BRgergeld Antrag Wohin Schicken?

BRgergeld Antrag Wohin Schicken
Wie und wo beantrage ich Bürgergeld? – Der Bürgergeld – Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung des eigenen Wohnorts gestellt werden. Zuständig sind die Jobcenter. Der Antrag ist die Grundvoraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldes.

Ohne Antrag wird kein Bürgergeld gezahlt. Eine Rückwirkung ist nur sehr eingeschränkt vorgesehen. Bürgergeld wird grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, evt. ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag auf Bürgergeld gestellt worden ist. Der Bürgergeld – Antrag kann zunächst formlos gestellt werden, mündlich oder schriftlich, per Brief oder per Email.

Das Antragsformular, also den Fragebogen zum Antrag, kann man später ausfüllen. Weil der (formlose) Antrag Anspruchsvoraussetzung für das Bürgergeld ist, sollte man die Antragstellung und ihren Zeitpunkt im Zweifel nachweisen können. Das erreicht man beispielsweise durch einen eingeschriebenen Brief.

Wo wird das neue Bürgergeld beantragt?

Stellen Sie bei Ihrem Jobcenter online einen Antrag auf Bürgergeld. Falls Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld beziehen, können Sie auch die Verlängerung online beantragen.

Kann man den Weiterbewilligungsantrag per Mail schicken?

Antragstellung Bild: Bundesagentur für Arbeit Ein oder auf Bürgergeld kann telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder auch gestellt werden. Fehlende Anlagen oder andere Unterlagen, können Sie ebenfalls online übermitteln. Im Neukundencenter unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung. Besuchen Sie für alle Informationen die Seite,

  • Bitte beachten Sie auch unsere,
  • helfen Ihnen, ihren Antrag auszufüllen und Ihre zu verstehen
  • Läuft Ihr Bescheid auf Grund Ihres befristeten Aufenthaltstitels ab, so wenden Sie sich bitte an das,

Sie sind neu im Jobcenter Berlin Mitte? Ihren Antrag auf Leistungen (finanzielle Unterstützung) können Sie auf verschiedenen Wegen stellen. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

  1. So geht’s am einfachsten:
  2. Alle Kundinnen und Kunden, die zum ersten Mal unsere Unterstützung benötigen, begrüßen wir in unserem Neukundencenter.
  3. Sie finden es am Jobcenter-Standort Wedding: Müllerstraße 16, 13353 Berlin – direkt am S+U-Bahnhof Wedding (U6, S41/42).
  4. Hier erhalten Sie alle wichtigen Infos aus einer Hand: Beratung zur Antragstellung, Zugangsdaten für Ihren Online-Neuantrag und ein Kennenlerngespräch in der Arbeitsvermittlung.
  5. ,
  6. Unser Tipp: Diesen Service können Sie schon in Anspruch nehmen, wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben.
  • Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich Bürgergeld?
    1. Sie wohnen im Bezirk Berlin Mitte.
    2. Sie sind mindestens 15 Jahre alt
    3. Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten
    4. Sie sind gesundheitlich in der Lage zu arbeiten (mindestens 3 Stunden täglich) Sollte dies nicht zutreffen, wenden Sie sich bitte an das,
  • Wann stelle ich einen Neuantrag?
    • Wenn Sie Bürgergeld bekommen möchten, müssen sie einen Antrag stellen.
    • Sie erfüllen die für das Bürgergeld.
    • Sie haben bisher noch nie Leistungen vom Jobcenter Berlin Mitte bekommen, oder Ihr Leistungsbezug liegt einige Zeit (mind.6 Monate) zurück. Falls Sie in den letzten 6 Monaten Leistungen vom Jobcenter Berlin Mitte bekommen haben, reicht ein aus.
    • Der Antrag bezieht sich in der Regel auf den Monatsanfang. Das heißt, der Antrag ist fast immer rückwirkend.
  • Was ist der Online-Neuantrag? Der Online-Neuantrag für Leistungen nach dem SGB II bietet gegenüber einem Papierantrag viele Vorteile:
    • Sie werden Schritt für Schritt durch den Online-Antrag geführt.
    • Ihnen werden nur Fragen gestellt, die für ihre persönliche Lebenssituation wichtig sind.
    • Sie erhalten hilfreiche Erläuterungen zu allen Informationen, die wir von Ihnen benötigen.
    • Einige Angaben erfordern Nachweise, die Sie ebenfalls online hochladen können.

    Dadurch wird das Ausfüllen für Sie sehr komfortabel.

