Wer offene Rechnungen nicht mehr begleichen kann, ist zahlungsunfähig und kann Privatinsolvenz anmelden. Werden alle damit verbundenen Voraussetzungen und Pflichten erfüllt, steht am Ende der Privatinsolvenz die Schuldenfreiheit – seit 2020 ist dies schon innerhalb von 3 Jahren möglich.
Welche Schulden bleiben nach der Privatinsolvenz?
Was passiert mit den noch offenen Forderungen Ihrer Gläubiger? – Mit dem Erhalt der Restschuldbefreiung (§ 300 InsO) sind Sie von allen Ihren Schulden gegenüber Ihren Gläubigern befreit, Ausgenommen sind nur Forderungen, die aus einer verbotenen Handlung resultieren, wie beispielsweise Geldstrafen oder hinterzogene Steuern (§ 302 Nr.1 InsO).
- Auch Bürgschaften, die Dritte für Sie übernommen haben, bleiben weiterhin bestehen.
- Die Restschuldbefreiung betrifft nur Forderungen von Gläubigern, die bereits vor dem Insolvenzverfahren bestanden haben,
- Verlangt einer dieser Gläubiger, dass Sie eine noch offene Forderung bezahlen, müssen Sie darauf nicht reagieren.
Um zu beweisen, dass der Gläubiger keine Ansprüche Ihnen gegenüber mehr hat, können Sie ihm den Beschluss des Amtsgerichts zukommen lassen. Sollte der Gläubiger mit Gericht drohen, müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen. Sie sind von Ihrer Restschuld befreit und der Gläubiger kann seine Forderung nicht durchsetzen.
Welche Schulden nicht in Privatinsolvenz?
Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und Forderungen aus zinslosen Darlehen. Nach § 302 Nr.2 – 3 InsO werden Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder sowie Forderungen aus zinslosen Darlehen (Stundung Ihrer Gerichtskosten) ebenso nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Wird bei Privatinsolvenz das Konto gesperrt?
Auswirkungen von Schulden auf die Bankverbindung – Die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank ist dadurch gekennzeichnet, dass gegenseitig mal die eine mal die andere Seite Schulden gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner hat. Hat der Kunde ein Guthaben auf seinem Konto, schuldet die Bank ihm das Guthaben.
- Ist das Konto des Kunden im Minus, schuldet er der Bank die Rückzahlung des Minusbetrages.
- Daraus ergibt sich, dass Schulden alleine zunächst ohne Einfluss auf die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank sind.
- Was ändert sich, wenn der Bankkunde insolvent wird? Die Auswirkungen sind abhängig von den zu betrachtenden Zeitpunkten sowie von dem jeweiligen Vertragstyp.
So unterscheidet man zwischen dem allgemeinen Bankvertrag, der als Rahmenvertrag die Geschäftsbeziehung trägt, sowie den einzelnen Verträgen für Giro- oder Kontokorrentkonten sowie allgemein den ansonsten bestehenden Darlehensverträgen (Konsumentenkredite, Immobiliendarlehensverträge, etc.).
Vom zeitlichen Standpunkt aus betrachtet ist der erste Zeitpunkt derjenige, in dem der Kunde merkt, dass er insolvent ist. Dieser Zeitpunkt tritt jedoch in der Regel nicht nach außen und hat auch keine Auswirkung auf die Geschäftsbeziehung. Auch der nachfolgende Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung ist zunächst noch für die Geschäftsbeziehung unerheblich, da auch eine Antragstellung nicht im Rechtsverkehr nach außen tritt.
Der Zeitpunkt der Antragstellung kann aber natürlich später Auswirkungen haben, sofern eine Anfechtung von Verfügungen in Betracht kommt. In dem Zeitraum zwischen der Insolvenzantragstellung und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt erst dann eine Veränderung in der Geschäftsbeziehung ein, wenn ein so genanntes Verfügungsverbot erlassen oder eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wird.
- Beides würde veröffentlicht und damit auch im Rechtsverkehr bekannt werden.
- Bei einem Verfügungsverbot kann der Schuldner (wie der Name schon sagt) nicht mehr über sein Konto verfügen.
- Tut er dies trotzdem, sind alle Verfügungen des Schuldners unwirksam.
- Die Bank ist dann verpflichtet, den Saldo auf den Tag der Anordnung des Verfügungsverbotes festzuschreiben.
Der allgemeine Bankvertrag bleibt jedoch auch in diesem Zeitraum bestehen. Auch die allgemeinen Darlehensverträge bleiben zunächst einmal unberührt, wobei jedoch auch hier Verfügungen seitens des Schuldners anfechtbar sein können. Der letztendlich maßgebliche Zeitpunkt, ab dem sich die Geschäftsbeziehungen zur Bank dann grundlegend verändern, ist der Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsbefugnis über die bestehenden Bankkonten auf den Insolvenzverwalter über. Sollte zuvor kein Verfügungsverbot ausgesprochen worden sein, so wird spätestens jetzt der Saldo der Bankkonten festgeschrieben. Über Guthaben kann der Schuldner nun nicht mehr verfügen.
Mit Ausnahme der Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt der Insolvenzverwalter bestehende Guthaben auf dem Konto/auf den Konten der Insolvenzmasse zu. Für Schuldner ist es daher immens wichtig, ein P-Konto zu haben, auf dem das Guthaben bestehen bleibt, da sie ansonsten mit Insolvenzeröffnung buchstäblich mit “leeren Taschen” dastehen.
Je nachdem, an welchem Tag des Monats die Insolvenz eröffnet wird, kann dies äußerst negative Konsequenzen haben, z.B. wenn die laufende Miete nicht bezahlt werden kann. Bei Darlehensverträgen wandelt sich der noch offene Rückzahlungsbetrag aus dem Darlehen zu einer Insolvenzforderung, die die Bank zur Tabelle anmelden muss.
Mit einer wichtigen Ausnahme: Hat die Bank eine Sicherheit wie z.B. eine Grundschuld auf einer Immobilie, eine Bürgschaft oder eine Sicherungsübereignung an einer beweglichen Sache (z.B. Kfz) für die Rückzahlung erhalten, kann sie sich daran schadlos halten und darf nur die nach Verwertung der Sicherheit noch offene Restschuld zur Insolvenztabelle anmelden.
Was kann alles gepfändet werden wenn ich Privatinsolvenz anmelden muss?
Was passiert in der Insolvenz mit meinem Auto? – Grundsätzlich kann das Auto gepfändet werden. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen: Wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er selbst oder der Ehepartner dass Auto für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt, ist das Auto nicht pfändbar.
Aber Achtung: es reicht nicht aus zu behaupten, das Sie mit dem Auto zur Arbeit fahren. Sie müssen nachweisen, dass es Ihnen nicht möglich ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, z.B. weil Sie in einer ländlichen Gegend wohnen oder in Schichten arbeiten. Die Nachweispflicht liegt beim Schuldner. Sollten Sie Taxifahrer oder Außendienstmitarbeiter sein, fällt der Nachweis nicht schwer.
Ohne Auto könnten Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben und somit ist das Auto auch nicht pfändbar. Dies gilt natürlich auch für andere Gegenstände, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit benötigen.
Ihr Auto gehört im Falle einer Insolvenz zur Insolvenzmasse und kann gepfändet werden.
: Pfändung von Sachwerten und Vermögenswerten. Was darf, kann und wird gepfändet?
Kann man einfach so Privatinsolvenz anmelden?
Was sind die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz? – Um Privatinsolvenz anmelden zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Mit dem aktuellen Einkommen lassen sich die Schulden nicht begleichen. Der Schuldner ist eine Privatperson. Ehemalige Selbstständige haben nicht mehr als 19 Gläubiger, die offene Forderungen eintreiben,
Sind Sie nach einer Insolvenz erneut zahlungsunfähig, müssen Sie eine Sperrfrist von 10 Jahren einhalten, bevor Sie erneut Privatinsolvenz beantragen dürfen.
Was darf man während Privatinsolvenz?
Was darf ich trotz Privatinsolvenz behalten? Als Schuldnerin oder Schuldner dürfen Sie unter anderem Haushaltsgegenstände, Möbel und Kleidung behalten. Ein Auto nur dann, wenn es zwingend zur Ausübung eines Berufs nötig ist.
Was ist von Privatinsolvenz ausgeschlossen?
Welche Schulden bleiben auch nach einer Privatinsolvenz weiterhin bestehen? Welche Schulden bleiben auch nach einer Privatinsolvenz weiterhin bestehen? Ein kurzer Überblick über von der Insolvenz ausgenommener Schulden Nicht alle Schulden können durch eine Privatinsolvenz beseitigt werden.
Es gibt verschieden Arten von Schulden, welche trotz Privatinsolvenz und im Rahmen dessen erteilter Restschuldbefreiung weiterhin von dem jeweiligen Gläubiger nach Abschluss der Privatinsolvenz weiterhin gegenüber de, Schuldner geltend gemacht werden können. Welche Schulden konkret von einer Privatinsolvenz ausgenommenen sind, ist in § 302 InsO geregelt.1.
Verbindlichkeit vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung Eine Fallgruppe von ausgenommenen Schuldner sind Verbindlichkeiten aus sogenannter vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. Der häufigste Fall einer solchen unerlaubten Handlung ist der sogenannte Eingehungsbetrug, also z.B.
- Eine Warenbestellung im Internet, welche der Schuldner nicht bezahlt hat und ihm im Nachhinein nachgewiesen werden kann, dass er bei der Bestellung nicht in der Lage war diese zu bezahlen.
- Weitere Beispiele sind der Abschluss von (Verbraucher-)Kreditverträgen, bei denen dem Schuldner ebenfalls nachgewiesen werden kann, dass schon bei Vertragsschluss klar war, dass er den Kreditvertrag nicht wird erfüllen können.
Eine weiteres Beispiel ist der Abschluss eines Wohnungsmietvertrages, wenn der Schuldner nachgewiesen werden kann, dass schon bei Abschluss des Vertrages klar war, dass er die Miete nicht dauerhaft wird bezahlen können. Praxisrelevant ist zudem die Haftung von Geschäftsführern einer insolventen GmbH.
- Häufig sind bei einer insolventen Gesellschaften die Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig bezahlt worden.
- Die Nichtabführung des hierin enthaltenen Arbeitnehmeranteils ist in aller Regel strafbar, sodass der Geschäftsführer für diese Rückstände zumeist auch persönlich haftet.
- Dies gilt im Übrigen auch für unbezahlte Lohnsteuer.
Weiterhin bestehen gegenüber dem Geschäftsführer regelmäßig Ansprüche aus Insolvenzverschleppung, wenn dieser nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag für die Gesellschaft gestellt hat. Auch solche Verbindlichkeiten sind regelmäßig nicht von einer Privatinsolvenz erfasst und können daher von dem jeweiligen Gläubiger, zumeist dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft, auch nach erteilter Restschuldbefreiung ggü.
- Dem Geschäftsführer geltend gemacht werden.2.
- Vorsätzlich nicht gewährter gesetzlicher Unterhalt Eine weitere Fallgruppe ist rückständiger gesetzlicher Unterhalt, sofern der Schuldner diesen Unterhalt vorsätzlich nicht gewährt hat.
- Eine bloße Nichtzahlung reicht hierfür allerdings nicht aus.
- Vielmehr muss der Schuldner den Unterhalt vorsätzlich nicht geleistet haben.
Ein Vorsatz kann allerdings bspw. dann entfallen, wenn der Schuldner nachweislich wirtschaftlich nicht dazu in der Lage war, Unterhaltszahlungen zu leisten, bspw. wg. fortwährender Arbeitslosigkeit.3. Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis Weiterhin sind Schulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wegen derer der Schuldner wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
4. Geldstrafen Ebenfalls von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind Geldstrafen, also insbesondere Geldbußen, Ordnungsgelder sowie Zwangsgelder, ebenso auch entsprechende Verpflichtungen zu einer Geldzahlung als Nebenfolgen einer Straftat. Geltendmachung erforderlich Voraussetzung dafür, dass die nach § 302 InsO ausgenommenen Forderungen von einer Privatinsolvenz nicht erfasst werden, ist zunächst einmal, dass diese Forderungen überhaupt von dem jeweiligen Gläubiger bei dem betroffenen Schuldner zur Insolvenztabelle angemeldet werden.Weiterhin muss der Gläubiger ausdrücklich geltend machen, dass die Forderung mit dem Merkmal der unerlaubten Handlung angemeldet werden und dies auch entsprechend darlegen.
Sofern eine unerlaubte Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet wird, ist das zuständige Insolvenzgericht dazu verpflichtet, den Schuldner darauf hinzuweisen und ihn entsprechend über seine Rechte zu belehren. Sofern ein Schuldner ein solches Schreiben vom Gericht erhalten sollte, ist ihm dringend anzuraten, einen insolvenzrechtlich versierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um prüfen zu lassen, ob und welche Erfolgsaussichten im Rahmen eines Widerspruchs bestehen.
Sofern der Schuldner hingegen nicht tätig wird und die Widerspruchsfrist verstreichen lässt, wird die Forderung in aller Regel mit dem Merkmal der unerlaubten Handlung festgestellt, sofern die Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt und das Merkmal der unerlaubten Handlung auch ausreichend dargelegt ist.
Die Folge ist dann, dass dieser Gläubiger auch nach erteilter Restschuldbefreiung seine Forderung weiterhin gegen den Schuldner geltend machen kann. Hinweis: Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte Materie.
Kann jeder in die Privatinsolvenz?
Die Anmeldung der Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz steht allen Personengruppen offen. Grundsätzlich dient das Insolvenzverfahren der Entschuldung des jeweiligen Antragstellers. Es soll eine neue, schuldenfreie Zukunftsperspektive geschaffen werden.