BafG Antrag Was MüSsen Eltern AusfüLlen?

BafG Antrag Was MüSsen Eltern AusfüLlen
Welche Unterlagen brauche ich, um das BAföG Formblatt 3 auszufüllen? – Deine Eltern respektive dein Lebenspartner müssen in Formblatt 3 allerlei Angaben zu ihren Einnahmen machen. Das BAföG Amt will dabei unter anderem die Einkommensteuererklärung sehen, Einkommensnachweise und Sparbücher, wobei sich die Einkommensauskünfte hier auf den Stand von vor zwei Jahren beziehen müssen.

Was ist das maßgebliche Einkommen?

Das maßgebliche Einkommen ist bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Regel der gesamte Brutto-Arbeitslohn eines Jahres, einschließlich zu versteuernder geldwerter Vorteil und steuerfreier Einkommensanteile (z.B. steuerfreie Überstunden- und Schichtzuschläge, steuerfreie Zulagen etc.)

Was heißt maßgeblichen Monat?

Maßgeblicher Zeitraum für die Einkommensermittlung sind grundsätzlich die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes (Bemessungszeitraum).

Wie viel Vermögen darf man haben?

Vermögen im Bürgergeld-Bezug: Wie viel dürfen Leistungsempfänger besitzen? – § 12 SGB II legt ganz genau fest, wer wie viel Vermögen besitzen darf bzw. wie hoch die unterschiedlichen Grundfreibeträge ausfallen und was als Schonvermögen für die Anrechnung tabu ist.

Wie viel Vermögen hat ein Student?

BAföG-Freibetrag: Wie hoch ist er? – Ähnlich wie beim Einkommen gibt es auch bei der Vermögensberechnung einen Freibetrag, der im BAföG festgelegt ist und demnach nicht angerechnet wird. Zurzeit beläuft sich der Freibetrag für unter 30-Jährige auf 15.000 Euro.

Was ist eine Angabe zur Erwerbstätigkeit?

Angaben zur Erwerbstätigkeit volljähriger Kinder – Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines Erststudiums werden volljährige Kinder bei einer Zweitausbildung nur berücksichtigt, wenn sie daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden vertraglich vereinbarter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.

  1. Eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitslohn von weniger als 450 Euro ist ebenfalls unschädlich.
  2. Sie ist nicht unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 450 Euro beträgt.
  3. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind dabei unerheblich.
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Eine geringfügige Beschäftigung liegt ebenfalls vor, wenn das Entgelt zwar 450 Euro im Monat übersteigt, die Beschäftigung aber innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). Wurde(n) im Jahr 2014 ausschließlich eine / mehrere geringfügige Beschäftigung(en) ausgeübt, ist ein Eintrag in Zeile 28 nicht erforderlich.

  1. Eine geringfügige Beschäftigung kann neben einer anderen Erwerbstätigkeit nur unschädlich ausgeübt werden, wenn dadurch insgesamt die 20-Stunden-Grenze pro Woche nicht überschritten wird.
  2. Eine vorübergehende (höchstens 2 Monate andauernde) Ausweitung der Beschäftigung auf mehr als 20 Stunden ist unbeachtlich, wenn während der Kalendermonate, in denen die übrigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kindes erfüllt sind, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit die 20-Stunden-Grenze nicht überschreitet.

Der Begriff der Erwerbstätigkeit umfasst neben der nichtselbständigen Tätigkeit auch eine land- und forstwirtschaftliche, eine gewerbliche und eine selbständige Tätigkeit, nicht aber die Verwaltung eigenen Vermögens. Darüber hinaus muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Kind

wurde für einen weiteren Beruf ausgebildet, befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, zwischen Beginn oder Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn oder Ende eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Sinne der Fördergesetze oder eines europäischen Freiwilligendienstes, eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines anderen Dienstes im Ausland konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen, hat ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstegesetz), einen europäischen / entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Abs.1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen Dienst im Ausland geleistet (§ 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz).

(2014): Angaben zur Erwerbstätigkeit volljähriger Kinder