Wann LUft Der Antrag FüR Den FüHrerschein Ab?

Wann LUft Der Antrag FüR Den FüHrerschein Ab
wann läuft der Führerscheinantrag ab? wann läuft der Führerscheinantrag ab? Ich weiß, dass der Antrag nach 2 Jahren abläuft aber beziehen sich die 2 Jahre auf den Tag, an dem der Antrag beim Landratsamt genehmigt worden ist oder auf den Tag, an dem man bei der Fahrschule den Vertrag unterzeichnet hat? Thema Re: wann läuft der Führerscheinantrag ab? Autor Wolfe(FL) schrieb am Samstag, 21. Juni 2008 Text Das weißt du schonmal was falsch :-)Ab Genehmigung des Amtes dauert es 1 JAhr, bis dieser Antrag verfällt.Sollte im Regelfall dicke reichen um seine Theo abzulegen.Mit Bestehen der Theo fängt wieder eine 1 Jahres-Frist an, bis zu der die Praktische gemacht sein muss.Und nach Bestehen der Praxis hast du 2 Jahre Zeit, um den Führerschein abzuholen!Danach würde er vernichtet werden.Und bevor Fragen kommen: Ja, ich kenne 2 Fälle, wo dies passiert ist!Grüßle Wolfe Thema Re: Re: wann läuft der Führerscheinantrag ab? Autor Joe27 schrieb am Samstag, 21. Juni 2008 Text > Und bevor Fragen kommen: Ja, ich kenne 2 Fälle, wo dies passiert ist! Und dann darf man wieder von vorn beginnen? Thema Re: Re: Re: wann läuft der Führerscheinantrag ab? Autor Sunshine18 schrieb am Samstag, 21. Juni 2008 Text >> Und bevor Fragen kommen: Ja, ich kenne 2 Fälle, wo dies passiert ist!>>Und dann darf man wieder von vorn beginnen? wie es gibt welche die die Prüfung bestanden ahben und den schein nicht abholen? Thema wann läuft der Führerscheinantrag ab? Autor Wolfe(FL) schrieb am Samstag, 21. Juni 2008 Text >wie es gibt welche die die Prüfung bestanden ahben und den schein nicht abholen?Ja, auch sowas kommt vor.Wegen Krankheit oder was weiß ich.Aber vorkommen kann alles, was möglich und unmöglich ist.Wer die 2 Jahre verstreichen lässt, darf wieder von vorne anfangen Wolfe Thema Re: wann läuft der Führerscheinantrag ab? Autor safeliii schrieb am Samstag, 21. Juni 2008 Text okay, es war vielleicht auch etwas missverstänlich formuliert. Was ich eigentlich wissen wollte, ist, wie lange die bereits absolvierten Theoriestunden,Sonderfahrten etc gültig sind!? Und da habe ich gehört, dass diese zwei Jahre gültig sind. Aber sind das jetzt zwei Jahre ab der Unterzeichnung des Vertrages oder zwei Jahre ab dem Zeitpunkt als das Landratsamt den Antrag genehmigte? Thema Re: Re: wann läuft der Führerscheinantrag ab? Autor Wolfe(FL) schrieb am Samstag, 21. Juni 2008 Text Dann sag doch dass du die Gültigkeit der Sonderfahrten usw wissen willst.Das hat mir dem Antrag nix zu tun!Der Antrag ist 1 Jahr am laufen nach Genehmigung durch die Behörde.Die Theostunden sind 2 Jahre gültig ab Ausstellung der Bescheinigung durch die Fahrschule.Deine Sonderfahrten ebenso 2 Jahre nach Ausstellung durch die Fahrschule.Die Fahrschulbescheinigungen haben mit deinem Antrag auf dem Amt nix zu tun.Damit deine Fragen geklärt Wolfe : wann läuft der Führerscheinantrag ab?

Wie lange kann man sich für den Führerschein Zeit lassen?

Wann verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit? – Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, der hat zwölf Monate Zeit, um die praktische Prüfung zu schaffen. Danach ist die theoretische Prüfung nicht mehr gültig. Es gibt dann nur die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung bei der Führerscheinstelle zu erhalten.

Wie viele Theorie Fragen gibt es 2023 insgesamt zum Lernen?

Der Fragenkatalog 2023 – das April-Update: Die 57 neuen Fragen

Fahrerlaubnisklasse Anzahl der Fragen Fragen mit Varianten
L 4
T 6
MOFA 11 8
Gesamt 99 31

Kann man vor der Theorieprüfung Fahrstunden machen?

Häufig gestellte Fragen – Woran erkenne ich eine gute Fahrschule? Der erste Eindruck zählt. Wenn Du Dir Informationen holst, sei es persönlich oder am Telefon, achte darauf, ob Dir Dein Gegenüber sympatisch ist und ob die Informationen ausführlich sind.

Prüfe, ob Du bei Preisanfragen über alle möglich anfallenden Kosten informiert wirst. Am besten hörst Du Dich zuerst bei Freunden, Geschwistern oder Eltern nach dem guten Ruf einer Fahrschule um. Doch beachte, andere Meinungen sind immer subjektiv, deshalb solltest Du mehrere Leute befragen oder Dir im persönlichen Kontakt eine eigene Meinung bilden.

Festpreise: Bietet Dir jemand einen Festpreis für Deinen Führerschein an, dann beachte: Festpreise veranschlagen ist verboten. Ihr solltet Euch überlegen, ob solch illegale Angebote für eine gute Ausbildungsfahrschule sprechen. Kann ich die Fahrschule wechseln? Ja, jederzeit.

  1. Zur Anrechnung bisher erbrachter Leistungen benötigst Du eine Bescheinigung Deines bisherigen Fahrlehrers.
  2. Hast Du bereits eine Prüfung abgelegt, so wird diese angerechnet.
  3. Wieviel Fahrstunden brauche ich? Unsere ehrliche Antwort, wir wissen es nicht.
  4. Dies ist immer von Deinen Vorkenntnissen und Deinem Lernvermögen abhängig.

Zudem nimmt das Verkehrsaufkommen und die Komplexität im Straßenverkehr immer mehr zu, so dass es Fahranfänger schwerer haben die Situation zu erfassen als früher. Es gibt Pflichtstunden, die müssen gefahren werden (siehe Theorie und Praxis). Erfahrungsgemäß braucht man aber mehr als doppelt so viele Fahrstunden wie Pflicht sind.

Für einen Autoführerschein solltest Du mit mindestens 30 Fahrstunden rechnen. Wenn Dir jemand erzählt, „Du kommst garantiert mit 20 Fahrstunden hin”, dann kommt am Ende der Ausbildung oft das böse Erwachen. Eine gute Fahrschule bildet so lange aus, bis der Umgang im Straßenverkehr und somit das Bestehen der Prüfung gesichert ist.

Wird man mit wenig Fahrstunden zur Prüfung angemeldet und man fühlt sich selbst noch unsicher, führt das häufig zum Nichtbestehen der Prüfung. Kann ich vor der Theorieprüfung schon Fahrstunden nehmen? Wir möchten Deinen Wunsch unterstützen, so schnell wie möglich Deinen Führerschein zu erlangen.

Daher kannst Du auch vor der Theorieprüfung schon Fahrstunden nehmen. Allerdings solltest Du schon ein paarmal beim Theorieunterricht gewesen sein und einen groben Überblick über die Verkehrsregeln erlangt haben. Es ist wünschenswert, dass Du Dich vor Deiner ersten Fahrstunde besonders im Bereich der Vorfahrt auskennst.

Führerscheinantrag Zeitpunkt der Antragsstellung: Der amtliche Führerschein kann sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Erforderliche Antragsunterlagen:

ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass) ein biometrisches Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm) eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes (Sehtest, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein) ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

Geld für die Antragsgebühren der Behörde (je nach Klasse ca.45,- EUR)

Solange der Antrag nicht von der Behörde bearbeitet wurde, kannst Du keine Prüfung – weder Theorie noch Praxis – ablegen!

Wie läuft die erste theoriestunde ab?

Erste Theoriestunde in der Fahrschule: So läuft das Ganze ab – Frischgebackene Fahrschüler fragen sich nicht selten vor dem ersten Besuch der Fahrschule bzw. dem Theorieunterricht, was sie überhaupt mitnehmen müssen und wie das Ganze abläuft, Normalerweise steht vor Ort schon alles bereit, was benötigt wird: Block, Stift und kostenlose Getränke.

  • Steht in der Fahrschule die erste Theoriestunde an, brauchen Sie keine Angst zu haben.
  • Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie bereits alle Fragen beantworten können und abgefragt werden Sie auch nicht.
  • Generell folgt der Theorieunterricht in der Fahrschule keinem festen Ablauf,
  • Vielmehr kann der Fahrlehrer selbst entscheiden, wie er seinen Schülern die jeweiligen Lerninhalte vermittelt.

Häufig geschieht dies anhand einer Präsentation, in welche die Fahrschüler eingebunden werden und mitarbeiten sollen, Wann LUft Der Antrag FüR Den FüHrerschein Ab Über den genauen Ablauf vom Theorieunterricht in der Fahrschule entscheidet normalerweise der Fahrlehrer. Um anschaulich darzustellen, wie sie sich in welcher Verkehrssituation verhalten sollten, können unter anderem verschiedene Videos abgespielt werden oder Magneten in Form von Autos oder Fußgängern an einer Tafel zum Einsatz kommen, die den Straßenverkehr symbolisiert,

Wie meldet man sich für die theoretische Prüfung an?

