Das Informations- und Bewerbungsportal Alle Antworten einblenden Alle Antworten ausblenden
Jede Bewerbung wird mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Der jeweilige Status wird im Benutzerkonto des Bewerbungsportals von Hochschulstart angezeigt, z.B. „eingegangen”, „gültig”, „zurückgezogen”, „Angebot aktuell nicht möglich” „ausgeschlossen”. Sie sollten den Status der eigenen Bewerbungen regelmäßig kontrollieren. Die Bedeutung der einzelnen Status erfahren Sie oder im Benutzerkonto des unter „Meine Bewerbungen”. Verantwortlich für den Bewerbungsstatus bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sind allein die Hochschulen. Bitte richten Sie daher bei diesen Bewerbungen Ihre Fragen an die jeweilige Hochschule. Beachten Sie: Der Status für Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) wird von Hochschulstart vergeben. Sobald Ihr Zulassungsantrag postalisch bei Hochschulstart eingegangen und datentechnisch erfasst worden ist, ändert sich der Status der einzelnen Bewerbungen in der Regel auf “gültig”. Dies bedeutet, dass Ihre Bewerbungen am Vergabeverfahren beteiligt werden. Weitere Informationen zu den Status finden Sie, Steht Ihre Bewerbung in der Koordinierungsphase zum Beispiel im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich”, kann Ihnen die Hochschule derzeit keine Zulassung anbieten. Diese Entscheidung ist nicht endgültig, der Status kann sich noch im Laufe des Verfahrens zu Ihren Gunsten ändern. Übrigens können Sie während der Koordinierungsphase für jede einzelne Bewerbung nach der Freigabe der Rangliste Ihre einsehen. Weitere Informationen zu den Status finden Sie, Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein vorliegendes Zulassungsangebot aktiv bis zum Ende der Koordinierungsphase anzunehmen. Nehmen Sie ein Zulassungsangebot an, scheiden Ihre anderen Bewerbungen unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Dies lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen. Wird Ihnen in dieser Phase ein Zulassungsangebot ausgesprochen, kann dieses ab dem Zeitpunkt an welchem die greifen, durch ein höher priorisiertes Zulassungsangebot ersetzt werden. Etwaige frühere Zulassungsangebote mit niedrigerer Priorität entfallen. Sie können dieses Zulassungsangebot aktiv mit den oben erwähnten Konsequenzen annehmen. Sofern Sie allerdings nicht reagieren, wird das am Ende der Koordinierungsphase vorliegende Zulassungsangebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt.
Haben Sie nur eine aktive Bewerbung abgegeben und kann Ihnen hierfür ein Studienplatz ermittelt werden, ergibt sich eine automatische Zulassung.Eine Zulassung für einen nicht am DoSV teilnehmenden Studiengang hat keine Auswirkungen auf die Bewerbungen im Bewerbungsportal von Hochschulstart.Entsprechend zugelassene Bewerber*innen werden weiterhin am Verfahren beteiligt.
Die Annahme eines Zulassungsangebotes ist unwiderruflich und eine Rückführung in den vorherigen Status nicht mehr möglich. Durch die Annahme eines Zulassungsangebotes sind Sie mit allen übrigen Bewerbungen aus dem Verfahren ausgeschieden. Es ist nicht möglich, eine einmal getätigte Rückstellung im Bewerbungsportal von Hochschulstart wieder aufzuheben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die entsprechende Hochschule und erfragen, ob es eine Möglichkeit außerhalb des Verfahrens von Hochschulstart gibt, Ihre Rückstellung zu widerrufen. Eine Bewerbung wird vorläufig ausgeschlossen, wenn zum Beispiel Unterlagen fehlen oder nicht vollständig eingereicht wurden. Die genauen Gründe finden Sie entweder in der Statusanmerkung zu Ihrer Bewerbung oder in den Bewerbungsdetails. Handelt es sich um einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an die Hochschule, da diese für die Prüfung Ihrer Bewerbung zuständig ist. Bei den Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie finden Sie einen Link zu den näheren Erläuterungen in der Statusanmerkung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den von Hochschulstart. Weitere Informationen zu den Status finden Sie, Nehmen Sie am Koordinierten Nachrücken mit einem oder mehreren Studienangeboten teil, ändert sich der Status dieser Bewerbungen von „abgelehnt” zu „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich”. Der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich” bleibt dauerhaft bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist. Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt. Sollten Sie im Koordinierten Nachrücken eine Zulassung erhalten, erhalten Sie nur einen Zulassungsbescheid für die betreffende Bewerbung. Bitte beachten Sie: Die Prioritäten spielen im Koordinierten Nachrücken keine Rolle mehr. Sobald Sie mit einer Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich liegen, bekommen Sie für diese Bewerbung die Zulassung und im Anschluss den Zulassungsbescheid. Das Verfahren ist dann für Sie beendet.
: Das Informations- und Bewerbungsportal
Wie funktioniert das Einschreiben an der Uni?
Immatrikulation Immatrikulation – der erste Schritt zu deinem Studium! Was genau ist die Immatrikulation? Wie funktioniert sie? Welche Unterlagen musst du dafür mitbringen? Fragen über Fragen, wir liefern dir hier die wichtigsten Antworten zum Thema Immatrikulation zum Studium! Die Immatrikulation ist die Einschreibung in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule innerhalb der dafür vorgesehenen Immatrikulationsfrist (Zeitfenster, in dem man sich einschreiben kann).
