Erforderliche Unterlagen –
1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
Ihr alter Reisepass (falls vorhanden und noch nicht entwertet) Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen. gültiges Ausweis-Dokument (falls vorhanden) zum Beispiel
Ihr Personalausweis, falls Sie einen haben, oderIhr alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
Staatsangehörigkeitsabfrage
Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.
ggf. Personenstandsurkunde Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein (mehr unter Weiterführende Informationen).
ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters (unter “Formulare”)
Wenn Sie einen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.
Für was braucht man einen Reisepass?
Passpflicht – Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.
- Der elektronische Reisepass (Pass mit bordeauxrotem Einband mit nicht sichtbarem Chip im Passdeckel) ist zehn Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
- Der Pass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden.
- Allgemeine Informationen zu Ausweisen und Pässen finden Sie auf der Website des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Das Antragsformular finden Sie hier,
In welchen Ländern muss der Ausweis noch 6 Monate gültig sein?
Südostasien – Die Länder in Südostasien sind vor allem bei Langzeitreisenden beliebt, aber auch ein gern anvisiertes erstes Fernreiseziel. Möchtest du nach Thailand, auf die Philippinen, gen Indonesien, ins pulsierende Singapur oder nach Vietnam, muss dein Reisepass noch mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Für was braucht man einen Reisepass?
Typ: Artikel, Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung Für Reisen ins Ausland benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass. Inhaltsverzeichnis
Sicherheitsmerkmale Geschichtlicher Hintergrund Beantragung eines Reisepasses Gültigkeit und Kosten Reisedokumente für Ausländer
Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes,