Antrag Auf DauerfristverlNgerung 2023 Bis Wann Stellen?

Antrag Auf DauerfristverlNgerung 2023 Bis Wann Stellen
Ist ein Antrag auf Dauerfristverlängerung jederzeit möglich? – Ja, die Dauerfristverlängerung dürfen Unternehmer/innen nicht nur zu Beginn eines Geschäftsjahres beantragen, sondern jederzeit. Beispiel Monatszahler/innen: Sie überweisen die Umsatzsteuervorauszahlung monatlich und wollen ab August 2022 eine Dauerfristverlängerung.

  • Den Antrag sollten Sie dann bis 10.
  • September 2022 eingereicht haben.
  • Ist das der Fall, müssen Sie Ihre Vorauszahlung nicht wie eigentlich üblich bis 10.
  • September leisten, sondern haben bis 10.
  • Oktober Zeit.
  • Dazu kommt noch die dreitägige Schonfrist bei Überweisungen.
  • Beispiel Quartalszahler/innen: Sie überweisen die Umsatzsteuervorauszahlung vierteljährlich und wollen ab dem vierten Quartal 2022 eine Dauerfristverlängerung.

Dann sollten Sie den Antrag bis 10. Januar 2023 eingereicht haben. Ist das der Fall, müssen Sie Ihre Vorauszahlung nicht bis 10. Januar leisten, sondern haben bis 10. Februar Zeit (plus Schonfrist).

Bis wann muss eine Dauerfristverlängerung beantragt werden?

Aufgrund der gesetzlich festgelegten Abgabefristen müssen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) elektronisch an das Finanzamt übermitteln (§ 18 Abs.1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz – UStG) und gleichzeitig die errechnete Steuer an das Finanzamt abführen.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kommt eine Einzelfristverlängerung nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht. Das Finanzamt kann Ihnen aber die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Entrichtung der Vorauszahlungen allgemein um einen Monat verlängern (sogenannte Dauerfristverlängerung, § 46 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung – UStDV).

Hierfür müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen. Falls Sie zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet sind, ist die Gewährung der Dauerfristverlängerung außerdem davon abhängig, dass Sie eine Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV) an das Finanzamt entrichten.

Unternehmer, die vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, müssen keine Sondervorauszahlung leisten. Das elektronische Formular, mit dem Sie die Dauerfristverlängerung beantragen und ggf. eine Sondervorauszahlung anmelden können, ist auf der ELSTER-Homepage abrufbar. Die Sondervorauszahlung für das laufende Jahr beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres.

Die Sondervorauszahlung wird bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums berücksichtigt, für den die Fristverlängerung gilt (§ 48 Abs.4 UStDV). Im Normalfall erfolgt die Berücksichtigung deshalb in der Voranmeldung für den Monat Dezember.

Beispiel zur Berechnung der Sondervorauszahlung: Sie haben in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen Januar bis Dezember des abgelaufenen Jahres Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 39.000 € angemeldet. Die geleistete Sondervorauszahlung in Höhe von 5.000 € wurde hierbei in der Voranmeldung für den Monat Dezember bereits angerechnet.

Für die Berechnung der Sondervorauszahlung für das folgende Kalenderjahr ist die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des abgelaufenen Jahres ohne Abzug der geleisteten Sondervorauszahlung maßgeblich. Der saldierte Vorauszahlungsbetrag von 39.000 € ist deshalb um die angerechnete Sondervorauszahlung von 5.000 € zu erhöhen.

Aus der Bemessungsgrundlage von 44.000 € errechnet sich eine Sondervorauszahlung für das folgende Kalenderjahr von 4.000 € (1/11 von 44.000 €). Sie müssen die Fristverlängerung bis zu dem Zeitpunkt beantragen, an dem die Voranmeldung, für die die Fristverlängerung erstmals gelten soll, an das Finanzamt zu übermitteln ist.

Beispiel: Sie sind zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet und möchten erstmals für die Umsatzsteuer-Voranmeldung Januar die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen. Den entsprechenden Antrag müssen Sie dem Finanzamt bis zum 10.

  • Februar übermitteln.
  • Aufgrund der monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie außerdem eine Sondervorauszahlung anmelden und an das Finanzamt bezahlen.
  • Über die Gewährung der Dauerfristverlängerung ergeht kein gesonderter Bewilligungsbescheid.
  • Sie können die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt ihren Antrag nicht ablehnt.

Ein bereits gestellter Antrag muss von Ihnen nicht jährlich wiederholt werden, da die Fristverlängerung solange als gewährt gilt, bis Sie diese nicht mehr in Anspruch nehmen wollen oder das Finanzamt die bewilligte Dauerfristverlängerung widerruft (§ 46 UStDV).

Bis wann Umsatzsteuervoranmeldung 2023?

Beispiel: – Bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung endet die Abgabefrist für den Monat Mai am 10.6.2023, sofern keine Dauerfristverlängerung beantragt wurde. Der 10.6.2023 ist aber ein Samstag. Dadurch verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächstfolgenden Werktag. Das ist Montag, der 12.6.2023. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss dem Finanzamt spätestens um 24:00 Uhr vorliegen.

Wann endet eine Dauerfristverlängerung?

Beendigung Dauerfristverlängerung – Sowohl der Unternehmer wie auch das Finanzamt können die Dauerfristverlängerung widerrufen, Das Finanzamt kann die Dauerfristverlängerung widerrufen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint. Der Unternehmer hingegen benötigt keine Begründung für den Widerruf.

Kann man unterjährig eine Dauerfristverlängerung beantragen?

7. Beispiele – Beispiel 1: U gibt für den Monat Dezember die USt-Voranmeldung ab. Hieraus ergibt sich eine Zahllast von 5 000 €. Nach Anrechnung der geleisteten Sondervorauszahlung von 10 000 € ergibt sich ein Erstattungsbetrag von 5 000 €. Dieser Betrag wird an den Unternehmer für den Voranmeldungszeitraum Dezember erstattet.

Lösung 1 nach dem BFH-Urteil vom 16.12.2008: Gegen diese Verwaltungspraxis hat der BFH mit Urteil vom 16.12.2008 (VII R 17/08, BStBl II 2010, 91) Folgendes entschieden: Wird die Dauerfristverlängerung für die Abgabe der USt-Voranmeldungen widerrufen und die Sondervorauszahlung auf die Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum, für den die Fristverlängerung gilt, angerechnet, ist der insoweit nicht verbrauchte Betrag der Sondervorauszahlung nicht zu erstatten, sondern mit der Jahressteuer zu verrechnen.

Nur soweit die Sondervorauszahlung auch durch diese Verrechnung nicht verbraucht ist, entsteht ein Erstattungsanspruch. Bei Anwendung der BFH-Rechtsprechung ergibt sich für den Beispielsfall 1, dass der Unternehmer keinen Anspruch auf Auszahlung der 5 000 € hat.

  1. Dieser Betrag ist vielmehr bis zur Abgabe der USt-Jahreserklärung vorzutragen.
  2. Erst wenn die USt-Jahreserklärung vorliegt, kann die (restliche) Sondervorauszahlung auf die Jahressteuer angerechnet werden.
  3. Ergibt sich nach dieser »zweiten« Anrechnung noch ein Überschuss, ist dieser an den Unternehmer auszuzahlen bzw.
See also:  Wann Lohnt Sich Antrag Auf WohnungsbauprMie?

zu verrechnen (Erlass des FinMin Brandenburg vom 24.2.2010, 31 – S 7348 – 1/09, UR 2010, 391, LEXinform 5232730). Das Anrechnungsverfahren ist auch auf folgende Fälle anzuwenden:

Die Dauerfristverlängerung wird durch das Finanzamt unterjährig widerrufen. Der Unternehmer verzichtet unterjährig auf die Dauerfristverlängerung. Der Unternehmer beendet seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit während des laufenden Kalenderjahres.

Eine Erstattung bzw. Verrechnung kann erst dann vorgenommen werden, wenn die Umsatzsteuer-Jahreserklärung dem Finanzamt vorliegt. Dies gilt auch in Insolvenzfällen. Mit Erlass vom 4.10.2010 (31 – S 7348 – 1/09, UR 2010, 922, LEXinform 5233054) teilt das FinMin Brandenburg mit, dass im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder das BFH-Urteil vom 16.12.2008 (VII R 17/08, BStBl II 2010, 91) aus technischen Gründen nicht vor dem 1.1.2012 umgesetzt wird und dass die Anwendung des BFH-Urteils auf Insolvenzfälle beschränkt wird.

  1. Mit erneutem Erlass vom 26.9.2011 (31 – S 7348 – 1/09) teilt das FinMin Brandenburg mit, dass die Regelung zur Nichtumsetzung des BFH-Urteils vom 16.12.2008 über den 31.12.2011 hinaus gilt.
  2. Die Anwendung des BFH-Urteils bleibt weiterhin auf Insolvenzfälle beschränkt.
  3. Beispiel 2: Der Unternehmer U nimmt am 2.11.12 seine gewerbliche Tätigkeit neu auf.

Im November tätigt U steuerbare und steuerpflichtige Umsätze i.H.v.51 129 €. Die abzugsfähige Vorsteuer beträgt im November 4 091 €. Der Umsatz im Dezember 12 beträgt 78 227 €. Die abzugsfähige Vorsteuer im Dezember 12 beträgt 7 664 €. Zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit rechnet U für den Besteuerungszeitraum 12 mit Umsätzen i.H.v.102 258 €.

Gleichzeitig rechnet er auch mit etwa 10 737 € abzugsfähiger Vorsteuer. Mit Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit stellt U einen Dauerfristverlängerungsantrag. U versteuert nach vereinbarten Entgelten. Lösung 2: Nach § 18 Abs.2 Satz 4 UStG ist U zur Abgabe von monatlichen Voranmeldungen verpflichtet.

Gem. § 18 Abs.6 UStG ist ein Antrag auf Dauerfristverlängerung möglich. U muss den Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung bis 10.12.12 an das FA übermitteln (§ 48 Abs.1 Satz 1 UStDV i.V.m. § 18 Abs.1 UStG), da die Fristverlängerung ab November 12 wirken soll.

  1. Aufgrund der Tatsache, dass U monatlich Voranmeldungen abzugeben hat, muss er eine Sondervorauszahlung auf der Grundlage der zu erwartenden Vorauszahlungen des Kj.12 berechnen, anmelden und abführen (§ 47 Abs.3 UStDV).
  2. Die Sondervorauszahlung soll der durchschnittlichen Vorauszahlung eines Kalendermonats entsprechen.

Die durchschnittliche zu erwartende Vorauszahlung für das Kj.12 beträgt:

zu erwartende Umsätze des U 102 258 €
Steuersatz 19 % = USt 19 429 €
abzgl. zu erwartender Vorsteuer ,/.10 737 €
voraussichtliche Steuer des laufenden Kj. 8 692 €
für zwei Monate (8 692 € : 2 =) 4 346 €
Die Sondervorauszahlung des Kj.12 beträgt 4 346 €
Die Sondervorauszahlung ist bis zum 10.12.12 zu entrichten (§ 48 Abs.1 Satz 4 UStDV).

