Benötigte Unterlagen – Für die Beantragung vom Elterngeld benötigen Sie:
Den von beiden Eltern unterschriebenen Antrag auf Elterngeld Eine Original-Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck „Elterngeld” oder „für soziale Zwecke” Eine Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt Bei Beamtinnen eine Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes nach der Geburt Bei Arbeitnehmern eine Lohn- und Gehaltsabrechnung für die letzten zwölf Monate vor der Geburt Bei Selbstständigen ein Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber, falls Sie oder Ihr Partner während der Bezugszeit in Teilzeit arbeiten wollen (bei Selbstständigen eine Arbeitszeiterklärung)
Antragsgenehmigung kann Monate dauern Da Elterngeld erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden kann und viele Eltern auf regelmäßiges Einkommen angewiesen sind, sollte der Antrag innerhalb weniger Wochen entschieden sein. Die Realität zeigt jedoch, dass es aufgrund von Personalmangel in den zuständigen Stellen mitunter Monate dauern kann, bis Eltern erfahren, ob und wie viel Elterngeld sie erhalten.
Wann muss der Vater die zwei Monate Elternzeit nehmen?
Elternzeit vs. Elterngeld – Zunächst sollten wir Elternzeit und Elterngeld unterscheiden, da diese gerne verwechselt werden. Grundsätzlich kann dein Mann seinen zweiten Monat Elternzeit auch nach 15 Monaten nehmen. Tatsächlich ist das sogar bis zum 8. Geburtstag eures Kindes möglich! Aber Achtung: Mit Blick auf das Elterngeld solltet ihr beachten, dass dein Mann nur bis einschließlich Lebensmonat 14 Basiselterngeld beziehen kann.
Daher lautet die Frage eher: Wann sollte mein Mann seinen 2. Elterngeld-Monat spätestens nehmen? Das Basiselterngeld beträgt maximal 1.800 € im Monat. Danach, ab Lebensmonat 15, kann dein Mann nur noch ElterngeldPlus beantragen; das sind maximal 900 € im Monat. Hinzukommt: Ab Lebensmonat 15 könnt ihr den Elterngeldbezug auch nicht mehr unterbrechen.
Wenn euer Kind also ein Jahr und zwei Monate alt ist und keiner von euch beiden mehr Elterngeld bezieht, verliert ihr alle eure noch vorhandenen Elterngeld-Ansprüche (einschließlich dem Partnerschaftsbonus).
Wie viel Geld bekomme ich in der Elternzeit vom Arbeitgeber?
Höhe und Anspruchsvoraussetzungen – Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.
Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten (höchstens 30 Stunden pro Woche bei Kindern, die vor dem 1.
September 2021 geboren wurden), etwa auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro bei Basiselterngeld (37,50 Euro bei ElterngeldPlus).
Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt. Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro.
Wer zahlt das Geld in der Elternzeit?
Elterngeld – Während der Elternzeit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber keinen Lohn. Sie können aber Elterngeld beantragen. Das ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die einen Ausgleich schafft, falls Sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Weitere Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus erhalten Sie hier,
Wie lange sollte eine Mütter zu Hause bleiben?
Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt? Die Mutterschutzfrist ist ein Zeitraum von mehreren Wochen vor und nach der Geburt. In diesem Zeitraum dürfen Sie nicht arbeiten. Die Mutterschutzfristen
beginnen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin undenden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.
Wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später – so viele Tage später, wie Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.
- Anders ist es, wenn Ihr Kind so früh auf die Welt gekommen ist, dass es medizinisch als Frühgeburt gilt (zum Beispiel wenn Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt).
- Bei einer Frühgeburt besteht der Mutterschutz 12 Wochen nach der Geburt.
- Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist von 14 Wochen auf 18 Wochen.
Ihre 8 Wochen Mutterschutzfrist erhalten Sie auch dann komplett, wenn Ihr Kind nach dem errechneten Termin auf die Welt kommt. Die Mutterschutzfrist gilt für Sie dann ein paar Tage länger, je nach tatsächlichem Geburtstermin. Die Mutterschutzfrist endet ebenfalls erst 12 Wochen nach der Geburt,
wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommen oderbei Geburten von Kindern mit Behinderung und Sie die Verlängerung der Schutzfrist bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Kann ich auf die Mutterschutzfrist verzichten? Vor der Geburt geht das, nach der Geburt nicht:
Vor der Geburt dürfen Sie weiter arbeiten, wenn Sie das möchten. Ihr Arbeitgeber darf das aber nicht von Ihnen verlangen. Wenn Sie trotzdem weiter arbeiten wollen, teilen Sie Ihren Wunsch Ihrem Arbeitgeber mit. Dann dürfen Sie noch bis zur Geburt arbeiten. Sie können Ihren Wunsch aber jederzeit wieder zurückziehen.Nach der Geburt dürfen Sie dagegen keinesfalls arbeiten, auch dann nicht, wenn Sie das gern möchten – es gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Eine Ausnahme besteht, wenn Sie Schülerin oder Studentin sind. Wenn Sie es ausdrücklich verlangen, können Sie vor Ablauf der nachgeburtlichen Schutzfrist wieder tätig werden. Sie können Ihren Wunsch jeder Zeit widerrufen.
Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich in der Mutterschutzfrist weiter arbeite? Nein, weder vor der Geburt noch danach. Wenn Ihr Arbeitgeber trotzdem von Ihnen verlangt, dass Sie arbeiten, dann können Sie sich an Ihre wenden. Das Beschäftigungsverbot gilt auch, wenn Sie Ihr Kind direkt nach der Geburt zur Adoption freigeben.
- Besondere Situationen: Schutzfrist nach einer Totgeburt oder beim Tod des Kindes nach der Geburt Im Fall einer Totgeburt oder beim Tod des Kindes nach der Geburt dürfen Sie schon vor Ablauf der 8 Wochen wieder arbeiten.
- Allerdings frühestens 2 Wochen nach der Entbindung und nur dann, wenn Sie das gern möchten.
Sie können Ihre Entscheidung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie,