Es gibt unterschiedliche Wege, einen Antrag zu stellen. Der schnellste Weg ist über ” Meine TK “. Wenn Sie einen Antrag für Ihr neugeborenes Kind stellen, ist dies erst nach der Geburt möglich, da die Familienversicherung mit dem Geburtsdatum beginnt. Bitte reichen Sie zusätzlich die Geburtsbescheinigung mit ein.
Online: Mit einem Einmal-Kennwort können Sie den Antrag online ausfüllen, ohne sich für “Meine TK” zu registrieren, Das Einmal-Kennwort können Sie telefonisch unter 0800 – 285 85 85 anfordern, es kommt dann per Post. Per Post: Laden Sie den TK-Antrag auf Familienversicherung (PDF, 984 kB ) runter und schicken ihn uns ausgefüllt und unterschrieben zurück (Rücksendeadresse steht auf dem Antrag). Per Mail: Das ist leider nicht möglich, denn der Antrag muss Ihnen zweifelsfrei zugeordnet werden können und sicher übermittelt werden. Das geht nur per Post oder über Meine TK.
Wann muss man Familienversicherung beantragen?
Welche Altersgrenzen musst Du beachten? – Kinder können bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben, sofern sie noch nicht arbeiten. Sollten die Kinder ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Bezahlung aufnehmen, verlängert sich die kostenfreie Mitversicherung bis zum 25.
Lebensjahr, Für die Dauer des Engagements im Bundesfreiwilligendienst oder während eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ) müssen sie sich selbst versichern. Die Familienversicherung ist für die Dauer des Engagements ausgeschlossen. Die Familienversicherung kann über das 25.
Lebensjahr hinaus um zwölf Monate verlängert werden, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch folgende Dienste unterbrochen oder verzögert wird:
- freiwilliger Wehrdienst,
- Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst oder ein vergleichbarer anerkannter Freiwilligendienst,
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer.
Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, allein ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können ohne Altersbegrenzung familienversichert sein.
Bis wann kann ich in die Familienversicherung?
Familienportal des Bundes Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern. In der Familienversicherung können Sie Familienangehörige mitversichern, wenn diese
einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,nicht selbst versichert sind,nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind,nicht hauptberuflich selbstständig sind undkein über einer bestimmten Grenze liegendes regelmäßiges Gesamteinkommen haben.
Weitere Informationen erhalten Sie beim, Wer ist familienversichert? Familienversichert sind Kinder, Pflegekinder, Adoptionspflegekinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, aber auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Wie lange ist die Familienversicherung möglich? Sie können Ihre Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Adoptionskinder zunächst nur bis zur Vollendung des 18.
- Lebensjahres beitragsfrei familienversichern.
- Die Familienversicherung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18.
- Lebensjahr hinaus weiter geführt werden, insbesondere wenn das Kind nicht erwerbstätig ist (bis zur Vollendung des 23.
- Lebensjahres) oder wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres). Kinder mit einer Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, sind ohne Altersgrenze familienversichert. Wann ist die Familienversicherung nicht möglich? Die beitragsfreie Mitversicherung Ihres Kindes ist ausgeschlossen, wenn:
Ihr mit dem Kind verwandter Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist,der Ehe- oder Lebenspartner der Hauptverdiener ist undsein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Die aktuelle Versicherungspflichtgrenze finden Sie auf .
Die Familienversicherung Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ist ausgeschlossen
während des Mutterschutzes beziehungsweise während der Elternzeit, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner vor dieser Zeit aufgrund einer Versicherungspflicht selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse oder Pflegeversicherung war. Er bleibt dann selbst Mitglied.Oder wenn dieser vor dem Mutterschutz beziehungsweise der Elternzeit nicht gesetzlich krankenversichert oder pflegeversichert ist.
Sind Sie und Ihr Ehepartner bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert, so können Sie wählen, bei welchem Elternteil Ihr Kind mitversichert sein soll. : Familienportal des Bundes
Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung?
Alters- und Einkommensgrenzen –
Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die nachfolgend genannten Einkommensgrenzen. Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Kinder, die studieren, noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich. Bei geleistetem Wehr- und Zivildienst sowie Freiwilligendienst kann sich die Altersgrenze nach hinten bis zum Ende der Dienstzeit (maximal um 12 Monate) verschieben. Kindern mit Behinderung steht die Familienversicherung zeitlich unbegrenzt offen, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Weitere Voraussetzung: Die Familienversicherung hat bereits bestanden, als die Behinderung eintrat. Die Behinderung muss mindestens sechs Monate vorliegen.
Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 485 Euro (gilt für 2023) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 520 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollte ihr Arbeitsentgelt über 485 und noch unter 520 Euro liegen, ist eine Familienversicherung als Ausnahmeregelung für geringfügig Beschäftigte möglich. Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt. Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten. Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Wie melde ich Familienversicherung an?
Das versicherte Mitglied muss dafür den Angehörigen lediglich bei seiner Krankenkasse anmelden. Der Angehörige bekommt eine eigene Krankenkassenkarte und kann damit die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen. Eine Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht.
Wie hoch darf das Einkommen bei Familienversicherung sein?
Jedes Familienmitglied darf maximal 485 Euro (2023) monatlich verdienen. Sobald das Einkommen höher liegt, muss es sich selbst versichern. Ausnahmen bilden kurzfristige Beschäftigungen, die auf maximal drei Monate befristet sind beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, sowie Minijobs,
Bei welchem Elternteil muss das Kind krankenversichert werden?
Kinder versichern – Je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Kindern.
Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die Private Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind nicht möglich.Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen. Einige Unternehmen bieten einen Versicherungsschutz ab Geburt auch dann an, wenn die Eltern nicht bei ihnen versichert sind. In diesem Fall erfolgt die übliche Gesundheitsprüfung.Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2023: 66.600 Euro). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet (bzw. besteht keine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), gilt diese Einschränkung nicht.Beamte erhalten für leibliche und adoptierte Kinder Beihilfe, die sie mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen können.
Die Private Krankenversicherung nimmt ein neugeborenes Kind zu erleichterten Bedingungen auf. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen eines Kindes gibt es deshalb weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse.
Wenn das Kind zur Welt kommt, muss ein Elternteil schon mindestens drei Monate lang bei dem Unternehmen privat krankenversichert sein, bei dem auch das Kind versichert werden soll.Der Aufnahmeantrag für das Kind muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt werden. Die Versicherung erfolgt dann rückwirkend.
Wenn Versicherte für ihr Kind einen höherwertigen Versicherungsschutz als für sich selbst abschließen (beispielsweise Ein- statt Zweibettzimmer), ist für diese Mehrversicherung eine Risikoprüfung notwendig. Bei adoptierten Kindern gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen, allerdings darf der Versicherer im Falle eines erhöhten Risikos einen Zuschlag verlangen.
Ist eine Familienversicherung günstiger?
Wann ist eine Familienversicherung sinnvoll? – Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in vielen Fällen günstiger als die freiwillige private Krankenversicherung. Insbesondere dann, wenn ein Elternteil für die Kinderbetreuung beruflich zurücktritt und vorübergehend auf einen Teil der eigenen Einkünfte verzichtet.
Auch während des Bezuges von Mutterschaftsgeld/Elterngeld bleibt die Mitgliedschaft in der GKV weiterhin erhalten (bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beitragsfrei und bei freiwillig Versicherten ist die betroffene Leistung beitragsfrei). Die Möglichkeit einer Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht.
Dort müssen alle Familienangehörigen beitragspflichtig selbst versichert werden.
Wie kann ich meine Frau Mitversichern?
2. Lebensgefährtin/Lebensgefährte – Als Angehöriger gilt auch eine mit dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm in Hausgemeinschaft lebt und ihm seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn ein/e im gemeinsamen Haushalt lebende/r arbeitsfähige/r Ehegattin/Ehegatte nicht vorhanden ist.
Kann man sich über sein Partner versichern lassen?
Mit oder ohne Einkommen Add a header to begin generating the table of contents Beiträge für Hausmann/frau mit zwei Kindern und einer Nebentätigkeit Für einen Hausmann mit zwei Kindern und einer Nebentätigkeit setzt sich der Beitrag in der Pflichtversicherung wie folgt zusammen:
Der monatliche Verdienst von 600 Euro reduziert sich durch die Regelung zum Übergangsbereich auf ein fiktives beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von 509,80 Euro. Auf Basis dessen fallen als Sockelbeitrag 30,64 Euro an. Der Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse beläuft sich auf 1 Prozent, wodurch 2,10 Euro hinzukommen.
