Meister BafG Antrag Wohin Senden?

Meister BafG Antrag Wohin Senden
Meistens sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten hierfür zuständig. In einigen Bundesländern gibt es davon Ausnahmen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag ausschließlich an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes stellen!

Bei welcher Behörde beantrage ich Aufstiegs BAföG Niedersachsen?

Hier finden Sie die notwendigen Formulare, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Sie können sie direkt herunterladen (PDF-Viewer erforderlich) oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes senden.

  1. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag ausschließlich an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes stellen! Anträge sind nicht an das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder die Landesministerien zu senden.
  2. Senden Sie Ihre Anträge bitte an das örtlich zuständige Förderamt.
  3. Hierbei hilft Ihnen auch die Postleitzahlensuche,

(Stand: 01.08.2020) Hinweise zum Datenschutz gem. Art.13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (PDF, 28KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Wo beantrage ich Aufstiegs BAföG Hessen?

Sie wollen einen Fortbildungsabschluss auf dem Niveau Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in machen? Der Staat unterstützt mit dem Aufstiegs-BAföG berufliche Aufstiegsfortbildungen und zwar unabhängig vom Alter der Teilnehmenden und von der Form wie Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch, mediengestützt/Fernunterricht. Die Anforderungen kurz gefasst:

Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern. Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig. Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.

Die Förderung mit AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen.

Darmstadt Frankfurt am Main Gießen Kassel Marburg

Alle Informationen, Formulare und Berechnungsbeispiele finden Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.info Oder einfach die Info-Hotline zum Aufstiegsbafög anrufen: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei) Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr! Auch zahlreiche Beratungsstellen kennen sich mit dem Aufstiegs-BAföG aus. Beratungsstellen in Hessen anzeigen

Wohin BAföG Antrag schicken Bayern?

Wo muss der Antrag gestellt werden? – Je nach Ausbildungsart sind unterschiedliche Stellen für die Beantragung von BAföG zuständig:

für Studierende das Studierendenwerk am Ort der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet für alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen am Wohnort des Auszubildenden

Weitere Informationen und Kontakt Die Kontaktdaten der Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie hier, Informationen zur elektronischen Antragstellung finden Sie hier,

Wo beantrage ich BAföG in Sachsen?

Förderung der Prüfungsvorbereitungsphase: – Diese Leistungen können auf gesonderten Antrag für die Zeit zwischen Lehrgangsende und Prüfung (maximal für drei Monate) als Darlehen fortgesetzt werden. Die Prüfung muss zum erstmöglichen Zeitpunkt abgelegt werden.

Förderfähig sind Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vorbereiten z.B. HwO oder BBiG. Der Fortbildungsträger muss für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet sein (öffentlicher Träger oder zertifiziert). Bei Förderung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe (nur Teilzeit) muss die Maßnahme mindestens 200 Unterrichtsstunden beinhalten und innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.

Bei Förderung der zweiten und dritten Fortbildungsstufe muss die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten und: In Vollzeitform

innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden. in der Regel in jeder Woche an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden umfassen.

In Teilzeitform

innerhalb von 48 Kalendermonaten abgeschlossen werden. durchschnittlich 18 Unterichtsstunden je Monat umfassen.

Der Erwerb von akademischen Hochschulabschlüssen bzw. institus- oder verbandsinterne Lehrgänge, die mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, sind nicht förderfähig. Die Förderung wird immer pro Schuljahr (bspw. Erzieher/in) bzw. „abschnittsweise” (i.d.R.

bei Meisterfortbildungen) gewährt. Den für Sie jeweils gültigen Förderzeitraum entnehmen Sie unserem Zuwendungsbescheid (Tabelle auf Seite 1). Bei Förderung einer Fortbildung an Fachschulen (z.B. zum/zur staatl. anerk. Erzieher/in oder staatl. gepr. Techniker/in) erfolgt die Bewilligung immer für ein Schuljahr.

Für das darauf folgende Schuljahr muss ein Folgeantrag gestellt werden. Mit diesem wird das Vorliegen der Fördervoraussetzungen erneut überprüft. Bitte beachten Sie, dass Anspruch auf Förderung mit Unterhaltsbeitrag erst ab dem Monat besteht, in dem der Antrag eingereicht wurde.