- Wenn du nicht an einer Hochschule immatrikuliert bist, kannst du nicht studieren und entsprechend keine als Nachweis bekommen.
- Ist ein Studiengang (beispielsweise durch den, oder spezielle Aufnahmeprüfungen), musst du dich zuerst bewerben, bevor du dich dann mit einem Zulassungsbescheid einschreiben kannst.
Je nach Studiengang verlangen die Hochschulen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, unter anderem einen gültigen Personalausweis, eine (Abitur etc.), den Nachweis der Krankenversicherung und den Nachweis, dass der gezahlt wurde. Welche Unterlagen du genau benötigst, kannst du in der zentralen Studierendenverwaltung oder dem Immatrikulationsbüro der jeweiligen Hochschule erfragen.
Beachte, dass du nicht an mehreren Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sein kannst. Wenn du aber Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule belegen willst, kannst du dich dort unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als einschreiben. Sponsored Dein Studium steht bevor, du musst dich um tausend Dinge kümmern und vor einer Sache graut es dir ganz besonders: dem BAföG-Antrag? Vielleicht fürchtest du dich vor Formularstapeln und Amtsdeutsch, vielleicht hast du auch schon einmal selbst einen Antrag gestellt und möchtest den nächsten umgehen – alles kein Problem! MeinBafög ist deine Plattform für den BAföG-Antrag : Mit dem BAföG-Rechner weißt du in weniger als 2 Minuten, ob du BAföG-Anspruch hast, und erfährst sofort, wie dein möglicher Höchstsatz ausfällt.
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- Hört sich gut an? Hier geht es Wie sich Covid-19 auf den Hochschulbereich auswirkt und wie du trotz Ausbreitung des Coronavirus bei deiner Studienplanung einen kühlen Kopf bewahren kannst, erfährst du in unserem Artikel,
- Die Immatrikulation erfolgt immer vor Beginn des Studiums an der Hochschule.
- Du musst dafür im Studierendensekretariat erscheinen und dich vor Ort einschreiben.
Die Einschreibung muss in der Regel bei allen Hochschulen persönlich erfolgen, es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen du dich auch per Post oder digital immatrikulieren kannst. Je nach Hochschule besteht aber die Möglichkeit, die Immatrikulation über einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte auszuführen.
- Dabei muss diese Person eine gültige Vollmacht und die Kopie des Personalausweises von dir haben und beim Studierendensekretariat vorlegen.
- Ausländische Studieninteressenten müssen sich für ihre Immatrikulation an das Akademische Auslandsamt wenden.
- Jede Universität, FH oder Akademie legt selbst einen Zeitraum fest, in dem die Einschreibung erfolgen muss.
Eine einheitliche Immatrikulationsfrist gibt es nicht, häufig endet die Frist für die Immatrikulation aber für das im Juni/Juli und für das im Januar. Erkundige dich aber in jedem Fall bei deiner Wunschuniversität oder Hochschule, welche Fristen dort für die Immatrikulation gelten.
- Die Angaben findest du auf der Webseite der Hochschule oder auf Nachfrage im Studierendensekretariat.
- Es genügt leider nicht, einfach nur bei der Immatrikulation persönlich anwesend zu sein und einen Zettel zu unterschreiben.
- Es gibt einige Dokumente und Unterlagen, die du mitbringen musst.
- Manche Unterlagen müssen im Original, andere als Kopie eingereicht und vorgelegt werden.
Achte bei Kopien in jedem Fall darauf, dass sie beglaubigt sind bzw. kümmere dich rechtzeitig um diesen Gang zum Amt. Folgende Unterlagen musst du für die Immatrikulation mitbringen:
Personalausweis oder Reisepass (alternativ ein vergleichbarer Identitätsnachweis)Hochschulzugangsberechtigung (Abi-Zeugnis oder Zeugnis des Fachabiturs)Bescheinigung der Krankenversicherung Bei zulassungsbeschränkten Fächern: Für ausländische Studierende: ggf. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse Bei Wechsel der Hochschule: Nachweis der von der zuletzt besuchten Hochschule Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellung: Nachweis über den bestandenen Ein oder mehrere Passbilder (für den Studierendenausweis)
: Immatrikulation
Was passiert nach dem man immatrikuliert ist?
Voraussetzungen für deine Einschreibung – Bevor dein Studium beginnt, musst du dich einschreiben. Dieser Vorgang wird oder Immatrikulation genannt. Erst wenn du eingeschrieben bist, darfst du die Lehrveranstaltungen der Hochschule besuchen, Prüfungen ablegen und einen akademischen Abschluss erwerben.
Wie nimmt man ein Zulassungsangebot an?
Zulassung für einen hochschulstart-Studiengang – Was nun? – Wichtiger Hinweis: Ein Zulassungsangebot bei hochschulstart bedeutet noch keine Zulassung! Sie müssen das Angebot erst aktiv annehmen bzw. kann es sein, dass Sie automatisch zugelassen werden und damit andere Zulassungsangebote sofort und unwiderruflich wegfallen.
- Nehmen Sie zuerst das Zulassungsangebot im Portal von hochschulstart an, sofern Sie nicht automatisch zugelassen wurden (siehe Hinweis oben). Bei erfolgter Zulassung wird Ihnen ein Zulassungsbescheid in unserem Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Speichern Sie sich den Zulassungsbescheid ab. Dieser wird nach Ablauf der Bewerbungskampagne gelöscht und Sie haben keinen Zugriff mehr darauf.
- Die Einschreibung erfolgt dann über das Bewerbungsportal der BUW, Bitte beantragen Sie darüber die Immatrikulation, Dafür klicken Sie auf „ Immatrikulation beantragen ” und führen die Bearbeitungsschritte durch.
- Drucken Sie im Anschluss daran die pdf unter ” Anmeldung zur Immatrikulation drucken ” aus.
WICHTIG: 1. Führen Sie die Immatrikulation im Online-Portal bitte umgehend durch, spätestens jedoch bis zu der im Zulassungsbescheid genannten Frist. und 2. senden Sie uns die Anmeldung zur Immatrikulation unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen zu.
- Reichen Sie Ihre Unterlagen bitte vollständig (ohne Klarsichtfolien, Heft- oder Bewerbungsmappe) ebenfalls bis zur genannten Frist in Ihrem Zulassungsbescheid im Studierendensekretariat ein.
- Bei verspätetem Eingang Ihrer Unterlagen ist die Einschreibung nur in Ausnahmefällen möglich.
- Ihre Unterlagen senden Sie bitte per Post an das Studierendensekretariat: Bergische Universität Wuppertal -Studierendensekretariat- 42097 Wuppertal Falls Sie nur Ablehnungsbescheide erhalten haben und bei uns studieren möchten, können Sie sich bis zum 15.10.
für ein Wintersemester bzw. bis zum 15.04. für ein Sommersemester für zulassungsfreie Studiengänge entscheiden. Nutzen Sie dazu einfach den Button ” Bewerbungsantrag hinzufügen ” und wählen Sie passende Studiengänge aus.
Wann bekommt man einen Zulassungsbescheid?
Das Informations- und Bewerbungsportal Sie finden hier den Terminplan für das Wintersemester 2023/24, auch als, Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie.
24.04.2023 | Start der Bewerbungsphase Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. |
31.05.2023 |
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob bzgl. der Bewerbungsfristen zwischen Alt– und Neu-Abiturient*innen (s.o.) unterschieden wird. |
15.06.2023 |
Nachweise für Bewerbungskriterien, die erst nach dem 15.06.2023 erworben werden, können noch bis zum 20.07.2023 nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich als Alt-Abiturient*in bis zum 15.06.2023 mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag und einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung bei Hochschulstart postalisch beworben haben. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob und bis wann eine Nachreichfrist vorgesehen ist. |
15.07.2023 | Ende der Bewerbungsphase () |
16.07.2023 | Start der Es können bereits Angebote erfolgen, die bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe der Ranglisten ab, die je nach Hochschule erfolgt) |
20.07.2023 |
|
20.07.2023 | Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote (immer montags und donnerstags) |
23.07.2023 | Beginn der Anwendung der |
28.07.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Abiturbestenquote, Landärzte & ÖGD**, Zweitstudium, auch alle Zulassungsangebote auf Grund einer, Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt. |
31.07.2023 | Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge im Zentralen Verfahren (immer montags und donnerstags) |
04.08.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für AdH und ZEQ Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt. |
18.08.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Härtefälle Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt. |
22.08.2023 | Beginn der Portalsperre (ab 00:00 Uhr) |
24.08.2023 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) |
24.08.2023 | Ende der Koordinierungsphase |
25.08.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Ablehnungsbescheide, Ausschlussbescheide und Rückstellungsbescheide aus der Koordinierungsphase |
25.08.2023 | Örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge Bereitstellung der r estlichen Zulassungsbescheide sowie der Ablehnungsbescheide, Ausschlussbescheide und Rückstellungsbescheide aus der Koordinierungsphase |
25.08.2023 | Beginn der Anmeldephase |
27.08.2023 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken |
28.08.2023 | Start des Koordinierten Nachrückens |
30.09.2023 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV) werden vom 31.07. bis 25.08. (Koordinierungsphase) bzw. vom 28.08. bis 21.09. und abschließend am 02.10. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
- Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 20.07.
- Bis 25.08.
- Für die Koordinierungsphase) bzw.
- Vom 28.08.
- Bis 02.10.
