Was Ist Ein Antrag Auf Schlichte Nderung?

Was Ist Ein Antrag Auf Schlichte Nderung
Neben dem Einspruch gibt es noch einen anderen Weg, den Steuerbescheid zu Ihren Gunsten berichtigen zu lassen: Sie können einen Antrag auf »schlichte Änderung« stellen (§ 172 Abs.1 Nr.2a AO). Mit einer schlichten Änderung können Sie eine ganz bestimmte Änderung des Steuerbescheids beantragen.

  • Anders als beim Einspruch wird Ihr Steuerfall also nicht noch mal in vollem Umfang geprüft.
  • Das Finanzamt darf den Steuerbescheid deswegen nur im beantragten Umfang und nur zu Ihren Gunsten ändern.
  • Zu empfehlen ist die schlichte Änderung bei ganz einfachen Sachverhalten und bei für den Finanzbeamten offensichtlichen Fehlern.

Die Besonderheiten im Vergleich zum Einspruch:

Für den Antrag auf schlichte Änderung sind – anders als beim Einspruch – keine Formvorschriften zu beachten. Der Antrag kann also auch mündlich gestellt werden. Der Antrag auf schlichte Änderung muss innerhalb der Einspruchsfrist gestellt werden. Vor Ablauf der Einspruchsfrist müssen darüber hinaus dem Finanzamt alle gewünschten Änderungen ganz konkret mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Änderungswünsche nicht mehr berücksichtigt werden. Nur die bereits genannten Änderungswünsche dürfen begründet und ergänzt werden. Bei einem Antrag auf schlichte Änderung darf das Finanzamt nicht »verbösern«.

Will das Finanzamt dem Änderungsantrag nicht entsprechen oder ist der Änderungswunsch nicht genau genug bestimmt, gilt der Änderungsantrag als Einspruch.

Wann stellt man einen Antrag auf schlichte Änderung?

Gibt es Stolperfallen bei der schlichten Änderung? – Der Änderungsantrag kann auch zwei Nachteile haben: Zum einen ist hier kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich. Das heißt, wenn das Finanzamt Geld von Ihnen fordert, müssen Sie auf jeden Fall erst einmal bezahlen, auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht korrekt ist.

  1. Bei einem Einspruchsverfahren dagegen dürfen Sie einen solchen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und die geforderte Zahlung zurückhalten.
  2. Der zweite Nachteil kann durch die Widerspruchsfrist entstehen.
  3. Nachdem der Steuerbescheid vom Finanzamt verschickt wurde, haben Sie einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen oder die schlichte Änderung zu beantragen.

Diese Frist läuft auf jeden Fall, auch wenn das Finanzamt bummelt. Das heißt, wenn Sie einen Antrag auf schlichte Änderung stellen, der wochenlang unbearbeitet bleibt, verstreicht womöglich die Frist für einen Einspruch. Stellt sich heraus, dass Ihr Antrag auf schlichte Änderung nicht ausreichend war und Sie hätten Einspruch einlegen sollen, dann ist es dafür womöglich zu spät.

Dieses Problem lässt sich jedoch umgehen, wenn Sie kurz vor Ablauf der Frist vorsichtshalber Einspruch (ohne sofortige Angabe von Gründen) einlegen. Dann ist die Frist gewahrt. Wird Ihrem Antrag auf schlichte Änderung noch rechtzeitig stattgegeben, ziehen Sie den Widerspruch einfach wieder zurück. Wenn Sie sich unsicher fühlen und Hilfe brauchen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört das zur täglichen Arbeit. Schauen Sie einfach mal in unserer, wer in Ihrem Umkreis für Sie da ist.

Wann kann ein Bescheid geändert werden?

Die Festsetzungsfrist für Steuerbescheide – Ihr Steuerbescheid ist noch nicht bestandskräftig, wenn die Einspruchsfrist von einem Monat noch nicht verstrichen ist, er unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO steht oder er gemäß § 165 AO vorläufig ist.

