Antrag V0800 Wann Bekommt Man Das Geld?

Antrag V0800 Wann Bekommt Man Das Geld
Was bedeutet 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten? – Was sind Kinderberücksichtigungszeiten? – Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen.

  1. Damit hilft sie auch bei der Erfüllung von Wartezeiten für Altersrenten.
  2. Sie wird auf die 35-jährige und auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet.
  3. So sorgt die Kinderberücksichtigungszeit dafür, dass Eltern, die nach der Geburt des Kindes für mehrere Jahre keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, dennoch die Chance haben, vorzeitig in Rente zu gehen.

Auch der Erwerbsminderungsrentenschutz wird durch die Kinderberücksichtigungszeiten gewahrt.

Wann werden Kindererziehungszeiten ausgezahlt?

Wann wird die neue Mütterrente ausgezahlt? – Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019.

Ist Kindererziehungszeit Elternzeit?

Welcher Elternteil erhält die Kindererziehungszeiten angerechnet? – Bei der Rentenversicherung zählt praktisch jeder Tag, an dem Sie Beiträge an die Versichertengemeinschaft leisten oder versicherungsrelevante Zeiten angerechnet werden. Die Kindererziehungszeit ist eine solche versicherungsrelevante Zeit.

Sind Sie in Elternzeit, kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit die Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Derjenige, der das Kind überwiegend erzieht, ist automatisch rentenversichert. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, bestimmt das Gesetz, dass die Kindererziehungszeit bei Heteropaaren der Mutter zugerechnet wird (§ 56 Abs.

II SGB VI). Nur die Mutter hat im Regelfall nach der gesetzlichen Regelung Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Die Kindererziehungszeit wird also demjenigen Elternteil angerechnet, der das Kind überwiegend erzieht und betreut. Das Gesetz vermutet bei Heteropaaren, dass dies die Mutter ist. GUT ZU WISSEN

Wie viele Rentenpunkte für Kindererziehung?

Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten: Rentenpunkte durch die KEZ – In § 70 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr.6 steht geschrieben:

  • Für jeden Kalendermonat Kindererziehungszeiten gibt es einen Entgeltpunkt von 0,0833.
  • Für ein Jahr sind es somit = 12 Monate x 0,0833 = 0,9996 Entgeltpunkte = 1,0000 EP
  • Für drei Jahre sind es 36 Monate x 0,0833 = 2,9988 = 3,0 EP
See also:  Antrag Auf Erwerbsminderungsrente Abgelehnt Was Tun?

Wie bekommt man die Mütterrente ausbezahlt?

Das Rentenpaket ist geöffnet: Bei den ersten Rentnerinnen ist die Mütterrente bereits angekommen. Etwa bis Ende des Jahres werden alle Anspruchsberechtigten die Mütterrente erhalten. Die Leistungen werden grundsätzlich rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 gewährt.

  • Mit der Mütterrente wird die soziale Absicherung von Müttern und ggf.
  • Vätern, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, verbessert.
  • Sie erhalten eine höhere Rente, da für jedes damals geborene Kind die Kindererziehungszeit um 12 Monate verlängert wird.
  • Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles : Vom Rentenpaket profitieren allein rund 10 Millionen Rentnerinnen.

Jetzt wird die Mütterrente endlich ausgezahlt und kommt damit bei denjenigen an, die durch Kindererziehung einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet haben. Das ist nicht geschenkt, sondern wirklich verdient. Das Rentenpaket der Bundesregierung gilt seit dem 1.

  1. Juli 2014.
  2. Neben der Mütterrente enthält es die abschlagsfreie Rente ab 63 für Menschen, die 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, eine verbesserte Erwerbsminderungsrente und ein höheres Budget für Rehabilitationsleistungen.
  3. Die Deutsche Rentenversicherung informiert unter www.deutsche-rentenversicherung.de zum Rentenpaket und seinen Bestandteilen.

Das Bürgertelefon des BMAS ist unter 030 – 221 911 001 erreichbar. Häufige Fragen zur Mütterrente: 1. Wer bekommt die Mütterrente? Die Mütterrente erhalten Mütter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart, sondern bezeichnet die Verlängerung der Kindererziehungszeit für diese Kinder.

  • Bislang wurde für jedes Kind lediglich ein Jahr Erziehungszeit berücksichtigt.
  • Mit der Mütterrente sind dies seit dem 1.
  • Juli 2014 zwei Jahre pro Kind.
  • Auch Väter haben Anspruch auf die Mütterrente, wenn die Kindererziehungszeit im Versicherungskonto des Vaters gespeichert wurden.
  • Onkret bedeutet das: Alle Rentner, denen die Kindererziehung angerechnet wird, erhalten pro Monat und Kind 28,61 Euro (West) bzw.26,39 Euro (Ost) brutto als Zuschlag.2.

Wie erhält man die Mütterrente? Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits Rente bezogen hat, braucht keinen Antrag zu stellen. Die Erhöhung wird automatisch ausgezahlt. Alle anderen bekommen die erweiterte Kindererziehungszeit automatisch auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.

