Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität macht der Bewerber geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist.
Was bedeutet Antrag auf Zulassung?
Zulassung Die Zulassung bezeichnet einen offiziellen Bescheid, der die Zuweisung eines Studienplatzes in einem beinhaltet. In diesem Bescheid wird eine Frist gesetzt, in der sich der zugelassene Studierende an der Hochschule muss, um den Studienplatz anzunehmen.
Man ist also noch nicht eingeschrieben, sondern hat nur eine zeitlich begrenzte Reservierung eines Studienplatzes, bis man sich immatrikuliert. Wenn du den Studienplatz annimmst und dich einschreibst, erhältst du schließlich auch eine, Sollte keine Immatrikulation erfolgen, wird die Reservierung aufgehoben und ein anderer Studienbewerber hat die Möglichkeit, nachzurücken.
Ausgestellt wird die Zulassung entweder durch die Hochschule oder die Stiftung für Hochschulzulassung. Zu den Schritten bis zur Zulassung solltest du dich immer frühzeitig informieren. Denn je nach Hochschule oder Universität unterscheiden sich die Bewerbungsfristen und es können zusätzliche Kriterien wie Eignungsprüfung und/oder Sprachtest eine Rolle spielen.
Falls du dir Gedanken um deine (Fach-)Abinote machst und dich (noch) besser vorbereiten möchtest, findest du auf dem Portal Nachhilfelehrer/innen für (fast) alle Fächer. *Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Link klickst und/oder darüber einen Vertrag, Kauf, eine Registrierung oder ähnliches abschließt, bekommen wir eine Provision.
: Zulassung
Wann braucht man eine Zulassung?
Auto richtig an- und abmelden Erfahren Sie im Video, welche Unterlagen man braucht und was man tun muss, um sein Fahrzeug anzumelden ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V. Wer sich ein Auto kauft, muss es anmelden, wer eines verkauft, sollte es abmelden. Dafür brauchen Sie einige Unterlagen. Die wichtigsten Infos.
Bei der Zulassungsstelle kann man sich vertreten lassen Verkäufer sollten das Fahrzeug vor der Übergabe selbst abmelden Ausnahme: Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen
Erst anmelden, dann losfahren. Bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung, Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig. Zuständig sind die Zulassungsbehörden am (Haupt-)Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.,
Wie kann ich mich bei der Uni einschreiben?
Immatrikulation Immatrikulation – der erste Schritt zu deinem Studium! Was genau ist die Immatrikulation? Wie funktioniert sie? Welche Unterlagen musst du dafür mitbringen? Fragen über Fragen, wir liefern dir hier die wichtigsten Antworten zum Thema Immatrikulation zum Studium! Die Immatrikulation ist die Einschreibung in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule innerhalb der dafür vorgesehenen Immatrikulationsfrist (Zeitfenster, in dem man sich einschreiben kann).
Wenn du nicht an einer Hochschule immatrikuliert bist, kannst du nicht studieren und entsprechend keine als Nachweis bekommen. Ist ein Studiengang (beispielsweise durch den, oder spezielle Aufnahmeprüfungen), musst du dich zuerst bewerben, bevor du dich dann mit einem Zulassungsbescheid einschreiben kannst.
Je nach Studiengang verlangen die Hochschulen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, unter anderem einen gültigen Personalausweis, eine (Abitur etc.), den Nachweis der Krankenversicherung und den Nachweis, dass der gezahlt wurde. Welche Unterlagen du genau benötigst, kannst du in der zentralen Studierendenverwaltung oder dem Immatrikulationsbüro der jeweiligen Hochschule erfragen.
Beachte, dass du nicht an mehreren Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sein kannst. Wenn du aber Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule belegen willst, kannst du dich dort unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als einschreiben. Sponsored Dein Studium steht bevor, du musst dich um tausend Dinge kümmern und vor einer Sache graut es dir ganz besonders: dem BAföG-Antrag? Vielleicht fürchtest du dich vor Formularstapeln und Amtsdeutsch, vielleicht hast du auch schon einmal selbst einen Antrag gestellt und möchtest den nächsten umgehen – alles kein Problem! MeinBafög ist deine Plattform für den BAföG-Antrag : Mit dem BAföG-Rechner weißt du in weniger als 2 Minuten, ob du BAföG-Anspruch hast, und erfährst sofort, wie dein möglicher Höchstsatz ausfällt.
Erst, wenn du den Antrag dann auch wirklich stellen möchtest, zahlst du für den Service: 24,99 Euro beim Erstantrag – keine Folgekosten oder versteckten Gebühren. MeinBafög erstellt deine Formulare und sucht das zuständige BAföG-Amt für dich heraus – du musst sie nur noch abschicken.
Hört sich gut an? Hier geht es Wie sich Covid-19 auf den Hochschulbereich auswirkt und wie du trotz Ausbreitung des Coronavirus bei deiner Studienplanung einen kühlen Kopf bewahren kannst, erfährst du in unserem Artikel, Die Immatrikulation erfolgt immer vor Beginn des Studiums an der Hochschule. Du musst dafür im Studierendensekretariat erscheinen und dich vor Ort einschreiben.
Die Einschreibung muss in der Regel bei allen Hochschulen persönlich erfolgen, es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen du dich auch per Post oder digital immatrikulieren kannst. Je nach Hochschule besteht aber die Möglichkeit, die Immatrikulation über einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte auszuführen.
Dabei muss diese Person eine gültige Vollmacht und die Kopie des Personalausweises von dir haben und beim Studierendensekretariat vorlegen. Ausländische Studieninteressenten müssen sich für ihre Immatrikulation an das Akademische Auslandsamt wenden. Jede Universität, FH oder Akademie legt selbst einen Zeitraum fest, in dem die Einschreibung erfolgen muss.
