Lohnsteuerklassen und Steuerklassenwahl bei Ehegatten un, / 3 Änderung der Steuerklasse, Maßgebend für den Lohnsteuerabzug sind die von der ELStAM-Datenbank mitgeteilten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die der Arbeitgeber solange anzuwenden hat, bis das BZSt geänderte Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers zum Abruf zur Verfügung stellt.
- Es gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der elektronisch bescheinigten Besteuerungsmerkmale.
- Etwaige Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale fortlaufend vorzunehmen.
- Die in der ELStAM-Datenbank bereitgestellten Steuerklassen gelten über das Kalenderjahr hinaus solange fort, bis sie programmgesteuert oder auf Antrag des Arbeitnehmers geändert werden.
Eine Ausnahme besteht bei den Steuerklassen nur noch bei Wahl des Faktorverfahrens, das im Lohnsteuerermäßigungsverfahren jährlich bzw. alle 2 Jahre neu beantragt werden muss. Eine Verpflichtung zur Änderung schreibt das Gesetz nur in den Fällen vor, in denen sich die tatsächlichen Verhältnisse zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken.
- Treten beim Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse ein, muss er dies dem Finanzamt anzeigen.
- Dies gilt insbesondere in den Fällen der Steuerklasse II, wenn die Anforderungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nicht mehr vorliegen.
- Ergibt sich dagegen im umgekehrten Fall nach den geänderten tatsächlichen Verhältnissen eine vorteilhaftere Steuerklasse, ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Änderung des bisherigen Lohnsteuerabzugsmerkmals bei seinem Wohnsitzfinanzamt zu beantragen.
Heiratet z.B. ein Arbeitnehmer und ist bisher die Steuerklasse I bescheinigt worden, obwohl bei ihm durch Eheschließung die Steuerklasse III in Betracht kommt, können die Ehegatten eine Steuerklassenänderung beim Wohnsitzfinanzamt mit dem Vordruck “Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern” gemeinsam beantragen.
Eine förmliche Antragstellung für eine Änderung der Steuerklasse ist mit Ausnahme der Steuerklasse II (Antrag auf Lohnsteuerermäßigungsverfahren) sowie des Steuerklassenwechsels bei Ehegatten inklusive der Anwendung des Faktorverfahrens (Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern) nicht vorgesehen.
Die Änderung wird mit Wirkung von dem 1. Tag des Monats an vorgenommen, an dem erstmals alle Voraussetzungen hierfür vorgelegen haben, also ggf. auch für bereits abgelaufene Lohnzahlungszeiträume des aktuellen Lohnsteuerjahres. In Fällen der Steuerklassenänderung bei Ehegatten, die nicht der Korrektur der infolge der Heirat im automatisierten ELStAM-Verfahren erfolgten Steuerklassenbildung IV/IV dient, erfolgt diese mit Wirkung des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats.
- Ein Arbeitnehmer heiratet im Mai 2023.
- Das Ehepaar erhält automatisch im ELStAM-Verfahren ab 1.5.2023 die Steuerklassenkombination IV/IV zugewiesen.
- Im Juni beantragt das Ehepaar beim Wohnsitzfinanzamt gemeinsam die Steuerklassenkombination III/V, weil der Ehemann Alleinverdiener ist.
- Die Steuerklassenkombination III/V ist mit Wirkung ab 1.5.2023 zu gewähren.
Stellt die Ehefrau im September den Antrag auf Steuerklasse IV, weil sie ebenfalls eine Berufstätigkeit aufgenommen hat, ist die Steuerklassenänderung in IV/IV ab dem 1.10.2023 wirksam. Der Wechsel zum Grundfall der Steuerklassen bei Ehegatten bedarf seit 2020 keiner Zustimmung des anderen Ehegatten.
Eine Sonderstellung nimmt der Steuerklassenwechsel bei Ehegatten bzw. bei Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein. Für den Steuerklassenwechsel ist eine formelle Antragstellung erforderlich und der beantragte Steuerklassenwechsel erst ab dem Beginn des Monats wirksam, der auf die Antragstellung folgt.
