Wie lange vorher muss ich die Rente mit 63 beantragen? – Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, rund drei Monate vor dem angestrebten Rentenbeginn zu stellen. Um zu erfahren, wann Sie unter welchen Voraussetzungen wie in Rente gehen können, können Sie sich in einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Welcher Jahrgang kann noch mit 63 in Rente gehen?
Rente mit 65: Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters – Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren gilt nur für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952, Zudem darf die Rente frühestens am 1. Juli 2014 begonnen haben. Rückwirkende Anpassungen sind nicht möglich.
Wer nach dem 31.12.1952 geboren wurde, muss länger arbeiten: Das Renteneintrittsalter wird schrittweise um 2 Monate pro Lebensjahr angehoben. Langfristig wird aus der Rente mit 63 so die Rente mit 65, Diese gilt für alle Jahrgänge ab 1964. Bedingung: Diese können erst dann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie das 65.
Lebensjahr vollendet haben.
Wie alt wenn man 1959 geboren ist?
Kann ich mit 64 in Rente gehen Jahrgang 1959? – Die „ Altersrente für langjährig Versicherte ” kann man bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Allerdings müssen dafür lebenslange Rentenabschläge in Kauf genommen werden.
Im Jahre 2022 erreicht der Jahrgang 1959 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 11,4 Prozent beziehen. Ohne Rentenabschlag gibt es die Rente erst mit 66 Jahren und 2 Monaten. Wer mit 63 Jahren Rentenansprüche in Höhe von 1.000 Euro erworben hat, bekommt somit als Rente nur 886 Euro – wovon noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgehen.
Davon zu unterscheiden ist die „ Altersrente für besonders langjährig Versicherte „. Seit dem 1.7.2014 gilt: Wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann die Altersrente bereits mit 63 Jahren ohne Rentenabschläge beziehen. Von dieser zeitlich befristeten Vorzugsregelung profitieren aber gerade einmal anderthalb Jahrgänge, nämlich Versicherte, die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 geboren sind.
Wer ab dem 1.1.1953 geboren ist, muss einige Monate länger arbeiten. Bei ihnen wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt ab 2016 in Schritten von jeweils 2 Monaten pro Jahrgang. Versicherte, die ab dem 1.1.1964 geboren sind, können die abschlagsfreie „Rente mit 63″ erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen – es gilt wieder die frühere Regelung.
Sie profitieren überhaupt nicht mehr von der befristeten Sonderregelung. Aktuell gilt für den Geburtsjahrgang 1959, der im Jahre 2022 das 63. Lebensjahr erreicht: Wer die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente erst mit 64 Jahren und 2 Monaten bekommen.
- Dies ist der 7.
- Schritt der stufenweisen Erhöhung des Rentenalters für diese Rentenart.
- Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang.
- Beispielsweise kann der Jahrgang 1960 die abschlagsfreie Rente erst mit 64 Jahren plus 4 Monate beziehen.
Aus der „Rente mit 63″ wird die „Rente mit 64 plus 4″.
Was bleibt von 1400 € Rente?
Wie viel Steuern zahle ich bei einer Rente von 1200 €? – Beispielrechnung mit 1.200 Euro Rente – Was heißt das jetzt für eine Rente von 1.200 Euro im Monat? Rechnen wir es anhand eines Beispiels durch: Nehmen wir an, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen, sind Single, konfessionslos, gesetzlich krankenversichert und wohnen in Kaiserslautern,
- Dann gilt für Sie ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – 80 Prozent Ihrer Rente sind also steuerpflichtig.
- Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.200 Euro Rente im Monat beziehen, also 14.400 Euro im Jahr,
- Dann bleiben davon 2.880 Euro steuerfrei (20 Prozent von 14.400 Euro).
- Andersherum sind die restlichen 11.520 Euro im Jahr 2020 steuerpflichtig.
Da es 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleiben die 2.880 Euro Ihr endgültiger Steuerfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 14.400 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet.
So müssen Sie von den 14.400 Euro also auch 2021 11.520 Euro versteuern (14.400 Euro – 2.880 Euro oder 80 Prozent von 14.400 Euro). Von den 11.520 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (zusammen 10,95 Prozent). Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 14.400 Euro.
Da 10,95 Prozent von 14.400 Euro eine jährliche Beitragssumme von 1.577 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 9.943 Euro (11.520 Euro -1.577 Euro). Diese 9.943 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro.