Wer kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen? | Die Techniker – Firmenkunden Arbeitnehmer können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben oder wenn sie durch eine gesetzliche Verpflichtung einem öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk angehören und Mitglied einer berufsständischen Kammer sind (zum Beispiel Ärzte).
- Zur Frage, ob es sinnvoll ist, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen oder nicht, rät die : “Bevor Minijobber sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat.
- Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs kann etwa dazu führen, dass eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall wieder wegfällt oder Minijobber keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten.” Weitere Entscheidungshilfen sind zum Beispiel bei der zu finden oder auf der Seite der,
: Wer kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen? | Die Techniker – Firmenkunden
Warum Befreiung Rentenversicherung?
Befreiung von der Rentenversicherung – Wann und für wen? Für welchen Personenkreis ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich? In Deutschland gilt für bestimmte Versicherungen eine Versicherungspflicht. Zum Beispiel für die Sozialversicherungen.
Angestellte Arbeitnehmer Auszubildende, Zivil- und Wehrdienstleistende Studierende, wenn sie neben dem Studium arbeiten Selbstständige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Hebammen, Landwirte, Handwerker, Künstler und Publizisten, selbstständige Lehrer und Erzieher etc.) Behinderte, wenn sie in anerkannten Werkstätten arbeiten Arbeitslosen- und Krankengeldempfänger Pflegepersonen Eltern, die innerhalb der ersten drei Lebensjahre ihrer Kinder nicht berufstätig sind
Für Personen, die in die genannten Gruppen der Sozialversicherungspflichtigen gehören, besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht und damit auch zur Befreiung von der Rentenversicherung. Eine solche Befreiung von der Rentenversicherung ist vor allem für eine bestimmte Gruppe von Angestellten möglich, bei denen nicht immer ganz klar ist, ob sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder ob sie zu den sozialversicherungsfreien Selbstständigen zu rechnen sind.
Gesellschafter-Geschäftsführer (Mitarbeitende) Gesellschafter (Fremd-)Geschäftsführer Mitarbeitende Familienangehörige und Ehegatten bzw. Lebenspartner mit gleicher Meldeadresse Vorstände von Aktiengesellschaften
Eine klare Bestimmung der Sozialversicherungspflicht ist bei all diesen Personen häufig nicht immer einfach, weil sie aufgrund ihrer Doppelfunktion als Angestellte einerseits und (Mit-)Eigentümer des Unternehmens andererseits in vielen Fällen sowohl als sozialversicherungspflichtig aber auch als sozialversicherungsfrei eingestuft werden können.
Außerdem verfügen diese Personen sehr oft unabhängig von ihrem Angestelltenverhältnis über sehr weitreichende Entscheidungs- und Bestimmungsbefugnisse und Rechte, oder tragen unternehmerisches Risiko für das Unternehmen. Befreiung von der Rentenversicherung bei Sozialversicherungsfreiheit Eine Befreiung von der Rentenversicherung ist bei den betroffenen Personen möglich, wenn Sozialversicherungsfreiheit vorliegt.
Ob sie dafür alle notwendigen Kriterien erfüllen, lässt sich dabei allerdings nur im Rahmen einer verbindlichen sozialversicherungsrechtlichen Statusüberprüfung feststellen. Um herauszufinden, welchen Sozialversicherungsstatus sie haben und ob eine Befreiung von der Rentenversicherung möglich ist, müssen die Betroffenen ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen lassen.
Bei einer solchen Statusfeststellung wird geprüft, ob unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit besteht. Das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens ist verbindlich für alle Sozialversicherungsträger. Bei Bestätigung der Sozialversicherungsfreiheit ist daher dann immer auch eine Befreiung von der Rentenversicherung möglich.
Alternativ können Personen, für die Sozialversicherungsfreiheit besteht, auch freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bleiben. Außer in wenigen Ausnahmefällen ist das jedoch nicht vorteilhaft und eine private Altersvorsorge deutlich vorteilhafter und effektiver.
- Insbesondere deshalb, weil private Angebote zur Altersvorsorge in der Regel deutlich renditestärker sind.
- Außerdem können sie deutlich flexibler an individuelle Gegebenheiten und Bedürfnisse der Versicherten angepasst werden.
- Welche Vorteile bietet die Befreiung von der Rentenversicherung? Eine Befreiung von der Rentenversicherung bietet den Betroffenen sehr viele Vorteile.
