Antrag Auf Feststellung Von Kindererziehungszeiten Wohin Schicken?

Antrag Auf Feststellung Von Kindererziehungszeiten Wohin Schicken
1 Antworten. Schicken können Sie den an die für Sie zuständige Rentenversicherung. Beifügen sollten Sie die Geburtsurkunden der Kinder. Abgeben können Sie den Antrag auch bei jeder Gemeinde-/Stadtverwaltung, bei allen Versichertenältesten oder persönlich bei der Rentenversicherung.

Wo muss ich die Mütterrente beantragen?

Kindererziehungszeiten beantragen – Wie Antrag V0800 und V0805 ausfüllen?

Als Frau müssen Sie keinen Antrag auf Mütterrente stellen, Sie erhalten sie automatisch. Vorausgesetzt, Ihre Kindererziehungszeiten sind korrekt auf Ihrem Rentenkonto erfasst. Behalten Sie deshalb Ihre Beitragszeiten im Blick und prüfen Sie sie regelmäßig.

Wer bekommt Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung?

Wer profitiert von der Erziehungszeit? – Erziehen Sie Ihr Kind selbst? Dann erfüllen Sie die Grundvoraussetzung zur Anrechnung der Kindererziehungszeiten, Diese kann nämlich immer nur ein Elternteil zur selben Zeit in Anspruch nehmen. Der Elternteil, welcher das Kind in dem Monat überwiegend erzieht, bekommt die Zeit angerechnet.

  • Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit.
  • Soll sie der Vater erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung hierfür,
  • Beachten Sie: Die Erklärung gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend.

Neben den leiblichen Eltern können auch andere Personen die Kindererziehungszeit erhalten:

Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern,Großeltern oder Verwandte, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf in diesem Fall nicht mehr bestehen.

Nicht angerechnet werden Kindererziehungszeiten bei Personen, die

während der Erziehung bereits eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Versorgung nach beamtenrechtlichen oder anderen Regelungen wie zum Beispiel eine Pension erhalten,die Regelaltersgrenze erreicht haben und nie gesetzlich rentenversichert waren oderaufgrund der Erziehung Versorgungsanwartschaften in einem anderen Versorgungssystem erworben haben, die dort gleichwertig wie in der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden.

Was gilt für gleichgeschlechtliche Eltern? Vorrangig erhält der leibliche Elternteil die Erziehungszeit. Ist keiner der beiden der leibliche Elternteil, werden sie dem Elternteil zugeordnet, der die Elternstellung zuerst erlangt hat, z.B. bei einer sukzessiven Adoption, der der das Kind zuerst adoptiert hat.

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Wie kann ich Kindererziehungszeiten beantragen?

Die Anerkennung der Kindererziehungszeit muss bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich beantragt werden – über das Formular V0800. Das ist eine reine Formsache, wenn man Geburtsurkunden oder ein Familienstammbuch vorlegen kann.

Hat Elternzeit Einfluss auf die Rente?

Arbeit und Versicherung in der Elternzeit Mütter und Väter arbeiten während der Elternzeit vielfach eingeschränkt oder gar nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Rentenansprüche erworben werden können. Vielmehr werden Erziehenden während der ersten 3 Lebensjahre eines Kindes sogenannte Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Das erhöht die Rente. Die Kindererziehungszeit ist zu unterschieden von der, Die Kindererziehungszeiten sind auch unter dem Begriff “Mütterrente” bekannt. Die Kindererziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen. Dafür müssen Sie den bei der stellen, spätestens vor dem 11. Geburtstag Ihres Kindes. Mehr zum Thema,

Die Beiträge zahlt der Bund und zwar unabhängig davon, ob Sie Elternzeit beanspruchen oder erwerbstätig sind. Wichtig für die Anrechnung einer Kindererziehungszeit ist allerdings, dass sie grundsätzlich nur bei einer Erziehung im Inland gewährt wird. Mehr Informationen zu Kindererziehungszeiten im In- und Ausland finden Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten. Sie wirken rentenbegründend und rentensteigernd. Sie zählen bei der Erfüllung der sogenannten Wartezeit (Mindestversicherungszeit) mit. Der erziehende Elternteil bekommt für jeden Monat Kindererziehungszeit 0,083 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Kindererziehungszeit führt also zu einem Rentenanspruch, den ein Durchschnittsverdiener erreicht – nämlich etwa 1 Entgeltpunkt pro Jahr.

Das entspricht umgerechnet 37,60 Euro Rente im Monat. Wenn Sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes neben der Kindererziehung in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, werden die Rentenanwartschaften aus der Erwerbstätigkeit und diejenigen, die Sie für die Kindererziehung bekommen, addiert.

