Wie und wo beantragt man Prozesskostenhilfe ? – Um Prozesskostenhilfe beanspruchen zu können, muss gem. § 117 Abs.1 ZPO ein Antrag an das zuständige Prozessgericht gestellt werden. Der Antrag muss schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle spätestens bis zur letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden.
In dem Antrag muss das Streitverhältnis ausführlich und vollständig dargestellt werden. Aus dem Antrag muss sich für das Gericht die vom Gesetz geforderte hinreichende Erfolgsaussicht nachvollziehbar und schlüssig ergeben. Deshalb sind auch die entsprechenden Beweismittel anzugeben. Da das Gericht anhand der vorgelegten Unterlagen zum Streitfall und einer ggf.
eingehenden Stellungnahme des Gegners entscheidet, wird regelmäßig der Prozesskostenhilfeantrag durch den beauftragten Anwalt eingereicht, weil der geforderte Antrag praktisch die Klageeinreichung/Klageverteidigung darstellt und damit der Schlüssel zum Erfolg /Misserfolg des Verfahrens ist.
- Für die Beantragung von Prozesskostenhilfe an sich besteht zwar kein Formularzwang.
- Allerdings ist die Verwendung eines amtlichen Musterfomrulars, die sog.
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, zwingend vorgeschrieben.
- Da die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe voller Fallstricke ist, und bei Fehlern hierbei das gesamte, berechtigte, Anliegen scheitern kann, sollte Sie einen versierten Anwalt hiermit beauftragen.
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Wie viel Geld darf man bei Prozesskostenhilfe auf dem Konto haben?
Kontostand bei Prozesskostenhilfe – Wie hoch darf dieser sein? Wer zwar über wenig Einkommen (monatlich) verfügt, dafür aber über die Zeit kräftig gespart hat bzw. “was auf die hohe Kante gelegt” hat, dem könnte dies bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Umständen zum Verhängnis werden. Denn nach dem Gesetz (§ 115 Abs.3 ZPO) hat der Antragsteller von PKH auch sein Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist.
- Als Geldvermögen wird alles an Bargeld und Guthaben bei Kreditinstituten sowie Geldanlagen im In- und Ausland bezeichnet, das sich in dem Besitz des Antragstellers zum Zeitpunkt der Beantragung befindet.
- Grundsätzlich sind damit Kontoguthaben, Bausparverträge, Aktien usw.
- Zur Finanzierung einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorrangig einzusetzen.
Bevor also ein Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wird zunächst geprüft, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Prozesskosten zu zahlen. Ist dies der Fall, wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Das bedeutet, dass Sie erst Ihr “überschüssiges” Vermögen für den Prozess einsetzen müssen.
- Wenn dies aufgebraucht ist, kann Ihnen anschließend PKH bewilligt werden, wenn Ihr Einkommen geringfügig ist.
- Doch wann ist mein Vermögen eigentlich verwertbar bzw.
- Wie hoch darf mein Kontostand denn höchstens sein? Die Antwort findet sich erwartungsgemäß im Gesetz.
- Gemäß § 90 Abs.2 Nr.9 SGB XII müssen kleinere Barbeträge nicht eingesetzt werden.
Hier spricht man vom sog. Schonvermögen. Das Schonvermögen stellt die Grenze des Vermögens dar, welches nicht für eine Prozessfinanzierung eingesetzt werden muss. Durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs.2 Nr.9 des SGB XII ist das nicht einsetzbare Schonvermögen seit dem 1.April 2017 für eine einzelne (alleinstehende, unverheiratete) Person auf 5.000 EUR erhöht worden.
- Bei verheirateten Paaren liegt der Vermögensfreibetrag somit bei 10.000 EUR.
- Wer noch unterhaltsberechtigte Kinder hat, kommt jeweils noch ein zusätzlicher Vermögensfreibetrag von 500,00 EUR pro Kind hinzu.
- Wer also zum Beispiel verheiratet ist und zwei unterhaltsberechtigte Kinder hat, hat somit ein Schonvermögen von insgesamt 11.000 EUR zur (freien) Verfügung, das nicht in die Berechnung der Prozesskostenhilfe einfließt und nicht für das Prozessverfahren eingesetzt werden muss.
