So beantragen Sie die Wohnungsbauprämie –
Schließen Sie einen Bausparvertrag ab. Füllen Sie den Antrag zur Wohnungsbauprämie aus und schicken Sie ihn an Ihre Bausparkasse. Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, Wohnungsbauprämie zu erhalten. Die Bausparkasse schreibt die Prämie nach Erhalt Ihres Antrags und des Bausparjahrs auf Ihrem Bausparguthaben gut.
Wann wird die Wohnungsbauprämie gebucht?
Voraussetzungen –
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Einkommenshöhe Das zu versteuernde Einkommen darf unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder im Sparjahr
- nicht mehr als 35.000 Euro (bis 2020: 25.600 Euro) bei Ledigen und
- 70.000 Euro (bis 2020: 51.200 Euro) bei Verheirateten betragen.
- Kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage Die Aufwendungen dürfen keine vermögenswirksamen Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht
- Antragsfrist Die Wohnungsbauprämie ist innerhalb von zwei Jahren beim Bausparunternehmen zu beantragen und wird dem Sparkonto gutgeschrieben (z.B. bis 31.12.2022 für das Sparjahr 2020).
Ist die Wohnungsbauprämie steuerpflichtig?
Die Wohnungsbauprämie – Eine staatliche Wohnungsbauprämie können Sie als (unbeschränkt steuerpflichtiger) Bausparer bekommen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr nicht höher ist als 25.600,00 € bei Alleinstehenden und 51.200,00 € bei zusammen veranlagten Personen.
Das zu versteuernde Einkommen als Bezugsgröße wird um die vollen/halben Freibeträge für Kinder vermindert, auch wenn an deren Stelle Kindergeld in Anspruch genommen wird oder kein ganzjähriger Anspruch auf Kindergeld bestand ( § 2 Abs.5 Satz 2 EStG ). Das Teileinkünfteverfahren und die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte bleiben bei der Einkommensberechnung unberücksichtigt.
Prämienbegünstigt sind in erster Linie Bausparbeiträge. Welche Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus außer Bausparbeiträgen noch prämienbegünstigt sind, ist in § 2 Abs.1 WoPG geregelt. Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 8,8 % der geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen, die bei mehreren Verträgen zur Prüfung des Höchstbetrages zusammengerechnet werden.
Prämienbegünstigte Höchstbeträge p.a. | Wohnungsbauprämie p.a. (maximal) | |
Alleinstehende | 512,00 € | 45,06 € |
Ehe-/Lebenspartner | 1.024,00 € | 90,11 € |
Zu den prämienbegünstigten Bausparbeiträgen gehören sämtliche auf den Bausparvertrag geleisteten Eigenzahlungen (mindestens 50,00 € p.a. bei derselben Bausparkasse) inkl. Abschlussgebühr, gutgeschriebener Zinsen und Wohnungsbauprämien, Tilgungsbeiträge, nicht aber vermögenswirksame Leistungen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht, sowie Beiträge zu riestergeförderten Bausparverträgen.
Der Ansatz der Abschlussgebühr eines Bausparvertrages bei den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung schließt die Wohnungsbauprämie nicht aus ( BFH-Urteil vom 8.2.1983, VIII R 163/81, BStBl.1983 II S.355 ). Die Wohnungsbauprämie wird für einen ab 2009 abgeschlossenen Bausparvertrag grundsätzlich nur noch bei unbefristeter Verwendung des Bausparguthabens für Wohnzwecke gezahlt (Abschn.
Nr.4 WoPR), außer der Bausparer ist unter 25 Jahre alt ( § 2 Abs.2 WoPG ). Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen Sie für jedes Sparjahr einen Wohnungsbauprämien-Antrag an Ihre Bausparkasse auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck stellen. Letzte Frist für Ihren Prämienantrag ist der 31.12.
- Des zweiten Jahres, das auf das Sparjahr folgt (für 2014 also der 31.12.2016).
- Die Sparkasse meldet dann die gesamte Prämie beim zuständigen Finanzamt zur Auszahlung an, erhält die Prämie ausgezahlt und schreibt sie auf Ihrem Bausparvertrag gut.
- Die Anmeldung erfolgt i.d.R.
- Erst bei abgelaufener Sperrfrist.
Als Gegenleistung für die erhaltenen staatlichen Prämien, die als Gesamtbetrag am Ende ausgezahlt werden, müssen Sie bei Bausparverträgen eine Sperrfrist von 7 Jahren ab Vertragsabschluss einhalten und dürfen so lange Ihren Bausparvertrag nicht auflösen.
Warum bekomme ich keine Wohnungsbauprämie?
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Und was ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung? Wir haben die häufigsten Fragen zur Wohnungsbauprämie gesammelt. In diesem Artikel finden Sie Antworten. Das Wichtigste in Kürze:
Insbesondere Bausparkassen werben für ihre Produkte mit der Wohnungsbauprämie. Von der Wohnungsbauprämie wird der Erwerb eines Eigenheims aber sicher nicht abhängen: Sie beträgt maximal 70 Euro pro Jahr, für Ehepaare 140 Euro. Anspruch auf die Prämie haben Sie nur, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro liegt, bei Ehepaaren 70.000 Euro, und ab dem 16. Lebensjahr. Neue Bausparverträge können sich trotz geringer Verzinsung und hoher Kosten wegen der Förderung als Geldanlage rechnen. Vorausgesetzt, Sie wählen ein möglichst niedrige Bausparsumme.
Off Mit der Wohnungsbauprämie möchte der Staat den Wohnungsbau subventionieren und fördert damit Sparanlagen, die für Bau- und Sanierungsvorhaben bestimmt sind. Praktisch sind das in erster Linie Bausparverträge. Rechtlich gesehen fällt diese Förderung unter das Wohnungsbau-Prämiengesetz,
Bis wann gibt es Wohnungsbauprämie?
Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist. Da Sie die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen dürfen, können Sie sogar jeweils vom vorletzten Sparjahr profitieren. Beispielsweise gibt es bis zum 31.12.2023 noch die Prämie für 2021.
Wo gibt man den Bausparvertrag in der Steuererklärung an?
Guthabenzinsen aus Bausparvertrag – Die Zinsen aus dem Bausparvertrag werden in der Steuererklärung auf der Anlage KAP in der Zeile 7 erklärt, die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den Soli tragt ihr ab Zeile 47 ein. Fällt euer Vertrag unter die o.g. Voraussetzungen, kann der Betrag aus Zeile 7 korrigiert werden, der Korrekturbetrag wird dann mit 0,00€ erfasst.
Ist Wohnungsbauprämie zweckgebunden?
Kurz & knapp: Informationen zur Wohnungsbauprämie für Schnellleser – Was ist die Wohnungsbauprämie? Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für Bausparer. Die Förderung steht aber nicht jedem Bausparer zu! Verdienen Sie weniger als 35.000 Euro brutto pro Person im Jahr, können Sie die Wohnungsbauprämie beantragen,
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Sie erhalten die Prämie, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Zusätzlich müssen Sie jährlich mindestens 50 Euro pro Jahr einzahlen, maximal 35.000 Euro pro Jahr verdienen und keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben.
Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie an dieser Stelle, Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie? Die Berechnung der Wohnungsbauprämie ist leicht: Seit 2021 steuert der Staat 10 % der jährlichen Einsparungen in den Bausparvertrag hinzu. Maximal erhalten Sie jedoch 70 Euro jährlich als Wohnungsbauprämie pro Person – bei Ehepaaren beläuft sich die Höchstsumme somit auf 140 Euro.