- Für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite, Sie finden hier den Terminplan für das Sommersemester 2023. Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Zahnmedizin und Pharmazie,
24.10.2022 | Start der Bewerbungsphase Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. |
14.11.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Start der Bewerbungsphase für die Studiengänge (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) |
15.01.2023 | Ende der Bewerbungsphase () |
16.01.2023 | Start der Von Beginn an können Zulassungsangebote für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen, die dann auch bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem die Hochschulen ihre jeweiligen Ranglisten übermitteln und freigeben.) |
20.01.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Fristende: Nachreichen von (Ausschlussfrist*) |
23.01.2023 | Beginn der Anwendung der |
27.01.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote (ab ca.16:00 Uhr) für Abiturbestenquote, Landärzte & ÖGD**, Zweitstudium, auch alle Zulassungsangebote auf Grund einer, Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt. |
03.02.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für AdH und ZEQ (ab ca.16:00 Uhr) Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt. |
17.02.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Härtefälle (ab ca.16:00 Uhr) Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt. |
22.02.2023 | Beginn der Portalsperre (ab 0:00 Uhr) |
24.02.2023 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) |
24.02.2023 | Ende der Koordinierungsphase |
25.02.2023 | Beginn der Anmeldephase |
27.02.2023 | Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & ZV Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Ablehnungsbescheide aus der Koordinierungsphase |
27.02.2023 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken |
28.02.2023 | Start des Koordinierten Nachrückens |
31.03.2023 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom 30.01. bis 27.02. (Koordinierungsphase) bzw. vom 02.03. bis 16.03. und abschließend am 03.04. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Zulassungen bezüglich der werden am 13.04. veröffentlicht. Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 23.01. bis 27.02. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 02.03. bis 03.04. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite, Mit einer Ausschlussfrist wird gekennzeichnet, bis wann gewisse Verfahrenshandlungen von Ihnen vorgenommen sein müssen, damit diese im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können.
So kann nach Ablauf einer Ausschlussfrist z.B. ein Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt oder es können nachgereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Verlängerung einer Ausschlussfrist ist nicht möglich. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht möglich – es kann also nicht auf den Verfahrenstand zurückgesetzt werden als die Frist noch nicht verstrichen war – dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist.
Die einschlägigen Ausschlussfristen sind in den festgelegt. Weitergehende Informationen der Bundesländer zur Landarztquote und Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) finden Sie, : Das Informations- und Bewerbungsportal
Wann ist man an der Uni eingeschrieben?
Wie funktioniert die Einschreibung? Sie können sich an Ihrer deutschen Hochschule einschreiben, sobald Sie den Zulassungsbescheid vom Akademischen Auslandsamt oder der Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben. Dann bekommen Sie auch die Information, wann Sie sich immatrikulieren müssen.
Was beweist ein Einschreiben?
1. Einwurfeinschreiben – Beim sogenannten Einwurfeinschreiben wirft der Postbote das entsprechende Schreiben in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers ein. Die Notwendigkeit einer Unterschrift des Empfängers besteht nicht, vielmehr dokumentiert der Postbote die Zustellung mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg.
Welchen Vorteil hat ein Einschreiben?
Das EINSCHREIBEN erlaubt Ihnen den besonders sicheren Versand mit dem Nachweis der Zustellung von Briefen, Postkarten und Blindensendungen. Dabei wird dokumentiert, wann und wo Sie die Sendung eingeliefert haben und wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Immatrikulationsantrags?
Die Postanschrift der Studierendenverwaltung finden Sie in Ihrem Immatrikulationsantrag. Die Bearbeitung der postalischen Anträge kann 2 bis 3 Wochen dauern. Bei unvollständig eingereichten Unterlagen verlängert sich diese Zeit.
Wie viel Zeit habe ich um ein Studienangebot anzunehmen?
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Jede Bewerbung wird mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Der jeweilige Status wird im Benutzerkonto des Bewerbungsportals von Hochschulstart angezeigt, z.B. „eingegangen”, „gültig”, „zurückgezogen”, „Angebot aktuell nicht möglich” „ausgeschlossen”. Sie sollten den Status der eigenen Bewerbungen regelmäßig kontrollieren. Die Bedeutung der einzelnen Status erfahren Sie oder im Benutzerkonto des unter „Meine Bewerbungen”. Verantwortlich für den Bewerbungsstatus bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sind allein die Hochschulen. Bitte richten Sie daher bei diesen Bewerbungen Ihre Fragen an die jeweilige Hochschule. Beachten Sie: Der Status für Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) wird von Hochschulstart vergeben. Sobald Ihr Zulassungsantrag postalisch bei Hochschulstart eingegangen und datentechnisch erfasst worden ist, ändert sich der Status der einzelnen Bewerbungen in der Regel auf “gültig”. Dies bedeutet, dass Ihre Bewerbungen am Vergabeverfahren beteiligt werden. Weitere Informationen zu den Status finden Sie, Steht Ihre Bewerbung in der Koordinierungsphase zum Beispiel im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich”, kann Ihnen die Hochschule derzeit keine Zulassung anbieten. Diese Entscheidung ist nicht endgültig, der Status kann sich noch im Laufe des Verfahrens zu Ihren Gunsten ändern. Übrigens können Sie während der Koordinierungsphase für jede einzelne Bewerbung nach der Freigabe der Rangliste Ihre einsehen. Weitere Informationen zu den Status finden Sie, Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein vorliegendes Zulassungsangebot aktiv bis zum Ende der Koordinierungsphase anzunehmen. Nehmen Sie ein Zulassungsangebot an, scheiden Ihre anderen Bewerbungen unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Dies lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen. Wird Ihnen in dieser Phase ein Zulassungsangebot ausgesprochen, kann dieses ab dem Zeitpunkt an welchem die greifen, durch ein höher priorisiertes Zulassungsangebot ersetzt werden. Etwaige frühere Zulassungsangebote mit niedrigerer Priorität entfallen. Sie können dieses Zulassungsangebot aktiv mit den oben erwähnten Konsequenzen annehmen. Sofern Sie allerdings nicht reagieren, wird das am Ende der Koordinierungsphase vorliegende Zulassungsangebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt.
