Dauerfristverlängerung für Monatszahler*innen – Als Monatszahler*in musst du ein Elftel der Jahresumsatzsteuer als Sondervorauszahlung leisten und die Dauerfristverlängerung jedes Jahr aufs Neue bis zum 10.2. des Jahres beantragen. Deine Frist verlängert sich dann um jeweils einen Monat.
Bis wann muss die Dauerfristverlängerung 2023 beantragt werden?
Ist ein Antrag auf Dauerfristverlängerung jederzeit möglich? – Ja, die Dauerfristverlängerung dürfen Unternehmer/innen nicht nur zu Beginn eines Geschäftsjahres beantragen, sondern jederzeit. Beispiel Monatszahler/innen: Sie überweisen die Umsatzsteuervorauszahlung monatlich und wollen ab August 2022 eine Dauerfristverlängerung.
Den Antrag sollten Sie dann bis 10. September 2022 eingereicht haben. Ist das der Fall, müssen Sie Ihre Vorauszahlung nicht wie eigentlich üblich bis 10. September leisten, sondern haben bis 10. Oktober Zeit. Dazu kommt noch die dreitägige Schonfrist bei Überweisungen. Beispiel Quartalszahler/innen: Sie überweisen die Umsatzsteuervorauszahlung vierteljährlich und wollen ab dem vierten Quartal 2022 eine Dauerfristverlängerung.
Dann sollten Sie den Antrag bis 10. Januar 2023 eingereicht haben. Ist das der Fall, müssen Sie Ihre Vorauszahlung nicht bis 10. Januar leisten, sondern haben bis 10. Februar Zeit (plus Schonfrist).
Bis wann Antrag auf Dauerfristverlängerung?
Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 6 Zeitverschaffung durch Dauerfristverlängerung Die Dauerfristverlängerung ist
bei monatlicher Abgabe bis zum 10.2. und bei vierteljährlicher Abgabe bis zum 10.4.
beim Finanzamt zu beantragen. Dieser Antrag kann ebenfalls über das Programm ELSTER ausgefüllt und online dem Finanzamt übermittelt werden. Die Dauerfristverlängerung kann auch noch im Laufe des Jahres nachgeholt werden. Sie gilt dann ab dem Monat der Antragstellung. Hat der Unternehmer den Antrag gestellt, hat er jeweils einen Monat länger Zeit. Er übermittelt dann die Voranmeldungen
bei einer vierteljährlichen Abgabe jeweils bis zum 10.5., 10.8., 10.11. und 10.2. und bei einer monatlichen Abgabe jeweils bis zum 10. des übernächsten Monats. Das ist für den Januar der 10.3., für den Februar der 10.4., für den März der 10.5. usw.
Gibt der Unternehmer seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich ab, erhält er die Dauerfristverlängerung nur, wenn er eine Sondervorauszahlung leistet. Diese beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres. Unternehmer Hans Groß übermittelt monatlich seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Er hat zunächst keinen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt. Für den Januar 01 übermittelt er seine Voranmeldung am 10.2.01 und für den Februar am 10.3.01. Am 10.4.01 übermittelt er einen Antrag auf Dauerfristverlängerung und leistet die 1/11 Vorauszahlung in Höhe von 1.234 EUR. Ab dem Voranmeldungszeitraum März braucht Hans Groß seine Voranmeldungen erst einen Monat später zu übermitteln.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1781/3830 | Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11 | 1.234 | 1200/1800 | Bank | 1.234 |
Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 6 Zeitverschaffung durch Dauerfristverlängerung
Wann muss das 1 11 abgegeben werden?
Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 7 Berechnung der 1/11-Sondervorauszahlung für die, Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres. Soll die Dauerfristverlängerung gleich zu Beginn des Jahres genutzt werden, muss der Antrag mit der Sondervorauszahlung spätestens am 10.2.
Beim Finanzamt vorliegen und ist bei Bedarf jährlich neu zu stellen. Wurde die unternehmerische Tätigkeit erst im Laufe des Vorjahres aufgenommen, müssen die tatsächlichen Umsätze des Vorjahres auf einen Jahresumsatz hochgerechnet werden. Bei Aufnahme der Tätigkeit im laufenden Jahr 01 wird die 1/11 Sondervorauszahlung nach den geschätzten Umsätzen ermittelt, die voraussichtlich im Jahr 01 erzielt werden.
Die 1/11-Sondervorauszahlung ist zwar im Voraus fällig. Sie ist aber nicht verloren, denn sie ist bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember wieder in Abzug zu bringen. Anschließend wird die 1/11-Sondervorauszahlung für 02 berechnet. Unternehmerin Pots verzeichnete in 01 insgesamt eine Umsatzsteuer-Zahllast i.H.v.8.250 EUR.
Für das Kalenderjahr 02 möchte Pots für einen besseren zeitlichen Ablauf die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen. Da sie regelmäßig zur monatlichen Abgabe der Umsatz-Steuervorauszahlungen verpflichtet ist, stellt Pots zum 10.2. bei ihrem Betriebsfinanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung unter Abgabe einer Sondervorauszahlung von 1/11.
