Was Brauche Ich FR Einen Reisepass Antrag?

Erforderliche Unterlagen –

Alter Reisepass vorhanden:

Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar) Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm ) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:

Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar) Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm ) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:

Amtlicher Lichtbildausweis Geburtsurkunde Nachweis der Staatsbürgerschaft Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm ) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:

Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis) Geburtsurkunde Nachweis der Staatsbürgerschaft Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm ) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:

Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades Verleihungsurkunde

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat ( z.B. Schreibweisen). Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

  • Diebstahl – Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt.
  • Verlust – Wurde der Reisepass verloren, ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.
  • Wiederauffindung – Wurde der Reisepass wiederaufgefunden, ist umgehend eine Meldung an die Passbehörde zu erstatten.

Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden, jedoch sehen die Einreisebestimmungen einiger Länder trotz Widerruf vor, dass die Einreise mit einem einmal als verloren gemeldeten Reisedokumenten nicht möglich ist.

Wie lange dauert es bis der Pass da ist?

Wie lange ist die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass? – Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass beträgt in der Regel zwischen 8 und 10 Wochen. Seit dem 01.11.2007 gibt es außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt dann zwischen 2 und 4 Wochen.Sobald der zuständigen Auslandsvertretung Ihr vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser an die Bundesdruckerei in Deutschland weitergeleitet. Dort wird Ihr neuer Reisepass in einem maschinellen Verfahren hergestellt. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei kann durch die Auslandsvertretung nicht beeinflusst werden.

Bedenken Sie daher, dass Sie Ihren neuen Reisepass entsprechend rechtzeitig beantragen.

Wie viel kostet ein Personalausweis in Deutschland?

Gebühren für deutsche Ausweisdokumente Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Gebühren und Auslagen müssen bei Antragstellung in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlt werden. Die Kreditkarte muss physisch vorliegen und die Kreditkartennummer sowie den Namen des Inhabers aufweisen.

See also:  Was HeiT Formloser Antrag?
GEBÜHREN
  • MIT Wohnsitz
  • im Amtsbezirk und
  • in Deutschland abgemeldet
  1. OHNE Wohnsitz
  2. im Amtsbezirk oder
  3. in Deutschland noch gemeldet
Reisepass ab 24 Jahre 81,00 € 141,00 €
Reisepass unter 24 Jahre 58,50 € 96,00 €
Zuschlag für Expressverfahren Reisepass 32,00 € 32,00 €
Zuschlag für 48-Seiten-Pass 22,00 € 22,00 €
Personalausweis ab 24 Jahre 67,00 € 80,00 €
Personalausweis unter 24 Jahre 52,80 € 65,80 €
vorläufiger Reisepass 39,00 € 65,00 €
Kinderreisepass 26,00 € 39,00 €
Verlängerung Kinderreisepass 18,00 € 24,00 €
Wohnsitzänderung gebührenfrei nicht möglich
Zusatzkosten bei der Beantragung eines Passes bei den Honorarkonsuln ca.80,00-100,00 € (Bitte erkundigen Sie sich bei dem/der für Sie zuständigen Honorarkonsul/in)
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland 21,00 €
eID-Karte 37,00€
AUSLAGEN
Versand von Ausweisdokumenten nach Absprache und örtlicher Gegebenheit
für Telefonate und Telefaxe, sofern im Einzelfall über das normale Maß hinaus erforderlich nach Anfall
Versand PIN-Brief für Personalausweis 0,75 €

Alle Informationen auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. : Gebühren für deutsche Ausweisdokumente

Was tun wenn man keinen Reisepass hat?

Ich muss dringend ins Ausland reisen, habe jedoch keinen gültigen Reisepass. Was kann ich tun? – Informieren Sie sich zunächst unverbindlich über unsere Reise- und Sicherheitshinweise über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels und ggf. Transitländer.

In manche Länder ist auch die Einreise mit einem Personalausweis möglich. Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, sollten Sie schnellstmöglich bei der für Sie zuständigen Passbehörde einen Reisepass im Expressverfahren (bordeauxroter Einband) beantragen. Wenn die Zeit für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren auch nicht mehr ausreicht, können Sie einen vorläufigen Reisepass (grüner Einband) beantragen, der von den Passbehörden mit maximal einjähriger Gültigkeit ausgestellt wird.

Der vorläufige Reisepass wird allerdings von bestimmten Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt ( z.B. USA ). Kontrollieren Sie dies bitte unbedingt in den Reise- und Sicherheitshinweise, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dies zulassen und sichern Sie sich bei der zuständigen Vertretung Ihres Ziellandes und ggf.