Der “Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern” ist aus diesem Grund an die Antragsfrist 30.11. gebunden, um eine Berücksichtigung für das laufende Lohnsteuerabzugsverfahren zu erreichen. Bislang war ein Wechsel der Steuerklasse grundsätzlich nur einmal im Jahr möglich.
- Dabei galt auch die Wahl des Faktorverfahrens als Steuerklassenwechsel.
- Ab 2020 ist ein Steuerklassenwechsel zur Änderung der Steuerklassenkombination sowie die Anwendung des Faktorverfahrens bei Ehegatten ohne Einschränkung mehrfach möglich.
- Die bisherigen Ausnahmeregelungen, nach denen in bestimmten Fällen die Steuerklasse bei Ehe-/Lebenspartnern auch bereits nach der bisherigen Gesetzesfassung mehr als einmal im Jahr gewechselt werden konnten, z.B.
wenn ein Ehe-/Lebenspartner keinen Arbeitslohn mehr bezieht, ein Ehe-/Lebenspartner wieder ein Dienstverhältnis nach vorheriger Arbeitslosigkeit aufnimmt, die Ehe-/Lebenspartner auf Dauer getrennt leben, ein Ehe-/Lebenspartner verstirbt oder die Anpassung des Faktors sowie die Beendigung des Faktorverfahrens erforderlich werden, sind für das Lohnsteuerverfahren entfallen.
Wird Steuerklasse 3 und 5 wirklich abgeschafft?
Inhalt – Aktuell geistert durch die Medien das Gerücht, dass die Steuerklassenkombination 3 und 5 zum 1. Juli 2023 abgeschafft werden soll und alle Betroffenen automatisch Steuerklasse 4 mit Faktor zugewiesen wird. Doch was ist daran dran: Werden die Steuerklassen 3 und 5 so kurzfristig wirklich abgeschafft? Nein, stellt Christian Lindner erneut in einem Gespräch mit dem Steuerexperten Fabian Walter (“steuerfabi”) am 28.
Juni 2023 klar. Und selbst wenn es stimmen würde, wäre das für die meisten Steuerzahlerinnen gar kein Grund zur Sorge. Aber der Reihe nach: Die Ampelregierung schreibt zum Thema Steuerklasse 3 und 5 in ihrem Koalitionsvertrag von 2021: „Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.” Das bedeutet also, dass die Regierung durchaus plant, die Steuerklassenkombi 3 und 5 abzuschaffen, allerdings gibt es dafür noch keinen konkreten Termin.
Zudem gilt: Nicht alle Pläne aus Koalitionsverträgen werden auch umgesetzt. Noch hat die Regierung bis Herbst 2025 dafür Zeit.
Warum muss ich Steuern nachzahlen bei 3 und 5?
Warum muss ich Steuern nachzahlen Steuerklasse 3 und 5? – Was sind die Vor- und Nachteile der Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren? – Ein Vorteil dieser Steuerklasse ist, dass man mit keiner bösen Überraschung einer Steuernachzahlung durch die Abgabe der Steuererklärung rechnen muss 🥳 Der Lohnsteuerabzug entspricht ziemlich genau der voraussichtlichen Jahressteuerschuld, wodurch es selten zu Nachzahlungen kommt.
- Bei der Steuerklasse 3 und 5 kommt es oftmals zu Steuernachzahlungen, weil die monatlichen Steuerabzüge bei eurem Lohn zu niedrig angesetzt werden.
- Am Ende des Jahres reichen dann die unterjährigen Abzüge oft nicht aus, um eure tatsächliche Steuerlast zu decken.
- Die Folge: Nachzahlung! 😬 Das kann durch die Wahl der Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren vermieden werden.
Außerdem kann das Finanzamt bei Nachzahlungen in einem Jahr für das nächste Jahr unterjährige Vorauszahlungen verlangen, damit die Nachzahlung am Ende des Jahres dann nicht mehr so hoch ausfällt. Diese Gefahr besteht bei der Steuerklassenkombination 3 und 5, bei der Steuerklasse 4 mit Faktor aber nicht.
- Bei der Steuerklassenkombination 4 und 4 habt ihr monatlich sehr viel weniger Netto vom Bruttogehalt als bei den anderen Optionen.
