Wann Antrag Auf Elterngeld Abgeben?

Wann Antrag Auf Elterngeld Abgeben
Wie kann ich Elterngeld beantragen? Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

  1. Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle stellen.
  2. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.
  3. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter,
  4. In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen.
  5. Mehr dazu erfahren Sie unter,

Unabhängig vom Angebot ElterngeldDigital können Sie in, und Elterngeld online beantragen. Bitte nutzen Sie für den Antrag, Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station.

Die Geburtsurkunde Ihres Kindes undNachweise über Ihr bisheriges Einkommen.

Falls Sie nicht-selbstständig sind:

als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Falls Sie selbstständig sind:

in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.

Falls Sie Arbeitnehmerin sind:

Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt undBescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.

Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:

Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes undBescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.

Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:

Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.

Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen: Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:

Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.

Bei selbstständiger Tätigkeit:

eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.

Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.

  1. Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein.
  2. Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
  3. Ann ich meine Entscheidungen im Antrag nachträglich ändern? Ihren Antrag können Sie nachträglich noch ändern.
  4. Das ist immer möglich, wenn die Änderungen nur zukünftige Lebensmonate betreffen.

Für Änderungen, die vergangene Lebensmonate betreffen, gibt es besondere Voraussetzungen:

See also:  Wie Lange Wird Arbeitslosengeld Antrag Bearbeitet?

Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Für Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.

Für Monate, für die das Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde, sind Änderungen meistens kein Problem. Auch mehrfache Änderungen sind möglich. Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nachträglich ändern, kann dadurch Ihre Krankenversicherung wegfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bitte vor einer Änderung bei Ihrer Krankenkasse beraten.

Alle Änderungen können Sie beantragen bei Ihrer Elterngeldstelle. Dazu genügt ein einfaches Schreiben. Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden. Mein Elterngeld wurde wahrscheinlich falsch berechnet. Was mache ich jetzt? Die Entscheidung Ihrer Elterngeldstelle können Sie nur überprüfen lassen, wenn Sie Widerspruch gegen den Elterngeld-Bescheid erheben.

Den Widerspruch können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig. Der Widerspruch und die Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.

Das bedeutet, dass der Bescheid auch dann sofort gültig ist, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen. Ich habe den Elterngeldantrag vor Wochen gestellt und immer noch nichts gehört. Was kann ich tun? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Elterngeldstelle. Bei Beschwerden zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des, Ich möchte mich über meine Elterngeldstelle beschweren. Was kann ich tun? Bei Problemen bei der Beantragung Ihres Elterngelds, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

Wann muss der Vater die zwei Monate Elternzeit nehmen?

Elternzeit vs. Elterngeld – Zunächst sollten wir Elternzeit und Elterngeld unterscheiden, da diese gerne verwechselt werden. Grundsätzlich kann dein Mann seinen zweiten Monat Elternzeit auch nach 15 Monaten nehmen. Tatsächlich ist das sogar bis zum 8. Geburtstag eures Kindes möglich! Aber Achtung: Mit Blick auf das Elterngeld solltet ihr beachten, dass dein Mann nur bis einschließlich Lebensmonat 14 Basiselterngeld beziehen kann.

  1. Daher lautet die Frage eher: Wann sollte mein Mann seinen 2.
  2. Elterngeld-Monat spätestens nehmen? Das Basiselterngeld beträgt maximal 1.800 € im Monat.
  3. Danach, ab Lebensmonat 15, kann dein Mann nur noch ElterngeldPlus beantragen; das sind maximal 900 € im Monat.
  4. Hinzukommt: Ab Lebensmonat 15 könnt ihr den Elterngeldbezug auch nicht mehr unterbrechen.
See also:  Wie Schreibt Man Einen Antrag Auf Stundenreduzierung?

Wenn euer Kind also ein Jahr und zwei Monate alt ist und keiner von euch beiden mehr Elterngeld bezieht, verliert ihr alle eure noch vorhandenen Elterngeld-Ansprüche (einschließlich dem Partnerschaftsbonus).

Wie lange sollte eine Mütter zu Hause bleiben?

Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt? Die Mutterschutzfrist ist ein Zeitraum von mehreren Wochen vor und nach der Geburt. In diesem Zeitraum dürfen Sie nicht arbeiten. Die Mutterschutzfristen

beginnen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin undenden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.

Wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später – so viele Tage später, wie Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.

Anders ist es, wenn Ihr Kind so früh auf die Welt gekommen ist, dass es medizinisch als Frühgeburt gilt (zum Beispiel wenn Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt). Bei einer Frühgeburt besteht der Mutterschutz 12 Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist von 14 Wochen auf 18 Wochen.

Ihre 8 Wochen Mutterschutzfrist erhalten Sie auch dann komplett, wenn Ihr Kind nach dem errechneten Termin auf die Welt kommt. Die Mutterschutzfrist gilt für Sie dann ein paar Tage länger, je nach tatsächlichem Geburtstermin. Die Mutterschutzfrist endet ebenfalls erst 12 Wochen nach der Geburt,

wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommen oderbei Geburten von Kindern mit Behinderung und Sie die Verlängerung der Schutzfrist bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Kann ich auf die Mutterschutzfrist verzichten? Vor der Geburt geht das, nach der Geburt nicht:

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Vor der Geburt dürfen Sie weiter arbeiten, wenn Sie das möchten. Ihr Arbeitgeber darf das aber nicht von Ihnen verlangen. Wenn Sie trotzdem weiter arbeiten wollen, teilen Sie Ihren Wunsch Ihrem Arbeitgeber mit. Dann dürfen Sie noch bis zur Geburt arbeiten. Sie können Ihren Wunsch aber jederzeit wieder zurückziehen.Nach der Geburt dürfen Sie dagegen keinesfalls arbeiten, auch dann nicht, wenn Sie das gern möchten – es gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Eine Ausnahme besteht, wenn Sie Schülerin oder Studentin sind. Wenn Sie es ausdrücklich verlangen, können Sie vor Ablauf der nachgeburtlichen Schutzfrist wieder tätig werden. Sie können Ihren Wunsch jeder Zeit widerrufen.

Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich in der Mutterschutzfrist weiter arbeite? Nein, weder vor der Geburt noch danach. Wenn Ihr Arbeitgeber trotzdem von Ihnen verlangt, dass Sie arbeiten, dann können Sie sich an Ihre wenden. Das Beschäftigungsverbot gilt auch, wenn Sie Ihr Kind direkt nach der Geburt zur Adoption freigeben.

  1. Besondere Situationen: Schutzfrist nach einer Totgeburt oder beim Tod des Kindes nach der Geburt Im Fall einer Totgeburt oder beim Tod des Kindes nach der Geburt dürfen Sie schon vor Ablauf der 8 Wochen wieder arbeiten.
  2. Allerdings frühestens 2 Wochen nach der Entbindung und nur dann, wenn Sie das gern möchten.

Sie können Ihre Entscheidung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie,

Können Mutter und Väter zur gleichen Zeit Elternzeit nehmen?

Wer hat Anspruch auf Elternzeit? – Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen deutschen Arbeitsvertrag haben – egal, ob Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, befristeter oder unbefristeter Vertrag etc. Das Recht gilt ebenso für Auszubildende.

  • Der Anspruch auf die sogenannte „Elternzeit” besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
  • Einen Anspruch auf Elternzeit haben Studierende, Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Selbstständige oder Erwerbslose.
  • Wenn beide Elternteile eines Kindes berufstätig sind, können sie die Elternzeit abwechselnd oder gleichzeitig nehmen.

Wichtig ist aber: Elternzeit gibt es nur für berufstätige Mütter und Väter, die auch mit dem Kind in einem Haushalt leben und ihr Kind überwiegend selbst betreuen. Weitere Informationen über die Dauer, Anmeldefristen und den Kündigungsschutz in der Elternzeit erfahren Sie hier,