Wie lange ist die Reha-Wartezeit nach der Bewilligung? – Nach der Bewilligung eines Reha-Aufenthaltes kann man mit einer Wartezeit von drei bis acht Wochen bis zum Beginn der Rehabilitation rechnen. Reha-Anträge im Eilverfahren werden bevorzugt und daher zeitnaher eingeladen.
Wann startet Reha?
Eine ambulante Reha beginnen Sie am besten sofort nach der Bewilligung. Alle anderen Kuren sollten Sie aufgrund Ihrer aktuellen Erkrankung innerhalb der nächsten vier Monate nach der Bewilligung antreten. Ansonsten verfällt der Anspruch.
Wie viel vorher Reha beantragen?
Warum Reha? | Voraussetzungen und Ausschlussgründe Wann bekomme ich eine Reha von der Deutschen Rentenversicherung? – Lesen Sie hier mehr zu den Voraussetzungen, Ausschlussgründen und an wen Sie sich sonst wenden können, wenn Sie eine medizinische Reha beantragen möchten.
Ihre Arbeitsfähigkeit (“Erwerbsfähigkeit”) ist gefährdet oder gemindertSie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht. Je nach Reha-Leistung können dies 5 oder 15 Jahre Wartezeit sein, in anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen (s. unten, z.B. haben Beamte auf Lebenszeit keinen Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen durch die Rentenversicherung)
Sie können eine Reha für Ihr Kind bei der Krankenversicherung beantragen oder bei Ihrer Rentenversicherung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Kind oder die / der Jugendliche bezieht Waisenrente oder Eine(r) der Erziehungsberechtigten (neben den Eltern oder Pflege-Eltern können auch Großeltern oder volljährige Geschwister dazu gehören, wenn sie die betroffenen Kinder oder Jugendlichen in ihren Haushalt aufgenommen haben oder überwiegend unterhalten)
hat in den letzten 2 Jahren vor dem Rehabilitationsantrag für mindestens 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt oderhat zum Zeitpunkt der Antragstellung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder ist bereits Rentner und erhält eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente
Kein anderer Sozialversicherungsträger ist für die Bezahlung der Reha-Leistung zuständig (z.B. wäre nach einem Schulunfall die Unfallversicherung zuständig, oder bei Kindern von Beamten oder Pensionären gegebenenfalls die private Krankenversicherung, wenn die Kinder über diese mitversichert sind)
Wie lange dauert die Reha in der Phase B?
Verweildauerentwicklung in der neurologischen Frührehabilitation Hintergrund: Die neurologische Frührehabilitation (Phase B) ist integraler Bestandteil nach dem Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). In dieser Studie wurde die Verweildauerentwicklung untersucht. Methode: Eingeschlossen wurden 2 060 Fälle der BDH-Klinik Hessisch Oldendorf von 2005 bis 2008, bei denen die Strukturmerkmale der Frührehabilitationsprozedur OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) 8-552 erfüllt waren. Untersucht wurden die Parameter Alter, Geschlecht, Verweildauer, Entlassungsart, Diagnosen und Morbidität.75,7 Prozent der Grundgesamtheit waren den Diagnosegruppen zerebrale Ischämie, Schädel-Hirn-Trauma und intrazerebrale Blutungen zuzuordnen. Ergebnisse: Über den Gesamtzeitraum lag die mittlere Verweildauer bei 44,6 Tagen, wobei von 2005 bis 2008 eine sukzessive Reduktion von 46,8 Tagen im Jahr 2005 auf 37,5 im Jahr 2008 zu beobachten war (p < 0,001). Die Morbidität nahm ab. Die von der BAR vorgeschlagene Mindestverweildauer von acht Wochen konnte in 76,4 Prozent der erfassten Fälle eingehalten werden.39,5 Prozent der Patienten verbesserten sich in der Phase B so weit, dass sie in eine weiterführende Rehabilitation übergeleitet werden konnten, etwa jeder fünfte Behandlungsfall endete mit einer Verlegung in eine Pflegeeinrichtung. Die Sterblichkeit betrug 0,9 Prozent. Obwohl die Frührehabilitationsprozedur korrekt klassifiziert wurde, ergaben sich insgesamt 60 verschiedene diagnosebezogene Fallpauschalen. Schlussfolgerung: Die Daten stützen die von der BAR geforderte Mindestbehandlungsdauer von 8 Wochen in der Phase B. Die beobachtete Verweildauerreduzierung kann in erster Linie durch eine Abnahme der Morbidität der Frührehabilitationsfälle erklärt werden. Hierbei ist ein Selektionseffekt durch die Frührehabilitationsprozedur 8-552 zu vermuten. Die neurologische Frührehabilitation in der Bundesrepublik Deutschland ist eingebettet in das Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zur Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen (). In diesem Modell werden die Phasen A bis F definiert, deren Differenzierung nicht nur klinisch relevant ist, sondern auch leistungsrechtliche Konsequenzen hat ( Tabelle 1 ). In den meisten Bundesländern ist die neurologische Frührehabilitation als Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V) anerkannt (), so dass eine Abrechnung über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) erfolgt, wenn die Kliniken nicht als „besondere Einrichtung" anerkannt sind. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung der 2005 eingeführten Prozedur OPS 8-552 („neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation") zu betonen, über die Leistungen der neurologischen Frührehabilitation erfasst werden können (Kasten) (). Die Abkürzung OPS bedeutet „Operationen- und Prozedurenschlüssel". Nach Überschreiten einer Verweildauer von 27 Tagen erfolgt eine Vergütung nach tagesgleichen Pflegesätzen (DRG B43Z beziehungsweise B42Z). Das BAR-Phasenmodell sowie die 1995 formulierten „Empfehlungen zur neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in den Phasen B und C" () stellen eine auch durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) konsentierte Basis zur Betrachtung von Verweildauern dar. In der Phase B wurde von der BAR ein Mindestbehandlungsintervall von acht Wochen zur Beurteilung des Rehabilitationspotenzials zugrunde gelegt (). Es gibt kaum aktuelle Daten über Verweildauern in der Phase B. In einer Übersichtsarbeit aus dem Jahr 1999 wird eine inhomogene Verteilung der Behandlungsdauern beschrieben, mit einerseits einigen raschen Besserungen und andererseits sehr langen Verläufen mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten (). Detaillierte Aussagen zur Behandlungsdauer finden sich in einer früheren Publikation aus dem Jahr 1996 (): 34 Prozent der Patienten hatten eine Verweildauer von bis zu 3 Monaten, 16 Prozent von 3 bis 5 Monaten, 31 Prozent von 5 bis 12 Monaten und 19 Prozent von mehr als einem Jahr. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Entwicklung der Verweildauer in der neurologischen Frührehabilitation in den vergangenen Jahren und der sie beeinflussenden Parameter. Material und Methoden Alle ab dem 1. Januar 2005 aufgenommenen und bis zum 31. Oktober 2008 in der BDH-Klinik Hessisch Oldendorf beendeten Frührehabilitationsfälle (n = 2 060), bei denen die Strukturmerkmale der Frührehabilitationsprozedur OPS 8-552 (Kasten) erfüllt waren, wurden in eine retrospektive Analyse einbezogen. Die statistische Auswertung erfolgte mittels der Statistik-Software SPSS (Version 16.0) und umfasste Varianzanalysen mit Post-hoc-LSD-Tests, T-Tests und Pearson-Korrelationen. Bei der Darstellung der Ergebnisse wurden jeweils Mittelwert und Standardabweichung in Klammern angegeben. Zur Beurteilung der Morbidität wurde in einem Teil der Fälle auch der Frühreha-Barthel-Index () erfasst. Dieser kann Werte zwischen –325 (schwerstbetroffener Frührehabilitationspatient) und +100 (in den Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständiger Patient) annehmen. Als weiteres Maß der Morbidität wurde noch der PCCL-Wert (PCCL, „patient clinical complexity level") herangezogen, der sich auf die zum Entlassungszeitpunkt anhand der kodierten Nebendiagnosen erfassten Komplikationen und/oder Komorbiditäten bezieht. Ferner wurde die Zahl der kodierten Nebendiagnosen erfasst. Die Verweildauern wurden in einigen separaten Analysen zusätzlich „bereinigt", und zwar um die Entlassungsarten „Tod", „Verlegung in ein Akutkrankenhaus", „Verlegung in eine Hospizeinrichtung" und „Entlassung gegen ärztlichen Rat". Dieses statistische Vorgehen wurde gewählt, um vor allem „reguläre" Frührehabilitationsfälle zu erfassen, die nicht durch Komplikationen oder irreguläre Entlassungen vorzeitig beendet wurden. Im Ergebnisteil wurden jedoch sowohl „bereinigte" als auch „nicht bereinigte" Fälle nebeneinander dargestellt. Ergebnisse Von den 2 060 Phase-B-Fällen waren n = 1 207 männlichen und n = 853 weiblichen Geschlechts. Das mittlere Alter lag bei 62,0 Jahren (,), Range 14 bis 97. Zerebrale Ischämien waren die dominierende Diagnosegruppe (40,0 Prozent), gefolgt von Schädel-Hirn-Traumata (20,7 Prozent) und intrazerebralen Blutungen (14,8 Prozent) ( Tabelle 2 ). Im gesamten Untersuchungszeitraum lag die mittlere Verweildauer in der Phase B bei 44,6 (,) Tagen (Range 7 bis 304, Median = 35, 25-Perzentile = 20, 75-Perzentile = 58). Von 2005 ergab sich ein signifikanter Rückgang von 46,8 (,) Tagen auf 37,5 (,) im Jahr 2008 (ANOVA, F = 6,6, p < 0,001), bei allerdings hohen Standardabweichungen ( Grafik 1 ). In post-hoc-LSD-Tests zeigte sich, dass sich die 2008 dokumentierte Verweildauerreduktion signifikant von allen Vorjahren abgrenzen ließ.44,2 Prozent der Frührehabilitationsfälle wurden innerhalb des ersten Monats beendet, 32,2 Prozent innerhalb von 1 bis 2 Monaten ( Grafik 2 ).13,7 Prozent hatten eine Verweildauer von 2 bis 3 Monaten, 6,0 Prozent von 3 bis 4 Monaten, 1,9 Prozent von 4 bis 5 Monaten und nur 1, 3 Prozent von 5 bis 6 Monaten. Kumulativ betrug der Anteil der Fälle mit einer Verweildauer von mehr als 6 Monaten 0,7 Prozent. Selbst nach Bereinigung der Fälle um Verlegungen in Akutkrankenhäuser, Tod, Entlassung gegen ärztlichen Rat und Verlegung in eine Hospizeinrichtung veränderten sich die mittleren Verweildauern nur geringfügig. Bei der Betrachtung der Entlassungsarten dominierte die Verlegung in eine nachfolgende Rehabilitationsmaßnahme mit 39,5 Prozent, das heißt in diesen Fällen traten rehabilitative Fortschritte ein, so dass eine nachfolgende Phase-C-Behandlung möglich wurde ( Tabelle 3 ). In 13,6 Prozent der erfassten Frührehabilitationsfälle fand eine reguläre Entlassung statt, in der Regel in die häusliche Pflege. Aufgrund einer interventionsbedürftigen akuten Erkrankung, zum Beispiel Shunt-pflichtiger Hydrozephalus oder Shunt-assoziierte Komplikationen, erfolgte in 27,6 Prozent der Fälle die Verlegung in ein Akutkrankenhaus, die Sterblichkeit lag bei unter einem Prozent (0,9 Prozent), wobei n = 5 im Jahr 2005, jeweils n = 6 2006 und 2007 sowie n = 2 Patienten 2008 verstarben. Der PCCL-Wert für die Jahre 2005 bis 2008 ist in der Tabelle 4 ( ) wiedergegeben. Die meisten Fälle waren den höchsten Schweregraden 3 und 4 zuzuordnen (93,3 Prozent), feststellbar war aber eine zunehmende Verschiebung von Schweregrad 4 zugunsten des Schweregrads 3. Bei 1 320 Fällen aus den Jahren 2006 bis 2008 wurde als weiteres Kriterium der Erkrankungsschwere der Frührehabilitations-Barthel-Index () zum Aufnahmezeitpunkt erfasst. Die Verteilung gemäß ICD-Schlüsselnummern U52.0 bis U52.3 ist in der Tabelle 5 ( ) wiedergegeben. Die weitaus meisten Fälle zeigten schwere Beeinträchtigungen in einem Bereich von –200 bis –76 beziehungsweise –75 bis 30 Punkten (insgesamt 96,4 Prozent in den Jahren 2006 bis 2008). Es ergab sich allerdings über die Jahre eine zunehmende Verschiebung von den schwereren Fällen (–200 bis –76 Punkte) in den Bereich von –75 bis 30 Punkte im Frühreha-Barthel-Index. So wurden noch 2006 42,7 Prozent der Fälle des Jahres der Kategorie U52.2 (-200 bis -76 Punkte) und 50 Prozent der Kategorie U52.1 (-75 bis 30 Punkte) zugeordnet. Im Jahre 2008 waren es nur 28,1 Prozent in der Kategorie U52.2, während 71,9 Prozent der „leichteren" Kategorie U52.1 zufielen. Als weiterer Parameter der Morbidität wurde noch die Zahl der Nebendiagnosen analysiert.2005 wurden im Mittel 13,7 (,), 2006 15,2 (,), 2007 14,4 (,) und 2008 15,0 (,) Nebendiagnosen kodiert. In einer univariaten Varianzanalyse mit Post-hoc-LSD-Tests zeigte sich, dass 2006 signifikant mehr Nebendiagnosen dokumentiert wurden als 2005 und 2007. Im Jahr 2008 waren es signifikant mehr als 2005 (p < 0,01). Das Alter korrelierte nicht mit der Verweildauer. Einfluss auf die Verweildauer hatten allerdings Erkrankungsschwere (ausgedrückt im Frühreha-Barthel-Index und PCCL-Wert), Zahl der Nebendiagnosen, Geschlecht und Diagnosegruppe. In einer univariaten Varianzanalyse mit Verweildauer als abhängiger und Frühreha-Barthel-Index-Kategorie (U52.x) als unabhängiger Variable zeigten sich signifikante Unterschiede (F = 40,4, p < 0,001), ( Grafik 3 ). Das heißt: je niedriger der Frühreha-Barthel-Index, desto länger die Verweildauer. Beim PCCL-Wert ergab sich ein gleichsinniges Ergebnis (F = 40,6, p < 0,001). Post-hoc-LSD-Tests bestätigten für den PCCL-Wert 4 signifikant längere Verweildauern als für alle anderen PCCL-Werte. In bivariaten Varianzanalysen korrelierte die Zahl der Nebendiagnosen signifikant mit der Verweildauer. Der Korrelationskoeffizient lag bei r = 0,33 (p < 0,001). Bei weiblichen Behandlungsfällen zeigte sich ein Trend zu kürzeren Verweildauern: 42,9 (,) versus 45,8 (,) Tage, (T = 1,9, p < 0,10). Tabelle 2 führt die Verweildauern der einzelnen Diagnosegruppen auf. Diese differierten signifikant voneinander (F = 3,1, p < 0,001). In Post-hoc-LSD-Tests bestätigte sich, dass Fälle mit einem hypoxischen Hirnschaden eine signifikant längere Verweildauer aufwiesen als die meisten anderen Diagnosegruppen. Die Frührehabilitationsfälle führten zu 60 verschiedenen DRGs. Die mit Abstand häufigste DRG war die B42/43Z „Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als 27 Tage" in 67,3 Prozent aller Fälle, gefolgt von der B42B „Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems bis 27 Tage ohne neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls" mit 11,2 Prozent aller Fälle ( Tabelle 6 ). Diskussion Die neurologische Frührehabilitation der Phase B ist integraler Bestandteil der Versorgung schwer betroffener neurologischer und neurochirurgischer Patienten. Im Rahmen des von der BAR entworfenen Phasenmodells schließt sich die Phase B unmittelbar an die Behandlung im Akutkrankenhaus an. Die BAR geht von einer achtwöchigen Mindestbehandlungsdauer in der Phase B aus, um das Rehabilitationspotenzial von schwer betroffenen Patienten ermitteln zu können (). Über den gesamten Beobachtungszeitraum (2005 bis 2008) ergab sich bei n = 2 060 Frührehabilitationspatienten, in denen die Strukturmerkmale des OPS 8-552 erfüllt waren, eine mittlere Verweildauer von 44,6 Tagen, bei allerdings breiter Streuung. Die von der BAR empfohlene Mindestverweildauer von acht Wochen konnte in 76,4 Prozent der untersuchten Fälle eingehalten werden. Angesichts der breiten Streuung wird jedoch deutlich, dass erhebliche interindividuelle Unterschiede bei der Verweildauerbetrachtung zu berücksichtigen sind. Einen erheblichen Einfluss hat vor allem die Diagnose. Zum Beispiel lagen Fälle mit einem hypoxischen Hirnschaden mit circa 56 Tagen deutlich über dem Gesamtdurchschnitt. Zur Erklärung der von 2005 bis 2008 eingetretenen Verweildauerreduktion kann vor allem die in der untersuchten Stichprobe feststellbare Abnahme der Morbidität herangezogen werden. Zwar hat sich die Zahl der Nebendiagnosen im Untersuchungszeitraum erhöht, die anderen wesentlichen Morbiditätsparameter, vor allem der Frühreha-Barthel-Index und der PCCL-Wert zeigen jedoch eine Abnahme der Morbidität an. Dieser überraschende Befund widerspricht der Wahrnehmung vieler Frührehabilitationseinrichtungen, die eine zunehmende Morbidität ihrer Patienten beklagen. Nach Ansicht der Autoren gibt es für diese scheinbare Diskrepanz im Wesentlichen den Erklärungsansatz eines Selektionseffektes durch die Frührehabilitationsprozedur selbst. In die vorliegende Studie wurden lediglich Fälle eingeschlossen, bei denen die Strukturmerkmale des OPS 8-552 erfüllt waren. Dies bedeutet, dass eine ausreichende Belastbarkeit für mindestens 300 min Therapie pro Tag ( Kasten ) gegeben sein muss. Daher kann die Prozedur bei besonders schwer betroffenen Patienten nicht kodiert werden. Auch muss berücksichtigt werden, dass insbesondere Fälle mit Intensiv- und/oder Beatmungspflichtigkeit nicht über den OPS 8-552 kodiert werden, sondern zum Beispiel über den OPS 8-980 („intensivmedizinische Komplexbehandlung"). Dies bedeutet ebenfalls, dass besonders schwere Fälle mit sehr niedrigem Frühreha-Barthel-Index nicht in die aktuelle Analyse einbezogen wurden. Die Zahl der Beatmungsfälle hat sich an der BDH-Klinik im Untersuchungszeitraum deutlich erhöht. Während 2005 nur 14 221 Beatmungsstunden erbracht wurden, lag dieser Wert im Jahr 2006 bei 29 947 und 2007 bei 28 887 pro Jahr (). Die Einführung des DRG-Systems selber spielt unter Berücksichtigung der Veränderungen der Morbiditätsparameter vermutlich nur eine untergeordnete Rolle bei der Verweildauerverkürzung. Ein Einfluss lässt sich nur mittelbar über den dargestellten Selektionseffekt durch Etablierung der Frührehabilitationsprozedur 8-552 postulieren. Weitere Ursachen der Verweildauerreduzierung liegen nach Ansicht der Autoren neben dem dargestellten Selektionseffekt auch in einer zunehmenden Verdichtung therapeutischer Leistungen – es werden mindestens 300 min Therapie täglich gefordert – sowie einer rigideren Gewährung von Leistungen zur neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation. Zwar kann diese Einschätzung durch die vorliegenden Daten nicht validiert werden, einige Aspekte dieser Entwicklung sind jedoch einer Publikation von Wallesch () zu entnehmen. So wird nach Erfahrungen der Autoren nicht selten – vor allem zu Lasten des Leistungserbringers – ein früherer Wechsel in die schlechter vergütete Behandlungsphase C erzwungen. Zur Frage, ob eine adäquate Abbildung frührehabilitativer Leistungen im DRG-System möglich ist, wären folgende Aussagen zu treffen: Da sich trotz Kodierung des OPS 8-552 insgesamt 60 verschiedene DRG ergaben, hat das System (noch) keine ausreichende Ausrichtung auf die Belange der Frührehabilitation. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass über die DRG B42Z beziehungsweise B43Z, je nach DRG-Version, nach Ablauf von 27 Tagen wieder tagesbezogen vergütet wird. Dies erscheint aus Sicht der Autoren angemessen, weil auch der Behandlungsaufwand, zum Beispiel im Hinblick auf die Forderung nach 300 min Therapie im Tagesmittel, über den gesamten Behandlungszeitraum der neurologischen Frührehabilitation relativ konstant bleibt. Nach Ansicht der Autoren ist es unstrittig, dass die Patienten der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation so schwer betroffen sind, dass die besonderen Mittel des Krankenhauses vorgehalten werden müssen. Dies belegen die Morbiditätsdaten. Ein Nebenbefund war, dass bei den weiblichen Frührehabili-tationsfällen ein Trend zu einer kürzeren Verweildauer in der Phase B feststellbar war. Da sich in den nachfolgenden Phasen C und D aufgrund von psychosozialen Kontextfaktoren ein umgekehrtes Verhältnis bei den Geschlechtern nachweisen lässt (), könnte dieses Ergebnis auf ein günstigeres Rehabilitationspotenzial bei Frauen hinweisen, für das es in der Literatur auch weitere, wenn auch schwache Belege gibt (). In der Summe zeigt die aktuelle Studie eine im Vergleich zu in der Mitte der 1990er Jahre erhobenen Daten deutliche Verweildauerreduktion in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation. Das von der BAR als Mindestbehandlungsdauer vorgeschlagene achtwöchige „Beobachtungsintervall" erscheint ausreichend, um etwa Dreiviertel der erfassten Frührehabilitationsfälle abzudecken, bei allerdings erheblicher interindividueller Streuung. Eine Limitation der Studie liegt in der fall- und nicht patientenbezogenen Betrachtung. Daher kann sie auch nicht zur Beurteilung der Ergebnisqualität oder gar der Effizienz der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation herangezogen werden. Dies ist allein schon deswegen nicht möglich, weil es sich nicht um eine kontrollierte, randomisierte Untersuchung handelt. Es bleibt weiteren, vor allem multizentrischen Studien vorbehalten, diesen Aspekt näher zu beleuchten. Interessenkonflikt Prof. Rollnik ist ärztlicher Direktor und Dipl.-Kfm. Janosch ist Geschäftsführer der BDH-Klinik Hessisch Oldendorf. Diese Klinik betreibt schwerpunktmäßig neurologische Frührehabilitation. Manuskriptdaten eingereicht: 11.3.2009, revidierte Fassung angenommen: 30.9.2009 Anschrift für die Verfasser Prof. Dr. med. Jens D. Rollnik BDH-Klinik Hessisch Oldendorf Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover Greitstraße 18–28 31840 Hessisch Oldendorf Summary Current Trends in the Length of Stay in Neurological Early Rehabilitation Background: Neurological early rehabilitation (phase B) is an integral component of the phase model of the German Federal Rehabilitation Council (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, BAR). We studied the current trend in patients' length of stay. Methods: This study included 2060 cases of the BDH-Klinik Hessisch Oldendorf (a neurological rehabilitation clinic) from 2005 to 2008 that fulfilled the structural characteristics of item 8-552 of the German coding system for operations and procedures (Operationen- und Prozedurenschlüssel, OPS), which codes for neurological and neurosurgical early rehabilitation. We studied the parameters age, sex, length of stay, type of discharge, diagnoses, and morbidity.75.7% of the collective carried a diagnosis of cerebral ischemia, traumatic brain injury, or intracerebral hemorrhage. Results: The mean length of stay over the entire period of the study was 44.6 days. A successive reduction of the mean length of stay from 2005 to 2008 was evident, from 46.8 days in 2005 to 37.5 in 2008 (p Conclusion: These data support the BAR's recommendation for a minimum length of stay of 8 weeks in phase B. The observed shortening of the length of stay was found to be primarily the result of a reduction in morbidity during early rehabilitation. This, in turn, may well be due to a selection effect of the early rehabilitation procedure code 8-552. Zitierweise: Dtsch Arztebl Int 2010; 107(): 286–92 DOI: 10.3238/arztebl.2010.0286 @The English version of this article is available online: www.aerzteblatt-international.de : Verweildauerentwicklung in der neurologischen Frührehabilitation
Was bedeutet Phase D bei Reha?
Neurologische Rehabilitation Phase D Rehabilitationsklinik Bad Wurzach Fachklinik für Orthopädie, Neurologie und Altersmedizin Die Phase D der neurologischen Rehabilitation entspricht einer umfassenden medizinischen Rehabilitation mit dem Ziel einer Verbesserung und Sicherung der Selbstversorgung im Alltag aber auch einer Abklärung und Wiederherstellung der beruflichen Leistungsfähigkeit im Rahmen einer bio-psycho-sozialen Begutachtung.
Was bedeutet Phase C in der Reha?
Neurologische Rehabilitation Phase C Rehabilitationsklinik Bad Wurzach Fachklinik für Orthopädie, Neurologie und Altersmedizin In der Phase C der neurologischen Rehabilitation verfolgen wir das Ziel der Wiederherstellung beeinträchtigter Körperfunktionen und Alltagskompetenzen nach teils schweren Schädigungen des Gehirns, des Rückenmarks sowie peripherer Nerven. Unsere Patienten sind in dieser Phase noch pflegebedürftig, können aber aktiv an der therapeutischen Behandlung teilnehmen.
Rehabilitationsbedürftigkeit und Rehabilitationsfähigkeit des Patienten ein stabiler, nicht überwachungspflichtiger Zustand Kooperationsfähigkeit bestehende Begleiterkrankungen, welche die Mobilisierung nicht verhindern Barthel Index zwischen 30 und 60 Punkten (ein Messparameter der Pflegebedürftigkeit und funktioneller Einschränkungen)
Artikel drucken : Neurologische Rehabilitation Phase C
Was ist Reha Phase 2?
Bitte beachten Sie: – Möglicherweise ist für Ihr Beschwerdebild auch eine zeitnahe Wiederholung einer der Rehamaßnahmen sinnvoll. Phase I Frührehabilitation im Akutkrankenhaus. Phase II Wiedererlangen von Gesundheit und Lebensqualität. Findet häufig im Anschluss an eine Operation oder einen Unfall statt.