Beachten Sie aber, dass mit dem Begriff “Vermögen” Ihr Vermögen insgesamt gemeint ist, also alle Geldanlagen (Aktien, Lebensversicherungen, Bausparverträge etc.) sowie Sachvermögen (Haus, Wohnung, Pkw etc.). Bei Letzterem ist jedoch anerkannt, dass der Antragsteller ein angemessenes Fahrzeug halten darf, wenn es zur Berufsausübung oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen benötigt wird.
Wie viel darf ich verdienen um Prozesskostenhilfe zu beantragen?
Was ist zu tun, um Prozesskostenhilfe zu erhalten? – 1. Bedürftigkeit: Prozesskostenhilfe wird im Regelfall vom Rechtsanwalt des Antragstellers beim zuständigen Prozessgericht beantragt. Für die Beantragung ist die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nebst den erforderlichen Belegen abzugeben.
- Auf der Grundlage dieses Dokuments berechnet das Gericht das relevante Einkommen und Vermögen.
- Grundsätzlich sind nur die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers entscheidend.
- Hat dieser jedoch einen gut verdienenden Ehepartner, besteht ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss durch den Ehepartner.
Dieser Anspruch gilt als Vermögen und vermindert die Prozesskostenhilfe entsprechend.2. Erfolgsaussicht: Dem Antrag sind Dokumente beizulegen, die den Sachverhalt im betroffenen Rechtsstreit verdeutlichen. Das Gericht schätzt auf dieser Grundlage die Erfolgsaussichten des Prozesses ein.3.
Eine mutwillige Prozessführung: Ziel ist, die öffentlichen Kassen nicht mit sinnlosen Verfahren zu belasten. Prozesskostenhilfe soll unterstützen und keine falschen Anreize schaffen. Wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind, bewilligt das Gericht Prozesskostenhilfe. Als Faustformel kann man sich merken: Wer nicht mehr als ca.1000 € netto pro Monat zur Verfügung hat oder wer ALG II (Hartz IV) bezieht, kann in der Regel davon ausgehen, dass Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
Hat der Antragsteller Schulden oder ist er einem oder mehreren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, kann der Betrag auch deutlich höher liegen.
Wie lange sind PKH Raten zu zahlen?
Die Raten sind unabhängig von der Dauer des Prozesses und der Zahl der Instanzen zu zahlen, die Dauer ist auf maximal 48 Monate beschränkt.
Wer zahlt den Anwalt Wenn ich kein Geld habe?
Glossar: Haft Die Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine Rechtsberatung. Die anfallenden außergerichtlichen Kosten für die Rechtsanwältin / den Rechtsanwalt werden übernommen, 15 Euro sind als Eigenleistung zu zahlen. Einfache Auskünfte kann auch das Gericht erteilen.
Wann muss ich meinen Anwalt nicht bezahlen?
Wann erhalte ich Prozesskostenhilfe? – Die Durchsetzung des Rechts darf nicht von den persönlichen finanziellen Verhältnissen abhängig gemacht werden. Ein Rechtsbeistand ist somit kein Privileg für die Besserverdiener. In Deutschland gilt daher das Prinzip der Sozialstaatlichkeit.
- Hilfsbedürftigen Personen muss also eine besondere Unterstützung zukommen.
- Und dies umfasst auch, dass niemandem der Zugang zu den Gerichten verwehrt wird.
- Die Regelungen zur Prozesskostenhilfe finden sich in der Zivilprozessordnung.
- Nach § 114 Satz 1 ZPO hat jede Partei in einem Gerichtsverfahren Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Es spielt also keine Rolle, ob Sie Kläger oder Beklagter sind. Sollten Ihre eigenen finanziellen Verhältnisse es nicht zulassen, dass Sie einen Rechtsanwalt selbst bezahlen, so müssen Sie dennoch nicht auf dieses Recht verzichten. Denn dann könnte Ihnen Prozesskostenhilfe zustehen.
Ihr Vermögen und Einkommen reicht nicht aus, um das Gerichtsverfahren selbst zu bezahlen. Sie verfügen nur über ein geringes Einkommen und auch Ihr vorhandenes Vermögen überschreitet nicht den Betrag von 2.600 Euro (hier kommt zusätzlich ein Betrag in Höhe von 256 Euro hinzu für jede Person, der gegenüber Sie überwiegend unterhaltspflichtig sind). Sie wissen nicht, welche rechtliche Hilfe Sie sonst in Anspruch nehmen sollten. Sie besitzen keine Rechtsschutzversicherung. Sie sind nicht Mitglied im Mieterverein, falls es sich um eine Streitigkeit aus dem Mietrecht handelt. Sie sind nicht Mitglied einer Gewerkschaft, sollte es sich um eine Streitigkeit aus dem Arbeitsrecht handeln. Eine Prüfung der Erfolgsaussichten verläuft positiv.
Sie müssen außerdem gewillt sein, Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse zu machen. Ehrliche Angaben sind hierbei natürlich unverzichtbar. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, steht einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe nichts mehr im Weg.
- Dass Sie in den Genuss einer solchen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte kommen, hängt mit der Sozialstaatlichkeit Deutschlands zusammen.
- Hilfsbedürftige Personen erfahren hier eine besondere Unterstützung, die gilt auch dann, wenn es darum geht, ihnen den Zugang zu den Gerichten möglich zu machen.
§ 114 Satz 1 Zivilprozessordnung sagt aus, dass Prozesskostenhilfe grundsätzlich jeder, an einem Gerichtsverfahren beteiligten, Person zusteht. Es spielt also keine Rolle, ob Sie Kläger oder Beklagter sind. Es bestehen nur wenige Ausnahmen, bei denen in einem Verfahren keine Prozesskostenhilfe gewährt wird.
- Dies ist etwa dann der Fall, wenn man Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafprozess ist.
- Doch auch dann erfährt man Unterstützung, weil in Fällen notwendiger Verteidigung ein Pflichtverteidiger gestellt wird.
- Rechtsanwälte, die in einem Verfahren mit Prozesskostenhilfe tätig werden, verdienen mitunter sogar weniger.
Denn ab einem Streitwert von 3.000 Euro, fällt die Vergütung des Anwalts geringer aus, als es bei einem regulären Verfahren ohne Prozesskostenhilfe der Fall wäre. JuraForum-Tipp : Sollten Geldsorgen Sie davon abhalten, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, informieren Sie sich am besten vorher über die Bewilligung für die Prozesskostenhilfe und reichen Sie die entsprechenden Formulare bei dem zuständigen Gericht ein.
Warum muss ich Prozesskostenhilfe zurückzahlen?
Wann muss man die Prozesskostenhilfe zurückzahlen? – Sie müssen die PKH zurückzahlen, wenn Ihr einzusetzendes Einkommen 20 Euro übersteigt. Damit Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, dürfen Ihre finanziellen Verhältnisse es Ihnen nicht erlauben, die Kosten für einen Anwalt und einen Prozess selbst zu zahlen.
Um dies zu überprüfen, ermittelt das zuständige Gericht Ihr einzusetzendes Einkommen. Bei der Berechnung werden vom Bruttoeinkommen Steuern, Freibeträge und andere Kosten abgezogen, Ergibt sich ein einzusetzendes Einkommen von weniger als 20 Euro, werden die Prozesskosten komplett übernommen, Bei einem höheren Einkommen wird die Leistung jedoch nur als Darlehen gewährt.
Dann wird für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung in Raten vereinbart. Nachdem die PKH bewilligt wurde, sind Sie dazu verpflichtet, dem Gericht jeden Umzug zu melden, Sie müssen außerdem eine Mitteilung machen, wenn sich Ihr Einkommen wesentlich – das heißt um mehr als 100 Euro im Monat – verbessert,
Was fällt unter Prozesskostenhilfe?
Was ist Prozesskostenhilfe und wer bekommt Prozesskostenhilfe? Beratungshilfegesetz/Prozesskostenhilfe Heute soll niemand aus finanzieller Not auf sein gutes Recht verzichten. Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu.
- Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
- Die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe sehen vor, dass die der Partei entstehenden Kosten der Prozessführung, falls notwendig, ganz oder teilweise vom Staat getragen werden.
Durch die Prozesskostenhilfe kann einkommensschwachen Personen finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe muss bei dem für das Verfahren zuständigen Gericht beantragt werden. Neben der Bedürftigkeit, die anhand einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen ist, werden auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses vom Gericht geprüft, da Prozesskostenhilfe nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten gewährt werden kann.
Darüber hinaus darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen, mit anderen Worten, es muss sich um ein Verfahren handeln, das eine nicht bedürftige, verständige Partei in gleicher Weise führen würde. Sofern Prozesskostenhilfe gewährt wird, werden die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes durch die Staatskasse getragen.
Nur bei sehr geringem Einkommen wird Prozesskostenhilfe als Zuschuss gewährt, ansonsten muss die gewährte Prozesskostenhilfe in maximal vier Jahre lang zu zahlenden Raten zurückgezahlt werden. Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Gebühren des eigenen Anwalts der Partei und die Gerichtskosten ab.
- Unterliegt die Partei im Prozess, muss sie die gegnerischen Rechtsanwalts- und ggf.
- Gerichtskosten im gleichen Umfang erstatten, wie dies auch bei nicht bedürftigen Parteien der Fall ist.
- Auch wenn Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, können die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bis zu vier Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits oder sonstiger Beendigung nochmals überprüft werden.
§ 114 ZPO (Voraussetzungen) 1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Formulare:
: Was ist Prozesskostenhilfe und wer bekommt Prozesskostenhilfe?
Wer zahlt Gerichtskosten bei Hartz 4?
Räumungsklage nach Leistungsstreichung: Wer zahlt die Kosten? © Bu – Anwalt-Suchservice Das Jobcenter muss unter bestimmten Voraussetzungen für ALG II-Empfänger die Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlen – und unter Umständen sogar Gerichtskosten, die es selbst verursacht hat.
Was bedeutet Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung?
Prozesskostenhilfe | Nds. Landesjustizportal
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Mit der Prozesskostenhilfe werden Personen finanziell unterstützt, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.
- Prozesskostenhilfe können Personen nicht nur in Anspruch nehmen, wenn sie als Kläger/in, Antragsteller/in, Beklagte/r oder Antragsgegner/in am Verfahren beteiligt sind, sondern auch dann, wenn das Gericht sie durch Beschluss förmlich beigeladen hat.
- Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe Wenn ein Beteiligter Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen will, muss sie/er einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht stellen.
Prozesskostenhilfe können Beteiligte grundsätzlich in jedem Stadium des gerichtlichen Verfahrens beantragen. Dabei sollte sie/er aber berücksichtigen, dass eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Wenn eine Klägerin bzw.
- Bedürftigkeit Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass sie/er die Prozesskosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Dazu muss sie/er eine Erklärung über ihre/seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben und entsprechende Belege beifügen. Das Gesetz verlangt, dass für diese Erklärung der bundeseinheitlich vorgeschriebene Vordruck verwendet wird, der bei jedem Gericht erhältlich ist. Dem Vordruck sind ausführliche Erläuterungen beigefügt. Das von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller einzusetzende Einkommen errechnet sich aus ihren/seinen Einkünften abzüglich der berücksichtigungsfähigen Ausgaben und abzüglich der sich jährlich ändernden Freibeträge. Sie/er muss auch Sparguthaben und ihr/sein sonstiges Vermögen einsetzen, allerdings nur, soweit ihr/ihm dies zumutbar ist. Prozesskostenhilfe kann daher z.B. auch dann bewilligt werden, wenn zwar Vermögenswerte vorhanden sind, diese aber der Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage oder einer angemessenen Vorsorge dienen. Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die die Kosten des Prozesses übernimmt.