- Genau diesen Nachteil der Steuerklasse 4 verringert der Faktor bei der Steuerklasse 4 mit Faktor.
- Der Nachteil ist, dass der monatliche Lohnsteuerabzug für euch beide höher ist – ihr hier monatlich also weniger Netto zur Verfügung habt, da die Abzüge etwas höher sind.
Das Faktorverfahren führt zu einer komplett anderen Verteilung der Lohnsteuerabzüge, als ihr es bei anderen Steuerklassen gewohnt seid. Übrigens müsst ihr hier auch verpflichtend eine Steuererklärung abgeben, da die Berechnung der unterjährigen Lohnsteuerabzüge ja nur auf Prognosewerten beruht 😤 Hier könnt ihr eure Steuerlast mit dem Faktorverfahren berechnen lassen.
Was erfährt der Arbeitgeber vom Finanzamt?
Definition: Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung? – Früher stellte das Finanzamt die Lohnsteuerkarte in Papierform aus. Diese enthielt die wichtigsten Informationen, die der Arbeitgeber zur korrekten Berechnung der Lohnsteuer benötigte, etwa zur Steuerklasse, Religionszugehörigkeit oder zu eingetragenen Freibeträgen.
- Jedes Jahr stellte der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung in Papierform aus und übermittelte diese an das Finanzamt.
- Sie wies aus, welche Beträge der Arbeitgeber von den Gehältern der Mitarbeiter für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten und abgeführt hat.
- Der Prozess hat sich 2013 durch die Einführung des ELStAM-Verfahrens grundlegend geändert – im Kern ist er jedoch immer noch unverändert.
Der Arbeitgeber ruft die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) digital beim Finanzamt ab. So erfährt er, welche Steuerklasse oder Freibeträge zu berücksichtigen sind. Er wird durch das Finanzamt zeitnah informiert, wenn sich Änderungen ergeben.
Wann ändert sich die Steuerklasse 3 und 5?
Gemäß dem Koalitionsvertrag sollen die Steuerklassen III und V (Steuerklassen 3 und 5) abgeschafft werden. Mit aller Wahrscheinlichkeit zum 01. Juli 2023, das sogenannte Ehegattensplitting wird es dann nicht mehr geben. Stattdessen soll das Faktorverfahren in die Steuerklasse IV überführt werden.
Was muss ich tun um die Lohnsteuerklasse zu ändern?
Wie und wo ändere ich meine Steuerklasse? – Für Verheiratete, die ihre Steuerklasse wechseln wollen, gilt: Empfänger eures Antrags auf Steuerklassenwechsel ist immer eurer Finanzamt. Das läuft über Mein Elster oder ein Formular, das du per Post an dein Finanzamt schickst. Wie du es ausfüllst, erklären wir dir auf dieser Seite.
Was ist besser Steuerklasse 4 4 oder 3 5?
Änderung der Steuerklasse haben die Wahl zwischen
- Steuerklassenkombination 3 und 5
Nach der Heirat ordnet euch das Finanzamt automatisch in die Steuerklasse 4 ein. Diese ist die richtige Wahl, wenn ihr ein fast gleich hohes Einkommen habt. Wenn du und dein*e Partner*in unterschiedlich viel verdient, ist ein Wechsel in die Kombination 3/5 sinnvoll.
Wer 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, wählt die Steuerklasse 3, der andere die 5. In der reduzieren sich deine Steuerabzüge, in der erhöhen sie sich. Ihr habt als Ehepaar außerdem die Entscheidung zwischen Einzel- und gemeinsamer Veranlagung (Splitting). Beim Splitting addiert das Finanzamt beide Einkommen und teilt diese Summe durch zwei.
Für dieses Ergebnis wird die Einkommensteuer berechnet und wieder verdoppelt. Dies ist normalerweise die steuerlich vorteilhaftere Variante für Ehepaare. Bei der Einzelveranlagung gibt jeder von euch beiden eine separate Steuererklärung ab. Diese lohnt sich, wenn einer von beiden z.B.
