Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt sich für Sie, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen. Diese liegt bei allen gesetzlich Versicherten bei zwei Prozent – und bei chronisch Kranken bei einem Prozent – des jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens.
Was bringt eine zuzahlungsbefreiung?
So stellen Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung – Sobald Sie mit Ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Beachten Sie, dass die Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.
- Daher ist es wichtig, die Zuzahlungen im Blick zu behalten,
- Sammeln Sie daher sämtliche Quittungen über Ihre Zuzahlungen für Medikamente, Therapien, Hilfsmittel, Krankenhauszuzahlungen, usw.
- Haben Sie zum Beispiel eine Stammapotheke, können Sie dort auch danach fragen, ob man Ihnen eine Zusammenstellung der Zuzahlung für Medikamente ausdrucken kann.
Tipp: Das Antragsformular können Sie oftmals online auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse herunterladen oder auch telefonisch anfordern. Manche Krankenkassen bieten auch online einen Zuzahlungsrechner, mit dem Sie sehen können, ob Sie die Belastungsgrenze erreicht haben.
Zusammen mit dem Antrag müssen Sie alle Original-Quittungen über die geleisteten Zuzahlungen und Kopien der Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung) bei der Krankenkasse einreichen. Es gelten die gesetzlichen Zuzahlungen aller Angehörigen, die auch für die Ermittlung der Belastungsgrenze herangezogen werden.
Hinweis! Berücksichtigt werden aber nur gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen für die Krankenversicherung. Nicht dazu zählen beispielsweise Eigenanteile für Zahnersatz, Präventionskurse oder Hilfsmittel sowie Kosten für medizinische Leistungen, die ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen wurden.
- Auch Mehrkosten für Arzneimittel oder Zahnfüllungen werden nicht mit angerechnet.
- Wird der Antrag auf die Zuzahlungsbefreiung bewilligt, so erhalten Sie einen Befreiungsbescheid und oft auch einen Befreiungsausweis.
- Sie brauchen für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten.
- Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden Ihnen erstattet.
Grundsätzlich gilt die Zuzahlungsbefreiung stets nur für 1 Kalenderjahr und muss daher immer wieder neu beantragt werden.
Welches Einkommen wird bei der zuzahlungsbefreiung angerechnet?
Zuzahlungsbefreiung berechnen für Empfänger von Sozialleistungen – Zu den relevanten Sozialleistungen zählen:
- Arbeitslosengeld II (ALG II / Hartz IV)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Übernahme der Heimkosten von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge
- Gesundheitsversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung
- Leistungen nach § 2 des Asylbewerber-Leistungsgesetzes (2)
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, richtet sich Ihre Zuzahlungsgrenze an den Regelsatz. Dieser liegt im Jahr 2022 bei 5.388 Euro (449 Euro x 12 Monate), unabhängig davon, ob weitere Angehörige in Ihrem Haushalt leben. In diesem Fall ist die Rechnung für die Belastungsgrenze einfach. Einzig entscheidend ist, ob Sie chronisch krank sind:
- Sie sind schwerwiegend chronisch krank oder haben Pflegegrad 3 bis 5? Dann liegt Ihre Belastungsgrenze bei einem Prozent des Regelsatzes, also bei 53,88 Euro,
- Wenn Sie keine chronische Erkrankung oder Pflegegrad 3 bis 5 haben, liegt Ihre Belastungsgrenze bei zwei Prozent des Regelsatzes, also bei 107,76 Euro, (7)
Tipp Für Heimbewohner: Zuzahlung als Darlehen vom Sozialhilfeträger Wenn Sie dauerhaft in einem Pflegeheim wohnen und Sozialhilfe beziehen, können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialhilfeträger beantragen, dass die Zuzahlungen am Jahresanfang vorab an die Krankenkasse gezahlt werden.
Was fällt nicht unter die Zuzahlungsbefreiung?
4. Berücksichtigungsfähige Zuzahlungen – Nicht alle Zuzahlungen werden bei der Berechnung der Zuzahlungsbefreiung berücksichtigt. Befreiungsfähige Zuzahlungen sind z.B. Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, aber auch Zuzahlungen zur Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation,
- Gesetzlich Versicherte müssen teilweise noch weitere Kosten im Zusammenhang mit ihrer Krankenversicherung leisten, z.B.
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder finanzielle Eigenbeiträge zum Zahnersatz,
- Diese werden bei der Berechnung der Zuzahlungsbefreiung jedoch nicht berücksichtigt.
- Näheres siehe Zuzahlungen Krankenversicherung,
Die Zuzahlungen werden als “Familienzuzahlungen” betrachtet, d.h. es werden die Zuzahlungen des Versicherten mit den Zuzahlungen seiner Angehörigen (siehe oben), die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, zusammengerechnet. Ausnahme : Ist ein Ehepartner beihilfeberechtigt und/oder privat krankenversichert, werden die Zuzahlungen, die auch dieser eventuell leisten muss, nicht als Familienzuzahlung berechnet.
Wie lange kann man rückwirkend ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung?
Fragen & Antworten zur Zuzahlungsbefreiung – Wie können Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen?
- Sie können den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.
- Prüfen Sie mit dem, ob eine Befreiung von der Zuzahlung für Sie möglich ist.
- Ist eine Befreiung möglich, können Sie im Bereich Meine Barmer den direkt online stellen. Sie sind noch nicht bei Meine Barmer angemeldet? Dann können Sie sich,
- Auch eine Zuzahlungsbefreiung im Voraus für das nächste Kalenderjahr ist möglich. Nutzen Sie hierfür einfach unseren für eine Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Zuzahlungsbefreiung, erhalten Sie einen Befreiungsausweis, der jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig ist.
Welche Zuzahlungen werden für die Zuzahlungsbefreiung angerechnet? Alle gesetzlichen Zuzahlungen der Krankenversicherung, die Sie oder ein im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen lebender Familienangehöriger geleistet hat, können auf die Belastungsgrenze angerechnet werden.
- Nicht dazu zählen beispielsweise Eigenanteile für Zahnersatz, Präventionskurse oder Hilfsmittel sowie Kosten für medizinische Leistungen, die ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen wurden.
- Auch Mehrkosten für Arzneimittel oder Zahnfüllungen werden nicht mit angerechnet, genauso wie Kosten für medizinische Mittel, für die die Krankenkasse keine Kosten übernehmen darf.
Für den Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung werden ausschließlich Originalnachweise mit allen relevanten Informationen berücksichtigt. Bitte achten Sie daher auf Vollständigkeit der Zuzahlungsnachweise. Die Nachweise müssen folgende Mindestangaben enthalten:
- Ihren Vor- und Zunamen
- Art der Leistung, wie z.B. Zuzahlung Medikamente
- Zuzahlungsbetrag
- Datum der Abgabe
- abgebende Stelle, wie z.B. Stempel der Apotheke
Sie können Ihre Zuzahlungsnachweise reduzieren, indem Sie sich von Ihrer Apotheke einen Sammelnachweis ausstellen lassen. So ermöglichen Sie uns auch eine schnellere Antragsprüfung. Hier finden Sie einen guten, Wann und für wie lange kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden? Während eines Kalenderjahres: Wir erstatten Ihnen alle Zuzahlungen oberhalb Ihrer Belastungsgrenze und befreien Sie und Ihre Familie zudem für den Rest des Kalenderjahres von der Zahlung weiterer Zuzahlungen.
- Im Voraus für ein zukünftiges Kalenderjahr: Sie können Ihre Belastungsgrenze auch bereits im Voraus einzahlen.
- Dann werden Sie und Ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen für das gesamte zukünftige Kalenderjahr von den Zuzahlungen befreit.
- Ein weiteres Plus für Sie und Ihre Familie: Sie sparen sich das Sammeln von Zuzahlungsnachweisen.
Rückwirkend: Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung können Sie bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend stellen. Wir erstatten Ihnen dann alle Zuzahlungen oberhalb Ihrer Belastungsgrenze.
Kann man die Zuzahlungsbefreiung von der Steuer absetzen?
Kosten von der Steuer absetzen – Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten und andere selbst übernommene Krankheitskosten kannst Du unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Kosten erkennt das Finanzamt allerdings nur dann an, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten.
Welche Patienten müssen keine Zuzahlung zahlen?
1. Das Wichtigste in Kürze – Chronisch kranke Menschen können eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse bereits bei Erreichen einer Belastungsgrenze von 1 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens beantragen. Generell liegt die Belastungsgrenze bei 2 % des Bruttoeinkommens, Näheres siehe Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung,
Wie hoch ist die Zuzahlung für chronisch Kranke?
Deshalb muss kein Versicherter in einem Kalenderjahr mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung leisten. Für Versicherte, die schwerwiegend chronisch krank sind, gilt eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, die für den gesamten Familienhaushalt gilt.
Wie finde ich meine Belastungsgrenze?
Ihre Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent Ihres jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt. Das bedeutet: Neben Ihrem eigenen Einkommen berücksichtigen wir bei der Berechnung Ihrer Belastungsgrenze auch die Einkünfte Ihrer mit Ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen.
Was kostet eine Medikamentenbefreiung?
Medikamente kaufen: Wie Sie unnötige Zuzahlungen vermeiden – Stellt der Arzt für ein verschreibungspflichtiges Medikament ein Rezept aus, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Allerdings müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung leisten.
Diese beläuft sich auf rund zehn Prozent des Arzneimittelpreises. Ausnahmen gelten nur bei Medikamenten, die besonders günstig oder eher teuer sind. So liegt der Eigenanteil immer bei mindestens fünf Euro, maximal jedoch bei zehn Euro. Auch für Medikamente, die weniger als fünf Euro kosten, gibt es eine Sonderregelung: In diesem Fall muss der Patient die Kosten alleine tragen.
Stehen mehrere Arzneimittel auf dem Rezept, müssen Patienten die Zuzahlung für jedes Medikament einzeln leisten. Zudem müssen rezeptfreie Medikamente immer aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
Sind Rentner von der Zuzahlung befreit?
Welches Einkommen bei Zuzahlungsbefreiung? – Für Rentner werden folgende Einkommen zur Zuzahlungsbefreiung berücksichtig:
Das Bruttoeinkommen aus ihrer vollen Rente Dazu weiter Einkünfte wie Arbeitseinkommen Miet- und Kapitaleinkünften Oder der Bezug einer Sozialhilfe. Miet- und Pachteinnahmen werden in voller Höhe berücksichtigt. Einkünfte der Ehefrau
Nicht berücksichtigt werden Beihilfen und Renten für Körper- und Gesundheitsschäden nach dem Bundesentschädigungsgesetz sowie Grundrenten Rentner nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Belastungsgrenze wird für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben, zusammen berechnet. Dabei können Freibeträge geltend gemacht werden:
5.922,00 Euro für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner 8.388,00 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind
Beachten: Als gemeinsamer Haushalt gilt auch, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderungen lebt, oder auch dann, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam in einer oder getrennt voneinander in zwei Einrichtungen leben.
Beispiel für die Berechnung der Belastungsgrenze von Rentnern: Jahresbruttoeinkommen Ehemann: 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen Ehefrau: 15.000 Euro Jahresbruttoeinkommen gesamt: 35.000 Euro Freibetrag Ehegatte: 5.922 Euro Freibetrag 2 Kinder: 16.776 Euro (pro Kind 8.388 Euro) Freibeträge gesamt: 22.689 Euro Jahresbruttoeinkommen minus Freibeträge = zu berücksichtigendes Familieneinkommen = 35.000 Euro – 22.689 Euro = 12.302 Euro Belastungsgrenze 2 Prozent: Hier müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 246,04 Euro geleistet werden.
Belastungsgrenze 1 Prozent: Chronisch Kranke müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 123,02 Euro leisten. Wichtig: Seit der Gesundheitsreform von 2004 ist eine komplette Zuzahlungsbefreiung für Rentner nicht mehr möglich. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit eine Zuzahlungsbefreiung direkt zu Jahresbeginn auszustellen.
Was gilt als chronisch krank?
In der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist festgelegt: Als schwerwiegend chronisch krank gelten Sie, wenn Sie nachweislich wegen derselben Krankheit seit wenigstens einem Jahr in ärztlicher Dauerbehandlung sind. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Sie sind pflegebedürftig nach Pflegegrad 3, 4 oder 5.Sie verfügen über einen Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad oder einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 60 Prozent. Oder Sie sind aufgrund einer Krankheit mindestens zu 60 Prozent erwerbsgemindert.Sie müssen kontinuierlich medizinisch versorgt werden, damit sich nach Ansicht Ihres Arztes Ihre Krankheit nicht lebensbedrohlich verschlimmert, Ihre Lebenserwartung nicht vermindert oder Ihre Lebensqualität nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen sagen, ob bei Ihnen eine Erkrankung nach der Chroniker-Richtlinie vorliegt.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Zuzahlung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung sowie auch beim Bassistarif der PKV müssen sich die Versicherten an den Kosten bestimmter Leistungen beteiligen. Dieser Eigenanteil soll dafür sorgen, dass die Versicherten im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten kostenbewusst mit der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen umgehen.
Grundsätzlich wird eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro erhoben. Es sind jedoch nie mehr als die Kosten des jeweiligen Mittels zu leisten. Belastungsgrenzen sollen hierbei dafür sorgen, dass kranke und behinderte Menschen nicht unzumutbar durch die Zuzahlungen belastet werden.
Rechner ↑ Inhalt ↑ Eine Zuzahlungsbefreiung (Aussetzung der Zuzahlungen) in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK, DAK, Barmer) ist ab dem Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese Grenze liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens bzw.1 Prozent des Einkommens bei chronisch Kranken. Für jeden Versicherten gibt es eine individuelle Belastungsgrenze, bis zu deren Höhe er je Kalenderjahr Zuzahlungen leisten muss. Diese Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 Prozent der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dabei wird zunächst das gesamte Familieneinkommen zugrundegelegt und für jede Person des gemeinsamen Haushalts ein Freibetrag abgezogen.
- So erhält man die für die Belastungsgrenze relevanten Bruttoeinnahmen.
- Familieneinkommen – Freibeträge = zu berücksichtigende Bruttoeinnahmen 2 Prozent der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen = Belastungsgrenze für Zuzahlungen Rechner ↑ Inhalt ↑ Das Familieneinkommen setzt sich zusammen aus den gesamten Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Familienangehörigen im gemeinsamen Haushalt.
Hierzu zählen wiederkehrende Bezüge wie Arbeitsentgelt, Renten- und Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen sowie Einkünfte, die ein Unternehmer aus seinem Geschäftsbetrieb zur Bestreitung des Lebensunterhalts für sich und seine Familie erzielt oder entnimmt.
- Dazu kommen noch Einnahmen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sowie Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz.
- Genauso wie bei den Krankenversicherungsbeiträgen werden also auch für die Ermittlung der Belastungsgrenze die Bruttoeinkünfte als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Anzugeben sind die geschätztzen Einkünfte für das aktuelle Kalenderjahr, denn gemäß der “Verfahrensgrundsätze zur Vorschrift über die Erstattung bzw. Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen” heißt es unter 3.2 (3): “Die Feststellung der Belastungsgrenze erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung bestehenden aktuellen Verhältnisse durch eine Schätzung der kalenderjährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt unter Einbeziehung der voraussichtlich im weiteren Verlauf des Kalenderjahres zu erwartenden Einnahmen (z.B.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Einkommenssteigerungen. Bei stark schwankenden Einkünften kann eine vergleichende Berücksichtigung der Gesamtbruttoeinnahmen des Vorjahres erfolgen.” Rechner ↑ Inhalt ↑ Vom Familieneinkommen können je Person im gemeinsamen Haushalt bestimmte Freibeträge abgezogen werden, um schließlich die für die Berechnung der Belastungsgrenze zu berücksichtigenden Bruttoeinnamhmen zu erhalten.
Der Freibetrag für den ersten in dem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten (meist der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner) beträgt 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße *), Dies sind 2023 6.111 Euro. Der Freibetrag je Kind beträgt derzeit (Stand 2023) 8.952 Euro.
Inder von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern werden dabei bei dem Elternteil berücksichtigt, bei dem sie wohnen, unabhängig davon, bei wem die Familienversicherung durchgeführt wird. Selbst versicherte Kinder werden bis zur Volljährigkeit berücksichtigt. Der zumutbare Zuzahlungsanteil ist somit abhängig vom Einkommen und der Familiengröße.
* Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. (In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dabei die Bezugsgröße West bundeseinheitlich.) Rechner ↑ Inhalt ↑ Der Versicherte und seine Familie können die im laufenden Kalenderjahr entstehenden Zuzahlungen erfassen.
- Bei Erreichen der Belastungsgrenze können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen stellen.
- Die Krankenkasse stellt nach Prüfung einen Befreiungsbescheid für den Rest des Jahres aus.
- Ebenso kann auch ein Antrag auf Erstattung von zu viel gezahlten Zuzahlungen aus dem abgelaufenen Jahr eingereicht werden.
So können die über den zumutbaren Zuzahlungsanteil hinausgehenden Zahlungen auch nachträglich zurückgefordert werden. Rechner ↑ Inhalt ↑ Herr und Frau Schmitz haben zwei Kinder und zusammen ein jährliches Arbeitseinkommen von brutto 48.000 Euro. Außerdem erzielen sie aus ihrem Ersparten jährlich Zinsen in Höhe von brutto 2.000 Euro.
Das Familieneinkommen von Familie Schmitz beträgt also 50.000 Euro. Für die Berechnung der jährlich maximal zumutbaren Zuzahlungen, also der Belastungsgrenze kann das Familieneinkommen um die Freibeträge verringert werden: für den Ehepartner um 15 Prozent des jährlichen Bezugswertes 2023, also 6.111 Euro und je Kind um 8.952 Euro (2023).
Somit sind 50.000€ − 24.015€ = 25.985€ das zu berücksichtigende Familieneinkommen. Die Belastungsgrenze beträgt von diesem zu berücksichtigenden Familieneinkommen 2 Prozent, also 519,70 Euro. Familie Schmitz lässt sich in der Apotheke, und beim Arzt jede Zuzahlung quittieren und sammelt alle Belege.
Nach Überschreiten der berechneten Zuzahlungsgrenze in Höhe von 519,70 Euro lässt sie sich von ihrer Krankenkasse einen Befreiungsbescheid ausstellen. Für den Rest des Jahres müssen die Familienmitglieder damit keine weiteren Zuzahlungen leisten. Rechner ↑ Inhalt ↑ Eine geringere Belastungsgrenze von nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt gilt für Versicherte, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind.
Dabei macht es für die Berechnung der Zuzahlung keinen Unterschied, ob eine oder mehrere Versicherte chronisch krank sind. Belastungsgrenze für Zuzahlungen = 1 Prozent der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen Rechner ↑ Inhalt ↑ Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und damit gemäß Gesetz gilt eine Krankheit als schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Es liegt eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 3 oder höher vor. Es liegt ein Grad der Behinderung nach Schwerbehindertenrecht bzw. Versorgungsrecht von mindestens 60 Prozent vor oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Unfallversicherungsrecht von mindestens 60 Prozent. Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
Die Krankenkasse trifft die Entscheidung, ob der Versicherte gemäß dieser Richtlinien schwerwiegend chronisch krank ist. Sobald wiederum die Belastungsgrenze erreicht ist, kann sich die Familie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen durch die Krankenkasse befreien lassen.
Die Befreiung gilt für die gesamte im gemeinsamen Haushalt lebende Familie. Rechner ↑ Inhalt ↑ Ein alleinstehender chronisch kranker Versicherter mit jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt von 10.000 Euro hat je Kalenderjahr Zuzahlungen in Höhe von einem Prozent, also 100 Euro zu entrichten. Wenn seine Zuzahlungen bereits im August diese Belastungsgrenze von 100 Euro erreichen, wird er durch seine Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Daher muss er für einen im November anstehenden Krankenhausaufenthalt keine weiteren Zahlungen leisten. Rechner ↑ Inhalt ↑ Für Versicherte, die
Bürgergeld erhalten oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten oder Personen, bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden oder Sozialhilfeempfänger, bei denen die Gesundheitsversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen wird oder Empfänger von laufenden Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
ist eine günstigere Regelung getroffen worden. Für die Ermittlung der Belastungsgrenze wird als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt lediglich der Regelsatz *) des Haushaltsvorstandes nach der Regelsatzverordnung berücksichtigt.2023 beträgt der Regelsatz 502 Euro monatlich bzw.6.024 Euro je Kalenderjahr.
Bei 1 Prozent Zuzahlung (Chroniker) 60,24 Euro Bei 2 Prozent Zuzahlung (“Normalfall”) 120,48 Euro
Rechner ↑ Inhalt ↑ Wie eingangs erwähnt, wird grundsätzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro erhoben, wobei nie mehr als die Kosten des jeweiligen Mittels zu leisten sind. Im Folgenden werden davon abweichende Zuzahlungsregelungen aufgeführt.
- Rechner ↑ Inhalt ↑ Bei stationärer Behandlung beträgt die Zuzahlung 10 Euro je Kalendertag.
- Stationäre Leistungen erfolgen einerseits als Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, andererseits als Krankenhausbehandlung einschließlich der Anschlussheilbehandlung.
- Bei letzterem ist die Zuzahlung auf 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt.
Rechner ↑ Inhalt ↑ Bei häuslicher Krankenpflege sowie bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten sowie zusätzlich 10 Euro je Verordnung. Die Verordnung von Heilmitteln kann dabei mehrere Anwendungen umfassen. Bei häuslicher Krankenpflege ist die Zuzahlung auf 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt
Was zählt alles zu den Zuzahlungen?
Es werden alle gesetzlichen Zuzahlungen angerechnet, sofern eine gesetzliche Krankenkasse die betreffende Leistung gezahlt hat. Um schnell herauszufinden, ob eine Zuzahlungsbefreiung für Sie sinnvoll ist, nutzen Sie gern unseren Zuzahlungsrechner. Zur Anrechnung für eine Zuzahlungsbefreiung gehören die gesetzlichen Zuzahlungen für ausschließlich diese Leistungsarten:
Arznei- und Verbandmittel Fahrkosten Haushaltshilfe Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen) Hilfsmittel Häusliche Krankenpflege Impfungen Soziotherapie stationäre Behandlung im Krankenhaus stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahmen
Die Zuzahlung wird Ihnen kostenlos quittiert – der Beleg muss immer folgende Daten beinhalten:
Vor- und Nachname der PersonArt der Leistung, zum Beispiel Zuzahlung für KrankengymnastikZuzahlungsbetragDatum der AbgabeBezeichnung des Anbieters, zum Beispiel Stempel der Physiotherapie-Praxis oder der Apotheke
Wenn Sie eine Rechnung über die Zuzahlung einreichen, fügen Sie bitte einen Zahlungsnachweis bei, zum Beispiel eine Quittung oder eine Kopie des Bankkontoauszugs. Nicht für uns bestimmte Angaben können Sie selbstverständlich schwärzen. Den Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.
Wie lange kann man Zuzahlungen zurückfordern?
Allgemeine Verjährungsfrist von vier Jahren – Für die allgemeine Verjährungsfrist von SV-Beitragsansprüchen gilt: Die Verjährung von Ansprüchen auf Sozialversicherungsbeiträge orientiert sich an der Beitragsfälligkeit. Der Sozialversicherungsträger muss Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres geltend machen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Beiträge fällig geworden sind.
Wie lange muss man die 10 € im Krankenhaus bezahlen?
Zuzahlung. Gesetzlich Versicherte Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren zahlen an die Krankenkasse zehn Euro pro Tag für höchstens 28 Aufenthaltstage im Jahr (§39 SGB V, §39 SGB V). Das Krankenhaus rechnet die Zuzahlung direkt mit den gesetzlich Versicherten ab.
Für wen gilt die zuzahlungsbefreiung?
Welches Einkommen zählt bei der Zuzahlungsbefreiung? – Ob die Krankenkasse dem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zustimmt, hängt von der individuellen Belastungsgrenze ab. Diese orientiert sich nicht am eigenen Einkommen, sondern am gesamten Familien-Bruttoeinkommen der Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Damit sind in der Regel der Partner, aber auch familienversicherte Kinder gemeint. Gibt es weitere Angehörige, die den Lebensunterhalt mitbestreiten, wird auch ihr Einkommen bei der Berechnung der Belastungsgrenze herangezogen. Im Gegenzug werden alle Zuzahlungen berücksichtigt, das bedeutet nicht nur die eigenen, sondern beispielsweise auch die des Partners.
Zum Einkommen zählen alle Einnahmen wie das Arbeitsentgelt, Rentenbezüge und Mieteinnahmen. Von dem Gesamtbetrag werden dann Freibeträge abgezogen, die sich am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren und sich daher jährlich ändern können.
Für den Ehepartner gilt 2023 ein Freibetrag von 6.111 Euro, für jedes familienversicherte Kind 8.952 Euro. Eine Zuzahlungsbefreiung erhalten Kassenpatienten dann, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres zwei Prozent des zu berücksichtigen Familien-Einkommens an Zuzahlungen geleistet haben. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent.
Beispiel: Das Jahresbruttoeinkommen des Lebenspartners beträgt 30.000 Euro, das eigene 25.000 Euro. Somit beläuft sich das Familien-Einkommen auf 55.000 Euro. Durch die Freibeträge (6.111 Euro für den Lebenspartner zuzüglich je 8.952 Euro für die beiden Kinder) wird für die Berechnung lediglich ein Einkommen von 30.985 Euro herangezogen.
Haben chronisch Kranke Steuervorteile?
Krankheitskosten, die nicht von Ihrer Krankenkasse oder anderweitig ersetzt werden, können Sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Medikamente, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt.
Wie hoch ist der Freibetrag für Medikamente?
Was ist die zumutbare Belastung? – Für Krankheitskosten, die keinen Bezug zum Beruf haben, ist die zumutbare Belastung der Betrag, bis zu dem der Bürger die Ausgaben für Medikamente, ärztliche Behandlungen und ähnliche Hilfsmittel aus der eigenen Tasche zahlen muss.
Erst beim Überschreiten der zumutbaren Belastung werden die Ausgaben bei der Einkommenssteuer berücksichtigt und der Steuerzahler erhält einen Teil des Geldes zurück. Die Berechnung der zumutbaren Belastung ist in § 33 Einkommenssteuergesetz geregelt. Sie hängt von Familienstand, Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens ab.
Sie beträgt zwischen 1 bis 7 % der Einkünfte. Die genaue Berechnungsmethode steht im Gesetz. Das bayerische Landesamt für Steuern hat einen Rechner entwickelt, um die zumutbare Belastung zu berechnen. Unsere Steuer-Lösung hilft dabei, außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Eigenanteil?
Gibt es einen Unterschied zwischen Zuzahlung und Eigenanteil? – Der sogenannte Eigenanteil wird oft synonym zum Begriff der Zuzahlung verwendet, beschreibt aber noch einmal etwas anderes: In der Krankenversicherung gibt es bei vielen Leistungen ( z.B.
Wer bekommt die medikamentenzuzahlung?
Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimit Versicherte leisten für Arzneimittel eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro des Apothekenabgabepreises. Es sind jedoch nicht mehr als die Kosten des jeweiligen Mittels zu entrichten.
sorgen dafür, dass kranke und behinderte Menschen die medizinische Versorgung in vollem Umfang erhalten und durch die gesetzlichen Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden. Arzneimittel, für die ein festgesetzt ist, kann der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) von der Zuzahlung freistellen, wenn der Preis des Arzneimittels um mindestens 30 Prozent niedriger als der jeweils gültige Festbetrag ist und wenn hieraus Einsparungen zu erwarten sind.
Ein genereller Anspruch auf eine zuzahlungsbefreite Arzneimittelversorgung besteht jedoch nicht. Der veröffentlicht die aktuellen Zuzahlungsfreistellungsgrenzen regelmäßig auf seiner Internet-Seite. Pharmazeutische Unternehmen entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie ihre Preise an die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen anpassen.
Viele Versicherte bevorzugen zuzahlungsfreie Arzneimittel, sodass für pharmazeutische Unternehmen ein Anreiz besteht, Arzneimittel nicht teurer als die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen anzubieten. Preismeldungen sind regelmäßig zum 1. und 15. eines Monats möglich. Zu diesen Stichtagen können Arzneimittel zuzahlungsfrei werden.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen veröffentlicht die und aktualisiert diese regelmäßig. Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände veröffentlicht regelmäßig eine solche Liste. Krankenkassen haben zusätzlich die Möglichkeit, die Zuzahlung für weitere Arzneimittel zu halbieren oder zu erlassen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenkasse mit dem pharmazeutischen Unternehmen einen Rabattvertrag für das Arzneimittel geschlossen hat, durch den insgesamt Einsparungen für die Beitragszahler erreicht werden. Diese Möglichkeit wird von den Krankenkassen ergänzend genutzt. Patientinnen und Patienten können sich bei einer Ärztin bzw.
einem Arzt ihres Vertrauens oder in einer Apotheke darüber informieren, welche Möglichkeiten zur Versorgung mit zuzahlungsfreien Arzneimitteln bestehen. Jede Apotheke hat in ihrer Software alle aktuellen Informationen über zuzahlungsfreie Arzneimittel.
