Den Leistungsantrag und mitunter Vorrausetzung für KUG stellt der Arbeitgeber nach § 323 Abs.2 SGB 3. Stellt der er den Antrag nicht oder nicht fristgerecht, hat der AN keine Anspruch auf KUG und somit wieder Anspruch auf Regelentgelt.
Wie lange kann ein Antrag auf KUG eingereicht werden?
Das Wichtigste in Kürze – Bis zum 31. März 2022 galt:
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden pauschal zu 100 Prozent erstattet. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2022 werden pauschal 50 Prozent erstattet.
Bis zum 30. Juni 2022 galt:
- Es gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 28 Monaten.
- Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beziehen.
Bis 30. Juni 2023 galt:
- Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
- Seit dem 30. September 2022 gilt erneut: Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten.
Folgende Regelungen gelten unbefristet:
- Der Bezug von Kug ist bis zu 12 Monate möglich.
- Die Anzeige über Kurzarbeit sowie die Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes können online oder schriftlich eingereicht werden.
- Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kug behalten ihre Gültigkeit.
Diese und weitere wichtige Informationen finden Sie auch auf der Seite Kurzarbeitergeld: Anzeige, Antrag und Berechnung,
Kann man rückwirkend in Kurzarbeit gehen?
Kurzarbeitergeld gibt es nicht nachträglich.
Wie lange kann KUG rückwirkend korrigiert werden?
Hallo, eine Korrektur ist im Lohnprogramm grundsätzlich so lange möglich, wie die Rückrechnungsfunktion greift. Sie müssten aber das Entstehungsprinzip für die LSt-Berechnung wählen, und dazu soll man zu so einem späten Zeitpunkt das Finanzamt informieren.
Was passiert wenn das Kurzarbeitergeld nicht genehmigt wird?
I. Gegen die Entscheidung muss vorgegangen werden. – Zunächst muss innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung der Behörde Widerspruch eingelegt werden. Die Frist berechnet sich nach dem Zustellungsdatum des ablehnenden Bescheides beim Gewerbetreibenden.
- Aber Achtung! „Ein Monat” sind nicht vier Wochen, sondern das Datum der Zustellung einen Monat später.
- In der Begründung des Widerspruchs muss aufgeführt werden, aus welchen Gründen die Ablehnung unrechtmäßig ist.
- Hier ist es wichtig, dass wir für Sie Akteneinsicht nehmen.
- Denn nur sofern man weiß, auf welcher Grundlage die Behörde ihre Entscheidung getroffen hat, kann effektiv gegengesteuert werden Hat die Behörde auch im Widerspruchsverfahren kein Kurzarbeitergeld bewilligt, muss Klage erhoben werden,
Geht der ablehnende Widerspruchsbescheid zu, beginnt eine weitere Monatsfrist zu laufen, um gegen die Entscheidung eine Klage beim Sozialgericht zu erheben. Hier muss dargelegt werden, ob die Behörde dazu verpflichtet werden kann, dem Gewerbetreibenden Kurzarbeitergeld zu bewilligen.
Kann Kurzarbeit von heute auf morgen?
Das Urteil des Gerichts und seine Bedeutung für die Praxis – Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung des ungekürzten Lohnes für die Monate März bis Juni 2020. Zudem verurteilte es die Beklagte zur Ausstellung und Übergabe einer neuen elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Die Entscheidungsgründe zeigen trotz bzw. dank ihrer Überschaubarkeit deutlich, was bei der Einführung von Kurzarbeit schiefgelaufen ist: Vorliegen einer rechtlichen Grundlage zur Einführung von Kurzarbeit Kurzarbeit darf nur dann einseitig angeordnet werden, wenn das individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist.
Es bedarf also einer wirksamen rechtlichen Grundlage. Ohne eine solche besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld gegen die Bundesagentur für Arbeit. Gleichzeitig bleibt der Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitgeberin auf ihren Lohn grundsätzlich in voller Höhe bestehen.
- Weil es im hiesigen Fall weder eine individual- noch kollektivrechtliche Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit gab, konnte die Arbeitgeberin diese auch nicht einseitig anordnen.
- Durch sein Angebot, die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung weiterhin zu erbringen, setzte der Kläger die Beklagte somit in Annahmeverzug.
Anforderungen an die rechtliche Grundlage Die – ohnehin unwirksame – Anordnung der Kurzarbeit wurde von der Arbeitgeberin zudem als „voraussichtliche Kurzarbeit” angekündigt. Die „voraussichtliche” Kurzarbeit stellt keine wirksame Vereinbarung dar. Vielmehr haben die Vertragsparteien nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Klarheit hinsichtlich der Rechte und Pflichten während der Kurzarbeit zu sorgen.
Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer ( BAG, Urt.v.18. November 2015 zu Betriebsvereinbarungen ). Auch kann Kurzarbeit nicht von heute auf morgen angekündigt werden.
Die Rechtsprechung gibt zwar (noch) keine konkreten Vorlaufzeiten vor. Klar ist aber, dass die Einführung von Kurzarbeit ohne Ankündigungsfrist unwirksam ist (vgl. LAG Berlin Brandenburg, Urt.v.7.10.2010 ). Die betroffenen Arbeitnehmer müssen sich auf die geänderten Umstände entsprechend einstellen können.
Für wirksam erachtet werden Ankündigungsfristen von mindestens 5 Arbeitstagen bis zu ganzen 3 Wochen. Um ohne Bedenken Kurzarbeit einführen zu können, sollten entsprechend großzügige Fristen vereinbart werden. Mitbestimmung des Betriebsrats Sofern ein Betriebsrat besteht, ist dieser gemäß § 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG zu beteiligen.
Dem Betriebsrat steht ein Mitbestimmungsrecht bei vorübergehenden Verkürzungen der betriebsüblichen Arbeitszeit zu. Nicht mitbestimmungspflichtig hingegen ist die Rückkehr zur betriebsüblichen Arbeitszeit. Dies stellt nach ständiger Rechtsprechung des BAG weder eine Änderung der regelmäßigen Arbeitszeit, noch der Arbeitsbedingungen dar.
Ist man bei Kurzarbeit auf Abruf?
Kann der Arbeitgeber die Abrufbereitschaft während der Kurzarbeit einseitig ändern? – Nein, der Arbeitgeber kann die Abrufbereitschaft während der Kurzarbeit nicht einseitig ändern, Änderungen müssen immer mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat auch das Recht, die Zustimmung zu einer Änderung der Abrufbereitschaft zu verweigern.
Wie viel Steuern muss man bei Kurzarbeit nachzahlen?
Für das Jahr 2020 wurden insgesamt Lohnsteuer in Höhe von 1.834,50 Euro einbehalten. Mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich für 2020 eine festzusetzende Einkommensteuer von 2.136 Euro. Da durch den Lohnsteuerabzug lediglich rund 1.835 Euro getilgt wurden, ergibt sich hier eine Steuernachzahlung in Höhe von 301 Euro.
Sind Überstunden in der Kurzarbeit erlaubt?
Überstunden und Kurzarbeit – Die Leistung von Überstunden während bestehender Kurzarbeit ist widersprüchlich. Die Anmeldung von Kurzarbeit ist nur dann rechtskonform, wenn die Auftragslage eine Reduzierung der Arbeitszeit erfordert. Treten begründete Einzelfälle auf, sind Überstunden dennoch zulässig.
- Allerdings kann dies bei häufigem Auftreten zum Verlust des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld seitens des Unternehmens führen.
- Die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit gilt daher auch und vor allem dann, wenn Mitarbeitende in Unternehmen kurzfristig doch mehr arbeiten müssen und sogar Überstunden aufbauen.
Sollte das notwendig sein, muss Arbeitgebende dies aber seinen Mitarbeitenden frühzeitig ankündigen, damit sie sich auf die neue Situation und die vermehrte Arbeitszeit einstellen können. Vertraglich festgelegte Ankündigungsfristen können demnach zwischen drei Tagen und einer Woche Vorlaufzeit verlangen.
Die dann geleistete Mehrarbeit der Arbeitnehmenden ist zu dokumentieren und dem Arbeitsamt zu melden. Die entsprechend mehr gearbeiteten Stunden wirkt sich aktiv auf die Arbeitszeit aus und verringert diese in den folgenden Wochen wieder. Zusätzlich müssen Unternehmen gegenüber dem Arbeitsamt belegen, dass sie versucht haben, die angefallene Mehrarbeit zu bewältigen, ohne dass Mitarbeitende Überstunden aufbauen müssen.
Erst wenn es für Überstunden keine Alternativen mehr gibt, sind diese auch während der angemeldeten Kurzarbeit zulässig.
Warum bei Kurzarbeit Steuern nachzahlen?
Kurzarbeitergeld-Rechner – Einfach die Steuernachzahlung berechnen – Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber durch den Progressionsvorbehalt, erhöht es den Steuersatz auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen, zum Beispiel Ihr Gehalt. Deshalb kommt es bei Kurzarbeitergeld-Empfängern am Jahresende meist zu einer Steuernachzahlung statt zu einer Erstattung.
Wer muss zu viel gezahltes Kurzarbeitergeld zurückzahlen?
Insbesondere während der Coronapandemie wurden Anträge auf Kurzarbeitergeld großzügig bewilligt – allerdings stets unter Vorbehalt. Die Bundesagentur für Arbeit prüft innerhalb von sieben Monaten nach dem Leistungsbezug die bewilligten Leistungen abschließend.
