Sie reisen innerhalb von einer Woche in die USA – Haben Sie einen neuen Antrag eingereicht, weil etwa Ihr Geburtsdatum auf Ihrem bereits erteilten ESTA nicht stimmt? Und reisen Sie innerhalb einer Woche ab? Da die Ausländerbehörden sehen, dass kürzlich noch ein ESTA mit Ihrer Reisepassnummer erteilt wurde, wird Ihr neuer Antrag höchstwahrscheinlich nicht sofort in Bearbeitung genommen.
Ontaktieren Sie in diesem Fall die US-Ausländerbehörden über die Telefonnummer 001-202-325-8000. Wählen Sie im Telefonmenü schrittweise die Option 1, noch mal die Option 1, dann Option 2 und schließlich Option 0. Sagen Sie daraufhin, dass Sie die Meldung “another application already exists” sehen und fragen Sie darum, Ihr fehlerhaftes ESTA löschen zu lassen.
Beachten Sie bitte, dass die Ausländerbehörden ausschließlich auf Englisch antworten. Nachdem Sie angerufen haben, wird Ihr neuer Antrag automatisch weiterverarbeitet. In diesem Fall ist jedoch mit einer etwas längeren Bearbeitungszeit zu rechnen als üblich.
Kann man ESTA nachträglich ändern?
Kann ich nachträglich einen Fehler bezüglich des Ausstellungs- oder des Ablaufdatums des Reisepasses korrigieren? – Solange Sie den ESTA-Antrag noch nicht an uns abgeschickt haben, können Sie das Ausstellungs- und Ablaufdatum des Reisepasses aktualisieren.
Kann ich einen ESTA Antrag löschen?
Nach dem Versenden des Antrags –
Wie erhalte ich mein ESTA und muss ich dieses ausdrucken? Sie brauchen die ESTA -Bestätigung nicht auszudrucken. Weder beim Check-in, noch bei der Passkontrolle werden Sie aufgefordert, die ESTA-Bestätigung vorzulegen. Für Ihre eigenen Unterlagen kann es jedoch sehr sinnvoll sein, einen Ausdruck aufzubewahren oder auf jeden Fall das PDF-Dokument des ESTA digital zu speichern. Die Fluggesellschaft prüft in der Regel beim Check-in, manchmal aber auch erst beim Einsteigen, ob Sie ein gültiges ESTA haben. Dafür wird Ihr Reisepass durch einen Scanner gezogen und das Computersystem erkennt anhand Ihrer Passnummer, ob für diesen Pass ein ESTA erteilt wurde. Daher müssen Sie keine ausgedruckte Bestätigung vorzeigen. Sobald Sie eine E-Mail oder SMS mit der Mitteilung, dass Ihr ESTA Antrag genehmigt wurde, erhalten haben, können Sie sofort einchecken. Die E-Mail enthält einen Link zu Ihrer persönlichen Übersichtsseite für den ESTA Antrag. Auf dieser Seite können Sie den Stand des Antrags verfolgen und hier können Sie nach der Erteilung des ESTA auch die Bestätigung downloaden. Bitte kontrollieren Sie die ESTA-Bestätigung nochmals sorgfältig. In der Bestätigung werden die Reisepassdaten angegeben, die Sie im ESTA-Antragsformular eingetragen haben. Wenn die Reisepassdaten nicht genauso in der ESTA-Bestätigung stehen wie im Reisepass, ist das ESTA nicht gültig und müssen Sie einen neuen ESTA Antrag stellen. Die Kosten dieses Antrags müssen dann auch erneut bezahlt werden. Ich habe keine E-Mail und auch kein ESTA erhalten. Was mache ich jetzt? Sofort nachdem Sie die Kosten für Ihren ESTA Antrag beglichen haben, erhalten Sie eine E-Mail. In der E-Mail steht einen Link zu Ihrer persönlichen Übersichtsseite für den ESTA Antrag. Hier können Sie jederzeit den Stand Ihres Antrags verfolgen. Falls Ihr ESTA nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums erteilt wurde, lesen Sie auf Ihrer Übersichtsseite, ob Sie diesbezüglich Kontakt mit uns aufnehmen sollten. Auf dieser Website wird die durchschnittliche Bearbeitungsdauer angegeben, niemals eine maximale Bearbeitungsdauer. Es kann daher niemals eine Garantie abgegeben werden, dass ein Antrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums genehmigt wird. Wenn Ihr Antrag zufällig in eine Stichprobe fällt, verzögert das die Bearbeitung Ihres Antrags. Wenn ein Antrag längere Zeit in Bearbeitung bleibt, bedeutet das nicht, dass die Wahrscheinlichkeit der Ablehnung des Antrags größer wird. Die Grenzschutzbehörde CBP bearbeitet alle ESTA Anträge individuell, also nicht für die gesamte Gruppe aus einem Gruppenantrag, sondern für jede einzelne Person. Manchmal wird das ESTA für eine Person aus dem Gruppenantrag viel früher ausgestellt als für eine andere Person. So kann der Antrag eines/-r einzelnen Reisenden aus einem Gruppenantrag in eine Stichprobenkontrolle fallen, während alle anderen Anträge durch das Computersystem beurteilt werden. Falls Sie noch gar keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte den Spam-Ordner (auch Junkmail-Ordner genannt) Ihres E-Mail-Programms. Falls Sie auch hier keine E-Mail mit dem Betreff „ESTA Antrag für USA erhalten” sehen, können Sie den Stand Ihres Antrags auf der Website überprüfen. Muss ich Änderungen oder Korrekturen durchgeben und wie tue ich das? Sofort nachdem Sie die Kosten für Ihren ESTA Antrag beglichen haben, wird mit der Bearbeitung Ihres Antrags begonnen. Ab diesem Moment ist es nicht mehr möglich, Änderungen oder Korrekturen durchzuführen und auch nicht mehr möglich, Ihren Antrag zu stornieren. Oft ist das auch nicht notwendig. In den folgenden Situationen bleibt das ESTA trotz eines Fehlers oder Änderungen gültig und Sie müssen keine Änderungen vornehmen: • Ihr Ankunftsdatum in den USA ist anders als Sie im Antragsformular angegeben hatten. • Ihre Unterkunftsadresse oder Kontaktperson in den USA ist anders als im ESTA angegeben. • Ihr Arbeitgeber oder dessen Kontaktdaten oder Ihre Notfallkontaktperson ist anders als im ESTA angegeben. • Die Namen Ihrer Eltern sind im ESTA nicht korrekt angegeben • Ihre Adresse hat sich geändert oder ist anders als im ESTA angegeben – solange Sie im selben Land wohnen (bleiben), wie im ESTA angegeben. • Sie hatten das ESTA für eine frühere Reise beantragt und möchten es nochmals verwenden. • Sie haben ein ESTA für einen Transit beantragt, wollen jetzt aber auch in den USA übernachten, oder umgekehrt. • Sie haben im ESTA Antrag angegeben, dass der Grund Ihrer Reise eine Geschäftsreise ist und möchten jetzt eine Urlaubsreise machen – oder umgekehrt. In den folgenden Situationen ist Ihr ESTA nicht mehr gültig und müssen Sie einen neuen Antrag stellen und diesen auch bezahlen: • Ihre Reisepassdaten stimmen nicht zu 100 % mit den im ESTA angegebenen Daten überein • Ihr Geburtsland oder (zweite) Staatsangehörigkeit ist im ESTA nicht korrekt angegeben • Sie kommen mehr als 2 Jahre nach der Erteilung des ESTA in den USA an • Sie haben einen neuen Reisepass erhalten • Sie sind in ein anderes Land umgezogen • Ihr(e) Vorname(n) haben sich geändert • Ihr Nachname hat sich geändert • Ihr Geschlecht oder Ihre Staatsangehörigkeit hat sich geändert Neuen ESTA-Antrag stellen, sofern das nötig ist Wenn etwas vorgefallen ist, wodurch Sie nicht mehr alle Sicherheitsfragen am Ende des ESTA-Formulars wahrheitsgemäß mit „Nein” beantworten können wird Ihr ESTA in diesem Moment ungültig. In diesem Fall können Sie jedoch kein neues ESTA mehr erhalten. Sie müssen dann ein Visum beantragen, wenn Sie in die USA reisen wollen. Beachten Sie bitte auch die Gültigkeitsdauer und die Höchstaufenthaltsdauer und die übrigen Bestimmungen für die Verwendung des ESTA USA, In meinem ESTA steht keine „Nationale Identitätsnummer”,was mache ich jetzt? Auf der ESTA-Bestätigung steht fettgedruckt „National Identification Number”, oder automatisch übersetzt „Nationale Identitätsnummer”. Darunter steht eine Nummer oder das Wort „UNKNOWN”. Staatsangehörige von Österreich, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Polen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich haben keine nationale Identifikationsnummer, die die US-Grenzschutzbehörde mit diesen Worten meint. Im Falle einer französischen Staatsbürgerschaft ist hiermit also nicht die INSEE-Nummer gemeint. Daher ist es völlig richtig, dass bei diesen Staatsangehörigkeiten in diesem Feld „UNKNOWN” steht. Wenn Sie jedoch die Staatsangehörigkeit der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs, Spaniens, Griechenlands oder der Tschechischen Republik haben, dann haben Sie wahrscheinlich eine „Nationale Identitätsnummer”. Bei Reisenden mit niederländischer Staatsangehörigkeit ist das die „Burgerservicenummer (BSN)”, für Reisende mit belgischer Staatsangehörigkeit die „Rijksregisternummer”. Bei diesen Staatsangehörigkeiten erscheint dann im ESTA – Antragsformular auch das Ausfüllfeld „Nationale Identitätsnummer” (das bei Reisenden mit der Staatsangehörigkeit von Österreich, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Polen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich nicht erscheint). In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass Staatsangehörige der genannten Länder keine nationale Identifikationsnummer haben. Das geschieht zum Beispiel manchmal, wenn diese ihren Reisepass in einem Konsulat im Ausland abgeholt haben. In diesen Fällen ist es dann auch kein Problem, wenn unter „Nationale Identitätsnummer” UNKNOWN steht. Weiterführende Informationen hierüber lesen Sie auf der Seite Nationale Identitätsnummer fehlt auf ESTA-Bestätigung, Mein Name ist im ESTA falsch geschrieben. Was mache ich jetzt? Wenn ein diakritisches Zeichen, wie ein ü, ä, ö, ç, é, è, ê, ñ oder ß in Ihrem Namen vorkommt, ist die Änderung Ihres Namens im ESTA wahrscheinlich das Ergebnis einer automatischen Korrektur. Spezielle Satzzeichen in Namen, wie Umlaute und Akzentzeichen werden vom System der Grenzschutzbehörde nicht akzeptiert. Der Name wird daher so geändert, wie er im maschinell lesbaren Teil des Reisepasses steht. Das sind die zwei Zeilen mit den vielen „ <<< "-Zeichen ganz unten auf der Plastik- oder plastifizierten Seite in Ihrem Pass. In der obersten dieser beiden Zeilen steht Ihr Name (direkt nach dem Ländercode). Wenn Ihr Name hier genauso geschrieben wird wie in Ihrem ESTA, ist alles in Ordnung und können Sie ohne Probleme reisen. Wenn der Fehler in Ihrem Namen nichts mit einem diakritischen Zeichen zu tun hat, haben Sie wahrscheinlich selbst Ihren Namen falsch eingetragen und ist das ESTA ungültig. Das passiert leider öfters, wenn die „automatische Ergänzungsfunktion" in Ihrem Webbrowser eingeschaltet ist, die Felder in Formularen manchmal falsch ausfüllt. Sie müssen immer auf der Kontrollseite, die Sie vor der Zahlung zu sehen bekommen, überprüfen, ob das Formular korrekt ausgefüllt ist. Die einzige Möglichkeit, diesen Fehler zu korrigieren, besteht darin ein neues ESTA zu beantragen. Ich kann nicht einchecken, was mache ich jetzt? Wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben, dass Ihr Antrag genehmigt wurde, aber Sie trotzdem nicht für Ihren Flug einchecken können, dann ist der Grund entweder ein Fehler in den im Antrag oder im Online-Check-in-Formular eingetragenen Reisepassdaten. Dabei geht es vor allem um das Geburtsdatum, das Ausstellungsdatum und das Gültig-bis-Datum des Reisepasses, den vollständigen Namen und die Passnummer. Reguläre deutsche (Erwachsenen-)Reisepassnummern enthalten weder Vokale (a, e, i, o, u) noch Umlaute und auch nicht bestimmte Buchstaben (B, D, Q, S). Tragen Sie daher im Online-Check-in-Formular bitte eine Ziffer 0 (und keinen Buchstaben o) ein. Wenn Ihre Passdaten im ESTA korrekt übernommen sind (und daher im Flugticket falsch stehen müssen), wenden Sie sich bitte direkt an die Fluggesellschaft, damit die korrekten Passdaten mit dem Flugticket verknüpft werden können. Wenn die Passdaten im ESTA nicht korrekt sind, müssen Sie einen völlig neuen ESTA Antrag stellen und erneut die Kosten dafür entrichten. Es ist unmöglich, noch Änderungen in einem erteilten ESTA vorzunehmen. Wenn Sie 100% sicher sind, dass beim Ausfüllen Ihrer Passdaten in unserem Antragsformular und beim Buchen des Flugtickets keine Fehler gemacht wurden, kann es auch so sein, dass die Reisepassdaten eines/-r Mitreisenden, der/die zur gleichen Zeit wie Sie versucht, einzuchecken, nicht stimmen. Wenn bei einem Reisenden innerhalb der Gruppe ein Fehler gemacht wurde, verursacht das manchmal Probleme beim Einchecken für die Mitreisenden. Mein Antrag ist abgewiesen, was mache ich jetzt? Es kommt zwar selten aber doch vor, dass ein ESTA Antrag abgewiesen wird. Die U.S. Grenzschutzbehörde teilt jedoch niemals den Grund der Ablehnung mit. Gründe, die zur Abweisung des ESTA-Antrags führen können: • Sie besitzen (auch) die US-amerikanische Staatsangehörigkeit • Sie haben (ohne sich davon bewusst zu sein) Ihre zweite Staatsangehörigkeit nicht eingetragen • Sie werden einer Straftat verdächtigt • Ihr Name kommt in einer Datenbank von Interpol (oder einer US-amerikanischen Kriminalitäts-Datenbank) vor • Sie reisen mit einem Reisepass, der als vermisst oder gestohlen gemeldet wurde • Sie könnten ein Sicherheitsrisiko für die USA darstellen • Sie entsprechen nicht den Einreisebestimmungen des Immigration and Nationality Act § 212 • Sie haben früher einmal versucht, Einreisebestimmungen zu übertreten • Ihnen wurde früher einmal die Einreise in die USA verweigert oder Sie wurden aus dem Land ausgewiesen • Sie sind bei einem früheren Besuch länger in den USA geblieben als erlaubt war • Ein früherer Visumantrag für die USA wurde abgelehnt • Sie waren nach dem 1. März 2011 in Kuba, Nordkorea, Syrien, Libyen, Somalia, im Irak, Iran, Sudan, und/oder im Jemen • Sie besitzen die Staatsbürgerschaft von Nordkorea, Syrien, Libyen, Somalia, Iran, Sudan, Irak und/oder Jemen • Sie erfüllen eine der anderen Voraussetzungen für die Reise mit einem ESTA USA nicht Was können Sie machen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde: Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Reisepassdaten korrekt im Antragsformular eingetragen wurden. Wenn Ihre Passdaten falsch eingetragen wurden, können Sie versuchen, nochmals einen ESTA Antrag zu stellen. Meistens hat die Abweisung jedoch