Wie kann ich Elterngeld beantragen? Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle stellen. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter, In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie unter,
Unabhängig vom Angebot ElterngeldDigital können Sie in, und Elterngeld online beantragen. Bitte nutzen Sie für den Antrag, Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station.
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes undNachweise über Ihr bisheriges Einkommen.
Falls Sie nicht-selbstständig sind:
als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Falls Sie selbstständig sind:
in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt undBescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:
Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes undBescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.
Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:
Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.
Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen: Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Bei selbstständiger Tätigkeit:
eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen. Kann ich meine Entscheidungen im Antrag nachträglich ändern? Ihren Antrag können Sie nachträglich noch ändern. Das ist immer möglich, wenn die Änderungen nur zukünftige Lebensmonate betreffen.
Für Änderungen, die vergangene Lebensmonate betreffen, gibt es besondere Voraussetzungen:
Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Für Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.
Für Monate, für die das Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde, sind Änderungen meistens kein Problem. Auch mehrfache Änderungen sind möglich. Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nachträglich ändern, kann dadurch Ihre Krankenversicherung wegfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bitte vor einer Änderung bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Alle Änderungen können Sie beantragen bei Ihrer Elterngeldstelle. Dazu genügt ein einfaches Schreiben. Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden. Mein Elterngeld wurde wahrscheinlich falsch berechnet. Was mache ich jetzt? Die Entscheidung Ihrer Elterngeldstelle können Sie nur überprüfen lassen, wenn Sie Widerspruch gegen den Elterngeld-Bescheid erheben.
Den Widerspruch können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig. Der Widerspruch und die Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.
- Das bedeutet, dass der Bescheid auch dann sofort gültig ist, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen.
- Ich habe den Elterngeldantrag vor Wochen gestellt und immer noch nichts gehört.
- Was kann ich tun? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Elterngeldstelle.
- Bei Beschwerden zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des, Ich möchte mich über meine Elterngeldstelle beschweren. Was kann ich tun? Bei Problemen bei der Beantragung Ihres Elterngelds, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Wann muss der Vater die zwei Monate Elternzeit nehmen?
Elternzeit vs. Elterngeld – Zunächst sollten wir Elternzeit und Elterngeld unterscheiden, da diese gerne verwechselt werden. Grundsätzlich kann dein Mann seinen zweiten Monat Elternzeit auch nach 15 Monaten nehmen. Tatsächlich ist das sogar bis zum 8. Geburtstag eures Kindes möglich! Aber Achtung: Mit Blick auf das Elterngeld solltet ihr beachten, dass dein Mann nur bis einschließlich Lebensmonat 14 Basiselterngeld beziehen kann.
- Daher lautet die Frage eher: Wann sollte mein Mann seinen 2.
- Elterngeld-Monat spätestens nehmen? Das Basiselterngeld beträgt maximal 1.800 € im Monat.
- Danach, ab Lebensmonat 15, kann dein Mann nur noch ElterngeldPlus beantragen; das sind maximal 900 € im Monat.
- Hinzukommt: Ab Lebensmonat 15 könnt ihr den Elterngeldbezug auch nicht mehr unterbrechen.
Wenn euer Kind also ein Jahr und zwei Monate alt ist und keiner von euch beiden mehr Elterngeld bezieht, verliert ihr alle eure noch vorhandenen Elterngeld-Ansprüche (einschließlich dem Partnerschaftsbonus).
Was darf ich während der Elternzeit machen?
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Familienportal des Bundes Familienleistungen Elternzeit Kann ich während der Elternzeit studieren oder mich weiterbilden?
Sie können während der Elternzeit studieren, eine Fortbildung oder Weiterbildung machen oder eine unentgeltliche Ausbildung absolvieren. Das geht auch dann, wenn die Tätigkeit mehr als 32 Wochenstunden in Anspruch nimmt. Wenn Sie im Rahmen der Ausbildung etwas verdienen, dann muss die Ausbildung auf 32 Stunden pro Woche begrenzt sein.