Ihre Bausparkasse muss Ihnen am Ende eines jeden Jahres mitteilen, ob Ihnen für die vergangenen zwölf Monate eine Wohnungsbauprämie zusteht und wie hoch diese ausfällt. Wie berechnet man die Wohnungsbauprämie? Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % der Summe, die Sie jährlich einzahlen, aber maximal 70 Euro.
Zahlen Sie beispielsweise 500 Euro pro Jahr ein, erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 50 Euro. Wann gibt es die Wohnungsbauprämie? In der Regel erhalten Sie die Wohnungsbauprämie erst dann, wenn das Bauspardarlehen zugeteilt wird. Für Altverträge, die bis 2008 abgeschlossen wurden, gelten jedoch andere Regeln.
Wie lange dauert es bis der Bausparvertrag ausgezahlt wird?
Welche Fristen gelten bei der Kündigung? – Im Regelfall können Sie einen Bausparvertrag während der Ansparphase mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen, so dass Sie je nach Zeitpunkt der Kündigung drei bis sechs Monate auf Ihr Geld warten müssen. Eine schnellere Auszahlung ist zwar möglich, aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Wird der Bausparvertrag automatisch ausgezahlt?
Das angesparte Guthaben wird nach Ablauf der 6-jährigen Mindestbindungsfrist nicht automatisch ausbezahlt, da Sie sonst den Anspruch auf das s Bauspardarlehen verlieren würden.
Was passiert wenn die Bausparsumme erreicht ist?
Dürfen Bausparkassen voll besparte Verträge kündigen? – Bausparkassen kündigen Altkunden bereits seit 2007. Vornehmlich traf es Bausparer, die den Vertrag voll bespart hatten, also die Bausparsumme längst erreicht haben. Die Bausparsumme ist die wichtigste Kenngröße des Vertrags.
Sie gibt die Höhe an, über die der Vertrag abgeschlossen wurde, und setzt sich zusammen aus dem angesparten Guthaben und dem dann nach einigen Jahren aufgenommenen Darlehen. Beispiel: Eine Frau schließt einen Bausparvertrag über 36.000 Euro ab. Die Mindestbausparsumme beläuft sich auf 18.000 Euro. Nach einer gewissen Zeit ist der Vertrag dann „zuteilungsreif”.
Das bedeutet, dass die Kundin ein Darlehen für eine Baufinanzierung in Höhe von 18.000 Euro in Anspruch nehmen kann, weil sie genug angespart hat. Will sie dann allerdings keine Immobilie finanzieren, kann sie weitersparen. Je größer das angesparte Guthaben, desto geringer ist die mögliche Darlehenssumme.
- Wenn die volle Bausparsumme erreicht ist, die Kundin also 36.000 Euro angespart hat, ist spätestens Schluss: Die Differenz zwischen dem Guthaben und der vereinbarten Bausparsumme beträgt null, sie kann kein Darlehen mehr in Anspruch nehmen.
- Voll besparte Verträge haben die Bausparkassen mit der Begründung gekündigt, dass die Bausparsumme erreicht worden und der Zweck der Anlage damit entfallen sei.
Ein Darlehen könnten die Kunden nicht mehr in Anspruch nehmen. Solche Kündigungen sind rechtens. Bausparkassen dürfen Verträge beenden, bei denen die Bausparsumme erreicht ist ( § 488 Abs.3 BGB ). Das haben mehrere Gerichte entschieden (OLG Frankfurt, Urteil vom 2.
- September 2013, Az.19 U 106/13 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.
- Oktober 2011, Az.9 U 151/11 ; LG Heilbronn, Urteil vom 23.
- Juli 2013, Az.6 O 118/13/Bi; AG Reutlingen, Urteil vom 15.
- Januar 2014, Az.13 C 1266/13; LG Aachen, Urteil vom 24.
- Juli 2014, Az.1 O 78/14).
- Denn Zweck des Bausparens ist nicht die zinsgünstige Geldanlage, sondern ein Bauspardarlehen zu bekommen.
Die Ombudsleute der privaten Bausparkassen haben ebenfalls bereits im Jahr 2008 entschieden, dass eine Bausparkasse grundsätzlich berechtigt ist, einen voll- beziehungsweise übersparten Bausparvertrag zu kündigen. Das hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigt.
Ist die Bausparvertrag steuerlich absetzbar?
Lassen sich Bausparbeiträge steuerlich absetzen? Wo trägt man den Bausparvertrag in der Steuererklärung ein? Hier erhalten Sie Tipps und Infos, auf was Sie beim Thema “Bausparvertrag und Steuern” achten sollten. Genau wie bei anderen Kapitalerträgen werden auch die Zinseinkünfte aus einem Bausparvertrag besteuert.
- Auf Ihr Guthaben erhalten Bausparer einen fest vereinbarten Zins.
- Und diese Zinsgewinne müssen grundsätzlich versteuert werden.
- Normale Bausparverträge lassen sich nicht steuerlich absetzen.
- Einzige Ausnahme: Wohn-Riester-Verträge.
- Dazu später mehr.
- Es gibt zwar auch die Möglichkeit, die Abschlussgebühr über die Werbungskosten zum Abzug zu bringen.
Dafür muss das durch den Bausparvertrag erworbene oder errichtete Objekt aber vermietet werden. Wer die Immobilie selbst nutzt, kann die Abschlussgebühr steuerlich nicht geltend machen. Wie oben beschrieben müssen Zinseinkünfte aus dem Bausparvertrag versteuert werden, da es sich hierbei um Kapitalerträge handelt.
Wann darf ich die Wohnungsbauprämie behalten?
Kurz & knapp: Informationen zur Wohnungsbauprämie für Schnellleser – Was ist die Wohnungsbauprämie? Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für Bausparer. Die Förderung steht aber nicht jedem Bausparer zu! Verdienen Sie weniger als 35.000 Euro brutto pro Person im Jahr, können Sie die Wohnungsbauprämie beantragen,
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Sie erhalten die Prämie, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Zusätzlich müssen Sie jährlich mindestens 50 Euro pro Jahr einzahlen, maximal 35.000 Euro pro Jahr verdienen und keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben.
Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie an dieser Stelle, Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie? Die Berechnung der Wohnungsbauprämie ist leicht: Seit 2021 steuert der Staat 10 % der jährlichen Einsparungen in den Bausparvertrag hinzu. Maximal erhalten Sie jedoch 70 Euro jährlich als Wohnungsbauprämie pro Person – bei Ehepaaren beläuft sich die Höchstsumme somit auf 140 Euro.
- Ihre Bausparkasse muss Ihnen am Ende eines jeden Jahres mitteilen, ob Ihnen für die vergangenen zwölf Monate eine Wohnungsbauprämie zusteht und wie hoch diese ausfällt.
- Wie berechnet man die Wohnungsbauprämie? Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % der Summe, die Sie jährlich einzahlen, aber maximal 70 Euro.
Zahlen Sie beispielsweise 500 Euro pro Jahr ein, erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 50 Euro. Wann gibt es die Wohnungsbauprämie? In der Regel erhalten Sie die Wohnungsbauprämie erst dann, wenn das Bauspardarlehen zugeteilt wird. Für Altverträge, die bis 2008 abgeschlossen wurden, gelten jedoch andere Regeln.
Ist die Wohnungsbauprämie zweckgebunden?
Wohnungsbauprämie Wer früh an den Hausbau denkt, wird vom Gesetzgeber belohnt. Aufwendungen für Bausparverträge fördert der Staat mit einer Wohnungsbauprämie von 10 % des gesparten Guthabens. So wie andere Fördertöpfe auch, ist die Wohnungsbauprämie an bestimmte Bedingungen geknüpft. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier im Ratgeber. Alles Wichtige auf einen Blick
Die Wohnungsbauprämie ist ein jährlicher Zuschuss vom Staat zur Förderung von Hausbau, Sanierung oder Umbau. Den Antrag auf Wohnungsbauprämie schickt Ihnen Ihre Bausparkasse automatisch zu. Die Wohnungsbauprämie ist an eine Einkommensgrenze gebunden: 35.000 € für Alleinstehende, 70.000 € für Verheiratete oder Verpartnerte. Die Wohnungsbauprämie müssen Sie jährlich neu beantragen. Die maximale Dauer der Wohnungsbauprämie beläuft sich auf 10 Jahre.
Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Gesetzgeber den Aufbau von Eigenkapital, um mehr Bausparern den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Wohnbauprämie erhalten Bausparer, die regelmäßig in einen Sparvertrag einzahlen. Sie bekommen eine Prämie auf das wohnwirtschaftlich angelegte Vermögen, das für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie bestimmt ist.
Diesen staatlichen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Um die private Wohneigentumsbildung noch mehr zu stärken, stieg in 2021 der Fördersatz der Wohnungsbauprämie von 8 % auf 10 %. Außerdem wurde die Einkommensgrenze der Wohnungsbauprämie deutlich erhöht. Staatliche Fördermittel für den Hausbau gibt es schon lange.
Die Wohnbauprämie ist der älteste Fördertopf zum Aufbau von Wohneigentum. Eingeführt wurde er bereits 1952. Die Wohnungsbauprämie gibt es für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus. Hierzu gehören unterschiedliche Sparverträge; am wichtigsten sind jedoch Bausparverträge.
Der Erwerb von Anteilen einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft. Sparverträge, die auf die Dauer von 3 bis 6 Jahren mit einem Kreditinstitut abgeschlossen sind und die dem Bau oder Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf dienen.
Welche Form des Sparvertrags Sie auch wählen, die Wohnungsbauprämie ist immer zweckgebunden. Das bedeutet: Der Staat belohnt nur diejenigen, die das Geld aus dem Bausparvertrag tatsächlich wohnwirtschaftlich nutzen. Gut zu wissen : Von der Wohnungsbauprämie ausgeschlossen sind solche Beträge, die Ihnen als vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber überwiesen wurden.
Und für Beträge für die Sie schon eine andere staatliche Förderung erhalten, z.B. die Arbeitnehmersparzulage. Gut zu wissen : Von der Wohnungsbauprämie ausgeschlossen sind solche Beträge, die Ihnen als vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber überwiesen wurden. Und für Beträge für die Sie schon eine andere staatliche Förderung erhalten, z.B.
die Arbeitnehmersparzulage. Sie verwenden Ihr Erspartes dann wohnwirtschaftlich, wenn die folgenden Dinge auf Sie zutreffen:
Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung bauen. Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung modernisieren. Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung umbauen. Sie möchten Wohnrechte erwerben.
So weit, so gut – aber auch für die wohnwirtschaftliche Nutzung gibt es weitere Regelungen. So werden z.B. nur alle Einbauten gefördert, die fest im Haus oder in der Wohnung verbaut sind. Dazu gehören z.B. eine Badeeinrichtung oder eine Küchenspüle. Ein neues Sofa oder eine neue Schrankwand gehören nicht dazu.
Zudem ist die Definition von Haus oder Wohnung teilweise Auslegungssache. So fördert der Gesetzgeber nicht nur Wohngebäude, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Nebengebäude wie etwa Garagen oder einen Garten. Und nicht zuletzt gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, Ihren Bausparvertrag zu verwenden – eine ausführliche Liste finden Sie z.B.
Am besten, Sie erkundigen sich bei Ihrem Finanzierungpartner über die genauen Details und Regelungen. Pro Kalenderjahr beträgt die Wohnungsbauprämie 10 % der prämienberechtigten Einzahlungen. Für Alleinstehende liegt die maximal förderbare Sparleistung bei 700 €: Sie bekommen jährlich bis zu 70 €.