  1. Auch bei Ihrer Fluggesellschaft ab, bevor Sie eine Reise antreten.
  2. In Notfällen kann Ihnen für bestimmte Reiseziele die Bundespolizei an der Grenze einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen.
  3. Informieren Sie sich anhand der Länderliste der Bundespolizei, welche Staaten in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen.
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Um ggf. die Ausstellung eines Passersatzpapiers zu beschleunigen, können Sie unter „elektronische Antragstellung” vorab Daten online an die zuständige Grenzbehörde übermitteln. Im Zweifelsfall können Sie sich vor Reiseantritt an die Hotline der Bundespolizei wenden: 0800-688-8000.

Reise- und Sicherheitshinweise A-Z Bundespolizei

Was passiert wenn der Reisepass keine 6 Monate mehr gültig ist?

Der Pass ist abgelaufen und es wurde erst am Flughafen festgestellt -Was tun? – Pass abgelaufen: Am Flughafen festgestellt – Was tun? Am Flughafen ist der Schrecken groß, wenn man bemerkt, dass der Reisepass nicht mehr gültig ist. In diesem Fall können Sie sich, für Reisen innerhalb der EU, an die Bundespolizei oder an die Ausweisstelle wenden, um einen Reiseausweis (Reiseausweis-Ersatz) zu beantragen.

Dazu müssen Sie Ihre Identität (Personalausweis) mit einem abgelaufenen Reisepass oder einem Führerschein mit Lichtbild nachweisen. Auch einige Nicht-EU-Länder akzeptieren diesen Reiseausweis. Für die meisten Ziele außerhalb der EU ist jedoch unbedingt ein gültiger Reisepass erforderlich und hier muss man sich vorläufig einen Pass besorgen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anforderungen je nach Fluggesellschaft und Zielort variieren können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen Ihrer Fluggesellschaft und des Zielorts zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie keine Probleme beim Boarding haben werden.

Wie lange dauert ein Reisepass Niedersachsen?

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

  • An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
  • Welche Unterlagen werden benötigt? · aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen · ggf.

bisheriger Reisepass · Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt · letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde Welche Gebühren fallen an? Gebühr: 69,50 EUR Vorkasse: Nein Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) Gebühr: 91,50 EUR Vorkasse: Nein Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten – Vielreisende) Gebühr: 92,00 EUR Vorkasse: Nein Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) Gebühr: 114,00 EUR Vorkasse: Nein Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten – Vielreisende) Welche Fristen muss ich beachten? Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.

Was kann man machen wenn der Reisepass abgelaufen ist?

Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.

Die Ausstellung ist nicht zulässig, wenn sich aus der Übersicht “Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen” ergibt, dass der Zielstaat das Dokument ausdrücklich nicht anerkennt. Zu beachten ist außerdem, dass eine Vielzahl von Staaten verlangt, dass das Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss.

Der Reiseausweis als Passersatz erfüllt dieses Erfordernis nicht, da dieser nur für maximal einen Monat ausgestellt werden darf. Bei der Einreise wird grundsätzlich kein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt. Ausnahmsweise ist die Ausstellung an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland zulässig, wenn aufgrund einer beabsichtigten kurzen Aufenthaltsdauer im Inland die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes nicht zumutbar ist.

Für Angehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie für Personen, die zur Rückkehr in diese Staaten berechtigt sind, kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise oder für die Wiedereinreise einen Notreiseausweis ausstellen. Dies gilt nur im Falle der Vermeidung einer unbilligen Härte oder aus Gründen eines besonderen öffentlichen Interesses, sofern die Erteilung eines Reisedokumentes durch die eigene Auslandsvertretung oder eine Ausländerbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.

Die Ausstellung von Ersatzpapieren an Kinder sowie Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängig. Die Identität und die Staatsangehörigkeit sind durch Vorlage amtlicher Dokumente nachzuweisen (zum Beispiel grundsätzlich durch einen abgelaufenen Pass oder Passersatz, Kopien dieser Dokumente reichen nicht aus).

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Wenn Sie mit Passersatzpapieren reisen, geschieht dies auf eigenes Risiko, denn andere Staaten sind zur Anerkennung dieser Passersatzpapiere nicht verpflichtet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren nicht gestattet, oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die Mitnahme verweigert. Auch wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Grenzbehörden die Ausstellung von Ersatzpapieren ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn bekannt ist, dass der Zielstaat die Passersatzpapiere nicht anerkennt und bei Verwendung sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Um die Erlangung des benötigten Passersatzpapiers zu beschleunigen, können Sie mit dem Onlineantrag Ihre Personalien und die relevanten Reisedaten elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln, die rasch mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Von dort erhalten Sie auch Mitteilung über die Modalitäten der Abholung.

Wie sieht der neue deutsche Reisepass aus?

Was ist am Reisepass neu? – Insgesamt bekommt der neue Reisepass ein kompakteres Erscheinungsbild. Er ist kleiner und damit handlicher als sein Vorgänger. Zudem gibt es künftig statt dem bisherigen Hardcover aus Plastik einen flexiblen Einband mit Prägungen auf Vorder- und Rückseite.