Eine einheitliche Immatrikulationsfrist gibt es nicht, häufig endet die Frist für die Immatrikulation aber für das im Juni/Juli und für das im Januar. Erkundige dich aber in jedem Fall bei deiner Wunschuniversität oder Hochschule, welche Fristen dort für die Immatrikulation gelten.
- Die Angaben findest du auf der Webseite der Hochschule oder auf Nachfrage im Studierendensekretariat.
- Es genügt leider nicht, einfach nur bei der Immatrikulation persönlich anwesend zu sein und einen Zettel zu unterschreiben.
- Es gibt einige Dokumente und Unterlagen, die du mitbringen musst.
- Manche Unterlagen müssen im Original, andere als Kopie eingereicht und vorgelegt werden.
Achte bei Kopien in jedem Fall darauf, dass sie beglaubigt sind bzw. kümmere dich rechtzeitig um diesen Gang zum Amt. Folgende Unterlagen musst du für die Immatrikulation mitbringen:
Personalausweis oder Reisepass (alternativ ein vergleichbarer Identitätsnachweis)Hochschulzugangsberechtigung (Abi-Zeugnis oder Zeugnis des Fachabiturs)Bescheinigung der Krankenversicherung Bei zulassungsbeschränkten Fächern: Für ausländische Studierende: ggf. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse Bei Wechsel der Hochschule: Nachweis der von der zuletzt besuchten Hochschule Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellung: Nachweis über den bestandenen Ein oder mehrere Passbilder (für den Studierendenausweis)
: Immatrikulation
Wie lange dauert es bis ein Zulassungsbescheid ausgestellt wird?
1. Der Zulassungsbescheid – Wenn Sie auf hochschulstart.de ein Zulassungsangebot für einen Studienplatz an der Universität Hamburg aktiv angenommen haben oder durch eine Koordinierungsregel eine Zulassung erhalten haben, wird Ihnen ein Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE-Universität Hamburg) eingestellt und Sie werden per Email benachrichtigt.
Die Zulassungsbescheide werden von der Universität Hamburg ab der Freigabe der Ranglisten dreimal wöchentlich jeweils montags, mittwochs und freitags erstellt. Die Bescheide werden an den Tagen vormittags erstellt, wenn Sie Ihr Zulassungsangebot nachmittags oder später annehmen, erhalten Sie Ihren Bescheid also beim nächsten Drucktermin. Die Frist zur Einschreibung beträgt 7 Tage. Die 7‐Tage‐Frist zur Einschreibung beginnt ab der elektronischen Bereitstellung des Zulassungsbescheides in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE). Die Zulassungsbescheide der Universität Hamburg werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Angaben zum postalischen Versand bei der Registrierung bei hochschulstart.de beziehen sich lediglich auf die Kommunikation mit hochschulstart.de.
Weitere wichtige Informationen zur Einschreibung an der Universität Hamburg finden Sie hier,
Wie bekomme ich ein Zulassungsbescheid?
Das Informations- und Bewerbungsportal Alle Antworten einblenden Alle Antworten ausblenden
Die genannten Bescheide werden in der Regel montags- bzw. donnerstagsnachmittags im Bereich “Meine Bescheide” des DoSV-Bewerbungsportals zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie, Ihre Bewerbung und der Ablehnungsbescheid befinden sich in Ihrem Benutzerkonto von Hochschulstart. Sie finden Ihre Bescheide in Ihrem Benutzerkonto in der Rubrik “Meine Bescheide”. Beachten Sie: Bescheide werden ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens gelöscht. Laden Sie daher die Bescheide rechtzeitig herunter. Zulassungsbescheide und Rückstellungsbescheide werden entweder durch die Hochschulen direkt ausgestellt oder von Hochschulstart im Auftrag der Hochschulen. Ist Hochschulstart für die Erstellung des Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheides beauftragt, finden Sie diesen Bescheid in Ihrem Benutzerkonto in dem Bereich „Meine Bescheide”. Wurde der Bescheid direkt durch die Hochschule erstellt, wenden Sie sich bitte an die Hochschule. Beachten Sie: Bescheide werden ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens gelöscht. Laden Sie daher die Bescheide rechtzeitig herunter. Sie können in Ihrem DoSV-Benutzerkonto unter der Rubrik „Meine Bescheide” auf Bescheide aus früheren Vergabeverfahren (rückwirkend für ein Jahr) zugreifen. Dazu müssen Sie zunächst das entsprechende Serviceverfahren auswählen, aus dem Sie die Bescheide abrufen möchten, und Ihre Auswahl anschließend mit „Anzeigen” bestätigen.
Anschließend werden Ihnen die noch vorhandenen Bescheide als PDF angezeigt und zum Download bereitgestellt. Wichtiger Hinweis: Bescheide aus Vergabeverfahren, die länger als ein Jahr zurückliegen, stehen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.Bitte speichern Sie im eigenen Interesse Ihre Bescheide umgehend nach Erhalt ab, damit Sie jederzeit – unabhängig von Ihrem Benutzerkonto – darauf zugreifen können.
: Das Informations- und Bewerbungsportal
Wie hole ich ein Auto ohne Kennzeichen?
Eine Überführung ohne Kennzeichen ist nur möglich, wenn ein Unternehmen das Auto auf einem Transporter oder Anhänger überführt. Um ein Überführungskennzeichen zu beantragen, was übrigens meist auch online möglich ist, benötigen Sie als Fahrer folgende Dokumente: Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief. Personalausweis.
Kann man ein Selbstgebautes Fahrzeug zulassen?