  1. Liegen diese Fälle nicht vor, ist der Steuerbescheid bestandskräftig.
  2. Nur bis zum Ende der Festsetzungsfrist dürfen bestandskräftige Steuerbescheide geändert bzw.
  3. Steuerbescheide überhaupt noch verschickt werden.
  4. Die Festsetzungsfrist ( Verjährungsfrist ) beträgt gemäß § 169 AO im Normalfall 4 Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung 5 und bei Steuerhinterziehung 10 Jahre.

Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben ( § 170 Abs.2 Nr.1 AO ). Sie geben Ihre Steuererklärung 2015 im Jahr 2016 ab. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des 31.12.2016 und endet vier Jahre später mit Ablauf des 31.12.2020.

  • Ohne Abgabe einer Steuererklärung beginnt die Frist mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, wenn keine Abgabepflicht besteht ( § 170 Abs.1 AO ).
  • Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, ohne dies aber zu tun, beginnt die Festsetzungsfrist spätestens drei Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums, für den die Steuererklärung abzugeben ist (Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs.2 Nr.1 AO ).

Sie mussten für das Jahr 2009 eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben das aber noch nicht getan. Die Festsetzungsfrist begann am 1.1.2013, weil die Steuern Ende 2009 entstanden sind, und endet vier Jahre später mit Ablauf des 31.12.2016. Bis dahin darf das Finanzamt von Ihnen die Steuererklärung verlangen oder einen Schätzungsbescheid erlassen.

Beim Fristbeginn 1.1.2013 bleibt es, auch wenn Sie die Erklärung erst danach einreichen. Ob eine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, ist auch bei zusammenveranlagten Ehegatten für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen ( BFH-Urteil vom 25.4.2006, X R 42/05, BFH/NV 2006 S.1536 ). Sollten Sie vom Finanzamt einen Steuerbescheid erhalten, für den Ihrer Meinung nach die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, dann legen Sie auf jeden Fall Einspruch ein.

Sie müssen sonst die geforderte Steuer zahlen, obwohl der Bescheid gar nicht mehr hätte verschickt werden dürfen ( BFH-Urteil vom 6.5.1994, V B 28/94, BFH/NV 1995 S.275 ). Die Frist ist aber noch eingehalten, wenn der Steuerbescheid vom Finanzamt vor Fristablauf zur Post gegeben ( § 169 Abs.1 Satz 3 Nr.2 AO ) oder gefaxt wurde ( BFH-Urteil vom 28.1.2014, VIII R 28/13, BStBl.2014 II S.552 ) und Ihnen erst nach Fristablauf von der Post zugestellt oder von Ihnen bei einem Computerfax ausgedruckt wird.

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Kann eine Steuererklärung nachträglich geändert werden?

Vorbehalt der Nachprüfung – Finden Sie oberhalb der Berechnung in Ihrem Steuerbescheid einen Hinweis auf eine »vorläufige Festsetzung nach § 164 AO«, so ist der Bescheid vom Finanzamt noch nicht abschließend geprüft. Der Bescheid kann von Seiten des Amtes noch jederzeit geändert werden.

Und auch eine Änderung von Ihrer Seite ist möglich und zwar auch nach Ablauf der Einspruchsfrist. Hierzu beantragen Sie eine Änderung dem Hinweis auf § 164 AO. Da der Steuerfall aus Sicht des Finanzamtes noch nicht fertig ist, kann auch bei diesem Änderungsantrag der gesamte Fall nochmal geprüft werden und es besteht die Möglichkeit, dass der Bescheid zu Ungunsten für den Steuerpflichtigen geändert wird.

Hat das Finanzamt gegen Sie Vorauszahlungen im Bescheid festgesetzt, so stehen diese automatisch unter dem »Vorbehalt der Nachprüfung«. Deshalb kann man jederzeit beantragen die Vorauszahlungen anzupassen. Eine Herabsetzung auf 0,00€ kann auch beantragt werden.