- Hinreichende Erfolgsaussicht In dem Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Ob dies der Fall ist, prüft das Verwaltungsgericht aufgrund einer „summarischen”, das heißt einer überschlägigen Würdigung der Sach- und Rechtslage. Die dafür erforderlichen Tatsachen muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller dem Gericht möglichst schon mit dem PKH-Antrag vortragen. Das Gericht kann von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller verlangen, ihren/seinen Vortrag zu ergänzen oder ihre/seine Angaben glaubhaft zu machen.
- Keine „Mutwilligkeit” Dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ihre/seine Rechte in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren verfolgt, darf nicht „mutwillig” erscheinen. Nicht „mutwillig” handelt eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller, wenn ein Anderer, der über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, seine Rechte vernünftigerweise in der gleichen Weise verfolgen würde. Danach ist ein PKH-Antrag z.B. abzulehnen, wenn die Behörde der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller schon vor dem Gerichtsverfahren deutlich gemacht hat, dass sie ihrem/seinem Begehren entsprechen wird.
Entscheidung des Gerichts Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet das Verwaltungsgericht durch Beschluss. Soweit der Beschluss nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unanfechtbar ist, kann die Antragstellerin bzw. der Antragsteller gegen die Ablehnung des PKH-Antrags Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erheben.
Einzelheiten können der Rechtsmittelbelehrung entnommen werden, die dem Beschluss des Verwaltungsgerichts beigefügt ist. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, so kann der Prozessgegner die Entscheidung nicht anfechten. Auswirkungen der Bewilligung Wenn das Verwaltungsgericht einer Antragstellerin bzw. einem Antragsteller Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt hat, so hat dies zur Folge, dass sie/er keine Gerichtskosten zahlen muss.
Hat das Gericht bestimmt, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller aus ihrem/seinen Einkommen monatliche Raten leisten muss, so muss sie/er für die Gerichtskosten nur diese Beträge aufbringen. Zu beachten ist, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe keinen Einfluss auf die Erstattung der dem Prozessgegner entstandenen Kosten hat.
Wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller den Prozess verliert, muss sie/er die dem Gegner entstandenen Kosten einschließlich ihm entstandener Anwaltskosten aus ihrem/seinem Einkommen und Vermögen übernehmen. Gewinnt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller den Prozess, so hat in jedem Fall der Gegner die Verfahrenskosten zu tragen.
Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller nur dann ein Anwalt beigeordnet, wenn sie/er dies ausdrücklich beantragt hat. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts setzt voraus, dass die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist.
Ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich erscheint, entscheidet das Verwaltungsgericht nach der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Wird ein Rechtsanwalt beigeordnet, so erhält er für seine Tätigkeit eine Vergütung aus der Staatskasse.
Vergütungsansprüche gegen den Mandanten kann der Anwalt dann nicht geltend machen. Nachträgliche Änderungen Das Gericht kann bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens prüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers gebessert haben.
- Wenn dies der Fall ist, kann das Gericht eine Ratenzahlung anordnen, eine frühere Ratenzahlungsanordnung ändern oder von der Antragstellerin bzw.
- Dem Antragsteller die Rückzahlung in einer Summe verlangen.
- Wenn sich die finanziellen Verhältnisse der Antragstellerin bzw.
- Des Antragstellers nach Abschluss des Verfahrens verschlechtert haben, kann sie/er sich an das Gericht wenden.
Das Gericht kann die angeordneten Raten herabsetzen oder bestimmen, dass Raten nicht zu zahlen sind. : Prozesskostenhilfe | Nds. Landesjustizportal
Was bedeutet Ratenfreie Verfahrenskostenhilfe?
4. Muss ich Prozesskostenhilfe später zurückzahlen? – Das kommt darauf an. Prozesskostenhilfe kann ratenfrei oder in Raten gewährt werden. Ratenfrei bedeutet, dass der Staat die Kosten komplett übernimmt. Wird Prozesskostenhilfe in Raten gewährt, stellt der Staat ein Darlehen zur Verfügung, welches der Prozesskostenhilfeberechtigte dann in Höhe festgelegter Raten zurückzahlt.
Innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens kann der Staat die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe überprüfen. Haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem geändert, kann Prozesskostenhilfe rückwirkend aufgehoben werden und gezahlte Kosten von der Staatskasse zurückgefordert werden.
Wer also nach Verfahrensabschluss im Lotto gewinnt oder von seinem geschiedenen Ehepartner Zugewinnausgleich erhält, muss damit rechnen, die Prozesskostenhilfe rückwirkend gestrichen zu bekommen und zur Rückzahlung verpflichtet zu werden.
Ist das erste Gespräch beim Anwalt kostenlos?
Das Wichtigste in Kürze –
Ein Anwalt kann sowohl eine Beratung als auch die gesetzliche Vertretung sowie Auslagen in Rechnung stellen. Die Höhe der Anwaltskosten richten sich nach dem RVG. Individuelle Vereinbarungen zwischen Mandant und Rechtsanwalt sind möglich. Die Vergütung für ein Erstgespräch bei einem Rechtsanwalt darf maximal 190 Euro zzgl. MwSt. betragen. Eine kostenfreie Erstberatung ist seit 2006 zulässig. Hier muss man natürlich aufpassen, denn umsonst ist bekanntlich nur der Tod! Bei einer kostenfreien Erstberatung gibt es deshalb so gut wie nie eine „Beratung”, sondern ein Anwalt versucht das Mandat zu akquirieren. Meist sind solche Angebote deshalb eher unseriös. Anwaltskosten musst du grundsätzlich selbst übernehmen. Lediglich als Gewinner eines zivilen Verfahrens kannst du diese von der Gegenpartei zurückfordern. Kannst du dir keinen Rechtsanwalt leisten, steht dir bei entsprechendem Nachweis eine Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu.
Kann ein Anwalt ohne Vollmacht handeln?
Darf die Anwältin/der Anwalt einen Auftrag bzw. ein Mandat ablehnen? –
Grundsätzlich steht es der Anwältin/dem Anwalt frei, einen angetragenen Mandatsauftrag anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung ist dieselbe unverzüglich mitzuteilen (§ 44 BRAO). Bei Vorlage eines Beratungshilfescheines oder aber im Rahmen einer gerichtlichen Beiordnung hat die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt das Mandat jedoch im Regelfall zu übernehmen, sofern nicht eine gesetzlich vorgesehen Ausnahme greift (§§ 48, 49 a BRAO, §§ 16, 16 a BORA)
Was ist günstiger Anwalt oder Notar?
Testamentsberatung durch Notar oder einen Rechtsanwalt – reden wir über die Kosten! Es ist immer sinnvoll, vor Erstellung eines Testaments fachlich kompetenten Rat einzuholen. Dabei ist Folgendes zu beachten was die Kosten angeht: Gehen zu einem Notar sind die Kosten deutlich niedriger als die Kosten anwaltlicher Beratung, was an den unterschiedlichen Kostengesetzen liegt.
- Ein konkretes Beispiel: Es lassen sich Ehegatten zu einem Testament beraten, die ein Vermögen von Euro 400.000,- haben.
- Die Kosten anwaltlicher Beratung liegen zwischen Euro 3.708,- Euro und 7.132,- Euro jeweils plus Mehrwertsteuer je nachdem welchen Schwierigkeitsgrad der Sache der Anwalt annimmt.
- Hier hat er einen Ermessensspielraum.
Ergebnis der Beratung kann dann aber nur die Erstellung eines handgeschriebenen Testaments sein, da nur Notar Testamente beurkunden dürfen und nicht Rechtsanwälte die nicht zugleich Notare sind. Die Kosten beim Notar liegen bei dem Wert Euro 1.570,- plus Mehrwertsteuer und sind damit deutlich niedriger als die Anwaltskosten.
Zudem hat das beurkundete notarielle Testament den großen Vorteil, daß Sie im Erbfall keinen Erbschein benötigen (der immer dann notwendig ist, wenn Grundbesitz im Nachlaß ist, denn das Grundbuchamt schreibt das Grundstück auf den Erben nur um bei Vorliegen eines notariellen Testaments oder eines Erbscheins).
