Wie lange vorher muss ich die Rente mit 63 beantragen? – Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, rund drei Monate vor dem angestrebten Rentenbeginn zu stellen. Um zu erfahren, wann Sie unter welchen Voraussetzungen wie in Rente gehen können, können Sie sich in einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Wann muss vorzeitige Rente beantragt werden?
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren – Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67.
- Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen.
- Das Rentenalter wird schrittweise angehoben.
- Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
- Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.
Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner” und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Wie stelle ich einen Antrag auf Rente mit 63?
Wann ist die abschlagsfreie Frührente nicht möglich? – Wollen Sie die Rente bereits mit 63 ohne Abschläge genießen, müssen 45 Beitragsjahre vorgewiesen werden. Die Rente mit 63 zu erhalten, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen, ist nur dann möglich, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen. Können Sie diese 45 Jahre nicht vorweisen und wollen trotzdem mit 63 Jahren in Rente gehen, ist das zwar möglich, allerdings verringert sich bei der Berechnung Ihrer monatlichen Rentenzahlung dann der Zugangsfaktor. ( 79 Bewertungen, Durchschnitt: 4,24 von 5) Loading.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um mit 63 in Rente zu gehen?
Voraussetzungen für die Rente mit 63 Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.
Wann muss ich kündigen wenn ich mit 63 in Rente gehe?
Keine Ende des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Regelaltersrente, wenn es im Arbeitsvertrag nicht aussrücklich vereinbart ist – Nach gängiger Rechtslage endet Ihr Arbeitsverhältnis automatisch, mit Ende des Monats in dem Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Kann ich 2023 mit 63 in Rente gehen?
Diese Geburtsjahrgänge können 2023 erstmals in Rente gehen: Rentenbeginn – Die Rente werden immer im Folgemonat gezahlt, der dem Monat folgt in dem man das für die jeweilige Rentenart maßgebliche Lebensalter vollendet. Wer also am 15. Juni 1960 geboren wurde, vollendet am 14.06.2023 nach 23.59 Uhr sein 63.
- Lebensjahr.
- Seine Rente beginnt dann, wenn er die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren in Anspruch nehmen will am 01.Juli 2023.
- Wer aber am ersten eines Kalendermonats geboren wurde, vollendet nach dem Regelungen der Fristen und Termine rein rechtlich das Lebensalter im Vormonat.
- Wer also am 01.07.1960 geboren wurde, vollendet am 30.06.2023 sein 63.
Lebensjahr. Dieser Versicherte kann also seine Rente mit 63 schon ab dem 01.07.2023 in Anspruch nehmen und nicht erst ab dem 01.08.2023. Schauen wir uns also jetzt einfach mal an, welche Geburtsjahrgänge nun direkt in 2023 in eine Altersrente gehen können!
Kann Arbeitgeber Rente mit 63 ablehnen?
Seit 1. Juli können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Das berechtigt den Arbeitgeber aber nicht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. – Foto: iStock.com/SeventyFour An Rente hatte Jörg Bauer (Name geändert) gar nicht gedacht.
- Zwar arbeitet der 63-Jährige seit 45 Jahren, aber wenn es nach ihm geht, können es auch noch ein paar mehr werden.
- Sein Arbeitgeber sieht das offenbar anders.
- Er forderte ihn im Sommer auf, die Rente mit 63 zu beantragen. Seit 1.
- Juli 2014 können Beschäftigte mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre haben.
Sie müssen aber nicht. Der Anspruch auf eine Altersrente berechtigt Arbeitgeber nicht, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Ein Arbeitsverhältnis endet auch nicht automatisch, wenn ein Beschäftigter die Regelaltersgrenze erreicht. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wie kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen ohne Abzüge?
Abschlagsfrei in Rente mit 63: Ist das auch ohne 45 Beitragsjahre möglich? – Wollen auch Sie mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, haben jedoch noch keine 45 Beitrags – bzw. Anrechnungsjahre vorzuweisen, so ist dies nicht möglich. Rentner, die frühzeitig Ihren Ruhestand in Anspruch nehmen, müssen dann mit einer Verringerung ihrer Rente rechnen.