Haben Sie nur eine aktive Bewerbung abgegeben und kann Ihnen hierfür ein Studienplatz ermittelt werden, ergibt sich eine automatische Zulassung.Eine Zulassung für einen nicht am DoSV teilnehmenden Studiengang hat keine Auswirkungen auf die Bewerbungen im Bewerbungsportal von Hochschulstart.Entsprechend zugelassene Bewerber*innen werden weiterhin am Verfahren beteiligt.
Die Annahme eines Zulassungsangebotes ist unwiderruflich und eine Rückführung in den vorherigen Status nicht mehr möglich. Durch die Annahme eines Zulassungsangebotes sind Sie mit allen übrigen Bewerbungen aus dem Verfahren ausgeschieden. Es ist nicht möglich, eine einmal getätigte Rückstellung im Bewerbungsportal von Hochschulstart wieder aufzuheben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die entsprechende Hochschule und erfragen, ob es eine Möglichkeit außerhalb des Verfahrens von Hochschulstart gibt, Ihre Rückstellung zu widerrufen. Eine Bewerbung wird vorläufig ausgeschlossen, wenn zum Beispiel Unterlagen fehlen oder nicht vollständig eingereicht wurden. Die genauen Gründe finden Sie entweder in der Statusanmerkung zu Ihrer Bewerbung oder in den Bewerbungsdetails. Handelt es sich um einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an die Hochschule, da diese für die Prüfung Ihrer Bewerbung zuständig ist. Bei den Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie finden Sie einen Link zu den näheren Erläuterungen in der Statusanmerkung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den von Hochschulstart. Weitere Informationen zu den Status finden Sie, Nehmen Sie am Koordinierten Nachrücken mit einem oder mehreren Studienangeboten teil, ändert sich der Status dieser Bewerbungen von „abgelehnt” zu „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich”. Der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich” bleibt dauerhaft bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist. Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt. Sollten Sie im Koordinierten Nachrücken eine Zulassung erhalten, erhalten Sie nur einen Zulassungsbescheid für die betreffende Bewerbung. Bitte beachten Sie: Die Prioritäten spielen im Koordinierten Nachrücken keine Rolle mehr. Sobald Sie mit einer Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich liegen, bekommen Sie für diese Bewerbung die Zulassung und im Anschluss den Zulassungsbescheid. Das Verfahren ist dann für Sie beendet.
: Das Informations- und Bewerbungsportal
Was bedeutet Bewerbungsstatus gültig?
Jede Bewerbung wird mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Der jeweilige Status wird im Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals angezeigt. Bewerber*innen sollten den Status der eigenen Bewerbungen regelmäßig kontrollieren. Die Bedeutung der einzelnen Status erfahren Sie hier oder im Benutzerkonto des Bewerbungsportals unter „Meine Bewerbungen”. Wer setzt den Bewerbungsstatus? Verantwortlich für den Bewerbungsstatus bei Bewerbungen auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (wie Psychologie, Rechtswissenschaften usw.), sowie auf zulassungsfreie Studiengänge sind die Hochschulen. Bitte richten Sie daher diesbezügliche Fragen direkt an die jeweilige Hochschule. Der Status für Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte ZV-Studiengänge (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) wird von Hochschulstart vergeben. Fragen dazu richten Sie bitte direkt an Hochschulstart. In Vorbereitung Wenn eine Bewerbung auf ein Studienangebot im Bewerbungsportal von Hochschulstart gespeichert ist, sie aber noch nicht durch die Bewerber*innen abgegeben wurde, befindet sie sich im Status „in Vorbereitung”. In diesem Status ist die Bewerbung nicht für die Hochschule sichtbar und nimmt noch nicht am Vergabeverfahren teil. Im Bewerbungsstatus „eingegangen” liegt die Bewerbung in elektronischer Form vor. Sie nimmt in diesem Status noch nicht am Vergabeverfahren teil. Im Bereich der örtlich zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen erfolgt die weitere Bearbeitung der Bewerbung durch die Hochschule. Für die ZV-Studiengänge gilt: Der Status „eingegangen” besagt, dass die Online-Bewerbung erfolgreich an Hochschulstart übermittelt wurde. Dieser Status gibt keine Auskunft über den Eingang oder das Ergebnis der Prüfung der postalisch bei Hochschulstart einzureichenden Unterlagen, d.h. solange der Status Ihrer Bewerbungen „eingegangen” lautet, sind die einzureichenden Unterlagen noch nicht bei Hochschulstart eingegangen und geprüft worden. Nachdem Ihre Unterlagen bei Hochschulstart geprüft wurden, wechselt der Status der Bewerbungen entweder in „gültig” oder, falls gravierende Mängel vorliegen, in den Status „vorläufig ausgeschlossen”. Wichtiger Hinweis: Unterlagen für Bewerbungen auf ZV-Studiengänge müssen grundsätzlich immer postalisch an Hochschulstart geschickt werden. Die Bewerbung ist