  • Wie bekomme ich ein Benutzerkonto für den Online-Neuantrag? Damit Sie das Bürgergeld online beantragen können, benötigen Sie ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit (BA).

    Der einfachste Weg: und kommen Sie in unser Neukundencenter. Sie erhalten dort sofort Ihre Zugangsdaten für die Online-Dienstleistungen.

    Sie haben bereits ein BA-Benutzerkonto von der Arbeitsagentur? Mit Ihren Zugangsdaten können Sie sich auch bei anmelden und den Antrag starten.

    Falls Sie noch kein BA-Benutzerkonto haben, werden Sie zu einer Seite weitergeleitet, auf der Sie sich registrieren können. Wenn Sie den neuen Personalausweis mit online-Funktion benutzen, können Sie sich damit online identifizieren.

  • Wo kann ich einfach online meinen Neuantrag stellen?
  • Online-Arbeitsmarktprofil – was ist das? Im Anschluss an den Online-Neuantrag erstellen Sie Ihr Profil für die Arbeitssuche. Erfassen Sie Informationen über Schulabschluss, Berufsausbildung, Sprachkenntnisse und vieles mehr. Machen Sie sich interessant für Arbeitgeber, die neue Mitarbeitende suchen.
  • Kann ich meinen Antrag auch als Papierantrag einreichen? Das geht selbstverständlich auch weiterhin. Hier bekommen sie die bekannten Formulare:
    • Sie bekommen die Formulare im Neukundencenter.,
    • Laden Sie sich das Formular herunter. Sie können es am Computer oder handschriftlich ausfüllen. finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur
    • Möchten Sie die Antragsunterlagen per Post zugesandt bekommen, dann kontaktieren Sie bitte das Servicecenter unter der Rufnummer 030 5555 45 2222.
    • In diesem erfahren Sie, wie Sie den Papierantrag ausfüllen.

    Wenn Sie die Unterlagen fertig ausgefüllt haben, können Sie alles einreichen.

  • Ich verstehe manche Begriffe nicht. Wo kann ich nachlesen, was sie bedeuten?

Diese Unterlagen benötigen wir, um Ihren Antrag bearbeiten zu können:

Ihren ausgefüllten Antrag (einfach online oder auf Papier)

Kopien der folgenden Dokumente (bitte keine Originale einreichen) :

  • Ihr Ausweis oder Reisepass. (Kundinnen und Kunden anderer Nationalitäten: Ihr gültiger Pass bzw. Identitätsnachweis und Ihr gültiger Aufenthaltstitel (ggf. inklusive Zusatzblatt) und Ihre Meldebescheinigung)
  • Unterlagen zu Ihrem Einkommen aus Arbeit (Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise, Kündigung)
  • Unterlagen zu Ihrem weiterem Einkommen (Kindergeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld)
  • Unterlagen zu Ihrer Miete (Mietvertrag, letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung, letzte Mietänderung)

Bild: Bundesagentur für Arbeit Sie erhalten bereits Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Berlin Mitte? Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts müssen Sie jeweils einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen, damit Sie weiterhin Leistungen erhalten.

Wann der aktuelle Bewilligungsabschnitt abläuft, entnehmen Sie Ihrem aktuellen Bescheid. In der Regel erhalten Sie von uns ein Antragsformular per Post – rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts. Sie können den Vordruck auch telefonisch beim Servicecenter unter der Rufnummer 030 5555 45 2222 anfordern oder über das herunterladen und ausdrucken.

Antrag online stellen, wenn es zeitlich passt. Stellen Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag einfach von Zuhause aus. Der Online-Weiterbewilligungsantrag gehört zum Angebot von www.jobcenter.digital. Unsere zeigen Ihnen, wie es funktioniert.

Wann kann ich das Bürgergeld beantragen?

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? – Du hast Anspruch auf Bürgergeld, wenn Du älter als 15 Jahre alt bist, das Rentenalter noch nicht erreicht hast und diese drei Voraussetzungen erfüllst: Erwerbsfähigkeit, Bedürftigkeit und Wohnsitz in Deutschland. Du musst nicht arbeitslos sein, um Bürgergeld bekommen zu können.

Welches Amt ist für Bürgergeld zuständig?

1. Was ist das Bürgergeld? Das Grundgesetz garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch, während das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern.

Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist somit eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Darüber hinaus werden die erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten von den Jobcentern bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt.

Mit Einführung des Bürgergeldes rücken langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahmen stärker in den Fokus. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeld-Bonus werden neue finanzielle Anreize für Weiterbildung eingeführt.

Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.2.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld.

Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld.3. Wer erbringt die Leistungen des Bürgergelds? Die Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht.

Es ist Ansprechpartner für die Bürgergeld-Berechtigten, zahlt die Leistungen aus und erbringt die notwendigen Hilfen. Im Jobcenter arbeiten in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit und die Kommune zusammen, die beiden Behörden, die für die Leistungen letztlich verantwortlich sind.

Die Arbeitsagenturen verantworten die Zahlungen der Regelbedarfe sowie eventuell erforderliche Mehrbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederungsleistungen. Den Kommunen obliegt die Verantwortung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie besondere einmalige Leistungen wie die Erstausstattung einer Unterkunft.

Daneben sind sie verantwortlich für die Erbringung der zusätzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket) für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den flankierenden Eingliederungsleistungen. Das Jobcenter zahlt die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf sowie evtl.

  • Erforderliche Mehrbedarfe einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) grundsätzlich in einem monatlichen Gesamtbetrag aus.
  • Als Ausnahme zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nimmt rund ein Viertel der Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben in alleiniger kommunaler Verantwortung wahr (zugelassene kommunale Träger).4.

Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld? Der Antrag auf Bürgergeld kann einfach und bequem online gestellt werden. Nachweise und Unterlagen können digital eingereicht werden. Hierfür können Sie das Portal Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld oder Sozialplattform nutzen.

  1. Bei Bedarf können Antragsformulare in Papierform (verfügbar im Internet oder im Jobcenter) verwendet werden.
  2. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich.5.
  3. Welche Unterlagen benötige ich dafür? Wenn Sie Bürgergeld beantragen wollen, benötigt das Jobcenter Informationen zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit.

Leben Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Welche Anlagen Sie ausfüllen und übermitteln müssen, steht im Antrag oder erfahren Sie von Ihrem Jobcenter.

Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)Anlage zum Vermögen (VM)

Wichtige Nachweise sind zum Beispiel:

Gültiges Ausweisdokument, wie z.B. Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder AufenthaltstitelNachweis über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen oder Versicherungsbeiträge)Mietvertrag, Heiz- und NebenkostennachweisNachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen, die Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) oder die Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)

Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln. Reichen Sie sie aber bitte so schnell wie möglich nach. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nachfolgende Kommunen zur alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgergeldes zugelassen.

Landkreis BiberachBodenseekreisEnzkreisLandkreis LudwigsburgOrtenaukreisOstalbkreisStadt PforzheimLandkreis RavensburgLandeshauptstadt StuttgartLandkreis TuttlingenLandkreis Waldshut

Bayern

Landkreis AnsbachStadt ErlangenLandkreis GünzburgStadt IngolstadtStadt KaufbeurenLandkreis MiesbachLandkreis MünchenLandkreis OberallgäuStadt SchweinfurtLandkreis Würzburg

Brandenburg

Landkreis HavellandLandkreis OberhavelLandkreis Oder-SpreeLandkreis Ostprignitz-RuppinLandkreis Potsdam-MittelmarkLandkreis Spree-NeißeLandkreis Uckermark

Hessen

Kreis BergstraßeLandkreis Darmstadt-DieburgLandkreis FuldaKreis Groß-GerauLandkreis Hersfeld-RotenburgHochtaunuskreisLahn-Dill-KreisMain-Kinzig-KreisMain-Taunus-KreisLandkreis Marburg-BiedenkopfOdenwaldkreisKreis OffenbachStadt Offenbach am MainRheingau-Taunus-KreisVogelsbergkreisLandeshauptstadt Wiesbaden

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Niedersachsen

Landkreis AmmerlandLandkreis AurichLandkreis EmslandLandkreis FrieslandLandkreis GöttingenLandkreis Grafschaft BentheimLandkreis LeerLandkreis OldenburgLandkreis OsnabrückLandkreis OsterholzLandkreis PeineLandkreis Rotenburg (Wümme)Landkreis SchaumburgLandkreis HeidekreisLandkreis VerdenLandkreis Wittmund

Nordrhein-Westfalen

Kreis BorkenKreis CoesfeldKreis DürenEnnepe-Ruhr-KreisStadt EssenKreis GüterslohStadt HammHochsauerlandkreisKreis KleveKreis LippeKreis Minden-LübbeckeStadt Mülheim a.d. RuhrStadt MünsterKreis RecklinghausenKreis SteinfurtStadt SolingenKreis WarendorfStadt Wuppertal

Rheinland-Pfalz

Landkreis KuselLandkreis Mainz-BingenLandkreis Mayen-KoblenzLandkreis SüdwestpfalzLandkreis Vulkaneifel