Wer denkt, ein Eigenbau spart Geld, liegt falsch. Auch selbstgebaute Autos sind im Straßenverkehr nur mit entsprechender Zulassung erlaubt.
Wie viel kostet eine 5 Tageszulassung?
Kurzzeitkennzeichen: Kosten & Versicherung | HUK-COBURG Die bundesweit einheitlichen Gebühren bei der Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen liegen bei 13,10 € einmalig, Dazu kommen noch ungefähr 30,00 € für das Ausstellen und Prägen der Schilder,
- Abhängig vom gewählten Anbieter für Schilder können die Kosten etwas höher oder niedriger ausfallen.
- Dazu kommt dann noch die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- Wird nur das Kurzzeitkennzeichen benötigt, liegen die einmaligen Kosten für die Versicherung zwischen 30,00 € und 120 € für 5 Tage,
Versichern Sie das Fahrzeug danach dauerhaft, verrechnen die meisten Versicherer die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen mit dem Vertrag. Dies gilt auch für die HUK-COBURG. Der Vertrag beginnt dann technisch 5 Tage vor der eigentlichen Zulassung und Sie zahlen für das Kurzzeitkennzeichen nur den anteiligen Betrag unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Tarifmerkmale der,
Wie oft kann man sich einschreiben?
Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig einschreiben? – Grundsätzlich ist es möglich, sich für mehrere Studiengänge gleichzeitig einzuschreiben. Gemäß Hochschulgesetz ist es jedoch nicht zulässig, sich gleichzeitig für zwei Studiengänge einzuschreiben, die einer Zulassungsbeschränkung unterliegen.
Dabei ist zu beachten, ob das Fachsemester, für das die Einschreibung erfolgen soll, zulassungsbeschränkt ist. Sofern Sie bereits für einen zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sind und der weitere Studiengang, für den die Einschreibung erfolgen soll, nur im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, die Einschreibung aber z.B.
aufgrund anrechenbarer Leistungen in das 3. Fachsemester erfolgen soll, ist die Einschreibung in den 2. Studiengang möglich. Sollte die Einschreibung in zwei oder mehrere Studiengänge an verschiedenen Hochschulen erfolgen, handelt es sich dabei um eine Zweithörerschaft,
Was bedeutet Einschreiben Uni?
Nachdem Sie eine Zulassung für einen Studienplatz über Hochschulstart erhalten haben, müssen Sie sich an der entsprechenden Hochschule noch einschreiben, um diesen Studienplatz auch wahrnehmen zu können. Die Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) muss bis zu einer bestimmten Frist an der Hochschule erfolgen.
- Diese Frist ist in Ihrem Zulassungsbescheid vermerkt.
- Eventuell finden Sie in Ihrem Bescheid auch weitere Hinweise zur Einschreibung oder Sie erhalten diese mit den Einschreibungsunterlagen von der jeweiligen Hochschule.
- Bei der Einschreibung müssen Sie verschiedene Unterlagen bei der Hochschule vorlegen – z.B.
Ihren Personalausweis, den Zulassungsbescheid und/oder Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Insbesondere im Kontext medizinischer Studiengänge des ZV kann außerdem ggf. ein besonderer Impfnachweis oder Gesundheitszeugnis erforderlich sein. Art und Umfang der jeweils erforderlichen Unterlagen können von Hochschule zu Hochschule variieren, so dass es im Zweifelsfall hilft, vor der Einschreibung noch einmal die entsprechende Homepage der Hochschule oder das Studierendensekretariat bzw. zusätzliche Unterlagen zur Einschreibung Zusätzliche Unterlagen zur Einschreibung Wichtig: Mit der Einschreibung an einer Hochschule sind Sie auf jeden Fall verpflichtet, einen aktuellen Krankenversicherungsnachweis bzw. eine Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen! Außerdem sind Studierende der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin seit November 2019 dazu aufgefordert, im Kontext der Einschreibung einen vorliegenden Masernschutz nachzuweisen.
Wie lange dauert das Zulassungsverfahren?
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns? – Je nach Vorgangsart sofort bzw. innerhalb von 3 Arbeitstagen. Die innerhalb der Vorgangsbearbeitung bereits durch Sie entwerteten Fahrzeugdokumente (Zulassung Bescheinigung Teil I und ggf. Teil II) werden Ihnen im Anschluss ggf. inkl. Plaketten postalisch zugestellt.
Was bedeutet es wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist?
Definition Definition https://www.uni-giessen.de/de/studium/bewerbung/zulassungsbeschraenkungen/definition https://www.uni-giessen.de/@@site-logo/logo.png Inhaltspezifische Aktionen
Zulassungsbeschränkung Ist ein Studiengang (ein Studienfach) zulassungsbeschränkt, dann steht für diesen Studiengang (dieses Studienfach) nur eine bestimmte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. “NC” – “Numerus Clausus” Bei Zulassungsbeschränkungen wird oft gesagt “der Studiengang hat einen “NC” bzw. “Numerus Clausus”. Das ist die lateinische Bezeichnung für “beschränkte Anzahl”. (Siehe → )
Zulassungsbeschränkung und NC sind Begriffe, die für dieselbe Situation verwendet werden. Die Entscheidung, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind und wie hoch die Zahl der Studienplätze ist, wird für jedes Bewerbungsverfahren neu (kurz vor Beginn des Verfahrens) getroffen.
Wird das hochschulstart Konto gelöscht?
Sollte Ihr Konto bereits länger existent, aber seit mehr als 12 Monaten nicht mehr genutzt worden sein, so ist es gemäß unserer Datenschutzerklärung deaktiviert und anschließend gelöscht worden. In diesem Fall können Sie sich problemlos ein neues Benutzerkonto anlegen. Dies wird nicht als Mehrfachregistrierung gezählt.
