Wie kann ich Elterngeld beantragen? Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle stellen. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter, In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie unter,
Unabhängig vom Angebot ElterngeldDigital können Sie in, und Elterngeld online beantragen. Bitte nutzen Sie für den Antrag, Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station.
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes undNachweise über Ihr bisheriges Einkommen.
Falls Sie nicht-selbstständig sind:
als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Falls Sie selbstständig sind:
in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt undBescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:
Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes undBescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.
Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:
Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.
Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen: Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Bei selbstständiger Tätigkeit:
eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen. Kann ich meine Entscheidungen im Antrag nachträglich ändern? Ihren Antrag können Sie nachträglich noch ändern. Das ist immer möglich, wenn die Änderungen nur zukünftige Lebensmonate betreffen.
Für Änderungen, die vergangene Lebensmonate betreffen, gibt es besondere Voraussetzungen:
Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Für Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.
Für Monate, für die das Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde, sind Änderungen meistens kein Problem. Auch mehrfache Änderungen sind möglich. Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nachträglich ändern, kann dadurch Ihre Krankenversicherung wegfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bitte vor einer Änderung bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Alle Änderungen können Sie beantragen bei Ihrer Elterngeldstelle. Dazu genügt ein einfaches Schreiben. Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden. Mein Elterngeld wurde wahrscheinlich falsch berechnet. Was mache ich jetzt? Die Entscheidung Ihrer Elterngeldstelle können Sie nur überprüfen lassen, wenn Sie Widerspruch gegen den Elterngeld-Bescheid erheben.
Den Widerspruch können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig. Der Widerspruch und die Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.
Das bedeutet, dass der Bescheid auch dann sofort gültig ist, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen. Ich habe den Elterngeldantrag vor Wochen gestellt und immer noch nichts gehört. Was kann ich tun? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Elterngeldstelle. Bei Beschwerden zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des, Ich möchte mich über meine Elterngeldstelle beschweren. Was kann ich tun? Bei Problemen bei der Beantragung Ihres Elterngelds, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Kann mein Chef mir die Elternzeit verweigern?
Kontakthalten während der Elternzeit – Ein Anspruch auf Elternzeit muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Eine Frist von sieben Wochen ist einzuhalten. Wird eine vollständige Freistellung verlangt, hat der Arbeitgeber grundsätzlich keine Möglichkeit einer Ablehnung.
- Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; wird der dritte Teil erst nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen, kann der Arbeitgeber diesen aber unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.
- Vor Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes muss sich der Arbeitnehmer bei Geltendmachung einer Elternzeit außerdem verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren er Elternzeit nimmt.
Eine spätere Änderung kommt dann grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers in Betracht. Arbeitnehmer können bis zu 24 Monate ihrer Elternzeit in dem Zeitraum zwischen drittem Geburtstag und Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen.
- Der früher notwendigen Zustimmung des Arbeitgebers zu einer sog.
- Übertragung der Elternzeit bedarf es dafür nicht mehr.
- Es gilt eine verlängerte Ankündigungsfrist von 13 Wochen.
- Einzelheiten ergeben sich aus §§ 15 und 16 BEEG.
- Der Arbeitgeber kann den im Zeitraum einer Elternzeit entstehenden Urlaubsanspruch gemäß § 17 BEEG kürzen.
Elternzeit kann auch in Form einer Elternteilzeit genommen werden, d.h. der Mitarbeiter übt während einer Elternzeit eine Teilzeittätigkeit aus. Ein Anspruch darauf besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmern. Die Arbeitszeit muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt betragen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitsvertragsparteien zu einer Einigung hinsichtlich Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit kommen. Gelingt das nicht, kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit geltend machen, wenn dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen (§ 15 Abs.6 und 7 BEEG).
▶ Elterngeld: Das musst du wissen!
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz (§§ 18, 19 BEEG). Für die Unternehmen ist es immer sinnvoll, den Kontakt zu Mitarbeitern zu halten, die während einer Elternzeit nicht im Unternehmen erscheinen. So kann trotz Abwesenheit eine Bindung erhalten werden und ein reibungsloser Wiedereinstieg gelingen.