Saarland

Landkreis SaarlouisSaarpfalz-KreisLandkreis St. Wendel

Sachsen

Landkreis BautzenErzgebirgskreisLandkreis GörlitzLandkreis LeipzigLandkreis Meißen

Sachsen-Anhalt

Altmarkkreis SalzwedelLandkreis Anhalt-BitterfeldBurgenlandkreisLandkreis HarzSaalekreisSalzlandkreis

Schleswig-Holstein

Kreis NordfrieslandKreis Schleswig-Flensburg

Thüringen

Landkreis GreizLandkreis EichsfeldStadt JenaLandkreis Schmalkalden-Meiningen

6. Wer unterstützt mich bei der Suche nach einer Arbeit? Im Jobcenter werden Sie von der für Sie zuständigen Ansprechperson bei der Arbeitssuche begleitet. In Beratungsgesprächen erarbeiten Sie gemeinsam eine Strategie zu Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und besprechen, welche weitere Unterstützung Sie hierbei vom Jobcenter oder ggf.

Auch von anderer Stellen erhalten können. Auch für junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig. Vielerorts sind jedoch die örtlichen Arbeitsagenturen mit der Ausbildungsstellenvermittlung beauftragt. Auskunft hierzu gibt Ihnen das zuständige Jobcenter.7.

Bekomme ich Bürgergeld, wenn mein Arbeitslosengeld nicht zum Lebensunterhalt reicht? Ja. Wenn Sie trotz Anspruches auf das Arbeitslosengeld noch hilfebedürftig und erwerbsfähig sind, können Sie ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als aufstockendes Bürgergeld beantragen.8.

  • Was passiert, wenn das Arbeitslosengeld endet? Wenn Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausläuft, ohne dass Sie eine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind und einen Antrag gestellt haben, das Bürgergeld.9.
  • Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen? Mit Ablauf eines jeden Bewilligungszeitraumes müssen Sie die Leistungen erneut beantragen.

Das Bürgergeld wird regelmäßig für zwölf Monate bewilligt. Ausnahmsweise können die Leistungen auch für kürzere Zeiträume, in der Regel für sechs Monate, bewilligt werden. Das ist der Fall bei vorläufigen Leistungsbewilligungen ( z.B. bei schwankendem Arbeitslohn).10.

  1. Mein Antrag wurde abgelehnt.
  2. Ann ich Widerspruch einlegen? Ja.
  3. Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich.
  4. Wo und innerhalb welcher Frist steht auf Ihrem Bescheid.
  5. Im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs können Sie vor dem Sozialgericht klagen.11.
  6. Habe ich Anspruch darauf, dass mein minderjähriges Kind betreut wird? Ja.

In Deutschland ist bundesgesetzlich geregelt, dass jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung (und Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege) hat.

  1. Der konkrete Betreuungsumfang hängt vom Einzelfall ab und richtet sich unter anderem danach, in welchem Umfang die Betreuung erforderlich ist, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
  2. Die Kommunen helfen Ihnen bei der Suche nach einer Betreuung für Ihr Kind.12.
  3. Ich beziehe Bürgergeld.
  4. Ann ich in den Urlaub fahren? Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Ortsabwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die Jobcenter prüfen, ob die Abwesenheit eine berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt. Zusätzlich zu den drei Wochen kann das Jobcenter in Einzelfällen einer Ortsabwesenheit für drei weitere Wochen zustimmen.

In diesen Fällen wird Bürgergeld aber nur in den ersten drei Wochen der Abwesenheit gezahlt. Eine Zustimmung zu einer länger als sechs Wochen dauernden Abwesenheit aus dem näheren Bereich ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte beachten Sie: Der Wegfall des Bürgergeldes beinhaltet nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Kosten der Unterkunft und kann sich unter bestimmten Umständen auch auf Ihren Krankenversicherungsstatus auswirken.

Siehe Frage 9 “Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen?” Wer wegen eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins zur Arbeitsuche verreisen muss und hierzu eine Zustimmung des Jobcenters erhalten hat, bekommt das Bürgergeld natürlich weitergezahlt.13.

Kann ich während meiner Ausbildung Bürgergeld bekommen? Grundsätzlich sind Sie als Auszubildende oder Auszubildender leistungs­berechtigt, wenn Sie eine Ausbildungsvergütung oder BAföG erhalten oder die BAföG-Stelle noch nicht über Ihren BAföG-Antrag entschieden hat. Allerdings haben Studierende außerhalb des Elternhaushalts und internatsmäßig unter­gebrachte Personen in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keinen Anspruch auf Bürgergeld.