- Fehlerhafte Entscheidungen werden dann berichtigt und überzahlte Beträge sind durch den Arbeitgeber zu erstatten.
- Urzarbeitergeld wird gezahlt, wenn es zu einem erheblichen Arbeitsausfall mit entsprechenden Einbußen an Arbeitsentgelt kommt.
- Daneben sind vom Betrieb und von den Arbeitnehmenden weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
( Mehr zu den Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld und den Entwicklungen während der Coronapandemie lesen Sie in diesem Beitrag ). Schließlich ist der (zukünftige) Arbeitsausfall vorausschauend durch den Arbeitgeber schriftlich oder online bei der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen.
Wer kontrolliert die Kurzarbeit?
2. Prüfung der Unterlagen – Ihre Agentur für Arbeit sichtet alle Unterlagen und stellt fest, ob sie vollständig sind. Anschließend prüft sie zum Beispiel, ob
Soll- und Ist-Entgelt sowie Entgelte für Feiertage korrekt berechnet wurden,ungeschützte Arbeitszeitguthaben und Urlaub zunächst aufgebraucht wurden, um Kurzarbeit zu vermeiden,Kurzarbeitergeld für Personen abgerechnet wurde, deren Beschäftigungsverhältnis endete.
Relevant sind dabei nur Angaben zu Beschäftigten, die tatsächlich von Kurzarbeit betroffen waren. Alternativ kann die Prüfung auch in Ihrem Lohnbüro stattfinden. In diesem Fall informiert Sie Ihre Agentur für Arbeit vorab darüber, wann die Abschlussprüfung stattfinden wird.
- Auch wenn Sie kein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit haben, können Sie die Dokumente für die Abschlussprüfung an Ihre Agentur für Arbeit übermitteln.
- Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite Sie können die Unterlagen auch per Post an Ihre Agentur senden.
- Die Anschrift finden Sie im Anforderungsschreiben.
Die Prüfung kann ergeben, dass Sie die Entgeltabrechnung korrigieren müssen. Sollte eine maschinelle Korrektur durch Ihr Entgeltabrechnungsprogramm nicht mehr möglich sein, müssen Sie die Angaben per Hand ändern. Sobald die Abschlussprüfung beendet ist, erhalten Sie eine abschließende schriftliche Information (Fachbegriff: Bescheid),
- Wichtig: Hinweis: Die Agentur für Arbeit prüft am Sitz Ihrer Lohnabrechnungsstelle.
- Das ist die Stelle, wo die Arbeitszeit- und Entgeltunterlagen Ihrer Beschäftigten geführt werden.
- Antworten auf die häufigsten Fragen zum Kurzarbeitergeld finden Sie in unserem,
- / Ja, das ist möglich.
- Sie müssen Ihrem externen Lohnbüro vorab eine schriftliche Vollmacht erteilen, damit es anfallende Aufgaben rund um das Kurzarbeitergeld für Sie erledigen kann.
Ihre Agentur für Arbeit nimmt mit dem Lohnbüro Kontakt auf. Ihre zuständige Agentur für Arbeit entscheidet, wo die Prüfung stattfindet und nimmt Kontakt zu Ihnen oder Ihrer Vertreterin beziehungsweise Ihrem Vertreter auf. Sie können für die Prüfung eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner in Ihrem Betrieb benennen oder auch ein externes Lohnbüro schriftlich bevollmächtigen.
- Alle Arbeitsausfälle werden nach Abschluss der Kurzarbeitsperiode überprüft.
- Durch eine gesetzliche Neuregelung mit Wirkung zum 1.
- Januar 2023 () ist es möglich, dass für die Monate März 2020 bis Juni 2022 auf eine Abschlussprüfung verzichtet werden kann, wenn die Auszahlungssumme für den Arbeitsausfall höchstens 10.000,00 Euro (= Summe Kurzarbeitergeld und Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge) beträgt.
Liegen in einem Betrieb mehrere Arbeitsausfälle vor, zum Beispiel, weil in verschiedenen Betriebsabteilungen Kurzarbeit erforderlich war, wird jeder Arbeitsausfall für sich betrachtet, Es kann daher vorkommen, dass ein Arbeitsausfall im Betrieb geprüft wird, ein anderer Arbeitsausfall im selben Betrieb dagegen nicht.
- Sie können Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet bevollmächtigen,
- Sie oder er kann dann zum Beispiel die Kurzarbeit für Ihren Betrieb anzeigen, Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten beantragen oder maßgebliche Erklärungen abgeben beziehungsweise Auskünfte geben.