Bezogen auf die Vorjahres-Zahllast ergibt sich für Pots hiernach eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung von 750 EUR (1/11 von 8.250 EUR). Dieser Betrag ist somit als Sondervorauszahlung zu entrichten und wurde von Pots pünktlich zum 10.02. des Jahres entsprechend an das Finanzamt überwiesen.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1781/3830 | Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11 | 750 | 1200/1800 | Bank | 750 |
Im Rahmen der Voranmeldung für Dezember verrechnet Pots nunmehr die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung des Jahres mit der Zahllast für Dezember. Pots hätte im Dezember 2.000 EUR Umsatzsteuer zu zahlen. Unter Abzug der Sondervorauszahlung von 750 EUR mindert sich diese auf 1.250 EUR.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1780/3820 | Umsatzsteuer-Vorauszahlung | 1.250 EUR | 1797/3860 | Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen | 1.250 |
Die letzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Kalenderjahres sind beim bilanzierenden Steuerpflichtigen am Jahresende regelmäßig gegen das Konto 1797/3860 (SKR 03/SKR 04) Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bzw.1545/1420 (SKR 03/SKR 04) Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen abzugrenzen.
- Auch Vierteljahreszahler können einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen.
- Sie brauchen allerdings keine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zu leisten.
- Haben Vierteljahreszahler einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt, ist ein neuer Antrag nicht mehr erforderlich.
- Mit anderen Worten: Der z.B.
in 01 gestellte Antrag gilt automatisch weiter für 02. : Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 7 Berechnung der 1/11-Sondervorauszahlung für die,
Wann Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer?
Aufgrund der gesetzlich festgelegten Abgabefristen müssen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) elektronisch an das Finanzamt übermitteln (§ 18 Abs.1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz – UStG) und gleichzeitig die errechnete Steuer an das Finanzamt abführen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kommt eine Einzelfristverlängerung nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht. Das Finanzamt kann Ihnen aber die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Entrichtung der Vorauszahlungen allgemein um einen Monat verlängern (sogenannte Dauerfristverlängerung, § 46 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung – UStDV).
Hierfür müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen. Falls Sie zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet sind, ist die Gewährung der Dauerfristverlängerung außerdem davon abhängig, dass Sie eine Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV) an das Finanzamt entrichten.
- Unternehmer, die vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, müssen keine Sondervorauszahlung leisten.
- Das elektronische Formular, mit dem Sie die Dauerfristverlängerung beantragen und ggf.
- Eine Sondervorauszahlung anmelden können, ist auf der ELSTER-Homepage abrufbar.
- Die Sondervorauszahlung für das laufende Jahr beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres.
Die Sondervorauszahlung wird bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums berücksichtigt, für den die Fristverlängerung gilt (§ 48 Abs.4 UStDV). Im Normalfall erfolgt die Berücksichtigung deshalb in der Voranmeldung für den Monat Dezember.
Beispiel zur Berechnung der Sondervorauszahlung: Sie haben in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen Januar bis Dezember des abgelaufenen Jahres Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 39.000 € angemeldet. Die geleistete Sondervorauszahlung in Höhe von 5.000 € wurde hierbei in der Voranmeldung für den Monat Dezember bereits angerechnet.
Für die Berechnung der Sondervorauszahlung für das folgende Kalenderjahr ist die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des abgelaufenen Jahres ohne Abzug der geleisteten Sondervorauszahlung maßgeblich. Der saldierte Vorauszahlungsbetrag von 39.000 € ist deshalb um die angerechnete Sondervorauszahlung von 5.000 € zu erhöhen.
Aus der Bemessungsgrundlage von 44.000 € errechnet sich eine Sondervorauszahlung für das folgende Kalenderjahr von 4.000 € (1/11 von 44.000 €). Sie müssen die Fristverlängerung bis zu dem Zeitpunkt beantragen, an dem die Voranmeldung, für die die Fristverlängerung erstmals gelten soll, an das Finanzamt zu übermitteln ist.
Beispiel: Sie sind zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet und möchten erstmals für die Umsatzsteuer-Voranmeldung Januar die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen. Den entsprechenden Antrag müssen Sie dem Finanzamt bis zum 10.
- Februar übermitteln.
- Aufgrund der monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie außerdem eine Sondervorauszahlung anmelden und an das Finanzamt bezahlen.
- Über die Gewährung der Dauerfristverlängerung ergeht kein gesonderter Bewilligungsbescheid.
- Sie können die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt ihren Antrag nicht ablehnt.
Ein bereits gestellter Antrag muss von Ihnen nicht jährlich wiederholt werden, da die Fristverlängerung solange als gewährt gilt, bis Sie diese nicht mehr in Anspruch nehmen wollen oder das Finanzamt die bewilligte Dauerfristverlängerung widerruft (§ 46 UStDV).
Was kostet eine Dauerfristverlängerung?
Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann eine Dauerfristverlängerung beantragt werden. Wird eine Dauerfristverlängerung erteilt, kann die Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat nach der ursprünglichen Abgabefrist beim Finanzamt eingereicht werden.
Welche Abgabefrist für den Unternehmer gilt, richtet sich nach der Höhe seiner Umsätze im Vorjahr oder bei Existenzgründung nach den vom Unternehmer geschätzten Umsätzen. Eine Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen. Bei Gewährung einer Dauerfristverlängerung müssen Unternehmer, die zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind, eine Sondervorauszahlung leisten.
Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach der Summe der Umsatzsteuervorauszahlung des Vorjahres und beträgt 1/11 davon.
Wie berechne ich 1 11 Dauerfristverlängerung?
3.1.2 Sondervorauszahlung – Die Dauerfristverlängerung kann der Unternehmer nur dann in Anspruch nehmen, wenn er eine so genannte Sondervorauszahlung an das Finanzamt leistet. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Unternehmer verpflichtet ist, die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abzugeben.