In bestimmten Lebenssituationen können aber dennoch ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für ansonsten von Leistungen ausgeschlossene Personen ( z.B. Studierende außerhalb des Elternhaushalts) erbracht werden, wenn die Auszubildenden oder Studierenden die Bedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen decken können.

In diesen Fällen sind z.B. ergänzende Leistungen bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, bei aus gesundheitlichen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung sowie für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe möglich. Zudem können einmalige Leistungen zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen.

Diese Leistungen sind beim Jobcenter zu beantragen. In besonderen Härtefällen können Auszubildenden, die ansonsten keinen Leistungsanspruch haben, Leistungen als Darlehen gewährt werden.14. Haben Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, Anspruch auf Bürgergeld? Nein.

  1. Wer in stationären Einrichtungen untergebracht ist, ist vom Bürgergeld nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Dies gilt auch für die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nach § 42a SGB XII,
  3. Ausnahmen gelten aber für Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation untergebracht sind sowie für Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind.15.

Wer ist für Obdachlose zuständig? Auch für obdachlose Menschen sind die Jobcenter zuständig, denn auch diese sollen die Möglichkeit haben, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern, ihre persönliche Situation zu stabilisieren und letztlich auch wieder sesshaft zu werden.

Es soll vermieden werden, dass Menschen allein aufgrund ihrer atypischen Lebensgewohnheiten von einer Förderung ausgeschlossen werden. Ist bei einer oder einem Obdachlosen kein gewöhnlicher Aufenthaltsort vorhanden, wird die Zuständigkeit im Zweifel am tatsächlichen Aufenthaltsort bestimmt.16. Wie können die Jobcenter meine Angaben überprüfen? Im Wege eines automatisierten Datenabgleichs werden die Daten aller Bürgergeld-Berechtigten quartalsweise daraufhin abgeglichen, ob parallel zum Bürgergeld-Bezug andere Einkünfte, z.B.

Zinseinkünfte, Renten und Arbeitslosengeld bezogen werden. Außerdem werden im Monatsrhythmus Datenabgleiche im Hinblick auf Einkünfte aus sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen durchgeführt. Die Jobcenter können anlassbezogen unter anderem Ihre Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln, um den Kfz -Halter zu ermitteln.

So kann z.B. die Angemessenheit des genutzten Kraftfahrzeuges beurteilt werden. Weiter werden Überprüfungen von Meldedaten ermöglicht. Dies kann u.a. wichtig sein zur Beurteilung der Frage des ständigen Wohnsitzes des Bürgergeld-Beziehenden und ihrer oder seiner Bedarfsgemeinschaft. Auch können im Einzelfall Anfragen nach weiteren als den angegebenen Konten an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet werden.

Das ist für eine korrekte Vermögensermittlung von Bedeutung. Dritte ( z.B. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber) sind gegenüber dem Jobcenter zur Auskunft verpflichtet. Alle Jobcenter haben außerdem einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.

Dieser kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskünfte jeder Art einholen, sich vor Ort einen Eindruck von der Situation verschaffen, Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen.17. Ich habe Bürgergeld beantragt, meine Ehepartnerin oder mein Ehepartner ist nicht berufstätig. Muss sie oder er sich auch um Arbeit kümmern, wenn ich Bürgergeld bekomme? Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist also verpflichtet, sich ebenfalls um Arbeit zu bemühen, wenn Sie – und damit auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner – Bürgergeld bekommen. Sie oder er muss jedes zumutbare Job-Angebot annehmen.

Was für Papiere braucht man um Bürgergeld zu beantragen?

Fragen & Antworten – Kann man Bürgergeld auch online beantragen? Ja, Sie können dafür beispielsweise unser online Antragsformular nutzen. Einige Dokumente müssen Sie aber in Papierform einreichen. Welche Papiere brauche ich für Bürgergeld? Welche Papiere Sie brauchen, unterscheidet sich im Einzelfall.

Kann man Bürgergeld beantragen Wenn man noch zuhause wohnt?

Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung – Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Bürgergeld haben, kann Ihr Jobcenter Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise kann es, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen.

  • die Grundsteuer,
  • die Wohngebäudeversicherung,
  • Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können sowie
  • angemessene Schuldzinsen für Hypotheken.

Die Tilgungsraten für einen Kredit übernimmt das Jobcenter nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.

Kann man Hartz 4 Antrag per Post schicken?

Wie können Sie den Antrag auf ALG 2 einreichen? – Haben Sie den Hartz-4-Antrag ausgewählt, stehen Ihnen unterschiedliche Optionen offen, wie Sie diesen an das Jobcenter übersenden. Sie können den Antrag per Post verschicken oder als Anhang einer E-Mail, Denken Sie daran, denn Antrag auf Hartz-4-Leistungen so früh wie möglich zu stellen, da es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Wie verlängere ich mein Bürgergeld?

  1. Startseite
  2. Arbeitslos und Arbeit finden
  3. Bürgergeld
  4. aktuelle Seite: Bürgergeld online verlängern

Sie haben von Ihrem Jobcenter eine Mitteilung erhalten, dass Ihr Bewilligungszeitraum bald endet. Wenn Sie weiterhin finanzielle Hilfe benötigen, können Sie eine Verlängerung beantragen (Fachbegriff: Weiterbewilligungsantrag). Bürgergeld online verlängern Grundsätzlich ist der Antrag auf Bürgergeld an keine Form gebunden.

  • positiv: Ihr Bewilligungszeitraum für Bürgergeld (vormals: Arbeitslosengeld II) endet und
  • positiv: Sie ein entsprechendes Schreiben von Ihrem Jobcenter erhalten haben.

Weitere Informationen zum Bewilligungszeitraum finden Sie auf der Seite Bürgergeld: Auszahlung und Dauer, Anhand Ihrer Angaben im Rahmen der Antragstellung auf Weiterbewilligung prüft Ihr Jobcenter, ob und in welcher Höhe Bürgergeld weitergezahlt werden kann.

  1. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Bürgergeld: Antrag und Bescheid,
  2. Ihre Angaben im Weiterbewilligungsantrag müssen Sie mit entsprechenden Nachweisen belegen (zum Beispiel mit aktuellen Einkommensnachweisen).
  3. Stellen Sie den Antrag am besten online, da Sie beispielweise alle Nachweise direkt online hochladen und mit übersenden können.

Dadurch entstehen bei Ihnen keine Druck- oder Portokosten.

Wie viele Tage Urlaub Bürgergeld?

Wie lange darf man in den Urlaub fahren? – Wenn man die Abwesenheit vorher anmeldet, sind im Jahr drei Wochen “Ortsabwesenheit”, wie es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt, erlaubt. Zusätzlich zu den drei Wochen können in Einzelfällen drei weitere Wochen genehmigt werden.

Das Jobcenter prüft das von Fall zu Fall. Dabei geht es darum, ob die Abwesenheit eine “berufliche Eingliederung” wesentlich beeinträchtigt. Ist das nicht der Fall, wird der Urlaub in der Regel genehmigt. Bekommt man drei zusätzliche Wochen frei, wird in diesen drei Wochen allerdings kein Bürgergeld mehr bezahlt, das gibt es nur für die ersten drei Wochen.

Mehr als sechs Wochen Urlaub werden nicht genehmigt. Wird diese Regelung ignoriert, drohen Sanktionen und im schlimmsten Fall der Wegfall des Bürgergeldes.

Ist das Bürgergeld mehr als Hartz 4?

Hartz IV wird zu Bürgergeld: Mehr Geld dank höheren Regelsätzen – Einer der Hauptkritikpunkte an Hartz IV ist, dass der Regelsatz nicht ausreichen würde, um die tatsächlichen Kosten der Empfängerinnen und Empfänger zu decken. Das scheint die Bundesregierung sich zu Herzen genommen zu haben: Für das Bürgergeld ist eine deutliche Erhöhung geplant.

Hartz IV Bürgergeld
Der Regelsatz für eine alleinstehende Person lag bei Hartz IV zuletzt bei 449 Euro im Monat. Beim Bürgergeld liegt der Regelsatz mit 502 Euro deutlich höher.
Zusätzlich werden bestimmte Kosten vom Jobcenter übernommen, etwa die Miete oder die Heizkosten. Dafür gibt es jedoch Höchstgrenzen. Auch beim Bürgergeld werden bestimmte Kosten vom Jobcenter getragen. Im Vergleich zu Hartz IV gibt es allerdings bei der Miete im ersten Jahr des Bezugs keine Höchstgrenze.
Erhöhungen des Hartz-IV-Satzes orientierten sich an der durchschnittlichen Preis- und Lohnentwicklung des Vorjahres. Heißt: Kommt es zu einer starken Steigerung – etwa durch eine Inflation – erhalten Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger erst ein Jahr später mehr Geld. Die Sätze des Bürgergelds sollen sich laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) “an der bevorstehenden Inflationsrate orientieren”. Das heißt konkret, dass die für die Zukunft erwartete Inflation bereits in der Gegenwart durch höhere Sätze ausgeglichen wird.