Sie können eine Vollmacht formlos erteilen. Sie muss jedoch folgende Angaben enthalten:
Vor- und Nachname, gegebenenfalls Firmenbezeichnung der Bevollmächtigten (Steuerberatungsgesellschaft)Vor- und Nachname und Firmennamen einer berechtigten Vertreterin oder eines berechtigen Vertreters der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebersgegebenenfalls Firmenstempel und eigenhändige Unterschrift mit Ort und Datum
Haben Sie zu wenig Kurzarbeitergeld erhalten, wird Ihre Agentur mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen den zustehenden Betrag im Rahmen eines Korrekturantrages nachzahlen. Haben Sie zu viel Kurzarbeitergeld bekommen, wird die Agentur den Betrag von Ihnen zurückfordern.
- Dies gilt unabhängig von der Höhe des Betrages.
- In beiden Fällen erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit eine schriftliche Information (Fachbegriff: Bescheid).
- Müssen Sie Kurzarbeitergeld zurückzahlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungserleichterungen erhalten,
- Sie können die Forderung dann beispielsweise später begleichen.
Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit auf: Wenn Sie die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld nicht nachweisen, müssen Sie die erhaltenen Beträge und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge vollständig zurückzahlen,
Wie muss die Kurzarbeit dokumentiert werden?
Kurzarbeitergeld Hierzu wurde schon viel geschrieben, vor allem wie man es beantragt (Auf der Seite der Arbeitsagentur). Nun muss man es für März schnell beantragen, vor allem aber auch dafür sorgen, dass es zur Auszahlung kommt. Hierzu bietet der VDLS ein Formular (Word-Dokument) zum herunterladen an, mit dem Ihr eurem Steuerberater die richtigen Informationen weitergeben könnt, damit dieser für euch die KUG Gelder bei der Lohnabrechnung berücksichtigen kann.
- Mit dem KUG seit ihr in der Lage die Lohnkosten auf Null zu setzen, denen keine Einnahmen gegenüberstehen.
- Hinweise zur Benutzung: Für den Erhalt des Kurzarbeitergeldes muss der Arbeitgeber eine Dokumentation bereithalten und bei der Lohnabrechnung seinem Steuerberater zur Verfügung stellen.
- Dieser kann anhand der Angaben das KUG beantragen.
Die Dokumentation ist für jeden Mitarbeiter und Monat zu erstellen. Ausfüllen der Spalten in der nachstehenden Reihenfolge: Für jeden Tag des Monats wird zunächst die tatsächliche Anwesenheit eingetragen. Dann werden die tatsächlichen Arbeitsstunden eingetragen.
Weiter werden genommene Urlaubsstunden eingetragen. Im Falle eines Feiertages wird dieser vermerkt. In der Spalte Krank LFZ wird die Stundenzahl eingetragen, mit der ein Mitarbeiter VOR der KUG Maßnahme arbeitsunfähig gemeldet ist. In der Spalte Krank (mit KUG) werden die Stunden eingetragen, die ein Mitarbeiter arbeitsunfähig während der KUG Maßnahme ist.
In der Spalte wirtschaftliche Arbeitsausfälle werden die Stunden eingetragen, die z.B. aufgrund des Fernbleibens von Patienten entstanden sind. Die Spalte witterungsbedingte Ausfälle dürfte weniger oft auszufüllen sein, aber z.B. bei Sturm oder Schneefall.
Ist Kurzarbeit verpflichtend?
Kurzarbeit: Arbeitsrechtliche Voraussetzungen für den Arbeitgeber – Kurzarbeit muss im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung angeordnet werden. Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft persönlich angeboten, muss der Arbeitgeber die Vergütung des Arbeitnehmers in voller Höhe weiter zahlen, wenn ein Arbeitsausfall vorliegt.
Ein Wegfallen der Vergütung ist nur denkbar, wenn im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung eine Kurzarbeit angeordnet worden ist. Der Arbeitgeber kann eine Kurzarbeit dementsprechend nicht einseitig anordnen, Existiert ein Betriebsrat, muss dieser der Kurzarbeit zugestimmt haben. Voraussetzungen wie eine Anordnung von Kurzarbeit in einer Betriebsvereinbarung sind sehr umstritten.
Damit diese wirksam angeordnet werden kann, sollten folgende Punkte aufgeführt werden:
Beginn und Dauer Lage und Verteilung der Arbeitszeit Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer bzw. der Abteilung Zeiträume, in denen die Arbeit vollständig ausfallen soll
Übrigens: Für Leiharbeiter war Kurzarbeit gemäß § 11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bisher unzulässig, Dies hat sich jedoch aufgrund der aktuell herrschenden Corona-Pandemie geändert, Auch Zeitarbeitnehmer können mittlerweile rückwirkend zum 1.
März 2020 Kurzarbeitergeld erhalten. Wirtschaftliche Gründe für einen Arbeitsausfall sind beispielsweise ein Mangel an Rohstoffen oder Halbfertigwaren bzw. ein Absatzmangel. Auch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse wie ein Hochwasser oder behördlich anerkannte Maßnahmen wie eine Stromsperre bei Energiemangel rechtfertigen eine Kurzarbeit.