Berechnung der USt-Zahllast für das Kj.12:

Umsätze November 12 51 129 €
Steuersatz 19 % = USt 9 715 €
abzugsfähige Vorsteuer ,/.4 091 €
verbleibende Steuer = Zahllast November 12 5 624 €
Umsätze Dezember 12 78 227 €
Steuersatz 19 % = USt 14 853 €
abzugsfähige Vorsteuer ,/.7 664 €
verbleibende Steuer = Zahllast Dezember 12 7 189 €
abzüglich der geleisteten Sondervorauszahlung 12 gem. § 48 Abs.4 UStDV ,/.4 346 €
Zahllast Dezember 12 2 843 €

Gem. § 48 Abs.2 UStDV hat U die Sondervorauszahlung für das Kj.13 bis zum 10.2.13 zu berechnen, anzumelden und zu entrichten. Da U seine gewerbliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kj.12 ausgeübt hat, ist die Summe der Vorauszahlungen dieses Zeitraums in eine Jahressumme umzurechnen (§ 47 Abs.2 UStDV).

See also:  Wie Lange Ist Ein Bafa Antrag GLtig?
Summe der Vorauszahlung 12
November 5 624 €
Dezember + 2 843 €
zzgl. Sondervorauszahlung 12 + 4 346 €
Vorauszahlungen 12 12 813 €
Die umgerechnete Jahressumme beträgt: 12 813 € : 2 Monate × 12 76 878 €
Die Sondervorauszahlung beträgt nach § 47 Abs.1 Satz 2 UStDV ein Elftel dieser Jahressumme: 76 878 € : 11 = 6 988 €

Wann Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich 2023?

4 | Abgabetermine 2023

Voranmeldezeitraum Abgabefrist Abgabefrist mit Dauerfrist -verlängerung
1. Quartal 2023 (quartalsweise) 11.04.23 10.05.23
2. Quartal 2023 11.07.23 10.08.23
3. Quartal 2023 10.10.23 10.11.23
4. Quartal 2023 10.01.24 10.02.24

Bis wann jährliche Umsatzsteuervoranmeldung?

Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, müssen Sie grundsätzlich für jeden abgelaufenen Monat oder jedes abgelaufene Vierteljahr eine Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Zusätzlich ist für das Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung erforderlich.

  • Falls Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz – UStG) anwenden, sind Sie von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahreserklärung im Normalfall befreit.
  • Der Abgabezeitraum für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen im laufenden Jahr bestimmt sich regelmäßig nach der Höhe der Vorjahressteuer.

Es gelten dabei unter anderem folgende Regelungen:

Hat Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 € betragen, müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Hat Ihre Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 € betragen, kann Sie das Finanzamt von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als 7.500 € ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.

Falls Sie die unternehmerische Tätigkeit neu beginnen, bestimmt sich der Voranmeldungszeitraum nach der voraussichtlichen Steuer im Gründungsjahr. Hierzu ist erforderlich, dass Sie im Rahmen einer Prognose die voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast bzw.

  • Den voraussichtlichen Vorsteuerüberschuss im Jahr der Neugründung ermitteln.
  • Beträgt die Steuer voraussichtlich mehr als 7.500 €, müssen Sie für jeden Kalendermonat Voranmeldungen einreichen.
  • Beträgt die Steuer voraussichtlich nicht mehr als 7.500 €, müssen Sie für jedes Kalendervierteljahr Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.

Ergibt sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ein Überschuss von mehr als 7.500 €, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen. Die Voranmeldung müssen Sie spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Vierteljahr, Monat) elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

  1. Beispiel: Bei monatlicher Abgabepflicht muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März bis zum 10.
  2. April eingereicht werden.
  3. Bei vierteljährlicher Abgabeweise müssen Sie die Voranmeldung für das 2.
  4. Alendervierteljahr bis zum 10.
  5. Juli an das Finanzamt übermitteln.
  6. Falls der 10.
  7. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, so endet die Abgabefrist am nächstfolgenden Werktag.

Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen verlängern (sog. Dauerfristverlängerung). Die Abgabe- und Zahlungsfrist verschiebt sich in diesem Fall um einen Monat, zum Beispiel vom 10.

  1. Februar auf den 10. März.
  2. Wenn Sie verpflichtet sind, monatliche Voranmeldungen abzugeben, müssen Sie eine sogenannte Sondervorauszahlung an das Finanzamt entrichten, um die Dauerfristverlängerung zu erhalten.
  3. Außerdem müssen Sie für das abgelaufene Kalenderjahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das Finanzamt übermitteln.

Im Bereich der Umsatzsteuer gilt das Prinzip der sogenannten Selbstanmeldung. Das bedeutet, dass Sie die Steuer sowohl in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als auch in der Jahreserklärung selbst berechnen und an das Finanzamt entrichten müssen. Bitte beachten Sie: Sofern das Finanzamt Ihren Angaben folgt, erhalten Sie keinen gesonderte Nachricht oder Zahlungsaufforderung.

die Umsatzsteuer-Voranmeldung, den Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Umsatzsteuererklärung

authentifiziert elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die elektronische Übermittlung zwingend authentifiziert erfolgen muss. Dafür benötigen Sie ein elektronisches Zertifikat, das Sie unter www.elster.de erhalten. Aus Sicherheitsgründen umfasst die Registrierung mehrere Schritte und beinhaltet unter anderem die Zusendung von Registrierungsdaten auf dem Postweg.

  • Um eine fristgerechte Übermittlung der Voranmeldungen zu gewährleisten, wird angeraten, die Registrierung rechtzeitig vorzunehmen.
  • Nur in begründeten Härtefällen kann das zuständige Finanzamt ausnahmsweise auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 150 Abs.8 der Abgabenordnung – AO – i.V.
  • Mit § 18 Abs.1 Satz 2 UStG).

Die Inanspruchnahme der Härtefallregelung müssen Sie beim Finanzamt schriftlich beantragen und die Gründe, weshalb die elektronische Übermittlung für Sie nicht zumutbar ist, erläutern. Nur wenn das Finanzamt Ihrem Antrag entspricht, ist eine Übermittlung in Papierform zulässig.

Wie stelle ich einen Antrag auf Dauerfristverlängerung?

Dauerfristverlängerung beantragen – Die Dauerfristverlängerung kannst du direkt über ELSTER online beantragen. Dazu gehst du einfach auf den Punkt „Dauerfristverlängerung” im Bereich der Umsatzsteuer und füllst das Antragsformular aus. Ganz oben gibst du deine Steuernummer und die Daten des Finanzamts ein, darunter deine Firmendaten.

Der wichtigste Teil ist der volle Euro-Betrag: Dort gibst du die zu erwartende Umsatzsteuer des Kalenderjahres ein. Wenn du für das komplette Vorjahr bereits eine Umsatzsteuer gezahlt hast, kannst du dich an dieser Summe orientieren. Beantragst du die Verlängerung für dein erstes Wirtschaftsjahr, kannst du diesen Betrag schätzen.

Besonders wichtig ist das Feld 38: Darin wird die Sondervorauszahlung berechnet. Das Onlineformular macht das selbstständig. Die anderen Felder können im Regelfall freigelassen werden. Hast du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die Sondervorauszahlung automatisch eingezogen und dem Restbetrag angerechnet.

See also:  Was Bedeutet Antrag Auf Leistungen Zur Teilhabe Am Arbeitsleben?

Wie widerrufe ich eine Dauerfristverlängerung?

Der Antrag auf Dauerfristverlängerung kann im Laufe des Jahres jederzeit widerrufen werden. Die sonst im Dezember abzuziehende Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist bei Widerruf regelmäßig in dem Monat von der sich ergebenden Umsatzsteuer-Zahllast in Abzug zu bringen, in dem der Widerruf erfolgt.

Wie lange dauert es bis man die Vorsteuer zurück bekommt?

Wie lange dauert es, bis wir eine Rückerstattung erhalten? Alle Steuerrückerstattungen werden nach Ermessen der Steuerbehörden ausgestellt. Bei Anträgen, die gemäß der 8. Richtlinie eingereicht werden, muss die Mehrwertsteuer Ihrer Organisation innerhalb von 4 Monaten nach Einreichung des Antrags erstattet werden.