Auch wenn die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld eine Erhöhung der Regelsätze mit sich bringt zeigen sich Sozialverbände enttäuscht, Eine Erhöhung um 50 Euro würde das Existenzminimum nicht sichern, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem NDR. Ulrich Schneider, Präsident des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, bezeichnete die geplante Erhöhung als “schlechten Witz”.

Wer muss die Anlage WEP ausfüllen?

Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft – BRgergeld Antrag Wohin Schicken Die Anlage KI erfasst Kinder der Bedarfsgemeinschaft unter 15 Jahren. Auf der 2-seitigen Anlage werden die Informationen zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit der zu Grunde liegenden Bedarfsgemeinschaft erfasst. Ähnlich dem Hauptantrag. Die Anlage wird nur benötigt, wenn der Antragsteller Kinder unter 15 Jahren hat und diese in der Bedarfsgemeinschaft leben.

Wie funktioniert das neue Bürgergeld?

Wichtige Fragen und Antworten zum neuen Bürgergeld Bürgergeld. Diese Leistung ersetzt Arbeits­losengeld 2 (Hartz IV). Sie wird im zuständigen Jobcenter beantragt. © picture alliance / CHROMORANGE / Fabian Steffens Das Bürgergeld hat 2023 Hartz 4 abge­löst.

  • Neben der Erhöhung der Regelsätze gibt es weitere wichtige Änderungen.
  • Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch.
  • Inhalt Arbeits­losengeld 1.
  • Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstüt­zung, um seinen Lebens­unterhalt zu bestreiten.
  • In vielen Fällen besteht nach dem Verlust eines Arbeits­platzes ein Anspruch auf,

Bürgergeld. Sind die Voraus­setzungen dafür nicht erfüllt, bekommen Erwerbs­lose in der Regel Bürgergeld. Während Arbeits­lose Arbeits­losengeld 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen, sind für das Bürgergeld die zuständig. Jobcenter sind gemein­same Einrichtungen der Bundes­agentur für Arbeit und kommunaler Träger.

Weiterbildung, Umschulung. Neben finanzieller Unterstüt­zung verfolgt die Bundes­agentur für Arbeit das Ziel, Arbeits­suchende in ein neues Beschäftigungs­verhältnis zu bringen. Zu diesem Zweck leistet sie über die Sicherung des Lebens­unter­halts hinaus etwa Zuschüsse für oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind, zum Beispiel Arbeits­kleidung.

Diese Hilfen werden ebenfalls über die Jobcenter vergeben. Mitwirkungs­pflichten. Bezieher von Bürgergeld haben ebenso wie Bezieher von Arbeits­losengeld 1 Mitwirkungs­pflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen wie Kürzung der Leistungen.

Weitere Hilfen. Auf Arbeits­losig­keit folgt meist eine Einkommens­einbuße. Beantragen Sie Hilfen wie oder, Beziehen Sie Bürgergeld, bekommen Sie diese Leistungen jedoch nicht mehr, da Sie für Ihre Kinder Anspruch auf den Regel­satz und für Ihre Wohn­kosten Anspruch auf deren Über­nahme haben. Über­schuldung.

Häufen sich Rechnungen auf, können Sie in eine finanzielle Schieflage geraten. Wichtige Tipps, wie Sie wieder heraus­finden können, finden Sie in unserem Special, Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Das Arbeits­losengeld 2 beziehungs­weise Hartz 4 und das Sozialgeld sind abge­schafft.

  • Menschen, die bisher eine von beiden Leistungen erhalten haben, bekommen seit Anfang des Jahres das Bürgergeld.
  • Dafür mussten sie nichts unternehmen, die Umstellung passierte auto­matisch.
  • Das Bürgergeld ist eine Leistung zur für Arbeits­suchende.
  • Es sichert das Existenz­minimum ab.
  • Anders als das Arbeits­losengeld 1 wird das Bürgergeld nicht von der Arbeits­losen­versicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert.

Wer arbeitslos, aber erwerbs­fähig und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn andere vorrangige Sozial­leistungen wie oder nicht (mehr) gezahlt werden. Darüber hinaus können Menschen, deren Einkommen zu nied­rig ist, Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen.

haupt­sächlich in Deutsch­land leben, älter als 15 und jünger als 67 Jahre alt sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, den Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Das Bürgergeld richtet sich nach einem pauschalierten Regelbedarf. Das ist ein Geld­betrag, der der Sicherung des Lebens­unter­halts der Anspruch­stellenden dienen soll. Das umfasst Kosten für Ernährung, Kleidung, Körper­pflege, Hausrat, Haus­halts­energie ohne Heiz­kosten, Bedürf­nisse des täglichen Lebens und die Teil­nahme am kulturellen Leben. BRgergeld Antrag Wohin Schicken © Stiftung Warentest Einige Regeln gelten darüber hinaus:

Im Falle einer Bedarfs­gemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten beide aktuell jeweils 451 Euro. Hilfe­bedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 402 Euro.