Wie für Theorie anmelden? Wie für Theorie anmelden? Hey, hab mal eine kurze Frage: wie melde ich mich für die Theorieprüfung an? Muss ich das bei meiner Fahrschule oder über den Tüv? Und meine Mitbewohnerin meinte ich bräuchte dafür auch schon Erste Hilfe Kurs, Sehtest etc. stimmt das und dauert es wirklich drei Wochen bis so ein Antrag durch ist? Ach und muss ich schon alle 14 Stunden voll haben oder geht es auch früher? 🙂 Thema Re: Wie für Theorie anmelden? Autor lololo schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text – alle 14 theoriestunden- antrag bereits beim straßenverkehrsamt- dieser antrag muss genehmigt sein- dafür brauchst du erste hilfe, sehtest und geld, sowie passfoto- deine fahrschule muss die theoriekarte haben- du brauchst eine fahrschule – du gehst dann mit der theoriekarte und der bescheinigung über die theoriestunden zum tüv (zu vorgeschriebenen zeiten) und machst deine prüfung. Thema Re: Wie für Theorie anmelden? Autor Christian.D schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text >Hey, hab mal eine kurze Frage: wie melde ich mich für die Theorieprüfung an? Muss ich das bei meiner Fahrschule oder über den Tüv? Und meine Mitbewohnerin meinte ich bräuchte dafür auch schon Erste Hilfe Kurs, Sehtest etc. stimmt das und dauert es wirklich drei Wochen bis so ein Antrag durch ist? Ach und muss ich schon alle 14 Stunden voll haben oder geht es auch früher? :)erste hilfe, sehtest, usw. brauchst erst wenn du pp machen willst. aber lieber vorher einreichen, weil die bearbeitung dauert. und du musst deine 14 theoriestd. haben um zur tp zugelassen zu werden. meist meldet der fl einen an. frag ihn einfach mal. Thema Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor Peg schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text >>Hey, hab mal eine kurze Frage: wie melde ich mich für die Theorieprüfung an? Muss ich das bei meiner Fahrschule oder über den Tüv? Und meine Mitbewohnerin meinte ich bräuchte dafür auch schon Erste Hilfe Kurs, Sehtest etc. stimmt das und dauert es wirklich drei Wochen bis so ein Antrag durch ist?-JessicaJ., du hast es geschafft mich zu verwirren.Eigentlich sollte die Fahrschule schon bei der Anmeldung bei der Fahrschule nach den Bescheinigungen für Sehtest und erste Hilfe, und Lichtbild gefragt, damit der Antrag auf den Weg gehen kann. Bei uns dauert es gute sechs Wochen, bis der Antrag wieder zurück ist.Wenn ich dann deinen Beitrag in einem anderen Thread lese:**Oh, da merke ich mal wieder wie günstig meine FS ist.99 Euro Grundgebühr, 19 Euro Fahrstunde, 33 Euro Sonderfahrten**Da frage ich mich, ob du wirklich in einer günstigen, oder nur einer billigen Fahrschule gelandet bist?Selbst wenn den Fahrschülern der Weg der Antragabgabe nicht abgenommen wird (was ich pers. nicht schlecht finde!), so sollte aber die Info rechtzeitig und lückenlos geschehen. Ich hoffe für dich, dass es besser weiter geht. Thema Re: Wie für Theorie anmelden? Autor Kirsten schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text Hallo!>Wie melde ich mich für die Theorieprüfung an?Das ist unterschiedlich geregelt. Deine Fahrschule kann dir aber sagen, wie es bei euch funktioniert.>Und meine Mitbewohnerin meinte ich bräuchte dafür auch schon Erste Hilfe Kurs, Sehtest etc. stimmt das und dauert es wirklich drei Wochen bis so ein Antrag durch ist?Du musst zuerst bei der für deinen Wohnort zuständigen Behörde einen Führerscheinantrag stellen und dafür brauchst du die Sofortmaßnahmen-Bescheinigung, Sehtest, Passfoto, Ausweis und Geld. Erst wenn der Antrag fertig bearbeitet ist (ca.4-8 Wochen) kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden.>Ach und muss ich schon alle 14 Stunden voll haben?Na klar. Ohne die Bestätigung deiner Fahrschule, dass du alle Unterrichte besucht hast, kannst du keine Theorieprüfung machen.Viele Grüße Kirsten Thema Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor JessicaJ schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text Keine Panik, die Fahrschule ist wirklich gut, bin zufrieden mit Thoerie und Praxis und ich kann auch immer bei Fragen kommen, wollte mich nur schon mal informieren.Bei der Anmeldung hab ich gefragt ob ich Erste Hilfe und Sehtest schon brauche, da meinte die Hilfskraft, das kann ich parallel machen. Ich habe Samstag den Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen gemacht, heute gehe ich noch zum Optiker zum Sehtest. Ich habe jetzt aber erst 7 Theoriestunden und wenn ich vorher keinen Antrag einreichen kann, lass ich mir halt noch die Zeit zum lernen. Thema Re: Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor sahne;) schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text hast du denn schon deinen Antrag bei der Führerscheinstelle abgegeben?? weil bevor der nicht bearbeitet worden ist und die Genehmigung bei deiner FS ist, kannst du dich auch nicht für die TP anmelden, dauert halt mit unter son Antrag ziemlich lange, mir wurde damals gesagt 8 Wochen, was aber vermutlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist Thema Re: Re: Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor guest1416 schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text Also wenn man für seinen Führerschein nicht ne halbe ewigkeit investieren möchte, dann geht man zur Fahrschule, meldet sich an und fragt nach, was man braucht.Dann besorgt man sich:-1. Hilfe-Sehtest (Optiker: 6,07€)-Kopie vom Perso-43,40€ Antragsgebühr-Paßbildich glaub das warsdann sofort den Antrag zur Gemeine/Stadt etcund dann ca 8 Wochen wartendabei nach Möglichkeit 2 mal die Woche zum Unterricht und umgehend anfangen zu lernen.So muss man nicht 1 Woche vor der Prüfung in lernstreß geraten.Dann hat man nach ca.3 Monaten (so wars bei mir) die Theorie inkl. Prüfung abgeschlossen.Die Anmeldung zur Prüfung läuft über die Fahrschule.Du bringst mich grad ins Staunen, dass du schon so oft bei der Theorie warst und noch von nix bescheid weißt. Mir wurde das alles bei der Anmeldung erzählt. Thema Re: Re: Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor JessicaJ schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text >hast du denn schon deinen Antrag bei der Führerscheinstelle abgegeben??>>weil bevor der nicht bearbeitet worden ist und die Genehmigung bei deiner FS ist, kannst du dich auch nicht für die TP anmelden, dauert halt mit unter son Antrag ziemlich lange, mir wurde damals gesagt 8 Wochen, was aber vermutlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist Ähm keine Ahnung. Ich hab zumindest nichts selber eingreicht. Macht das die Fahrschule bei der Anmeldung? Ich weiß dass ich da irgendwas unterschrieben hab, was weitergeleitet wird. 😉 man muss echt mal fragen. Thema Re: Re: Re: Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor JenMishka schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text also mir wurde auch alles bei der anmeldung erklärt! hab dann direkt erste hilfe kurs gemacht, sehtest etc. ab zum bürgeramt und eingereicht, zwei wochen später war der antrag genehmigt zurück und ich durfte zur theorieprüfung! dann habsch angefangen mit fahren und übermorgen praktische.das ganze in exakt zwei monaten.hoffen wir mal dass es dabei bleibt und das ich bestehe ^^ Thema Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor guest1416 schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text >also mir wurde auch alles bei der anmeldung erklärt!>>hab dann direkt erste hilfe kurs gemacht, sehtest etc. ab zum bürgeramt und eingereicht, zwei wochen später war der antrag genehmigt zurück und ich durfte zur theorieprüfung! dann habsch angefangen mit fahren und übermorgen praktische.das ganze in exakt zwei monaten.hoffen wir mal dass es dabei bleibt und das ich bestehe ^^Du wirst eig. die totale Ausnahme sein.Denn dass son Antrag in 2 Wochen zurück ist grenzt schon an Wunder.Den Antrag bringt teilw. die Fahrschule zum Amt.Den Antrag ausfüllen musst du selber.und dein Foto wird ebenfalls da drauf geklebt.Dann musst du im passenden Feld mit einem spezial Stift unterschreiben und 43,4€ bezahlen.Sonst musst du den selber weg bringen.und alles innerhalb von 2 Monaten wundert mich ebenfalls.Denn man braucht im Idealfall mind.7 Wochen für den Unterricht.Alles ein bischen komisch. Vllt hast du dich mit der Zeit ein wenig vertan. Thema Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor xxxBunnyxxx schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text Also bei mir wars ganz einfach, ich habe mich vorab informiert was ich für meinen Führerschein brauche. Habe dann einen Sehtest gemacht, Passbilder machen lassen, dann bin ich zur Fahrschule um mich anzumelden. Erst Hilfe hatte ich schon, da ich bei DLRG als Rettungsschwimmerin tätig war.Die bei der Fahrschule haben sich gefreut, dass alles beisammen war, die haben den Antrag ausgefüllt mich unterschreiben lassen und das wars.Das heußt, die haben alle Anträge für mich eingereicht und alles ging aufgrund der Tatsache, dass die alle Unterlagen hatten, ganz fix.Und die Fahrschule war froh, mir nicht ewig hinterherlaufen zu müssen, dass ich endlich meine Papiere abgebe. lg Thema Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor sahne;) schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text >>also mir wurde auch alles bei der anmeldung erklärt! >>>>hab dann direkt erste hilfe kurs gemacht, sehtest etc. ab zum bürgeramt und eingereicht, zwei wochen später war der antrag genehmigt zurück und ich durfte zur theorieprüfung! dann habsch angefangen mit fahren und übermorgen praktische.das ganze in exakt zwei monaten.hoffen wir mal dass es dabei bleibt und das ich bestehe ^^>>>Du wirst eig. die totale Ausnahme sein.>>Denn dass son Antrag in 2 Wochen zurück ist grenzt schon an Wunder.>>Den Antrag bringt teilw. die Fahrschule zum Amt.>>Den Antrag ausfüllen musst du selber.>>und dein Foto wird ebenfalls da drauf geklebt.>>Dann musst du im passenden Feld mit einem spezial Stift unterschreiben und 43,4€ bezahlen.>>Sonst musst du den selber weg bringen.>>und alles innerhalb von 2 Monaten wundert mich ebenfalls.>>Denn man braucht im Idealfall mind.7 Wochen für den Unterricht.>>Alles ein bischen komisch.>>Vllt hast du dich mit der Zeit ein wenig vertan.mit dem Theorieunterricht wundert mich weniger, viele Fahrschulen bieten die Ferien-Theoriekurse an, 7 mal Unterricht a 3 Stunden (also 2 Themen zusammen.) schwups innerhalb ner Woche fertig.so hab ich auch angefangen.hatte am End allerdings keine Lust mehr morgens um 7 Uhr aufzustehen und um 9 inner FS zu sein^^ zumal, der Ferienkurs ziemlich gefragt und somit auch überfüllt war. egal. aber das dein Antrag in 2 Wochen genehmigt war is schon ne Leistung. meiner hat glaube 6 oder 8 Wochen gedauert. hängt vlt. auch mit der personellen Besatzung ab, die die Anträge bearbeiten und mit der derzeitigen Nachfrage. Thema Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor Angst und Bammel schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text >>>also mir wurde auch alles bei der anmeldung erklärt!>>>>>>hab dann direkt erste hilfe kurs gemacht, sehtest etc. ab zum bürgeramt und eingereicht, zwei wochen später war der antrag genehmigt zurück und ich durfte zur theorieprüfung! dann habsch angefangen mit fahren und übermorgen praktische.das ganze in exakt zwei monaten.hoffen wir mal dass es dabei bleibt und das ich bestehe ^^>>>>>>Du wirst eig. die totale Ausnahme sein.>>>>Denn dass son Antrag in 2 Wochen zurück ist grenzt schon an Wunder.>>>>Den Antrag bringt teilw. die Fahrschule zum Amt.>>>>Den Antrag ausfüllen musst du selber.>>>>und dein Foto wird ebenfalls da drauf geklebt.>>>>Dann musst du im passenden Feld mit einem spezial Stift unterschreiben und 43,4€ bezahlen.>>>>Sonst musst du den selber weg bringen.>>>>und alles innerhalb von 2 Monaten wundert mich ebenfalls.>>>>Denn man braucht im Idealfall mind.7 Wochen für den Unterricht.>>>>Alles ein bischen komisch.>>>>Vllt hast du dich mit der Zeit ein wenig vertan.>>mit dem Theorieunterricht wundert mich weniger, viele Fahrschulen bieten die Ferien-Theoriekurse an, 7 mal Unterricht a 3 Stunden (also 2 Themen zusammen.) schwups innerhalb ner Woche fertig.so hab ich auch angefangen.hatte am End allerdings keine Lust mehr morgens um 7 Uhr aufzustehen und um 9 inner FS zu sein^^ zumal, der Ferienkurs ziemlich gefragt und somit auch überfüllt war. egal.>>aber das dein Antrag in 2 Wochen genehmigt war is schon ne Leistung. meiner hat glaube 6 oder 8 Wochen gedauert. hängt vlt. auch mit der personellen Besatzung ab, die die Anträge bearbeiten und mit der derzeitigen Nachfrage.Hallo zusammen,ja mit dem Antrag kann auch schneller gehen hatte meinen auch nach 2,5 wochen wieder.mit er Theorie muss man gucken einer unserer fahrschulen machen 5 mal die woche unterricht also geht das meine ich auch ganz fix.Ich habe anfang juni angefangen und morgen meine theoretische Prüfung naja sie ist erst um 14 uhr und bis dahin muss ich gucken das ich meine nerven zusammen halte.grins LG Peg Thema Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor JenMishka schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text >>also mir wurde auch alles bei der anmeldung erklärt!>>>>hab dann direkt erste hilfe kurs gemacht, sehtest etc. ab zum bürgeramt und eingereicht, zwei wochen später war der antrag genehmigt zurück und ich durfte zur theorieprüfung! dann habsch angefangen mit fahren und übermorgen praktische.das ganze in exakt zwei monaten.hoffen wir mal dass es dabei bleibt und das ich bestehe ^^>>>Du wirst eig. die totale Ausnahme sein.>>Denn dass son Antrag in 2 Wochen zurück ist grenzt schon an Wunder.>>Den Antrag bringt teilw. die Fahrschule zum Amt.>>Den Antrag ausfüllen musst du selber.>>und dein Foto wird ebenfalls da drauf geklebt.>>Dann musst du im passenden Feld mit einem spezial Stift unterschreiben und 43,4€ bezahlen.>>Sonst musst du den selber weg bringen.>>und alles innerhalb von 2 Monaten wundert mich ebenfalls.>>Denn man braucht im Idealfall mind.7 Wochen für den Unterricht.>>Alles ein bischen komisch.>>Vllt hast du dich mit der Zeit ein wenig vertan. nee hab mich nicht vertan! bin seit dem 14.5. dabei.theorie war bei mir fix erledigt, in drei wochen, weil jede woche 4x theorie ist abends bei meiner fahrschule.montags bis donnerstags.naja und da ich alles gleich im bürgeramt eingereicht hatte und der antrag schnell bearbeitet wurde, war ich dann auch gleich zur nächsten theorieprüfung angemeldet. ging recht flott und ist bei denen immer so. Thema Re: Re: Re: Re: Re: Wie für Theorie anmelden? Autor sahne;) schrieb am Montag, 16. Juli 2007 Text >>Ähm keine Ahnung. Ich hab zumindest nichts selber eingreicht. Macht das die Fahrschule bei der Anmeldung? Ich weiß dass ich da irgendwas unterschrieben hab, was weitergeleitet wird. 😉 man muss echt mal fragen.^^besser is wohl 😉 hast du denn schon einen Erste-Hilfe-nachweis und Bescheinigung vom Sehtest und Passbild da mit abgegeben?? dann kanns gut sein, dass deine FS den für dich eingereicht hat, frag aber besser trotzdem nochmal nach!! ist von FS zu FS unterschiedlich, ich musste es bspw. selber bei der Führerscheinstelle einreichen. : Wie für Theorie anmelden?

See also:  Antrag Alg 1 Was Braucht Man?

Wann kommen neue Theorieprüfung 2023?

09. März 2023 | Carina Dietze – Wann LUft Der Antrag FüR Den FüHrerschein Ab Fahrschüler aufgepasst! Ab April 2023 ergänzen neue Fragen den Katalog für die theoretische Prüfung. Dies betrifft nicht nur den klassischen Autoführerschein, sondern auch fast alle anderen Führerscheinklassen, Wie man an die neuen Fragen kommt, erklärt ein Fahrlehrer auf seinem Instagram-Profil.

Wie viele Videofragen Theorie gibt es?

Tipps –

Kommen Sie gut vorbereitet, ausgeschlafen und pünktlich zum Prüfungstermin Bringen Sie Pass oder Personalausweis mitDenken Sie an die Ausbildungsbescheinigung Ihrer Fahrschule über den Besuch des TheorieunterrichtsDenken Sie positiv – das hilft Ihnen bei der Prüfung

Seit dem 1. Januar 2010 findet die theoretische Prüfung am Computer statt. Der Vorteil daran ist, dass Sie sofort nach Beendigung der Prüfung Ihr persönliches Ergebnis kennen. Seit 2014 gibt es Videofragen in der theoretischen Prüfung, und Sie müssen zwei von 66 Videofragen beantworten.

  1. Jedes Video können Sie fünf Mal ansehen, bevor die Frage gezeigt wird.
  2. Sobald die Frage eingeblendet wird, kann man das Video nicht mehr abspielen.
  3. Damit Sie sich mit der Technik vertraut machen können, besteht die Möglichkeit, die Prüfungsmaske vor Prüfungsbeginn in einem Einführungsprogramm kennenzulernen.

Während der Prüfung wird Ihnen am Bildschirm immer nur eine Frage aufs Mal präsentiert.

Kann man schon fahren ohne Theorieprüfung?

FAQ: Führerschein ohne Fahrschule machen – Kann man legal einen Führerschein kaufen? Es ist nicht legal, einen Führerschein zu kaufen und anschließend ein Kfz auf öffentlichen Straßen zu steuern, ohne die Fahrschule besucht oder eine theoretische sowie praktische Prüfung absolviert zu haben.

Werden Sie bei einer solchen Aktion erwischt, begehen Sie eine Straf‌tat. Das Fahren ohne Fah‌rerlaubnis wird gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert. Kann man beim Führerschein wenigstens die Theorieprüfung ohne Fahrschule absolvieren? Sie können beim Führerschein weder die Theorie-Prüfung ohne Fahrschule absolvieren noch die praktische.

Schließlich werden Sie nur dann zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung zugelassen, wenn Sie die entsprechenden Pflichtstunden in der Fahrschule absolviert haben. Beim Autof‌ührerschein sind dies beispielsweise 14 Stunden Theorieunterricht und 12 Sonderfahrten,

Welchen Führerschein kann man ohne Prüfung machen? Dank einer Neuregelung im Verkehr‌srecht im Jahr 2020 können Sie nun als Besitzer eines Autoführerscheins auch leichte Mo‌tor‌räder im Verkehr steuern, indem Sie sich die Schlüsselzahl B196 im Führerschein eintragen lassen. Dies war im Vorfeld lediglich mit der Führers‌cheinklasse A‌1 möglich.

Dazu müssen Sie zwar keine Prüfung absolvieren, allerdings gibt es diverse andere Voraussetzungen für die B196-Eintragung. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Schlüsselzahl B196,

Wie bezahle ich die Theorieprüfung?

Was brauche ich für die Theorieprüfung? – Da die Theorieprüfung das erste Zwischenziel zum Führerschein ist, musst du einige Voraussetzungen erfüllen, um bei der Prüfung antreten zu können:

Was brauche ich? Wo kriege ich das her? Warum ist das wichtig?
Sehtestbescheinigung Augenarzt oder Optiker Je nach Ergebnis wird eine Sehhilfe in deinen Führerschein eingetragen.
Erste-Hilfe-Kurs Rotes Kreuz oder Malteser Hilfswerk Du erlernst die lebensrettenden Sofortmaßnah-men für einen Unfall.
Führerscheinantrag Zuständige Stelle, z.B. Landratsamt Kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden. Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation nicht vergessen! Und du brauchst ein biometrisches Passfoto zur Erstellung des Führerscheins.
Ausbildungsbescheinigung Fahrschule Dafür musst du mindestens zwölf Doppelstunden für den Grundstoff und zwei Doppelstunden für den Zusatzstoff absolviert haben. Bei anderen Führerscheinklassen kommen ggf. weitere Zusatzstunden hinzu. Hast du schon eine Fahrerlaubnis, dann brauchst du nur noch sechs Doppelstunden für den Grundstoff. Die Ausbildungsbescheinigung ist zwei Jahre gültig.
Personalausweis oder Reisepass Bürgeramt Am Prüfungstag solltest du deinen Ausweis in der Tasche haben, um dich für die Prüfung identifizieren zu können.
Kontoauszug bzw. Beleg über die Erstattung der Gebühren Bank Von der Prüfstelle bekommst du eine Rechnung über die Gebühren der Theorieprüfung. Diese sollst du bis 14 Tage vor Prüfung überweisen und einen Beleg mit zur Prüfung bringen. Ggf. kannst du die Gebühren auch bar oder mit EC-Karte vor Ort bezahlen. Da solltest du aber vorsichtshalber noch einmal nachfragen, wenn das nicht auf der Rechnung draufsteht.

Wie viele Fragen gibt es bei Führerschein Klasse B 2023 insgesamt?

Wie viele Führerscheinfragen gibt es insgesamt? – Mein Weg zum Führerschein Wir bieten Mehrphasenausbildung – vom Führerschein bis zum Fahrsicherheitstraining Vorbereitung & Übung ist alles! Bei RoadStars wirst du bestens auf die neue theoretische Computerprüfung vorbereitet.

  • Die häufigsten Fragen und Antworten zur theoretischen Computerprüfung findest du auf der Seite weiter unten.
  • Wenn du noch mehr wissen möchtest, komm einfach bei uns im Büro vorbei! 1822 Theoriefragen (Multiple Choice) umfasst das Modul GW Grundwissen und die Module Klasse B und Klasse A, Übersetzungen gibt es bei uns in Englisch, Serbokroatisch, Slowenisch sowie Türkisch.

Wieviele Fragen gibt es eigentlich? Grundwissen: 1100 Fragen B spezifisch: 386 Fragen A spezifisch: 312 Fragen Somit gibt für die Prüfung PKW – Klasse B – 1486 Fragen. Bei der Prüfung kommen bis zu 80 Fragen samt Vertiefungsfragen. Davon müssen mindestens 80% richtig beantwortet werden, um die Prüfung positiv zu absolvieren.

  • Wie werden die Fragen gestellt? Pro Modul werden je 20 Fragenpaare gestellt, wobei die Vertiefungsfrage nur dann gestellt wird, wenn die entsprechende Hauptfrage richtig beantwortet wurde Wie sind die Fragen aufgebaut? Die Fragen sind als zweistufige Fragen aufgebaut.
  • Zudem gibt es in Graz nur bei uns für Dich die Chance, sowohl einen PKW-Simulator als auch 4 Motorradsimulatoren für deine Ausbildung zu benutzen – das bisherige Feedback war überwältigend und grandios.

Ich würde auf jedenfall meine nächste Führerscheinklasse bei Roadstars machen. War immer cool und ich war schnell fertig. Sebastian Fruehwirth Fahrschule Roadstars Radetzkystrasse 18010 GrazBüroöffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:30 Uhr Tel: Deine Grazer Fahrschule direkt am Jakominiplatz.

Wie lange darf man kein Führerschein machen?

Fahrerlaubnis Wiedererteilung – Wird der Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis entzogen, kann der Betroffene anders als bei einem Fahrverbot nicht einfach nach Ablauf der Sperrfrist den Führerschein wieder abholen. Vielmehr muss er die Fahrerlaubnis neu beantragen; wenn ihm dann die Fahrerlaubnis neu erteilt wird, bekommt er auch einen neuen Führerschein ausgestellt.

Dazu sind jedoch meist einige Hürden zu nehmen. Vor allem, wenn die Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen entzogen wurde, sind an die Wiedererteilung oft anspruchsvolle Auflagen und Bedingungen geknüpft. So kann beispielsweise vom Gericht die Teilnahme an einer Entziehungskur oder einer Drogentherapie angeordnet werden.

