Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität macht der Bewerber geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist.
Wie lange vorher sollte man sich bewerben?
Wann sollte ich mit dem Bewerben beginnen? Als Faustregel gilt, Bewerbungen etwa ein halbes Jahr vor dem gewünschten Einstiegstermin loszuschicken. Denn oft brauchen die Firmen eine ganze Weile von der ersten Sichtung bis zur Entscheidung.
Kann man sich an mehreren Studiengängen gleichzeitig bewerben?
Kann ich mich für mehrere Studiengänge an der gleichen Hochschule bewerben? In der Regel können Sie sich für mehrere Studiengänge an der gleichen Hochschule bewerben. In My assist erstellen Sie dann für jeden Studiengang einen eigenen Antrag. Aber: Die Hochschule kann die Anzahl pro Semester begrenzen.
Wann bekommt man Rückmeldung Losverfahren?
Wie, wann und wo erfahre ich, ob ich eine Zusage oder Absage erhalten habe? – Ein Losverfahren wird unmittelbar nach Bewerbungsschluss durchgeführt. Nach Durchführung eines Losverfahrens ändert sich der Status Ihres Antrags ” in „Zulassungsangebot liegt vor” (Zulassung) oder „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich” (Ablehnung).
- Aufgrund dieser Statusänderung erhalten Sie eine Mail vom Campus-Management-System.
- Bitte loggen Sie sich dann umgehend mit Ihren Zugangsdaten im Bewerberportal der Hochschule ein und prüfen den Status Ihrer Bewerbung.
- Sofern der Antragsstatus auf “eingegangen” bzw.
- Gültig” bleibt, konnte kein Losverfahren für diesen Studiengang durchgeführt werden, da keine freien Studienplätze zur Verfügung standen.
Der Zulassungsbescheid wird Ihnen online im Bewerberportal zum Download bereitgestellt. Diesem können Sie weitere Informationen zur Einschreibung entnehmen. Bitte sichern Sie sich diesen Bescheid per Speicherung und/oder Ausdruck zur weiteren Verwendung (Kindergeldkasse, BaföG-Amt etc.) Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt.
Wann bekommt man eine Nachricht von der Uni?
Was ist ein Nachrückverfahren? – Aus den obigen Ausführungen wird bereits deutlich: Nicht jeder hat das Glück, gleich im ersten Anlauf an seine Wunschuni zu kommen. Fächer mit einem Numerus Clausus sind ein Problem, denn der wird jedes Semester neu berechnet.
Wer nur um ein, zwei Prozentpunkte vom aktuellen NC abweicht, hat leider Pech gehabt und wird im Hauptverfahren nicht berücksichtigt. Und hier kommt das Nachrückverfahren ins Spiel: Grundvoraussetzung dafür ist zunächst die fristgerechte Bewerbung zum vorhergehenden Hauptverfahren. Erste Zusagen können bereits kurz nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss, also im August für das Wintersemester oder im Februar für das Sommersemester eintrudeln.
Teilweise können Sie über die Webseiten der Hochschulen erfahren, ob bereits Zulassungsbescheide für den jeweiligen Studiengang raus sind. Wer in dem Hauptverfahren allerdings nicht berücksichtigt wird, dem bleibt die Hoffnung aufs Nachrückverfahren. Hier werden in einem gesonderten Verfahren die unbesetzt gebliebenen Studienplätze an die „rangnächsten” Bewerber verteilt.
Wann beginnt das Wintersemester an der Uni Mainz?
Informationsangebote für Erstsemester zum Wintersemester 2023/24 Liebe Erstsemester, auch zum Wintersemester 2023/24 wird es für Sie eine Einführungswoche geben, in der Sie in fachbezogenen und fächerübergreifenden Einführungsveranstaltungen alle relevanten Informationen und zahlreiche Hilfestellungen zu Ihrem Studienstart an der JGU erhalten werden.
Was ist eine Annahmeerklärung Uni?
Mit dieser Annahmeerklärung kommt ein Vertrag zwischen dem Studierenden und dem International Office zustande, der rechtlich bindend ist.
Wie schreibt man sich an der Uni ein?
Immatrikulation Immatrikulation – der erste Schritt zu deinem Studium! Was genau ist die Immatrikulation? Wie funktioniert sie? Welche Unterlagen musst du dafür mitbringen? Fragen über Fragen, wir liefern dir hier die wichtigsten Antworten zum Thema Immatrikulation zum Studium! Die Immatrikulation ist die Einschreibung in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule innerhalb der dafür vorgesehenen Immatrikulationsfrist (Zeitfenster, in dem man sich einschreiben kann).
Wenn du nicht an einer Hochschule immatrikuliert bist, kannst du nicht studieren und entsprechend keine als Nachweis bekommen. Ist ein Studiengang (beispielsweise durch den, oder spezielle Aufnahmeprüfungen), musst du dich zuerst bewerben, bevor du dich dann mit einem Zulassungsbescheid einschreiben kannst.
Je nach Studiengang verlangen die Hochschulen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, unter anderem einen gültigen Personalausweis, eine (Abitur etc.), den Nachweis der Krankenversicherung und den Nachweis, dass der gezahlt wurde. Welche Unterlagen du genau benötigst, kannst du in der zentralen Studierendenverwaltung oder dem Immatrikulationsbüro der jeweiligen Hochschule erfragen.
Beachte, dass du nicht an mehreren Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sein kannst. Wenn du aber Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule belegen willst, kannst du dich dort unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als einschreiben. Sponsored Dein Studium steht bevor, du musst dich um tausend Dinge kümmern und vor einer Sache graut es dir ganz besonders: dem BAföG-Antrag? Vielleicht fürchtest du dich vor Formularstapeln und Amtsdeutsch, vielleicht hast du auch schon einmal selbst einen Antrag gestellt und möchtest den nächsten umgehen – alles kein Problem! MeinBafög ist deine Plattform für den BAföG-Antrag : Mit dem BAföG-Rechner weißt du in weniger als 2 Minuten, ob du BAföG-Anspruch hast, und erfährst sofort, wie dein möglicher Höchstsatz ausfällt.
Erst, wenn du den Antrag dann auch wirklich stellen möchtest, zahlst du für den Service: 24,99 Euro beim Erstantrag – keine Folgekosten oder versteckten Gebühren. MeinBafög erstellt deine Formulare und sucht das zuständige BAföG-Amt für dich heraus – du musst sie nur noch abschicken.
- Hört sich gut an? Hier geht es Wie sich Covid-19 auf den Hochschulbereich auswirkt und wie du trotz Ausbreitung des Coronavirus bei deiner Studienplanung einen kühlen Kopf bewahren kannst, erfährst du in unserem Artikel,
- Die Immatrikulation erfolgt immer vor Beginn des Studiums an der Hochschule.
- Du musst dafür im Studierendensekretariat erscheinen und dich vor Ort einschreiben.
Die Einschreibung muss in der Regel bei allen Hochschulen persönlich erfolgen, es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen du dich auch per Post oder digital immatrikulieren kannst. Je nach Hochschule besteht aber die Möglichkeit, die Immatrikulation über einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte auszuführen.
- Dabei muss diese Person eine gültige Vollmacht und die Kopie des Personalausweises von dir haben und beim Studierendensekretariat vorlegen.
- Ausländische Studieninteressenten müssen sich für ihre Immatrikulation an das Akademische Auslandsamt wenden.
- Jede Universität, FH oder Akademie legt selbst einen Zeitraum fest, in dem die Einschreibung erfolgen muss.
Eine einheitliche Immatrikulationsfrist gibt es nicht, häufig endet die Frist für die Immatrikulation aber für das im Juni/Juli und für das im Januar. Erkundige dich aber in jedem Fall bei deiner Wunschuniversität oder Hochschule, welche Fristen dort für die Immatrikulation gelten.
Die Angaben findest du auf der Webseite der Hochschule oder auf Nachfrage im Studierendensekretariat. Es genügt leider nicht, einfach nur bei der Immatrikulation persönlich anwesend zu sein und einen Zettel zu unterschreiben. Es gibt einige Dokumente und Unterlagen, die du mitbringen musst. Manche Unterlagen müssen im Original, andere als Kopie eingereicht und vorgelegt werden.
Achte bei Kopien in jedem Fall darauf, dass sie beglaubigt sind bzw. kümmere dich rechtzeitig um diesen Gang zum Amt. Folgende Unterlagen musst du für die Immatrikulation mitbringen:
Personalausweis oder Reisepass (alternativ ein vergleichbarer Identitätsnachweis)Hochschulzugangsberechtigung (Abi-Zeugnis oder Zeugnis des Fachabiturs)Bescheinigung der Krankenversicherung Bei zulassungsbeschränkten Fächern: Für ausländische Studierende: ggf. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse Bei Wechsel der Hochschule: Nachweis der von der zuletzt besuchten Hochschule Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellung: Nachweis über den bestandenen Ein oder mehrere Passbilder (für den Studierendenausweis)
: Immatrikulation
Wie viele Bewerbungen an einer Uni?
DoSV-Bewerbung – Im Dialogorientierten Serviceverfahren dürfen Sie sich für bis zu zwölf Studienwünsche (Kombination von Studiengang und Hochschule) bewerben. Da Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge seit dem Sommersemester 2020 ebenfalls über das DoSV koordiniert werden und bei diesen Studiengängen keine Begrenzung der Studienwünsche vorliegt, werden alle Bewerbungen für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang innerhalb des DoSV als ein einziger (bundesweit zulassungsbeschränkter) Studienwunsch gelistet.
- Bitte beachten Sie, dass pro Hochschule auch weniger Bewerbungen erlaubt sein können.
- Dies richtet sich nach dem jeweiligen Landes- und Hochschulrecht.
- Nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmende Studiengänge werden nicht mitgezählt.
- Die für Sie geltenden Termine und Fristen finden Sie in der Terminübersicht,
Da der Bewerbungsprozess an das DoSV-Bewerbungsportal von Hochschulstart sowie die eingebundene Formular-Umgebung „AntOn” (kurz für „Antragstellung Online”) für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge geknüpft ist, erfolgen die wesentlichen Schritte einer Studienplatz-Bewerbung online mithilfe eines personifizierten Nutzerkontos, das Ihnen nach erfolgreicher Registrierung zur Verfügung steht. Hintergrundinformationen zu Chancen und Risiken Wichtig: Weder das DoSV noch AntOn liefern Ihnen im Kontext der Eingabe Ihrer Studienwünsche irgendwelche Hintergrundinformationen darüber, wie groß die Chance und die Risiken sind, dass diese Wünsche realisiert werden können.
- Diese Einschätzung müssen Sie selbst vornehmen.
- Auch Entscheidungen bezüglich der Wahl eines für Sie geeigneten Studienorts kann das System nicht für Sie treffen.
- Im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) dürfen Sie sich für bis zu zwölf Studienwünsche (als Kombination von Studiengang und Hochschule) bewerben.
Bitte beachten Sie, dass eine Hochschule ggf. pro Person nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbungen entgegennimmt. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Landes- und Hochschulrecht. Entsprechende Angaben können bei den Hochschulen recherchiert werden. Die grundsätzliche Limitierung auf maximal zwölf Studiengänge im DoSV schließt keine Bewerbungen mit ein, die Sie unabhängig vom DoSV parallel direkt an die Hochschulen richten, weil die Studiengänge nicht Bestandteil des DoSV-Studienangebots sind.
- Diese Bewerbungen werden nicht mitgezählt.
- Beachten Sie bitte die besonderen Termine und Fristen für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin*, Zahnmedizin und Pharmazie.
- Diese finden Sie in der Terminübersicht,
- Wie oben bereits erwähnt, erfolgt die Bewerbung für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin*, Zahnmedizin und Pharmazie (* Tiermedizin nur zum Wintersemester) mithilfe des separaten Online-Tools namens „AntOn”, das Ihnen bei Ihrem Bewerbungsprozess assistiert.
Sie erreichen dieses Tool, indem Sie zunächst einmal einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang Ihrer Wahl im DoSV-Studienangebot aufrufen. Am Ende der Detailansicht dieses Studienangebots finden Sie den Link, der Sie zu AntOn führt. Dort können Sie sich anschließend nicht nur für den zuvor gewählten Studienwunsch bewerben, sondern eine beliebige Anzahl von Studiengang-Studienort-Kombinationen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge nennen, für die Sie sich bewerben wollen.
- AntOn bereitet durch eine geschickte Abfolge seiner Fragen alle wichtigen Informationen auf und gibt Erläuterungen zu den einzelnen Eingabefeldern.
- Fehler werden schon bei der Eingabe erkannt.
- Am Ende der Bewerbung übermitteln Sie Ihre Daten direkt in die Datenbank von Hochschulstart, von wo aus diese schließlich in das DoSV-Bewerbungsportal überführt werden.
Dort können Sie sich über den Fortschritt Ihrer Bewerbung(en) informieren und das Zusammenspiel Ihrer Bewerbungen mithilfe der Priorisierung steuern. Außerdem stellt Ihnen AntOn ein automatisch ausgefülltes Antragsformular mit einer Liste der beizufügenden Unterlagen zur Verfügung, das Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und Hochschulstart schicken müssen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen.
- Aus Ihrem Datensatz wird nämlich erst dann ein „richtiger” Antrag, wenn Sie das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular sowie eventuell weitere Unterlagen (unter anderem die beglaubigte Fotokopie Ihres Abiturzeugnisses) unverzüglich an Hochschulstart schicken.
- Hinweise zur Form der beizufügenden Unterlagen haben wir für Sie auf einer separaten Seite zusammengefasst.
Sie sollten Ihren Antrag auch dann abschicken, wenn Ihnen noch Unterlagen fehlen. Diese können Sie für ein Sommersemester bis zum 20. Januar des Jahres nachreichen. Zum Wintersemester können sie als Alt-Abiturient*in bis zum 15. Juni des Jahres bzw. als Neu-Abiturient*in bis zum 20.
Juli des Jahres eingegangen sein ( Ausschlussfrist ). Unterlagen für Daten, die Hochschulstart aus einer vorhergehenden Bewerbung in Ihren AntOn-Antrag übernommen hat, brauchen Sie nicht erneut beifügen. Alle Unterlagen, die nicht im Original beigefügt werden, müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie mitsenden.
Nach der Antragstellung können Sie über das Nutzerkonto stets den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen verfolgen. Ändert sich bspw. der Status Ihrer abgegebenen Bewerbungen, z.B. von „eingegangen” auf „gültig” oder fehlen für vorgetragene Tatsachen noch Nachweise, erhalten Sie eine an Ihre bei der Registrierung hinterlegte Email-Adresse eine Benachrichtigung mit der Aufforderung, sich im Nutzerkonto anzumelden und die Änderungen kontrollieren.
Haben Sie sich auch in den Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin (wird nur zum Wintersemester angeboten), Zahnmedizin und Pharmazie beworben, steht Ihnen im Nutzerkonto noch ein weiterer Service zur Verfügung. Nach dem Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen bei Hochschulstart, werden diese umgehend geprüft.
So funktioniert die online Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge
Sollte es im Rahmen der Antragsprüfung zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der von Ihnen eingereichten Unterlagen gekommen sein, können Sie dies ebenfalls im Nutzerkonto einsehen. Hierfür steht Ihnen der sog. „Mangelservice” zur Verfügung. Haben Sie bspw. angegeben einen Dienst geleistet zu haben und stellt sich heraus, dass die Nachweise hierüber unvollständig sind, erhält der Bewerbungsbestandteil „Dienst” den Status „nicht korrekt” und wird mit einer Mangeltextnummer versehen.
- Hinter dieser Nummer existiert ein Link, der Ihnen ausführlich darstellt, warum ein Mangel existiert und wie Sie diesen innerhalb der jeweils geltenden Nachreichfristen beheben können.
- Sie finden die Angaben zu den Bewerbungsbestandteilen in Ihrem Nutzerkonto unter „Meine Daten” und dort unter der Kategorie „Feste Bewerbungsbestandteile”.
Nachdem Hochschulstart die Daten und Unterlagen aller Bewerber ausgewertet hat, können die Studienplätze vergeben werden. Überprüfen Sie Ihr Nutzerkonto regelmäßig Überprüfen Sie Ihr Nutzerkonto regelmäßig Bitte denken Sie daran, Ihr Konto im entsprechenden Zeitfenster selbständig auf vorliegende Bescheide zu überprüfen; anderenfalls kann es passieren, dass Sie die Immatrikulations- oder Rückmeldefristen der Hochschule verpassen.
Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun (bspw. zur Verbesserung Ihrer beruflichen Möglichkeiten) einen in das Verfahren von Hochschulstart einbezogenen Studiengang studieren möchten, sind Sie ein(e) Zweitstudienbewerber*in. Für Sie gelten dann besondere Regeln bei der Zulassung, die wir für Sie in unseren Ergänzenden Infomaterialien zur Bewerbung für Human-, Tier-*, Zahnmedizin und Pharmazie noch einmal zusammengefasst haben.
*Tiermedizin nur zum Wintersemester Wenn Sie Angaben im AntOn ergänzen, übermitteln Sie Hochschulstart dies wie üblich zunächst elektronisch. Sofern dieser Zusatz zu Ihrer Bewerbung mit Unterlagen belegt werden muss, drucken Sie das generierte Ergänzungsformular aus und schicken es unterschrieben mit den angeforderten Belegen an Hochschulstart.
Falls Sie dagegen Unterlagen postalisch nachreichen wollen, bei denen Sie die Eintragung im AntOn bereits früher in der Bewerbungsphase erledigt hatten, bitten wir Sie, die neuen Belege formlos (unter Angabe des vollständigen Namens, der Adresse, des Geburtsdatums, Ihrer DoSV-Bewerber-ID-Nummer sowie der AntOn-ID-Nummer oder der Registriernummer) zu versenden.
Vermeiden Sie es im Falle der Nachreichung von Unterlagen bitte, erneut das Zulassungsantragsformular zu verwenden. Anfragen zu Ihren nachgereichten Unterlagen Anfragen zu Ihren nachgereichten Unterlagen Bitte sehen Sie von verfrühten Anfragen zu Ihren nachgereichten Unterlagen ab. Erst zum Zeitpunkt der Datenänderung können konkrete Fragen zu den nachgereichten Unterlagen beantwortet werden.
Beachten Sie bei der Ergänzung Ihres Antrages sowie dem Einreichen von Unterlagen die geltenden Termine. Wenn Ihre Unterlagen erst nach Ablauf der Frist Hochschulstart erreichen, können diese leider nicht mehr berücksichtigt werden. Rund um die Anmeldefristen können zwischen Eingang und Bearbeitung Ihres Antrages ein paar Tage vergehen, so dass die Daten erst später für Sie verfügbar sind.
Wurde Ihr Antrag ohne Änderungen angenommen und sind Ihrerseits keine weiteren Änderungen nötig, können Sie den Termin für den Bescheidversand abwarten. Priorisierung
Wie schreibt man eine Bewerbung richtig?
Überzeugen Sie mit einem persönlichen Anschreiben – Wecken Sie das Interesse potenzieller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit persönlichen Angaben. Vorlagen eignen sich als Inspirationsquelle, sollten aber in keinem Fall kopiert werden. Achten Sie auf eigene Formulierungen und heben Sie sich dadurch von Mitbewerbenden ab. Tipps zum Anschreiben:
- Es sollte möglichst nicht mehr als eine DIN-A4-Seite umfassen.
- Achten Sie darauf, dass Adresse und Kontaktperson stimmen.
- Schreiben Sie, wie Sie auf das Jobangebot aufmerksam wurden: Beziehen Sie sich auf die Stellenanzeige, das Gespräch bei einer Job-Messe oder eine persönliche Empfehlung.
- Vermeiden Sie Konjunktive wie „würde” und „könnte”. Verwenden Sie eine aktive Sprache mit kurzen und treffenden Sätzen.
- Machen Sie deutlich, warum Sie die richtige Besetzung für die Stelle sind. Nennen Sie Ihre fachlichen und persönlichen Qualifikationen.
- Nennen Sie einen möglichen Eintrittstermin, wenn dies gewünscht ist.
- Suchen Sie nach einer freundlichen Schlussformulierung mit der Bitte, Sie zum Vorstellungsgespräch einzuladen.
Gehen Sie auf Gehaltswünsche nur dann ein, wenn es gefordert ist. Falls nicht, klären Sie dies im Vorstellungsgespräch. Bei der Online-Bewerbung fügen Sie Ihre gescannte Unterschrift in das Dokument ein. Für die Brief-Bewerbung unterschreiben Sie mit komplettem Vor- und Nachnamen.