Wie kann der Väter 2 Monate Elternzeit nehmen?
Elternzeit als Vater splitten: Vorsicht bei Antrag & Fristen – Elternzeit als Vater: Wie Sie diese aufteilen, hat Einfluss auf die Antragsfristen. Wie bereits erwähnt, ist es möglich, bei der Elternzeit als Vater auch 2 Monate zu splitten, Einen solchen Antrag stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, Je nachdem, für welche der beiden oben erörterten Varianten Sie sich entscheiden, beeinflusst dies jedoch, wann Sie Ihren Chef davon in Kenntnis setzen müssen, dass und inwiefern Sie die Elternzeit als Vater splitten möchten,
Wann muss man sich um Elterngeld kümmern?
Wie kann ich Elterngeld beantragen? Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
- Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle stellen.
- Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.
- Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter,
- In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen.
- Mehr dazu erfahren Sie unter,
Unabhängig vom Angebot ElterngeldDigital können Sie in, und Elterngeld online beantragen. Bitte nutzen Sie für den Antrag, Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station.
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes undNachweise über Ihr bisheriges Einkommen.
Falls Sie nicht-selbstständig sind:
als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Falls Sie selbstständig sind:
in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt undBescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:
Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes undBescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.
Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:
Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.
Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen: Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Bei selbstständiger Tätigkeit:
eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen. Kann ich meine Entscheidungen im Antrag nachträglich ändern? Ihren Antrag können Sie nachträglich noch ändern. Das ist immer möglich, wenn die Änderungen nur zukünftige Lebensmonate betreffen.
Für Änderungen, die vergangene Lebensmonate betreffen, gibt es besondere Voraussetzungen:
Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Für Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.
Für Monate, für die das Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde, sind Änderungen meistens kein Problem. Auch mehrfache Änderungen sind möglich. Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nachträglich ändern, kann dadurch Ihre Krankenversicherung wegfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bitte vor einer Änderung bei Ihrer Krankenkasse beraten.
- Alle Änderungen können Sie beantragen bei Ihrer Elterngeldstelle.
- Dazu genügt ein einfaches Schreiben.
- Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden.
- Mein Elterngeld wurde wahrscheinlich falsch berechnet.
- Was mache ich jetzt? Die Entscheidung Ihrer Elterngeldstelle können Sie nur überprüfen lassen, wenn Sie Widerspruch gegen den Elterngeld-Bescheid erheben.
Den Widerspruch können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig. Der Widerspruch und die Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.
- Das bedeutet, dass der Bescheid auch dann sofort gültig ist, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen.
- Ich habe den Elterngeldantrag vor Wochen gestellt und immer noch nichts gehört.
- Was kann ich tun? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Elterngeldstelle.
- Bei Beschwerden zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des, Ich möchte mich über meine Elterngeldstelle beschweren. Was kann ich tun? Bei Problemen bei der Beantragung Ihres Elterngelds, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Kann man auch nur 1 Monat Elternzeit nehmen?
Elternzeit als Vater: In welchem Zeitraum muss sie beantragt werden? – Bei der Elternzeit als Vater gilt eine Mindestdauer von 2 Monaten. Haben Sie sich bei der Elternzeit als Vater auf eine Dauer festgelegt, müssen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, Die Frist richtet sich beim Antrag auf Elternzeit nach dem Zeitraum, den ein Vater sich aussucht, um seine Auszeit zu nehmen :
Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes muss der Antrag auf Elternzeit als Vater spätestens sieben Wochen vorher gestellt werden.Handelt es sich um den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes, muss dies spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit geschehen.
Hat man im Mutterschutz Anspruch auf Urlaub?
Frauen haben im Mutterschutz reguläre Urlaubsansprüche. Sie gelten für die gesetzlichen Schutzfristen von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, als auch für darüber hinausgehende Zeiten mit Beschäftigungsverboten in besonderen Situationen. Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes wird nicht gekürzt.
Wie viel Elternzeit steht mir zu?
Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Jedem Elternteil stehen 3 Jahre Elternzeit zu, unabhängig davon ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Wie Sie die Elternzeit untereinander aufteilen, können Sie frei wählen.