Einerseits haben sie bei einer Befreiung von der Rentenversicherung volle Wahlfreiheit, ob sie auf freiwilliger Basis weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bleiben möchten oder ob sie privat für das Alter vorsorgen möchten. Auch wenn eine freiwillige Versicherung bereits einige Vorteile für die Versicherten bringt, ist in den meisten Fällen bei einer Befreiung von der Rentenversicherung eine private Altersvorsorge die erste Wahl,
Verträge lassen sich frei gestalten und an individuelle Voraussetzungen anpassen Risiken lassen sich dadurch ganz nach persönlichen Bedürfnissen abdecken Leistungsansprüche sind vertraglich klar definiert und verlässlich planbar Beiträge werden nur für abgedeckte Risiken und vertraglich geregelte Leistungen fällig Private Versicherungen arbeiten als Unternehmen wirtschaftlich und gewinnorientiert Je nach Form der privaten Altersvorsorge und dem persönlichen Anlageverhalten können deutlich höhere Renditen als in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt werden
Mit all diesen Vorteilen ist eine private Altersvorsorge der gesetzlichen Rente deutlich überlegen. Insbesondere bei der Leistungsgarantie und Planbarkeit der Bezüge ist die gesetzliche Rentenversicherung der privaten Altersvorsorge stark unterlegen. Beitragsrückzahlung bei Befreiung von der Rentenpflicht Neben der Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge stellt eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einen weiteren großen Vorteil dar.
Dieser Vorteil betrifft insbesondere all diejenigen, die bereits über viel Jahre hinweg als Angestellte im Familienunternehmen Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, ohne dass Sozialversicherungspflicht bestand. Stellt sich bei diesen Personen in einem Statusfeststellungsverfahren heraus, dass keine Sozialversicherungspflicht bestand und eine Befreiung von der Rentenversicherung möglich ist, können die Rentenversicherungsbeiträge vom Versicherungsträger zurückgefordert werden,
Das ist besonders häufig bei mitarbeitenden Familienangehörigen oder auch Gesellschafter-Geschäftsführern in einem Familienunternehmen der Fall, wenn folgende Kriterien teilweise oder auch vollständig erfüllt werden:
Es besteht keine Weisungsbindung Über Arbeitszeiten aber auch Art, Ort und Umfang der Arbeit kann frei entschieden werden Die Betroffenen sind vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB befreit Bezahlung der Arbeitsleistung ist abhängig vom Gewinn Es besteht die Möglichkeit, das Unternehmen rechtswirksam nach außen zu vertreten Die Betroffenen tragen unternehmerisches Risiko
Bei den Beitragsrückforderungen im Rahmen einer Befreiung von der Rentenversicherung handelt es sich in der Regel um große Summen. Diese stehen den Betroffenen bei einer Rückzahlung zur freien Verfügung und können in eine effektive private Altersvorsorge investiert werden.
Eine Befreiung von der Rentenversicherung bringt Betroffenen damit zwei klare Vorteile: Zum einen können sie von den Vorteilen einer privaten Altersvorsorge profitieren. Zum anderen können bereits gezahlte Rentenversicherungsbeiträge häufig von der Rentenversicherung zurückgefordert werden. Wie erfolgt eine Befreiung von der Rentenversicherung? Die Rentenversicherung unterliegt der Sozialversicherungspflicht.
Das bedeutet, dass in der Regel vor allem alle Angestellten und in einigen Fällen auch Selbstständige per Gesetz Beiträge in die Rentenversicherung zahlen müssen. Es gibt jedoch auch eine Gruppe von Angestellten, bei der nicht immer klar ist, ob sie der Sozial- und damit auch der Rentenversicherungspflicht unterliegen oder nicht.
Gesellschafter Gesellschafter-Geschäftsführer (Fremd-)Geschäftsführer Mitarbeitende Familienangehörige Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner mit gleicher Meldeadresse Vorstände von Aktiengesellschaften
Gerade bei diesen Personenkreisen ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht häufig möglich, weil sie einerseits als Angestellte arbeiten und die Kriterien für die Sozialversicherungspflicht erfüllen. Andererseits erfüllen sie aber auch die entscheidenden Kriterien um als Selbstständige und damit als sozialversicherungsfrei eingestuft zu werden.
Um verbindlich herauszufinden, ob die Kriterien für die Sozialversicherungsfreiheit oder für die Sozialversicherungspflicht überwiegen, müssen die Betroffenen ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. In dem Verfahren wird unter Berücksichtigung aller relevanten Punkte geprüft, ob die Kriterien für einen beantragten Sozialversicherungsstatus erfüllt sind oder nicht.
Dazu müssen die Antragsteller in einem entsprechenden Antragsformular ausführliche Angaben zu ihrem Arbeitsverhältnis machen und diese zum Beispiel mit Arbeits- oder Gesellschafterverträgen belegen. In einem abschließenden Bescheid erfahren die Antragsteller, ob sie den beantragten Sozialversicherungsstatus haben oder nicht.
Gegen den Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Falls es auch dabei nicht zu einer Einigung kommt, kann in einem zweiten Schritt auch vor einem Sozialgericht geklagt werden. Versicherungs-Möglichkeiten nach einer Befreiung von der Rentenversicherung Wurde durch das Statusfeststellungsverfahren die Sozialversicherungsfreiheit bestätigt, kann der Betroffene eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.
Nach dieser Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann dann eine private Altersvorsorge abgeschlossen werden. Alternativ besteht bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht immer auch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Wer sich trotz Befreiung von der Rentenversicherungspflicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern will, muss die freiwillige Rentenversicherung ausdrücklich beantragen,
- Nur dann besteht bei der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auch ein Leistungsanspruch.