einen anderen Grund. Wenn die Reisepassdaten korrekt im Antrag eingetragen wurden, macht es keinen Sinn, einen neuen Antrag zu stellen. Dieser würde sofort wieder abgelehnt werden. Sie können jedoch immer ein Visum für die USA beantragen. Dafür müssen Sie einen Termin im Konsulat vereinbaren. Oft müssen Sie einige Wochen auf diesen Termin warten. Beim Gespräch über Ihre Reisegründe und Hintergründe werden auch Fingerabdrücke abgenommen. Vielleicht erfahren Sie in diesem Gespräch, was der Grund der Abweisung Ihres ESTA Antrags war. Wenn alles in Ordnung ist, wird Ihnen ein Visum erteilt, und Sie können weiterhin in die Vereinigten Staaten reisen. Sollte Ihr ESTA Antrag, den Sie auf dieser Website gestellt haben, abgelehnt werden, erhalten Sie die Kosten für den Antrag vollständig rückerstattet. Das gilt jedoch nicht für Reisende, die bereits davor einen ESTA Antrag gestellt haben, der abgelehnt wurde. VisumAntrag.de kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich aus einem verspäteten oder abgelehnten ESTA Antrags ergeben. Mehr dazu können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Die Gültigkeit meines ESTA ist beinahe abgelaufen. Kann ich es verlängern lassen? Nein, die Gültigkeit eines ESTA kann nicht verlängert werden. Wenn Sie nach dem Ablaufen der Gültigkeit Ihres ESTA in die USA reisen wollen, müssen Sie zuerst erneut einen ESTA Antrag stellen. Beantragen Sie hier ein neues ESTA Kann ich meinen ESTA Antrag noch stornieren? Sie können Ihren ESTA Antrag nur so lange stornieren, bis U.S. Customs & Border Protection mit der Beurteilung des Antrags beginnt. Das geschieht in der Regel bereits innerhalb von zehn Minuten nach Eingang Ihrer Zahlung. Danach können Sie Ihren Antrag nicht mehr stornieren. Die meisten Reisenden wollen ihr ESTA so schnell wie möglich erhalten und manchmal muss das auch wirklich schnell gehen. Deshalb kann nicht gewartet werden, bis eine bestimmte Bedenkzeit oder Widerrufsfrist abgelaufen ist. Das wird auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich angegeben. Bevor Sie die Zahlung getätigt haben, haben Sie bei der Einverständniserklärung ein Häkchen gesetzt, dass Sie damit einverstanden sind, dass der ESTA Antrag sofort bearbeitet wird und damit das Widerrufsrecht erlischt.
Wie wird ESTA kontrolliert?
Fragen und Probleme zur bestätigten ESTA-Genehmigung Bereits beim Check-In wird geprüft, ob eine ESTA-Genehmigung vorliegt. Anhand der Daten Ihres Reisepasses wird das ESTA elektronisch abgerufen. Da es manchmal zu Problemen beim Abruf des ESTA kommen kann, sollten Sie sicherheitshalber einen Ausdruck Ihrer ESTA-Genehmigung mit sich führen.
- Für den Fall, dass nachgefragt wird, haben Sie einen Nachweis, dass eine gültige ESTA-Bestätigung vorliegt.
- Auf jeden Fall müssen Sie neben der ESTA-Einreisegenehmigung noch Ihren elektronischen Reisepass mit sich führen.
- Dann steht einer Einreise in die USA nichts mehr im Weg.
- Im Flugzeug erhalten Sie eine Zollerklärung, welche Sie ausfüllen müssen.
Diese müssen Sie zusätzlich zu den anderen Unterlagen ebenfalls für die Passkontrolle am US-Flughafen bereithalten. Es kann sein, dass Sie bei der Ankunft am US-Flughafen ein Interview mit einem dortigen Grenzschutzbeamten führen müssen. Mithilfe dieses Interviews soll sichergestellt werden, dass Sie nicht beabsichtigen, sich entgegen der ESTA-Einreisebestimmungen länger als 90 Tage in den USA aufzuhalten.
- Deshalb ist es empfehlenswert, die Buchungsbestätigung des Rückflugtickets oder das Ticket selbst schon dabei zu haben.
- Sie sind nicht verpflichtet, einen Ausdruck Ihrer ESTA-Genehmigung mit sich zu führen, da der Abruf Ihrer Genehmigung elektronisch erfolgt.
- Allerdings sollten Sie trotzdem einen Ausdruck bei sich führen oder zumindest die PDF-Datei auf Ihrem Smartphone oder Tablet gespeichert haben, sodass Sie Ihr gültiges ESTA notfalls vorzeigen können.
Somit sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu Problemen beim Abruf Ihres ESTA kommt. Nein. Nachdem die Zahlung für den ESTA-Antrag durchgeführt wurde, werden die Kreditkarteninformationen des Antragstellers nicht gespeichert. Weder die Nutzung von Bitcoins, noch von anderer Kryptowährung wird überprüft, wenn Sie einen ESTA-Antrag stellen.
Wie oft kann man einen ESTA-Antrag stellen?
Was ist ESTA? – ESTA steht für “Electronic System for Travel Authorization”. Übersetzt heißt es „Elektronisches System für Reisegenehmigung”. In diesem Verfahren erhalten berechtigte Personen eine Einreisegenehmigung für die USA. Sie benötigen dann kein Visum,
- Die ESTA-Einreisegenehmigung wurde 2008 von der Regierung der Vereinigten Staaten eingeführt, um Reisende genauer zu prüfen,
- Erst bei einem positiven Hintergrundcheck stellt die Behörde “Customs and Border Protection” die ESTA-Reisegenehmigung aus.
- ESTA ist ab Ausstellung zwei Jahre gültig,
- Sie können damit beliebig oft für maximal 90 Tage am Stück in die USA reisen ( per Schiff oder Flugzeug ).
Allerdings entscheidet ESTA nicht über die konkrete Einreise über die US-Grenze. Diese Entscheidung trifft ein Beamter der US-amerikanischen Zollbehörde direkt vor Ort,
Wer bearbeitet den ESTA-Antrag?
Veröffentlicht: Aug 18, 2018, Bearbeitet: Oct 15, 2022 | Stichworte: ESTA-Formular, ESTA-Bewerbung, ESTA-Fragen, ESTA-Bewerbungsleitfaden Das ESTA-Antragsformular wird von dem Department of Homeland Security geführt und verwaltet. Das Formular sammelt zahlreiche Informationen, damit U.S.
- Customs and Border Protection die Angaben eines Antragstellers mit verschiedenen Terrorismus-, No-Fly- und Strafregisterdatenbanken abgleichen kann.
- Die US-Beamten behalten aber die Antragszeit im Auge, da ein zu zeitaufwändiges oder umständliches ESTA-Formular den Zweck der Online-Reisegenehmigung nichtig machen würde; es würde den Reisenden Umstände bereiten und womöglich von Reisen in die USA abhalten.
Die ESTA-Fragen auf dem Formular spiegeln daher den Wunsch nach einem Mindeststand an Informationen wider, mit dem die Grenzbehörde sicher sein kann, dass ein Antragsteller kein wesentliches Risiko für die Sicherheit der Öffentlichkeit in den USA darstellt.