Hierunter fallen solche Unternehmer, deren Umsatzsteuer jährlich mehr als 7.500 € beträgt. Hinweis Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich abgeben, brauchen keine Sondervorauszahlung zu entrichten. Hier genügt die Antragstellung. Die Höhe der Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.
Als Summe der Vorauszahlungen gilt die vorangemeldete Steuer ohne Anrechnung der Sondervorauszahlung. Die Sondervorauszahlung ist vom Unternehmer selbst zu berechnen, anzumelden und zu entrichten. Abb.2: Teil II Anmeldung der Sondervorauszahlung Beispiel zur Berechnung des 1/11 Unternehmer U hatte im Kalenderjahr 2021 aufgrund der monatlich abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen eine Zahllast von 30.000 € (Summen der Kz.83).
Bis wann Sondervorauszahlung anmelden?
Liebe Kunden, wir führen derzeit eine Systemumstellung durch. Versandartikel werden ab dem 7. August wieder ausgeliefert. Keine Sorge, unsere Download-Produkte sind weiterhin verfügbar. Rechnungsstellung erfolgt hier jedoch auch erst ab dem 7. August. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben und von einer Dauerfristverlängerung profitieren möchten, müssen Sie bis zum 10.2.
Anmeldung Sondervorauszahlung 2022
Für 2021 galt: Von der Corona-Pandemie wirtschaftlich besonders betroffene Unternehmen können für das Jahr 2021 die Sondervorauszahlung für die Umsatzsteuer herabsetzen. Reichen Sie dazu eine berichtigte Anmeldung via ELSTER entsprechend des Vordrucks »USt 1 H« (Wert 1 in Zeile 22) mit dem Wert »0« in der Zeile 24 ein.
Bis wann muss die Sondervorauszahlung fällig?
Frist der Sondervorauszahlung Die Sondervorauszahlung müssen Sie immer bis zum 10. Februar des folgenden Kalenderjahres leisten.
Bis wann muss ich die Umsatzsteuererklärung abgeben?
Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung – Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist regelmäßig bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt vom steuerpflichtigen Unternehmer einzureichen. Zuständig für den Steuerpflichtigen ist dabei das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Sitz des Unternehmens befindet.
- Sollte die Einhaltung dieser Frist ausnahmsweise einmal nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.
- Für Steuerpflichtige, die ihren Steuerberater mit der Erstellung dieser Erklärung beauftragen, gilt diese Frist nicht.
- In diesen Fällen reicht es aus, wenn der Steuerberater die Umsatzsteuerjahreserklärung bis zum 31.
Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgibt. Auch der Steuerberater kann für die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung seines Mandanten eine Fristverlängerung beantragen. In jedem Fall hat das Finanzamt die Möglichkeit, die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung bis maximal zum 28.
Februar des nächsten Kalenderjahres zu verlängern. So ist zum Beispiel die Umsatzsteuerjahreserklärung regulär bis zum 31. Juli vom Steuerpflichtigen selbst beziehungsweise vom Steuerberater bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Auch für eine sich eventuell aus der Jahreserklärung ergebende Pflicht zur Umsatzsteuernachzahlung existiert einer Frist.
Diese beträgt einen Monat, sodass die noch zu zahlende Umsatzsteuer spätestens nach vier Wochen, gerechnet ab dem Abgeben der Erklärung, zu überweisen ist.
Wie lange gilt die Dauerfristverlängerung?
Wer kann die Dauerfristverlängerung beantragen? – Die Dauerfristverlängerung kann jeder Unternehmer beantragen, der auch verpflichtet ist, seine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Bei der Erwirkung einer Dauerfristverlängerung gibt es allerdings unterschiedliche Auswirkungen, weil es eben auch verschiedene Abgabefristen gibt.
- Als ” Monatszahler ” musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung vom März bei einer Dauerfristverlängerung nicht spätestens zum 10.04.
- Abgegeben haben, sondern erst am 10.05.
- Bei einem Quartalszahler bedeutet die Dauerfristverlängerung aber nicht automatisch den Aufschub von einem Quartal.
- Auch hier reicht die Abgabe beispielsweise statt am 10.04.
erst am 10.05. Lehnt das Finanzamt deinen Antrag nicht grundsätzlich ab, so gilt dies für dich als Genehmigung, Du musst allerdings bedenken, dass die Dauerfristverlängerung unbegrenzt gilt, das bedeutet, für alle Umsatzsteuervoranmeldungen nach deinem Antrag.
Wie berechne ich die Dauerfristverlängerung?
§ 48 Verfahren – (1) Der Unternehmer hat die Fristverlängerung für die Übermittlung der Voranmeldungen bis zu dem Zeitpunkt zu beantragen, an dem die Voranmeldung, für die die Fristverlängerung erstmals gelten soll, nach § 18 Abs.1, 2 und 2a des Gesetzes zu übermitteln ist.
Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall hat der Unternehmer einen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.
In dem Antrag hat der Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich zu übermitteln hat, die Sondervorauszahlung (§ 47) selbst zu berechnen und anzumelden. Gleichzeitig hat er die angemeldete Sondervorauszahlung zu entrichten. (2) Während der Geltungsdauer der Fristverlängerung hat der Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich zu übermitteln hat, die Sondervorauszahlung für das jeweilige Kalenderjahr bis zum gesetzlichen Zeitpunkt der Übermittlung der ersten Voranmeldung zu berechnen, anzumelden und zu entrichten.
Warum verlangt das Finanzamt eine Sondervorauszahlung?
