BafG Antrag Wie Viel DüRfen Eltern Verdienen?

BafG Antrag Wie Viel DüRfen Eltern Verdienen
Beispiel für das Einkommen der Eltern – Sind Deine Eltern verheiratet, musst Du ab einem Bruttoeinkommen von 44.000 Euro im Jahr mit den ersten Einbußen beim Bafög rechnen (Arbeitnehmer, keine weiteren Kinder). Oft kannst Du aber auch noch eine Teilförderung erhalten, wenn Deine Eltern über 50.000 Euro verdienen.

Wie viel darf eine Familie verdienen?

Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2022 10.347 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 20.694 €.

Wie hoch ist der höchste BAföG Satz?

Wie hoch ist der BAföG Höchstsatz? – Der BAföG-Höchstsatz ist abhängig davon, ob Du Studenten- oder Schüler-BAföG beantragst. Seit dem Wintersemester 22/23 beträgt der BAföG Höchstsatz für Studierende 934€ pro Monat. Der BAföG Höchstsatz für Schüler beträgt 903€ pro Monat. In der Tabelle haben wir Dir die Veränderung der BAföG Höchstsätze nach der 27. BAföG Reform nochmal dargestellt:

BAföG-Art Zeitraum BaAföG-Höchstsatz
Studentenbafög bis Oktober 2022 861€ pro Monat
Studentenbafög seit Oktober 2022 934€ pro Monat
Schülerbafög seit Juli 2022 bis zu 903€ pro Monat

Hinweis: Deine familiäre Situation, Deine Wohnsituation und Deine Krankenversicherung können den Höchstsatz individuell beeinflussen. Weitere wichtige Informationen zum Thema BAföG Erhöhung, findest Du in unserem separaten Beitrag dazu.

Kann man BAföG und Wohngeld Gleichzeitig bekommen?

Haben Studenten Anspruch auf Wohngeld? – Ist die Ausbildung des Studenten mit dem BAföG förderungsfähig, so entfällt der Anspruch auf Wohngeld für Studenten. Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn BAföG ausschließlich als Bankdarlehen bezogen wird, dann können auch Studenten Wohngeld beantragen.

Der Anspruch auf Wohngeld für Studenten ist daran gebunden, ob „dem Grunde nach” Anspruch auf BAföG besteht. Damit ist gemeint, ob das Studium allgemein mit BAföG gefördert werden kann. Ob tatsächlich BAföG beantragt wurde, Geld fließt oder eben nicht fließt, weil beispielsweise das Einkommen des Ehe-/ Lebenspartners oder der Eltern zu hoch ist, ist für den Anspruch auf Wohngeld unerheblich.

Ausschlaggebend ist lediglich die Förderungsfähigkeit der Ausbildung, was beim überwiegenden Teil der Studenten der Fall sein sollte.