von der Hochschule als „gültig” eingeordnet worden und kann damit am Koordinierungsverfahren teilnehmen. Eine vorherige Prüfung der Bewerbung durch die Hochschule muss nicht notwendigerweise stattgefunden haben. Für die ZV-Studiengänge gilt: Die Bewerbung ist von Hochschulstart nach vorheriger Prüfung der Unterlagen auf „gültig” gesetzt worden. Eine Bewerbung, die in den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste gelangt, erhält den Status „Angebot liegt vor”. Wenn das Angebot angenommen wird, erfolgt eine Zulassung und alle anderen Bewerbungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin scheiden aus dem Verfahren aus. Der Status der Bewerbungen ändert sich dann entsprechend in „zugelassen” bzw. „ausgeschieden”. Ein Angebot kann während der Koordinierungsphase auch automatisch in eine Zulassung umgewandelt werden. Dies geschieht sofort, wenn 1) die Koordinierungsregeln aktiv sind, 2) die höchstpriorisierte Bewerbung den Status „Angebot liegt vor” erhält und 3) alle anderen Bewerbungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin ebenfalls im zulassungsfähigen Bereich liegen. Wenn mehrere Bewerbungen eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin ein Zulassungsangebot erhalten, bleibt nur das Höchstpriorisierte bestehen und alle niedriger priorisierten Bewerbungen mit Angebot scheiden aus. Niedriger priorisierte Bewerbungen im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich” bleiben hingegen zunächst erhalten. Am Ende des Verfahrens wird das höchstpriorisierte Angebot automatisch in den Status „zugelassen” überführt. Dieser Status bedeutet, dass für die entsprechende Bewerbung derzeit kein Angebot möglich ist. Dies ist noch nicht als endgültige Ablehnung zu werten und kann sich im Verfahrensverlauf noch ändern. Im Koordinierten Nachrücken bleibt der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich” dauerhaft bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist. Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt. Eine Bewerbung wurde zugelassen (entweder durch die manuelle Annahme eines Angebots durch Bewerber*innen oder automatisch durch das Vergabesystem). Für die Einschreibung an der Hochschule benötigen die Bewerber*innen einen Zulassungsbescheid, der entweder direkt von der Hochschule oder im Bewerbungsportal von Hochschulstart zur Verfügung gestellt wird. Für ZV-Studiengänge gilt: Den Zulassungsbescheid, sowie alle anderen Bescheide, finden die Bewerber*innen im Bewerbungsportal von Hochschulstart unter „Meine Bescheide” – alternativ unter „Meine Bewerbungen”. Sollten bei einer Bewerbung wichtige Angaben oder einzureichende Unterlagen fehlen oder fehlerhaft sein, kann die Hochschule die Bewerbung in den Status „vorläufig ausgeschlossen” setzen. Eine genaue Begründung kann die Hochschule im Bewerbungsportal von Hochschulstart einstellen oder auf Anfrage erläutern. Wird der entsprechende Mangel nicht in der von der Hochschule genannten Frist behoben, erhält die entsprechende Bewerbung den Status „ausgeschlossen” und nimmt nicht am Verfahren teil. Sollte die Hochschule keine eigene Nachreichfrist festgesetzt haben, so endet die Frist spätestens mit Ablauf der Bewerbungsphase des Verfahrens. Für die ZV-Studiengänge gilt: Sollten während der Prüfung der postalisch einzureichenden Unterlagen gravierende Mängel festgestellt worden sein (bspw. aufgrund fehlender HZB), erhält die Bewerbung den Status „vorläufig ausgeschlossen” und den Bewerber*innen wird unter „Meine Daten -> Feste Bewerbungsbestandteile -> Bewerberangaben Zentrales Verfahren” der Mangel mitgeteilt. Bewerber*innen können im Anschluss den Mangel im Rahmen der für sie geltenden Nachreichfristen beheben. Eine Bewerbung befindet sich im Status „ausgeschlossen”, wenn sie die zeitlichen, formalen und/oder inhaltlichen Anforderungen der Hochschule (bzw. von Hochschulstart) nicht erfüllt. In diesem Status nimmt die Bewerbung nicht am weiteren Verfahren teil. Die daran anknüpfenden Ausschlussbescheide werden immer durch Hochschulstart erstellt. Auch eine inaktive, überzählige Bewerbung (wenn mehr als zwölf Bewerbungen im Verfahren abgegeben wurden) erhält nach Ende der Bewerbungsphase den Status „ausgeschlossen”. In diesem Fall wird kein Ausschlussbescheid erstellt. Bewerber*innen haben die Möglichkeit, abgegebene Bewerbungen zurückzuziehen. In diesem Status nimmt die Bewerbung nicht mehr am weiteren Verfahren teil. Eine Bewerbung kann im Bewerbungsportal von Hochschulstart oder bei dezentraler Bewerbungsabgabe auch über das hochschuleigene Bewerbungsportal zurückgezogen werden. Bewerbungen im Status „zurückgezogen” können nur innerhalb der Bewerbungsphase erneut abgegeben werden. Entscheidet sich ein Bewerber bzw. eine Bewerberin, komplett aus dem Verfahren auszuscheiden, werden alle zurückziehbaren Bewerbungen gleichzeitig zurückgezogen. Auch bei einer Kontolöschung