Was bedeutet Zulassungsangebot zur Zeit nicht möglich?
Was bedeutet mein Status?
Auf der Seite Studienbewerbung Ihrer Bewerbung im Online-Bewerbungsportal haben Sie alle Anträge im Überblick.Es wird Ihnen der jeweilige Antragsstatus und der Antragsfachstatus angezeigt.Über wichtige Statusänderungen werden Sie außerdem per E-Mail informiert.
Ein Antrag befindet sich im Status “in Vorbereitung”, wenn Sie den Antrag im Bewerbungsportal gespeichert, jedoch noch nicht abgegeben haben. Anträge mit dem Status “in Vorbereitung” können Sie beliebig bearbeiten. Wenn alle Angaben stimmen und vollständig sind, klicken Sie auf Antrag abgeben,
Ist die Schaltfläche zur Abgabe nicht sichtbar, kann das daran liegen, dass Sie die maximale Anzahl von Anträgen bereits abgegeben haben oder dass die Bewerbungsfrist abgelaufen ist. Der Status eingegangen sagt aus, dass Sie den Antrag abgegeben haben und dass dieser der Hochschule vorliegt, jedoch noch nicht durch das Studierendensekretariat geprüft wurde.
Beachten Sie auch die Hinweise, dass Sie ggf. Unterlagen an die Hochschule senden müssen. Anträge in diesem Status nehmen noch nicht am Vergabeverfahren teil und können von Ihnen bis auf die Wahl des Studiengangs beliebig bearbeitet werden; nutzen Sie dafür bitte die Schaltfläche “Antrag zurückziehen und bearbeiten”.
- Zusätzliche Angaben (Hochschulreife, Angaben zur Studienvergangenheit etc.), die nicht auch mit anderen abgegebenen Anträgen verknüpft sind, können ebenfalls bearbeitet werden.
- Sie können jederzeit Ihren abgegebenen Antrag zurückziehen, sofern Sie nicht mehr am Verfahren teilnehmen wollen; dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche “Antrag zurückziehen”.
Wir empfehlen Ihnen dringend, in diesem Status das entsprechende Anschreiben für Ihre Unterlagen abzuspeichern bzw. auszudrucken und aufzubewahren. Der Status in Bearbeitung sagt aus, dass für einen abgegebenen Antrag die Bearbeitung durch das Studierendensekretariat begonnen wurde.
- Sind noch nicht alle Angaben korrekt belegt bzw.
- Nicht alle Dokumente für Sonderanträge oder Zweitstudium eingereicht, so wird zudem der Antragsfachstatus vom Studierendensekretariat auf ” vorläufig ausgeschlossen ” gesetzt.
- Anträge in diesem Status können von Ihnen zurückgezogen werden, sofern Sie nicht mehr am Verfahren teilnehmen wollen; dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche ◄ Antrag zurückziehen,
Sie können jedoch keine Änderungen am Antrag mehr vornehmen, da die Bearbeitung des Antrags bereits begonnen hat; wenden Sie sich in diesem Fall bei Änderungswünschen bitte an das Studierendensekretariat. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig das Bewerberportal für den jeweiligen Antrag unter dem Button “Antragsdetails anzeigen” auf neue Hinweise vom Studierendensekretariat.
In den Status “vorläufig ausgeschlossen” wird ein geprüftes Antragsfach durch das Studierendensekretariat versetzt, um zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antragsfaches abgeschlossen ist, aber noch nicht alle Angaben korrekt sind (z.B. keine Hochschulzugangsberechtigung) bzw. noch nicht alle erforderlichen Dokumente für Sonderanträge oder Zweitstudium eingereicht wurden und dass die Prüfung des Antragsfaches vorerst negativ beschieden wurde.
Dieser Status soll Ihnen mitteilen, dass nach derzeitigem Stand keine Verfahrensteilnahme möglich ist. In den Status “gültig” wird ein geprüfter Antrag / geprüftes Antragsfach durch das Studierendensekretariat versetzt, um zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antragsfaches / Antrages abgeschlossen ist, alle Angaben korrekt sind, alle erforderlichen Dokumente für Sonderanträge oder Zweitstudium eingereicht wurden und dass die Prüfung des Antrages / Antragsfaches somit positiv beschieden wurde.
Alle Anträge / Antragsfächer, die als gültig eingestuft werden, nehmen am Vergabeverfahren teil. Anträge in diesem Status können von Ihnen zurückgezogen werden, sofern Sie nicht mehr am Verfahren teilnehmen wollen; dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche ” Antrag zurückziehen”, Sie können jedoch keine Änderungen am Antrag mehr vornehmen, da die Bearbeitung des Antrages bereits abgeschlossen wurde; wenden Sie sich in diesem Fall bei Änderungswünschen bitte an das Studierendensekretariat.
Der Zulassungsbescheid wird Ihnen unter Posteingang im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Innerhalb der darin genannten Frist haben Sie die Möglichkeit, die Immatrikulation zu beantragen. Hierzu nutzen Sie den Button “Immatrikulatikon beantragen”.
Der Status Zulassungsangebot aktuell nicht möglich sagt aus, dass für Sie im NC-Vergabeverfahren derzeit keine positive Entscheidung getroffen werden konnte. Daher ist vorerst kein Zulassungsangebot möglich. In diesem Status müssen Sie abwarten, ob Sie durch das Ausscheiden einer anderen Bewerberin/eines anderen Bewerbers bis zum Vorlesungsbeginn einen Studienplatz erhalten können (z.B.
über ein Nachrückverfahren). Der Status zulassungsfrei wird Ihnen nach der Abgabe eines Antrags mit einem zulassungsfreien Studienfach angezeigt. Die Immatrikulation ist nur möglich, wenn Ihnen ein Zulassungsangebot für Ihr zulassungsbeschränktes Kombinationsfach vorliegt.
- In den Status ausgeschlossen wird ein geprüfter Antrag / geprüftes Antragsfach durch das Studierendensekretariat versetzt, um zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antrages / Antragsfaches abgeschlossen ist, dass aber nicht alle Voraussetzungen erfüllt bzw.
- Nicht alle erforderlichen Dokumente für Sonderanträge oder Zweitstudium eingereicht wurden (ein Nachreichen der Unterlagen ist auch nicht mehr möglich) und dass die Prüfung des Antrages / Antragsfaches somit negativ beschieden wurde.
Alle Anträge bzw. Antragsfächer, die ausgeschlossen wurden, können nicht am Vergabeverfahren teilnehmen. Zurückgezogene Anträge nehmen nicht mehr am Verfahren teil. Der Antrag wird in der Folge solange nicht vom Studierendensekretariat bearbeitet, bis Sie ihn wieder abgeben.
- Durch das Zurückziehen können Sie bis auf den Studiengangswunsch alle Angaben bearbeiten, die nicht auch mit anderen abgegebenen Anträgen verknüpft sind; nutzen Sie dafür bitte die Schaltfläche “Antrag bearbeiten”,
- Der zurückgezogene Antrag kann innerhalb der Bewerbungsfrist erneut abgegeben werden und befindet sich dann wieder im Status “eingegangen” ; dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche “Antrag abgeben”,
Der Status Immatrikulation beantragt sagt aus, dass Sie durch das Abschließen der Online-Immatrikulation die Immatrikulation beantragt haben. In den Status Immatrikulationsantrag in Bearbeitung wird ein zur Immatrikulation beantragter Antrag inkl. aller Antragsfächer durch das Studierendensekretariat versetzt, um Ihnen zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Immatrikulations-Antrags begonnen hat.
Wann Zulassung FU Berlin?
Übersicht –
Studiengänge | Bescheide verfügbar ab: | Wo finde ich meinen Bescheid? |
---|---|---|
Grundständige Studiengänge | ||
Bachelor sowie Bachelor Lehramt an Grundschulen über das DoSV nur erstes Fachsemester | für SoSe (Frist 15.01.) – Anfang/Mitte Februar für WiSe (Frist 15.07.) – Anfang/Mitte August | Zulassungsbescheid – Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin Ablehnungs- und Ausschlussbescheid – Bewerbungsportal von Hochschulstart |
Staatsexamen – Pharmazie, Veterinärmedizin nur erstes Fachsemester | für SoSe (Frist 15.01.) – Ende Januar für WiSe (Frist 31.05., 15.07.) – Ende Juli | Deutsche, EU und EWR Staatsangehörige sowie Bewerber*innen mit deutschen Bildungsnachweisen – Bewerbungsportal von Hochschulstart Alle anderen (Deutschen nicht gleichgestellten) Bewerber*innen – Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin |
Bachelor Nordamerikastudien und Deutsch-Französische Literatur- und Kulturstudien erstes Fachsemester Bachelor (auch Lehramt) und Staatsexamen alle höheren Fachsemester Mehr-Fächer-Bachelor (auch Lehramt) alle Fachsemester | für SoSe (Frist 15.01.) – Mitte Februar für WiSe (Frist 15.07.) – Anfang/Mitte August | Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin |
Master | ||
Master – zulassungsbeschränkt alle Fachsemester | für SoSe (Frist 15.01.) – Mitte Februar für WiSe (Frist 31.05.) – Ende Juni | Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin |
Master – zulassungsfrei alle Fachsemester | für SoSe (Frist 15.02.) – Mitte Januar für WiSe (Frist 15.08.) – Mitte Juni | Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin |
Losanträge (DoSV-Studiengänge) | für SoSe – Ende Februar für WiSe – Ende August | Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin (nur Zulassungsbescheide, Ablehnungen werden nicht ausgestellt) |
Losanträge intern (Bachelor und Master erstes Fachsemester) | für SoSe – Mitte März für WiSe – Mitte August | Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin (nur Zulassungsbescheide, Ablehnungen werden nicht ausgestellt) |
Zulassungsbescheide Sobald die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge und Masterstudiengänge* mit und ohne Zulassungsbeschränkung abgelaufen sind, alle Bewerbungen geprüft und die Auswahlverfahren durchgeführt worden sind, werden Zulassungsbescheide im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin hinterlegt.
Bitte prüfen Sie deshalb regelmäßig Ihren Account im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin. Bitte lesen Sie den Bescheid aufmerksam und beachten Sie die darin angegebene Immatrikulationsfrist. Nur innerhalb der Immatrikulationsfrist haben Sie die Möglichkeit, den angebotenen Studienplatz anzunehmen und die Online-Datenerfassung auszufüllen.
Sollten Sie die Online-Datenerfassung nicht innerhalb der Frist ausfüllen, verfällt das Studienplatzangebot und der Platz wird weiter vergeben. *Die Zulassungsverfahren für Masterstudiengänge mit Zulassungsbeschränkung können erst durchgeführt werden, wenn der zuständige Fachbereich alle Bewerbungen geprüft hat.
- Bescheide zur Immatrikulation Wenn Sie sich für einen grundständigen zulassungsfreien Studiengang oder Studiengangsbestandteil (Kernfach/Modul) beworben haben, erhalten Sie im Bewerbungsportal einen Bescheid zur Immatrikulation.
- Falls Sie die Online-Datenerfassung noch nicht ausgefüllt haben, nehmen Sie bitte das Studienplatzangebot innerhalb der im Bewerbungsportal genannten Frist an und füllen Sie die Online-Datenerfassung aus.
