Kinderzuschlag Antrag Wohin Senden?

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Durch den Kinderzuschlag wird Ihre Familie unterstützt, wenn Sie über ein kleines Einkommen verfügen und davon den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nur knapp decken können. Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag für Ihre unter 25 Jahre alten Kinder, wenn

Ihr Kind/Ihre Kinder nicht verheiratet oder verpartnert ist/sind und in Ihrem Haushalt lebt/leben,Sie Kindergeld für das Kind beziehen oder nur deswegen keinen Anspruch auf Kindergeld haben, weil Sie eine andere vergleichbare staatliche Leistung bekommen, die das Kindergeld ausschließt,Sie genug Einkommen für sich selbst haben und mit dem Kinderzuschlag den Bedarf Ihrer Familie decken können,Ihre monatlichen Einnahmen eine Mindestgrenze erreichen (die sogenannte Mindesteinkommensgrenze) undIhr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, nicht so hoch ist, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert undSie über kein erhebliches Vermögen verfügen

Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt höchstens 250,00 EUR monatlich je Kind. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr Bedarf als Eltern, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente bekommen.

eigenes Einkommen Ihres Kindes/Ihrer Kinder zu 45 Prozent, beispielsweise Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente,Einkommen der Eltern aus nichtselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit, das ihren eigenen Bedarf übersteigt, zu 45 Prozent,Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld,Elterngeld,Renten aus der Sozialversicherung,Kapital- und Zinserträge,Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowieUnterhaltsleistungen (Ehegattenunterhalt).

Seit dem 01.01.2020 können Sie den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100,00 EUR monatlich unter dem Bürgergeld-Anspruch bleiben. INFO: Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, können Sie Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder erhalten.

Außerdem können Sie sich von den KiTa-Gebühren befreien lassen. Der KiZ-Lotse hilft Ihnen, schnell und einfach zu prüfen, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt. Sie finden den KiZ-Lotsen auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unter der Navigation “Familie und Kinder”.

Die Familienkasse bietet eine Videoberatung an, über die Sie Fragen zum Kinderzuschlag von zu Hause ausstellen können. Einen Termin zur Videoberatung können Sie online oder telefonisch unter 0800 4555530 vereinbaren. Den Kinderzuschlag können Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular beantragen.

Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder

den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oderdie eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums odereinen elektronischen Aufenthaltstitel.

Füllen Sie den OnlineAntrag aus und laden Sie die nötigen Nachweise hoch.Der OnlineAntrag und die hochgeladenen Nachweise werden an die Familienkasse übermittelt.Eine schriftliche Antragstellung über den Postweg an die Familienkasse ist nicht mehr erforderlich.

Für eine analoge Antragstellung: Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich alternativ den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Antrag selbst ausdrucken. In diesem Fall müssen Sie bitte den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständigen Familienkasse senden.

Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag aufDrucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden.Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.Reichen Sie die unterschriebenen Antragsunterlagen und die erforderlichen Nachweise bei der Familienkasse ein. Sie erhalten den Vordruck auch bei Ihrer zuständigen Familienkasse.Sie können sich die Antragsunterlagen zum Befüllen auch in Papierform zusenden lassen.Per Post erhalten Sie den Bescheid über Ihren Antrag.

Sie können über die Internetseite der Familienkasse wichtige Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen mitteilen. Änderungen elektronisch mitteilen:

Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie die Veränderungsmitteilung auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder

den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oderdie eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums odereinen elektronischen Aufenthaltstitel.

Füllen Sie die OnlineVeränderungsmitteilung direkt an Ihrem Rechner aus und laden Sie die nötigen Nachweise hoch.Die Veränderungsmitteilung und die hochgeladenen Nachweise werden direkt an die Familienkasse übermittelt.

Änderungen analog mitteilen: Wenn Sie Änderungen nicht elektronisch mitteilen möchten, können Sie sich die online ausgefüllte Veränderungsmitteilung zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie diese unterschrieben per Post an Ihre zuständige Familienkasse.

Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie die Veränderungsmitteilung auf.Drucken Sie die Veränderungsmitteilung aus oder lassen Sie sie ausgedruckt über die Familienkasse zusenden.Sie können die Veränderungsmitteilung auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

Sie erhalten den Vordruck auch bei Ihrer zuständigen Familienkasse.

Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Tag nach der Bekanntgabe und läuft einen Monat. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den folgenden Werktag.

Wo schicke ich den Kindergeldantrag hin Niedersachsen?

Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die beträgt für jedes Kind 250,00 Euro. Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:

See also:  Wie Lange Zusammen Bis Antrag?

Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn

Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und arbeitsuchend gemeldet ist.

Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn

Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet, Ihr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst, Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert, Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.

  • Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt.
  • Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
  • Verfahrensablauf Das Kindergeld beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, die Anträge Kindergeld ab Geburt und den Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit online auszufüllen.

Nachweise können Sie direkt hochladen. Die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt. Für eine elektronische Antragsstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:

Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder

den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder einen elektronischen Aufenthaltstitel oder ein ELSTER Zertifikat.

Füllen Sie den OnlineAntrag aus. Der vollständig ausgefüllte Online-Antrag wird an die Familienkasse übermittelt. Bei dem Antrag auf Kindergeld ab Geburt und für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit können zusätzlich Nachweise hochladen und an die Familienkasse übermitteln.

Für eine analoge Antragstellung: Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.

Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn entsprechend aus. Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen Sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden. Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Verwenden Sie bitte für Ihren Antrag die Vordrucke, die Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die für Sie zuständige Familienkasse. Die Familienkasse teilt Ihnen per Post mit, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, zahlt die Familienkasse Ihnen das Kindergeld monatlich aus. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten oder Versorgungsbezüge beziehen, dann bekommen Sie das Kindergeld unter Umständen von Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber, sofern dieser nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat. Den Antrag müssen Sie in diesem Fall auch bei Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber einreichen.

Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte (zum Beispiel Kind bricht Schulausbildung ab, Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf).

  • An wen muss ich mich wenden? Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
  • Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber noch nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Kindergeld zuständige Abteilung Ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers.

Zuständige Stelle Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber noch nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Kindergeld zuständige Abteilung Ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers.

Sie sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werden so veranlagt. Dies gilt auch für Staatangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz. Ein inländischer Wohnsitz ist nicht zwingend erforderlich. Für Staatsangehörige der EU oder des EWR, die ab August 2019 nach Deutschland ziehen, gelten weitere Voraussetzungen. Ab dem 4. Monat ab Einreise müssen die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllt sein. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie

selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind arbeitsuchend oder unfreiwillig arbeitslos sind ihr Freizügigkeitsrecht von einem Familienangehörigen ableiten können über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen oder ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.

Sie sind zwar nicht Staatsbürgerin oder Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz, aber besitzen eine gültige Niederlassungserlaubnis oder einen bestimmten anderen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder Sie sind rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder asylberechtigt.

See also:  Bab Antrag Abgelehnt Was Tun?

Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:

Ihr Kind muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem anderen EU beziehungsweise EWR-Staat oder der Schweiz haben. Eventuell haben Sie auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind zwar in einem Haushalt in der EU, der EWR oder der Schweiz lebt, beispielsweise Sie oder der andere Elternteil aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder so veranlagt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder, die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und eventuell zusätzliche Unterlagen (beispielsweise Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis).

Welche Gebühren fallen an? Keine Welche Fristen muss ich beachten? Es gibt keine Frist. Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt. Anträge / Formulare Formulare vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Ja Formlose Antragsstellung möglich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein Online-Dienste vorhanden: Ja Was sollte ich noch wissen? Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig Rheinland Pfalz?

Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland Wir betreuen 617.000 Kindergeldberechtigte mit ca.1 Mio. Kindern und zahlen jährlich 2,91 Mrd. Euro Kindergeld und 57,51 Mio. Euro Kinderzuschlag aus.Zusätzlich sind wir überregionales Bearbeitungszentrum für Kindergeldfälle mit Bezug zum über- und zwischenstaatlichen Recht für die Nationalitäten Luxemburg, Belgien, Niederlande, Ungarn und Bulgarien.

Welche Familienkasse ist für Gera zuständig?

Die Familienkasse in Jena ist für die Einwohner aus Jena sowie die dazugehörigen Ortschaften zuständig. Termine vereinbaren Sie am besten vorab telefonisch. Öffnungszeiten, Kontaktdaten sowie die Anschrift der Familienkasse in Jena können Sie hier entnehmen.

Wo schicke ich den Kindergeldantrag hin Rheinland Pfalz?

Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz Wo? Geben Sie Ihren Ort an, um regionalisierte Informationen zu erhalten. () Was? Sie haben in “Dienstleistungen und Ihr Ansprechpartner für Anliegen” gesucht. () Gewählte Leistung: Kindergeld beantragen Es wurden Informationen zu “Kindergeld beantragen” gefunden. Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus) Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die beträgt für jedes Kind 250,00 Euro. Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:

Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn

Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und arbeitsuchend gemeldet ist.

Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn

Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet, Ihr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst, Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert, Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.

Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll. Das Kindergeld beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular. Sie haben auch die Möglichkeit, die Anträge Kindergeld ab Geburt und den Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit online auszufüllen.

Nachweise können Sie direkt hochladen. Die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt. Für eine elektronische Antragsstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:

Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder

den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder einen elektronischen Aufenthaltstitel oder ein ELSTER Zertifikat.

Füllen Sie den OnlineAntrag aus. Der vollständig ausgefüllte Online-Antrag wird an die Familienkasse übermittelt. Bei dem Antrag auf Kindergeld ab Geburt und für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit können zusätzlich Nachweise hochladen und an die Familienkasse übermitteln.

Für eine analoge Antragstellung: Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.

Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn entsprechend aus. Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen Sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden. Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Verwenden Sie bitte für Ihren Antrag die Vordrucke, die Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die für Sie zuständige Familienkasse. Die Familienkasse teilt Ihnen per Post mit, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, zahlt die Familienkasse Ihnen das Kindergeld monatlich aus. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten oder Versorgungsbezüge beziehen, dann bekommen Sie das Kindergeld unter Umständen von Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber, sofern dieser nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat. Den Antrag müssen Sie in diesem Fall auch bei Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber einreichen.

See also:  Was Muss Beim Antrag Einer Fahrerkarte Vorgelegt Werden?

Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte (zum Beispiel Kind bricht Schulausbildung ab, Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf).

Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber noch nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Kindergeld zuständige Abteilung Ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers.

Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber noch nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Kindergeld zuständige Abteilung Ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers.

Sie sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werden so veranlagt. Dies gilt auch für Staatangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz. Ein inländischer Wohnsitz ist nicht zwingend erforderlich. Für Staatsangehörige der EU oder des EWR, die ab August 2019 nach Deutschland ziehen, gelten weitere Voraussetzungen. Ab dem 4. Monat ab Einreise müssen die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllt sein. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie

selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind arbeitsuchend oder unfreiwillig arbeitslos sind ihr Freizügigkeitsrecht von einem Familienangehörigen ableiten können über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen oder ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.

Sie sind zwar nicht Staatsbürgerin oder Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz, aber besitzen eine gültige Niederlassungserlaubnis oder einen bestimmten anderen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder Sie sind rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder asylberechtigt.

Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:

Ihr Kind muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem anderen EU beziehungsweise EWR-Staat oder der Schweiz haben. Eventuell haben Sie auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind zwar in einem Haushalt in der EU, der EWR oder der Schweiz lebt, beispielsweise Sie oder der andere Elternteil aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder so veranlagt wird.

Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder, die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und eventuell zusätzliche Unterlagen (beispielsweise Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis).

Es gibt keine Frist. Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt. Formulare vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Ja Formlose Antragsstellung möglich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein Online-Dienste vorhanden: Ja

Wie hoch ist das Kindergeld in Rheinland Pfalz?

Kindergeld Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist ab dem 3. Kind gestaffelt und beträgt seit dem 01.01.2023 250 Euro pro Kind. Kindergeld gibt es grundsätzlich

für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr, für behinderte Kinder in bestimmten Fällen über das 25. Lebensjahr hinaus.

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung. Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet.

Welche Familienkasse ist für Heidelberg zuständig?

Familienkasse Baden-Württemberg-West – 69115 Heidelberg.

Wer zahlt in Niedersachsen das Kindergeld aus?

Kindergeld | Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Das Kindergeld wird einkommensunabhängig entweder in Form einer Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz oder (in Sonderfällen) nach dem Bundeskindergeldgesetz monatlich gezahlt.

für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn es einen Ausbildungsplatz sucht und den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht, für Kinder in einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen Freiwilligendienst bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sowie für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn es eine Berufsausbildung aufnehmen will, aber wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, und zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind bei beiden verheirateten oder nicht verheiratet zusammenlebenden Eltern, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die der Agenturen für Arbeit bzw.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig Nähe Stade?

Familienkasse Stade

Kontakt/Anschrift: Wulf-Werum-Str.2 21337 Lüneburg (Niedersachsen)
Telefon: 0180 154 633 7* Fax: 04131 789 617 9
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Kindergeldkasse Stade