Bei Anträgen, die im Rahmen der 13. Richtlinie und anderer Gegenseitigkeitsregeln eingereicht werden, kann dieser Zeitraum länger sein. Auch die tatsächliche Bearbeitungszeit bei Taxback International kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Die Clean-Claims-Richtlinie von Taxback International bedeutet, dass wir nur Anträge einreichen, die als korrekt verifiziert wurden, wodurch die Zeit der Steuerbeamten gespart wird und weiterhin enge Beziehungen zu ausländischen Steuerbehörden gewährleistet sind, was zu schnelleren Rückerstattungen für Ihre Organisation führt.

Je nachdem, wo Ihre Kosten entstanden sind, können Sie Ihre Mehrwertsteuerrückerstattung in nur vier Wochen erhalten. Antrag Auf DauerfristverlNgerung 2023 Bis Wann Stellen

Wie melde ich Sondervorauszahlung an?

Liebe Kunden, wir führen derzeit eine Systemumstellung durch. Versandartikel werden ab dem 7. August wieder ausgeliefert. Keine Sorge, unsere Download-Produkte sind weiterhin verfügbar. Rechnungsstellung erfolgt hier jedoch auch erst ab dem 7. August. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben und von einer Dauerfristverlängerung profitieren möchten, müssen Sie bis zum 10.2.

Anmeldung Sondervorauszahlung 2022

Für 2021 galt: Von der Corona-Pandemie wirtschaftlich besonders betroffene Unternehmen können für das Jahr 2021 die Sondervorauszahlung für die Umsatzsteuer herabsetzen. Reichen Sie dazu eine berichtigte Anmeldung via ELSTER entsprechend des Vordrucks »USt 1 H« (Wert 1 in Zeile 22) mit dem Wert »0« in der Zeile 24 ein.

Kann man Umsatzsteuer später zahlen?

Dauerfristverlängerung 2023 – die Umsatzsteuer später bezahlen Die Fristverlängerung zur Zahlung der Umsatzsteuer können Sie jederzeit beantragen. Sobald Sie merken, dass Sie Ihre Buchhaltung nicht mehr rechtzeitig fertigstellen und die UStVA einreichen können, stellen Sie spätestens zum Stichtag der UStVA-Meldung und der Umsatzsteuerzahlung Ihren Antrag auf Dauerfristverlängerung bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

  • Der Antrag erfolgt elektronisch über Ihr,
  • Dazu müssen Sie sich registrieren oder Sie benutzen, über die Sie den Antrag stellen können.
  • Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, wird er den Antrag auf Dauerfristverlängerung für Sie stellen und Sie selbstverständlich auf Ihre Pflichten hinweisen.

Er berechnet die Sondervorauszahlung und informiert Sie über die Zahlungsfristen. So nimmt er Ihnen Arbeit ab. Ein weiterer grundsätzlicher Vorteil ist natürlich, dass er Ihre Buchhaltung überprüfen kann. Ist der Antrag beim Finanzamt eingegangen, können Sie die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen.

Wer muss eine Dauerfristverlängerung beantragen?

Was bewirkt eine Dauerfristverlängerung? – Wie bereits erklärt, bewirkt eine Dauerfristverlängerung einfach mehr Zeit, so dass Sie in Ihrer Funktion als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer GmbH die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) einen Monat später beim Finanzamt einreichen dürfen. Dabei gilt:

Die UStVA aus Juli kann beispielsweise statt bis zum 10. August, erst bis zum 10. September erledigt werden. Dementsprechend später muss auch erst die Umsatzsteuer überwiesen werden, was sich unter Umständen positiv auf Ihre Liquidität auswirkt.Alle Bestimmungen zur Dauerfristverlängerung können Sie übrigens im § 18 Abs.6 UStG (Umsatzsteuergesetz) nachlesen. Darin bietet der Gesetzgeber die Option an, auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für USt-Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern,Die §§ 46 bis 48 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) regeln das Verfahren der Dauerfristverlängerung.

Achtung