- Allein aufgrund der Beitragszahlungen entsteht für die Versicherten noch kein Anspruch auf Leistungen.
Das gilt übrigens auch für alle anderen Sozialversicherungen. Wird in einem Statusfeststellungsverfahren die Sozialversicherungspflicht festgelegt und erkennt der Antragsteller das Ergebnis an, oder waren alle Schritte gegen dieses Ergebnis erfolglos, ist eine Befreiung von der Rentenversicherung nicht möglich.
Der Betroffene muss dann in jedem Fall die Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Andernfalls kann es später zu Nachforderungen durch die Sozialversicherungsträger kommen. In diesem Fall verschafft die verbindliche Festlegung der Sozialversicherungspflicht dem Antragsteller Rechtssicherheit insbesondere für einen späteren Leistungsanspruch.
Möglichkeiten zur Befreiung von der Rentenversicherung für Geschäftsführer Geschäftsführer eines Unternehmens sind arbeitsrechtlich betrachtet grundsätzlich als Angestellte anzusehen und damit sozialversicherungspflichtig. Die Modalitäten des Arbeitsverhältnisses werden in der Regel in einem Geschäftsführervertrag genau geregelt.
Zum Beispiel, welche Rechte oder auch Pflichten der Geschäftsführer hat und wie weit seine Befugnisse reichen. Im Vergleich zu anderen Angestellten sind die Rechte und Befugnisse eines Geschäftsführers in der Regel jedoch sehr umfangreich. Häufig sind sie sogar so umfangreich, dass der Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich als selbstständig tätig eingestuft werden kann,
Als Selbstständiger unterliegt er nicht der Sozialversicherungspflicht und eine Befreiung von der Rentenversicherung ist möglich. In den meisten Fällen ist es nur äußerst schwierig zu beurteilen, ob Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit für einen betroffenen Geschäftsführer vorliegt.
Der Geschäftsführer ist nicht weisungsgebunden Er kann das Unternehmen alleine rechtswirksam nach außen vertreten Er ist vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB befreit Über Art, Ort, Umfang und Zeit seiner Arbeit kann er selbst bestimmen Seine Vergütung ist abhängig vom Gewinn des Unternehmens
Neben diesen Kriterien können im Einzelfall immer auch weitere Kriterien eine entscheidende Rolle spielen. Aus diesem Grund wird gerade bei Personen, deren Sozialversicherungspflicht nicht eindeutig zu erkennen ist, jeder Fall einzeln geprüft und der Sozialversicherungsstatus individuell entschieden,
Ist der Geschäftsführer gleichzeitig auch Gesellschafter des Unternehmens, ist eine Befreiung von der Rentenversicherung in der Regel möglich, weil Gesellschafter häufig sozialversicherungsfrei sind. Vorausgesetzt, sie verfügen über eine Mehrheit am Gesellschaftskapital oder können auf andere Weise maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens ausüben.
Wird in einem Statusfeststellungsverfahren die Sozialversicherungsfeiheit für einen Geschäftsführer bestätigt, kann er bei der Rentenversicherung eine Befreiung von der Rentenversicherung beantragen. Anschließend hat er dann die Möglichkeit, zwischen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten Altersvorsorge zu wählen.
- Auch wenn eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für einen Geschäftsführer nicht möglich sein sollte, ist ein Statusfeststellungsverfahren niemals vergeblich,
- Es verschafft unabhängig von der Möglichkeit zu einer Befreiung von der Rentenversicherung vor allem immer auch Gewissheit über den eigenen Sozialversicherungsstatus, indem es für Rechtssicherheit in Bezug auf die Beitragspflicht und auf spätere Leistungsansprüche sorgt.
Gerade für Geschäftsführer, bei denen eine Beurteilung der Sozialversicherungspflicht oft schwierig ist, ist dies besonders wichtig. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist vor allem für Angestellte sinnvoll, die über ein hohes monatliches Einkommen verfügen.
- Sie zahlen anteilig sehr hohe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Die Leistungen, die sie für ihre Beiträge später einmal erwarten können, sind vergleichsweise gering,
- Noch dazu ist ungewiss, welche Leistungen später überhaupt von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden können.
- Bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht besteht für die befreiten Personen die Möglichkeit, ihre bisherigen Beiträge in eine private Altersvorsorge zu investieren.
Diese ist deutlich effektiver und kann besser an die individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen der Versicherten angepasst werden. Für eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist es in der Regel notwendig, dass für die betreffende Person Sozialversicherungsfreiheit nachgewiesen werden kann.
Das ist bei vielen Angestellten normalerweise nicht der Fall, weshalb auch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht in jedem Fall möglich ist. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit ist vor allem bei einigen Angestellten möglich, die neben ihren Eigenschaften als Angestellte auch wichtige Kriterien für eine Sozialversicherungsfreiheit erfüllen.