Haben Sie nur das anwaltlich beratene handgeschriebene Testament brauchen Sie für zwei Erbfälle noch zwei Erbscheine deren Kosten sich auf gesamt Euro 2.671,80 belaufen (1. Erbfall Wert Euro 200.000,- = Euro 952,65; 2. Erbfall Wert 400.000,- = Euro 1.719,15).
Wie teuer darf ein Anwalt sein?
Gegenstandswert bis € | je angefangenem Betrag von weiteren € | Gebührenerhöhung um € |
---|---|---|
50.000 | 5.000 | 75 |
200.000 | 15.000 | 85 |
500.000 | 30.000 | 120 |
über 500.000 | 50.000 | 150 |
Was zählt zu den Kosten des Verfahrens?
Verfahrenskosten | Nds. Landesjustizportal Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist für die Beteiligten regelmäßig mit Kosten verbunden. Zu den Kosten zählen die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die außergerichtlichen Kosten. Wer diese Kosten am Ende tragen muss, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Grundsätzlich gilt, dass der jeweils unterlegene Beteiligte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Gerichtsgebühren Grundsätzlich werden in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren erhoben. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Verfahren, die gerichtskostenfrei sind (z.B. Asylverfahren, Jugendhilfe, Ausbildungsförderung).
Fälligkeit der Gerichtsgebühren In Klageverfahren werden die Gerichtsgebühren schon mit dem Eingang der Klageschrift bei Gericht fällig. Die Klägerin oder der Kläger hat die Gerichtsgebühren daher schon zu Beginn des Prozessverfahrens zu zahlen (Vorauszahlungspflicht).
Hierzu erhält die Klägerin bzw. der Kläger eine Kostenrechnung. Wer am Ende tatsächlich die Kosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Hat die Klage Erfolg, hat die Klägerin bzw. der Kläger in Höhe der zunächst gezahlten Gebühren einen Erstattungsanspruch. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes müssen die Gebühren nicht schon vorab gezahlt werden.
5 Irrtümer bei Trennung und Scheidung
Eine Kostenrechnung erhält der Unterlegene erst nach Abschluss des Verfahrens. Auch hier gilt der Grundsatz: Wer verliert, trägt die Kosten. Festsetzung des Streitwerts durch das Verwaltungsgericht Die Gerichtsgebühren werden nach dem Streitwert berechnet.
- Der Streitwert ist nicht mit den zu zahlenden Gerichtskosten identisch.
- Der Streitwert dient lediglich als Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren.
- Die Höhe des Streitwertes bestimmt sich danach, welche Bedeutung die Sache für die Klägerin bzw.
- Den Kläger hat.
- Wenn es dafür keine genügenden Anhaltspunkte gibt, beträgt der Streitwert für das Klageverfahren 5.000 € (sogenannter Auffangwert).
Für verschiedene verwaltungsgerichtliche Verfahren hat eine aus Richterinnen und -richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengesetzte Arbeitsgruppe einen Streitwertkatalog erarbeitet, der enthält. Bei den Angaben im Streitwertkatalog handelt es sich um unverbindliche Vorschläge.
Für baurechtliche Verfahren haben die Bausenate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts einen eigenen erstellt, um eine Orientierung und Hilfe zur Ermittlung des Streitwertes zu geben. Sofern Gebühren mit Eingang des Verfahrens zu erheben sind, setzt das Gericht grundsätzlich sogleich ohne Anhörung der Beteiligten den Streitwert vorläufig fest.
Diese vorläufige Streitwertfestsetzung ist unanfechtbar. Die endgültige Wertfestsetzung erfolgt in diesen Fällen später, sobald über den gesamten Streitgegenstand entschieden wird oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Dann wird auch entschieden, wer die Kosten endgültig zu tragen hat und wie hoch sie insgesamt sind.
Der Beschluss über den endgültigen Streitwert kann regelmäßig mit der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Berechnung der zu zahlenden Gerichtsgebühr Die bei Eingang des Verfahrens zu zahlende Gerichtsgebühr errechnet sich aus bestimmten Sätzen eines Grundbetrages. Sie wird in zwei Schritten berechnet.1.