Wie Arbeitslosengeld erhält oder hohe geltend machen will wegen schwerer Krankheit. Vor allem das Thema Kurzarbeit betrifft derzeit viele Menschen. Mehr Infos dazu findest du in unserem Artikel In der Steuerklasse 4 mit Faktor zahlt derjenige mit dem geringeren Gehalt entsprechend weniger Lohnsteuer. Dennoch lohnt sich die Steuerklasse für Paare, deren Gehaltsunterschied nicht sehr groß ist.
Durch den Faktor wird der Splittingvorteil bereits während des Jahres berücksichtigt. Der Nettolohn ist höher, da eine genauere Höhe der Lohnsteuer für den Monat berechnet wird. Dadurch vermeidet ihr in dieser Steuerklasse Steuernachzahlungen, seid aber zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
- Nach deiner Trennung hast du im gleichen Kalenderjahr noch Anspruch auf das Ehegattensplitting.
- Warst du vor deiner Trennung in der Steuerklasse 3, ist die weitere gemeinsame Veranlagung vorteilhaft.
- Warst du in der Steuerklasse 5, ist ein Wechsel sinnvoll.
Für Alleinerziehende, die das Kindergeld erhalten und mit dem Kind bzw. den Kindern wohnen, ist die eine günstige Wahl.
Wie prüft das Finanzamt meine Angaben?
Prüfung nach Risikoeinstufung – Heutzutage prüft kein Sachbearbeiter mehr alle Steuererklärungen. Was zur Prüfung auf seinem Schreibtisch landet, entscheidet vielmehr der Computer. „Das Finanzamt prüft die Steuererklärungen zunächst nur auf Plausibilität.
Nur wenn etwas nicht plausibel erscheint – etwa weil die Beträge stark von denen des Vorjahres abweichen – schauen die Beamten genauer hin”, weiß Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Neuen Verein der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Zudem gibt es Stichproben, bei denen das Finanzamt intensiv prüft. Seit 2010 nutzen die Finanzämter eine Risikomanagement-Software, die alle Steuerfälle automatisch in vier Risikoklassen einstuft.
Diese und zufällige Stichproben sorgen dafür, dass einige Steuerfälle gar nicht, nur in bestimmten Punkten oder komplett und detailliert geprüft werden.
Wo kann ich sehen welche Steuerklasse ich habe?
Wo finde ich meine Steuerklasse? – Zunächst können Sie ganz einfach die oben beschriebenen Steuerklassen durchgehen und prüfen, welches Profil auf Sie zutrifft. Alternativ können Sie Ihre Steuerklasse über die Gehaltsabrechnung herausfinden. Die Nummer Ihrer Steuerkategorie (wie auch Steuer-ID und Freibeträge) befindet sich auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung.
Wie lange dauert eine ELStAM Rückmeldung?
Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) Im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden dem Arbeitgeber die benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie z.B. Steuerklasse und Freibeträge bereitgestellt, um die Lohnsteuer berechnen und abführen zu können.
- Die steuerlichen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich aus den §§ 38 bis 39f Einkommensteuergesetz (EStG).
- Weitere Ausführungen/Einzelheiten/Besonderheiten finden sich auch im
- Arbeitnehmer
1. Allgemeines Im Verfahren ELStAM ( E lektronische L ohn St euer A bzugs M erkmale) ruft ihr Arbeitgeber (AG) Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Werbungskostenfreibetrag) elektronisch ab. Das papiergebundene Verfahren wurde bereits im Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
- Die Angaben auf der vormals verwendeten Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuermerkmale) werden nun in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und Ihrem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt.
- Für diese Anmeldung benötigt der AG Ihre steuerliche Identifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum.2.
Lohnsteuerklassenwechsel und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale Die Finanzämter sind Ansprechpartner, wenn es um den Wechsel von Steuerklassen oder die Änderung anderer Lohnsteuerabzugsmerkmale geht. Ändert sich Ihr Familienstand, z.B. durch Eheschließung, Tod des Ehegatten oder Scheidung, übermitteln die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständigen Behörden (Meldebehörden) die melderechtlichen Änderungen des Familienstands automatisch an die Finanzverwaltung.