Sollten Sie die Online-Datenerfassung nicht innerhalb der Frist ausfüllen, verfällt das Studienplatzangebot. Der Bescheid zur Immatrikulation ist ein offizielles Dokument und kann bei Visa-Verfahren vorgelegt werden. Ablehnungsbescheide Falls Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, erhalten Sie im Bewerbungsportal einen Ablehnungsbescheid.
Dieser enthält Informationen zu den Grenzrängen des jeweiligen Auswahlverfahrens sowie zur Teilnahme an eventuell stattfindenden Nachrückverfahren. Ablehnungsbescheide für DoSV Bewerbungen werden ausschließlich im Bewerbungsportal von Hochschulstart zur Verfügung gestellt. Ausschlussbescheide Falls Ihre Bewerbung aufgrund der Nichterfüllung von Zugangsvoraussetzungen, fehlender Bewerbungsunterlagen oder anderer formaler Gründe abgelehnt wurde, erhalten Sie im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin bzw.
im Falle einer DoSV Bewerbung im Bewerbungsportal von Hochschulstart einen Ausschlussbescheid mit Angaben zu den Ablehnungsgründen. » weiter zu den Häufig gestellten Fragen
Wann Zulassung Uni Potsdam?
Anmelde-, Belegungs- und Rücktrittzeitraum für Lehrveranstaltungen* | 03.04.2023 – 10.05.2023 (mit Ausnahme des 13. April) |
Beginn der Zulassung (keine Belegung möglich) | 13.04.2023 |
Vorlesungszeitraum | 17.04.2023 – 28.07.2023 |
Rückmeldefrist für das Wintersemester 2023/2024** Frist für: Beantragung der Aufnahme des Masterstudiums | Beantragung eines Wechsels des Studiengangs | Beantragung einer Beurlaubung | Beantragung eines Teilzeitstudiums | etc. | 15.06.2023 – 15.07.2023 |
Sommerpause (möglichst prüfungsfrei zu halten) | 01.08.2023 – 31.08.2023 |
Zeitraum für Prüfungen und Praktika | 01.09.2023 – 30.09.2023 |
Lehrveranstaltungsfreie Tage im Vorlesungszeitraum | |
Maifeiertag | 01.05.2023 |
Christi Himmelfahrt | 18.05.2023 |
Pfingstmontag | 29.05.2023 |
table> WINTERSEMESTER 2023/2024 | 01.10.2023 – 31.03.2024
table> SOMMERSEMESTER 2024 | 01.04.2024 – 30.09.2024
table> WINTERSEMESTER 2024/2025 | 01.10.2024 – 31.03.2025
table> SOMMERSEMESTER 2025 | 01.04.2025 – 30.09.2025
Bei den Studiengängen, die über PULS zu belegen sind, ist nicht der Zeitpunkt des Eintragens das Kriterium für die Entscheidung, wer einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung erhält. Alle Belegungen bis zum Tag der ersten Zulassung werden bei der ersten Platzvergabe gleichberechtigt behandelt.
Studierenden im 1. Fachsemester wird empfohlen, die Belegung erst nach der Einführungsveranstaltung vorzunehmen. Bei den Studiengängen, die nicht über PULS belegt werden, informieren Sie sich bitte in den jeweiligen Instituten / Bereichen. Genauere Informationen siehe Anmelde- und Belegfristen auf den PULS-Seiten,
** Maßgeblich ist der Tag der Buchung der Gebühren bei der Universität Potsdam, nicht das Datums der Einzahlung der Gebühren. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 1 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg – VwVfGBbg i.V.m.
Wann Zulassungsbescheid Master?
Zulassungen – Erst nach Bewerbungsende kann festgestellt werden, wer die Voraussetzungen des Studiengangs erfüllt und daher am Auswahlverfahren teilnehmen kann. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann eine Zulassung erfolgen. Je nach Bearbeitungszeit der eingegangenen Bewerbungen und des Auswahlverfahrens, können die Bescheide circa sechs Wochen nach Ende der Bewerbungsphase durch den jeweiligen versandt werden.
Wann bekommt man Zulassungsbescheid Uni Mainz?
Die Bewerbung zum Studium an der JGU erfolgt online unter www.uni-mainz.de/onlinebewerbung, Im “Bewerbungsportal für Bildungsausländer finden Sie in der Spalte „Download” die Anleitungen zum Ausfüllen der Bewerbung in englischer und deutscher Sprache.
- Am Ende der Bewerbung schicken Sie den Onlineantrag elektronisch ab.
- Drücken Sie dann in der Bewerbungsübersicht auf die Schaltfläche “Drucken” und laden Sie das PDF-Dokument herunter.
- Dort erfahren Sie, ob Sie eine ausgedruckte und unterschriebene Version sowie weitere Unterlagen (siehe Checkliste) einreichen müssen.
Ja, Sie müssen die Zeugnisse, die der Anerkennung zugrunde liegen, auch bei der Bewerbung einreichen. Für die Bewerbung sind aber in der Regel noch weitere Zeugnisse (z.B. Sprachnachweise) erforderlich. Eine Übersicht aller einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste, die Sie zusammen mit dem abgeschickten Online-Antrag als pdf erstellt bekommen.
Nein, eine Bewerbung ohne eine abgeschlossene Anerkennung ist leider nicht möglich. Im Bewerbungsportal werden Angaben abgefragt, die erst in der fertig ausgestellten Anerkennungsurkunde stehen. Stellen Sie daher den Antrag auf Anerkennung bitte früh genug vor der Bewerbungsfrist. Nein, die Bewerbungsfristen für die Zulassung sind festgelegt und sind nicht an die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung gebunden.
