Was Bedeutet Antrag Auf Immatrikulation?

Was Bedeutet Antrag Auf Immatrikulation
Wie immatrikuliere ich mich? Voraussetzungen und Ablauf der Immatrikulation – Der Ablauf der Immatrikulation unterscheidet sich, je nachdem, ob der Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Bei zulassungsfreien Studiengängen musst Du Dich nicht bei der Hochschule bewerben.

  • Du kannst Dich innerhalb der jeweiligen Frist direkt an der Universität immatrikulieren.
  • Es ist aber erforderlich, einen Antrag auf Immatrikulation auszufüllen und vorzulegen.
  • Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang kannst Du Dich erst einschreiben, wenn Dich die Hochschule zuvor zum jeweiligen Studiengang zugelassen hat.

Das Zulassungsverfahren läuft entweder über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) oder direkt über die jeweilige Hochschule. Hast Du Deinen Zulassungsbescheid bekommen, kannst Du Dich immatrikulieren. Bei den Fristen für die Einschreibung nehmen die Hochschulen auf die Dauer des Zulassungsverfahrens Rücksicht.

Was passiert wenn man sich nicht immatrikuliert?

Immatrikulation Immatrikulation – der erste Schritt zu deinem Studium! Was genau ist die Immatrikulation? Wie funktioniert sie? Welche Unterlagen musst du dafür mitbringen? Fragen über Fragen, wir liefern dir hier die wichtigsten Antworten zum Thema Immatrikulation zum Studium! Die Immatrikulation ist die Einschreibung in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule innerhalb der dafür vorgesehenen Immatrikulationsfrist (Zeitfenster, in dem man sich einschreiben kann).

Wenn du nicht an einer Hochschule immatrikuliert bist, kannst du nicht studieren und entsprechend keine als Nachweis bekommen. Ist ein Studiengang (beispielsweise durch den, oder spezielle Aufnahmeprüfungen), musst du dich zuerst bewerben, bevor du dich dann mit einem Zulassungsbescheid einschreiben kannst.

Je nach Studiengang verlangen die Hochschulen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, unter anderem einen gültigen Personalausweis, eine (Abitur etc.), den Nachweis der Krankenversicherung und den Nachweis, dass der gezahlt wurde. Welche Unterlagen du genau benötigst, kannst du in der zentralen Studierendenverwaltung oder dem Immatrikulationsbüro der jeweiligen Hochschule erfragen.

Beachte, dass du nicht an mehreren Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sein kannst. Wenn du aber Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule belegen willst, kannst du dich dort unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als einschreiben. Sponsored Dein Studium steht bevor, du musst dich um tausend Dinge kümmern und vor einer Sache graut es dir ganz besonders: dem BAföG-Antrag? Vielleicht fürchtest du dich vor Formularstapeln und Amtsdeutsch, vielleicht hast du auch schon einmal selbst einen Antrag gestellt und möchtest den nächsten umgehen – alles kein Problem! MeinBafög ist deine Plattform für den BAföG-Antrag : Mit dem BAföG-Rechner weißt du in weniger als 2 Minuten, ob du BAföG-Anspruch hast, und erfährst sofort, wie dein möglicher Höchstsatz ausfällt.

Erst, wenn du den Antrag dann auch wirklich stellen möchtest, zahlst du für den Service: 24,99 Euro beim Erstantrag – keine Folgekosten oder versteckten Gebühren. MeinBafög erstellt deine Formulare und sucht das zuständige BAföG-Amt für dich heraus – du musst sie nur noch abschicken.

  1. Hört sich gut an? Hier geht es Wie sich Covid-19 auf den Hochschulbereich auswirkt und wie du trotz Ausbreitung des Coronavirus bei deiner Studienplanung einen kühlen Kopf bewahren kannst, erfährst du in unserem Artikel,
  2. Die Immatrikulation erfolgt immer vor Beginn des Studiums an der Hochschule.
  3. Du musst dafür im Studierendensekretariat erscheinen und dich vor Ort einschreiben.