Wie lange kann das Finanzamt vorläufige Steuerbescheide rückwirkend ändern?

9.4. § 174 Abs.3 AO – Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts – Für die Änderung des Steuerbescheids gem. § 174 Abs.3 AO sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

Bei § 174 Abs.3 AO handelt es sich um die gleichen Grundfälle wie bei § 174 Abs.1 und 2 AO, nur dass der Sachverhalt nicht mehrfach, sondern gar nicht berücksichtigt worden ist (sog. negativer Widerstreit) ; die falsche Annahme durch den zuständigen Sachbearbeiter, der Sachverhalt sei in einem anderen Bescheid zu berücksichtigen, muss ursächlich für die Nichtberücksichtigung im richtigen Bescheid sein (BFH vom 29.5.2001, VIII R 19/00, BStBl II 2001, 743). An dieser Kausalität fehlt es, wenn die Nichtberücksichtigung des Sachverhalts darauf beruht, dass das FA von diesem Sachverhalt gar keine Kenntnis hatte oder annahm, dieser Sachverhalt sei ohne steuerliche Bedeutung; die falsche Annahme des Finanzamts muss aktenkundig sein; die falsche Annahme muss für den Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Bekanntgabe des fehlerhaften Bescheides erkennbar sein; die Erkennbarkeit ist gegeben, wenn die Nichtberücksichtigung auf Angaben des Steuerpflichtigen beruht, weil er selbst der Auffassung war, der Sachverhalt sei in einem anderen Bescheid zu berücksichtigen und somit das Finanzamt zu der entsprechenden Annahme veranlasst hat; die Korrektur ist bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für den Bescheid (= richtiger Bescheid ohne Berücksichtigung des SV), in dem das Finanzamt den Sachverhalt aufgrund der falschen Annahme ursprünglich berücksichtigen wollte (§ 174 Abs.3 Satz 2 AO) möglich ( Ablaufhemmung ). Der Ablauf der Festsetzungsfrist für den zu korrigierenden Bescheid ist dabei unbeachtlich.

In den Fällen des § 174 Abs.3 AO muss dem Betroffenen eine Änderungsmöglichkeit eingeräumt werden, wenn er auf eine irrige Rechtsansicht vertraut hat und ohne Änderungsmöglichkeit seine Rechte nicht weiter verfolgen könnte. Hatte der Stpfl. die Möglichkeit, sich gegen die geänderte Auffassung des FA durch Einspruch zur Wehr zu setzen und hat er diese Möglichkeit nicht wahrgenommen, so ist eine Änderung nach § 174 Abs.3 AO daher nicht geboten (BFH vom 6.12.2006, XI R 62/05, BStBl II 2007, 238).

Wie lange kann ein Bescheid vorläufig sein?

Der Abgabenordnung gegeben sind. Wird der Vorbehaltsvermerk in dem Steuerbescheid nicht durch das Finanzamt aufgehoben, entfällt dieser kraft Gesetzes grundsätzlich mit Ablauf der sogenannten regulären Festsetzungsfrist. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre.

Wann gilt ein Bescheid als bekannt gegeben?

Bekanntgabe Verwaltungsakt: wann gilt ein Verwaltungsakt als zugestellt? – Generell ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes von, da von diesem Moment an die einmonatige Widerspruchsfrist zu laufen beginnt. Wird ein Veraltungsakt mündlich übermittelt, gilt er ab dem Moment als zugestellt, in dem der Betreffende Kenntnis von ihm erlangt, das heißt, ihn vernimmt.

  1. Gemäß § 41 Abs.2 gilt ein Verwaltungsakt, welcher im Inland per Post verschickt wird, am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.
  2. Dies ist auch der Fall, wenn der Verwaltungsakt früher zugegangen ist.
  3. Verwaltungsakte, welche ins Ausland versendet werden, gelten ab dritten Tag nach der Absendung als bekanntgegeben,

In jenen Fällen, in denen der Verwaltungsakt nicht beziehungsweise später zugegangen ist, gilt diese Regelung nicht. Dabei ist zu beachten, dass in Zweifelsfällen die Beweislast auf Seiten der ausstellenden Behörde liegt, wann der Zugang tatsächlich erfolgt ist.

  1. Zu beachten ist ebenfalls, dass diese sogenannte Zustellfiktion nur in jenen Fällen greift, in denen der Verwaltungsakt auf postalischem Wege ohne Zustellurkunde versendet worden ist.
  2. Liegt eine solche Urkunde vor, so ist der genaue Zeitpunkt der Zustellung bekannt; dasselbe gilt bei Verwaltungsakten, welche von der entsprechenden Behörde persönlich überreicht werden.

Des Weiteren kann die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes auch öffentlich geschehen, sofern dies durch Rechtsvorschriften zugelassen ist. Allgemeinverfügungen beispielsweise öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Einzelbekanntgabe nicht zu empfehlen beziehungsweise als unvernünftig anzusehen wäre.

Kann man gegen einen geänderten Steuerbescheid Einspruch einlegen?

Fehler im Steuerbescheid: Einspruch einlegen – Wenn Sie in Ihrem Steuerbescheid dann tatsächlich einen Fehler entdecken, müssen Sie das nicht tatenlos hinnehmen: Sie können gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Auch wenn Sie vergessen haben, Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen, ist ein Einspruch möglich.

Was passiert wenn man einen Fehler in der Steuererklärung gemacht hat?

Sowohl für bewusste Falschangaben als auch für Eingabefehler gilt, dass Sie sich einer Steuerhinterziehung strafbar machen könnten. Hierzu kann bereits das versehentliche Setzen einer 0 zu viel bei einer Sonderausgabe führen, wenn Sie zum Beispiel Arbeitsmittel mit 10000 statt 1000 Euro in der Erklärung angeben.

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Was passiert wenn man bei der Steuererklärung etwas vergessen hat?

Steuererklärung schon abgegeben, aber Belege vergessen – Solange noch kein Steuerbescheid angekommen ist, geht die Sache ganz einfach: Trage in deinem Steuerprogramm einfach die neu entdeckte Ausgabe ein und geben die Erklärung erneut ab,

Kann das Finanzamt Fehler zu Lasten des Steuerzahlers korrigieren?

Viele Köche verderben den Brei – Da schon nicht geklärt werden konnte, wer die unrichtige Eintragung vorgenommen hat, kann auch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so der BFH, dass dem Fehler falsche rechtliche Erwägungen zugrunde lagen. Es bleibt daher zugunsten des Klägers dabei, dass der Veräußerungsgewinn in Höhe von 132.900 Euro nicht besteuert worden ist.

  • Hinweis: Ist kein Einspruch eingelegt worden und die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen, wird der Steuerbescheid bestandskräftig.
  • Er kann dann nur noch geändert werden, wenn die Änderung ausdrücklich gesetzlich zugelassen ist.
  • Das kann z.B.
  • Durch eine Korrekturvorschrift der Abgabenordnung (AO) ermöglicht sein.

Nach § 129 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, ohne Zustimmung des Steuerpflichtigen und auch zu seinen Lasten jederzeit innerhalb der vierjährigen steuerlichen Verjährungsfrist berichtigen.

  1. Eine offenbare Unrichtigkeit liegt aber nicht vor, wenn die nicht nur theoretische Möglichkeit eines Fehlers bei der Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm, also eines Rechtsfehlers besteht.
  2. Ebenso nicht bei einer unrichtigen Tatsachenwürdigung oder bei der unzutreffenden Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts.

Auch nicht bei Fehlern, die auf mangelnder Sachaufklärung bzw. Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhen. Oder bei Denkfehlern bei der Sachverhaltswürdigung.

Was passiert wenn man 10 Jahre keine Steuererklärung gemacht hat?