Ob eine Bewerbung noch möglich ist, können Sie in der Onlinebewerbung überprüfen. Im Studienangebot erscheinen alle Fächer, Fachsemester und Abschlüsse auf die eine Bewerbung zum Zeitpunkt des Einloggens möglich ist. Wenn Sie in diesem Fall zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ihr DSH Zeugnis vorweisen können, bewerben Sie sich bitte mit ihrem ranghöchsten Deutschnachweis.
Wenn Sie eines der akzeptieren Deutschzertifikate einreichen und Ihre Bewerbung erfolgreich ist, werden Sie mit der Zulassung automatisch zu unserer DSH-Prüfung eingeladen. Eine Liste der akzeptierten Deutschzertifikate finden Sie auf unserer Seite zu den deutschen Sprachkenntnissen. Sollten Sie in der Zwischenzeit an anderer Stelle die DSH ablegen, wenden Sie sich bitte an das Internationale Studien- und Sprachenkolleg, um diese DSH anerkennen zu lassen.
Die Bewerbung für den Deutschkurs der JGU ist nur gültig, solange Sie die DSH-Prüfung nicht an anderer Stelle bestanden haben. Wenn Sie die DSH-Prüfung vor Ende der Bewerbungsfrist ablegen, können Sie Ihren Zulassungsantrag zurückziehen und sich neu, ohne vorbereitenden Deutschkurs, bewerben.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf der Internetseite Fristen und Termine, Wenn die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen ist, können Sie sich erst wieder zum nächsten Semester bewerben. Alle Informationen zu den Zertifikaten, die bei der Bewerbung für das Studienkolleg akzeptiert werden, finden Sie unter https://www.issk.uni-mainz.de/studienkolleg/bewerbung/deutschkenntnisse-bei-der-bewerbung/ Vor Beginn des Studiums können Sie die Möglichkeit nutzen, an einer Sprachschule Deutsch zu lernen.
In den Räumen der ESG werden beispielsweise Intensivsprachkurse angeboten. Außerdem können Sie z.B. beim Goethe-Institut in Frankfurt, bei den Volkshochschulen (vhs, z.B. Mainz oder Wiesbaden ) oder bei privaten Sprachschulen Deutschkurse besuchen. Die Feststellungsprüfung ist die Abschlussprüfung eines deutschen Studienkollegs,
- Diese Prüfung müssen Sie immer dann nachweisen, wenn auf Ihrer Anerkennung steht „Hochschulzugang nach zusätzlich bestandener Feststellungsprüfung”.
- Zur Vorbereitung auf diese Prüfung empfehlen wir den Besuch des Studienkollegs,
- Mit der Anerkennungsurkunde erfahren Sie, ob Sie das Studienkolleg besuchen dürfen.
Wenn für den von Ihnen angestrebten Studiengang der Text „Hochschulzugang nach zusätzlich bestandener Feststellungsprüfung” auf der Urkunde steht, kann die Bewerbung zum Studienkolleg unter Angabe des Studiengangs online erfolgen. Wenn Ihre Anerkennungsurkunde den direkten Hochschulzugang für das angestrebte Studium aufweist, dürfen Sie das Studienkolleg nicht besuchen.
Eine Bewerbung für das aktuelle Semester ist nur dann möglich, wenn das Zeugnis der Feststellungsprüfung zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen eingereicht werden kann. Ansonsten können Sie sich erst zum nächsten Semester bewerben. Ja, die Anerkennungsurkunde gehört zu den Bewerbungsunterlagen.
Bitte machen Sie die Anerkennung früh genug VOR Abschluss des letzten Studienkollegsemesters, damit Sie die Bewerbungsfristen einhalten können. Durch den belegten Kurs haben Sie eine Fachbindung. Wenn Sie ein anderes Fach studieren möchten, müssen Sie (falls es die Fachbindung Ihrer Heimatzeugnisse zulässt, siehe Anerkennungsurkunde) eine Ergänzungsprüfung ablegen.
Für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie/Lehramt : Wenden Sie sich bitte an die Prüfungsämter, Für alle anderen Fächer : Wenden Sie sich bitte an das Studienbüro bzw. den Studienfachberater, Dort lassen Sie sich die Fachsemestereinstufung (das Formular gibt es im StudierendenServiceCenter) unterschreiben und erhalten damit die Bestätigung, für welches Semester Sie sich bewerben können. Den Bescheid müssen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland, Die Bewerber erhalten unaufgefordert einen Zulassungs-/Ablehnungsbescheid von der JGU. Für papierlose Bewerbungen werden Ihnen die Bescheide online in Jogustine zur Verfügung gestellt, wenn Sie bereits bei der Bewerbung Unterlagen einreichen mussten, erhalten Sie einen Bescheid per Post.
In der Regel werden die Bewerber bei einer Bewerbung zu einem grundständigen Studium bis MITTE MÄRZ (Sommersemester) bzw. MITTE SEPTEMBER (Wintersemester) benachrichtigt. Die Bescheide für Masterstudiengänge werden ca.4-6 Wochen früher verschickt. Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für Bewerbungen in ein höheres zulassungsbeschränktes Fachsemester können erst kurz vor Beginn des Semesters bzw.
teilweise erst NACH Beginn der Vorlesungszeit verschickt werden. Es können nur Plätze vergeben werden, die durch die Exmatrikulation anderer Studierender freigeworden sind. Nachdem Sie die Onlinebewerbung elektronisch abgeschickt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Diese Bestätigung können Sie zur Beantragung des Visums nutzen.
- Eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie erst, wenn Sie an der JGU eingeschrieben sind.