Das ist insbesondere bei bestimmten Angestellten mit Führungsaufgaben häufig der Fall. Zum Beispiel bei:
Geschäftsführern Mitarbeitenden Familienangehörigen Mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartnern Vorständen von Aktiengesellschaften Gesellschaftern Gesellschafter-Geschäftsführern
Wenn nicht bereits eindeutig geklärt ist, ob Sozialversicherungspflicht besteht und ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich ist, sollte die Sozialversicherungspflicht in einem Statusfeststellungsverfahren verbindlich geprüft werden.
- Für den Fall, dass die Sozialversicherungspflicht einer Person nicht eindeutig geklärt ist, sollte ein solches Statusfeststellungsverfahren unabhängig von einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht durchgeführt werden.
- Nur mit einem eindeutigen und verbindlich festgelegten Sozialversicherungsstatus haben Betroffene Gewissheit über ihre Beitragspflichten und Anspruch auf Leistungen.
Wird im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens die Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, ist dieses Ergebnis für alle Sozialversicherungsträger verbindlich. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist damit möglich. Ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht besteht Beitragspflicht Wer sich ohne die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entschließt, keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zu zahlen und stattdessen privat für das Alter vorzusorgen, muss damit rechnen, dass die gesetzliche Rentenversicherung die entsprechenden Beiträge nachfordert.
Dabei spielt es keine Rolle, ob privat für das Alter vorgesorgt wurde oder nicht. Umgekehrt können aber auch viele Beitragszahler von der Rentenversicherung ihre Beiträge zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass keine Sozialversicherungspflicht bestanden hat und sie trotzdem ihre Beiträge gezahlt haben.
: Befreiung von der Rentenversicherung – Wann und für wen?
Was bedeutet Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wurde gestellt?
Geringfügig entlohnt Beschäftigte – Geringfügig entlohnt Beschäftigte können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts zu zahlen.
Was bedeutet der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit?
Was versteht man unter dem Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit bei einem 400€ Job? | STERN.de – Noch Fragen? Antworten (3) Wer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, ist versicherungsfrei Brutt = NettoAus den Pauschalbeträgen, die der Arbeitgeber zur Rentenversicherung zahlt, werden zusätzliche Monate für die Rente erworben (Faustregel: 1 Jahr geringfügig entlohnte Beschäftigung bringt ca 2 zusätzliche Monate).
- Wem dies zu wenig ist, kann gegenüber seinem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung verzichten.
- Der Arbeitnehmer wird dann versicherungspflichtig und zahlt zur Rentenversicherung einen Aufstockungsbetrag.
- Die Summe aus dem pauschalen Arbeitgeberbetrag und dem Aufstockungsbetrag beträgt 19.9% des monatlichen Entgelts, mindestens 30.23 EUR.
Der Mindestbetrag enspricht einem monatlichen Einkommen von 155 EUR.Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann nicht wiederrufen werden. Er gilt so lange, wie die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt wird, für die der Verzicht erklärt wurde.
- Quelle: http://www.rententips.de/rententips/mijob/04.php wer einen minijob hat, ist versicherungsfrei, d.h.
- Er bekommt brutto = netto.
- Der arbeitgeber zahlt einen geringen beitrag zur rentenversicherung.
- Wem das zuwenig ist, kann seinen verzicht auf die befreiung erklären und zusätzliche beiträge in den rentenversicherung einzahlen.
Minijobber brauchen keinen Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen, wenn sie nicht möchten. Wenn sie jedoch auf diese Freiheit verzichten und stattdessen einen vollwertigen Rentenversicherungsbeitrag zahlen wollen, müssen sie das dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
Sollte man sich als Minijobber von der Rentenversicherung befreien lassen?
Gilt die Rentenversicherungspflicht auch für vor 2013 aufgenommene Minijobs? – Wer bereits vor 2013 einen Minijob aufgenommen hat, bleibt in diesem versicherungsfrei, solange der monatliche Verdienst 400 Euro nicht übersteigt. Erhöht der Arbeitgeber den monatlichen Verdienst auf mehr als 400 Euro, dann wird der versicherungsfreie Minijob automatisch versicherungspflichtig.
Bei einem Verdienst bis 520 Euro besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht wieder befreien zu lassen. Steigt der Verdienst nicht über die Grenze von 400 Euro kann der Minijobber auch selbst gegenüber seinem Arbeitgeber den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklären. Werden mehrere Minijobs ausgeübt, kommt es auf die Höhe des Gesamtverdienstes an.
Die Versicherungsfreiheit oder Versicherungspflicht gilt immer einheitlich für alle ausgeübten Minijobs.
Wann muss der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegen?
Befreiungsantrag und Anzeige bei der Minijob-Zentrale – Minijobber müssen den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht schriftlich bei ihrem Arbeitgeber stellen. Der Arbeitgeber unterschreibt den Antrag, dokumentiert darauf das Eingangsdatum und nimmt ihn zu den Entgeltunterlagen.
Anschließend zeigt er der Minijob-Zentrale den Eingang des Befreiungsantrags mit der Meldung zur Sozialversicherung: Beitragsgruppe RV “5”. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht, und frühestens ab Beschäftigungsbeginn.
Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung anzeigt, spätestens innerhalb von sechs Wochen (42 Kalendertagen) nach Eingang des Befreiungsantrags. Ein Tipp: Den Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht finden Sie auf der Seite der Minijob-Zentrale unter dem Punkt “Was der Arbeitgeber mit dem Befreiungsantrag machen muss”.
Kann ich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wieder rückgängig machen?
Lässt sich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen? – Arbeitnehmer sollten sich gut überlegen, ob sie sich tatsächlich von der Rentenversicherung befreien lassen. Denn ist die Entscheidung erst einmal getroffen, können sie diese bis zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr rückgängig machen.
Für wen besteht keine rentenversicherungspflicht?
Pflichtversichert sind neben den Arbeitnehmern regelmäßig folgende Berufs- und Personengruppen: –
Auszubildende;Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung;Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen;Menschen mit Behinderung;Personen im Wehrdienst sowie im Bundesfreiwilligendienst;Personen, die so genannte Entgeltersatzleistungen beziehen – zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld;Studenten, die nebenbei jobben. (Hier gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen.)
Wird bei 450 Euro Job in die Rente eingezahlt?
Beim Minijob in die Rentenversicherung einzahlen | Minijobber-Magazin Als Minijobber oder Minijobberin unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht. Monatlich zahlen Sie einen Anteil Ihres Minijob-Verdiensts in die Rentenversicherung ein. Bei gewerblichen Minijobs sind das 3,6 % des Verdiensts, im Haushalt 13,6 %.
- Ihr Arbeitgeber steuert jeweils 15 % des Verdiensts im Gewerbe beziehungsweise 5 % im Haushalt bei.
- Das sind gerade einmal 18,72 Euro monatlich, wenn Sie im gewerblichen Bereich arbeiten und 520 Euro verdienen.
- Bei Beginn Ihres Minijobs sind Sie automatisch rentenversichert.
- Nur auf Antrag können Sie sich befreien lassen.
Aus den folgenden Gründen empfehlen wir das jedoch nicht.
Wer zahlt Rentenversicherung bei 450 Euro Job?
Page 2 – Eine dauerhafte 520-Euro-Beschäftigung, der „klassische” Minijob, ist seit 1. Januar 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Hier muss der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zahlen, während Sie nur die Differenz zum normalen Beitragssatz als Beitragsteil zu tragen haben.
- Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen.
- Ein entsprechender Antrag ist beim Arbeitgeber einzureichen.
- Aber: Lassen Sie sich von der Versicherungspflicht im Minijob befreien, erwerben Sie wegen der dann nur von Ihrem Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge nicht die gleichen Ansprüche wie aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Es sollte daher wohlüberlegt sein, ob Sie wegen der „Ersparnis” des geringen Eigenanteils auf die Versicherungspflicht im Minijob verzichten. Bei mehreren Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden die Verdienste aus allen Minijobs zusammengerechnet.
- Liegt der Gesamtverdienst aller Tätigkeiten dann über der Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro im Monat, liegt kein Minijob mehr vor.
- Sie sind dann in allen Beschäftigungen voll sozialversicherungspflichtig, wobei Sie und Ihre Arbeitgeber die Beiträge dann jeweils zur Hälfte aufbringen müssen.
- Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente”.
Die Broschüre finden Sie am Ende dieser Seite.
Kann man sich jederzeit von der Rentenversicherung befreien lassen?
Wie kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen? Minijobber können sich bei ihrem Arbeitgeber jederzeit mit einem schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt dann nur noch seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.
Wie lange gilt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?
Entscheidung bleibt bis zum Ende der Beschäftigung bestehen – Wenn sich der Minijobber einmal für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entschieden hat, bleibt diese Entscheidung so lange gültig, bis die Beschäftigung beendet ist. Die Sozialversicherung hat nun noch einmal besonders darauf hingewiesen, dass eine Beschäftigung nicht beendet wird, wenn es zu einer Unterbrechung wegen Elternzeit oder wegen Bezug einer Entgeltersatzleistung kommt,
Eine solche Entgeltersatzleistung ist beispielsweise das Verletztengeld nach einem Unfall. Übrigens: Das gilt auch für den Minijob im Privathaushalt als Haushaltshilfe, Denn auch diese Haushaltshilfe ist ein geringfügig entlohnter Beschäftigter, wie die 450-Euro-Minijobber in der Sozialversicherung heißen.
Wesentlicher Unterschied bei den Beiträgen: Der Arbeitnehmeranteil in der Rentenversicherung ist höher, der Arbeitgeberanteil ist niedriger. Für einen Minijobber, der schon vor dem 31. Dezember 2012 bei Ihnen arbeitete und nicht mehr als 400 Euro verdient, kann es eine Besonderheit geben.
Diese Minijobber hatten noch keine Rentenversicherungspflicht, konnten aber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten. Auch diese Entscheidung gilt weiter bei einer der genannten Unterbrechungen. Und noch ein Hinweis zum Thema. Wer mehrere 450-Euro-Minijobs parallel haben darf, für den gilt die Entscheidung einheitlich.
Wer also insgesamt nicht mehr als 450 Euro im Monatsschnitt verdient, muss sich einheitlich in allen Minijobs die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erklären.
Was passiert wenn man nicht in die Rentenversicherung eingezahlt?
Zusammenfassung – Wer niemals in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann keine gesetzliche Altersrente beziehen. Um einen Rentenanspruch zu erwerben, muss eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt werden. Anstelle von einer Rente erhält man Grundsicherung.
Was bringt ein 520 Euro Job für die Rente?
Bei einem Monatsverdienst von 520 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob um etwa fünf Euro. Die Auswirkungen auf die spätere Rente sind also überschaubar.
Wann lohnt sich Rentenversicherung bei Minijob nicht?
Was ist ein Minijob genau? – Ein Minijob ist gleichbedeutend mit einer geringfügigen Beschäftigung, Oft wurde hierfür früher der Begriff 450-Euro-Job verwendet. Seit Oktober 2022 können Minijobber jedoch 520 Euro im Monat verdienen. Der Wert gilt im Durchschnitt.
Allerdings dürfen Sie höchstens drei Monate im Jahr mehr als 520 Euro verdient haben. Eine Ausnahme gibt es aber: Ihr Arbeitgeber kann einen Zeitraum angeben, in dem Sie voraussichtlich mehr als 520 Euro verdienen werden. Beispiel : Wenn Sie im Sommer in einer Gaststätte arbeiten, schätzt Ihr Arbeitgeber, dass Sie fünf Monate im Jahr 1.000 Euro verdienen werden.
Im Durchschnitt haben Sie pro Monat nur rund 417 Euro verdient. Dann gelten Sie noch als Minijobber bzw. als geringfügig beschäftigt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einem Minijob im Gewerbe und einem in Privathaushalten. Im Folgenden werden auf die Regelungen für Gewerbe-Minijobber eingegangen.
Bin ich mit einem 520 € Job krankenversichert?
Häufig führen Arbeitgeber bei einem Minijob “rechtliche Vorteile” an. Das ist aber ein Vorurteil und Unkenntnis, Dummheit oder mangelndem Rechtsbewusstsein geschuldet. Diese “rechtlichen Vorteile” gibt es definitiv nicht! Grundsätzlich gilt:
- Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht auch für geringfügig Beschäftigte nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
- Arbeitgeber sind im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes verpflichtet, geringfügig Beschäftigten während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz Entgelt fortzuzahlen.
- Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
- Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen. Die häufig vereinbarte Arbeit auf Abruf ist in vielen praktizierten Fällen rechtlich problematisch.
- Beim Thema Kündigung und Kündigungsschutz gibt es für Geringfügig Beschäftigte keine Unterschiede. Eine Kündigung von heute auf morgen ist auch bei einem Minijob nicht möglich.
- Der § 2 NachwG gilt auch für Minijobs. Danach hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Die Schriftform ist nicht für Aushilfstätigkeiten von höchstens einem Monat erforderlich. Erfüllt der Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht, ist dennoch ein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Die Vertragsparteien haben einen mündlichen bzw. formlosen Arbeitsvertrag geschlossen, der grundsätzlich voll wirksam ist. Bei einem Rechtsstreit kommt es häufig zu einer Beweislastumkehr. Der Arbeitnehmer kann alles Mögliche behaupten, wobei der Arbeitgeber diese Behauptung dann widerlegen müsste. In so einem Fall ist es für den Arbeitgeber fast unmöglich ein befristetes Arbeitsverhältnis zu beweisen.
- Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte (Minijob und Kurzfristige Beschäftigung).
Der Arbeitnehmer kann auch noch Jahre später nicht gewährten Urlaub nachfordern. Gerichte entscheiden in solchen Fällen immer zu Gunsten des Arbeitnehmers (die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre). Wird ein Arbeitnehmer auf der Grundlage eines mündlichen Arbeitsvertrags tätig, hat er Anspruch auf die Zahlung des mündlich vereinbarten Arbeitslohns.
- Liegt auch eine mündliche Vereinbarung nicht vor, ist ein angemessener Lohn zu zahlen.
- Nach § 138 Abs.2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines Anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Diese Regelung gilt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts auch für Arbeitsverhältnisse. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.4.2009, 5 AZR 436/08 Lohnwucher Leitsätze: Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs.2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.
Es ist häufig der Unwissenheit der Arbeitnehmer geschuldet, dass bestimmte Arbeitgeber Minijobs ohne diese rechtlichen Grundsätze umsetzen. Arbeitsrechtliche Grundsätze gelten für alle Arbeitnehmer. Nur für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge gibt es Ausnahmen für Geringfügig Beschäftigte.
Minijobber haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte! Mit einem 521-Euro-Job fahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfach besser.
- Der Arbeitgeber hat bei einem 520-Euro-Job ca.30% an Abgaben zu zahlen. Bei einem 521-Euro-Job ist die Belastung ähnlich.