Der Zweck – Die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung wirkt wie ein Pfand. Der an das Finanzamt im Voraus überwiesene Betrag wird bei der späteren Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf die entstehende Zahllast angerechnet. So muss am Ende eine geringere Summe überwiesen werden.
Was passiert wenn man die Umsatzsteuervoranmeldung zu spät abgibt?
Was passiert, wenn du die Deadline für die Umsatzsteuer ganz vergisst? – Wenn du eine Frist komplett verpasst, erhältst du ein Mahnschreiben. Erhält das Finanzamt anschließend immer noch keine Einsendung von dir, folgt eine Strafe in Form einer Säumnisgebühr.
Wenn du also deine Umsatzsteuervoranmeldung weiterhin nicht einreichst, oder den fälligen Betrag nicht zahlst, wird das Finanzamt dir weitere Geldstrafen erteilen. Wie hoch diese Strafen sind? Es kommt auf verschiedene Faktoren an, etwa wie lange deine Umsatzsteuer schon fällig ist oder wie oft du vorher schon eine Frist verpasst hast.
Wenn du dann aber noch die Frist für die Strafgebühr selbst versäumst, gibt es eine weitere Strafe von 1 % der fälligen Umsatzsteuer pro überfälligem Monat. Eine Geldstrafe darf dafür jedoch 10% deines fälligen Steuerbetrags, bzw.25,000 € nicht überschreiten.
Haben Quartaler automatisch Dauerfristverlängerung?
Dauerfristverlängerung für USt-Voranmeldungen 2021 – Steuerberater Andreas Schollmeier Viele Unternehmen und Freiberufler, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben, beantragen bei ihrem Finanzamt eine Dauerfristverlängerung, um einen Monat mehr Zeit für die Abgabe ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung zu haben.
Um die Dauerfristverlängerung zu erhalten, ist es erforderlich, dass Unternehmer oder Freiberufler 1/11 der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres als Sondervorauszahlung für das laufende Jahr zahlen. „Quartalszahler” müssen keine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung leisten, um eine Dauerfristverlängerung zu erhalten.
Sie müssen jedoch eine 0-Meldung abgeben, um die Verlängerung der Frist zu deklarieren. Das bedeutet, dass im betreffenden Formular überall eine 0 eingetragen wird. Viele Bundesländer haben 2020 Unternehmen, die besonders von der Corona-Krise betroffenen waren, zusätzliche Liquidität verschafft, indem sie die bereits geleisteten Sondervorauszahlungen für die Dauerfristverlängerung zurückerstattet oder angerechnet haben.
Nunmehr liegen Pressemeldungen vor, wonach die Finanzverwaltung für 2021 darauf verzichten will, die Sondervorauszahlung von 1/11 der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres zu erheben. Vorgehensweise: Es sollte eine Dauerfristverlängerung über ELSTER eingereicht werden, indem in der Zeile 24 der Wert „0″ eingetragen wird.
Die gewährte Dauerfristverlängerung soll dabei unverändert bleiben. Hinweis: Unternehmen und Freiberufler, die bereits eine Sondervorauszahlung für 2021 geleistet haben, sollten eine Rückerstattung beantragen. Die Reaktion des Finanzamts bleibt dann abzuwarten.
Wann muss man die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben?
Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, müssen Sie grundsätzlich für jeden abgelaufenen Monat oder jedes abgelaufene Vierteljahr eine Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Zusätzlich ist für das Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung erforderlich.
- Falls Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz – UStG) anwenden, sind Sie von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahreserklärung im Normalfall befreit.
- Der Abgabezeitraum für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen im laufenden Jahr bestimmt sich regelmäßig nach der Höhe der Vorjahressteuer.
Es gelten dabei unter anderem folgende Regelungen:
Hat Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 € betragen, müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Hat Ihre Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 € betragen, kann Sie das Finanzamt von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als 7.500 € ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.
Falls Sie die unternehmerische Tätigkeit neu beginnen, bestimmt sich der Voranmeldungszeitraum nach der voraussichtlichen Steuer im Gründungsjahr. Hierzu ist erforderlich, dass Sie im Rahmen einer Prognose die voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast bzw.
- Den voraussichtlichen Vorsteuerüberschuss im Jahr der Neugründung ermitteln.
- Beträgt die Steuer voraussichtlich mehr als 7.500 €, müssen Sie für jeden Kalendermonat Voranmeldungen einreichen.
- Beträgt die Steuer voraussichtlich nicht mehr als 7.500 €, müssen Sie für jedes Kalendervierteljahr Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.
Ergibt sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ein Überschuss von mehr als 7.500 €, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen. Die Voranmeldung müssen Sie spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Vierteljahr, Monat) elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Beispiel: Bei monatlicher Abgabepflicht muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März bis zum 10. April eingereicht werden. Bei vierteljährlicher Abgabeweise müssen Sie die Voranmeldung für das 2. Kalendervierteljahr bis zum 10. Juli an das Finanzamt übermitteln. Falls der 10. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, so endet die Abgabefrist am nächstfolgenden Werktag.
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen verlängern (sog. Dauerfristverlängerung). Die Abgabe- und Zahlungsfrist verschiebt sich in diesem Fall um einen Monat, zum Beispiel vom 10.
- Februar auf den 10. März.
- Wenn Sie verpflichtet sind, monatliche Voranmeldungen abzugeben, müssen Sie eine sogenannte Sondervorauszahlung an das Finanzamt entrichten, um die Dauerfristverlängerung zu erhalten.
- Außerdem müssen Sie für das abgelaufene Kalenderjahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das Finanzamt übermitteln.
Im Bereich der Umsatzsteuer gilt das Prinzip der sogenannten Selbstanmeldung. Das bedeutet, dass Sie die Steuer sowohl in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als auch in der Jahreserklärung selbst berechnen und an das Finanzamt entrichten müssen. Bitte beachten Sie: Sofern das Finanzamt Ihren Angaben folgt, erhalten Sie keinen gesonderte Nachricht oder Zahlungsaufforderung.
die Umsatzsteuer-Voranmeldung, den Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Umsatzsteuererklärung
authentifiziert elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die elektronische Übermittlung zwingend authentifiziert erfolgen muss. Dafür benötigen Sie ein elektronisches Zertifikat, das Sie unter www.elster.de erhalten. Aus Sicherheitsgründen umfasst die Registrierung mehrere Schritte und beinhaltet unter anderem die Zusendung von Registrierungsdaten auf dem Postweg.
Um eine fristgerechte Übermittlung der Voranmeldungen zu gewährleisten, wird angeraten, die Registrierung rechtzeitig vorzunehmen. Nur in begründeten Härtefällen kann das zuständige Finanzamt ausnahmsweise auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 150 Abs.8 der Abgabenordnung – AO – i.V. mit § 18 Abs.1 Satz 2 UStG).
Die Inanspruchnahme der Härtefallregelung müssen Sie beim Finanzamt schriftlich beantragen und die Gründe, weshalb die elektronische Übermittlung für Sie nicht zumutbar ist, erläutern. Nur wenn das Finanzamt Ihrem Antrag entspricht, ist eine Übermittlung in Papierform zulässig.
Was ist eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt?
Beschreibung im Lexikon Unternehmer, die zu Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, haben die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. Durch die Bewilligung des Antrags verschiebt sich die Frist für die Abgabe der Voranmeldung um einen Monat.
- Das gilt bei monatlicher Abgabe ebenso wie bei vierteljährlicher.
- Unternehmen gewinnen durch eine Dauerfristverlängerung wertvolle Zeit, um Ihre Buchhaltung zu ordnen.
- Das macht sich vor allem in hektischen Zeiten bemerkbar.
- In den meisten Fällen steht der Bewilligung nichts im Weg.
- Allerdings gibt es bei der Beantragung wichtige Fristen zu beachten.
Außerdem gilt die Verlängerung nur für Voranmeldungen und nicht für Umsatzsteuerjahreserklärungen,
Wann wird die Sondervorauszahlung angerechnet?
Haufe.de Shop Akademie Service & Support Die festgesetzte Sondervorauszahlung ist bei der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums anzurechnen, für den die Fristverlängerung gilt. In dem amtlich vorgeschriebenen Voranmeldungsvordruck ist hierfür eine besondere Zeile vorgesehen (Zeile 67). Daraus folgt:
Im Normalfall wird die Sondervorauszahlung bei der Anmeldung/Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember angerechnet. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahrs eingestellt, hat er die Anrechnung bereits in der Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem der Betrieb eingestellt oder der Beruf aufgegeben worden ist. Widerruft das Finanzamt im Laufe des Kalenderjahrs eine gewährte Dauerfristverlängerung, z.B. nach Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist der durch die Zahlung der Sondervorauszahlung eingetretene Nachteil für den Unternehmer (ebenfalls) durch sofortige Anrechnung zu beseitigen. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer im Laufe des Kalenderjahrs auf die Dauerfristverlängerung verzichtet.
Wann muss man Umsatzsteuer Vorauszahlungen leisten?
Ablauf der Umsatzsteuervorauszahlung – Eine Umsatzsteuervoranmeldung wird für in Deutschland angemeldete Unternehmen nach ganz klar festgelegten Regeln fällig: Im Jahr der Unternehmensgründung und im darauffolgenden Kalenderjahr muss ein neu gegründetes Unternehmen eine monatliche Umsatzsteuervorauszahlung leisten beziehungsweise monatlich die dafür notwendige Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
- Stichtag ist dabei immer der zehnte Tag des Folgemonats.
- Die Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Januar muss also bis zum 10.
- Februar an das Finanzamt geleistet werden beziehungsweise die Umsatzsteuervoranmeldung bis zu diesem Datum eingereicht werden.
- Um sich buchhalterisch etwas Spielraum für die Erstellung der notwendigen Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung und das Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung zu verschaffen, empfiehlt es sich für Unternehmensgründer, schnellstmöglich eine sogenannte Dauerfristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen.
Diese wird in der Regel problemlos gewährt und sorgt dafür, dass sich der Abgabezeitraum und der Zeitpunkt für die Umsatzsteuervorauszahlung um einen Monat nach hinten verschiebt. Damit wäre die Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar erst zum 10. März fällig.
- In einigen Fällen wird zur Gewährung einer solchen Dauerfristverlängerung allerdings eine Sondervorauszahlung durch das Unternehmen fällig, die 1/11 der Summe der vorjährigen Umsatzsteuervorauszahlung beträgt.
- Diese Sondervorauszahlung wird bei der letzten Umsatzsteuervoranmeldung zurückgezahlt, die ein Unternehmen abgibt.
Nach den ersten Unternehmensjahren werden von Seiten des Finanzamtes die meisten Firmen auf einen quartalsweisen Zyklus in der Umsatzsteuervorauszahlung umgestellt. Das heißt, dass die Umsatzsteuer für Einnahmen und Ausgaben aus einem Kalenderjahres-Quartal, also drei Monaten, am zehnten des auf dieses Quartal folgenden Monats abgerechnet werden muss.