Sind keine entsprechenden Klauseln zur Ankündigungsfrist der Kurzarbeit vorgesehen, sind diese generell unwirksam, weil diese eine Abweichung von §§ 611 BGB und 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) darstellen. Existiert im Unternehmen kein Betriebsrat, gelten für Kurzarbeit entsprechende Voraussetzungen.
Was passiert mit den minusstunden bei Kurzarbeit?
Nein, die Kurzarbeit darf kein Einfluss auf das Zeitkonto haben. Die “Minusstunden” sind sozusagen die Ausfallzeit / Kurzarbeit. Wenn Plusstunden vorliegen, dann hätte für den Mitarbeiter keine Kurzarbeit beantragt werden dürfen.
Wer ist von der Kurzarbeit ausgeschlossen?
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.3 Persönliche Voraussetzungen | SGB Office Professional |, Die persönlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllen Arbeitnehmer,
die nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen, aus zwingenden Gründen aufnehmen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen, die nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind.
Für den Arbeitnehmerbegriff gelten die allgemeinen Regelungen des Sozialversicherungsrechts. Arbeitnehmer, die versicherungsfrei beschäftigt sind (z.B. nach Erreichen der Regelaltersgrenze), in einer geringfügigen Beschäftigung oder als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- Die geforderte Fortsetzung der Beschäftigung ist unmittelbarer Ausdruck der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzung, die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer zu erhalten.
- Ist deshalb ein Arbeitsverhältnis gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag gelöst, kann dieses Ziel nicht mehr erreicht werden, sodass ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für diesen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr besteht.
Eine Ausnahme gilt jedoch bei Arbeitnehmern, die Kündigungsschutzklage erhoben haben. Hier geht die BA im Regelfall von einer “Fortsetzung” aus, wenn für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses eine Weiterbeschäftigung erfolgt. Die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während der Kurzarbeit ist an zwingende Gründe gebunden.
- Dies können betriebliche Gründe sein, etwa wenn die Einstellung einer Fachkraft zur Weiterführung des Betriebs unentbehrlich ist.
- Akzeptiert werden aber auch vertragliche Gründe, wie z.B.
- Die Rückkehr eines wegen Wehr- oder Zivildienst nicht beschäftigten Arbeitnehmers.
- Ein zwingender Grund für eine Einstellung muss hingegen nicht vorliegen, wenn die Beschäftigung eines vormaligen Auszubildenden nach Beendigung seiner Berufsausbildung erfolgt.
Vom Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sind Arbeitnehmer,
die an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme in Vollzeitform teilnehmen und deshalb bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen, während der Zeit, in der sie beziehen, während der Zeit, in der sie Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit einer Organ-, Gewebe- oder Blutspende beziehen.
Der ausdrückliche Ausschluss von Betrieben des Schaustellergewerbes, für Theater-, Lichtspiel- und Konzertunternehmen besteht seit 1.4.2006 nicht mehr. Arbeitnehmer, die erst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig erkranken, haben hingegen Anspruch auf Kurzarbeitergeld solange ein Anspruch auf besteht bzw.
Welche Nachteile hat Kurzarbeit für den Arbeitnehmer?
Kurzarbeit: Das sind die Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer – Zugegeben: Der Arbeitnehmer hat einen großen Nachteil von der Kurzarbeit: Er bekommt weniger Gehalt. Dieser Punkt wiegt besonders schwer, wenn das Geld bereits mit dem „normalen” Gehalt knapp wird. Doch Kurzarbeit bietet auch Vorteile. Hier eine Gegenüberstellung.
Vorteile: Beginnen wir mit den positiven Aspekten, die Kurzarbeit mit sich bringt. Der größte ist wohl, dass Sie den Job vorerst behalten und nicht gleich gekündigt werden. Sollten Sie den Job doch verlieren, haben Sie länger Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Grund: Je länger Sie bei einem Unternehmen beschäftigt waren, desto länger gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Ein weiterer Vorteil ist der Zeitgewinn. Während Sie vom Staat immerhin noch 67 Prozent Ihres Gehaltes weitergezahlt bekommen, gewinnen Sie wertvolle Zeit. Diese können Sie zum Beispiel für Weiterbildungen, die Familie, Hobbys oder wichtige Erledigungen, die Sie bisher wegen Zeitmangels stets aufgeschoben haben, nutzen. Nachteile: Wie bereits erwähnt, bekommen Sie bei Kurzarbeit weniger Lohn am Ende des Monats. Dadurch können Sie sich gegebenenfalls weniger leisten. Ihre Kaufkraft sinkt, was auch wiederum der Wirtschaft nicht guttut. Ein weiterer Nachteil ist, dass während der Kurzarbeit der Rentenbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung reduziert wird. Die Auswirkungen werden vor allem bei langer Kurzarbeit spürbar. Kurzarbeit kann sich auch auf die Psyche des Arbeitnehmers auswirken. Er ist weniger motiviert zu arbeiten, hat Ängste, dass er doch noch gekündigt werden und die laufenden Kosten nicht mehr bezahlen kann.
