Der Antrag auf Elterngeld in NRW – Elterngeld ist Ländersache. Das bedeutet, dass es keinen nationalen, einheitlichen Antrag gibt, sondern jedes Bundesland einen eigenen Elterngeldantrag entwickelt hat. Den Antrag und die notwendigen Dokumente schickst Du somit auch nicht an eine zentrale Stelle, sondern an die für Dich zuständige Kreisverwaltung bzw.
Wer überweist Elterngeld NRW?
Elterngeldstellen Wer zahlt das Elterngeld? Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes. Es bedeutet, dass der Bund auch das Geld dafür bereitstellt. Allerdings verwalten die einzelnen Bundesländer das Elterngeld. Deshalb gibt es keine zentrale Anlaufstelle, sondern viele verschiedene Elterngeldstellen mit eigenen Ansprechpartnern und auch eigenen Antragsformularen.
In einigen Bundesländern kannst du mittlerweile den Elterngeldantrag schon online einreichen. In den meisten muss dies jedoch noch auf dem Postweg erfolgen. Es ist in jedem Fall sinnvoll, bei der für dich zuständigen Elterngeldstelle im Vorfeld anzurufen und nachzufragen. Hier findest du die Elterngeldstellen nach Bundesländern sortiert: Das Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden.
Du solltest dir jedoch nicht zu viel Zeit lassen, denn es kann nur für maximal 3 Monate rückwirkend beantragt werden. Der Zeitraum zur Beantragung beträgt also 3 Monate, danach erhältst du nicht mehr die volle Leistung. Elterngeld an sich ist steuerfrei, jedoch zählt es zum Einkommen dazu.
- Es bestimmt daher auch mit über den Einkommensteuersatz, der auf das übrige Einkommen angewendet wird.
- Das ist der sogenannte Progressionsvorbehalt.
- Mehr dazu findest du in unserem Artikel zu,
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Wie hoch ist Elterngeld NRW?
Höhe und Anspruchsvoraussetzungen – Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.
- Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
- Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten (höchstens 30 Stunden pro Woche bei Kindern, die vor dem 1.
September 2021 geboren wurden), etwa auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro bei Basiselterngeld (37,50 Euro bei ElterngeldPlus).
- Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.
- Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro.
Wo beantrage ich Elterngeld in Düsseldorf?
Für den Elterngeldantrag ist in Düsseldorf das Jugendamt zuständig. Den Antrag kann man auch online ausfüllen. Der kostenpflichtige Service des Portals www.elternzeit.de berät rund um das Elterngeld.
Wo beantrage ich Elterngeld in Dortmund?
Elterngeld können alle Eltern beantragen, die ihr neugeborenes Kind im ersten Jahr nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Derzeit wird Elterngeld in einer Mindesthöhe von 300 Euro monatlich geleistet. Die Höhe des jeweiligen Elterngeldanspruches richtet sich nach dem durchschnittlich erzielten Einkommen des Antragsstellers in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bzw.
- Vor Beginn der Mutterschutzfrist.
- Grundsätzlich wird Elterngeld in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten berechnet und ausgezahlt.
- Das gemeinsame Versorgungsamt in der Stadt Dortmund ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge der Städte Dortmund, Bochum und Hagen zuständig.
- Elterngeld muss beantragt werden.
Hier die Antragsvordrucke: Online Service und Formulare – Elterngeld Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an unsere Elterngeldkasse. Hier werden Sie umfangreich und kompetent informiert. Oder schauen Sie auf der Seite www.familien-wegweiser.de, dort finden Sie zusätzlich einen Elterngeldrechner.
Wo beantrage ich Elterngeld in Duisburg?
Elterngeldkasse: Das Jugendamt der Stadt Duisburg ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge zuständig. Der kostenpflichtige Service des Portals www.elternzeit.de berät rund um das Elterngeld.
Wer berät mich bei Elternzeit?
Wenden Sie sich an die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte. In einigen Städten Nordrhein-Westfalens (zum Beispiel in Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie in den Kreisen Lippe, Mettmann, Viersen und Wesel, im Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis) können Sie Ihre Elterngeldstelle auch über die einheitliche Behördennummer 115 erreichen.
- Ist Ihre Elterngeldstelle über diese Nummer nicht sofort erreichbar, meldet sie sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
- Nähere Informationen enthält auch die Broschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Elterngeld haben wir für Sie zusammengestellt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet außerdem einen Online-Elterngeldrechner an. Sie finden zahlreiche weitere Publikationen zum Elterngeld und zur Elternzeit auf der Homepage, z.B.:
Elterngeld und Elternzeit – Für Geburten ab 01.09.2021 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit – Für Geburten bis 31.08.2021 Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und Eltern-Zeit