Was bedeutet „formlos”? – Formlos bedeutet, dass es kein Formular und keine festgelegte Form gibt. Formlose Anträge können und müssen von Ihnen selbst formuliert und geschrieben werden. Sie legen dabei die Gestaltung selbstständig fest. Sinnvoll sind Absender, Kontaktdaten, Datum und eine Betreffzeile. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift unter das Schreiben zu setzen.
Was bedeutet schriftlich beantragen?
Tipps für öffentliche Anträge –
Anträge können in Briefform über die Postzustellung, per Fax, als E-Mail gesendet oder mündlich in einer Behörde vorgetragen werden. Bei Anträgen an öffentliche Stellen und gesellschaftliche Einrichtungen ist besonders auf bestimmte Vorschriften/Normen und Vordrucke zu achten.Der schriftlich gestellte Antrag ist im juristischen Sinne ein Schriftstück oder Dokument, das gegebenenfalls als Beweisstück bzw. Beleg herangezogen werden kann. Wenn ein Antrag ohne Nutzung eines vorgedruckten Formulars gestellt wird, sollte er inhaltlich sachlich, prägnant und knapp gefasst sein.Zu den Behörden zählt man die Gerichte, die Polizei, das Arbeitsamt, die gesetzlichen Krankenkassen, das Finanzamt, die Schule, kommunale Behörden usw. Wie man sich an eine Behörde wendet, hängt ganz von dem jeweiligen Anliegen ab. Wenn ein Antrag oder Gesuch „formlos” zu stellen ist, bedeutet das jedoch nicht, dass der jeweilige Brief „formlos” ist. Er unterliegt den allgemeinen Regeln für die Gestaltung von Briefen. Der inhaltliche Aufbau ähnelt dem Bewerbungsschreiben:
In der Betreffzeile wird knapp der Sachverhalt genannt.Bei der Anrede kann durchaus der Name des/der Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin erscheinen. Wenn er nicht bekannt ist, bleibt man bei der allgemeinen Anrede.Dann schildert man den Sachverhalt, erläutert den Grund für den Antrag und formuliert das Anliegen (Belehrungen, Mitteilungen, Ermahnungen u.Ä. sind unzulässig, ebenso ein beleidigender Inhalt und das Verlangen von Unmöglichem.)Mit der Grußformel endet der Antrag.
Es ist sinnvoll, für die Behördenanträge einen Aktenordner anzulegen. Dort heftet man, nach Behörden getrennt, die Durchschläge oder Kopien der eigenen Briefanträge und weitere Belege, wie Telefon- und Gesprächsnotizen, ab. Stand: 2010 Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
Was ist eine formlose E Mail?
Schriftlich Kommunizieren – RWTH AACHEN UNIVERSITY Fachgruppe Biologie – Deutsch E-Mails und Anträge schreiben
Ein „formloses” Schreiben / Ein formloser Antrag bedeutet nicht, dass dieses „Form-los” ist! Es bedeutet lediglich, dass kein Formular vorgesehen ist – die Gestaltung ist (im gewissen Rahmen) selbst wählbar. Gute Grammatik ist Glaubwürdigkeit, auch und besonders in E-Mails. In Briefen und E-Mails haben Sie nichts außer Ihren Worten; Ihre Sprache erschafft ein Bild von Ihnen. Wenn Ihre Texte voller Fehler sind, werden die Adressaten Ihre Schlüsse daraus ziehen. Beim E-Mail Verkehr mit Hochschulangehörigen wird die Verwendung Ihrer persönlichen RWTH-E-Mail-Adresse erwartet!
Persönliche Daten Brief: Er muss die benötigten Personendaten (Name, Matrikelnummer, Fachsemester, Studiengang) beinhalten. Auch Ort und Datum, die Anschrift des Verfassers und ein Betreff müssen vorhanden sein. Gruß und Unterschrift dürfen am Ende nicht fehlen. Ein Hinweis auf eventuelle Anlagen ist sinnvoll. E-Mail: Auch hier sollten alle o.g. persönlichen Daten angegeben werden.
BetreffzeileVerwenden Sie einen kurzen und aussagekräftigen Betreff. Anrede und Begrüßung
Allgemein gilt: Wenn nicht bereits vom Adressaten angeboten, stets den Anderen Siezen! Die korrekte Anrede für einen Professor / eine Professorin ist „Sehr geehrter Herr Prof. XY” / „Sehr geehrte Frau Prof. XY”, auch wenn eventuell weitere Titel vorhanden sind.
- Die Aufführung aller Doktortitel o.Ä.
- Ist nicht erforderlich.
- Der Doktorgrad ist der einzige akademische Grad, der mit Namen in der Anrede erwähnt wird (im Gegensatz zu Bachelor, Master, Magister, Diplomen etc.).
- Obwohl der Doktorgrad noch weiter differenziert wird (Dr. rer.
- Nat.o.Ä.), wird mit „Sehr geehrter Herr Dr.
XY” / „Sehr geehrte Frau Dr. XY” angesprochen. Inhalt Versuchen Sie, so eindeutig und klar wie möglich zu sein. Schildern Sie, wer Sie sind, was Sie möchten und weshalb. Dies sollte in einem ersten Absatz erkennbar sein. Denken Sie bitte daran, all Ihre Aussagen mit aussagekräftigen Belegen zu versehen.
Dazu zählt auch Ihr Studierendenkontoauszug! Bitte geben Sie in Bezug auf Ihr Studium keine Gebrauchsnamen von Modulen / Veranstaltungen an, sondern stets die in RWTHonline hinterlegte Modul und Lehrveranstaltungsnummer. Verwenden Sie bitte eine vernünftigte Umgangsform. Wenn Sie eine professionelle Beratung und Bearbeitung wünschen, sollte Ihr Antrag / Ihre Anfrage ebenso aufgebaut.
Verzichten Sie also auf Umgangssprache, Smileys o.Ä. : Schriftlich Kommunizieren – RWTH AACHEN UNIVERSITY Fachgruppe Biologie – Deutsch
Ist schriftlich auch per Mail?
„Du bekommst das noch schriftlich; ich schicke Dir das noch per Mail.” Es vergeht kaum ein Woche im Büroleben, an dem nicht ein Gesprächspartner am Telefon so oder so ähnlich unterstreichen möchte, dass etwas besonders wichtig ist und deshalb nicht allein mündlich abgehandelt werden soll.
Der Jurist stutzt: E-Mail und Schriftform? Ist das eigentlich richtig? Die gesetzliche Schriftform Das Gesetz verlangt an vielen Stellen, dass die „Schriftform” eingehalten werden müsse. So müssen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen oder Mietverträgen schriftlich erfolgen. Verbraucherkredite und Bürgschaften bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Auch Patientenverfügungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wurden. Nach § 126 BGB setzt Schriftform das Bestehen einer papiernen Urkunde voraus, die von dem Aussteller eigenhändig durch unterschrieben wurde. Eine E-Mail erfüllt also nur dann die Anforderungen der Schriftform, wenn sie ausgedruckt und anschließend im Original unterzeichnet wird – das dürfte der absolute Ausnahmefall sein.
- Die Textform und E-Mails Anders ist das bei der – deutlich weniger bekannten – Textform.
- Für diese Form genügt gem.
- § 126b BGB auch eine andere dauerhafte Wiedergabe in Schriftzeichen.
- Es muss auch keine eigenhändige Unterschrift vorliegen; es genügt, wenn der Name genannt und irgendwie deutlich wird, wo die Erklärung endet.
Diese Anforderungen lassen sich durch eine E-Mail erfüllen. Die Textform wird jedoch im Gesetz nur an wenigen Stellen für ausreichend gehalten. Immerhin die Information des Kunden bei Verbraucherverträgen oder der Widerruf des Verbrauchers bei einem Internetgeschäft können in Textform – also per E-Mail – erfolgen.
- Die vertraglich vereinbarte Schriftform Viel häufiger noch als im Gesetz sehen – schriftlich geschlossene – Verträge für alle möglichen Handlungen die Schriftform vor.
- So sollen fast immer Änderungen des Vertrages nur schriftlich erfolgen können.
- Auch für Kündigungen, Abnahmeerklärungen oder Besprechungsprotokolle ist in Verträgen häufig Schriftlichkeit vorgesehen.
Ersetzt die E-Mail das Papier? Was gilt nun, wenn anstelle eines Papiers eine E-Mail versandt wird? Können E-Mails schriftlich sein? Eindeutig ist das für gesetzliche Schriftformerfordernisse: E-Mails sind nicht schriftlich. Ordnet das Gesetz die Schriftform an, ist die Erklärung nichtig und entfaltet damit keine Wirkung (§ 125 BGB).
- Das gilt im Zweifel auch, wenn das Schriftformerfordernis nur vertraglich vereinbart wurde.
- Allerdings sieht § 127 BGB eine wichtige Ausnahme vor: „Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung.” Zu der telekommunikativen Übermittlung wird neben dem Fax grundsätzlich auch die E-Mail gezählt.
Das OLG München hat jetzt entschieden (Urteil vom 26.2.2012, Az.23 U 3798/11), dass dazu nicht erforderlich ist, dass ein eingescanntes unterzeichnetes Schreiben übermittelt wird. Vielmehr soll es bei der vertraglich vereinbarten Form im Zweifel genügen, wenn die Erklärung im Body der E-Mail mitgeteilt wird.
- Anders hatte das noch vor zwei Jahren das LG Köln gesehen (Urteil vom 7.1.2010, Az.8 O 120/09) Die Entscheidung betrifft einen Einzelfall und das Gericht hat sich einiger Mühe unterzogen, die verschiedenen Gesichtspunkte abzuwägen.
- Daraus lässt sich zwar eine Tendenz ableiten, jedoch ist die Entscheidung kein Freibrief für E-Mails, wenn doch Schriftform verlangt wird.
Schlussfolgerungen für die Praxis Für Die Praxis bedeutet dies dreierlei: (1) Legt das Gesetz (wie zum Beispiel bei der Kündigung von Arbeitsverträgen) Schriftlichkeit fest, ist eine E-Mail nicht ausreichend. Per E-Mail abgegebene Erklärungen sind unwirksam.
2) Wird die Schriftform in einem Vertrag vereinbart (und gilt kein entsprechendes gesetzliches Erfordernis), spricht viel dafür, dass entsprechende Erklärungen auch per E-Mail abgegeben werden können. Dies hängt aber letztlich von den Umständen des Einzelfalles und der Bedeutung der Erklärung ab. Wenn man in solchen Fällen die Erklärung per E-Mail abgeben möchte, geht man mit der Versendung einer eingescannten Fassung eines unterzeichneten papiernen Dokumentes auf Nummer sicher.
(3) Für die Vertragsgestaltung heißt es, sich für jeden Einzelfall Gedanken darüber zu machen, ob eine E-Mail zur Dokumentation der Erklärung angemessen ist. Während Messprotokolle oder Aufzeichnungen aus gemeinsamen Workshops mit dem Kunden sicher per E-Mail übersandt werden können, mag es gerechtfertigt sein, für die außerordentliche Kündigung eines langfristigen Softwarepflege-Vertrages weiterhin echte Schriftform vorzusehen.
Dies sollte im Vertrag dann entsprechend klargestellt werden. Die Antwort auf die Ausgangsfrage lässt sich damit wie folgt zusammenfassen: Nein, eine E-Mail ist nicht schriftlich im Sinne des Gesetzes – manchmal kann sie allerdings dennoch genügen Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht,
Näheres zu seiner Person finden Sie hier
Ist eine Mail ein offizielles Schreiben?
E-Mail statt Einschreiben? Beweismittel Lesezeit: 1 Minute Frage: Immer wieder empfiehlt der Beobachter, wichtige Mitteilungen schriftlich und per Einschreiben zu schicken. Reicht denn nicht auch eine E-Mail? Falls die Gegenpartei vor Gericht bestreitet, dass ihr die E-Mail jemals zugestellt wurde, reicht ein Ausdruck auf Papier nicht um das Gegenteil zu beweisen. Bild: Thinkstock Kollektion Frage: Immer wieder empfiehlt der Beobachter, wichtige Mitteilungen schriftlich und per Einschreiben zu schicken.
- Reicht denn nicht auch eine E-Mail?, aktualisiert am 11.
- August 2017 – 14:25 Uhr Manchmal ja, manchmal nein.
- Wo das Gesetz für Erklärungen oder Verträge vorsieht, dass diese nur schriftlich gültig sind, reicht eine normale E-Mail nicht.
- Denn die Schriftlichkeit setzt eine eigenhändige Unterschrift voraus.
Es gibt zwar die elektronische Signatur, die der Unterschrift gleichgestellt ist. Doch sie hat sich, zumindest unter Privaten, kaum durchgesetzt. Nun geht es oft nur darum, etwas beweisen zu können. Da die meisten Erklärungen an keine Form gebunden, also sogar mündlich gültig sind, kann eine E-Mail vorerst ausreichen. Falls die Gegenpartei vor Gericht bestreitet, dass die E-Mail echt ist oder ihr jemals zugestellt wurde, reicht ein Ausdruck auf Papier nicht. Das Gericht muss den Mailprovider auffordern, die nötigen Informationen preiszugeben. Und darauf hoffen, dass die Daten überhaupt noch vorhanden sind. : E-Mail statt Einschreiben?
Was meint man mit formal?
Wieder mal verwirrt, ob es denn nun formal oder formell heißt? Damit ist jetzt Schluss! Hier erfährst du auf einen Blick, wie man die beiden Begriffe korrekt verwendet:
Formal |
---|
äußerlich |
Etwas ist formal, wenn es die äußere Form betrifft oder der Form nach bewertet wird. |
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Eselsbrücke: offizi ell gültig = form ell
Was ist eine formale Schreibweise?
Formale Sprache – Wikipedia Eine formale Sprache ist eine, bei der im Unterschied zu oft nicht die im Vordergrund steht, sondern die Definition und Anwendung im engeren Sinn und der im weiteren, allgemeinen Sinn. Eine formale Sprache besteht aus einer bestimmten Menge von Symbolketten (im Allgemeinen ) („Wörter” der Sprache), die aus einem („Alphabet”, Grundsymbole) zusammengesetzt werden können.
Während die Logik die Begrifflichkeit “Formale Sprache” untersucht, finden formale Sprachen z.B. in der, in der und der eine praktische Anwendung. Formale Sprachen eignen sich zur (logisch) präzisen Beschreibung des Umgangs mit Zeichenketten. So können zum Beispiel oder ganze Programmiersprachen spezifiziert werden.
Zusammen mit einer erhalten die definierten Zeichenketten eine (logische) Bedeutung. Bei einer Programmiersprache kann damit einer Programmieranweisung (als Teil der formalen Sprache) ein eindeutiges Maschinenverhalten (als Teil der ) zugeordnet werden.
Was heißt informell auf Deutsch?
Adjektiv –
Positiv | Komparativ | Superlativ |
---|---|---|
informell | informeller | am informellsten |
Alle weiteren Formen: Flexion:informell |
Worttrennung: in·for·mell, Komparativ: in·for·mel·ler, Superlativ: am in·for·mells·ten Aussprache: IPA :, Hörbeispiele: informell ( Info ) informell ( Info ), — Reime: -ɛl Bedeutungen: ohne eine bestimmte Form einzuhalten, nicht förmlich selten: mitteilend, informierend Gegenwörter: formell Beispiele: Der Vertrag kann informell abgeschlossen werden. „Weil Sorgearbeit informell, in freiwilligem Einsatz und prädisziplinär von Hilfskräften geleistet wird und dieser Einsatz effektiv sein soll, ist zu ihm ebenso eine begleitende Anleitung und Weiterbildung nötig wie die Hauptberuflichen für die Zusammenarbeit qualifiziert sein wollen.” Dieser Hinweis besitzt informellen Charakter.
Was ist ein informelles Schreiben?
Inhaltsübersicht Einen informellen Brief schreibst du bei alltäglichen Anlässen, z.B. an Freunde, Familie und Bekannte. Du verwendest dabei auch eine informelle Sprache,
Was bedeutet formell und materiell?
Gesetze regeln und ordnen rechtsverbindlich das Zusammenleben einer Gemeinschaft. In Deutschland unterscheidet man Gesetze im formellen Sinn und materielle Gesetze. Gesetze im formellen Sinn sind alle Gesetze, die durch das Gesetzgebungsverfahren, das die Verfassung vorschreibt, vom Parlament – dem Bundestag oder einem Landesparlament – verabschiedet werden.
Was ist eine formale Form?
Wieder mal verwirrt, ob es denn nun formal oder formell heißt? Damit ist jetzt Schluss! Hier erfährst du auf einen Blick, wie man die beiden Begriffe korrekt verwendet:
Formal |
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äußerlich |
Etwas ist formal, wenn es die äußere Form betrifft oder der Form nach bewertet wird. |
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Eselsbrücke: offizi ell gültig = form ell