Dem Antrag auf Arbeitslosengeld 1 sind Unterlagen beizulegen – Möchten Sie für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag stellen, müssen Sie einige Formulare bei der Agentur für Arbeit einreichen. Damit Ihr Antrag auf ALG 1 so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, sollten Sie die folgenden Unterlagen bereithalten :
Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Arbeitsbescheinigung und andere Papiere Ihrer früheren ArbeitgeberBeitragsnachweis über Zahlungen für die Arbeitslosenversicherung
Dem Arbeitslosengeld-1-Antrag ist zudem der Grundantrag beizulegen, Die Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Zusätzlich steht Ihnen der Grundantrag als Online-Formular zur Verfügung. Sie müssen sich zunächst anmelden bzw. registrieren, damit Sie auf diesen Service zugreifen können.
Die Angaben aus dem Formular und die Arbeitsbescheinigung werden benötigt, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf ALG 1 haben, Werden ergänzende Informationen benötigt, ist die Arbeitsagentur dazu berechtigt, diese einzuholen. In einem solchen Fall müssen Sie weitere Formulare, die sogenannten Zusatzblätter für den Arbeitslosengeldantrag, ausfüllen.
Einfach und bequem können Sie den Arbeitslosengeld-1-Antrag auch online stellen, Hierzu müssen Sie sich zunächst kostenlos registrieren. Beim Ausfüllen werden Sie durch Hinweise und Erläuterungen unterstützt, Bei Fragen können Sie sich an eine spezielle Service-Hotline wenden. ( 61 votes, average: 4,49 out of 5) Loading.
Welche Daten braucht man für Arbeitslosengeld?
Fristen zur Meldung beachten – Stichwort Fristen: Die Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit legen viel Wert darauf, dass die Meldung zur Arbeitslosigkeit unverzüglich durchgeführt wird. Läuft Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise offiziell am 31. Mai aus, so müssen Sie sich direkt am 1.
- Juni in der Agentur einfinden, sofern es sich dabei um einen regulären Wochenarbeitstag handelt.
- Melden Sie sich zu spät, kann es dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum der Verspätung entfällt.
- Trotzdem wird dieser Zeitraum beim Gesamtanspruch angerechnet.
- Melden Sie sich also einen Monat zu spät und hatten Anspruch auf zwölf Monate Geldbezug, haben Sie dann nur noch Anspruch auf elf Monate Arbeitslosengeld I.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I ist abhängig von der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung, aber auch von Ihrem Alter. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Arbeitslosengeld I. Kurz und knapp: Unterlagen bei der Arbeitslosmeldung Melden Sie sich spätestens am Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag bei der Agentur für Arbeit arbeitslos.
- Wenn Sie sich arbeitslos melden, sind folgende Unterlagen unbedingt mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass mit entsprechenden Bescheinigungen sowie Kündigung, Arbeitspapiere und die Lohnsteuerkarte.
- Notfalls können Sie die meisten Dokumente aber auch nachreichen.
- Sprechen Sie dies mit Ihrem Sachbearbeiter zuvor ab.
Diesen Artikel weiterempfehlen COMCAVE Update – schon abonniert? Mit unserem kostenlosen Newsletter bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Erhalten Sie alle Neuigkeiten sowie Trends rund um das Thema Erwachsenenbildung direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Zurück zur Startseite
Wie hoch ist das maximale Arbeitslosengeld?
Berechnung ALG I: Zwei Drittel vom Nettolohn sind Standard – Die Grundlage zur Berechnung des Arbeitslosengeld I ist das sogenannte pauschalisierte Nettoentgelt. Dieses wiederum errechnet sich aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt, das Sie im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit erzielt haben.
- Von diesem werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen.
- Arbeitslose erhalten 60 Prozent des pauschalisierten Nettoentgelts als Arbeitslosengeld I.
- Wenn Sie Kinder haben, erhöht sich im Sinne des Steuerrechts dieser Betrag auf 67 Prozent des Nettoentgelts.
- Errechnet wird das ALG I dabei nach einem Tagessatz aus 30 Tagen pro Monat, unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Kalendertage.
Schon gewusst? Bei der Berechnung des Arbeitslosengeld I gilt eine Bemessungsgrenze. Maximal 6.700 Euro (West) beziehungsweise 6.150 Euro (Ost) brutto pro Monat werden angerechnet. Daraus ergibt sich ein Anspruch von rund 2.000 bis 2.400 Euro, abhängig von Bundesland, Steuerklasse und Kindern.
Wer schickt die Arbeitsbescheinigung zum Arbeitgeber?
3.(Wann) muss der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung ausstellen? – Der Arbeitgeber hat aus dem Arbeitsvertrag eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Aus dieser ergibt sich, dass er dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses die Arbeitsbescheinigung ausstellen muss.
Notwendig ist allerdings, dass der Arbeitnehmer oder die Bundesagentur die Bescheinigung verlangt. Der Arbeitgeber muss also nicht von sich aus tätig werden (dies ist nicht unumstritten; Arbeitnehmer sollten aber einen formlosen Antrag stellen). Es spielt keine Rolle, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Auch nach einer (fristlosen) des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung ausstellen. Zudem darf der Arbeitgeber die Ausgabe der Bescheinigung auch nicht verweigern, weil er noch Ansprüche gegen den Arbeitnehmer – zum Beispiel auf Rückgabe eines Diensthandys – hat.
Was ist das Merkblatt 1 für Arbeitslose?
Dieses Merkblatt informiert Sie über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten nach dem Dritten Buch Sozial- gesetzbuch (SGB III), wenn Sie Arbeitslosengeld beantragt haben bzw. bereits beziehen.
Wer muss das Formular PD U2 ausfüllen?
Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen (wenn sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument PD U2 aus. Dieses Dokument benötigen Stellensuchende, um ihre Berechtigung zur Leistungsmitnahme gegenüber dem ausländischen Träger der Arbeitslosenversicherung nachzuweisen.