Versäumniszuschlag, Zwangsgeld und Steuerschätzung – Sie alle dienen dem Finanzamt als Druckmittel für die Abgabe der Steuererklärung, falls die regulären Fristen verstrichen sind. Bevor so etwas verhängt wird, kommt allerdings noch ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts, mit dem auf die versäumte Abgabe hingewiesen wird.

  • Wer seine Steuererklärung trotz gegebenenfalls mehrmaliger Aufforderung immer noch nicht abgibt, der bekommt ein Zwangsgeld angedroht.
  • Sollte man dann wieder nicht tätig werden, setzt das Finanzamt das Zwangsgeld fest.
  • Allerspätestens jetzt sollte man seiner Pflicht nachkommen und die Steuerunterlagen einreichen.

Dadurch wird eine Aufhebung des Zwangsgeldes erwirkt, weil der Grund dafür entfallen ist. Das gilt selbst dann, wenn die Steuererklärung unvollständig ist und noch Belege fehlen. Alternativ kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen aber auch schätzen.

Der Finanzbeamte wägt bei nicht fristgerechter Abgabe ab, ob der Steuerpflichtige eher durch ein Zwangsgeld zur Abgabe bewegt werden kann, oder ob eine Schätzung der Steuer durch das Finanzamt effektiver ist. Wer nicht abgibt, kann jedenfalls davon ausgehen, dass diese Steuerschätzung eher zu seinen Ungunsten ausfällt.

Und die Verpflichtung zur Abgabe der eigenen Steuererklärung wird durch eine Schätzung ebenfalls nicht aufgehoben. Daneben gibt es auch noch den Verspätungszuschlag, der mit dem Steuerbescheid festgesetzt wird. Er ist eine Art Strafe für eine verzögerte Abgabe.

Ist es strafbar wenn man keine Steuererklärung macht?

Geschäftsbesorgungsvertrag macht den Steuerberater nicht zum Verpflichteten – Denn durch den zivilrechtlichen Auftrag (Geschäftsbesorgungsvertrag), die Steuererklärung anzufertigen, wird der Steuerberater öffentlich-rechtlich nicht der verpflichtete Steuerpflichtige.

  • Die Nichtabgabe der Steuererklärung wird daher trotz Beauftragung eines Steuerberaters mit der Anfertigung und Einreichung einer Steueranmeldung oder Steuererklärung stets dem Inhaber bzw.
  • Dem Steuerpflichtigen bzw.
  • Dem Geschäftsführer als pflichtwidriges Unterlassen angelastet.
  • Die Folgen sind der Vorwurf der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung.

Die Folgen der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung sind dann eine Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen den Unternehmer bzw. den Geschäftsführer oder gegen jeden der GbR- und OHG-Mitgesellschafter. Weitere Folgen der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung sind Schätzungsbescheide oder die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern.

Warum ist ein Steuerbescheid immer vorläufig?

Es gibt Fälle, in denen der Finanzbeamte vor Erlass des Steuerbescheids nicht alle Unklarheiten beseitigen kann. Damit Sie nicht monate- oder gar jahrelang auf Ihren Steuerbescheid warten müssen, darf das Finanzamt einen vorläufigen Steuerbescheid erlassen. Ein Steuerbescheid kann vorläufig ergehen, wenn

ungewiss ist, ob und wann Verträge mit anderen Staaten über die Besteuerung, die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken, für die Steuerfestsetzung wirksam werden, das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit eines Steuergesetzes mit dem Grundgesetz festgestellt hat und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet ist, die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, dem Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht ist oder die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens bei dem Bundesfinanzhof ist.

Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben. Soweit die Finanzbehörde eine Steuer vorläufig festgesetzt hat, kann sie die Festsetzung aufheben oder ändern. Wenn die Ungewissheit beseitigt ist, ist eine vorläufige Steuerfestsetzung aufzuheben, zu ändern oder endgültig zu erklären.