Zum Regel­satz dazu kommen weitere Zahlungen:

Kosten für Wohn­raum und Heizung, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung, Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugend­lichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schul­ausflüge und Klassen­fahrten, Mittags­verpflegung, und Lern­förderung, Mehr­bedarf in besonderen Lebens­situationen, etwa in der Schwangerschaft, einmalige Unterstüt­zungen, beispiels­weise Anschaffungs­kosten bei einem Wohnungs­umzug (Erst­ausstattung).

Eigenes Einkommen und Vermögen können dazu führen, dass ein Erwerbs­loser oder eine Erwerbs­lose nicht als hilfebedürftig gilt. Als Einkommen zählen – neben Verdiensten aus selbst­ständiger und nicht selbst­ständiger Tätig­keit – beispiels­weise Kapital- und Zins­erträge und private Renten.

Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Spar­guthaben, Wert­papiere, Fahr­zeuge und Wohn­eigentum. Bevor der Staat einspringt, müssen zuerst eigene Mittel zur Sicherung des Lebens­unter­halts einge­setzt werden. Aber es gibt Frei­beträge. Das Jobcenter zieht sie bei der Berechnung des Bürgergelds vom Einkommen und Vermögen ab.

Einkommen. Der Grund­frei­betrag für Einkommen beträgt 100 Euro brutto monatlich. Bei höherem Hinzuver­dienst müssen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld mit Abzügen rechnen:

Bei einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungs­frei. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1 000 Euro bleiben für den Teil zwischen 520 und 1 000 Euro 30 Prozent anrechnungs­frei. Bei einem Einkommen zwischen 1 000 und 1 200 Euro werden für den Teil zwischen 1 000 und 1 200 Euro noch mal 10 Prozent nicht auf die Leistungen ange­rechnet. Für Menschen, die mindestens ein minderjäh­riges Kind haben, gilt die letzte Frei­betrags­grenze sogar bis zu einem Einkommen von 1 500 Euro.

Vermögen. Vermögen von bis zu 40 000 Euro des Leistungs­empfängers in einem Haushalt wird nicht auf den Anspruch ange­rechnet – und zwar für ein Jahr. Für jedes weitere Haus­halts­mitglied sind es 15 000 Euro. Den Antrag auf Bürgergeld gibt es beim Jobcenter am Wohn­ort – vor Ort, telefo­nisch oder per formlosem Anschreiben.

Er lässt sich aber auch im Internet herunter­laden und zu Hause ausfüllen. Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wurde. Lebt der Antrag­steller mit anderen Personen zusammen und über­nehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie eine Bedarfs­gemeinschaft.

Für den Antrag müssen alle Personen in der Bedarfs­gemeinschaft genannt, ihr Einkommen und Vermögen dargelegt und alle Nach­weise, wie etwa über Wohn- und Heiz­kosten, beigebracht werden. Als Bedarfs­gemeinschaft gelten in der Regel:

Eheleute, die nicht dauer­haft getrennt sind, einge­tragene gleich­geschlecht­liche Lebens­partner, die nicht dauer­haft getrennt leben, oder eheähnlich Zusammenlebende.

Zur Bedarfs­gemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind, sofern sie unver­heiratet und erwerbs­fähig sind und ihren Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Keine Bedarfs­gemeinschaften sind reine Haus­halts- und Wohn­gemeinschaften.

  • Grund­sätzlich muss das Jobcenter inner­halb von sechs Monaten über einen Antrag entscheiden.
  • Ommt es dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin beim Sozialge­richt Klage erheben.
  • Wurde der Antrag auf Bürgergeld (teil­weise) abge­lehnt, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe durch einen Bescheid des Jobcenters Wider­spruch einlegen – am besten posta­lisch per Einschreiben.

Bleibt es trotz Wider­spruch bei der Entscheidung, besteht ebenfalls die Möglich­keit, Klage beim Sozialge­richt zu erheben. Der Bewil­ligungs­zeitraum für Bürgergeld beträgt normaler­weise sechs bis zwölf Monate. Endet er, muss der Bezieher einen Weiterbewil­ligungs­antrag stellen.

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: Wichtige Fragen und Antworten zum neuen Bürgergeld