Was bedeutet SVZ Finanzamt?
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest. Anmeldung der Sondervorauszahlung’ (USt 1 H). Der Antrag kann mit ELSTER erstellt und dem Finanzamt übermittelt werden.
Wie wird das 1 11 berechnet?
Sondervorauszahlung berechnen – Damit dem Unternehmer kein Zinsvorteil durch die verzögerte Steuerzahlung verschafft wird, muss dieser zusammen mit der Dauerfristverlängerung eine Sonderzahlung verrichten. Die Höhe dieser Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Summe der Umsatzsteuerzahlungen des Vorjahres,
Beispiel : Bei monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen in Höhe von 1.000€ ergibt sich folgende Rechnung für die Sondervorauszahlung des nächsten Jahres: Summe der Umsatzsteuerzahlungen / 11 (12 Monate à 1.000€) / 11 = 1.090€ Buchungsvorschlag (SKR03): 1.090€ Von 1781; Sondervorauszahlung Umsatzsteuervoranmeldung An 1200; Bank Wichtig: Die Sondervorauszahlung des Vorjahres wird in der Regel mit der Dezember-Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet.
In unserem Beispiel stünde an Zahlungen (ohne die geleistete Sondervorauszahlung) also von Januar bis November je 1.000€ an und im Dezember eine Erstattung i.H.v.90€ (vorausgesetzt, die Sondervorauszahlung des Vorjahres war in identischer Höhe). Sie müssen daher die verrechnete Sondervorauszahlung des Vorjahres zu der gezahlten Summe addieren !
Wie hoch ist die Umsatzsteuer Vorauszahlung?
Umsatzsteuervoranmeldung: Regeln & Tipps Wenn ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, die Umsatzsteuer abzugeben, muss es in den meisten Fällen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, welche laut Definition eine Vorauszahlung der Steuer ist, Kleinunternehmer:innen jedoch nicht trifft.
Damit möchte der Staat verhindern, dass Firmen die jährliche Steuer auf einmal zahlen müssen. Dieses Vorgehen bedeutet zwar Aufwand, es kommt Ihnen aber auch zugute, da Sie die Umsatzsteuerzahllast somit über das ganze Jahr verteilen. Gleichzeitig vermeiden Sie etwaige Zahlungsschwierigkeiten am Anfang des folgenden Jahres.
Der Abgabetermin für die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der zehnte Tag im Monat, der ein Werktag sein muss. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag bzw. Feiertag verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag. Grundsätzlich gilt: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, auch Freiberufler:innen, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Einzige Ausnahme : Sie fallen unter die, Allerdings gibt es große Unterschiede bei der Regelung, was die Häufigkeit der USt-Voranmeldungen angeht, die das Finanzamt von Ihnen laut Umsatzsteuergesetz erwartet. Über die Dauerfristverlängerung haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Aufschub für die Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen zu erreichen.
Vor allem in Kombination mit der Ist-Versteuerung ist die Dauerfristverlängerung ein wirksames Instrument, um die gesetzliche Fälligkeit der Umsatzsteuer für Sie als Unternehmer:in positiv zu gestalten und Ihre zu sichern. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss online über das ELSTER-Portal abgegeben werden.
Am einfachsten geht das mit einer zuverlässigen Buchhaltungssoftware, mit der Sie die Umsatzsteuervoranmeldung problemlos selber machen und via ELSTER-Schnittstelle ans Finanzamt übermitteln. Lexware Anwender:innen nutzen dafür die Schnittstelle in ihrer Software. Auch bei der Beantragung des Zertifikats für die authentifizierte Datenübermittlung unterstützt Sie das Programm.
In der Lexware buchhaltung beispielsweise können Sie das Zertifikat ganz einfach über die Funktion ELSTER-Konfiguration beantragen. Das Zertifikat wird als Datei auf Ihrem PC hinterlegt und bei jeder ELSTER-Übertragung automatisch vom Programm eingelesen,
- Den Antrag auf Dauerfristverlängerung können ebenfalls einfach und schnell in elektronischer Form über die Software stellen.
- Sowohl bei der Umsatzsteuervoranmeldung als auch bei der Dauerfristverlängerung befüllt das Programm die Formulare automatisch mit den korrekten Daten.
- So sind Fehler quasi ausgeschlossen und Sie sparen viel Zeit und Nerven.
Alternativ können Sie auch das zweiseitige UStVA-Formular mit der Finanzamt-Steuersoftware ELSTER ausfüllen und übermitteln. Das geht so:
- In ElsterOnline anmelden und im privaten Bereich unter Formulare/Umsatzsteuer die Umsatzsteuervoranmeldung auswählen.
- Steuernummer, Voranmeldezeitraum, Unternehmensangaben und Umsätze eingeben,
- Plausibilitätsprüfung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt.
Allerdings hat ELSTER einige Schwächen bei der Umsatzsteuervoranmeldung: Bei den Umsätzen verlangt das Programm beispielsweise Nettoumsätze ohne Umsatzsteuer und bei der darf nur der Steuerbetrag eingetragen werden. Außerdem können bei einer Übertragung der Buchhaltungsdaten immer Fehler passieren.
Es ist deshalb besser und einfacher, die Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus einer Buchhaltungssoftware zu übermitteln, Werfen Sie hierfür einen Blick in die Umsatzsteuererklärung des Vorjahres. Denn die Häufigkeit der Voranmeldungen hängt von der im Vorjahr tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer ab. Diese Belastung ergibt sich aus der Differenz zwischen der ermittelten Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer.