In den Fällen der Nummer 4 endet die Ungewissheit, sobald feststeht, dass die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden sind. In den Fällen der Nummer 2 muss eine vorläufige Steuerfestsetzung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen für endgültig erklärt werden, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist.

Die größte praktische Bedeutung für Steuerzahler hat die Vorläufigkeit bei Einkommensteuerbescheiden, die wegen anhängiger Gerichtsverfahren vorläufig bleiben (Nummer 2). Hier geht es nicht um Einzelfälle, sondern um vorläufige Steuerfestsetzungen im Massenverfahren, die sehr viele Steuerpflichtige betreffen.

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Das waren zum Beispiel Verfahren zu den Steuerberatungskosten und zum Arbeitszimmer (§ 165 Abs.1 Satz 2 AO). Die Vorläufigkeit betrifft nicht den gesamten Steuerbescheid, sondern nur einen oder auch mehrere einzelne Punkte. Der Steuerbescheid bleibt deshalb auch nur in diesen Punkten offen. Nur diese Punkte können später noch geändert werden.

Alles andere nicht mehr. Durch die vorläufige Steuerfestsetzung in einzelnen Punkten bleiben Ihre Rechtsansprüche gewahrt, ohne dass Sie Einspruch einlegen müssen. Entscheidet das Gericht positiv, zum Beispiel dass bestimmte Kosten anerkannt werden müssen, wird der Steuerbescheid automatisch vom Finanzamt zu Ihren Gunsten geändert.

Wann ist ein Steuerbescheid nicht mehr vorläufig?

Wie lange gilt der Vorläufigkeitsvermerk? Ein einfacher Änderungsbescheid ohne zusätzlichen Vermerk dagegen hebt die Vorläufigkeit in der Regel nicht auf. Die Vorläufigkeit endet erst, wenn beispielsweise die Sachlage über ein Urteil oder eine abgeschlossene Prüfung entschieden wurde.

Wann verjährt ein vorläufiger Steuerbescheid?

7. Konkurrenz zwischen vorläufiger Steuerfestsetzung und rückwirkendem Ereignis – Nach dem BFH-Urteil vom 10.5.2007 (IX R 30/06, BStBl II 2007, 807) kann das Finanzamt eine nach § 165 Abs.1 AO vorläufige Steuerfestsetzung nach Ablauf der Frist des § 171 Abs.8 AO nach § 175 Abs.1 Satz 1 Nr.2 AO ändern, wenn das die Ungewissheit beseitigende Ereignis (§ 165 Abs.2 AO) zugleich steuerrechtlich zurückwirkt.

  • Für die beiden Änderungsmöglichkeiten laufen unterschiedliche Fristen.
  • Nach § 171 Abs.8 AO (Ablaufhemmung) endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres, nachdem die Ungewissheit beseitigt ist und die Finanzbehörde hiervon Kenntnis erhalten hat.
  • Versäumt das Finanzamt die Änderung in der für die Vorläufigkeitsfestsetzung geltenden Frist, kann es ggf.

noch auf die Änderungsmöglichkeit wegen eines rückwirkenden Ereignisses zurückgreifen. Nach § 175 Abs.1 Satz 2 AO beginnt die Festsetzungsfrist in Bezug auf das rückwirkende Ereignis mit Ablauf des Kj., in dem das Ereignis eintritt (→ Änderung von Steuerbescheiden nach § 175 AO ).

Wann liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor?

Rz.5 – Eine offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn der Fehler den Regelungsgehalt des Verwaltungsakts nicht berührt. Der Regelungsgehalt des Verwaltungsakts bestimmt sich nach nach dem bekannt gegebenen Inhalt. Das bedeutet, dass der Verwaltungsakt die Regelung enthält, die ihm der objektive Empfänger unter Rücksicht auf die Verkehrssitte entnehmen durfte.