  • Die Summe beider Beiträge wird nur dann begrenzt, wenn Sie höher ist, als die Beitragsbemessungsgrenze, also die Verdienstgrenze, bis zu der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt werden müssen.
  • Vorteilhaft ist das für Elternteile, die bis zum Durchschnittsentgelt verdienen.
  • Die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie unter,
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Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es in der Broschüre “”. Die Kindererziehungszeit kann nur bei einem Elternteil angerechnet werden, auch wenn Eltern ihr Kind gemeinsam erziehen. Gemeinsam erziehende Eltern können aber mit einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, bei welchem Elternteil die Kindererziehungszeit anerkannt werden soll.

  • Ist eine solche Erklärung nicht abgegeben worden und eine überwiegende Erziehung durch den Vater nicht feststellbar, ist die Zeit der Mutter anzurechnen.
  • Falls Sie möchten, dass sie dem Vater – ganz oder zeitweise – zugeordnet wird, dann müssen Sie das der Rentenversicherung mitteilen, am besten so früh wie möglich: Diese Mitteilung gilt nur für die Zukunft und höchstens für 2 Monate rückwirkend.

Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Rentenversicherungsträger und vereinbaren Sie bei Bedarf einen Beratungstermin. Auch nach Ablauf der Kindererziehungszeit kann sich die Kindererziehung als sogenannte Kinderberücksichtigungszeit auf Ihre Rente auswirken.

  1. Diese Kinderberücksichtigungszeit dauert bis zur Vollendung des 10.
  2. Lebensjahres des Kindes an und wirkt sich in erster Linie positiv auf die Bewertung Ihrer beitragsfreien Zeiten aus.
  3. Haben Sie zudem während des langen Zeitraumes der Kinderberücksichtigungszeit gearbeitet, können – sofern Ihr Verdienst unter dem Durchschnittsentgelt gelegen hat – Ihre erworbenen Entgeltpunkte höher bewertet werden.

Wenn innerhalb des 10-Jahreszeitraumes der Kinderberücksichtigungszeit ein weiteres Kind unter 10 Jahren erzogen wird, können – auch wenn Sie nicht erwerbstätig waren – Entgeltpunkte für Mehrfacherziehung gutgeschrieben werden. Voraussetzung für die zusätzlichen Entgeltpunkte ist, dass Sie mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versorgungswerk über Ihre Möglichkeiten, auch in Ihrem Versorgungswerk Rentenansprüche zu erwerben, indem Sie verringerte Beiträge zahlen.Nicht angerechnet werden Kindererziehungszeiten bei Eltern, die während der Kindererziehung nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder einem Alterssicherungssystem angehören, die eine annähernd gleichwertige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten wie in der Rentenversicherung, vorsehen (beispielsweise eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen und kirchenrechtlichen Regelungen).Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung können Sie eine,

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Kann man die Mütterrente nachträglich beantragen?

Finanzen Mit der Mütterrente soll die von Frauen geleistete Erziehungszeit anerkannt und damit verbundene Rentenausfälle kompensiert werden. Anspruchsberechtigte sollten den Antrag rasch stellen, damit die Rente auch rückwirkend ausgezahlt wird. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Berlin.

  1. Wer über 65 Jahre ist, Kinder erzogen hat und 2019 erstmals Rente beantragen will, muss unter Umständen schnell handeln.
  2. Denn sonst könnten Betroffene Rentenzahlungen verlieren, die ihnen dank der Mütterrente zustehen.
  3. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
  4. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Das betrifft Eltern, deren Kind vor 1992 geboren wurde.
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Sie können seit Jahresanfang erstmals Rentenansprüche haben. Denn durch die Reform der Mütterrente bekommen sie nun für jedes Kind zweieinhalb Jahre als Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet. Erfüllen sie durch die Mütterrente nun erstmals die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren und haben zudem die Regelaltersgrenze vor dem 1.

  • Januar 2019 erreicht, haben sie erstmals Anspruch auf eine Regelaltersrente.
  • Wichtig: Dieser Personenkreis sollte seinen Rentenantrag spätestens bis Ende April stellen.
  • Denn dann erhalten Neurentner rückwirkende Zahlungen ab Januar 2019.
  • Geht der Antrag aber erst nach dieser Frist beim zuständigen Rentenversicherungsträger ein, bekommen sie die Auszahlung erstmals ab dem Monat der Antragstellung.

Betroffene sollten also handeln, damit ihnen keine Rentenzahlungen entgehen. dpa HAZ

Wann bekommt man die Mütterrente?

Wer hat Anspruch auf die Mütterrente? – Grundsätzlich hat jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf die Mütterrente – vorausgesetzt Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, auch Wartezeit genannt. Das greift auch für Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken wie Ärztinnen oder Architekten.

  1. Sogar eine Mutter, die nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, da sie zum Beispiel immer selbstständig war, kann Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen.
  2. Ommt sie auf mindestens fünf Rentenpunkte, erhält sie im Alter Mütterrente.
  3. Sie können auch mit freiwilligen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auf diese fünf Jahre kommen.

Voraussetzung ist: Sie wurden vor 1955 geboren. Beamte haben dagegen keinen Anspruch.