Was kann man mit Befreiungskarte machen?
Chroniker-Befreiungskarte – Mit der Chroniker-Befreiungskarte können chronisch Kranke bei Zuzahlungen sparen. Denn wer chronisch krank ist, muss nicht unbegrenzt Eigenanteile zahlen. Es gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
- Die Chroniker-Befreiungskarte ermöglicht es, den Höchstbetrag für Eigenanteile im Voraus zu bezahlen.
- Für das entsprechende Kalenderjahr fallen dann darüber hinaus keine Zuzahlungen mehr an.
- Die Befreiungskarte hat den Vorteil, dass Zuzahlungen die über der Belastungsgrenze liegen, nicht erst von Versicherten selbst vorgestreckt werden müssen.
Befreiungskarte gilt nicht nur für Chroniker Vor allem für chronisch Kranke ist das Beantragen einer Befreiungskarte sinnvoll. Denn bei ihnen ist oft bereits im voraus absehbar, dass die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten werden wird. Das Befreiungskärtchen für die Zuzahlungen ist aber nicht auf chronisch Kranke beschränkt.
- Auch andere Versicherte können sie erhalten.
- Die Befreiungskarte kann im laufenden Kalenderjahr beantragt werden.
- Die dann errechnete Belastungsgrenze gilt jedoch nur unter Vorbehalt.
- Die endgültige Belastungsgrenze ergibt sich erst am Ende des Kalenderjahres und entsprechend können dann Rück- oder Nachzahlungen auf den Versicherten zukommen.
Die gesetzliche Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent oder im Falle einer nachgewiesenen chronischen Erkrankung bei einem Prozent des Bruttoeinkommens. Eine Befreiungskarte wird von vielen Krankenkassen angeboten. Das Verfahren ist dabei meist ähnlich: Zunächst muss die individuelle Belastungsgrenze errechnet werden.
Was kostet eine Medikamentenbefreiung?
Medikamente kaufen: Wie Sie unnötige Zuzahlungen vermeiden – Stellt der Arzt für ein verschreibungspflichtiges Medikament ein Rezept aus, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Allerdings müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung leisten.
Diese beläuft sich auf rund zehn Prozent des Arzneimittelpreises. Ausnahmen gelten nur bei Medikamenten, die besonders günstig oder eher teuer sind. So liegt der Eigenanteil immer bei mindestens fünf Euro, maximal jedoch bei zehn Euro. Auch für Medikamente, die weniger als fünf Euro kosten, gibt es eine Sonderregelung: In diesem Fall muss der Patient die Kosten alleine tragen.
Stehen mehrere Arzneimittel auf dem Rezept, müssen Patienten die Zuzahlung für jedes Medikament einzeln leisten. Zudem müssen rezeptfreie Medikamente immer aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
Was zählt zur Medikamenten Befreiung?
Arzneimittel in der Apotheke: Zuzahlungsbefreiung für 2021 jetzt prüfen Etwa 5,8 Millionen gesetzlich Krankenversicherte sind derzeit in Deutschland von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit. Sie sollten jetzt einen Antrag auf Befreiung auch für das Kalenderjahr 2021 bei ihrer Krankenkasse stellen.
- Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen (z.B.
- Eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B.
- Auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten.
- Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge angerechnet werden.
Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit. Mit dem Zuzahlungsrechner für das Jahr 2021 auf dem Gesundheitsportal lässt sich schnell ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird.
- Ein Beispiel: Ein älteres Ehepaar, dessen Kinder schon lange aus dem Haus sind und selbst Familien gegründet haben, haben zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro, demnach 36.000 Euro pro Jahr.
- Nach Abzug des Freibetrages von 5.922 Euro für den Ehemann ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 30.078 Euro.
Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss das Paar zwar bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent (300,78 Euro) zuzahlen, ist darüber hinaus jedoch von allen Zuzahlungen befreit. Eine schon zum Jahresbeginn 2021 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein, denn gesetzliche Zuzahlungen fallen zum Beispiel auch bei häuslicher Krankenpflege oder stationären Aufenthalten an.
Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.
: Arzneimittel in der Apotheke: Zuzahlungsbefreiung für 2021 jetzt prüfen