- Nein, das ist leider nicht möglich.
- Sie müsssen sich für das nächste Semester neu bewerben, auch eine Übertragung Ihrer Bewerbung in ein neues Semester ist nicht möglich.
Sie können uns aber anschreiben, um Ihre Unterlagen zurückzubekommen, die Sie für einen neue Bewerbung brauchen. Für inhaltliche und technische Fragen zur DSH-Prüfung ist das Internationale Studien- und Sprachenkolleg zuständig, das auch die DSH-Prüfung durchführt.
Die Aufnahmeprüfungen finden nur einmal im Semester statt, daher ist eine Terminverlegung nicht möglich. Die DSH-Prüfung findet in der Regel 6 Wochen vor Vorlesungsbeginn statt. Eine Verlegung auf den Notfalltermin unmittelbar vor Vorlesungsbeginn ist nur in begründeten Einzelfällen (z.B. bei später Visaerteilung) möglich.
Wenn es zur Immatrikulation kommt, kann es sein, dass Sie nicht mehr alle gewünschten Lehrveranstaltungen belegen können. Daher sollten Sie den DSH-Termin tatsächlich nur im Notfall verschieben lassen. An einem eventuell durchzuführenden Nachrückverfahren nehmen Sie teil, wenn Sie dies in Jogustine beantragen.
- Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Accountdaten in Jogustine ein und starten unter “Meine Bewerbungen” eine neue Bewerbung, indem Sie “Studienfach” Nachrückverfahren auswählen.
- Geben Sie bitte das Nachrückverfahren entsprechend der Priorität und des Studienfaches Ihres Ablehnungsbescheides an.
- Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Nachrückverfahren finden Sie hier,
Die Fristen für die Teilnahme am Nachrückverfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Ablehnungsbescheid. Achtung: Sie können nur am Nachrückverfahren teilnehmen, wenn Sie im aktuellen Bewerbungssemester für die ausgewählte Priorität und das ausgewählte Studienfach eine Ablehnung aus Kapazitätsgründen erhalten haben.
- Eine Neubewerbung über das Nachrückverfahren ist nicht möglich! Nutzen Sie in diesem Fall bitte das Losverfahren,
- Da wir unsere Ablehnungen immer begründen, müssen Sie prüfen, ob Sie die Gründe nachvollziehen können.
- Wenn Sie der Meinung sind, dass wir einen Fehler gemacht haben, müssen Sie unserem Bescheid schriftlich (nicht per E-Mail) oder zur Niederschrift widersprechen.
Lehnen wir Ihren Widerspruch ab, fallen Kosten für Sie an, die Sie in jedem Fall bezahlen müssen. Haben Sie recht, heben wir den Ablehnungsbescheid auf und übernehmen die Kosten des Widerspruchs. Bitte beachten Sie den Absender des Ablehnungsbescheides, an diesen ist auch der Widerspruch zu richten.
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie eine Ablehnung im nächsten Bewerbungsverfahren vermeiden können, machen Sie bitte einen Beratungstermin aus. Oft reicht es aber, wenn Sie sich unsere Begründung anschauen, um zu erkennen, was Sie beim nächsten Mal ändern müssen, das ist insbesondere bei Ablehnungen aus formalen Gründen (fehlende oder nicht korrekte Beglaubigung, fehlende Unterlagen, Fristüberschreitung usw.) der Fall.
Schreiben Sie uns bitte einen kurzen Brief und bitten um die Rücksendung Ihrer Unterlagen. Vergessen Sie nicht Ihre Postadresse und die Bewerbernummer(n) in Ihrem Schreiben, da wir Ihnen die Unterlagen sonst nicht zurücksenden können. Den Brief schreiben Sie an die Adresse von der die Zulassung kam und bitte vergessen Sie nicht Ihren Brief zu unterschreiben.
Unterlagen, die Sie nicht rechtzeitig zurückfordern (siehe Zulassungsbescheid) werden vernichtet. Wie wir Ihnen auf dem Ablehnungsbescheid mitgeteilt haben, bekommen Sie nur einen Bescheid, wenn das Nachrückverfahren zur Zulassung führt. Sie können auf dem Ablehnungsbescheid erkennen, mit welcher Verfahrensnote Sie am Haupt- und einem etwaigen Nachrückverfahren teilgenommen haben.
Dort ist auch der Link zu den NC-Grenzen angegeben. Sie können also selbst ablesen, ob Ihre Verfahrensnote zur Zulassung gereicht hätte. Ein erneuter Ablehnungsbescheid ergeht nicht. Sie müssen sich daher im nächsten Semester neu bewerben. Flüchtlinge können sich wie alle anderen Personen mit ausländischen Zeugnissen an der JGU bewerben und durchlaufen dasselbe Verfahren, d.h.
Wann bekomme ich Bescheid von der Uni Mainz?
Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) –
Bei erfolgreicher Zulassung wird Ihr Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) in JOGU-StINe hochgeladen, wo Sie ihn unter “Bewerbung”>”Dokumente”>”meine Dokumente” herunterladen und ausdrucken können. Die Bescheide sind verifiziert und so auch für die deutschen Behörden im In- und Ausland gültig. Ihr Zulassungsbescheid ist offizielle Bestätigung, dass Sie an der JGU studieren können. Die Zulassungsbescheide werden Mitte Juli bis Mitte September für das Wintersemester und für das Sommersemester Mitte Januar bis Mitte März hochgeladen.
WICHTIG: Diesen offiziellen Zulassungsbescheid der JGU müssen Sie rechtzeitig herunterladen, speichern, solange Ihr Bewerberaccount noch aktiv ist. Eine Speicherung auf ein externes Medium bietet sich an.