Wer darf mit 63 Jahren in Rente gehen?
Voraussetzungen für eine Rente ab 63 – Für alle gilt: Eine vorgezogene und abschlagsfreie Rente kann nur erhalten, wer mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Dazu zählen auch Zeiten der Kindererziehung und solche, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde.
Für alle Versicherten, die keine 45 Pflichtjahre nachweisen können, gilt die sogenannte Rente mit 67. Wobei auch diese gestaffelt ist und erst mit dem Geburtsjahrgang 1964 erreicht wird. So kann der Jahrgang 1958 beispielsweise noch mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Es bleibt zu fragen, was die Union, allen voran Jens Spahn, mit dieser Diskussion erreichen will? Durch die stufenweise Anhebung gibt es schon seit mehreren Jahren keinen abschlagsfreien Renteneinstieg mit 63 mehr.
Und selbst wenn: Sind 45 Arbeitsjahre nicht ausreichend, um in den Ruhestand zu gehen – ohne Abzüge?
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen ohne Abzüge?
Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.
Kann ich mit 63 in Rente gehen und trotzdem weiterarbeiten?
Was bedeutet das? – 1. Für Altersrenten Wer eine Altersrente vorzeitig, d.h. vor der Regelaltersgrenze (65/67) in Anspruch nimmt, also z.B. eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen ab dem 63. Lebensjahr, kann unbeschränkt hinzuverdienen.
- Es kommt wegen des Hinzuverdienstes zu keiner Anrechnung, zu keiner Kürzung der Rente.
- Das war nicht immer so.
- Vor Corona betrug die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten 6.300 Euro.
- Es konnte also ein Minijob ausgeübt werden, ohne dass die Rente gekürzt wurde.
- Überstieg der Hinzuverdienst diese Grenze, wurde die Altersrente gekürzt.
Während der Pandemie wurden Arbeitskräfte, die bereits frühzeitig in Rente gegangen waren, zurückgeholt. Diese waren dazu aber nur bereit, wenn der Hinzuverdienst nicht die Rente mindert. Deshalb erfolgte die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf jährlich rund 46.000 Euro.
Mit der zum Jahresbeginn 2023 verabschiedeten Änderung wurde die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten ganz abgeschafft. Um zu prüfen, wer wann in Rente gehen kann, siehe die ver.di Rententabelle unter https://t1p.de/verdi-Rententabelle,2. Für EM-Renten Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird der anrechnungsfreie Hinzuverdienst auf rund 17.000 Euro (Dreiachtel des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße) und neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch wegen Berufsunfähigkeit) auf rund 34.000 Euro im Jahr (Sechsachtel des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße) angehoben.
Neben einer Knappschaftsausgleichsleistung ist ein Hinzuverdienst von jährlich rund 17.000 Euro (Dreiachtel des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße) möglich. – – – – – – – – – – – – – – – Trend zum vorzeitigen Eintritt in die Rente nimmt zu Mehr Menschen gehen vorzeitig in den Ruhestand und haben dabei Abschläge in Kauf genommen.
- Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund gab es im Jahr 2021 insgesamt 210.616 neue vorzeitige Altersrenten, was 24,5 Prozent aller Altersrenten entspricht.
- Im Jahr davor waren es nur 193.839 Neurenten mit Abschlägen (23,4 Prozent) gewesen.
- Die Rentenabschläge betrugen 2022 den Angaben zufolge durchschnittlich 110 Euro, die Altersbezüge waren somit um 8,3 Prozent niedriger.
Die Betroffenen verabschiedeten sich im Schnitt 27,7 Monate früher aus dem Erwerbsleben. Besonders häufig (40 Prozent) taten dies Frauen aus den neuen Bundesländern. Grund für den Anstieg ist die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze seit 2012 auf 67 Jahre.
In 2023 liegt sie bei 66,3 Jahren, jedes Jahr steigt sie um einen Monat. So vergrößert sich der Zeitraum, in der langjährig Versicherte ab 63 Jahren in Ruhestand gehen können. Quelle: PM der Deutschen Rentenversicherung vom 27.10.2022 – – – – – – – – – – – – – – – Hinweis: Neben den pauschalen Hinzuverdienstgrenzen gilt die bisherige individuelle Hinzuverdienstgrenze weiter, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung orientiert.
Die individuelle Grenze kann höher sein als die pauschale Grenze. Die Höhe der individuellen Grenze kann dem Rentenbescheid entnommen oder bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden. Die bisherige Sonderregelung, dass Einkommen aus bestimmten Ehrenämtern kein Hinzuverdienst ist, ist Ende 2022 ausgelaufen.
Attraktives Modell? Hier muss zwischen den Altersrenten, die vorzeitig mit Abschlägen und der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte”, der sogenannten Rente ab 63 (die nicht vorzeitig beansprucht werden kann, auch wenn die 45 Jahre vorher erfüllt sind) unterschieden werden. Wer in die „Rente ab 63″ eintritt, hat keine Abschläge und kann durch die Weiterarbeit z.B.
bis zur Regelaltersgrenze seine Rente steigern. Wer eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nimmt und weiterarbeitet, kann in der Zeit der Weiterarbeit einen Teil der Abschläge wieder ausgleichen. Wer z.B. die Altersrente mit Abschlägen mit vollendetem 63.
Lebensjahr in Anspruch nimmt, könnte so für bis zu 4 Jahren (63–67) neben dem Verdienst die geminderte Rente erhalten, also „doppelt” Geld bekommen. Das kann einen Anreiz bilden, um länger im Erwerbsleben zu verbleiben. Neben Abschlägen, die die längere Bezugsdauer der Rente ausgleicht, wird danach unterschieden, ob die Rente voll oder zum Teil in Anspruch genommen wird.
Dann spricht man von einer Voll- bzw. Teilrente. Eine abschlagsbehaftete oder eine Rente ohne Abschläge kann also voll oder zum Teil in Anspruch genommen werden. Der Bezug der Rente, ob als Voll- oder Teilrente, ermöglicht es aber auch, die Arbeitszeit in den letzten Jahren zu reduzieren, den ausfallenden Verdienst mit der vorzeitigen Rente auszugleichen und so in die Rente zu gleiten.
- Durch die (teilweise) Weiterarbeit können die Abschläge zum Teil wieder ausgeglichen werden.
- Denkbar ist auch, die Abschläge durch Zahlung ganz oder teilweise auszugleichen (siehe dazu sopoaktuell Nr.333).
- Beispiel 1 Anna, geboren 1964, überlegt, wie sie ihren Übergang in die Rente gestalten könnte.
- Sie möchte mit 63 ihre Altersrente beziehen und voll zum Durchschnittsverdienst (in 2023 jährlich 43.142 Euro) weiterarbeiten.
Sie wird mit 63 auf ihrem Rentenkonto 45 Entgeltpunkte (EP) haben und kann nach aktuellen Werten mit einer Bruttorente von 1.692 Euro (ab 1.7.23 37,60 Euro x 45 EP) rechnen. Ihr Abschlag betrüge 14,4 Prozent, also rd.244 Euro oder 6,5 EP. Durch die Weiterarbeit erhält Anna jährlich 1 EP auf ihr Rentenkonto; nach 4 Jahren also 4 EP und kann damit die Minderung teilweise ausgleichen.
- Wenn sie dann mit 67 in Rente geht, hat sie nur noch einen (lebenslangen) Abschlag von 2,5 EP, also von 94 Euro.
- Dafür hat sie 4 Jahre monatlich rund 1.448 Euro (ohne Berücksichtigung der jährlichen Rentenanpassungen), rund 69.500 Euro erhalten.
