Wann stoppt ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Vollstreckung? – Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gem. § 361 Abgabenordnung (AO) wird von uns Steueranwälten immer dann als eine Lösungsmöglichkeit mit dem Mandanten besprochen, wenn ein rechtswidriger Steuerbescheid angefochten und dessen Vollstreckung abgewehrt werden soll.
Ernstliche Zweifel bestehen bereits dann, wenn gewichtige Gründe für die Rechtswidrigkeit des Bescheides sprechen. Es ist nicht erforderlich, dass mehr Gründe für die Rechtswidrigkeit als für die Rechtmäßigkeit sprechen.Eine unbillige Härte setzt voraus, dass z.B. durch die Vollstreckung eine Existenzgefährdung des Mandanten eintreten würde. Insofern ist aber der Vorsicht geboten. Je mehr eine schlechte wirtschaftliche Lage des Mandanten dargelegt wird, desto mehr besteht auch das Risiko, dass das Finanzamt eine AdV nur mit der Auflage einer Sicherheitsleistung (z.B. Leistung einer Bürgschaft, vgl. unten) verbindet.
Hierbei wird in der Praxis aber leider immer wieder ein Fehler gemacht: Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung setzt zwingend voraus, dass gegen den betreffenden Steuerbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt wird.
Wann kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden?
2. Voraussetzungen für die Aussetzung – Eine Vollziehungsaussetzung ist nur möglich, wenn der Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt werden soll, angefochten und das Einspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Vollziehungsaussetzung kommt daher nicht in Betracht, wenn der Stpfl.
ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige Härte zur Folge hätte.
Die Aussetzung der Vollziehung setzt Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes voraus.
Wie beantrage ich Aussetzung der Vollziehung?
Entscheidung über eine Aussetzung der Vollziehung – Über die Aussetzung einer Vollziehung wird im Finanzamt entschieden, wo entsprechende Anträge sofort bearbeitet werden. Da die Ablehnung eines Antrags und die Entscheidung über die Aussetzung einer Vollziehung gesonderte Verfahren darstellen, sind sie folglich auch gesondert anfechtbar, und zwar durch das Rechtsmittel des Einspruchs.
Stellt sich am Ende des Verfahrens und somit auch am Ende der Aussetzung der Vollziehung heraus, dass die Steuerforderung des Finanzamts rechtmäßig und korrekt war, dann wird vollzogen. Das heißt: Der Steuerpflichtige hat seine Steuerschuld zuzüglich Zinsen zu zahlen, wobei die Verzinsung mit dem Tag der Fälligkeit der Forderung beginnt und mit dem Tag des Verfahrensabschlusses endet.
Auf eine Zinserhebung kann nur dann verzichtet werden, wenn sie eine unbillige Härte darstellen würde.
Was bewirkt die Aussetzung der Vollziehung?
Aussetzung der Vollziehung (© MQ-Illustrations – stock.adobe.com) Bei der Aussetzung der Vollziehung handelt es sich um eine Möglichkeit der zuständigen Verwaltungsbehörde, auf die zwangsweise Durchsetzung eines Verwaltungsaktes für eine gewisse Zeit, zum Beispiel bis zur Entscheidung über ein Rechtsmittel, zu verzichten.
Wer entscheidet über Aussetzung der Vollziehung?
LHP Rechtsanwälte zusammenfassend zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – Zusammenfassend bietet ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) eine effektive Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Finanzamt. Das Verfahren weist jedoch Fallstricke auf.
Kann man sich von der Steuer befreien lassen?
1. Voraussetzungen und Berechnung – Einkommensgrenzen, Grundfreibetrag, Pauschbeträge, Werte für Singles und Verheiratete Besonders häufig liegen bei Kindern, Studenten und Rentnern die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag.
Kinder und Studenten haben neben den Kapitaleinkünften oft kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen. Rentner profitieren von der Besteuerung der Renten mit dem Besteuerungsanteil, sodass nur ein Teil der Rente zur Einkommensteuer herangezogen wird. Erst für Renten, die im Jahr 2040 beginnen, liegt der Besteuerungsanteil bei 100%.