Die Einschreibung muss in der Regel bei allen Hochschulen persönlich erfolgen, es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen du dich auch per Post oder digital immatrikulieren kannst. Je nach Hochschule besteht aber die Möglichkeit, die Immatrikulation über einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte auszuführen.

Dabei muss diese Person eine gültige Vollmacht und die Kopie des Personalausweises von dir haben und beim Studierendensekretariat vorlegen. Ausländische Studieninteressenten müssen sich für ihre Immatrikulation an das Akademische Auslandsamt wenden. Jede Universität, FH oder Akademie legt selbst einen Zeitraum fest, in dem die Einschreibung erfolgen muss.

Eine einheitliche Immatrikulationsfrist gibt es nicht, häufig endet die Frist für die Immatrikulation aber für das im Juni/Juli und für das im Januar. Erkundige dich aber in jedem Fall bei deiner Wunschuniversität oder Hochschule, welche Fristen dort für die Immatrikulation gelten.

Die Angaben findest du auf der Webseite der Hochschule oder auf Nachfrage im Studierendensekretariat. Es genügt leider nicht, einfach nur bei der Immatrikulation persönlich anwesend zu sein und einen Zettel zu unterschreiben. Es gibt einige Dokumente und Unterlagen, die du mitbringen musst. Manche Unterlagen müssen im Original, andere als Kopie eingereicht und vorgelegt werden.

Achte bei Kopien in jedem Fall darauf, dass sie beglaubigt sind bzw. kümmere dich rechtzeitig um diesen Gang zum Amt. Folgende Unterlagen musst du für die Immatrikulation mitbringen:

Personalausweis oder Reisepass (alternativ ein vergleichbarer Identitätsnachweis)Hochschulzugangsberechtigung (Abi-Zeugnis oder Zeugnis des Fachabiturs)Bescheinigung der Krankenversicherung Bei zulassungsbeschränkten Fächern: Für ausländische Studierende: ggf. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse Bei Wechsel der Hochschule: Nachweis der von der zuletzt besuchten Hochschule Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellung: Nachweis über den bestandenen Ein oder mehrere Passbilder (für den Studierendenausweis)

: Immatrikulation

Was braucht man für Online Immatrikulation?

Welche Unterlagen muss ich denn hochladen? – Für die Einschreibung sind nachfolgende Dokumente hochzuladen:

das Abiturzeugnis Abschlusszeugnis, falls Sie bereits ein Studium an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland abgeschlossen haben ggfs. Nachweis einer besonderen Vorbildung, Tätigkeit oder besonderen Zugangsvoraussetzung (z.B. Praktikum, DSH-Sprachprüfung, geleisteter Dienst bei entsprechender Angabe in der Bewerbung, Fremdsprachenkenntnisse etc.) Elektronischer Nachweis über Ihren Versicherungsstatus („M10″-Meldung), der bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen ist. Exmatrikulationsbescheinigung(en), falls Sie an einer oder mehreren anderen Hochschulen in Deutschland eingeschrieben waren. Personalausweis oder Reisepass Passfoto die Genehmigung des Antrags auf Einschreibung, wenn eine Prüfung in vorangegangenen Studien endgültig nicht bestanden wurde https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/form_en_pruefung.php

Zusätzlich bei Minderjährigen

der ausgefüllte Vordruck ” Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ” sowie eine Kopie der Ausweise der Erziehungsberechtigten

Zusätzlich bei Lehramtsstudiengängen

Nachweis der Teilnahme an dem verpflichtenden Sprach-Assessment SkaLa: https://skala.uni-due.de/zlb/

Zusätzlich bei Masterstudiengängen

Zulassungsbescheid oder Gleichwertigkeitsbescheinigung des Prüfungsausschusses; Die Zuständigkeiten können Sie den Internetseiten der Fakultät des jeweiligen Studienganges entnehmen.

nach oben

Was bedeutet man ist immatrikuliert?

Was bedeutet Immatrikulation? Mit der Immatrikulation beginnt dein Studium. Der Begriff Immatrikulation beschreibt dabei die Einschreibung in einen Studiengang an einer Universität oder Hochschule.

Wie oft kann ich mich einschreiben?

Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig einschreiben? – Grundsätzlich ist es möglich, sich für mehrere Studiengänge gleichzeitig einzuschreiben. Gemäß Hochschulgesetz ist es jedoch nicht zulässig, sich gleichzeitig für zwei Studiengänge einzuschreiben, die einer Zulassungsbeschränkung unterliegen.

Dabei ist zu beachten, ob das Fachsemester, für das die Einschreibung erfolgen soll, zulassungsbeschränkt ist. Sofern Sie bereits für einen zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sind und der weitere Studiengang, für den die Einschreibung erfolgen soll, nur im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, die Einschreibung aber z.B.

aufgrund anrechenbarer Leistungen in das 3. Fachsemester erfolgen soll, ist die Einschreibung in den 2. Studiengang möglich. Sollte die Einschreibung in zwei oder mehrere Studiengänge an verschiedenen Hochschulen erfolgen, handelt es sich dabei um eine Zweithörerschaft,

Wie lange dauert Immatrikulation TU Berlin?

  1. Antrag auf Immatrikulation: – ohne NC (zulassungsfreie Studiengänge und Orientierungsstudium Physik MINTgrün): Bewerbende für zulassungsfreie Studiengänge müssen die Online-Registrierung durchführen, um am Ende des Registrierungsprozesses den generierten Antrag auf Immatrikulation direkt auszudrucken, fertig auszufüllen, zu unterschreiben und anschließend in tuPORT hochzuladen. Weitere Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier, oder: – mit NC (zulassungsbeschränkte Studiengänge): Bewerbende mit einem Zulassungsbescheid von Hochschulstart oder der TU Berlin füllen diesen Antrag auf Immatrikulation vollständig aus, unterschreiben ihn und laden ihn in tuPORT hoch. ACHTUNG: Vorübergehend ist dieses Formular aus technischen Gründen nicht online ausfüllbar – wir bitten um Verständnis. Bitte füllen Sie das Formular handschriftlich aus und laden es unterschrieben, gescannt als PDF in tuPORT hoch.
  2. Zulassungsbescheid, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und dafür eine Zulassung erhalten haben.
  3. Gültiges Personaldokument
    • z.B. Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Pass (Seite mit den persönlichen Daten)
    • Im Falle der Zulassung innerhalb der Minderjährigenquote (Rangliste 24): z.B. Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Pass (Seite mit den persönlichen Daten) in Kombination mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als zwei Monate)
  4. Hochschulzugangsberechtigung (Hinweis für Beruflich Qualifizierte: Haben Sie gemäß §11 BerlHG eine Zulassung zum Studium erhalten, laden Sie als Hochschulzugangsberechtigung den Zulassungsbescheid der TU Berlin hoch.)
  5. Krankenversicherungsnachweis
  6. Zahlung der Semesterbeträge
    • Die Zahlung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Konto der TU Berlin eingegangen sein. Beachten Sie unbedingt, dass der Zahlungsweg mindestens 2 Werktage beträgt.
    • Verwenden Sie für Ihre Überweisung immer den in tuPORT angegebenen Verwendungszweck – nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.
    • Wenn Sie sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation an der TU Berlin einschreiben möchten und in Ihrem tuPORT zur Zahlung des Semesterbetrags aufgefordert werden, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Immatrikulationsfrist per E-Mail mit dem Servicebereich Bachelor in Verbindung.
See also:  Wie Lange Dauert Ein Arbeitslosengeld Antrag?

– Zusätzlich: Sofern Sie bei der Bewerbung die Ableistung eines Dienstes angegeben haben:

Bescheinigung des Dienstes mit Nachweis des Zeitraums.

Sofern Sie sich in das Kernfach eines Studienganges mit Lehramtsoption an der TU Berlin immatrikulieren:

Bitte informieren Sie sich, welches Zweitfach mit Ihrem Kernfach kombiniert werden kann. Dann füllen Sie den Antrag auf Zuweisung eines Zweitfachs aus und laden ihn hoch. Nach erfolgter Zuweisung des Zweitfachs und der Immatrikulation an der TU Berlin müssen Sie sich zusätzlich an der Hochschule, an der Ihnen das Zweitfach zugeteilt wurde, immatrikulieren (FU Berlin oder HU Berlin). Die Zuteilung der Zweitfächer sowie die Immatrikulation an der TU Berlin erfolgt erst nach dem 31. August eines Jahres für ein Wintersemester und nach dem 28. Februar eines Jahres für ein Sommersemester.

Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:

  • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.
  • Eine aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe von Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester wird nur für die Immatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) akzeptiert ODER für die Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC), sofern Sie nachweisen, dass der bisherige Studiengang keine Zulassungsbeschränkung/keinen NC hat.
  • Eine Exmatrikulationsbescheinigung der TU Berlin muss nicht hochgeladen werden.
  • Handelt es sich bei der TU Berlin NICHT um Ihre Ersthochschule und Sie möchten sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation bei uns einschreiben, dann laden Sie bitte eine das entsprechende Semester betreffende Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule in Berlin oder Brandenburg hoch, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.

Sofern Sie im bisherigen Studium eine “endgültig nicht bestandene” Prüfung haben:

“Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)”, Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt, vorlegen. Der entschiedene “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich. Der “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” mit der oben genannten Entscheidung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

Sofern Sie in ein höheres Fachsemester einsteigen: “Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)”, Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung über die Fachsemestereinstufung vorlegen.

Der entschiedene “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen.

Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich. Der “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” mit der oben genannten Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

  1. Die Immatrikulation kann nur erfolgen, sofern die Aufnahme des Studiums in höheren Fachsemestern zum beantragten Winter- bzw.
  2. Sommersemester zulässig ist und Sie ggf.
  3. Eine Zulassung erhalten haben.
  4. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das Studienangebot der TU Berlin.
  5. Hinweis zur Wiedereinschreibung an der TU Berlin : Wenn Sie bereits an der TU Berlin immatrikuliert waren und sich für den gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung bewerben möchten, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in.

Als Wiedereinscheiber*in benötigen Sie zusätzlich immer eine Fachsemestereinstufung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin:

Bewerben Sie sich als Wiedereinschreiber*in zum 1. Fachsemester, ist eine Immatrikulation nur mit einer Fachsemestereinstufung in das 1. Fachsemester möglich. Die Fachsemestereinstufung müssen Sie erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation in tuPORT hochladen. Hinweis: Erhalten Sie eine Fachsemestereinstufung für ein 2. oder höheres Fachsemester, ist eine Immatrikulation ausgeschlossen und die Zulassung wird unwirksam.

Bewerben Sie sich als Wiedereinschreiber*in zum höheren Fachsemester, müssen Sie die Fachsemestereinstufung bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen.

Sofern Sie bereits ein Studium (oder mehrere Studiengänge) an einer Hochschule in Deutschland, in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben:

Zeugnisse über alle erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen (z.B. Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, Magister), zusammengefasst zu einer PDF Datei

  1. Antrag auf Immatrikulation : vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  2. Gültiges Personaldokument: z.B. Pass (Seite mit den persönlichen Daten)
  3. Bestehen einer gültigen Krankenversicherung – Meldung durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse
    • Bitte beachten Sie dazu unbedingt die weiteren Informationen zum Krankenversicherungsnachweis
  4. Zahlung der Semesterbeträge
    • Die Zahlung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Konto der TU Berlin eingegangen sein. Beachten Sie unbedingt, dass der Zahlungsweg mindestens 2 Werktage beträgt.
    • Verwenden Sie für Ihre Überweisung immer den in tuPORT angegebenen Verwendungszweck – nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.
    • Wenn Sie sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation an der TU Berlin einschreiben möchten und in Ihrem tuPORT zur Zahlung des Semesterbetrags aufgefordert werden, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Immatrikulationsfrist per E-Mail mit dem Servicebereich Bachelor in Verbindung.

– Zusätzlich: Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:

  • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.
  • Eine aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe von Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester wird nur für die Immatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) akzeptiert ODER für die Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC), sofern Sie nachweisen, dass der bisherige Studiengang keine Zulassungsbeschränkung/keinen NC hat.
  • Eine Exmatrikulationsbescheinigung der TU Berlin muss nicht hochgeladen werden.
  • Handelt es sich bei der TU Berlin NICHT um Ihre Ersthochschule und Sie möchten sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation bei uns einschreiben, dann laden Sie bitte eine das entsprechende Semester betreffende Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule in Berlin oder Brandenburg hoch, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.

Sofern Sie im bisherigen Studium eine “endgültig nicht bestandene” Prüfung haben:

“Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)”, Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt, vorlegen. Der entschiedene “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich. Der “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” mit der oben genannten Entscheidung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

See also:  GrNdungszuschuss Wann Antrag Abgeben?

Sofern “APS / Nachzertifizierung” nicht erfüllt:

Studieninteressierte mit einem APS -Zertifikat, einer APS-Bescheinigung oder einer Nachzertifizierung müssen zur Immatrikulation das Original in Papierform per Post beim Servicebereich Bachelor International der TU Berlin einreichen: Technische Universität Berlin Servicebereich Bachelor International – IA 2 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin

Wiedereinschreibung an der TU Berlin:

Wenn Sie bereits an der TU Berlin immatrikuliert waren und sich zum 1. Fachsemester für den gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung über uni-assist beworben haben, dann müssen Sie den “Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)”, inklusive Fachsemestereinstufung in das 1. Fachsemester, in tuPORT hochladen. Hinweis: Erhalten Sie eine Fachsemestereinstufung für ein 2. oder höheres Fachsemester, ist eine Immatrikulation ausgeschlossen und die Zulassung wird unwirksam.

Sofern Sie sich in das Kernfach eines Studienganges mit Lehramtsoption an der TU Berlin immatrikulieren:

Bitte informieren Sie sich, welches Zweitfach mit Ihrem Kernfach kombiniert werden kann. Dann füllen Sie den Antrag auf Zuweisung eines Zweitfachs aus und laden ihn hoch. Nach erfolgter Zuweisung des Zweitfachs und der Immatrikulation an der TU Berlin müssen Sie sich zusätzlich an der Hochschule, an der Ihnen das Zweitfach zugeteilt wurde, immatrikulieren (FU Berlin oder HU Berlin). Die Zuteilung der Zweitfächer sowie die Immatrikulation an der TU Berlin erfolgt erst nach dem 31. August eines Jahres für ein Wintersemester und nach dem 28. Februar eines Jahres für ein Sommersemester.

Sofern Sie bei der Bewerbung die Ableistung eines Dienstes angegeben haben:

Bescheinigung des Dienstes mit Nachweis des Zeitraums.

– Zusätzlich, wenn Sie eine Zulassung OHNE Bewerbung über uni-assist erhalten haben:

  1. Nachweis über eine direkte Hochschulzugangsberechtigung für den aktuell beantragten Studiengang (Alle ausländischen Bildungsnachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung hochgeladen werden.)
  2. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau

Sie wurden an der UdK oder an der HU Berlin im Kernfach eines Bachelorstudienganges mit Lehramtsoption immatrikuliert und haben eine Zuweisung für das Zweitfach Arbeitslehre an der TU Berlin erhalten? Dann müssen Sie sich für das Zweitfach Arbeitslehre im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation an der TU Berlin einschreiben:

  1. Bitte füllen Sie die Online-Registrierung 1 der TU Berlin VOLLSTÄNDIG aus. ACHTUNG: Wählen Sie im Punkt 9 unter “Art der Registrierung” die “Mehrfachimmatrikulation” aus. Beantworten Sie im Punkt 12 (“Mehrfachimmatrikulation”) bitte alle Fragen zu Ihrer Ersthochschule: Name der Hochschule (UdK oder HU Berlin), Angestrebter Abschluss, Studienform und Studienfach.
  2. Sie erhalten eine E-Mail mit den Login-Daten zu Ihrem persönlichen TUB-Account (tuPORT).
  3. Laden Sie bitte folgende Unterlagen in Ihrem tuPORT hoch:
  • Antrag auf Immatrikulation
  • Nachweis über die Zuweisung des Zweitfaches an der TU Berlin, z.B. Zulassungsbescheid der UdK bzw. der HU Berlin
  • Studienbescheinigung der UdK bzw. der HU Berlin, die mindestens folgende Angaben enthält: Kernfach, Zweitfach Arbeitslehre, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester
  • Gültiges Personaldokument: z.B. Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Pass (die Seite mit den persönlichen Daten)
  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) (Achtung: Ausländische Bildungsnachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen Sie immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung hochladen.)
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau, wenn Sie ausländische Bildungsnachweise erworben haben

– Zusätzlich: Sofern Sie im bisherigen Studium eine “endgültig nicht bestandene” Prüfung haben:

“Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)”, Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt, vorlegen. Der entschiedene “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich. Der “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” mit der oben genannten Entscheidung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

Sie wurden als Haupthörer*in im Studiengang Medieninformatik/Bachelor an der FU Berlin immatrikuliert? Dann müssen Sie sich an der TU Berlin für den gleichen Studiengang im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation einschreiben:

  1. Bitte füllen Sie die Online-Registrierung 1 der TU Berlin VOLLSTÄNDIG aus. ACHTUNG: Wählen Sie im Punkt 9 unter “Art der Registrierung” die “Mehrfachimmatrikulation” aus. Beantworten Sie im Punkt 12 (“Mehrfachimmatrikulation”) bitte alle Fragen zu Ihrer Ersthochschule: Name der Hochschule (FU Berlin), Angestrebter Abschluss, Studienform und Studienfach.
  2. Sie erhalten eine E-Mail mit den Login-Daten zu Ihrem persönlichen TUB-Account (tuPORT).
  3. Laden Sie bitte folgende Unterlagen in Ihrem tuPORT hoch:
  • Antrag auf Immatrikulation
  • Studienbescheinigung der FU Berlin, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang Medieninformatik/Bachelor, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester
  • Gültiges Personaldokument: z.B. Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Pass (die Seite mit den persönlichen Daten)
  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) (Achtung: Ausländische Bildungsnachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen Sie immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung hochladen.)
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau, wenn Sie ausländische Bildungsnachweise erworben haben

– Zusätzlich: Sofern Sie im bisherigen Studium eine “endgültig nicht bestandene” Prüfung haben:

“Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)”, Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt, vorlegen. Der entschiedene “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich. Der “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” mit der oben genannten Entscheidung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

  1. Antrag auf Immatrikulation : vollständig ausgefüllt und unterschrieben Hinweis: Aus technischen Gründen ist der Antrag vorübergehend nicht online ausfüllbar – wir bitten um Verständnis. Bitte füllen Sie den Antrag handschriftlich aus und laden sie ihn unterschrieben, gescannt als PDF in tuPORT hoch.
  2. Gültiges Personaldokument
    • z.B. Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Pass (Seite mit den persönlichen Daten)
  3. Hochschulzugangsberechtigung
    • Sie haben gemäß §11 BerlHG eine Zulassung zum Studium erhalten und laden als Hochschulzugangsberechtigung nur den Zulassungsbescheid der TU Berlin hoch.
  4. Krankenversicherungsnachweis
  5. Zahlung der Semesterbeträge :
    • Die Zahlung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Konto der TU Berlin eingegangen sein. Beachten Sie unbedingt, dass der Zahlungsweg mindestens 2 Werktage beträgt.
    • Verwenden Sie für Ihre Überweisung immer den in tuPORT angegebenen Verwendungszweck – nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.
    • Wenn Sie sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation an der TU Berlin einschreiben möchten und in Ihrem tuPORT zur Zahlung des Semesterbetrags aufgefordert werden, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Immatrikulationsfrist per E-Mail mit dem Servicebereich Bachelor in Verbindung.

– Zusätzlich: Sofern Sie sich in das Kernfach eines Studienganges mit Lehramtsoption an der TU Berlin immatrikulieren:

Bitte informieren Sie sich, welches Zweitfach mit Ihrem Kernfach kombiniert werden kann. Dann füllen Sie den Antrag auf Zuweisung eines Zweitfachs aus und laden ihn hoch. Nach erfolgter Zuweisung des Zweitfachs und der Immatrikulation an der TU Berlin müssen Sie sich zusätzlich an der Hochschule, an der Ihnen das Zweitfach zugeteilt wurde, immatrikulieren (FU Berlin oder HU Berlin). Die Zuteilung der Zweitfächer sowie die Immatrikulation an der TU Berlin erfolgt erst nach dem 31. August eines Jahres für ein Wintersemester und nach dem 28. Februar eines Jahres für ein Sommersemester.

See also:  Wie Lange Dauert Antrag Fahrerlaubnis?

Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:

  • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.
  • Eine aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe von Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester wird nur für die Immatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) akzeptiert ODER für die Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC), sofern Sie nachweisen, dass der bisherige Studiengang keine Zulassungsbeschränkung/keinen NC hat.
  • Eine Exmatrikulationsbescheinigung der TU Berlin muss nicht hochgeladen werden.
  • Handelt es sich bei der TU Berlin NICHT um Ihre Ersthochschule und Sie möchten sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation bei uns einschreiben, dann laden Sie bitte eine das entsprechende Semester betreffende Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule in Berlin oder Brandenburg hoch, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.

Sofern Sie im bisherigen Studium eine “endgültig nicht bestandene” Prüfung haben:

“Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)”, Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt, vorlegen. Der entschiedene “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich. Der “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” mit der oben genannten Entscheidung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

Sofern Sie in ein höheres Fachsemester einsteigen:

“Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)”, Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung über die Fachsemestereinstufung vorlegen. Der entschiedene “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich. Der “Antrag auf Überprüfung (Teil A)” mit der oben genannten Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden. Die Immatrikulation kann nur erfolgen, sofern die Aufnahme des Studiums in höheren Fachsemestern zum beantragten Winter- bzw. Sommersemester zulässig ist und Sie ggf. eine Zulassung erhalten haben. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das Studienangebot der TU Berlin.

Sofern Sie bereits ein Studium (oder mehrere Studiengänge) an einer Hochschule in Deutschland, in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben:

Zeugnisse über alle erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen (z.B. Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, Magister), zusammengefasst zu einer PDF Datei

Welchen Notendurchschnitt braucht man für die LMU?

Auswahlkriterien und Grenzwerte bei örtlicher Zulassungsbeschränkung

Studiengang KP* Note 90%
Informatik mit Nebenfach 30 ECTS Bachelor HF* (150 ECTS) 2,5
Informatik mit Nebenfach 60 ECTS Bachelor HF* (120 ECTS) 2,4
Kommunikationswissenschaft Bachelor HF* (120 ECTS) 1,8
Kommunikationswissenschaft Bachelor NF* (60 ECTS) 2,1

Wie viel Zeit für Vollzeitstudium?

Der Workload eines Vollzeitstudiums ist definiert – Für Deutschland hat die Kultusministerkonferenz festgelegt, dass ein Vollzeitstudiengang in etwa 32 bis 39 Stunden pro Woche Gesamtaufwand erfordert, bei 46 Wochen im Jahr.Ein Bachelor-Vollzeitstudium an der CBS ist auf 180 ECTS-Punkte angelegt, verteilt auf sechs Semester.

  • In den ersten vier Semestern sind das 30 ECTS-Punkte je Semester.
  • Einmalig ist ein achtwöchiges Pflichtpraktikum erforderlich, mit dem 10 Punkte erzielt werden.
  • Die Semester fünf und sechs, in denen Du beispielsweise das Auslandssemester absolvierst und Du am Ende natürlich die Bachelor-Arbeit schreibst, sind auf 25 ECTS-Punkte angelegt.

Das Master-Vollzeitstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und läuft über vier Semester. In den ersten beiden Semestern sammelst du je 30 ECTS-Punkte. Das Praktikum sowie das dritte Semester umfassen insgesamt 36 ECTS-Punkte. Im vierten Semester, welches Du optional im Ausland verbringen kannst, erwirbst Du dann die letzten 24 ECTS-Punkte durch die Masterthesis.

Was macht man in der Hochschule?

