KNstlersozialkasse Wann Antrag Stellen?

KNstlersozialkasse Wann Antrag Stellen
Infos zum KSK-Antrag im Überblick – Wann muss ich mich bei der Künstlersozialkasse melden? Üben Sie als Künstler oder Publizist eine freiberufliche Tätigkeit als Hauptberuf aus und verdienen damit mehr als 3.900 Euro im Jahr, besteht in der Regel eine Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse,

Ihre Tätigkeit müssen Sie der KSK melden und dann einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme stellen. Welche Voraussetzungen müssen für den KSK-Antrag erfüllt sein? Neben der Tätigkeit und dem Einkommen, müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, um in die KSK aufgenommen werden zu können. Welche das sind, erfahren Sie hier,

Wie stelle ich den Antrag an die Künstlersozialkasse? Nach der Meldung erhalten Sie üblicherweise einen Fragebogen, den Sie an die KSK zurückschicken müssen. Darüber hinaus sind weitere Nachweise mit den Fragebogen einzureichen. Welche wichtig sind, haben wir hier zusammengefasst,

Wie lange dauert Antrag bei KSK?

KSK-Aufnahmeverfahren und Versicherungsbeginn – Zunächst: Die Aufnahme in die KSK ist keineswegs so schwierig, wie es das Netzrauschen vermuten lässt und sich Selbstständige gerne untereinander erzählen. Die meisten Geschichten von gescheiterten Aufnahmeanträgen stammen von Leuten, die versucht haben, in die KSK zu kommen und abgelehnt wurden, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss aufgenommen werden – da hat die KSK gar keinen Ermessensspielraum: Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflicht versicherung für alle, die hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Deshalb ist es auch absolut unnötig, sich den Aufnahmeantrag gegen Bezahlung von einem Steuerberater oder Versicherungsmakler ausfüllen zu lassen.

Zur Anmeldung genügt zunächst die Kontaktaufnahme mit der KSK. Die kann telefonisch, per Post, E-Mail oder über das Anmeldeformular der KSK erfolgen. Auch ein formloses Schreiben “Ich bin, und möchte gern über die Künstlersozialkasse versichert werden” genügt zunächst.

  1. Die KSK schickt der Bewerberin dann einen mehrseitigen Fragebogen samt Informationsschriften zu.
  2. Dieser Fragebogen war früher ein bürokratisches Monstrum und kann inzwischen durchaus als Beispiel für gut verständliche und nutzerfreundliche Fragebögen gelten, zumal alle eventuell vorhandenen “Fußangeln” in den dazu gehörigen Ausfüllhinweisen erläutert werden.

Natürlich kann man sich den Fragebogen, die Ausfüllhinweise oder beides im Paket mit weiteren Informationen auch gleich aus dem Internet herunterladen und den ausgefüllten Fragebogen losschicken. Da meist nicht auf der Stelle alle beizulegenden Unterlagen parat liegen und es trotzdem schnell gehen soll, ist es in der Regel besser, sich erst einmal formlos über das Formular bei der KSK zu melden: Das Datum der ersten Kontaktaufnahme ist gleichzeitig der frühestmögliche Versicherungsbeginn.

  1. Wer seinen Antrag vollständig eingereicht hat, kann mit einem Bescheid der KSK binnen zwei bis drei Monaten rechnen.
  2. Da die Anträge aber selten vollständig sind und häufig Rückfragen der KSK erforderlich machen, sollte ein zeitlicher Puffer für die Kommunikation einkalkuliert werden.
  3. Wer Probleme mit dem Fragebogen hat, kann sich vor Ort an seine gesetzliche Krankenkasse oder auch an ver.di wenden.

Mit etwas Glück kennt sich dort jemand aus und kann beim Ausfüllen helfen. Einzelfragen beantwortet natürlich auch unser Beratungsteam. Einen Versicherungsbeginn vor dem Tag der formlosen Anmeldung darf die KSK nicht feststellen. Darum sollte, wer die Bedingungen erfüllt, sich schnellstmöglich bei der KSK melden: Versicherungspflichtig sind Selbstständige ohnehin, zumindest in der Krankenversicherung.

  • Vom Tag der Meldung an wird das deutlich billiger.
  • Für Einige bereits, weil dann die Mindestbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gelten und für alle, weil die KSK die Hälfte des Beitrages zuschießt.
  • Wer die Aufnahme in die KSK beantragt, sollte das gleichzeitig der aktuellen Krankenversicherung mitteilen.
See also:  Was Braucht Man FR Hartz 4 Antrag?

Die sagt dann, wie der Versicherungsschutz bis zur Entscheidung über den KSK-Antrag gewährleistet wird. Eventuell doppelt gezahlte Beiträge gibt es nach Aufnahme in die KSK auf jeden Fall zurück, weil dann die Kassen die Beiträge rückwirkend neu berechnen.

Wer meldet an die Künstlersozialkasse?

Information für selbständige Künstler und Publizisten zu Vorsorgeaufwendungen. Die Vorsorgeaufwendungen für die Basiskranken- und Pflegeversicherung müssen ab dem Steuerjahr 2019 auch ohne die Einwilligung des selbständigen Künstlers und Publizisten von der Künstlersozialkasse an die Finanzverwaltung gemeldet werden.

Wann kann ich in die Künstlersozialkasse?

Jedes Unternehmen, das zum Zweck der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit einen oder mehrere Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten mit einer Entgeldtsumme über 450 Euro im Kalenderjahr erteilt, muss die Künstlersozialabgabe zahlen.

Welche Leistungen fallen unter Künstlersozialkasse?

Wer ist abgabepflichtig Die Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) aufgezählt. Die hier vom Gesetzgeber benutzten Begriffe werden in den verschiedenen Kunst-Branchen allerdings häufig nicht einheitlich gebraucht.

Allgemein lässt sich sagen: Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen.

Die nachfolgend genannten Branchen sind in einem weiten Sinne zu verstehen und beziehen sich auch auf Unternehmen, die nur partiell in diesen Branchen tätig werden:

Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.) Presseagenturen und Bilderdienste Theater, Orchester, Chöre Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, sowie sonstige Veranstalter, z.B. Tourneeveranstalter, Künstleragenturen, Künstlermanager Rundfunk- und Fernsehen Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern Galerien, Kunsthändler Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte Museen Zirkus- und Varietéunternehmen Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten (z.B. auch für Kinder oder Laien).

Unternehmen, die sich selbst oder eigene Produkte bewerben oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und in diesem Zusammenhang Entgelte für freischaffende künstlerische oder publizistische Leistungen mit einer Gesamtsumme über 450 Euro im Kalenderjahr zahlen, sind ebenfalls abgabepflichtig.

  • Außerdem sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die Werke oder Leistungen von freischaffenden Künstlern oder Publizisten für Zwecke des eigenen Unternehmens mit einer Entgeltsummer über 450 Euro nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen.
  • Personen, Unternehmen, Vereinigungen, Vereine etc., die sich in einem oder mehreren der vorgenannten Tätigkeiten bzw.

Bereiche wiederfinden – sei es auch nur teilweise – sollten sich zur Klärung ihrer Abgabepflicht und zur Vermeidung von Nachteilen an die Künstlersozialkasse wenden. Eine beispielhafte Aufzählung von künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten ist in der Informationsschrift Nr.6 (Künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Abgabesätze) und im Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht enthalten.

  • Bei Tätigkeiten, die dort nicht aufgeführt sind, in Zweifelsfällen oder bei Besonderheiten fragen Sie bitte die Künstlersozialkasse.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass die Abgabepflicht nicht aufgrund eines Telefonats oder einer E-Mail abschließend geprüft werden kann.
  • Grundlage für die Prüfung der Abgabepflicht ist der Anmelde- und Erhebungsbogen.

Reichen Sie diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Künstlersozialkasse ein. Fügen Sie dem Anmelde- und Erhebungsbogen -sofern vorhanden- Kopien Ihrer Eintragungen in das Gewerbe-, Handels- oder Vereinsregister hinzu. Die Künstlersozialkasse prüft anhand dieser Unterlagen die Abgabepflicht und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

See also:  Was Brauche Ich FR Antrag Personalausweis?

Wie viel Prozent schaffen es zum KSK?

Elite im Verborgenen “Das Härteste, was man in einer Demokratie verlangen darf”: Nur die Besten schaffen die Aufnahmeprüfung der Spezialkräfte der Bundeswehr. Sie tauchen, klettern, schießen und jagen Terroristen – aber darüber reden dürfen sie nicht. Viele junge Männer träumen vom KSK. Doch nur 30 Prozent der Bewerber schaffen es ins Kommando Spezialkräfte. (Foto: Reuters) Wenn Patrick Schäfer, der in Wahrheit anders heißt, außerhalb der Kaserne im Schwarzwald gefragt wird, womit er sein Geld verdient, antwortet der 36-Jährige manchmal, er sei “Beamter im mittleren Management”.

  • Weil er keine Lust hat auf neugierige Fragen, die er nicht beantworten darf.
  • Beamter, “das interessiert keinen”, sagt der Kommandofeldwebel.
  • Dann rede man über andere Dinge.
  • Einer wie Patrick Schäfer wollen viele junge Männer sein.
  • Zu den Besten der gehören, zu den Spezialkräften, davon träumen sie – oft vergebens.

Seit das Kommando 1996 in Calw gegründet wurde, gestaltet sich die Rekrutierung als schwierig: Von denjenigen, die zum Eignungstest antreten, bestehen nur etwa 30 Prozent. Ein früherer Kommandeur hat die Prüfung einmal so beschrieben: Es sei das Härteste, was man in einer Demokratie verlangen dürfe.

Solche, die mit ihrer Arbeit prahlen möchten, sind beim KSK aber falsch. Selbst der große Auftritt in Uniform ist für die Elitesoldaten keine Option – die dürfen sie außerhalb der Kaserne nicht tragen. Wie fühlt sich das an, über ein wichtiges Thema wie den Beruf nicht sprechen zu dürfen? “In jungen Jahren ist das schwierig”, sagt Schäfer, der fast seit den Anfängen zur KSK gehört.

In Afghanistan war er vier Mal. Er sitzt auf einem Stuhl in der Calwer Kaserne, die einige kurvige Straßen von den Fachwerkhäusern an der Nagold entfernt auf einer Anhöhe liegt. “Am Anfang hätte ich gerne darüber gesprochen, was wir machen. Aber wir werden halt dazu verdonnert, nicht darüber zu reden.

  1. Und das Bedürfnis legt sich mit der Zeit”, sagt er.
  2. Schäfer ist kein Rambo, er wirkt nachdenklich.
  3. Wenn er aus dem Krieg zurückkommt, entspannt er sich beim Reiten.
  4. Den Mythos von der geheimnisvollen Truppe hält er für übertrieben; natürlich erzähle er seiner Frau, wenn er in einen Einsatz geschickt werde, sagt er.

“Wenn ich das nicht tun würde, wäre ich bestimmt ganz schnell geschieden.” Die Trennungsrate wegen dienstlicher Belastungen ist nach Angaben des KSK in Calw knapp 15 Prozent höher als beim Rest der Bundeswehr. Oft seien die Männer aber noch jung, wenn sie ihren Dienst antreten, und ohne festen Partner.

Ist Künstlersozialkasse Pflicht?

Die Rentenversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist eine Pflichtversicherung, d.h. eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht sieht das Gesetz nicht vor, ist also nicht möglich.

Wann ist keine Künstlersozialabgabe zu zahlen?

Gibt es eine Bagatellgrenze? – Wer im Jahr nicht mehr als 450 € netto an selbständige Kreative gezahlt hat, muss keine Künstlersozialabgabe abführen ( § 24 Abs.3 Satz 1 KSVG ). Diese Bagatellgrenze betrifft aber normalerweise nur sehr kleine Unternehmen.

Wer prüft Künstlersozialabgabe?

Prüfung der Künstlersozialabgabe | Prüfung der Künstlersozialabgabe­ Mit Wirkung vom 15.6.2007 wurde der Deutschen Rentenversicherung die Aufgabe übertragen, die Zahlung der Künstlersozialabgabe zu überwachen. Neben der Künstlersozialkasse sind nunmehr auch die Rentenversicherungsträger verpflichtet, bei den Arbeitgebern die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe zu prüfen.

See also:  Wie Stelle Ich Einen Antrag Auf Hilfe Zur Pflege?

Wer muss in die Künstlersozialkasse zahlen?

Grundsätzliches – Jedes Unternehmen, das regelmäßig künstlerische Leistungen in Auftrag gibt und verwertet, muss in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe in Höhe von 4,2 Prozent im Jahr 2019 an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen ihrerseits ebenfalls Beiträge und werden auf diese Weise über die KSK versichert.

Die nachfolgenden Informationen sollen Unternehmen die Feststellung erleichtern, ob sie an die KSK abgabepflichtig sind. Diese selbstständige Überprüfung sollte in jedem Fall vorgenommen werden, damit bei der Aufnahme der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die KSK keine unangenehmen Überraschungen auftreten.

Vorab: Unternehmen, die abgabepflichtig sind, werden der Gruppe der „Verwerter”, der Gruppe der „Eigenwerber” oder der Gruppe von Unternehmen zugeordnet, die unter die sog. Generalklausel fallen.

Ist die Künstlersozialkasse Pflicht?

Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Zeitpunkt, ab dem die Versicherungspflicht beginnt, hängt vom Termin der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und vom Datum der Meldung bei der Künstlersozialkasse (KSK) ab.

Wer muss sich bei der Künstlersozialkasse versichern?

Voraussetzungen für eine Versicherung bei der KSK – Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.

  • Ünstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
  • Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist.
  • Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz des KSVG.
  • Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden.

Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Selbständig ist die künstlerische oder publizistische Tätigkeit nur, wenn sie keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt. Wer im Zusammenhang mit der künstlerischen / publizistischen Tätigkeit mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, wird nicht nach dem KSVG versichert, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 SGB IV.

Geringfügig ist eine Beschäftigung, wenn das Entgelt 520,00 Euro monatlich nicht übersteigt. Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht.

Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw.325,00 EURO monatlich. Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen. Berufsanfänger werden auch dann nach dem KSVG in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen überschreiten werden.

Als Berufsanfängerzeit gelten die ersten drei Jahre seit erstmaliger Aufnahme einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Die 3-Jahresfrist verlängert sich um Zeiten, in denen die Versicherungspflicht nach dem KSVG unterbrochen war, weil die selbständige Tätigkeit z.B. wegen Kindererziehung, freiwilligem Wehrdienst oder wegen einer abhängigen Beschäftigung nicht ausgeübt wurde.

Die Versicherungsbeiträge werden für Berufsanfänger, die unterhalb der Mindestarbeitsverdienstgrenze liegen, nach den in jedem Jahr angepassten Mindestwerten (Mindestbeiträge) berechnet, Die KSK überprüft anhand eines Fragebogens und einzureichender Nachweise die Künstler- bzw.