- Gegenrechnen kann sie die rd.94 Euro Abschläge, die sie lebenslang in Kauf nehmen muss.
Bei einer unterstellten Rentenbezugszeit von 20 Jahren wären das rund 22.560 Euro. Sie hätte also rund 47.000 Euro mehr zur Verfügung, neben dem Verdienst für die 4 Jahre. Beispiel 2 Benno, 1960 geboren, erfüllt die Voraussetzungen für die abschlagsfreie „Rente ab 63″ mit 64 Jahren und 4 Monaten.
Seine Regelaltersrente könnte er mit 66 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen. Bruno bezieht ab 64 Jahren und 4 Monaten seine Rente und arbeitet die 2 Jahre bis zur Regelaltersrente weiter. Damit erhöht er seine Rente und bezieht in den beiden Jahren Einkommen und Rente gleichzeitig. Rente und Gehalt gleichzeitig – geht das so einfach? Es kommt ganz darauf an, was im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag steht.
Variante 1: Mit der Formulierung „Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (ohne dass es einer Kündigung bedarf).” gibt es keine Probleme. Variante 2: Anders verhält es sich mit der Formulierung „Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung oder mit Ablauf des Monats, in dem eine Rente wegen Alters gewährt wird.” Hier endet das Arbeitsverhältnis dann, wenn eine Altersrente bezogen wird.
- Rente und Verdienst können nicht zeitgleich bezogen werden.
- Hier müssten Vertrag bzw.
- Tarifvertrag geändert werden.
- Variante 3: Wieder anders verhält es sich mit der Formulierung „Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung oder mit Ablauf des Monats, in dem eine Rente wegen Alters in voller Höhe gewährt wird.” Hier können Rente und Verdienst dann nicht zeitgleich bezogen werden, wenn die Rente in voller Höhe bezogen wird.
Würde die Rente aber als Teilrente (z.B. zu 99 Prozent) in Anspruch genommen werden, dann wäre der gleichzeitige Bezug von Rente und Verdienst möglich. Vertrag bzw. Tarifvertrag müssten nicht geändert werden. Der/die Rentner*in müsste dann nur bei der Rentenversicherung beantragen, die Rente als Teilrente (z.B.
- In Höhe von 99 Prozent) zu erhalten.
- Wenn der Verdienst dann wegfällt, kann die Vollrente bezogen werden.
- In jedem Fall sollte, bevor eine solch weitreichende Entscheidung getroffen wird, fachkundiger Rat eingeholt werden.
- Wo ist der Haken? – Krankengeld, Alg I & Co Wird neben der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente hinzuverdient, ist Folgendes zu beachten: Krankengeld ab der 7.
Woche der Arbeitsunfähigkeit: Der Bezug einer Altersrente als Vollrente oder einer vollen EM-Rente beendet den Krankengeldanspruch. Die Krankenversicherungsbeiträge werden paritätisch aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent zzgl. des kassenindividuellen Beitragssatzes errechnet.
- Während des Krankengeldbezugs wird auch kein neuer Krankengeldanspruch erworben (§ 50 SGB V).
- Hier könnte eine Teilrente (s.o.) eine Lösung sein! Bei Teilrenten wird Krankengeld gezahlt (beim allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent).
- Arbeitslosengeld (Alg): Wird eine Altersrente als Vollrente oder eine volle EM-Rente bezogen, ruht der Anspruch auf Alg.
Bei einer Altersteilrente wird das Alg bis zum Ende des dritten Kalendermonats gezahlt, wenn die Teilrente mindestens 6 Monate parallel zur Beschäftigung vorlag § 156 SGB III. Kurzarbeitergeld (KuG): Neben einer Altersrente als Vollrente ruht das KuG und wird nicht gezahlt (§ 107 Abs.2 SGB III).
Wann muss ich sagen dass ich in Rente gehe?
Wo muss ich mich melden wenn ich in Rente gehe? –
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Erstellt: 09.05.2022, 12:12 Uhr Kommentare Teilen Bald ist die Rente da, nur der Papierkram muss noch abgearbeitet werden. Ab wann sollte die Rente beantragt werden und was ist beim Rentenbescheid zu beachten? Frankfurt – Den Hobbys nachgehen, Urlaubsreisen buchen – Die Pläne für den Ruhestand sind schon geschmiedet, nur der Rentenbescheid liegt noch nicht im Briefkasten.
Wer pünktlich zum Ruhestand sein Geld bekommen möchte, muss einiges beachten. Der Rentenbescheid wird nicht automatisch zugeschickt, sondern muss beantragt werden. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Damit das Geld pünktlich zum Ruhestand auf dem Konto landet, sollte der Rentenantrag laut DRV etwa drei Monate vor Renteneintritt gestellt werden.
Die DRV schickt dann den Rentenbescheid zu. Darin wird beschrieben, wie hoch die gesetzliche Rente im Monat sein wird, ab wann die Zahlungen beginnen und welche Zeiten berücksichtigt wurden, berichtet Stiftung Warentest. Doch was wird für einen entsprechenden Antrag benötigt?
- Das brauchen Sie für einen Rentenantrag:
- Ihre Rentenversicherungsnummer.
- Ein Ausweisdokument wie Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde.
- Ihre Kontonummer beziehungsweise die IBAN.
- Die Chipkarte der Krankenkasse.
- Ihre Steueridentifaktionsnummer.
- Beziehende von Sozialleistungen müssen die Anschrift und das Aktenzeichen der zahlenden Stelle (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Krankenkasse) nachweisen.
- Geburtsurkunden der Kinder als bestätigte Kopie, auch für Väter wichtig.
- Nachweise über Ausbildungen.
- Noch fehlende Versicherungsunterlagen wie Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit.
- Für Beamte: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle. (Quelle: Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht‘s” von der DRV)
2022 gibt es für Seniorinnen und Senioren in Deutschland mehr Geld. Die Bundesregierung hat eine Rentenerhöhung angekündigt.
Wer informiert den Arbeitgeber bei Renteneintritt?
Rente zur gewünschten Zeit – Mit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können. Daher darf Ihr Arbeitgeber aus meiner Sicht Ihre Weiterbeschäftigung wegen Bezugs einer vorgezogenen Altersrente, die Sie in Anspruch nehmen wollen, nicht ablehnen.
- Sie müssen nicht zwingend den Arbeitgeber von Ihrem Rentenbeginn informieren.
- Ich würde dies trotzdem tun.
- Wenn Sie im Rentenantrag die Hochrechnung beantragen, dann wird Ihr Arbeitgeber automatisch von der DRV aufgefordert, eine entsprechende elektronische Verdienstmeldung wegen der Hochrechnung abzugeben.
Aber grundsätzlich geht dem Arbeitgeber der Rentenbezug seines Mitarbeiters nichts an! (es geht dem Arbeitegber ja es auch nichts an, wenn ein Mitarbeiter seines Unternehmens am 01.08.2020 eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommt). Vorher sollte aber unbedingt der Arbeitsvertrag noch auf entsprechende Beendigungsklauseln geprüft werden.
Wann muss ich beim Arbeitgeber kündigen wenn ich in Rente gehen will?
Wann muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich in Rente gehe? – Müssen Sie das Arbeitsverhältnis kündigen, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen oder eine individuell festgesetzte Kündigungsfrist, die Sie in Ihrem Arbeitsvertrag finden.
Sollten Sie zum Renteneintritt nicht kündigen müssen, wird Ihr Arbeitgeber automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung informiert, sobald Sie den Rentenantrag bei dieser stellen. Um eine Einkommenslücke zu vermeiden, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung im Übrigen, den Rentenantrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt zu stellen.
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Was muss man beachten wenn man vorzeitig in Rente geht?
Früher in Rente: Mögliche Abzüge bei einer Rente mit 60 – Derzeit liegt die Regelaltersgrenze (auch Regelaltersrente genannt) bei 67 Jahren, Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer, der mit 67 Jahren in Rente geht, keine Abzüge hinnehmen muss, solange als Voraussetzung die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren eingehalten wurde.
- Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden, können ohne Abzüge sogar früher in Rente gehen.
- Wer vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent hinnehmen.
- Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent,
- Diese maximale Kürzung entsprechen 4 Jahre.
Das bedeutet: Selbst mit Abzügen ist eine vorzeitige staatliche Rente höchstens 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich! Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes geht nahezu jeder vierte Deutsche frühzeitig in Rente. Allein im Jahr 2014 traten rund 197.000 Menschen trotz Abschlägen ihren vorzeitigen Ruhestand an.
Wann muss ich kündigen wenn ich vorzeitig in Rente gehen will?
Bestes Vorgehen für die Kündigung – Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren vor Erreichen des Renteneintrittsalters entscheiden, ob sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten. Kündigen können Sie ein Jahr vor der Rente. Es reicht jedoch aus, wenn Sie die für Sie geltende Kündigungsfrist beachten.
Was muss ich tun um vorzeitig in Rente zu gehen?
Mit 60 Jahren in Rente gehen: Geht das heute noch oder nicht? Sprechen Sie mit unseren Versicherungsexpert:innen
Ohne Abschläge geht es nichtDas Geburtsjahr ist entscheidendRechtzeitig vorsorgen & sparen
Die Regelaltersgrenze liegt aktuell bei 67 Jahren und gilt für alle Jahrgänge ab 1964. Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss meist mit Abschlägen rechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Personen, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.63 Jahre ist im Allgemeinen der früheste Zeitpunkt, um mit dem Arbeiten aufzuhören.
- Wer mit 60 Jahren in Rente gehen möchte, muss diese Jahre finanziell überbrücken können und mit Abschlägen rechnen.
- Die Rente mit 60 ist ein Auslaufmodell, das nur noch in den Gesetzen steht, aber in Wirklichkeit nicht mehr funktioniert.
- Erfahren Sie bei uns mehr über die Hintergründe dazu.
- Außerdem lesen Sie Tipps zur Altersvorsorge, damit Sie finanziell abgesichert sind, wenn Sie in den Vorruhestand oder ganz normal in Rente gehen.
Vielleicht kennen Sie Geschichten von Leuten, die im Alter von 60 Jahren in Rente gegangen sind. Dies war vor einigen Jahren noch gesetzlich möglich. Allerdings konnten nur wenige Personen diese Regelung nutzen, um sich früh aus dem Berufsleben zu verabschieden.
Wie sehen die Bestimmungen um das Renteneintrittsalter heute aus? Mit welchen Abschlägen müssen Sie bei einer Frührente rechnen? Und was brauchen Sie, um sich möglichst früh aus dem Berufsleben zu verabschieden ? Diese Fragen klären wir in diesem Ratgeber. Bis 2017 gab es gesetzlich noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, ab 60 Jahren regulär in Rente zu gehen.
Im Zuge von Gesetzesreformen und der Anhebung des Rentenalters wurde dieser Form der Altersrente jedoch abgeschafft. Die Regelungen sind jedoch noch immer im Rentenrecht im enthalten (SGB VI, §§ 237 und 39 – letzterer mittlerweile weggefallen). Die Rente mit 60 galt auch als Frauenaltersrente.
Sie wurden vor dem 01.01.1952 geboren.Sie sind zum Rentenbeginn 60 Jahre alt.Nach dem 40. Lebensjahr haben sie mehr als zehn Jahre in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gearbeitet.Sie haben insgesamt mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung gezahlt und erfüllen so die Wartezeit von 15 Jahren.Sie überschreiten die Hinzuverdienstgrenze nicht.
Allerdings wurde ab 1997 die Altersgrenze der Rente für die Geburtsjahrgänge ab 1941 stufenweise angehoben. Für Frauen, die im Januar 1942 geboren wurden, gilt bereits eine Regelaltersgrenze von 62 Jahren (laut Anlage 20 SGB VI). Diese Frauen können dann zwar immer noch ab 60 in Rente gehen, müssen dann jedoch mit Abschlägen rechnen.
- Seit 2017 ist diese Regelung als Frauenaltersrente nicht mehr möglich,
- Frauen können heute also keine Rente ab 60 beanspruchen.
- Auch diese Art der gesetzlichen Altersrente existiert nur noch in den Gesetzestexten im Sozialgesetzbuch.
- In der Praxis wird sie nicht mehr angewendet,
- Die Bestimmungen für diese Rentenart sind ähnlich wie bei der Frauenaltersrente.
Folgende Voraussetzungen hätten Sie dafür erfüllen müssen:
Ihr Geburtstag liegt vor dem 01.01.1952.Zum Rentenbeginn haben Sie das 60. Lebensjahr vollendet.Außerdem waren Sie in den 1,5 Jahren davor bereits mindestens 52 Wochen ohne Arbeit.Oder Sie haben aufgrund von Altersteilzeit Ihre Arbeitszeit für mindestens zwei Jahre verringert.Innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn sind Sie einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und haben mindestens acht Jahre lang Ihre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt.Schließlich müssen Sie noch die 15 Jahre Mindestversicherungszeit (Wartezeit) vorweisen können.
Bei der Rente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit wurde die Altersgrenze ab 1997 ebenfalls schrittweise gehoben. Personen, die vorzeitig in Rente gehen möchten, müssen dadurch Abschläge in Kauf nehmen. „Die klassischen Altersrenten mit 60 gibt es also nicht mehr.
- Sie galten ohnehin nur noch für kleine Personengruppen.
- Wer ansonsten früher in Rente gehen wollte, musste mit hohen Abschlägen rechnen, was zu deutlichen Einkommenseinbußen bei den Betroffenen führte.” Ein Grund, weshalb diese Rentenarten auslaufen, ist die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze,
- Diese Grenze bestimmt den Zeitpunkt, zu dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können.
Aktuell liegt sie bei 67 Jahren, Sie wurde an die höhere Lebenserwartung der Menschen angepasst. Aktuell diskutieren Politiker darüber, das Eintrittsalter in die gesetzliche Rente auf 70 Jahre zu erhöhen. Im Folgenden finden Sie kurze Übersichten über verschiedene Regelaltersgrenzen in der aktuellen Rentengesetzgebung.
Versicherte mit Schwerbehinderung ab 50 Prozent können vorzeitig mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen. Allerdings müssen sie dann mit Abschlägen in Höhe von 10,8 Prozent rechnen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die in den Jahren 1958 bis 1963 geboren wurden, Sie können – je nach Geburtsjahr – bereits mit 61 Jahren beziehungsweise 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Der Grund für die Abstufung ist die Rentenreform von 1999. Zuvor hatten auch Schwerbehinderte einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente ab 60. Mit der Reform wurde diese Altersgrenze schrittweise auf 63 Jahre heraufgesetzt. Wer mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherte:r, Diese Personen haben das Glück, ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. Wer hingegen „nur” 35 Beitragsjahre vorzuweisen hat, muss bei der Rente mit 63 bereits Abschläge einplanen. Für jüngere Generationen ab dem Jahrgang 1964 verschiebt sich diese Grenze aufgrund der Gesetzesanpassung allmählich auf 65 Jahre. Mit 65 Jahren in Rente gehen Für Arbeitnehmer:innen, die 1947 geboren wurden, gilt die Rente mit 65 Jahren. Sie können also mit 65 in den Ruhestand gehen und eine abschlagsfreie Rente beziehen. Für spätere Jahrgänge bis 1964 wird das Renteneintrittsalter monatsweise auf 67 angehoben. Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält ab 65 Jahren diese Rente als Altersrente ausgezahlt. Einen Unterschied in der Höhe der monatlichen Zahlungen gibt es nicht, nur die Rentenart ändert sich. Mit 67 Jahren in Rente gehen 67 Jahre ist die gesetzliche Rentenaltersgrenze, die für alle gilt, die ab 1964 geboren wurden, Trifft dies auf Sie zu, haben Sie ab diesem Alter den Anspruch auf eine abschlagsfreie Regelaltersrente.