Überblick – Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, die Forschung betreibt und damit neues Wissen schafft, wissenschaftliche Lehre ( Studium und wissenschaftliche Weiterbildung ) vermittelt und akademische Grade als Studienabschlüsse verleiht.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden an den Hochschulen gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master angeboten, die weitgehend die bisherigen Abschlüsse Diplom und Magister ersetzen. Eine besondere Form der Hochschulausbildung kennzeichnet eine Fernuniversität oder Fernhochschule,

Neben staatlichen Hochschulen gibt es auch private Hochschulen, Diese werden zumeist von Kirchen, Gemeinden, aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen. Die rechtliche Stellung der Hochschulen wird in den meisten Staaten durch ein spezielles Hochschulgesetz geregelt.

  • In der Bundesrepublik Deutschland ist das Hochschulsystem Ländersache und wird durch deren Hochschulgesetze geregelt.
  • Das Hochschulrahmengesetz des Bundes, das bisher Rahmenvorgaben für die Länder gegeben hat, soll im Rahmen der Föderalismusreform auslaufen.
  • Hochschulen haben sich im Laufe der Zeit (in entsprechender Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bundesland) zusammengeschlossen, sich spezialisiert oder umbenannt.

Ein Beispiel hierfür sind Technische Hochschulen, die fast alle in „Technische Universität” umbenannt wurden, wie erstmals 1946 die Technische Universität Berlin, Ausnahmen sind beispielsweise die RWTH Aachen oder die ETH Zürich, Viele „ Fachhochschulen ” bezeichnen sich seit einigen Jahren als „Hochschule” mit dem Fachgebiet, beispielsweise „Hochschule für Wirtschaft”, „Hochschule für Technik” usw.

  • Oder allgemein als „Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW)”.
  • Zudem führen sie die englische Bezeichnung University oder University of Applied Sciences (wörtlich übersetzt Universität für angewandte Wissenschaften ).
  • Dies begründet sich damit, dass der Begriff University in angloamerikanisch geprägten Bildungssystemen diejenigen Institutionen bezeichnet, die postgraduale Studiengänge anbieten, was in Deutschland, Österreich und der Schweiz allgemein den Hochschulen entspricht und nicht nur der Hochschulform „Universität”.

Der englische Begriff High School („Hohe” oder „Höhere Schule”) ist dagegen dem Schulbereich (Sekundarbereich) zuzuordnen. Die Pädagogischen Hochschulen (Im Jahr 1971 in der Bundesrepublik Deutschland aus den Pädagogischen Akademien erwachsen) sind heute sich selbst verwaltende Zentren der Bildungswissenschaften mit uneingeschränktem Promotions- und Habilitationsrecht im Universitätsrang.

  1. Sie wurden in den 1970/80er Jahren in den bundesdeutschen Ländern entweder in die Universitäten eingegliedert oder – wie in Baden-Württemberg – in selbstständige bildungswissenschaftliche Einrichtungen mit universitären Strukturen umgewandelt.
  2. An bundesdeutschen Hochschulen betreut derzeit im Fächerdurchschnitt statistisch ein einzelner Professor etwa 52 Studenten.

Genauer sind dies an Universitäten etwa 60, an Fachhochschulen etwa 38 Studenten. Die Anzahl der Studenten ist in den Jahren 1972 bis 2005 um das Dreifache angestiegen (auf 1.953.504), die Anzahl der Professoren jedoch nur um das 1,8-Fache (auf 37.364).

Nach diesen Zahlen sieht der Wissenschaftsrat einen Verbesserungsbedarf bei der Lehre an den Hochschulen, insbesondere an den Universitäten. Im Vergleich dazu stehen die US-amerikanischen Eliteinstitutionen wie Harvard oder Stanford mit einem Betreuungsverhältnis von 1:10 oder besser wesentlich günstiger dar.

Die öffentlichen und privaten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland gaben 2010 etwa 41,2 Milliarden Euro aus. Die Summe beinhaltet Kosten für Forschung, Lehre und medizinische Behandlung. Damit stiegen die Ausgaben gegenüber 2009 um 6,1 %.