Kurzarbeit: Die Vor- und Nachteile für Mitarbeiter und Unternehmen. imago images / Christian Ohde
Wie wird krank während der Kurzarbeit bezahlt?
Grundsätze – Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit, so verringert sich sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsprechend der Kurzarbeiter-Regelung. Er erhält seine Entgeltfortzahlung nur nach dem tatsächlichen „Ist”-Entgelt, welches er trotz der Kurzarbeit während der Dauer der Krankheit erwirtschaftet hätte.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Kurzarbeit?
Wo muss Kurzarbeit angemeldet werden? – Kommt es in einem Krisenfall zum Ausfall von Entgelt, weil der Arbeitgeber Kurzarbeit angeordnet hat, können Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Dieses muss der Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur beantragen.
- Er ist es auch, der die Maßnahme dort anmelden muss.
- Die Maßnahme muss nicht alle Angestellten betreffen, sondern kann auch nur für einen Teil der Belegschaft gelten.
- Nötig sind zwei Schritte: Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall schriftlich bei der für ihn zuständigen Agentur anzeigen.
- Diese fällt in der Regel schnell eine Entscheidung.
Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber an den Beschäftigten gezahlt und später von der Arbeitsagentur dem Unternehmen erstattet. Während der Zeit, in der die Leistung gezahlt wird, muss der Arbeitgeber dokumentieren, welcher Arbeitnehmer an welchem Tag wie lange gearbeitet hat.
Was ist besser Kurzarbeit oder arbeitslos?
Aber auch die Vorteile für die Arbeitnehmer liegen auf der Hand: Kurzarbeit ist besser als Arbeitslosigkeit. Zudem hat die Kurzarbeit den Vorteil, dass Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit das sogenannte Kurzarbeitergeld erhalten – allerdings nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Was passiert mit meinem Urlaub bei Kurzarbeit?
Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Die Klägerin ist bei der Beklagten drei Tage wöchentlich als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten beschäftigt.
- Bei einer Sechstagewoche hätte ihr nach dem Arbeitsvertrag ein jährlicher Erholungsurlaub von 28 Werktagen zugestanden.
- Dies entsprach bei einer vereinbarten Dreitagewoche einem Urlaubsanspruch von 14 Arbeitstagen.
- Aufgrund Arbeitsausfalls durch die Corona-Pandemie führte die Beklagte Kurzarbeit ein.
- Dazu trafen die Parteien Kurzarbeitsvereinbarungen, auf deren Grundlage die Klägerin ua.
in den Monaten April, Mai und Oktober 2020 vollständig von der Arbeitspflicht befreit war und in den Monaten November und Dezember 2020 insgesamt nur an fünf Tagen arbeitete. Aus Anlass der kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfälle nahm die Beklagte eine Neuberechnung des Urlaubs vor.
- Sie bezifferte den Jahresurlaub der Klägerin für das Jahr 2020 auf 11,5 Arbeitstage.
- Dagegen hat sich die Klägerin mit der vorliegenden Klage gewandt.
- Sie hat den Standpunkt eingenommen, kurzarbeitsbedingt ausgefallene Arbeitstage müssten urlaubsrechtlich wie Arbeitstage gewertet werden.
- Die Beklagte sei daher nicht berechtigt gewesen, den Urlaub zu kürzen.
Für das Jahr 2020 stünden ihr weitere 2,5 Urlaubstage zu. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte beim Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf weitere 2,5 Arbeitstage Erholungsurlaub für das Kalenderjahr 2020.
- Nach § 3 Abs.1 BUrlG beläuft sich der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeit auf sechs Tage in der Woche auf 24 Werktage.
- Ist die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach dem Arbeitsvertrag auf weniger oder mehr als sechs Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, ist die Anzahl der Urlaubstage grundsätzlich unter Berücksichtigung des für das Urlaubsjahr maßgeblichen Arbeitsrhythmus zu berechnen, um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu gewährleisten (24 Werktage x Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht geteilt durch 312 Werktage).* Dies gilt entsprechend für den vertraglichen Mehrurlaub, wenn die Arbeitsvertragsparteien – wie im vorliegenden Fall – für die Berechnung des Urlaubsanspruchs keine von § 3 Abs.1 BUrlG abweichende Vereinbarung getroffen haben.