Sehr oft ist die Fahrerlaubnis-Wiedererteilung mit einer MPU (medizinisch-Psychologischen Untersuchung) verbunden. Rechtlich verbindliche Vorschriften, wann eine MPU, die im Volksmund auch “Idiotentest ” genannt wird, angeordnet wird, gibt es nicht. Die zuständigen Behörden prüfen stattdessen jeden Fall und entscheiden individuell, ob eine MPU absolviert werden muss. Wann LUft Der Antrag FüR Den FüHrerschein Ab Führerschein (© Andreas F. / Fotolia.com) Generell besteht die MPU aus einer ärztlichen Untersuchung, bei der auch mittels Haaranalyse und/oder Urinproben auf den Konsum von Alkohol und/oder Drogen untersucht wird, einer psychologischen Untersuchung, mit der eine Prognose über die zukünftige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs gestellt werden wird, und einem Reaktionstest,

Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren, Während dieser sogenannten Sperrfrist ist es nicht erlaubt, eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen, der Antrag auf Wiedererteilung kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Er wird bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt und folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Biometrisches Passfoto. Der rechtskräftige Strafbefehl oder das rechtskräftige Gerichtsurteil, das zum Führerscheinentzug führte. Ein aktueller Sehtest. Unter Umständen Nachweise über eine absolvierte Entziehungskur oder Drogentherapie.

Wurde die Fahrerlaubnis für 2 Jahre oder länger entzogen, so muss der Antragsteller damit rechnen, dass er vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Fahrschule besuchen und die theoretische und praktische Fahrprüfung wiederholen muss.

Können die theoriestunden verfallen?

Verfallen Theoriestunden? Verfallen Theoriestunden? ich habe vor einem jahr meine kompletten theoriestunden gemacht (mai bis august 2004).aber KEINE theoretische prüfung bisher! muss ich jetzt alles nochmal machen?? war seit nem halben jahr nich mehr bei der fahrschule aus zeitmangel. Thema Re: Verfallen Theoriestunden? Autor Lalaith schrieb am Mittwoch, 13. Juli 2005 Text >ich habe vor einem jahr meine kompletten theoriestunden gemacht (mai bis august 2004).>aber KEINE theoretische prüfung bisher! muss ich jetzt alles nochmal machen?? war seit nem halben jahr nich mehr bei der fahrschule aus zeitmangel.>hmm.also ich weiß nicht so recht! Ich denk mal nicht dass die verfallen! Aber schau mal in deinen Ausbilungsvertrag! Bei mir stand drin dass der Vertrag nur 1Jahr gilt und dann erneuert werden muss! Ich würd auf alle Fälle jetz mal zur Fahrschule gehn und die fragen! Aber selbst wenn sie nicht verfallen sind denk ich mam es wär nicht schlecht wenn du wenigstens noch in ein paar Theoriestunden gehst, damit du wieder reinkommst! Musst dich ja für die praxisstunden auch gscheid mit der Theorie auskennen!Lalaith Thema Re: Verfallen Theoriestunden? Autor Kirsten schrieb am Donnerstag, 14. Juli 2005 Text Hallo,Theorieunterrichte sind 2 Jahre gültig. Der Führerscheinantrag bei der Behörde verfällt allerdings nach 1 Jahr. Deine Fahrschule kann dir sagen, wie lange er gilt.Viele GrüßeKirsten Thema Verfallen Theoriestunden? Autor OGHo schrieb am Dienstag, 8. September 2009 Text Hi leute,hab letzte woche ein schreiben erhalten das wenn ich weiterhin interesse an eine Fahrerlaubnis habe solle ich meinen Antrag verlängern. Soweit so gut hab herausgefunden das dies nicht möglich ist da ich von Stadt in landkreis gezogen bin und des jetzt ne andere behörde macht. Bürokratie.Meine Frage.Wenn ich nun einen Neuen Antrag stelle und auch gleich einen Fahrschulwechsel mache kann ich meine bereits geleisteten Theorie Stunden mitnehmen. Hab sämtliche Grundstudnen + AutoSpezifisch + Klasse A spezifisch. Mein Fahrleherer behauptet ihc könnte das nicht verwenden und müsste dann bei null Anfangen stimmt das? hab die Theorie Prüfung jedoch noch nicht gemacht.Bitte helft mir? und schickt mir evtl auch quellen die die Aussage wiederlegen. Danke Thema Re: Verfallen Theoriestunden? Autor kk145 schrieb am Dienstag, 8. September 2009 Text >Wenn ich nun einen Neuen Antrag stelle und auch gleich einen Fahrschulwechsel mache kann ich meine bereits geleisteten Theorie Stunden mitnehmen. Ja. Das ergibt sich aus §6 Abs.2 FahrschAusbO: Die alte Fahrschule hat eine Ausbildungsbescheinigung über die besuchten Unterrichte auszustellen. Falls der Abschluss der Ausbildung (letzter Unterricht) mehr als zwei Jahre zurückliegt, musst du den Unterricht allerdings komplett neu besuchen (Prüfungsrichtlinie Nr.3, Satz 2). Thema Re: Re: Verfallen Theoriestunden? Autor OGHo schrieb am Dienstag, 8. September 2009 Text Hi danke für deine Antwort. Letzte Theorie war letztes Jahr Okt. und eine Ausbildungsbescheinigung hat mein Fahrlehrer hab mit ihm Telefoniert aber er meinte es bringt mir nix des Landratsamt wird von mir verlangen des neu zu machen. Ich weis nicht wie ich weiter vorgehn soll. Thema Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden? Autor kk145 schrieb am Mittwoch, 9. September 2009 Text >und eine Ausbildungsbescheinigung hat mein Fahrlehrer hab mit ihm Telefoniert aber er meinte es bringt mir nix des Landratsamt wird von mir verlangen des neu zu machen. Der FL soll diese Aussage begründen – ich kann sie nicht nachvollziehen. Thema Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden? Autor carhol* schrieb am Mittwoch, 9. September 2009 Text da kann dein alter fl recht haben. es kommt nämlich auf die neue fahrschule an. es reicht nicht, seine stunden abzusitzen sondern auch den stoff zu können (prüfungsreife). das wird dein neuer fl dann entscheiden.dein letzter unterricht liegt ein jahr zurück, wäre dein neuer fl schön blöd wenn er seine unterschrift unter die bescheinigung für die prüfung setzt, wenn er sich nicht von deiner prüfungsreife überzeugen wurde. mfg Thema Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden? Autor kk145 schrieb am Mittwoch, 9. September 2009 Text >da kann dein alter fl recht haben.Nö. Das geht schon mit der Aussage los, dass das LRA die Ausbildungsbescheinigung nicht anerkennen würde.>es kommt nämlich auf die neue fahrschule an. es reicht nicht, seine stunden abzusitzen sondern auch den stoff zu können (prüfungsreife).1. Die alte Fahrschule bescheinigt nicht den Abschluss der Ausbildung (das könnte sie natürlich auch.), sondern die besuchten Unterrichte. Was die neue Fahrschule dann damit macht, steht auf einem anderen Blatt.2. Durch den Besuch des Theorieunterrichts wird man nicht prüfungsreif. Dazu müsste man ja im Unterricht die Bögen besprechen. Dass das nicht erlaubt ist, weißt du selber.Ich habe noch nie einen FL gesehen, der seine Schüler nach Besuch des vorgeschriebenen Unterrichts nicht zur Prüfung gehen läßt. Die Ausbildungsziele lassen sich in der praktischen Ausbildung genauso erreichen, für die TP muss der Fahrschüler schon selbst lernen.>das wird dein neuer fl dann entscheiden. Und wie wahrscheinlich ist es, dass er sich so entscheiden wird, wie du es andeutest? Thema Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden? Autor carhol* schrieb am Mittwoch, 9. September 2009 Text >>Nö. Das geht schon mit der Aussage los, dass das LRA die Ausbildungsbescheinigung nicht anerkennen würde.> >>1. Die alte Fahrschule bescheinigt nicht den Abschluss der Ausbildung (das könnte sie natürlich auch.), sondern die besuchten Unterrichte. Was die neue Fahrschule dann damit macht, steht auf einem anderen Blatt.>>2. Durch den Besuch des Theorieunterrichts wird man nicht prüfungsreif. Dazu müsste man ja im Unterricht die Bögen besprechen. Dass das nicht erlaubt ist, weißt du selber. >Ich habe noch nie einen FL gesehen, der seine Schüler nach Besuch des vorgeschriebenen Unterrichts nicht zur Prüfung gehen läßt. Die Ausbildungsziele lassen sich in der praktischen Ausbildung genauso erreichen, für die TP muss der Fahrschüler schon selbst lernen.> >das wird dein neuer fl dann entscheiden. >Und wie wahrscheinlich ist es, dass er sich so entscheiden wird, wie du es andeutest? mfg Thema Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden? Autor kk145 schrieb am Mittwoch, 9. September 2009 Text >ist mir neu. ausfüllen von fragebögen zählt nicht zum unterricht, das besprechen von fragen sehr wohl.Auch wenn ich glaube, dass du mich schon verstanden hast: Gemeint war das vollständige Ausfüllen/Üben/Besprechen aller Fragen des Katalogs, wie es für die TP erforderlich ist. Und DAS ist nicht Teil des Unterrichts.>dann bin ich wohl der erste. allerdings kenne ich keinen fl, der einen fs zur prüfung schickt, der 30 fehler in den bögen hat, OBWOHL er die mindeststunden hat. wäre ein verstoss gegen das fl-gesetz. Die Fehlerpunkte in einem Übungsbogen haben nichts mit “gewissenhafter Ausbildung” und den zu vermittelnden “Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen” zu tun (ich nehme an, dass du dich darauf mit dem Verweis auf das FahrlG beziehst?). Manche Schüler bekommen den Transfer von den Unterrichtsinhalten zu den Fragen in der TP sofort hin, andere müssen dafür lernen, einige schaffen es nie so richtig. Alle haben aber die Möglichkeit, den Fragenkatalog auswendig zu lernen. Die Punktzahlen auf den Bögen sagen einfach zu wenig aus. Thema Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden? Autor OGHo schrieb am Mittwoch, 9. September 2009 Text Ok immer mit der Ruhe bitte kein Streit. Es ist ja so ich hab die Stunden geleistet und diese sind noch gültig. Mein zukünftiger Fahrlehrer bzw die Fahrschule hat bereits zugesagt das die Stunden durch die bestädigung übernommen werden. Es geht mir nicht ums Geld das ich Spare sondern A. ums Prinzip und B. Hab ich keine Zeit für Theorie ich kann auch nur Freitag/Samstag Fahren da ich beim Bund bin. Soweit so gut es ist gesetzlich vorgeschrieben dass mir die Theorie bescheinigt werden muss und von daher ist das so. Das Landratsamt hat meiner meinung eh nicht wirklich viel mitzureden denn die Kassieren nur das Geld und machen ihrn Müll. Die Fahrschule muss ja dann bescheinigen dass ich Prüfungsreif bin. Zudem nehme ich durch Rollerfahren auch Regelmäßig am Straßenverkehr teil. Soweit also muss es ja klappen oder nicht?? Thema Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden? Autor Peg schrieb am Mittwoch, 9. September 2009 Text Soweit also muss es ja klappen oder nicht??~~~~~~~~~~~~~~~~ Da wäre ich mir nicht so sicher. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Bescheinigung über die besuchten Theoriestunden in zeitnahem Abstand zur letzten Unterrichtseinheit ausgestellt werden muss. Thema Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden? Autor OGHo schrieb am Mittwoch, 9. September 2009 Text Mach mich nich schwach. Die bescheinigung liegt der Fahrschule vor. Aber müsste noch unterschrieben werden soweit ich die richtigen Infos habe. Auserdem hab ich ja von der neun FS schon zusage bekommen das es reicht. Naja das muss ich mal weiter sehn. Hoffe doch das es klappt. : Verfallen Theoriestunden?