- Das betrifft zum Beispiel bezahlte Volontariate, Referendariate, Traineeships oder Praktika, bei denen die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten im Vordergrund der Beschäftigung steht.
- Es gilt auch für Werkstudentinnen und Werkstudenten.
- In manchen Fällen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, wenn Sie während der Elternzeit eine Ausbildung beginnen.
Für Informationen dazu wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): Telefon: 030 / 221 911 004 oder E-Mail: [email protected] Wenn Sie studieren und parallel arbeiten, können Sie ebenfalls Elternzeit beantragen.
Wie lange sollte man mit dem Neugeborenen zu Hause bleiben?
Wochenbett » Erholung für Mutter und Säugling Die letzten Wochen der Schwangerschaft, sowie die Geburt selbst können sowohl für Sie als Mutter, als auch für Ihren Nachwuchs sehr anstrengend sein. Ihr Körper und auch Ihr Neugeborenes mussten während der Geburt einige Strapazen über sich ergehen lassen. Das Wochenbett ist die perfekte Gelegenheit, um sich davon zu erholen sowie eine enge Bindung zwischen Kind und Mutter aufzubauen. Als Wochenbett wird die Zeit bezeichnet, in der sich Mutter und Kind nach der Geburt erholen. Es ist ein körperlicher und seelischer Umstellungsprozess. Die genaue Dauer ist variabel, sodass jede frischgebackene Mutter für sich selbst entscheiden kann, wie lange sie sich Ruhe gönnen möchte, um sich an die neuen Lebensumstände zu gewöhnen.
- Hebammen sprechen beim Wochenbett in der Regel von einem Zeitraum von etwa acht Wochen.
- Das Wochenbett heißt Wochenbett, weil Sie wirklich vor allem die ersten Tage liegend im Bett bleiben sollten.
- Jetzt ist nur eines wichtig: Ihr Baby kennen und lieben lernen.
- Deshalb nennen einige diese Zeit auch “Baby-Flitterwochen”.
Die ersten 10 Tage werden als “Frühwochenbett” bezeichnet und sind die wichtigste Erholungsphase: Die Geburtsverletzungen heilen langsam ab, Ihr Körper beginnt mit der Milchbildung und Ihr Körper stellt seinen Hormonhaushalt um. Alles ist sehr anstrengend für Sie und Ihren Körper, deshalb sollten Sie sich unbedingt schonen! Sollten Sie schon ein Kind daheim haben, dann sorgen Sie vor allem in dieser Phase für Unterstützung durch Familie und Freunde.
Es schafft eine enge Bindung zwischen Ihnen als Mama und Ihrem Baby.Sie können sich während der Zeit bestmöglich erholen.Auch die Psyche sollte sich während dieses Zeitraumes erholen. Es gibt einige Frauen, die nach der Geburt am sogenannten „Baby Blues” oder sogar an Depressionen leiden.Während des Wochenbetts spielen sich Rückbildungsvorgänge überall im Körper der Frau ab.Ihre Nachsorgehebamme hilft Ihnen bei der Bewältigung des ungewohnten Alltags.
Nach der Geburt hat jede gesetzlich krankenversicherte Frau zwölf Wochen lang Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme, bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit.
Wie schnell kann man nach der Geburt wieder arbeiten?
Sechs Wochen vor der Geburt – In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung musst Du nicht mehr arbeiten. Du darfst aber bis zum letzten Tag vor der Geburt arbeiten, wenn Du das möchtest ( § 3 Abs.1 MuSchG ). Damit die Personalabteilung die Frist berechnen kann, musst Du ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich der voraussichtliche Geburtstermin ergibt.
Wie lange ist man schwanger 9 oder 10 Monate?
Wie lange ist man schwanger – 9 oder 10 Monate? – Auch wenn im Volksmund von neun Monaten gesprochen wird, dauert eine Schwangerschaft genau genommen durchschnittlich und damit zehn Monate. Die Differenz entstammt unterschiedlichen Zählweisen der Schwangerschaftswochen, die den Geburtstermin anhand der letzten Periode oder anhand der wahrscheinlichen Empfängnis berechnen.