  1. Nur diejenigen, für die bislang noch keine Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vorgemerkt sind, sollten sich umgehend bei der Deutschen Rentenversicherung melden.3.
  2. Ann allein durch die Mütterrente ein Rentenanspruch erworben werden? Ja.
  3. Für jedes vor 1992 geborene Kind werden seit dem 1.
  4. Juli 2014 zwei Erziehungsjahre statt bisher eins berücksichtigt.
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Damit kann die für eine Rentenzahlung erforderliche Mindestversicherungszeit von 5 Jahren auch durch die Mütterrente erreicht werden ( bspw. bei drei Kindern, die vor 1992 geboren wurden). Sollte eine Beitragserstattung durchgeführt worden sein, kann sich etwas anderes ergeben.

  1. Fehlen trotz der Erhöhung noch Versicherungsjahre ( z.B.
  2. Bei zwei Kindern ohne weitere Versicherungszeiten), kann diese Lücke durch freiwillige Zahlungen geschlossen werden.
  3. Derzeit können freiwillige Beiträge nach Belieben zwischen 85,05 Euro und 1.124,55 Euro pro Monat gezahlt werden.
  4. Für ein noch fehlendes Beitragsjahr müssten also mindestens 1.020,60 Euro nachgezahlt werden.

Bei Nachzahlung von einem Jahr Mindestbeitrag und vier Kindererziehungsjahren ergibt sich eine monatliche Bruttorente von mehr als 100 Euro.4. Wer muss sich aktiv melden, um die Mütterrente zu erhalten? Rentnerinnen und Rentnern, bei denen Kindererziehungszeiten berücksichtigt sind, wird die Mütterrente automatisch ausgezahlt.

  1. Bei den meisten zukünftigen Rentnern wird die Mütterrente automatisch mit in die Berechnung einbezogen.
  2. Aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung melden sollten sich Personen mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung geltend gemacht und die keine weiteren Versicherungszeiten haben.

Sie sind dem Versicherungsträger nicht bekannt. Auch Mütter, die eine Beitragserstattung erhalten haben, sollten sich bei ihrem Rentenversicherungsträger informieren.5. Ab wann wird die Mütterrente ausgezahlt? Mit der Auszahlung der Mütterrente wurde bereits begonnen.

  1. Bei einigen Fällen kann sich die erste Auszahlung auch bis Ende des Jahres verzögern, z.B.
  2. Im Zusammenhang mit der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente In der Regel wird die Mütterrente aber rückwirkend zum 1.
  3. Juli 2014 ausgezahlt.6.
  4. Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet? Ja.

Die Broschüre “Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner” der Deutschen Rentenversicherung liefert detaillierte Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie kann kostenfrei bei der DRV bestellt oder auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunter­geladen werden.7.

Muss die Mütterrente versteuert werden und sind Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten? Die Mütterrente wird – wie andere Renteneinkommen auch – versteuert. Das bedeutet, dass die gesamte Rente inklusive der Mütterrente – sofern sie die Freibeträge übersteigt – versteuert werden muss. Auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung müssen gezahlt werden.8.

Hat man Anspruch auf die Mütterrente, wenn man kurz nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten gegangen ist? Ja. Allerdings kann es vorkommen, dass sich dann die Kindererziehungszeit nicht in voller Höhe auswirkt. Dies gilt, wenn in einer Beschäftigung gut verdient wurde und der Verdienst plus Kindererziehungszeit über der Beitragsbemessungsgrenze lag.

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Dann werden die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten nicht voll oder gar nicht mehr angerechnet. Diese Regelung gilt für alle, die ab dem 1. Juli 2014 in Rente gehen. Bei Personen, die vor dem 1. Juli 2014 bereits in Rente waren, gilt diese Regelung nicht. Sie bekommen einen pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes je Kind.9.

Profitieren auch Mütter, die eine Hinterbliebenenrente zusätzlich zur eigenen Rente erhalten? Grundsätzlich ja. Je nachdem, ob die Rentenpunkte für die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder dem Verstorbenen oder dem Hinterbliebenen angerechnet wurden, wird durch die Mütterrente die eigene Altersrente oder die Hinterbliebenenrente erhöht.

Wie sich die Mütterrente auf die Hinterbliebenenrente im Einzelfall auswirkt, kann bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger oder den örtlichen Versicherungsämtern erfragt werden. So ist es im Einzelfall möglich, dass mit der Mütterrente der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten überschritten wird und sich dies dann auf die Höhe der Hinterbliebenenrente auswirkt.10.

Warum ist in den vor kurzem versandten Rentenanpassungsbescheiden keine Erhöhung der Kindererziehungszeit enthalten? Zum 1. Juli 2014 ist nicht nur das Rentenpaket mit der Mütterrente in Kraft getreten, auch die Renten wurden zu diesem Stichtag erhöht.

Wie bekomme ich Kindererziehungszeiten?

Wie erhalte ich Rente für die Kinder­erziehung? – Eltern müssen ihre Rente für die Kindererziehungszeit beantragen, damit diese berücksichtigt wird. Das entsprechende Formular dazu heißt V0800 und kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden.