Den Hartz-4-Antrag stellen: Welche Unterlagen Pflicht sind – Verzweifelt? Beim Hartz-4-Antrag und den Unterlagen kann Ihnen Ihr Jobcenter helfen. Einige Unterlagen neben dem Hartz-4-Antrag sind allerdings obligatorisch. Dazu gehören:
gültiger Personalausweis und Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt) Mietvertrag Nachweis über die Höhe der monatlichen Heizkosten Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten Kontoauszüge der letzten drei Monate
Welche Unterlagen daneben für Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter eingereicht werden müssen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn der Antragsteller Wohnungs- oder Kapitaleigentum hat, sind zusätzlich zum Hartz-4-Antrag auch folgende Unterlagen beizufügen:
Kaufvertrag Nachweis der monatlichen Zinsbelastung Nachweis der monatlichen Nebenkosten Nachweis über den aktuellen Verkehrswert Nachweis über die aktuelle Restschuld Nachweis über Mieteinnahmen Nachweis über eine Kapitallebensversicherung Nachweise über Sonstiges (Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonten, Sparbücher etc.)
Welche Unterlagen für den Hartz-4-Antrag nötig sind, ist also nur schwer pauschal zu beantworten, In der Regel wird der Hartz-4-Antrag inklusive aller Unterlagen beim Jobcenter des Wohnortes des Antragstellers eingereicht,
Was sind die Nachteile von Hartz-4?
Die Nachteile von Hartz IV – Ihnen steht ein persönlicher Hartz IV-Berater zur Verfügung, der Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten informiert. Allerdings gibt es durch ALG II auch Nachteile zu verzeichnen. Zunächst muss der Antragsteller seine kompletten Vermögenswerte offenlegen, Nicht nur die Kontoauszüge der letzten drei Monate gehören dazu, sondern auch Bausparverträge, Sparbücher und andere Vermögen.
Zudem ist im SGB II vermerkt, dass ein leistungsberechtigter Erwerbsfähiger jede ihm zumutbare Arbeit annehmen muss. Das kann im schlimmsten Fall auch eine Tätigkeit sein, die weit außerhalb der Kompetenzen des Bezugsberechtigten liegt. Auch eine Entfernung zum derzeitigen Wohnort ist kein Grund, ein Jobangebot abzulehnen, es sei denn, es liegen tatsächlich triftige Gründe vor, die den Umzug unmöglich machen.
Ob und inwiefern den arbeitslosen Erwerbsfähigen aufgrund der Hartz IV-Sätze jedoch mehr oder weniger Geld zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen, als vor der Einführung des ALG II, ist umstritten. Dabei kommt es auch darauf an, wie groß die Bedarfsgemeinschaft ist, ob Kinder zu verpflegen sind usw. ( 51 Bewertungen, Durchschnitt: 4,29 von 5) Loading.
Was zahlt Hartz-4 für Wohnung?
Welche Mietkosten sind „angemessen”? – Weder das SGB II, noch das SGB XII enthalten dazu konkrete Angaben. § 22 Abs.1 S.1 SGB II sagt nur, dass Leistungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden, „soweit diese angemessen sind”.
- Angemessen” ist kein eindeutiger Begriff.
- Nach dem Bundessozialgericht ergibt sich die angemessene Miete aus einer Rechnung aus der angemessenen Wohnfläche, dem Quadratmeterpreis und einem räumlichen Vergleichsmaßstab (sog.
- Produktmethode).
- Bei der Wohnungsgröße ist gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts „die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zu Grunde zu legen”.
Dabei ist auf § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung vom 13.09.2001 (WoFG, BGBl I 2376) abzustellen (BSG 07.11.2006 – B 7b AS 18/06 R, abrufbar unter https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=64333 ). ACHTUNG: Die folgenden Werte sind für das Sozialgericht nicht verbindlich.
45-50 qm² für eine Person, 364,50 EUR60-65 qm² für zwei Personen, 437,40 EUR72-80 qm² für drei Personen, 518,25 EUR84-95 qm² für vier Personen, 587,35 EUR97 qm² für fünf Personen 697,97 EUR10-15 m² für jede weitere Person 84,12 EUR
ACHTUNG: Diese Werte sind für das Sozialgericht nicht verbindlich. Wohnungsgöße und angemessene Mietksoten bestimen sich über den Einzelfall und nicht nach einer Lsite vom Jobcenter ! Bei dem Mietpreis pro Quadratmeter (also dem Wohnstandard) sind die Aufwendungen angemessen, die „nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen und keinen gehobenen Wohnstandard aufweisen (BSG 07.11.2006 – B 7b AS 18/06 R).
Eine erste Orientierung darüber, welche Mieten am konkreten Wohnort üblich sind, gibt der örtliche Mietspiegel. Darin stehen die ortsüblichen Quadratmeterpreise, je nach Baualter des Hauses oder der Wohnung. Tipp: Wenn es an Ihrem Wohnort einen Mietspiegel gibt, erhalten Sie diesen bei der zuständigen Wohnungsbehörde, bei Meldestellen und Mietervereinen.
Zum Teil sind Mietspiegel auch online über Suchmaschinen abrufbar. Den aktuellen Mietspiegel für Berlin finden Sie hier: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/de/download/Mietspiegel2017.pdf (Stand 2017). Lebt man also in einer Wohnung mit einem ortsüblichen Quadratmeterpreis, die von der Größe her den oben genannten Angaben entspricht, muss die Behörde diese Unterkunftskosten akzeptieren.
- Tipp: Da die angemessene Miete immer erst durch eine Rechnung aus Wohnfläche und Quadratmeterpreis ermittelt wird, können Ihre Wohnungskosten trotz „unangemessenen” Quadratmeterpreises trotzdem angemessen sein, wenn Ihre Wohnfläche besonders gering ist und umgekehrt.
- Wenn die Behörde Ihre Wohnkosten nicht akzeptiert, sollte der Fall anwaltlich überprüft werden.
Gerichte sind an den Bescheid der Behörde nicht gebunden. Bei den Richtlinien zur „angemessenen” Wohnungsgröße handelt es sich außerdem immer nur um Regelgrößen, die sich im Einzelfall erhöhen können. Das ist z.B. dann der Fall:
Bei Pflegebedürftigkeit, Behinderung, chronischer KrankheitUnter Umständen bei Alleinerziehenden (nach Einzelfallprüfung)Bei zukünftigem Wohnraumbedarf, z.B. bei SchwangerenBei Eltern, die ihr Umgangsrecht wahrnehmen und ihre Kinder oft zu Besuch haben.
Tipp: Behörden kennen diese Erhöhungstatbestände, gerade im letzten Fall, manchmal nicht an. In diesem Fall müssen Betroffene ihren erhöhten Wohnraumbedarf am besten gemeinsam mit einem Anwalt mittels eines Widerspruchs und einer Klage durchsetzen. Nur wenn es gar keine lokalen Erkenntnismöglichkeiten gibt und die ortsüblichen Mietpreise nicht anhand eines (vorrangigen!) schlüssigen Konzepts entwickelt werden können, dürfen Gerichte ausnahmsweise die Wohngeldtabelle nach § 12 WoGG zurückgreifen.
- Dabei ist jedoch ein ausgleichender „Sicherheitszuschlag” in Höhe von 10% zu den Beträgen des WoGG hinzuzurechnen (BSG 12.12.2013 – B 4 AS 87/12 R; abrufbar unter https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168646 ).
- Die Tabelle des Wohngeldgesetzes finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/_12.html,
Welche Miete aufgrund der Umstände im konkreten Fall noch „angemessen” ist und welche nicht, ist also eine Einzelfallentscheidung, die im Streitfall von einem Anwalt überprüft werden sollte. Gegen eine Kürzung der Kosten für Miete und Heizung kann man mit Widerspruch und Klage vorgehen.