- Der Arbeitnehmer ist bei einem 521-Euro-Job voll sozialversichert.
- Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten, wenn sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind, für die Zeit der Schutzfrist sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld, höchstens jedoch insgesamt 210 €. Das betrifft überwiegend privat krankenversicherte Frauen oder geringfügig Beschäftigte. Das Mutterschaftsgeld wird diesen Frauen auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt (§ 13 Mutterschutzgesetz). Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten für die Zeit der Schutzfrist sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld in Höhe von höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 13 Mutterschutzgesetz). Maßgebend für die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist das durchschnittliche Nettoentgelt pro Kalendertag der letzten 3 Monate vor der Schutzfrist.
- Durch einen 520-Euro-Job ist man nicht krankenversichert. Damit besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld. Bei einem 521-Euro-Job besteht im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. In einem 520-Euro-Job besteht lediglich der Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung.
- Vorteil für Arbeitgeber: Erhöhte rechtliche Sicherheit und Schutz vor Nachzahlungen. Hintergrund: Hat ein Beschäftigter nach einem geltenden Tarifvertrag Anspruch auf ein bestimmtes Entgelt, richtet sich die Beitragspflicht immer nach diesem Entgelt. Bei einer Betriebsprüfung werden den Arbeitnehmern die ihnen zustehenden Entgelte zugerechnet. Auf diese Weise können aus 520-Euro-Kräften sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer werden. Damit drohen hohe Nachzahlungen (sogenannte Phantomlohnfalle ).
- Nach einer Beschäftigungsdauer von 12 Monaten besteht bei Verlust des Arbeitsplatzes ein (wenn auch geringer) Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
- Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit einen weiteren Job zu bekommen, so wird dieser nicht mit dem 521-Euro-Job zusammengerechnet. Der 521-Euro-Job zählt als Hauptbeschäftigung. Arbeitnehmer, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben, können neben dieser einen sozialversicherungsfreien 520-Euro-Minijob ausüben.
Der 520-Euro-Job hat für Arbeitnehmer nur einen Vorteil. Dieser besteht auch nur dann, wenn die Lohnsteuer mit 2% pauschaliert wird und
- der 520-Euro-Job neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird oder
- bei gemeinsamer Veranlagung der Ehepartner der Hauptverdiener ist.
Die mit 2% pauschal besteuerten Beträge bleiben bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer unberücksichtigt. Für den Arbeitgeber gibt es auch nur einen einzigen Vorteil: Es ist die einfache Abrechnung. Alle Pauschalabgaben (auch die Steuer von 2%) sind mit Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher Bundesknappschaft) abzuführen.
Was wird bei 520 Euro Job abgezogen?
Ändert sich bei einer Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze der Eigenbetrag zur Rentenversicherung? – Minijobber zahlen weiterhin zusätzlich zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers, der 15 Prozent beträgt, einen Eigenbeitrag in Höhe von aktuell 3,6 Prozent.
Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro liegt der Eigenbetrag so bei 18,72 Euro. Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, ist vom Minijobber für den tatsächlichen Verdienst ein Eigenbetrag von 3,6 Prozent und für die Differenz vom tatsächlichen Verdienst bis 175 Euro der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent zu zahlen.
Für Minijobber in Privathaushalten gelten andere Beiträge.
Was kostet mich ein 520 Euro Job?
Sozialabgaben für gewerbliche 520-Euro-Minijobs – Wenn ein 520-Euro-Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent des Verdienstes zur Krankenversicherung. Zur Rentenversicherung entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 Prozent,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind beitragsfrei. Hinzu kommen noch ein individueller Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie verschiedene Umlagebeiträge und eine Pauschalsteuer von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale, wenn der Arbeitgeber auf die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen verzichtet.
Der Anteil des 520-Euro-Minijobbers an der Rentenversicherung bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (RV) beträgt lediglich 3,6 Prozent seines Verdiensts. Dafür erhält er alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rehabilitation oder Rente wegen Erwerbsminderung – er kann gegebenenfalls früher in Rente gehen, und seine Rente erhöht sich.
Wie viele rentenpunkte bei 450 Euro Job?
Gewerblicher Minijob – Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit Befreiung nach § 6 Abs.1b SGB VI vom 1.1. bis 30.6.2023 ergibt sich ein Zuschlag an Entgeltpunkten von 0,0583. Zur Ermittlung der Wartezeitmonate werden die Zuschläge an Entgeltpunkten durch die Zahl 0,0313 geteilt (0,0583 : 0,0313 = 1,8626).
Wie viele Stunden in der Woche bei 520 Euro Job?
Warum kannst Du im Minijob maximal 520 Euro verdienen? – Die aktuelle Grenze von 520 Euro pro Monat ist nicht in Stein gemeißelt, sondern abhängig von der Höhe des Mindestlohns. Zehn Stunden Arbeit in der Woche zum aktuellen Mindestlohn sind die Grundlage für die Grenze.
- Weil der Monat keine vier Wochen hat, rechnet pro Monat mit einem Schnitt von 43,3 Arbeitsstunden.
- Und weil der Mindestlohn gerade 12 Euro beträgt, macht das bei 43,3 Stunden Arbeit im Monat besagte 520 Euro.
- Für bestimmte Minijobber wird diese Grenze wiederum auf das Jahr hochgerechnet, was 6.240 Euro ergibt.
Denn es kann sein, dass Du in einem Monat nur 120 Euro verdienst, im nächsten dafür 920 Euro und dann wieder 520 Euro. Im Schnitt hast Du nicht die Verdienstgrenze überschritten und wirst weiter als Minijobber eingestuft. Das geht aber nur, wenn Du zwölf Monate am Stück als Minijobber beschäftigt warst.
Kann der Minijob die EM Rente gefährden?
Einkommen aus Nebenjob: Verrechnung mit EM-Rente – Bis Ende 2022 mussten Sie höllisch aufpassen, durch Ihren Nebenjob nicht zu viel zu verdienen. Denn wenn das passierte, wurde die Rente zumindest anteilig gekürzt. Seit Anfang 2023 hat es hier jedoch eine wichtige Änderung gegeben,
Die Rente wegen Erwerbsminderung kann nur dann mit Ihrem Arbeitseinkommen verrechnet werden, wenn Sie mehr als 17.000 Euro im Jahr verdienen. Und das müssen Sie erst einmal schaffen, wenn Sie maximal drei Stunden pro Tag arbeiten können. Es besteht also keinerlei Gefahr, aufgrund Ihres Minijobs den Anspruch auf die EM-Rente zu verlieren.
Auch wenn diese nur befristet bewilligt wurde und Sie nun einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen müssen, ist der Nebenjob unproblematisch. Wichtig ist einzig und allein das sogenannte “Restleistungsvermögen” – also die Frage, inwieweit Sie mit Ihrer Gesundheit überhaupt noch malochen können.
Was wird bei 450 € Job abgezogen?
Abgaben und Steuern im Gewerbe – Für Minijobs im gewerblichen Bereich liegen die Abgaben insgesamt bei 35 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tragen davon 31,4 Prozent. Minijobber und Minijobberinnen 3,6 Prozent Rentenversicherungsbeiträge, die vom Verdienst einbehalten werden.
Dass die Zahlungen bei der Minijob-Zentrale ankommen, liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen: Sie melden zu festgesetzten Terminen monatlich per Beitragsnachweis und zahlen die Abgaben für die Minijobber und Minijobberinnen an die Minijob-Zentrale. In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.
Gewerbe: Abgaben und Steuern im Überblick
Soll ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Wer kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen? | Die Techniker – Firmenkunden Arbeitnehmer können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben oder wenn sie durch eine gesetzliche Verpflichtung einem öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk angehören und Mitglied einer berufsständischen Kammer sind (zum Beispiel Ärzte).
- Zur Frage, ob es sinnvoll ist, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen oder nicht, rät die : “Bevor Minijobber sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat.
- Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs kann etwa dazu führen, dass eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall wieder wegfällt oder Minijobber keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten.” Weitere Entscheidungshilfen sind zum Beispiel bei der zu finden oder auf der Seite der,
: Wer kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen? | Die Techniker – Firmenkunden
Für wen besteht keine rentenversicherungspflicht?
Pflichtversichert sind neben den Arbeitnehmern regelmäßig folgende Berufs- und Personengruppen: –
Auszubildende;Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung;Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen;Menschen mit Behinderung;Personen im Wehrdienst sowie im Bundesfreiwilligendienst;Personen, die so genannte Entgeltersatzleistungen beziehen – zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld;Studenten, die nebenbei jobben. (Hier gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen.)
Was passiert wenn man nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat?
Mögliche finanzielle Folgen bei Nichtzahlung – Wenn ein Versicherungsnehmer seine Rentenversicherungsbeiträge nicht zahlt, können ihm Säumniszuschläge auferlegt werden. Dies kann zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie führen, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer mehr für seinen Vertrag zahlen muss.
Wird bei 450 Euro Job in die Rente eingezahlt?
Beim Minijob in die Rentenversicherung einzahlen | Minijobber-Magazin Als Minijobber oder Minijobberin unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht. Monatlich zahlen Sie einen Anteil Ihres Minijob-Verdiensts in die Rentenversicherung ein. Bei gewerblichen Minijobs sind das 3,6 % des Verdiensts, im Haushalt 13,6 %.
Ihr Arbeitgeber steuert jeweils 15 % des Verdiensts im Gewerbe beziehungsweise 5 % im Haushalt bei. Das sind gerade einmal 18,72 Euro monatlich, wenn Sie im gewerblichen Bereich arbeiten und 520 Euro verdienen. Bei Beginn Ihres Minijobs sind Sie automatisch rentenversichert. Nur auf Antrag können Sie sich befreien lassen.
Aus den folgenden Gründen empfehlen wir das jedoch nicht.