Wie lange ist die fahren lernen App gültig?

FahrschulApp – Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Markt+Technik Verlag GmbH, Espenpark 1a, D-90559 Burgthann (nachstehend: „Verlag”), gegenüber ihren Kunden betreffend den Verkauf von Waren auf Kommission über den Online-Shop und die Nutzung der Online-Lernplattform FahrschulApp unter fahrschulapp.de sowie als App (nachstehend beides „Online-Lernplattform”).

Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, der Verlag hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. (2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verlag und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen. (3) Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(4) Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. (5) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt.

Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen. (6) Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen:,

(7) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§36 VSBG): Der Verlag ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.2. Regelungen zum Kommissiongeschäft für Lehrbücher (1) Der Verlag bietet den Kunden in seinem Online-Shop Lehrbücher für die theoretische Prüfung zum Erwerb des Führerscheins zum kommissionsweisen Verkauf an (nachstehend „Ware”).

Die Lehrbücher enthalten einen Lizenzschlüssel zur Nutzung der Online-Plattform. Die Angebote des Verlags zu Kommissiongeschäften richten sich ausschließlich an Kunden in der Bundesrepublik Deutschland sowie an gewerbliche Kunden. Bestellungen von anderen als gewerblichen Kunden werden nicht angenommen.

2) Beim Einkauf im Online-Shop kommt ein Kommissionsvertrag durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch den Verlag zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung durch das Klicken des Buttons „bestellen” kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Touchscreen-, Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Touchscreen-, Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

  1. 3) Mit der Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. 4) Der Verlag liefert die Ware zum kommissionsweisen Verkauf.
  3. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vertragsgemäßen Weiterveräußerung durch den Kunden im Eigentum des Verlags.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sorgfältig und getrennt von anderen Waren aufzubewahren sowie vor Beschädigung und Verlust zu schützen. (5) Sofern der Kunde nicht widerspricht, liefert der Verlag 20 Exemplare der Ware an den Kunden, sobald der Warenbestand auf 8 oder weniger Exemplare gesunken ist.

Den Warenbestand kann der Verlag anhand der Anzahl der Registrierungen von Fahrschülern des Kunden auf der Online-Lernplattform ermittelt. (6) Der Verlag trägt die Kosten für den Versand der Kommissionsware zum Kunden. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware an den Verlag. Unfrei an den Verlag zurückgesandte Ware wird nicht angenommen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware trägt bei der Lieferung zum Kunden der Verlag, bei der Rücksendung der Kunde. (7) Die von dem Verlag an den Kunden gelieferte Kommissionsware ist nicht preisausgezeichnet.

  • Der Kunde kann Verkaufspreise selbst bestimmen.
  • 8) Der Kunde erfüllt die mit Dritten abgeschlossenen Verkäufe selbst im eigenen Namen.
  • 9) Der Verlag ermittelt die Anzahl der an Fahrschüler verkauften Exemplare der Ware anhand der Anzahl der Registrierungen von Fahrschülern des Kunden auf der Online-Lernplattform.

Der Verlag stellt dem Kunden die verkaufte Kommissionsware monatlich in Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Von dem Erlös aus dem Verkauf der Kommissionsware (Verkaufspreis) an Dritte erhält der Kunde eine Provision, die sich berechnet aus der Differenz zwischen dem im Online Shop angegeben Preis für Fahrschulen und dem vom Kunden selbst bestimmten Verkaufspreis für Fahrschüler.

  • Der Verkauf der Ware wird von dem Verlag zum im Online Shop ausgezeichneten Kaufpreis für Fahrschulen zzgl.
  • Der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Kunden fakturiert.
  • Verzug tritt automatisch 30 Tage nach Rechnungsdatum ein.
  • 10) Sollte ein Erwerber der Ware gegen den Kunden Gewährleistungsansprüche betreffend die Ware geltend machen, wird der Kunde sich gegenüber solchen Ansprüchen zur Wehr setzen.

Der Verlag ist verpflichtet, dem Kunden alle Aufwendungen, die bei einer solchen Abwehr von Gewährleistungsansprüchen entstehen, zu erstatten. Dies gilt nicht für solche Ansprüche, die ein Erwerber gegenüber dem Kunden erfolgreich durchsetzt, weil der Kunde Zusicherungen über die Angaben des Verlages hinaus gemacht hat, sowie hinsichtlich der Ansprüche betreffend Beschädigungen an der Ware, die der Kunde an der Ware verursacht hat.

  • Die Verjährungsfrist von Gewährleistungs¬ansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.3.
  • Registrierung und Nutzung der Online-Lernplattform FahrschulApp (1) Für die Nutzung der Online-Lernplattform muss sich der Kunde kostenfrei registrieren und einen Kundenaccount eröffnen.

Bei der Registrierung als Fahrschüler gibt der Kunde seine Vor- und Nachnamen, die E-Mail-Adresse, das gewählte Passwort, Telefonnummer, Lizenzschlüssel für die Lernsoftware, Fahrschulcode, Führerscheinklasse an sowie, ob es sich um einen Ersterwerb oder eine Erweiterung handelt.

Bei der Registrierung als Fahrschule gibt der Kunde Name, Vorname, Fahrschulname, Geschäftsadresse und ggfs abweichende Lieferadresse, E-Mail-Adresse, das gewählte Passwort, Telefonnummer, Faxnummer, USt-ID an. Die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen sind entsprechend gekennzeichnet.

Alle weiteren Angaben erfolgen freiwillig. Die angegebene E-Mail Adresse und das gewählte Passwort sind die Login-Daten für die Nutzung der Online-Lernplattform. Über die angegebene E-Mail-Adresse erfolgt die Kommunikation zwischen dem Verlag und dem Kunden.

  1. 2) Die vom Verlag bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben.
  2. Unden müssen ihre Zugangsdaten geheim halten.
  3. Ändern sich die Daten nachträglich, so sind die Kunden verpflichtet, die Angaben umgehend zu korrigieren.
  4. Falls eine der Angaben, die Sie machen, unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sein sollte oder falls für den Verlag Veranlassung bestehen sollte anzunehmen, dass solche Informationen unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sind, ist der Verlag berechtigt, Ihren Kundenaccount vorübergehend oder auf Dauer zu löschen und Sie von jeglicher Nutzung einzelner oder sämtlicher Services gegenwärtig und in Zukunft auszuschließen.

(3) Die Nutzung der Online-Lernplattform ist nur mit dem Lizenzschlüssel möglich, der entgeltlich bei Fahrschulen erworben werden kann. Der Lizenzschlüssel befindet sich auf einer Karte, die einem Lehrbuch für die theoretische Prüfung zum Erwerb des Führerscheins beigefügt ist und über bestimmte Fahrschulen erworben werden kann.

Die Nutzungsdauer der Online-Plattform für Fahrschüler beträgt ein Jahr ab Registrierung. (4) Auf der Online-Lernplattform können die Kunden alle für die theoretische Führerscheinprüfung relevanten Fragen entweder im geführten Lernweg oder im freien Lernweg bearbeiten. Im geführten Lernweg werden falsch beantwortete Fragen bis zur erstmalig richtigen Beantwortung erneut vorgelegt.

Dabei ist die Bearbeitung der Fragen grundsätzlich jeweils nur einmal möglich. Im freien Lernweg können Fragen beliebig oft wiederholt werden. (5) Gewerblichen Kunden 5) Der Verlag kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten).4. Haftung für Sach- und Rechtsmängel in Bezug auf die Online-Lernplattform Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verlag nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gegenüber dem Verlag zu rügen. Im Übrigen haftet der Verlag für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.5. Haftungsausschluss (1) Für von Computerviren verursachte Schäden und Beeinträchtigungen und außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verlag unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Verlag nicht. (2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (3) Ist die Haftung des Verlags ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.6. Urheberrechte und Nutzungsbestimmungen zu digitalen Inhalten auf der Online-Lernplattform (1) Der Verlag behält sich an allen digitalen Inhalten, Logos, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor.

Die in digitalen Inhalten enthaltenen Urheberrechtsvermerke, digitalen Signaturen, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte dürfen nicht bearbeitet oder entfernt werden. Digitale Inhalte dürfen vom Kunden nicht weiterverarbeitet, inhaltlich oder redaktionell verändert, verkauft, weitergegeben, veröffentlicht, als Download zur Verfügung gestellt, bearbeitet oder in sonstiger Weise übertragen werden.

2) Der Kunde erwirbt kein Eigentum an digitalen Inhalten. Der Kunde erhält lediglich das einfache, zeitlich uneingeschränkte, persönliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der digitalen Inhalte für den persönlichen Gebrauch. Der Kunde ist berechtigt, den digitalen Inhalt für persönliche Zwecke zu nutzen und hierzu beispielsweise ausdrucken oder auf einem anderen Computer oder mobilen Endgerät kopieren oder speichern.

Die teilweise oder vollständige Weitergabe des digitalen Inhalts, einer Kopie oder eines Ausdrucks an Dritte ist untersagt. Dem Kunden ist die öffentliche Wiedergabe, das Einstellen des digitalen Produkts ins Internet oder in ein Firmennetzwerk, das Verleihen, der Weiterverkauf und jede sonstige Art der Nutzung zu kommerziellen Zwecken strengstens verboten.

  • Die Weitergabe der Zugangsdaten zum Account oder des Links mit den bereitgestellten digitalen Inhalten ist ebenfalls untersagt.
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Der Verlag behält sich in jedem Fall strafrechtliche Schritte vor.7. Datenschutz Der Verlag erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und seiner Datenschutzerklärung.8. Salvatorische Klausel Sofern eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.