  1. Abzustellen ist insoweit auf den objektiven Empfängerhorizont.
  2. Der äußere Wortlaut des Verwaltungsakts weicht daher dann von seinem Regelungsgehalt ab, wenn der Empfänger bzw.
  3. Die Beteiligten erkennen konnten, dass der Wortlaut des Verwaltungsakts etwas anderes ausdrückt, als nach der Erklärungstheorie den Sinn des Verwaltungsakts ausmacht.

Ein solches Abweichen des Wortlauts von dem Regelungsgehalt, d.h. eine offenbare Unrichtigkeit, liegt vor, wenn für die Beteiligten, etwa anhand ihrer Unterlagen, durchschaubar, erkennbar, eindeutig, augenfällig, handgreiflich und nicht zu bezweifeln ist, dass der Text des Verwaltungsakts nicht seinen Inhalt widerspiegelt.

Wie lange kann Erbschaftsteuerbescheid geändert werden?

Erbschaftsteuer: Wann ein bestandskräftiger Steuerbescheid geändert werden kann Ein vom Finanzamt erlassener Bescheid kann nicht zeitlich unbegrenzt geändert werden. Irgendwann muss Rechtssicherheit für Sie und das Finanzamt eintreten. Diese Frist – Festsetzungsverjährung genannt – beträgt vier Jahre.

  1. Nach ihrem Ablaufen ist ein Steuerbescheid bestandskräftig.
  2. In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) ging es um die Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids.
  3. Die Klägerin und ihre Brüder hatten 2007 geerbt.
  4. Zum Erbe gehörte auch die Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der das Finanzamt für das Jahr 2007 einen steuerfreien Sanierungsgewinn annahm und entsprechend in der Einkommensteuererklärung des Erblassers berücksichtigte.

Im Jahr 2012 änderte das Finanzamt seine Auffassung und beurteilte den Gewinn als steuerpflichtig. Infolgedessen wurde der Steuerbescheid des Erblassers geändert und die Erben mussten die Einkommensteuer, die sich neu ergeben hatte, nachzahlen. Zu diesem Zeitpunkt war der Erbschaftsteuerbescheid bereits bestandskräftig.

  1. Daher wollte das Finanzamt die Zahlung nicht als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer berücksichtigen.
  2. Die Erbin sah das anders und klagte.
  3. Das FG gab ihr recht: Grundsätzlich können Steuerverbindlichkeiten des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden und die Erbschaftsteuer reduzieren.

Entscheidend ist, dass es sich um Steuerschulden des Erblassers handelt und dass die Erben mit der Zahlung belastet werden. Im Streitfall war bei Ausstellung des Erbschaftsteuerbescheids im Jahr 2008 noch keine Belastung abzusehen. Erst 2012 wurde die Einkommensteuernachzahlung festgesetzt und erst dann konnte auch die Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt werden.

  1. Bei Steuern, die nicht laufend entrichtet werden, wie der Erbschaftsteuer kann in einem solchen Fall die Berücksichtigung der Steuernachzahlung bei der Erbschaftsteuerberechnung beantragt werden.
  2. Diesen Antrag hatte die Klägerin innerhalb der vorgesehenen Frist gestellt, so dass die Erbschaftsteuerfestsetzung geändert werden musste.

Hinweis: Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt und nun muss der Bundesfinanzhof den Fall abschließend beurteilen. Es empfiehlt sich, in ähnlichen Fällen Einspruch einzulegen und auf das anhängige Verfahren hinzuweisen.

Information für: alle
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

aus: Ausgabe 03/2017) : Erbschaftsteuer: Wann ein bestandskräftiger Steuerbescheid geändert werden kann

Kann man gegen einen geänderten Steuerbescheid Einspruch einlegen?

Fehler im Steuerbescheid: Einspruch einlegen – Wenn Sie in Ihrem Steuerbescheid dann tatsächlich einen Fehler entdecken, müssen Sie das nicht tatenlos hinnehmen: Sie können gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Auch wenn Sie vergessen haben, Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen, ist ein Einspruch möglich.