Als Regel gilt: Je mehr Umsatzsteuer Sie zahlen, desto häufiger müssen Sie melden:
- Mehr als 7.500 Euro Zahllast: monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
- 1.000 – 7.500 Euro Zahllast: vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer
- bis 1.000 Euro Zahllast: keine Voranmeldung ; es genügt eine Jahresumsatzsteuererklärung (hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Kann”-Vergünstigung, die entweder auf Antrag oder auch stillschweigend – also ohne Antrag – gewährt werden kann)
Doch auch bei den Intervallen gibt es einige Ausnahmen. Die Häufigkeit verhält sich sowohl für bestimmte EU-Umsätze als auch für Existenzgründer:innen anders. In diesen Fällen ist Folgendes zu beachten: Wenn Sie:
- Waren aus der EU kaufen (=innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen),
- als Leistungsempfänger:in umsatzsteuerpflichtig sind, weil Sie sonstige Leistungen aus einem EU-Staat beziehen, Werkleistungen aus dem Ausland erhalten oder ein Grundstück erwerben,
- an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt sind oder
- Fahrzeuge in die EU liefern
müssen Sie für das Vierteljahr, in dem die Umsätze getätigt wurden, eine Voranmeldung abgeben. Im Jahr der Neugründung und im Folgejahr müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung stets monatlich einreichen, unabhängig von der Zahllast. Zu Jahresbeginn des dritten Jahres Ihrer unternehmerischen Tätigkeit sollten Sie zügig den Umsatz des Vorjahres bestimmen,
Dann können Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Umstellung des Umsatzsteuervoranmeldungs-zeitraums stellen. Mehr zum Thema Existenzgründung erfahren Sie auch bei unserer, Mussten Sie im Vorjahr 20.000 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen und bekamen 15.000 Euro davon als Vorsteuer erstattet, liegt die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahrs bei 5.000 Euro.
In diesem Fall können Sie von der monatlichen zur vierteljährlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen wechseln. Der 10. Tag im Monat ist der spätmöglichste Termin, an dem Sie die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen dürfen. Insbesondere wenn es gut im Betrieb läuft, haben Sie andere Dinge im Kopf als das Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung.
Damit Sie diese nicht unter Zeitdruck erledigen müssen, gibt es den Ausweg der Dauerfristverlängerung, die in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) geregelt ist. Mithilfe der Dauerfristverlängerung können Sie Ihre Frist jeweils um einen Monat nach hinten verschieben, Dies gilt unabhängig davon, ob Sie ein Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise abgeben.
Wurde Ihnen einmal die Dauerfristverlängerung genehmigt, gilt diese unbegrenzt für die folgenden Kalenderjahre. Erhalten Sie keine Ablehnung vom Finanzamt, ist die Dauerfristverlängerung automatisch weiterhin gültig (Abschn.18.4 Abs.1 Satz UStAE). Sie benötigen keine Begründung für den Antrag, den Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt mittels des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes bzw.
- Sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben, müssen Sie diesen spätestens zum 10. Februar einreichen.
- Müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich einreichen, ist es ausreichend, wenn Sie den Antrag bis spätestens 10. April abgeben.
Beantragen Sie die Dauerfristverlängerung, müssen Sie eine Sondervorauszahlung anmelden. Das gilt aber nur für die Betriebe, die die USt-Voranmeldung monatlich abgeben. Diese Vorauszahlung beträgt 1/11 Ihrer gesamten Umsatzsteuervorausanmeldung des Vorjahres.
- Wenn Sie die Voranmeldung quartalsweise abgeben, müssen Sie keine Sondervorauszahlung leisten.
- Dafür sind Sie dazu verpflichtet, eine sogenannte 0-Meldung abzugeben.
- Sie müssen auf den Tag genau die vorgeschriebenen Fristen beachten sowie als „Monatszahler:in” die Sondervorauszahlung gleichzeitig mit abgeben.
Wurde nur ein Punkt nicht korrekt ausgeführt, darf das Finanzamt Säumniszuschläge verlangen. Sobald Ihnen ein Fehler auffällt, können Sie versuchen, das Finanzamt davon so schnell wie möglich in Kenntnis zu setzen, um einen Antrag auf Erlass potenzieller Säumniszuschläge zu stellen.
Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der, sollten Sie die letzte Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres unbedingt bis zum 10. Januar des Folgejahres ans Finanzamt übermitteln und dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung geben. Denn dann dürfen Sie die Umsatzsteuer auch dann noch bei den des Vorjahres abziehen, wenn das Finanzamt die Umsatzsteuerzahllast für Dezember oder das vierte Quartal des Vorjahres beispielsweise erst am 15.
Januar abbucht. Hier geben wir Ihnen hilfreiche Infos und Tipps, die Ihnen bei der Umsatzsteuervoranmeldung zusätzlich Arbeit bzw. Ärger ersparen können. Beantragen Sie – zum Beispiel wegen größerer Investitionen – hohe Vorsteuererstattungen, sind Rückfragen des Finanzamts oder sogar der Besuch eines Betriebsprüfers sehr wahrscheinlich.
Um möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen und Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie der Umsatzsteuervoranmeldungs-Stelle im Finanzamt unaufgefordert Kopien der entsprechenden ggf. via Brief, Fax oder E-Mail zusenden. Tragen Sie dazu auf Seite 1 der Voranmeldung in Feld 22 (Zeile 15) eine „1″ ein. Diese und weitere Tipps können Sie dem weiterführenden Artikel nachlesen.