  1. Für Ihren Folgeantrag verwenden Sie bitte das Formblatt W,
  2. Ziel des nach dem AFBG förderfähigen Unterrichts ist die planmäßige Vermittlung von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten durch qualifizierte Lehrkräfte.
  3. Der Unterrichtsbegriff ist in § 2 Abs.4 AFBG definiert.
  4. Angebote und Formate, die der Unterrichtsdefinition nicht entsprechen, da sie z.B.

außerhalb des Klassenverbandes oder ohne Anwesenheit einer Lehrkraft durchgeführt werden, sind demnach nicht förderfähig. Darunter fallen neben reinen Selbstlernphasen auch Praktika. Eine Förderung nach dem AFBG setzt eine regelmäßige Teilnahme nach § 9a AFBG voraus.

  • Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn an 70 % des Präsenzunterrichts und bei Fernunterricht oder mediengestütztem Unterricht zusätzlich an 70 % der Leistungskontrollen teilgenommen wurde.
  • Diese wird grundsätzlich nach sechs Monaten, zum Ende der Fortbildung und bei Abbruch der Maßnahme, überprüft.

Dazu ist der Teilnahmenachweis (Formblatt F) von der Fortbildungseinrichtung auszufüllen, mit Stempel und Unterschrift zu versehen und anschließend bei der SAB einzureichen. Maßgeblich sind die im Bescheid niedergelegten Termine zur Vorlage der Teilnahmenachweise.

Hinweis: Ein erfolgreicher Maßnahmeabschluss oder das Bestehen der Abschlussprüfung sind bei der Ermittlung der Teilnahmequote unerheblich. Die Förderung wird hinsichtlich der regelmäßigen Teilnahme unter dem Vorbehalt der Einstellung und Rückforderung geleistet. Sofern Sie nicht die regelmäßige Teilnahme nachweisen und diese bis zum Ende der Maßnahme nicht mehr erreicht werden kann, ist der Bewilligungsbescheid insgesamt aufzuheben, erbrachte Leistungen sind zu erstatten.

Dies gilt nicht, wenn Sie die Maßnahme aus wichtigem Grund abgebrochen oder unterbrochen haben. Unterbrechung Eine Unterbrechung liegt bei einer längeren Abwesenheit (i.d.R. über einen Monat) vor. Kurzfristige Abwesenheiten, bspw. infolge einzelner Krankheitstage, begründen keine Unterbrechung.

Die Unterbrechung ist unverzüglich in Form einer ausdrücklichen Erklärung an die SAB mitzuteilen. Die Förderung wird erst bei Wiederaufnahme fortgesetzt. Bei bloßer Abwesenheit ohne Erklärung über den Abbruch oder die Unterbrechung der Maßnahme unterscheidet § 9a AFBG nicht zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen.

BAföG: Was ist das? Und wer bekommt wieviel? BAföG Antrag & Rückzahlung erklärt! | Finanzfluss

Hinweis: Bei Krankheit oder Schwangerschaft und entsprechender Erklärung wird die Förderung (bei Krankheit bis zu drei Monate und bei Schwangerschaft bis zu vier Monate) weitergeleistet. Abbruch/Kündigung Wird nach einem Abbruch aus wichtigem Grund oder infolge einer Kündigung des Trägers, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zu vertreten hat, eine Maßnahme mit demselben Fortbildungsziel wieder aufgenommen, so kann diese bei Vorliegen der Voraussetzungen erneut förderfähig sein.

  • Voraussetzung dafür ist, dass die Erklärung über den Abbruch oder die Kündigung (mittels Formular „Änderungsanzeige zum Aufstiegs-BAföG”) unverzüglich erfolgt ist.
  • Die Wiederholung einer gesamten Maßnahme bzw.
  • Eines Maßnahmeabschnitts (z.B.
  • Schuljahr) wird gemäß § 7 Abs.5, 7 AFBG nur einmal gefördert, wenn 1.
See also:  Wie Lange Dauert Alg 1 Antrag Bearbeitung?

die besonderen Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen und 2. eine zumutbare Möglichkeit nicht besteht, Fortbildungsstoff im Rahmen einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 11 Absatz 1 Satz 2 nachzuholen. Die Entscheidung, z.B. ein Schuljahr freiwillig zu wiederholen oder eine leistungsbedingte Nichtversetzung, rechtfertigt in der Regel keine geförderte Wiederholung.