Wer sie bekommt und wie hoch sie ist In der Rubrik „Wissen” finden Sie Infos, Tipps und Ratgeber aus verschiedenen Bereichen des Alltags, in denen auch Schutz, Absicherung und Finanzen eine Rolle spielen Erhalte ich die Grundrente, wenn ich vorzeitig, also mit Abschlag, in den Ruhestand gehe? Die Grundrente ist ein Zuschlag, den Sie zur eigentlichen Rente dazubekommen,
Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit und ein bestimmtes Höchsteinkommen. Die Rentenversicherung prüft die Zahlung unabhängig davon, ob Sie eine Rente mit oder ohne Abschlag erhalten. Wie Sie sehen, ist es gesetzlich nicht mehr vorgesehen, dass Erwerbstätige in einem Alter ab 60 Jahren in den Ruhestand wechseln.
Alle Altersgrenzen wurden so angehoben, dass ein früher Renteneintritt nur mit hohen Abschlägen und Abzügen von der Regelaltersrente zu machen ist. Anders gesagt: Sie müssen sich diesen Komfort leisten können. Ein sehr gutes finanzielles Polster ist dafür notwendig – und ein sehr früher Beginn einer gezielten Altersvorsorge. „Wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen, zahlen Sie nicht mehr in die Rentenversicherung ein. Durch die fehlenden Pflichtbeiträge bis 67 wird Ihre gesetzliche Rente geringer ausfallen. Hinzu kommt, dass auch private Rentenversicherungen wie die oder die erst ab Vollendung des 62.
Lebensjahres mit der Auszahlung beginnen (die Riester bei Verträgen ab 2012). In diesem Zeitraum müssten Sie Ihren Lebensstil komplett aus eigenem Kapital finanzieren. Lassen Sie uns diese Fragen gern in einem persönlichen Gespräch klären und herausfinden, welche Lösungen der Kapital- und Versicherungsmarkt bietet.” Comfortplan-Experte für Altersvorsorge Sind Sie noch berufstätig und träumen von einem vorzeitigen Ruhestand, dann ist dies der Zeitpunkt, um Ihre zu planen und Vermögen für den Lebensabend aufzubauen.
Machen Sie sich Gedanken darüber:
Wie viel Geld Sie im Alter brauchen?Welche Rente wird ausgezahlt?Welche Versorgungslücke müssen Sie mit anderen finanziellen Mitteln stopfen?
Eine Option, um früher mit dem Arbeiten aufzuhören, ist eine Altersteilzeit, Diese Regelung müssen Sie jedoch mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin aushandeln. In der privaten Altersvorsorge stehen Ihnen verschiedene Finanz- und Spar-Modelle zur Auswahl: ob Riester- oder Rürup-Rente, eine oder auch und andere Kapitalanlagen.
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Was muss ich tun um Frührente zu bekommen?
Frührente – Voraussetzungen – Frührente kann beantragen, wer mindestens fünf Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat. Probleme kann es hier also beispielsweise dann geben, wenn wegen einer Familienauszeit über längere Zeit hinweg nicht in die Rentenkasse eingezahlt wurde.
Vorgezogene Altersrente für Frauen ab 60 Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte Frührente nach Arbeitslosigkeit Frührente nach Erwerbsminderung und Schwerbehinderung