Den Hartz-4-Antrag stellen: Welche Unterlagen Pflicht sind – Verzweifelt? Beim Hartz-4-Antrag und den Unterlagen kann Ihnen Ihr Jobcenter helfen. Einige Unterlagen neben dem Hartz-4-Antrag sind allerdings obligatorisch. Dazu gehören:
gültiger Personalausweis und Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt) Mietvertrag Nachweis über die Höhe der monatlichen Heizkosten Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten Kontoauszüge der letzten drei Monate
Welche Unterlagen daneben für Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter eingereicht werden müssen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn der Antragsteller Wohnungs- oder Kapitaleigentum hat, sind zusätzlich zum Hartz-4-Antrag auch folgende Unterlagen beizufügen:
Kaufvertrag Nachweis der monatlichen Zinsbelastung Nachweis der monatlichen Nebenkosten Nachweis über den aktuellen Verkehrswert Nachweis über die aktuelle Restschuld Nachweis über Mieteinnahmen Nachweis über eine Kapitallebensversicherung Nachweise über Sonstiges (Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonten, Sparbücher etc.)
Welche Unterlagen für den Hartz-4-Antrag nötig sind, ist also nur schwer pauschal zu beantworten, In der Regel wird der Hartz-4-Antrag inklusive aller Unterlagen beim Jobcenter des Wohnortes des Antragstellers eingereicht,
Wie hoch darf die Miete bei Hartz-4 sein?
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dresden –
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro bis 31.12.2022 | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro ab 01.01.2023 |
---|---|---|
1 | 337,74 | 349,98 |
2 | 423,10 | 448,44 |
3 | 498,84 | 528,59 |
4 | 617,37 | 657,44 |
5 | 788,61 | 846,44 |
für jede weitere Person | 83,00 | 89,10 |
Alle Angaben ohne Gewähr |
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Wer hat keinen Anspruch auf Hartz IV?
Wer bekommt kein Hartz 4? – Trotz Hilfebedürftigkeit kann kein Anspruch auf auf Hartz 4 bestehen. Das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als ALG 2 oder Hartz 4, ist eine Leistung zur Grundsicherung, Diese können z.B. Arbeitslose beziehen. Doch nicht jeder, der finanzielle Hilfe benötigt, hat auch Anspruch auf Hartz 4.
Ab einem bestimmten Alter können Personen kein Hartz 4 bekommen. Welche Voraussetzungen für den Bezug von Hartz 4 erfüllt sein müssen, ist in § 7 Absatz 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) festgelegt: Das Alter der Person liegt zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter,Die Person ist erwerbsfähig,Sie ist hilfebedürftig,Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Person liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
Demnach ist ein Mindestalter von 15 Jahren für einen Hartz-4-Anspruch erforderlich. Das Renteneintrittsalter variiert je nach Geburtsjahr. So liegt es gemäß § 7a SGB II z.B. für den Geburtsjahrgang 1958 bei 66 Jahren. Für Personen, die ab 1964 geboren worden sind, sind 67 Jahre die Altersgrenze.
- Eine Person gilt als erwerbsfähig, wenn sie in der Lage ist, pro Tag mindestens drei Stunden arbeiten zu können.
- Das bedeutet, dass aufgrund einer Behinderung oder von Krankheit kein Anspruch auf Hartz 4 bestehen kann.
- Hilfebedürftigkeit setzt voraus, dass das Einkommen bzw.
- Das Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Außerdem ist es erforderlich, dass der Betroffene die benötigte Unterstützung nicht bereits von anderer Seite erhält, z.B. von Trägern anderer Sozialleistungen oder von Angehörigen,
Wie lange muss man in Deutschland leben um Hartz-4 zu bekommen?
Bundessozialgericht: Kein Hartz IV für EU-Bürger mit 100-Euro-Job EU-Bürger, die zehn Stunden im Monat Teller waschen für 100 Euro, haben keinen Anspruch auf Hartz-IV. Das hat das Bundessozialgericht in einem Fall eines Griechen entschieden. Verfassungswidrig sei das nicht, weil Ausländern zuzumuten sei, auszureisen.
Sonntag, 03.04.2022, 19:30 Uhr | zuletzt aktualisiert: Sonntag, 03.04.2022, 10:47 Uhr Lesedauer: 2 Minuten | Ein Job von zehn Stunden als Tellerwäscher für einen Lohn von 100 Euro führt bei einem arbeitsuchenden EU-Bürger nicht zu einem Hartz-IV-Anspruch. Eine solche Tätigkeit begründe keine Arbeitnehmereigenschaft, die das Jobcenter zur Zahlung von Arbeitslosengeld II verpflichtet, (BSG) in Kassel.
(AZ: B 4 AS 2/21 R) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben arbeitsuchende, nach Deutschland eingereiste EU-Bürger zunächst keinen Anspruch auf Hartz IV. Gehen sie sechs bis zwölf Monate einer Erwerbstätigkeit nach, können sie bei Arbeitslosigkeit sechs Monate lang die Hilfeleistung erhalten.