  1. Vielmehr müssen im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die eine solche zulassen (Pflege von Angehörigen, schwere Krankheit o.Ä.).
  2. Mit dem Aufstiegs-BAföG können bis zu drei Fortbildungen auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (§ 53a BBiG) bzw.
  3. Der Handwerksordnung (§ 42a HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie gleichwertige Fortbildungsabschlüsse, gefördert werden (vgl.

§ 6 AFBG). Wurde bereits ein Fortbildungsziel gefördert, so wird die Förderung für eine weitere Fortbildung gewährt, wenn das angestrebte Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsabschluss aufbaut. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Fortbildungsziel auf der nächsten Fortbildungsstufe angestrebt wird (bspw.

  1. Fachwirt und anschließend Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz).
  2. Für alle Anträge (Erst- und Folgeanträge) kann grundsätzlich ein Vorschuss gewährt werden.
  3. Voraussetzung ist, dass Sie die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke und Nachweise vollständig einreichen.
  4. Die Auszahlung des Vorschusses muss nicht beantragt werden und erfolgt automatisch.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangsdatums. Wir bitten Sie, von Nachfragen zu einer bevorzugten Bearbeitung abzusehen.

Anträge können schriftlich per Post oder elektronisch über das Antragsportal oder als Scan per E-Mail eingereicht werden. Wenn Sie die Anträge und Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr im Original und Papierform nachgereicht werden. Ausweiskopien entfallen komplett. Die Startseite des Antragsportals www.afbg-sachsen.de wird derzeit überarbeitet.

Bitte informieren Sie sich vor Beantragung, welche Förderung für Sie „günstiger” ist. Sollten bereits Leistungen nach dem BAföG bewilligt worden sein, kann für denselben Bewilligungszeitraum und dieselbe Maßnahme keine AFBG-Förderung gewährt werden. Ausnahme: Es wurden noch keine BAföG-Leistungen ausgezahlt und auf selbige wurde für den betreffenden Bewilligungszeitraum verzichtet.

  • Bitte setzen Sie sich in diesem Fall zunächst mit der zuständigen BAföG-Stelle in Verbindung.
  • Liegt ein BAföG-Bewilligungsbescheid vor und Sie haben bereits BAföG-Leistungen erhalten, ist ein Wechsel „vom” BAföG „ins” AFBG erst zum nächsten Bewilligungszeitraum/Fachschuljahr möglich.
  • Bitte beachten Sie, dass bei Unterlagennachforderungen unsererseits eine Bearbeitung erst erfolgt, wenn alle angeforderten Unterlagen nachgereicht wurden.

Es gibt zwei festgelegte Auszahlungstermine: jeweils Mitte und Ende des Monats. Den Auszahlungstermin entnehmen Sie bitte aus den Angaben im Bescheid. Den Heizkostenzuschuss bekommen Sie von der SAB ausgezahlt, wenn Sie in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31.

  • März 2022 in mindestens einem Monat Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG bezogen haben.
  • Einen Antrag brauchen Sie hierfür nicht stellen, die Auszahlung erfolgt von Amtswegen auf das von Ihnen im AFBG-Verfahren angegebene Konto.
  • Ja, wenn Sie zwischen dem 1.
  • Oktober 2021 und dem 31.
  • März 2022 mindestens einen Monat AFBG mit Unterhaltsbeitrag erhalten haben.

Der Heizkostenzuschuss für AFBG-Empfänger wird unabhängig davon ausgezahlt, ob Sie im elterlichen Haushalt leben oder nicht. Wurden Sie beim Heizkostenzuschuss der Eltern über die Wohngeldstelle als Haushaltsmitglied mitgezählt, dann haben Sie über das AFBG keinen Anspruch und sind zur Rückzahlung auf das im Bescheid angegebene Konto verpflichtet.