Damit keine Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung anfallen, sollten Sie dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung geben. Ein weiterer Vorteil: Das Finanzamt selbst bucht die Zahlung meist erst vier bis fünf Tage nach Fälligkeit ab. Das bringt kurzfristig mehr Liquidität.
- Ist der Zweijahreszeitraum für Existenzgründer:innen abgelaufen, endet die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung nicht automatisch.
- Sie müssen beim Finanzamt – natürlich nur bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, v.a.
- In Bezug auf den Umsatz – einen Antrag auf Umstellung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für die Quartalsabgabe bzw.
die jährliche Abgabe stellen. Als Gewerbetreibende:r müssen Sie Ihre Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, sobald Sie eine Rechnung gestellt haben. Lag Ihr Vorjahresumsatz jedoch nicht über 600.000 Euro (bis 2019: 500.000 Euro), können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen.
Vorteil : Die Umsatzsteuer ist bei der Ist-Versteuerung erst dann zu leisten, wenn Ihr Kunde seine Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Kombiniert mit einer Dauerfristverlängerung wird die Umsatzsteuer im Vergleich zur gesetzlichen Fälligkeit ohne diese beiden Vergünstigungen erst Monate später fällig. Es passiert schon mal, dass man vergisst oder einen Fehler bei der Berechnung macht.
Dafür gibt es die Funktion „berichtigte Voranmeldung”, Denn es ist besser, die Korrekturen nicht erst mit der Umsatzsteuerjahreserklärung richtigzustellen, sondern das zeitnah mit einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung zu erledigen. Sie sind in der Pflicht.
Waren Sie bisher von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befreit und erfüllen aufgrund zu hoher Umsätze die Bedingungen dafür nicht mehr, dann reden Sie zu Beginn des Folgejahres mit Ihrem Finanzamt. Warten Sie nicht ab, bis die Änderung durch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung sichtbar wird.
Denn das Finanzamt fordert sonst ggf. die Steuern von Ihnen nach. Das Ausfüllen des elektronischen Vordrucks für die Umsatzsteuervoranmeldung ist nicht schwierig. Sie brauchen Daten wie:
- Steuernummer
- Adresse des Finanzamts
- Adresse Ihres Unternehmens
- den Zeitraum, den Sie melden müssen
- die Beträge für die Vorsteuer und Umsatzsteuer
Durch die authentifizierte Übermittlung mit Zertifikat werden die Daten mit einer Art digitalem Schlüssel übertragen, was die Datensicherheit erhöht, : Umsatzsteuervoranmeldung: Regeln & Tipps
Bis wann Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023?
Beispiel: – Bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung endet die Abgabefrist für den Monat Mai am 10.6.2023, sofern keine Dauerfristverlängerung beantragt wurde. Der 10.6.2023 ist aber ein Samstag. Dadurch verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächstfolgenden Werktag. Das ist Montag, der 12.6.2023. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss dem Finanzamt spätestens um 24:00 Uhr vorliegen.
Bis wann Sondervorauszahlung anmelden?
Dauerfristverlängerung Die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen kann auf Antrag um einen Monat verlängert werden (§ 46 UStDV). Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/Die Anmeldung der Sondervorauszahlung ist grundsätzlich auf elektronischem Weg zu übermitteln (§ 48 Abs.1 Satz 2 UStDV).
- Die Fristverlängerung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Finanzamt den Antrag nicht ablehnt.
- Ein gesonderter Bewilligungsbescheid wird nicht erteilt.
- Die Fristverlängerung gilt solange, bis der Unternehmer sie nicht mehr in Anspruch nehmen will oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft (§ 46 UStDV).
Höhe der Sondervorauszahlung Wenn der Unternehmer zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, wird die Dauerfristverlängerung unter der Auflage erteilt, dass eine Sondervorauszahlung angemeldet und an das Finanzamt entrichtet wird.
- Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres (ohne Anrechnung der für das Vorjahr geleisteten Sondervorauszahlung).
- Unternehmer, die vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, können die Dauerfristverlängerung ohne Entrichtung einer Sondervorauszahlung in Anspruch nehmen.
Frist für die Anmeldung und Entrichtung der Dauerfristverlängerung Die Sondervorauszahlung ist bis zum 10. des Monats anzumelden und zu entrichten, der auf den Monat folgt, für den die Fristverlängerung erstmalig gelten soll. Während ihrer Geltungsdauer ist die Sondervorauszahlung jeweils jährlich bis zum 10.
Wann Einkommensteuer für 2023?
Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen 2021, 2022 und 2023 Mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl.2022 I S.911) hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 um drei Monate, für 2022 um zwei Monate und für 2023 um einen Monat für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige verlängert.
Veranlagungszeitraum | Frist |
2021 | 31. Oktober 2022 |
2022 | 30. September 2023 |
2023 | 31. August 2024 |
2024 | 31. Juli 2025 |
Die vorgenannten Fristen gelten aber nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
auf deren elektronischer Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag), die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben oder die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte.
Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro für 2021 übersteigen. Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, haben Sie bis zum Ablauf des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres Zeit, den Antrag durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen (Antragsveranlagung).
Von den zuvor genannten Fristverlängerungen ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht berührt. Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. : Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen 2021, 2022 und 2023
Bis wann muss die Sondervorauszahlung fällig?
Frist der Sondervorauszahlung Die Sondervorauszahlung müssen Sie immer bis zum 10. Februar des folgenden Kalenderjahres leisten.