Schritt: Ermittlung des Grundbetrages Der Grundbetrag richtet sich nach dem Streitwert, den das Verwaltungsgericht festgesetzt hat. Bis zu einem Streitwert von 500 € wird eine Grundgebühr von 38 € angesetzt, bei einem Streitwert von 501 bis 1.000 € eine Grundgebühr von 58 € und bei einem Streitwert von 1.001 bis 1.500 € eine Grundgebühr von 78 €.
Streitwert bis € | Gebühr € |
---|---|
2.000 | 98 |
3.000 | 119 |
4.000 | 140 |
5.000 | 161 |
10.000 | 266 |
25.000 | 411 |
50.000 | 601 |
65.000 | 733 |
Eine Tabelle der Grundgebühren für alle möglichen Streitwerte bis 500.000 € finden Sie als Anlage 2 zum Gerichtskostengesetz, das im Bundesgesetzblatt 2020, Seite 3233 ff., aber auch in den von den juristischen Verlagen herausgegebenen Gesetzessammlungen abgedruckt ist.2.
- Schritt: Vervielfältigung des Grundbetrages Die zu Beginn des Verfahrens zu zahlende Verfahrensgebühr beläuft sich in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht auf das 3-fache der Grundgebühr.
- Für eine beim Verwaltungsgericht erhobene Klage, für die beispielsweise ein Streitwert von 5.000 € festgesetzt wurde, ist eine Verfahrensgebühr von 3 x 161 € = 483 € zu zahlen.
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten sind die Gebühren geringer. Hier wird der Grundbetrag nur mit 1,5 multipliziert. Die Gebührensätze ermäßigen sich in bestimmten Fällen bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens (z.B.
bei Klagerücknahme oder Vergleich). Auslagen Zu den gerichtlichen Verfahrensgebühren können unter Umständen noch weitere Gerichtskosten hinzukommen (Auslagen). Dies sind etwa Zeugenentschädigungen, Kosten für ein Sachverständigengutachten oder für eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher. Auch wer diese weiteren Kosten endgültig zu übernehmen hat, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab und wird am Ende des Verfahrens abschließend entschieden.
Außergerichtliche Kosten Neben den Gerichtskosten fallen in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig auch außergerichtliche Kosten an. Dazu zählen die eigenen Kosten eines Beteiligten im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Prozesses (z.B.
- Schreibmaterial, Briefporto) und der Teilnahme an Verhandlungsterminen (z.B.
- Reisekosten).
- Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren und Auslagen, die von einem Beteiligten an seinen Prozessbevollmächtigten zu zahlen sind, d.h.
- Die Anwaltskosten.
- Grundsätzlich gilt auch hier, dass der jeweils unterlegene Beteiligte diese außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Allerdings setzt die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten voraus, dass sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, d.h. dass man sie vernünftigerweise für erforderlich halten durfte. Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts sind stets erstattungsfähig.
Wer zahlt den Anwalt wenn ich gewinne?
Bei der Erstattung der Anwaltskosten gilt grundsätzlich das Verursachungsprinzip: Derjenige, der den Prozess verliert, zahlt. Eine Ausnahme bilden hier die arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz. Hier trägt jede Partei die entstandenen Kosten selber.
Es gibt zunächst eine sogenannte Kostengrundentscheidung. Der Richter legt fest, wer die Kosten trägt, die zur Rechtsverfolgung erforderlich waren. Das können unter anderem die Anwaltskosten sein. Erst nach dem Urteil durch das Kostenfestsetzungsverfahren wird der Betrag festgelegt. Jede Partei meldet ihre Kosten an und teilt sie dem Gericht mit.
Der zuständige Rechtspfleger überprüft die Kostenberechnung und erlässt dann einen Kostenfestsetzungsbescheid. Aufgrund dieses konkret bezifferten Kostenfeststellungsbeschlusses kann dann den Anspruch gegen die Gegenseite geltend gemacht werden. Wichtig ist aber, dass die Anwaltskosten immer nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen erstattet werden.