  1. Der Heizkostenzuschuss für AFBG-Empfänger wird unabhängig von Ihrer Wohnsituation ausgezahlt.
  2. Sofern Ihre Freundin den Heizkostenzuschuss ebenfalls aufgrund ihres AFBG-Bezugs erhalten hat, können Sie beide den Zuschuss behalten.
  3. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.
  4. Den von der SAB bewilligten und ausgezahlten Heizkostenzuschuss können Sie behalten.

Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Energiepauschale gezahlt. Wenn Sie für beide Leistungen anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie beides. Wenn Sie den Heizkostenzuschuss erhalten haben, weil Sie Wohngeld empfangen, müssen Sie den zweiten, zuviel an Sie ausbezahlten Zuschuss zurückzahlen.

  • Nutzen Sie dafür bitte die in Ihrem Heizkostenzuschussbescheid von der SAB genannte Bankverbindung.
  • Senden Sie uns in diesem Fall bitte umgehend eine E-Mail mit der neuen Bankverbindung zu.
  • Wir werden die Änderung schnellstmöglich bearbeiten.
  • Die Rückbuchung von Überweisungen ist technisch nicht möglich, deshalb sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Wenn Sie den Heizkostenzuschuss von der SAB erhalten haben, obwohl Sie den Zuschuss bereits von der Wohngeldstelle erhielten, zahlen Sie bitte den vollen Betrag in einer Summe auf das in Ihrem Heizkostenzuschussbescheid von der SAB genannte Konto zurück.

    Bei Förderung der zweiten und dritten Fortbildungsstufe muss die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten und:

    innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden. in der Regel in jeder Woche an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden umfassen.

    Der Fortbildungsträger muss für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet sein (öffentlicher Träger oder zertifiziert). Förderfähig sind Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vorbereiten z.B. HwO oder BBiG.

Die Antragstellung ist direkt auf www.afbg-sachsen.de möglich. Ihren Antrag reichen Sie bitte bevorzugt elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr in Papierform nachgereicht werden. Die Startseite des Antragsportals www.afbg-sachsen.de wird derzeit überarbeitet, Ausweiskopien müssen nicht eingereicht werden.

Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt A Teilnehmer/in

Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung) Abschluss-/Prüfungszeugnisse aller bislang absolvierten Ausbildungen Lückenloser Lebenslauf bis zum Beginn der Fortbildung Sie sind vor Beginn der Fortbildung arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I:

Bewilligungs- und Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur

Sie haben ein Studium begonnen und dieses nicht abgeschlossen:

Exmatrikulationsbescheinigung mit Bestätigung, dass kein Abschluss erlangt wurde

Sie erhalten für Ihre Fortbildung weitere Leistungen bzw. Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder Dritte (z.B. Begabtenförderung):

Nachweis über die Höhe der Arbeitgeberförderung oder Begabtenförderung Bescheide über weitere Leistungen

Sie haben Kinder:

Kindergeldbescheid auf Ihren Namen ausgestellt oder aktueller Nachweis über bestehende Kinderfreibeträge (z.B. ELStAM-Bescheinigung des Finanzamtes) Nachweise über das Einkommen der Kinder

Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt:

Aktuelle erweiterte Meldebestätigung, ausgestellt auf den Namen der Kinder/des Kindes.

Anlage 1 Teilnehmer/in

Sie sind vor Beginn der Fortbildung berufstätig:

Nachweise zum Einkommen vor Beginn der Fortbildung Nachweis Beendigung/Ruhendstellung/Änderung letztes Arbeitsverhältnis Verdienstnachweise (Lohnabrechnung mit Kontoauszug) Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des letzten Kalenderjahres

Sie befinden sich vor Beginn der Fortbildung in Elternzeit, Krankengeldbezug ö.Ä.:

Kopie des aktuellen Bescheides

Sie erzielen während der Fortbildung Einnahmen, z.B. üben Sie einen Minijob aus oder sind selbständig:

Arbeitsvertrag Gewinnprognose Einnahmen aus Selbständigkeit/Vermietung und Verpachtung Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des letzten Kalenderjahres

Sie sind im Besitz von Immobilienvermögen:

Vollständiger Grundbuchauszug, Kaufvertrag Bei selbstgenutzten Immobilien zusätzlich Angaben zur Grundstücks-, Wohngröße und Anzahl der Haushaltsmitglieder Nachweise über Darlehen

Anlage 3 Teilnehmer/in Nur auszufüllen, wenn Sie kein/e EU-Bürger/in sind. Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei.
Anlage 2 Ehegatten/Ehegattin

Eheurkunde Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn der Fortbildung in Kopie (alle Seiten inklusive Rechtsbehelfsbelehrung) Ihrem/r Ehegatten/Ehegattin liegt kein Einkommensteuerbescheid vor:

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres, Bescheide über Entgeltersatzleistungen, Sozialleistungen

Ihr/e Ehegatte/Ehegattin zahlt Beiträge in eine Riester-Versicherung ein:

Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des vorletzten Kalenderjahres

Formblatt B Fortbildungsstätte* Ggf. Nachweis über die Zertifizierung
Formblatt Z Prüfstelle (z.B. HWK, IHK, Fachschule)* Zulassungsbescheinigung
Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung Krankenkasse* Nur einzureichen, wenn Sie während der Fortbildung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein. *Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.

Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt A Teilnehmer/in

Abschluss-/Prüfungszeugnisse aller bislang absolvierten Ausbildungen Lückenloser Lebenslauf bis zum Beginn der Fortbildung Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung) Sie absolvieren Ihre Fortbildung in Vollzeit, sind vor Beginn der Fortbildung arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I:

Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur

Sie haben ein Studium begonnen und dieses nicht abgeschlossen:

Exmatrikulationsbescheinigung mit Bestätigung, dass kein Abschluss erlangt wurde

Sie erhalten für Ihre Fortbildung weitere Leistungen bzw. Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder Dritte (z.B. Begabtenförderung):

Nachweis über die Höhe der Arbeitgeberförderung oder Begabtenförderung Bescheide über weitere Leistungen

Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt:

Aktuelle erweiterte Meldebestätigung, ausgestellt auf den Namen der Kinder/des Kindes.

Anlage 3 Teilnehmer/in Nur auszufüllen, wenn Sie kein/e EU-Bürger/in sind. Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei
Formblatt B Fortbildungsstätte* Ggf. Nachweis über die Zertifizierung
Formblatt Z Prüfstelle (z.B. HWK, IHK, Fachschule)* Zulassungsbescheinigung

Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein. *Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose. A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose. Sie planen eine berufsbegleitende Fortbildung in Sachsen und möchten dafür das Aufstiegs-BAföG (AFBG) beantragen? Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren AFBG-Antrag kurz & knapp zusammengefasst.

Die Teilzeitfortbildung muss in der ersten beruflichen Fortbildungsstufe:

mindestens 200 Unterrichtsstunden beinhalten und innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.

Bei Förderung der zweiten und dritten Fortbildungsstufe muss die Maßnahme in Teilzeit mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten und:

innerhalb von 48 Kalendermonaten abgeschlossen werden. in der Regel in jeder Woche an vier Werktagen mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen.

Der Fortbildungsträger muss für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet sein (öffentlicher Träger oder zertifiziert). Förderfähig sind Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vorbereiten z.B. HwO oder BBiG.

Die Antragstellung ist direkt auf www.afbg-sachsen.de möglich. Ihren Antrag reichen Sie bitte bevorzugt elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr in Papierform nachgereicht werden. Die Startseite des Antragsportals www.afbg-sachsen.de wird derzeit überarbeitet, Ausweiskopien müssen nicht eingereicht werden.

Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt A Teilnehmer/in

Abschluss-/Prüfungszeugnisse aller bislang absolvierten Ausbildungen Lückenloser Lebenslauf bis zum Beginn der Fortbildung Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung) Sie absolvieren Ihre Fortbildung in Vollzeit, sind vor Beginn der Fortbildung arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I:

Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur

Sie haben ein Studium begonnen und dieses nicht abgeschlossen:

Exmatrikulationsbescheinigung mit Bestätigung, dass kein Abschluss erlangt wurde

Sie erhalten für Ihre Fortbildung weitere Leistungen bzw. Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder Dritte (z.B. Begabtenförderung):

Nachweis über die Höhe der Arbeitgeberförderung oder Begabtenförderung Bescheide über weitere Leistungen

Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt:

Aktuelle erweiterte Meldebestätigung, ausgestellt auf den Namen der Kinder/des Kindes.

Anlage 3 Teilnehmer/in Nur auszufüllen, wenn Sie kein/e EU-Bürger/in sind. Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei
Formblatt B Fortbildungsstätte* Ggf. Nachweis über die Zertifizierung
Formblatt Z Prüfstelle (z.B. HWK, IHK, Fachschule)* Zulassungsbescheinigung

Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein. *Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.

Die Antragstellung ist direkt auf www.afbg-sachsen.de möglich. Ihren Antrag reichen Sie bitte bevorzugt elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr in Papierform nachgereicht werden. Die Startseite des Antragsportals www.afbg-sachsen.de wird derzeit überarbeitet, Ausweiskopien müssen nicht eingereicht werden.

Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt W Teilnehmer/in

Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung) Sie sind vor Beginn des neuen Maßnahmeabschnittes arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I:

Bewilligungs- und Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur

Sie erhalten für den neuen Maßnahmeabschnitt eine Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder durch Dritte (z.B. Begabtenförderung):

Nachweis über die Höhe Bescheide über weitere Leistungen

Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt:

Aktuelle erweiterte Meldebestätigung, ausgestellt auf den Namen der Kinder/des Kindes.

Es haben sich zum letzten Bewilligungszeitraum Änderungen zu Ihren Kindern oder deren Einkommen ergeben:

Nachweis über die Änderung

Es haben sich zum letzten Bewilligungszeitraum Änderungen zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung ergeben:

Bitte lassen Sie die Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung durch Ihre Krankenkasse erneut ausfüllen.

Anlage 1 Teilnehmer/in

Sie sind vor Beginn des neuen Maßnahmeabschnittes berufstätig:

Nachweise zum Einkommen vor Beginn der Fortbildung Nachweis Beendigung/Ruhendstellung/Änderung letztes Arbeitsverhältnis Verdienstnachweise (Lohnabrechnung mit Kontoauszug) Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des letzten Kalenderjahres

Sie befinden sich vor Beginn des neuen Maßnahmeabschnittes in Elternzeit, Krankengeldbezug ö.Ä.:

Kopie des aktuellen Bescheides

Sie erzielen während der Fortbildung Einnahmen, z.B. üben Sie einen Minijob aus oder sind selbständig:

Arbeitsvertrag Gewinnprognose Einnahmen aus Selbständigkeit/Vermietung und Verpachtung Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des letzten Kalenderjahres

Sie sind im Besitz von Immobilienvermögen:

Vollständiger Grundbuchauszug, Kaufvertrag Bei selbstgenutzten Immobilien zusätzlich Angaben zur Grundstücks-, Wohngröße und Anzahl der Haushaltsmitglieder Nachweise über Darlehen

Anlage 2 Ehegatten/Ehegattin

Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn der Fortbildung in Kopie (alle Seiten inklusive Rechtsbehelfsbelehrung) Ihrem Ehegatten/Ihrer Ehegattin liegt kein Einkommensteuerbescheid vor:

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres, Bescheide über Entgeltersatzleistungen, Sozialleistungen

Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin zahlt Beiträge in eine Riester-Versicherung ein:

Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des vorletzten Kalenderjahres

Formblatt B Fortbildungsstätte* ggf. Nachweis über die Zertifizierung

Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein. *Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.

Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt W Teilnehmer/in
    Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung) Sie erhalten für den neuen Maßnahmeabschnitt eine Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder durch Dritte (z.B. Begabtenförderung)?

    Nachweis über die Höhe Bescheide über weitere Leistungen

    Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt?

Formblatt B Fortbildungsstätte* Ggf. Nachweis über die Zertifizierung

Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein. *Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.

Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt W Teilnehmer/in
    Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung) Sie erhalten für den neuen Maßnahmeabschnitt eine Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder durch Dritte (z.B. Begabtenförderung)?

    Nachweis über die Höhe Bescheide über weitere Leistungen

    Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt?

Formblatt B Fortbildungsstätte* Ggf. Nachweis über die Zertifizierung

Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein. *Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.