Wird die Miete von Hartz-4 abgezogen?
Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung – Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Bürgergeld haben, kann Ihr Jobcenter Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise kann es, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen.
- die Grundsteuer,
- die Wohngebäudeversicherung,
- Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können sowie
- angemessene Schuldzinsen für Hypotheken.
Die Tilgungsraten für einen Kredit übernimmt das Jobcenter nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.
Kann das Jobcenter die Miete sperren?
Kann Miete nicht zahlen Wer hilft? – Drei Fragen an. Drohender Wohnungsverlust Mietschulden sind belastend und oft ein Grund, weshalb Menschen ihre Wohnung verlieren. Vermieter ziehen die Notbremse und kündigen. Doch so weit muss es nicht kommen. Marius Stark von der Schuldnerberatung des Katholischen Verbandes für soziale Dienste in Deutschland (SKM) in Köln erklärt, wie der Wohnungsverlust vermieden werden kann.
- Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und schildern Sie ihm offen ihre finanzielle Situation.
- Schlagen Sie ihm Wege vor, wie Sie Ihre Mietrückstände zu tilgen beabsichtigen, etwa indem Sie zusätzlich zur laufenden Miete eine Ratenzahlung anbieten.
- Falls Sie arbeitslos sind, Bürgergeld erhalten und die Mietrückstände nicht alleine aufbringen können, gibt es die Möglichkeit beim Jobcenter einen Antrag auf Mietschulden-Übernahme zu stellen, um eine drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden.
Dies geht allerdings nur auf Darlehensbasis. Das heißt, Sie müssen den Betrag zurückzahlen. In der Regel werden Ihnen weniger Sozialleistungen ausbezahlt, so dass auf diese Weise das Darlehen nach und nach abbezahlt wird. Eine Übernahme der Mietrückstände kann gerechtfertigt sein, wenn bisher keine Mietschulden aufgetreten sind und wenn die Miete angemessen ist ( z.B.
- Keine zu große Wohnung und preiswerte Miete).
- Einen Rechtsanspruch auf Übernahme gibt es nicht.
- Wenn Sie kein Bürgergeld bekommen, aber von Ihrem geringen Lohn die Miete nicht mehr vollständig zahlen können, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.
Erkundigen Sie sich dabei auch, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Was passiert, wenn ich bereits eine Kündigung habe? Zwar können Sie die Kündigung und mögliche Räumung der Wohnung noch abwenden, allerdings drängt jetzt die Zeit. Sie können also die Unwirksamkeit der Kündigung oder der Räumungsklage nur noch dadurch erreichen, dass Sie die rückständigen Beträge selbst bezahlen oder sich eine öffentliche Stelle zur Übernahme der Rückstände verpflichtet.
- Fragen Sie in Ihrem persönlichen Umfeld nach, ob Ihnen Verwandte oder Bekannte ein Darlehen für den Ausgleich der Mietrückstände gewähren können.
- Ansonsten besteht wie oben beschrieben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.
- Beachten Sie bitte, dass Sie für den Ausgleich der Mietrückstände nur eine Schonfrist von zwei Monaten haben und das auch nur, wenn Sie nicht innerhalb der vergangenen zwei Jahre schon einmal in der gleichen Situation waren.
Muss ich ab sofort auf der Straße leben? Nein. Es gibt beispielsweise städtische Übergangswohnungen. Die meisten Städte haben auch Stellen für sogenannte Wohnungsnotfälle (beim Wohnungs- oder Sozialamt). Diese Stellen werden vom Gericht im Falle einer Räumungsklage informiert und nehmen dann in der Regel Kontakt die mit den Betroffenen auf, um Ihnen bei der neuen Wohnungssuche weiterzuhelfen.