im Umkehrschluss können Sie ungenutztes Budget der Kurzzeitpflege auch für die Verhinderungspflege verwenden.
- Allerdings können Sie hier nur maximal 806 Euro aus der Kurzzeitpflege anrechnen lassen.
Für die Verhinderungspflege stehen so maximal 2.418 Euro zur Verfügung. Kombinierte Leistungen (Pflegegrad 2 bis 5):
- Kurzzeitpflege aufstocken: 1.774 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege, also insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr.
- Verhinderungspflege aufstocken: 1.612 Euro pro Jahr plus maximal 806 Euro des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege, also insgesamt bis zu 2.418 Euro.
Auch hier gilt: Die Zuschüsse werden nur auf den Anteil „Pflegekosten” an den Gesamtkosten der Kurzzeitpflege gezahlt.
Welche Arbeiten zählen zur verhinderungspflege?
Diese Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege – Zur Grundpflege und Behandlungspflege, die im Rahmen einer Ersatzpflege erfolgt, gehören folgende Tätigkeiten:
die Körperpflege mit Mundpflege und Zahnpflege Unterstützung beim Toilettengang, oder dem Wechsel von Inkontinenzmaterial Hilfe beim Einkaufen Hilfe bei Bewegung Essenszubereitung und oder Fütterung Hilfe im Haushalt, Reinigungsarbeiten Medikamentengabe (auch die Vorbereitung der Medikamente)
Kann ein Verwandter die verhinderungspflege übernehmen?
Neben ambulanten Pflegediensten können natürlich auch Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Verhinderungspflege vorübergehend zu Hause übernehmen. Falls Sie niemanden haben, können Sie auch Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen und für diese Zeit in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden.
Wie lange kann man stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Diese Kosten werden erstattet – Erstattet werden die Kosten einer nicht erwerbsmäßig pflegenden Person oder auch eines Pflegedienstes, der Sie im Verhinderungszeitraum vertritt. Außerdem besteht bei einer stundenweisen Verhinderung Ihrer Person von weniger als acht Stunden für Ihre*n pflegebedürftige*n Angehörige*n weiterhin der Anspruch auf die Zahlung des vollen Pflegegelds.
Wer bekommt das Geld von der Pflegekasse?
Pflegegeld Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden.
Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen.
Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.