Beiträge für Hausmann/frau in der freiwilligen GKV Als freiwillig Versicherter in der GKV gestaltet sich die Beitragsberechnung anders:
Da der Mann kein Einkommen hat, wird der Beitrag anhand des Mindesteinkommens von 1.096,67 Euro berechnet, sodass als Sockelbeitrag 160,11 Euro (14,6 Prozent) fällig werden. Als Zusatzbeitrag (1 Prozent) kommen 10,97 Euro hinzu. Seine Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung (400 Euro im Monat) sind bereits durch das angenommene Mindesteinkommen einberechnet.
Demnach ergibt sich ein deutlich höherer Beitrag von 171,08 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Der Pflegebeitrag kommt dabei noch hinzu.
Beitragsberechnung | Abhängig vom Alter und Gesundheitszustand | Prozentualer Anteil vom Einkommen | Prozentualer Anteil vom Einkommen (Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro) |
Krankenversicherungsbeitrag (ohne Pflegeversicherung) | Ab 230,25 Euro im Monat (ohne Beihilfe)* Für beihilfeberechtigte Personen ab 125,92 Euro im Monat* | 42,27 Euro im Monat (bei einem Gesamteinkommen von 700 Euro brutto und 0,9 Prozent Zusatzbeitrag) | 169,98 Euro im Monat (auf Basis des Mindesteinkommens und inklusive 0,9 Prozent Zusatzbeitrag) |
Zuschuss | Beihilfe nur für Ehepartner von Beamten | Mindestens 50 Prozent des gesamten Kassenbeitrags | Nein |
Arzt- und Klinikwahl | Frei wählbar | Arzt mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik | Arzt mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik |
Leistungen | Individuell wählbar | Gesetzlich vorgeschrieben | Gesetzlich vorgeschrieben |
Medikamente | Volle Kostenerstattung | Kostenerstattung nur für verschreibungspflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 Euro | Kostenerstattung nur für verschreibungspflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 Euro |
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Wie sind Ehepartner krankenversichert? Ehepartner haben mehrere Möglichkeiten für ihre Krankenversicherung: Verdienen sie mehr als 450€ im Monat, müssen sie sich selbstständig über eine gesetzliche Krankenversicherung absichern. Verdienen sie weniger oder haben sogar gar kein Einkommen, können sie sich kostenlos über die Familienversicherung ihres Partners mitversichern.
- Ist der Partner in der privaten Krankenversicherung, können Ehepartner auch in die PKV eintreten.
- Davon profitieren vor allem Ehepartner von Beamten.
- Dürfen Ehepartner in die kostenlose Familienversicherung? Ehepartner dürfen kostenlos in die Familienversicherung ihres Partners eintreten.
- Dafür darf ihr Einkommen allerdings nicht die Schwelle von 450 Euro / Monat überschreiten.
Andernfalls müssen sie sich eigenständig krankenversichern. Private Krankenversicherung: Welche Voraussetzungen gelten für Ehepartner? Um sich als Ehepartner privat krankenversichern zu können, darf das eigene Einkommen nicht höher als 450 Euro/Monat sein.
- Ist Ihr Partner verbeamtet, besteht für Sie Anspruch auf bis zu 70 Prozent Beihilfe – allerdings nur, wenn das Einkommen nicht allzu hoch ist.
- Jedes Bundesland hat hierfür Verdienstgrenzen festgelegt.
- Mein Ehepartner oder Lebenspartner ist privat versichert.
- Gibt es Besonderheiten für die Berechnung meines Beitrags? Es gibt nur in einem Fall Besonderheiten bei der Beitragsberechnung: wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind.
Dann wird das Einkommen des privat versicherten Partners unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung berücksichtigt. Verdienen Sie allerdings mehr als Ihr Partner oder mindestens 2.418,75 Euro/Monat, erfolgt keine Anrechnung. Kann ich meinen Ehepartner und meine Kinder mit in der PKV versichern? Sind Sie als Hauptverdiener in der privaten Krankenversicherung versichert, können auch Ihre Kinder so versichert werden.
Sie brauchen aber einen eigenständigen Vertrag. Ihr Ehepartner kann nur dann in die PKV, wenn dieser weniger als 450 Euro im Monat verdient oder nicht sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Welche Krankenversicherung gilt für Ehepartner? Welche Krankenversicherung für den Ehepartner gilt, hängt vom Einkommen ab.
Ist er sozialversicherungspflichtig angestellt, ist der PKV-Wechsel ab einem Jahreseinkommen von 64.350 Euro möglich. Wenn er nichts oder geringfügig verdient, kann er sich ebenfalls privat versichern. Alternativ steht die gesetzliche Krankenversicherung bereit – entweder als kostenlose Familienversicherung oder als freiwillige Versicherung.
Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Ehepartner und Kinder? Sind Ehepartner und Kinder privat versichert, haben sie nur dann Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, wenn dieser noch nicht ausgeschöpft ist. Gibt der Arbeitgeber beispielsweise 250 Euro zu den eigenen PKV-Kosten hinzu, bleiben vom maximalen Zuschuss noch 130 Euro übrig, die für die Versicherungskosten der Familie aufgewendet werden können.
Gibt es in der PKV besondere Regelungen für Ehe- oder Lebenspartner? In der PKV gelten besondere Regelungen für Ehe- oder Lebenspartner, die im sogenannten Standardtarif versichert sind. Dort ist die Summe auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt (706,28 Euro).
Ehe- und Lebenspartner zahlen dagegen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags (1.059,62 Euro), wenn ihr Gesamteinkommen unter 58.050 Euro/Jahr liegt Welche Krankenversicherung bei ausländischem Ehepartner? Hat der ausländische Ehepartner kein oder nur ein geringfügiges Einkommen, kann er über die Familienversicherung des Partners gesetzlich mitversichert werden.
Ist der Partner privat versichert, ist nur die private Krankenversicherung oder die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Im Vergleich zur Familienversicherung sind diese aber nicht kostenlos. Haben Ehepartner eines Beamten ebenfalls Anrecht auf Beihilfe in der privaten Krankenversicherung? Ehepartner eines Beamten haben Anrecht auf die Beihilfe in der privaten Krankenversicherung von bis zu 70 Prozent.
Es gelten allerdings bestimmte Einkommensgrenzen, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Ehepartner von Beamten des Bundes dürfen beispielsweise im zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung für die PKV nicht mehr als 17.000 Euro verdient haben. Was kostet eine private Krankenversicherung für Ehepartner? Die Kosten der privaten Krankenversicherung für Ehepartner lassen sich nicht pauschal bestimmen.
Denn sie hängen vom Alter, vom Gesundheitszustand und von den gewünschten Leistungen ab. Besteht ein Beihilfeanspruch, sind die Beiträge deutlich niedriger als ohne Anspruch. Welche Leistungen bietet eine private Krankenversicherung für Ehepartner? Welche Leistungen die private Krankenversicherung Ehepartnern bietet, entscheiden die künftig Privatversicherten selbst.
- Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der für alle Mitglieder nahezu die gleichen Leistungen gelten, legen Privatpatienten ihren Leistungsumfang eigenständig fest.
- Wer beispielsweise Wert auf hohe Zahnleistungen legt, wählt einfach einen entsprechenden Tarif.
- Önnen Ehepartner ihre PKV frei wählen oder müssen Sie zum gleichen Anbieter? Erfolgt der Wechsel in die private Krankenversicherung über die sogenannte Ehegattennachversicherung, muss der Tarif dem des Partners gleichen.
Bei der Nachversicherung gelten die PKV-Leistungen sofort, es entfallen die sonst üblichen Wartezeiten. Sie ist nur binnen zwei Monate nach der Heirat möglich und wenn der Ehepartner kein Einkommen hat. Hausfrauen und Hausmänner: Familienversicherung oder eigene private Krankenversicherung? Für Hausfrauen und Hausmänner ist die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung nur möglich, wenn der Ehepartner dort versichert ist.
Ist der Partner Privatpatient, bleibt die freiwillige gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Welche davon besser ist, hängt davon ab, wie hoch das Leistungsniveau und der Preis sein sollen. Wieviel darf ein Ehepartner in der PKV verdienen? Es gibt zwei wichtige Verdienstgrenzen für Ehepartner in der PKV: Entweder bleibt das Einkommen unter der Minijobgrenze von 450 Euro/Monat.
Oder das Einkommen muss bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung über 64.350 Euro/Jahr liegen, damit der Wechsel in die PKV überhaupt möglich ist. Private Krankenversicherung für Hausfrauen: Wie notwendig ist die Absicherung? In Deutschland gilt die Versicherungspflicht – Jeder muss also krankenversichert sein.
- Ist der arbeitende Partner privat versichert, können sich Hausfrauen auch für die private Krankenversicherung entscheiden.
- Diese kann im Vergleich zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung günstiger sein.
- Sicher ist, dass die PKV ein höheres Leistungsniveau bietet.
- Private Krankenversicherung nach Scheidung – Brauchen Ehefrau/-mann und Kinder neue Versicherer? Endet eine Ehe in Scheidung, behalten die ehemaligen Partner und Kinder ihre Versicherung bei.
Sie müssen sich also keinen neuen Versicherer suchen. Bei Beamten muss allerdings beachtet werden, dass nach der Scheidung die Beihilfe für die nicht-verbeamtete Person wegfällt. Die PKV wird deutlich teurer, sodass sich gegebenenfalls ein Wechsel lohnt.
- Rankenversicherung als Ehepartner ohne Einkommen – wer zahlt die Beiträge? Ist der arbeitende Ehepartner gesetzlich versichert, gilt für den Partner ohne Einkommen die kostenlose Familienversicherung.
- In der privaten Krankenversicherung müssen die Beiträge für das Ehepaar aus dem gemeinsamen Einkommen gezahlt werden.
Reicht dieses nicht aus, kann der arbeitslose Partner ALG II beantragen. Seine PKV-Kosten übernimmt dann das Jobcenter. Mein Ehepartner ist Beamter, soll ich in die PKV oder GKV? Ob Sie als Ehepartner eines Beamten besser in die PKV oder GKV gehen, hängt davon ab, ob Sie einen Beihilfeanspruch haben. Expertenberatung Lassen Sie sich jetzt kostenlos von einem unserer Experten beraten.
Tarifberechnung Vergleichen Sie direkt aktuelle Tarife der PKV Anbieter und finden Sie passende Angebote.
Zusatzversicherung Zusätzliche Leistungen gezielt absichern., : Mit oder ohne Einkommen
Wer prüft Familienversicherung?
Warum wird die Familienversicherung geprüft? – Die gesetzliche Krankenkasse tut das, was die tun muss. Sie prüft die Voraussetzungen der gesetzlichen Familienversicherung der Kinder. Anders als die freiwillige Versicherung in der GKV ist eine Familienversicherung unter verschiedenen Voraussetzungen beitragsfrei und kostet somit keinen Beitrag.
Wo ist das Neugeborene versichert?
Das Wichtigste in Kürze –
- In der gesetzlichen Krankenversicherung kann das Neugeborene in die Familienversicherungaufgenommen werden.
- Ist jeweils ein Elternteil in der privaten und der andere Teil in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, dann wird für das Kind in der Regel die Krankenversicherung gewählt, über die der besserverdienende Elternteil abgesichert ist.
- Die gesetzliche Grundlage zur Kindernachversicherung bildet §198 des Versicherungsvertragsgesetzes.
In der gesetzlichen Krankenversicherung kann das Neugeborene in die aufgenommen werden. Dies ist immer möglich, sobald beide Elternteile der gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Mit dem Tag der Geburt ist das Neugeborene automatisch über die Kindernachversicherung mitversichert.
Wie hoch darf das Einkommen bei Familienversicherung sein?
Jedes Familienmitglied darf maximal 485 Euro (2023) monatlich verdienen. Sobald das Einkommen höher liegt, muss es sich selbst versichern. Ausnahmen bilden kurzfristige Beschäftigungen, die auf maximal drei Monate befristet sind beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, sowie Minijobs,
Kann man sich Familienversichern ohne verheiratet zu sein?
Versicherungen ohne Vorteile für unverheiratete Paare – Bei der gesetzlichen Krankenkasse ändert sich für unverheiratete, zusammenlebende Paare nichts. Die beitragsfreie Familienversicherung ist für sie keine Option, Bei der privaten Krankenversicherung und bei der Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt jeder Versicherte grundsätzlich einen eigenen Vertrag,
- Eine private Unfallversicherung ist für unverheiratete Paare oft als Familienversicherung erhältlich,
- Sparen lässt sich dabei im Vergleich zu zwei Einzelpolicen allerdings kaum.
- Eine Risikolebensversicherung können Paare von Beginn an gemeinsam und ‚über Kreuz‘ abschließen,
- Bereits abgeschlossene Risiko- oder Kapitallebensversicherungen lassen sich jedoch nicht zusammenlegen,
Hier ist es notwendig, den Partner explizit als bezugsberechtige Person einzutragen, Ansonsten fließt die Versicherungssumme im Todesfall an die gesetzlichen Erben, zum Beispiel die Kinder oder die Eltern.