- die Voraussetzung für eine günstigere Steuerklasse sind entfallen, z.B. weil aufgrund einer dauernden Trennung die Voraussetzungen für die Steuerklasse III wegfällt
- eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge ist zu berücksichtigen oder
- die Voraussetzungen für eine auf Antrag gewährte Steuerklasse II sind im Laufe des Kalenderjahres entfallen.
Sie sind verpflichtet, diese Änderungen umgehend beim Finanzamt anzuzeigen.3. Lohnsteuer-Ermäßigung Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens nach § 39a Absatz 2 EStG haben Sie die Möglichkeit, die Berücksichtigung von Freibeträgen zu beantragen.
Diese werden als Lohnsteuerabzugsmerkmale dem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Ein solcher Freibetrag kann auf Antrag für zwei Jahre berücksichtigt werden. Änderungsaufträge wegen Freibeträgen für das laufende Kalenderjahr können nur bis zum 30. November gestellt werden. Änderungen, die im Dezember eintreten, können somit nicht mehr für den Lohnsteuerabzug des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt werden.
Ist ein eingetragener Freibetrag zu hoch – z.B. wenn Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen – kann es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu einer Nachzahlung kommen. Auch in diesen Fällen sind Sie verpflichtet, Änderungen zu Ihren Ungunsten umgehend beim Finanzamt anzuzeigen.
- Arbeitgeber 1.
- Allgemeines Unter dem Namen “ELStAM” ( E lektronische L ohn St euer A bzugs M erkmale) werden die Informationen für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt.
- Als Arbeitgeber (AG) können Sie – nach einer Berechtigungsprüfung – die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abrufen.
Dazu benötigen Sie bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um die Lohnsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Diese Informationen sind in der ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und werden Ihnen elektronisch bereitgestellt.
Aufgrund dessen sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren anzumelden. Ebenso ist der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, Ihnen bei Eintritt in das Dienstverhältnis die Identifikationsnummer (IdNr.), den Geburtstag und Angaben zu weiteren Dienstverhältnissen zu machen. Die ELStAM werden im Regelfall fünf Werktage nach der Anmeldung bereitgestellt.
Der Samstag gilt auch als Werktag. Auch die Änderungslisten der ELStAM werden grundsätzlich bis zum fünften Werktag des Folgemonats zum Abruf bereitgestellt. Dabei erhalten Sie zuerst eine Änderungsliste, bei der sich Auswirkungen für die Arbeitnehmer ergeben.
- Anschließend erfolgt die Bereitstellung leerer Änderungslisten (Hinweis: »Für Ihre Arbeitnehmer haben sich keine Änderungen ergeben.«) für die übrigen Arbeitnehmer, für die sich tatsächlich keine Veränderungen der ELStAM gegenüber dem Vormonat ergeben haben.2.
- Lohnsteuerabzugsverfahren für im Inland nicht meldepflichtige Arbeitnehmer Im Inland nicht meldepflichtigen Arbeitnehmern kann eine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) nicht durch die Meldebehörden zugeteilt werden, da hier die Meldepflicht nicht besteht.
In folgenden Fällen erfolgt daher für den Bedarfsfall eine Zuteilung der IdNr. für steuerliche Zwecke durch das Betriebsstättenfinanzamt:
- Im Ausland lebende unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer nach § 1 Abs.2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG),
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer aufgrund eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland (§ 39e Abs.8 EStG)
- beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer nach § 1 Abs.4 EStG (z.B. Erntehelfer)
Eine Teilnahme der Arbeitgeber am ELStAM-Verfahren für diese besonderen Arbeitnehmerfälle ist bisher nicht möglich, Stattdessen stellt das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers (weiterhin) Papierbescheinigungen für den Lohnsteuerabzug aus. Diese Bescheinigung ersetzt die Verpflichtung und Berechtigung des Arbeitgebers zum Abruf der ELStAM.
- Seit dem 1.
- Januar 2020 ist der Abruf der ELStAM für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer nach § 1 Abs.4 EStG (z.B.
- Erntehelfer, Grenzpendler) möglich.