ESTA-Antragsabschnitt | ESTA-Fragenfelder |
ANTRAGSTELLER/PASSINFORMATIONEN | Nachname, Vorname, Geschlecht, Aliase, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit, nationale Identitätsnummer, Ausstelldatum des Reisepasses, Ablaufdatum des Reisepasses, Ausstellungsland des Reisepasses, Haben Sie schon einmal einen Reisepass oder einen nationalen Ausweis für Reisen von einem anderen Land ausgestellt bekommen? Wenn ja, geben Sie Ausstellungsland, Art des Dokuments, Dokumentnummer und Ablaufjahr an. |
ANDERE STAATSBÜRGERSCHAFT | Sind Sie Staatsbürger eines anderen Landes? Wenn ja, geben Sie Land der Staatszugehörigkeit an; und Wie haben Sie die Staatsbürgerschaft dieses Landes erhalten? Waren Sie je Staatsbürger eines anderen Landes? Wenn ja, geben Sie das Land der Staatszugehörigkeit an. |
GE-MITGLIEDSCHAFT | Sind Sie Mitglied des CBP Global Entry Program? Wenn ja, geben Sie die PASSID-/Mitgliedsnummer an |
ELTERN | Nach- und Vorname beider Elternteile |
KONTAKTINFORMATIONEN | Adresszeile 1, Adresszeile 2, Wohnungsnummer, Straße, Staat/Provinz/Region, Land, Telefonart, Telefonnummer, E-Mail-Adresse |
SOCIAL MEDIA (OPTIONAL) | Anbieter/Plattform, Social-Media-Name |
BESCHÄFTIGUNGSINFORMATIONEN | Haben Sie einen gegenwärtigen oder ehemaligen Arbeitgeber? Wenn ja, geben Sie Titel Ihrer Stellung, Name des Arbeitgebers, Adresszeile 1, Adresszeile 2, Stadt, Staat/Provinz/Region, Land, Telefonnummer an |
REISEINFORMATIONEN EINGEBEN | Erfolgt Ihre Reise in die USA im Zuge eines Transits in ein anderes Land? Wenn ja, geben Sie im folgenden Abschnitt die Informationen ein: |
INFORMATION ZU U.S.-KONTAKTPERSON | Name, Adresszeile 1, Adresszeile 2, Wohnungsnummer, Stadt, Staat, Telefonnummer |
ADRESSE WÄHREND IHRES AUFENTHALTS IN DEN USA | Adresszeile 1, Adresszeile 2, Wohnungsnummer, Stadt, Staat, Telefonnummer |
NOTKONTAKTINFORMATION INNERHALB ODER AUSSERHALB DER USA | Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer |
BERECHTIGUNGSFRAGEN |
Leiden Sie an einem körperlichen oder geistigen Gebrechen; missbrauchen Sie Drogen oder sind Sie drogensüchtig; oder leiden Sie gegenwärtig an einer der folgenden Krankheiten (ansteckende Krankheiten werden gemäß Section 361(b) des Public Health Service Act definiert): Cholera, Diphtherie, infektiöse Tuberkulose, Pest, Pocken, Gelbfieber, hämorrhagisches Fieber, einschließlich Ebola, Lassa, Marburg, Krim-Kongo, schwere akute Erkrankungen der Atemwege, die ansteckend sind und wahrscheinlich zum Tod führen. Wurden Sie jemals verhaftet oder eines Verbrechens überführt, das zu ernsthaften Sachschäden oder gravierenden Schäden für andere Personen oder Regierungsbehörden geführt hat? Haben Sie jemals Gesetzesübertretungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch bzw. der Verteilung von illegalen Drogen begangen? Trachten Sie danach, sich an terroristischen Aktivitäten, Spionage, Sabotage oder Genozid zu beteiligen, oder haben Sie sich jemals an derartigen Aktivitäten beteiligt? Haben Sie jemals betrügerische Handlungen begangen oder haben Sie sich Anderen gegenüber fälschlich dargestellt, um ein Visum bzw. den Zutritt zu den Vereinigten Staaten zu erlangen, oder haben Sie anderen Personen dazu verholfen? Versuchen Sie gegenwärtig, Arbeit in den Vereinigten Staaten zu bekommen, oder waren Sie je zuvor ohne vorherige Erlaubnis der U.S. Regierung in den Vereinigten Staaten angestellt? Hat man Ihnen jemals ein U.S. Visum verweigert, das Sie mit Ihrem gegenwärtigen oder ehemaligen Pass beantragt haben, oder hat man Ihnen jemals den Zutritt zu den Vereinigten Staaten verweigert oder wurde Ihr Antrag auf Zutritt an einem U.S. Ankunftsort zurückgezogen? Sind Sie jemals länger als die Ihnen von der U.S. Regierung gewährte Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten geblieben? Sind Sie am oder seit dem 1. März 2011 in den Iran, Irak, Libyen, Nord Korea, Somalia, Sudan, Syrien oder in den Jemen gereist bzw. waren Sie dort anwesend? |
Warum funktioniert ESTA nicht?
ESTA nicht genehmigt – Was nun? Um die die USA reisen zu können wird benötigt jeder Reisende ein ESTA oder eines der anderen Visa, die durch eine US Botschaft ausgestellt werden, diese gilt es rechtzeitig vor Abreise zu beantragen. Ohne das jeweilige Visum, kann bereits beim Check-In am Flughafen der Einstieg in das Flugzeug verweigert werden.
- Es kann viele Gründe geben, warum ein ESTA-Antrag abgelehnt wird.
- In den meisten Fällen liegt es daran, dass die Voraussetzungen für die visafreie Einreise nicht erfüllt wurden und ein Visum von der US Botschaft notwendig ist um trotz nicht vorhandenem ESTA in die USA reisen zu können.
- Leider kann es auch vorkommen, dass das ESTA abgelehnt wird, auch wenn alle Fragen mit „Nein” beantwortet wurden.
Jedoch erteilt die zuständige amerikanische Behörde in dem Fall keinerlei Auskunft darüber, warum der ESTA Antrag nicht genehmigt wurde, Sie erhalten lediglich ein ESTA Formular mit der Nachricht: „Reise nicht genehmigt”, in diesem Fall bleibt dem Antragsteller häufig nur Gang zum amerikanischen Konsulat um einen Antrag auf ein „normales” Visum zu stellen.
Sie haben eine Berechtigungsfrage mit Ja beantwortet Sie haben eine zweite Staatsangehörigkeit aus einem der folgenden Länder: Iran, Irak, Syrien, Sudan, Jemen, Libyen, Somalia Sie haben Ihren Aufenthalt in den USA überzogen und sind länger als die erlaubte Einreise Dauer dortgeblieben Sie haben einmal einen früheren Reisepass verloren oder als gestohlen gemeldet Sie haben falsche Angaben bei Ihrer ESTA Registrierung gemacht Sie besitzen eine amerikanische Greencard Sie haben bereits einen Antrag auf ein US Visa für Einwanderung bei einer US Botschaft gestellt Es gibt auch weitere Gründe für eine ESTA Visa Ablehnung, die von den US Behörden allerdings nicht bekannt gegeben werden
In einigen Fällen kann man der Ablehnung noch entgegenwirken. Falls Sie zum Beispiel versehentlich einer der „Eligibility Questions” mit ja beantwortet haben, kann man entweder bei einigen Fragen einen Neuantrag stellen, oder einen Widerspruch erheben.
Welches ist die richtige ESTA Seite?
Wann sollte der ESTA-Antrag gestellt werden? – Der ESTA-Antrag kann auch ohne konkrete Reisedaten eingereicht werden. Die ESTA-Genehmigung muss jedoch unbedingt vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff eingeholt werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine rechtzeitige Beantragung, spätestens 72 Stunden vor Abflug,
Hintergrund ist, dass die Genehmigungsphase mindestens 72 Stunden in Anspruch nimmt. Achtung: ESTA-Genehmigungen in Echtzeit gibt es ab sofort nicht mehr. Über den ESTA-Antrag wird folglich nicht mehr innerhalb weniger Sekunden entschieden. Last-Minute ESTA-Anträge, die im Notfall am Flughafen kurz vor Abflug eingeholt wurden, sind somit nicht mehr möglich.
Laut unserer Erfahrung wird zum Teil weiterhin bereits innerhalb von 24 Stunden über Ihren ESTA-Antrag entschieden. Da es hierfür jedoch keine Garantie gibt, empfehlen wird allen Reisenden, ihr ESTA für die USA so früh wie möglich einzuholen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Der ESTA-Antrag wird online ausgefüllt und eingereicht