Die Grenze errechnet sich wie folgt: Grundfreibetrag + Sonderausgaben-Pauschbetrag + Sparer-Pauschbetrag. Das sind die Werte für 2020 bis 2017:
2020 | Alleinstehende | Verheiratete |
Grundfreibetrag | 9.408,00 € | 18.816,00 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36,00 € | 72,00 € |
Sparer-Pauschbetrag | 801,00 € | 1.602,00 € |
Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung | 10.245,00 € | 20.490,00 € |
2019 | ||
Grundfreibetrag | 9.168,00 € | 18.336,00 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36,00 € | 72,00 € |
Sparer-Pauschbetrag | 801,00 € | 1.602,00 € |
Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung | 10.005,00 € | 20.010,00 € |
2018 | ||
Grundfreibetrag | 9.000,00 € | 18.000,00 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36,00 € | 72,00 € |
Sparer-Pauschbetrag | 801,00 € | 1.602,00 € |
Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung | 9.837,00 € | 19.647,00 € |
2017 | ||
Grundfreibetrag | 8.820,00 € | 17.640,00 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36,00 € | 72,00 € |
Sparer-Pauschbetrag | 801,00 € | 1.602,00 € |
Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung | 9.657,00 € | 19.314,00 € |
Wer darf Einspruch einlegen AO?
Wer darf Einspruch einlegen? – Jeder darf Einspruch einlegen, der durch den Bescheid des Finanzamtes persönlich betroffen ist. Das Gesetz spricht hier von der persönlichen Beschwer (§ 350 Abgabenordnung, AO). Eine Besonderheit besteht bei Feststellungsbescheiden (z.B.
- Gegen eine GmbH & Co.
- G): Hier darf grundsätzlich nur der zur Vertretung berufene Geschäftsführer Einspruch einlegen und nicht jeder Gesellschafter (§ 352 AO).
- Ausnahmen bestehen im Einzelfall, die unsere Steueranwälte klären.
- In der Praxis legen unsere Steueranwälte und Steuerberater Einspruch ein.
- Denn das Gesetz sieht vor, dass diese als Bevollmächtigte den Einspruch einlegen dürfen.
Beachten Sie: Bei Eheleuten/Lebenspartner sollte bei Zusammenveranlagung unbedingt beachtet werden, dass nicht nur Einspruch für einen oder (noch schlimmer) nur für den gar den nicht betroffen Ehegatten eingelegt wird. Es empfiehlt sich stets ein Einspruch für beide Ehegatten/Lebenspartner.
Was bedeutet ein Verfahren aussetzen?
Rz.325 – Die Aussetzung ist strikt von der Unterbrechung der Hauptverhandlung zu trennen. Eine Aussetzung des Verfahrens liegt vor, wenn die Verhandlung über den nach § 229 Abs.1 – 3 StPO genannten Zeitraum hinaus nicht stattfindet. Eine Unterbrechung dagegen ist gegeben, wenn der zeitliche Rahmen des § 229 Abs.1 – 3 StPO nicht überschritten wird.
- Dementsprechend kann die Hauptverhandlung grundsätzlich bis zu drei Wochen unterbrochen werden, nach zehn Verhandlungstagen auch bis zu einem Monat.
- Dies ist wichtig, denn nur die Aussetzung hat die Folge, dass die bisherige Verhandlung nicht fortgesetzt wird, sondern eine neue, selbstständige Verhandlung begonnen werden muss.
Eine besondere Regelung enthält § 229 Abs.3 StPO, wonach bei krankheitsbedingtem Fehlen eines Richters oder des Angeklagten der Fristenlauf für die Zeit der Krankheit bzw. bei zur Urteilsfindung berufenen Personen auch wegen des gesetzlichen Mutterschutzes oder bei Inanspruchnahme von Elternzeit, längstens jedoch für zwei Monate, gehemmt wird, sofern zuvor mindestens zehn Hauptverhandlungstage stattgefunden haben.
Wie kann ich Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen?
Wenn der Steuerbescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist, können Sie dagegen Einspruch einlegen. In diesen Fällen ist ein Einspruch ratsam:
Das Finanzamt hat aus Ihrer Steuererklärung nicht alle geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anerkannt.Freibeträge wurden nicht berücksichtigt, weil die Voraussetzungen dafür angeblich nicht erfüllt sind.Es wurden bestimmte Aufwendungen nicht anerkannt und Sie wissen nicht warum, weil sich aus den Erläuterungen des Steuerbescheids dazu nichts ergibt.Ihnen fällt erst jetzt auf, dass Sie bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung vergessen haben. Oder: Ein Beleg war verschwunden und tauchte erst jetzt wieder auf.
Die Einlegung eines Einspruches kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie erfahren, dass bei einem Sie betreffenden Sachverhalt ein Musterverfahren anhängig ist. In diesem Fall verweisen Sie bei der Begründung des Einspruches auf dieses Musterverfahren. Wenn das Musterverfahren als Revision vor dem Bundesfinanzhof, vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist, muss das Finanzamt Ihren Einspruch ruhen lassen, bis das Verfahren entschieden ist.
- Wichtig ist, dass das Aktenzeichen des jeweiligen Musterverfahrens angegeben wird und dass die Streitfrage auch eingegrenzt wird.
- Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann schriftlich oder elektronisch eingelegt werden.
- Dies kann auch durch Telefax, Computerfax oder einfache E-Mail erfolgen.
- Sie können den Einspruch auch zur Niederschrift direkt beim Finanzamt einlegen.
Ein telefonischer Einspruch ist nicht möglich. Senden Sie den Einspruch an das Finanzamt, das im Steuerbescheid als Absender genannt ist. Geben Sie genau an, gegen welchen Steuerbescheid Sie vorgehen (Aktenzeichen und Datum). Bringen Sie deutlich zum Ausdruck, dass Sie mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden sind.
Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. So steigen die Chancen, dass man Ihnen Recht gibt. Falls Sie zur Fristwahrung einen unbegründeten Einspruch einlegen, teilen Sie in Ihrem Einspruchsschreiben mit, dass die Begründung folgt. Verfahren Den Steuerbescheid können Sie nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) anfechten (§§ 347-367).
Sie regeln das „Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren”. Das ist der Einspruch. Daneben gibt es das „Gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren” in Form der Klage nach der Finanzgerichtsordnung (FGO). Bevor Sie Klage erheben können, müssen Sie grundsätzlich das Einspruchsverfahren durchlaufen.
Verspätungszuschläge (§ 152 AO),Zinsen (§§ 233-237 AO),Säumniszuschläge (§ 240 AO),Zwangsgelder (§ 329 AO),Kosten (§§ 178, 337-345 AO).
Entscheidung Nach der Einlegung des Einspruches prüft die Finanzbehörde den Bescheid. Wenn der Einspruch zulässig ist (d.h. die formellen Voraussetzungen erfüllt), wird über ihn entschieden. Wenn das Finanzamt die Begründung des Antragstellers teilt und den Steuerbescheid entsprechend ändert, spricht man von Abhilfe.
- Folgt das Finanzamt nicht ganz der Begründung des Antragsstellers, spricht man von Teilabhilfe.
- Hinter dem Begriff „Einspruchsentscheidung” versteckt sich eine Ablehnung.
- In diesem Fall lehnt das Finanzamt eine Änderung des Bescheids ab.
- Seit 2007 gibt es auch die Möglichkeit der öffentlichen Verkündigung.
Die Finanzbehörden können so allgemeine Einsprüche zurückweisen. Verlustfeststellungsbescheid Ein Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung in Höhe von 0 Euro ist grundsätzlich unzulässig. Vielmehr müsste innerhalb der Einspruchsfrist ggf. ein Verlustfeststellungsbescheid beantragt werden.
- Berichtigungsantrag Hat man im Steuerbescheid nur “kleine” Fehler, wie Schreib- oder Rechenfehler, gefunden, kann man unter Umständen auf einen formalen Einspruch verzichten und stattdessen einen Berichtigungsantrag stellen.
- Wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes erhält man in der Regel schneller eine Entscheidung des Finanzamts.
Im Gegensatz zum Einspruch kann in diesem Fall aber gegen die Entscheidung des Finanzamts nicht unmittelbar gerichtlich vorgegangen werden. Einkünfte aus einer Beteiligung Haben Sie Einkünfte aus einer Beteiligung, so können Sie hiergegen nicht mittels Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vorgehen.
- Sind beispielsweise die Einnahmen aus einer Grundstücksgemeinschaft falsch, können diese Beträge nicht über die Einkommensteuerfestsetzung korrigiert werden.
- In diesem Fall muss Einspruch gegen den Feststellungsbescheid eingelegt werden.
- Ist hier die Frist versäumt, bleibt es beim ursprünglichen Ansatz; selbst wenn der Betrag offensichtlich falsch ist.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Die Einlegung eines Einspruches entbindet Sie noch nicht von den im Bescheid geforderten Zahlungen. Die dort genannten Zahlungsfristen müssen eingehalten werden. Wenn Sie dies nicht wollen, müssen Sie zugleich mit dem Einspruch die “Aussetzung der Vollziehung” beantragen.
Der Bundesfinanzhof hat die streitige Rechtsfrage noch nicht entschieden und in der Rechtsprechung der Finanzgerichte oder im Schrifttum bestehen unterschiedliche Auffassungen.Die Senate des Bundesfinanzhofs haben unterschiedlich oder widersprüchlich entschieden.Die höchstrichterlich nicht geklärte Rechtslage ist unklar, weil die Finanzverwaltung sie nicht einheitlich entschieden hat und im Schrifttum Bedenken gegen die Praxis der Finanzämter erhoben werden.Das Finanzamt hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht beachtet.Das Finanzamt hat zu Ihren Ungunsten gegen wesentliche Verfahrensvorschriften verstoßen.Das Finanzamt hat den Sachverhalt nur mangelhaft dargestellt.Das Finanzamt ging von einem unzutreffenden Sachverhalt aus und Sie bringen neue Tatsachen vor.
Bei einer Aussetzung müssen Sie jedoch bedenken, dass Sie Aussetzungszinsen zahlen müssen, wenn Sie das Einspruchsverfahren verlieren. Derzeit werden 0,5 % für jeden vollen Monat angesetzt. „Verböserung” Beim Einspruch ist das Finanzamt gezwungen, den gesamten Bescheid zu prüfen.
- Dabei kann z.B.
- Auffallen, dass man Ihnen eine Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat.
- Sie müssten dann vielleicht mehr zahlen als zuvor.
- Sollte dies aber der Fall sein, muss das Finanzamt Sie darüber vorher informieren.
- Dann haben Sie noch die Möglichkeit, Ihren Einspruch ggf.
- Zurückzunehmen.
- Abschluss des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens Hat das Finanzamt Ihre Einspruchsgründe anerkannt, bekommen Sie einen neuen, berichtigten Steuerbescheid.
Wenn das Finanzamt Ihren Einspruch für unbegründet hält, wird es Sie wahrscheinlich zur Rücknahme auffordern. Ziehen Sie Ihren Einspruch daraufhin zurück, ist die Sache erledigt. Wird Ihr Einspruch zurückgewiesen, schickt Ihnen das Finanzamt eine förmliche Einspruchsentscheidung, gegen die Sie anschließend Klage erheben können.
Rechtsbehelfsfrist Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch ist zunächst auch ohne Angabe von Gründen wirksam. Eine Begründung kann innerhalb angemessener Frist nachgereicht werden. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Wenn Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen.
Sie werden dann so gestellt, als sei der Bescheid gerade erst ergangen. Wenn das Finanzamt von Ihrer Steuererklärung abgewichen ist, ohne Sie zuvor dazu anzuhören oder im Steuerbescheid darauf hinzuweisen, haben Sie innerhalb eines Jahres Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Wenn Ihnen das Finanzamt eine Frist setzt Das Finanzamt kann Ihnen eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer Sie beispielsweise weitere Unterlagen vorlegen müssen. Verspätet vorgebrachte Erklärungen oder Beweismittel darf das Finanzamt im Einspruchsverfahren dann nicht mehr zu Ihren Gunsten berücksichtigen.
Reicht Ihnen die vorgegebene Zeit nicht aus, sollten Sie vor Ablauf der Frist eine Fristverlängerung beantragen.
Was sind Aussetzungszinsen?
Müssen Sie Steuern nachzahlen, ist das schon ärgerlich genug. Noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn Sie gegen den Steuerbescheid zwar Einspruch eingelegt haben, Sie aber trotzdem den im Steuerbescheid genannten Betrag zum festgesetzten Zeitpunkt zahlen müssen.
Dies können Sie nur verhindern, wenn Sie gleichzeitig mit dem Einspruch einen Antrag auf »Aussetzung der Vollziehung« stellen (§ 361 AO). Haben Sie mit Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Erfolg, unterliegen aber im Einspruchsverfahren, müssen Sie neben dem strittigen Betrag Aussetzungszinsen zahlen (§§ 237, 238 Abs.1 AO).
Für jeden vollen Monat werden 0,5 % Zinsen berechnet. Das sind im Jahr 6 %.
Was ist ein ruhendes Einspruchsverfahren?
Rz.29 – § 363 Abs.2 AO setzt ein durch die Einspruchseinlegung nach § 357 AO anhängiges Einspruchsverfahren voraus. Das Ruhen des Einspruchsverfahrens ist ein tatsächlicher Zustand, der seitens der Finanzbehörde jederzeit durch die Fortführung des Einspruchsverfahrens beendet werden kann.
Was ist der einspruchsführer?
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 359 Beteiligte / 2.2 Einspruchsführer (Nr.1) | Haufe Steuer, Nach ist Beteiligter am finanzbehördlichen Einspruchsverfahren, wer den Einspruch eingelegt hat. Er wird vom Gesetz als Einspruchsführer bezeichnet. Es gehört nach zum notwendigen Inhalt eines Einspruchs, dass der Einspruchsführer eindeutig identifizierbar ist.
Wann endet die AdV?
Rz.22a – Die AdV-Wirkung besteht, sofern sie nicht befristet ist (s. Rz.22b ), regelmäßig bis zur Aufhebung der AdV-Entscheidung (s. Rz.112 ). Das Ende der AdV-Wirkung tritt somit nicht automatisch ein. Die AdV-Wirkung besteht jedoch, sofern keine Befristung erfolgt, längstens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache Erfolgt der Abschluss des anhängigen Verfahrens in der Hauptsache (s.