- Ausnahmen: Nach dem ist die Teilnahme von Arbeitnehmern, die nach § 1 Abs.4 EStG beschränkt steuerpflichtig sind und für die ein Freibetrag berücksichtigt wird oder deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung freigestellt oder der Steuerabzug nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag gemindert oder begrenzt wird, noch nicht vorgesehen.
In der Papierbescheinigung für den Lohnsteuerabzug ist für diese Arbeitnehmer weiterhin die steuerliche IdNr. des Arbeitnehmers aufzunehmen, um bei Einbindung dieser Personengruppe in das Verfahren ELStAM den elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale zu ermöglichen.
- Weiterführende Informationen finden Sie hier
: Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
Wie viel wird bei Steuerklasse 5 abgezogen?
Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 5? – Die Steuerklasse 5 wird von dem Ehepartner gewählt, der weniger verdient, während der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 3 wählt. In der Steuerklasse 5 werden neben der Lohnsteuer und gegebenenfalls der Kirchensteuer auch Sozialabgaben vom Bruttolohn abgezogen. Diese Abzüge betragen etwa -31,8% des Bruttolohns in Steuerklasse 5:
- Krankenversicherung : Ein allgemeiner Beitragssatz von -7,3% wird vom Arbeitnehmer gezahlt.
- Arbeitslosenversicherung : Es werden -2,5% auf ein monatliches Gehalt von bis zu 7.100 Euro im Westen bzw.7.300 Euro im Osten abgezogen.
- Rentenversicherung : Es werden -18,6% auf ein monatliches Gehalt von bis zu 7.100 Euro im Westen bzw.7.300 Euro im Osten abgezogen.
- Pflegeversicherung : Es werden -3,05% und gegebenenfalls ein Kinderlosenzuschlag von 0,35% vom Bruttolohn einbehalten.
Die Abzüge sind für Ehepaare in Steuerklasse 5 relevant, da sie das Nettoeinkommen beeinflussen. Obwohl die Abzüge insgesamt hoch erscheinen mögen, sollten die Vorteile der Steuerklasse 5 nicht übersehen werden.
Wann nimmt man Steuerklasse 5?
Die Steuerklasse 5 kann nur als verheiratetes Ehepaar oder als eingetragene Lebenspartnerschaft gewählt werden. Wählen Sie selbst die Steuerklasse 5, so ist Ihr Partner in der Steuerklasse 3. Die Person in Steuerklasse 5 hat höhere Abzüge durch die Steuerlast.
Wann sollte man Steuerklasse 4 mit Faktor nehmen?
Wie funktioniert das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4? – Steuerklasse 4 bietet sich an, wenn die Gehälter eines Ehepaares in etwa gleich sind. Bei einem Verhältnis von 60 zu 40 oder mehr greift ein Großteil bisher noch zur Kombination aus den Klassen 3 und 5.
Das hat jedoch zur Folge, dass die Person mit Steuerklasse 5 sehr hohe Lohnsteuerabzüge auf sich nehmen muss. Deshalb wurde ergänzend die Steuerklasse 4 mit Faktor eingeführt, wodurch ein fairer Ausgleich der Steuerschuld herbeigeführt wird. Jeder Ehepartner zahlt dabei nur so viel Lohnsteuer, wie sie oder er zum gemeinsamen Einkommen beiträgt.
Zusätzlich werden von beiden Partnern die Grundfreibeträge berücksichtigt. Dadurch soll die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit für den Ehepartner mit dem niedrigeren Gehalt wieder attraktiver werden. Beim Faktorverfahren berechnet das Finanzamt die absehbare Höhe der gemeinsamen Einkünfte und die daraus resultierende Jahressteuerbelastung.
Aus diesen Angaben wird, basierend auf der Steuerklasse 4, ein Multiplikator berechnet. Dieser wird mit den Abzügen zur Lohnsteuer verrechnet, wodurch die monatlichen Beträge etwas höher ausfallen. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass die Jahressteuerschuld bei der Steuerklasse 4 mit Faktor sehr exakt abgedeckt wird.
Somit sind am Ende des Jahres wenig bis gar keine Nachzahlungen zu leisten.