Bei der vertraglichen Dreitagewoche der Klägerin errechnete sich zunächst ein Jahresurlaub von 14 Arbeitstagen (28 Werktage x 156 Tage mit Arbeitspflicht geteilt durch 312 Werktage). Der kurzarbeitsbedingte Ausfall ganzer Arbeitstage rechtfertigte eine unterjährige Neuberechnung des Urlaubsanspruchs.
Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage sind weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen. Der Urlaubsanspruch der Klägerin aus dem Kalenderjahr 2020 übersteigt deshalb nicht die von der Beklagten berechneten 11,5 Arbeitstage.
Allein bei Zugrundelegung der drei Monate, in denen die Arbeit vollständig ausgefallen ist, hätte die Klägerin lediglich einen Urlaubsanspruch von 10,5 Arbeitstagen (28 Werktage x 117 Tage mit Arbeitspflicht geteilt durch 312 Werktage). Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.
November 2021 – 9 AZR 225/21 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2021 – 6 Sa 824/20 – * Rechtsprechung des Senats vgl. BAG 19. März 2019 – 9 AZR 406/17 – (Sonderurlaub); vgl.24. September 2019 – 9 AZR 481/18 – (Altersteilzeit). In einer weiteren Sache hat der Neunte Senat erkannt, dass diese Grundsätze auch dann Anwendung finden, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. November 2021 – 9 AZR 234/21 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Freiburg -, Urteil vom 3. Mai 2021 – 9 Sa 1/21 – : Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit
Kann der Arbeitgeber mich einfach in Kurzarbeit schicken?
Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen? – Kurzarbeit kann nicht einseitig angeordnet werden. Stattdessen muss es eine Grundlage geben, also einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen alle von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter dieser zustimmen.
Wie kann man sich gegen Kurzarbeit wehren?
Berlin : Keine Kurzarbeit nach Belieben: Rechte und Regeln für Arbeitnehmer – Die Rezession lässt immer mehr Unternehmen Kurzarbeit anmelden. Im November vergangenen Jahres lagen den Arbeitsagenturen Anträge zur Arbeitszeitreduzierung für über 164.000 Arbeitnehmer vor – das waren 125.000 mehr als zwölf Monate zuvor.
- Zudem geht die Bundesarbeitsagentur in ihrem aktuellen Arbeitsmarktbericht für Dezember 2008 davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter in den kommenden Monaten „kräftig” steigen wird.
- Zwar bekommen die meisten Beschäftigten von der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld.
- Das gleicht aber nur einen Teil der Einkommensverluste aus.
Unternehmen dürfen Kurzarbeit daher nicht nach Belieben anordnen. Was erlaubt ist, schreibt in vielen Betrieben der Tarifvertrag vor, wie Ulf Weigelt, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Berliner Kanzlei Weigelt & Ziegler, erläutert. Gibt es keinen gültigen Tarifvertrag oder ist der Betrieb nicht tarifgebunden, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen.
„Außerdem hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht”, so Weigelt. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht auf eine Regelung zur Kurzarbeit verständigen, sei die Durchsetzung der Arbeitszeitverkürzung durch eine Änderungskündigung denkbar. Ist die Kurzarbeit im Tarifvertrag geregelt, umfasst dieser meist auch eine Ankündigungsfrist für Arbeitszeitverkürzungen.
Einigen sich nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer direkt, sind sie relativ frei bei der Festlegung von Fristen. „Demgegenüber sind Betriebsvereinbarungen, die tarifvertragliche Fristen für die Einführung von Kurzarbeit nicht beachten, schlichtweg unwirksam”, betont Weigelt.
Grundsätzlich können sich Beschäftigte gegen Kurzarbeit wehren, wenn die Voraussetzungen für die Arbeitszeitverkürzung nicht erfüllt sind. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei der Arbeitgeber an die im Arbeitsvertrag zugesicherte Stundenzahl und an seine Beschäftigungspflicht gebunden, erläutert der Rechtsanwalt.
Lässt sich der Konflikt nicht ausräumen, können Beschäftigte vor dem Arbeitsgericht gegen Kurzarbeit klagen und den wegen der Arbeitszeitverkürzung entgangenen Lohn einfordern. Hat der Arbeitgeber bei der Anordnung von Kurzarbeit alle Regeln beachtet, können Arbeitnehmer zwar noch immer auf ihrer vollen Stundenzahl bestehen.
- Unter Umständen droht dann aber eine verhaltensbedingte Kündigung.
- Denn wenn ein Arbeitnehmer eine ordnungsgemäß angekündigte Kurzarbeit wiederholt ablehnt, kann dies als Störung des Betriebsfriedens ausgelegt werden”, führt Weigelt aus.
- Urzarbeit gilt stets für einen ganzen Betrieb oder klar abgrenzbare Betriebsteile.
Der Arbeitgeber darf die Arbeitszeitverkürzung nicht auf einzelne Beschäftigte innerhalb eines Betriebes oder einer betrieblichen Einheit beschränken, während andere bei der vollen Arbeitzeit verbleiben. Eine gesetzliche Höchstdauer für Kurzarbeit gibt es übrigens nicht.
- Die Arbeitszeitverkürzung läuft entweder nach einer vereinbarten Zeit aus, oder endet, wenn die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit nicht mehr bestehen.
- Nur der Bezug von Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit ist beschränkt”, erläutert Weigelt.
- Nach der jüngsten Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums vom 15.
Dezember können Arbeitnehmer für bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld bekommen. Im Normalfall gibt es die Leistung für maximal sechs Monate.
Wie muss die Kurzarbeit dokumentiert werden?
Kurzarbeitergeld Hierzu wurde schon viel geschrieben, vor allem wie man es beantragt (Auf der Seite der Arbeitsagentur). Nun muss man es für März schnell beantragen, vor allem aber auch dafür sorgen, dass es zur Auszahlung kommt. Hierzu bietet der VDLS ein Formular (Word-Dokument) zum herunterladen an, mit dem Ihr eurem Steuerberater die richtigen Informationen weitergeben könnt, damit dieser für euch die KUG Gelder bei der Lohnabrechnung berücksichtigen kann.
- Mit dem KUG seit ihr in der Lage die Lohnkosten auf Null zu setzen, denen keine Einnahmen gegenüberstehen.
- Hinweise zur Benutzung: Für den Erhalt des Kurzarbeitergeldes muss der Arbeitgeber eine Dokumentation bereithalten und bei der Lohnabrechnung seinem Steuerberater zur Verfügung stellen.
- Dieser kann anhand der Angaben das KUG beantragen.
Die Dokumentation ist für jeden Mitarbeiter und Monat zu erstellen. Ausfüllen der Spalten in der nachstehenden Reihenfolge: Für jeden Tag des Monats wird zunächst die tatsächliche Anwesenheit eingetragen. Dann werden die tatsächlichen Arbeitsstunden eingetragen.
Weiter werden genommene Urlaubsstunden eingetragen. Im Falle eines Feiertages wird dieser vermerkt. In der Spalte Krank LFZ wird die Stundenzahl eingetragen, mit der ein Mitarbeiter VOR der KUG Maßnahme arbeitsunfähig gemeldet ist. In der Spalte Krank (mit KUG) werden die Stunden eingetragen, die ein Mitarbeiter arbeitsunfähig während der KUG Maßnahme ist.
In der Spalte wirtschaftliche Arbeitsausfälle werden die Stunden eingetragen, die z.B. aufgrund des Fernbleibens von Patienten entstanden sind. Die Spalte witterungsbedingte Ausfälle dürfte weniger oft auszufüllen sein, aber z.B. bei Sturm oder Schneefall.
Wie viel Urlaub muss vor Kurzarbeit genommen werden?
Kurzarbeitergeld: Resturlaub aus dem Vorjahr einsetzen? – Arbeitnehmende müssen grundsätzlich vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld vorrangig ihren Resturlaub aus dem Vorjahr einsetzen. Etwas anderes gilt nur, wenn vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs entgegenstehen. Diese Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden gehen generell vor.
Was sind wirtschaftliche Gründe für Kurzarbeit?
Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld / 1.2.1 Wirtschaftliche Gründe |, Die für einen Arbeitsausfall geforderten wirtschaftlichen Gründe sind im Gesetz nicht näher definiert. Allgemein gehören hierzu alle Störungen, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Teilnahme am Wirtschaftsleben bzw.
- Dem wirtschaftlichen Ablauf ergeben.
- Auslöser können konjunkturelle oder strukturelle Störungen der Gesamtwirtschaftslage sein, die entweder selbst zu Arbeitsausfällen führen oder betriebliche Strukturveränderungen verursachen, die einen Arbeitsausfall zur Folge haben.
- Steigende Energiepreise für sich genommen sind keine wirtschaftlichen Gründen.
Liegt allerdings zeitgleich ein Auftragsmangel oder ein Absatzrückgang vor, der auch Folge der Weitergabe von Preissteigerungen an die Kunden sein kann, besteht ein wirtschaftlicher Grund für einen Arbeitsausfall. Die wirtschaftlichen Gründe müssen nicht die ausschließliche, aber die wesentliche (überwiegende) Ursache für den Arbeitsausfall darstellen und während der gesamten Dauer der Kurzarbeit vorliegen.
Auftragsmangel oder Absatzrückgang aufgrund von Rezession oder Konjunkturlage, Rohstoff- oder Werkstoffmangel, Wegfall von Transportmöglichkeiten, Umstellung der Produktionsprozesse, Automatisierung.
: Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld / 1.2.1 Wirtschaftliche Gründe |,