durch die Bewerber*innen oder durch Hochschulstart (bei Mehrfachregistrierung) werden alle zurückziehbaren Bewerbungen in den Status „zurückgezogen” gesetzt. Bewerber*innen können für ein Angebot oder eine Zulassung über das Bewerbungsportal von Hochschulstart eine Rückstellung mitteilen, wenn sie den Studienplatz aufgrund eines anerkannten Dienstes nicht annehmen können. Mit Nachweis über den Dienst und dem Rückstellungsbescheid kann in einem der folgenden Semester ein Anspruch auf erneute Auswahl für einen Studienplatz in dem entsprechenden Studiengang geltend gemacht werden. Die Vorwegzulassung (bzw. die erneute Auswahl) muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird. Eine Bewerbung befindet sich im Status „ausgeschieden” und nimmt damit nicht mehr am Verfahren (von Hochschulstart) teil, wenn ein(e) Bewerber*in ein anderes Angebot angenommen hat, ein höher priorisiertes Angebot vorliegt oder zugelassen worden ist. Für Bewerbungen im Status „ausgeschieden” werden keine Bescheide erstellt. Ausgeschiedene Bewerbungen können außerdem nicht wieder aktiviert werden. Eine Bewerbung befindet sich im Status „abgelehnt”, wenn bis zum Ende der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot ermittelt werden konnte. Im Falle einer automatischen Zulassung am Ende des Verfahrens werden alle höher priorisierten Bewerbungen auf „abgelehnt” gesetzt. Alle niedriger priorisierten Bewerbungen erhalten den Status „ausgeschieden”. Für jede Bewerbung im Status „abgelehnt” wird durch Hochschulstart ein Ablehnungsbescheid erstellt. Wenn Bewerber*innen eine Zulassung erhalten und sich mit Ihrem Zulassungsbescheid bei der Hochschule eingeschrieben haben, kann die Hochschule diese Information an Hochschulstart übermitteln und der Status wird in „eingeschrieben” geändert. Die Hochschule kann Bewerber*innen trotz Zulassungsbescheid die Einschreibung verweigern, wenn sich Inkonsistenzen zwischen deren Angaben bei der Bewerbung und den tatsächlichen Unterlagen zeigen. In diesem Fall kann die Hochschule diese Information an Hochschulstart übermitteln und der Status wird in „nicht eingeschrieben” geändert. Wenn Bewerber*innen eine Zulassung erhalten haben, jedoch nicht innerhalb der von der Hochschule geforderten Frist zur Einschreibung erscheinen, kann diese die Information an Hochschulstart übermitteln und der Status wird in „Frist abgelaufen” geändert.
Was bedeutet noch kein Zulassungsangebot?
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich – Eine Bewerbung befindet sich im Bewerbungsstatus “Zulassungsangebot aktuell nicht möglich”, wenn die Hochschule der Bewerberin oder dem Bewerber derzeit keine Zulassung anbietet. Sie haben also bisher noch kein Zulassungsangebot für diese Bewerbung erhalten.
Wann muss man sich einschreiben?
4. Wenn dein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, wird es wesentlich komplizierter! – Hast du dir einen Studiengang ausgesucht, der mehr Bewerber als Plätze hat, wird es richtig kompliziert. Dann musst du dich nämlich frist- und formgerecht bewerben. Die “normalen Bewerbungsfristen, egal ob Uni oder Fachhochschule sind der 15.
- Juli für das kommende Wintersemester 15.
- Januar für das kommende Sommersemester Die Bewerbungen sind grundsätzlich ab Mai für das Wintersemester und ab Anfang Dezember zum Sommersemester möglich.
- Ganz wichtig: Damit du dich bewerben kannst, muss dein Abiturzeugnis (Allgemeine oder Fachhochschulreifezeugnis) bereits vorliegen! Und das bedeutet: Wenn du erst im Sommer dein Abizeugnis bekommst, hast du gerade einmal oft 14 Tage Zeit für eine Bewerbung (Termin Zeugnisübergabe bis 15.
Juli). Daher kannst du vorher nichts machen. Erfahrungsgemäß beunruhigt das vor allem die Eltern, weil ja irgendwie nicht passiert. Ist aber so.
Wann muss man sich exmatrikulieren lassen?
Als Exmatrikulation wird die Streichung aus der Liste der Studierenden (Matrikel) bezeichnet. Wer exmatrikuliert ist, gilt also nicht mehr als Student/in. Im Normalfall wird man exmatrikuliert, wenn das Studium ordnungsgemäß mit der letzten Prüfung abgeschlossen wurde – das Studium gilt dann als beendet.
Studierende, die ihre Hochschule vorzeitig verlassen möchten (also ihr Studium abbrechen ), können im Studentensekretariat eine Exmatrikulation freiwillig beantragen. Wer eine Exmatrikulation dafür beantragt, um die Hochschule zu wechseln, sollte unbedingt auf eine verpflichtende Studienplatzzusage der anderen Hochschule warten.
Sonst kann es passieren, dass man sich für den neuen Studienplatz erneut einem Auswahlverfahren unterziehen muss. Es kann aber auch zu einer sogenannten Zwangsexmatrikulation kommen. Dies kann aus einer Reihe von Gründen geschehen. Zum Beispiel wenn man den Semesterbeitrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt hat, eine verpflichtende Prüfungsberatung versäumt hat oder Prüfungen final nicht bestanden hat.
- Wenn du beispielsweise wegen äußerer Umstände keine Zeit hattest, dich auf die Prüfung vorzubereiten, kannst du dich auf Härtefallregelungen berufen und deine Exmatrikulation beanstanden.
- Du kannst auch exmatrikuliert werden, wenn du schon länger studierst und die Prüfungsordnung, mit der du angefangen hast, ausläuft.
In diesem Fall kannst du dich aber (meistens) an das Studienbüro wenden und umschreiben lassen.
Wie kann man sich an der Uni bewerben?
Wo muss ich mich für ein Studium bewerben? 29.06.2023 Überblick Für Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung müssen Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Entweder bei der Hochschule direkt ODER über hochschulstart.de – dem Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Foto: Hans-Martin Issler / Bundesagentur für Arbeit Abhängig ist das vom jeweiligen Studiengang und den Vorgaben der Hochschule. Wo Sie sich jeweils bewerben müssen, erfahren Sie auf den Webseiten der Hochschulen, bei hochschulstart.de und über die, Die Plätze für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden deutschlandweit zentral von der SfH vergeben.
Das heißt, das Bewerbungsverfahren für diese Fächer wird immer über hochschulstart.de durchgeführt – ganz egal, an welcher staatlichen Universität Sie studieren wollen. Für alle anderen zulassungsbeschränkten (und vereinzelt auch zulassungsfreie) Studiengänge weisen die Hochschulen auf ihren Internetseiten hin, wenn Sie sich über hochschulstart.de bewerben müssen.
Eine Registrierung auf ist dann Grundvoraussetzung für Ihre anschließende Bewerbung – entweder bei der Hochschule direkt oder im Bewerbungsportal der SfH. Falls von den Hochschulen eine direkte Bewerbung gewünscht wird, erfolgt diese online und/oder per Post. Weitere Informationen und Erklärungen zum Thema gibt es bei sowie in den folgenden Kapiteln. Weitere Beiträge zum Thema Studienbewerbung : Wo muss ich mich für ein Studium bewerben?
Bis wann kann man sich immatrikulieren LMU?
Zur Immatrikulation schicken Sie uns bitte per Post die auf dem Zulassungsbescheid angegeben Unterlagen. Die Unterlagen müssen bis zum Ende der folgenden Fristen bei uns eingehen: Zulassungsbeschränkte Studiengänge: 11 bis 13. September 2023.
Was ist das DoSV?
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)
https://www.kus.uni-hamburg.de/aktuelles.json?recentnews=true Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) besteht aus 4 Schritten, Informieren Sie sich bitte gründlich über die einzelnen Schritte im Bewerbungs- und Zulassungsverfahren. Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist ein dezentrales Bewerbungsverfahren.
- Es umfasst die Bewerbung direkt an der Universität Hamburg und die Koordinierung der Studienplatzvergabe über hochschulstart.de,
- Durch den Abgleich von Bewerbungen und Zulassungsmöglichkeiten an mehreren Hochschulen können Studienplätze schneller und zielgerichteter vergeben werden.
- Es ist möglich, sich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) für bis zu maximal drei Studiengänge parallel an der Uni Hamburg zu bewerben.
Sie können sich nicht gleichzeitig für einen Studiengang der Uni Hamburg über das DoSV und für einen weiteren Studiengang der Uni Hamburg bewerben, in dem das Vergabeverfahren nicht über das DoSv koordiniert wird. Für die teilnehmenden Studiengänge am DoSV werden an der Universität Hamburg die Studienplätze im Dialogorientierten Serviceverfahren von hochschulstart.de vergeben.
- Die Vergabe von Studienplätzen beteiligter Hochschulen wird im Serviceverfahren koordiniert.
- In Ihrem Account bei hochschulstart.de werden Ihnen Ihre Bewerbungen und die jeweiligen Informationen zum Stand der Studienplatzvergabe übersichtlich angezeigt.
- Obwohl die Studienplatzvergabe über hochschulstart.de koordiniert wird, bewerben Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschule.
Für eine Bewerbung an der Universität Hamburg legen Sie sich im für die Online-Bewerbung einen Account an und füllen Ihre Online-Bewerbung aus. Wenn Sie bereits über einen STiNE-Account verfügen (weil Sie bereits an der Universität Hamburg eingeschrieben sind oder waren oder sich im vorherigen Semester beworben haben), nutzen Sie bitte Ihre vorhandene Kennung.
- hochschulstart.de koordiniert die Studienplatzvergabe der teilnehmenden Universitäten und verhindert bei den teilnehmenden Studiengängen Mehrfachzulassungen. Hierdurch werden die Studienplätze zeitgleich und oftmals zügiger vergeben. Ziel ist es, dass weniger Studienplätze unbesetzt bleiben.
- Sie können jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung für die teilnehmenden Studiengänge im Account von hochschulstart.de einsehen und so Ihre Zulassungschancen besser einschätzen. Hierdurch wird für Sie die Transparenz erhöht.
Im finden Sie zusätzlich Antworten auf häufig gestellte Fragen. Falls Sie Fragen haben, die nicht durch die folgenden Informationen zu den einzelnen Schritten und im FAQ-Bereich abgedeckt werden, wenden Sie sich bitte als erste Anlaufstelle an das,
: Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)