Wenn die Elternzeit zum Beispiel am Tag der Geburt beginnen soll, bedeutet das: –
Für die Mutter: Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist.Für den Vater oder das Elternteil, das das Kind nicht zur Welt bringt: Sie müssen die Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden.
Bitte beachten Sie dabei folgende Fristen: Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015:
Elternzeit vor dem 3. Geburtstag müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit anmelden.
Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015:
Ihre Elternzeit müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen oder danach. Auch für die Elternzeit, die Sie im Zeitraum ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen, beträgt die Frist 7 Wochen.
In dringenden Ausnahmefällen können auch kürzere Fristen gelten. Das ist zum Beispiel möglich bei Frühgeburten oder falls der Beginn einer Adoptionspflege nicht rechtzeitig geplant werden konnte. In solchen Fällen sollten Sie die Elternzeit möglichst früh bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.
Wann muss der Vater die zwei Monate Elternzeit nehmen?
Elternzeit vs. Elterngeld – Zunächst sollten wir Elternzeit und Elterngeld unterscheiden, da diese gerne verwechselt werden. Grundsätzlich kann dein Mann seinen zweiten Monat Elternzeit auch nach 15 Monaten nehmen. Tatsächlich ist das sogar bis zum 8. Geburtstag eures Kindes möglich! Aber Achtung: Mit Blick auf das Elterngeld solltet ihr beachten, dass dein Mann nur bis einschließlich Lebensmonat 14 Basiselterngeld beziehen kann.
Daher lautet die Frage eher: Wann sollte mein Mann seinen 2. Elterngeld-Monat spätestens nehmen? Das Basiselterngeld beträgt maximal 1.800 € im Monat. Danach, ab Lebensmonat 15, kann dein Mann nur noch ElterngeldPlus beantragen; das sind maximal 900 € im Monat. Hinzukommt: Ab Lebensmonat 15 könnt ihr den Elterngeldbezug auch nicht mehr unterbrechen.
Wenn euer Kind also ein Jahr und zwei Monate alt ist und keiner von euch beiden mehr Elterngeld bezieht, verliert ihr alle eure noch vorhandenen Elterngeld-Ansprüche (einschließlich dem Partnerschaftsbonus).
Wie lange darf der Vater nach der Geburt zu Hause bleiben?
Vaterschaftsurlaub: Was ist das eigentlich? – In Deutschland wird der Vaterschaftsurlaub vom Gesetz her über die Elternzeit und das Elterngeld geregelt. Spricht man also beim Mann von Elternzeit, meint man damit gleichzeitig den Vaterschaftsurlaub. Der Vaterschaftsurlaub ist eine vom Staat geförderte Freistellung vom Arbeitsplatz, die man bei seinem/seiner Arbeitgeber:in beantragen kann.
- In dieser Zeit kann man statt eines Gehalts ein Elterngeld beziehen.
- Die Elternzeit ermöglicht es berufstätigen Männern zuhause zu bleiben und nach der Geburt (oder zu einem späteren Zeitpunkt) ihr Kind zu betreuen.
- Ungefähr ein Drittel aller Väter tritt heutzutage den Vaterschaftsurlaub an.
- Die Elternzeit steht beiden Elternteilen gleichermaßen zu.
Sie darf für die Dauer von insgesamt drei Jahren zwischen beiden aufgeteilt oder aber auch gemeinsam genommen werden. Du kannst also drei Jahre Vaterschaftsurlaub vor dem 3. Geburtstag oder in Teilen (max.24 Monate) auch im Zeitraum zwischen dem 3. und 8.
Wann muss der Vater die zwei Monate Elternzeit nehmen?
Elternzeit vs. Elterngeld – Zunächst sollten wir Elternzeit und Elterngeld unterscheiden, da diese gerne verwechselt werden. Grundsätzlich kann dein Mann seinen zweiten Monat Elternzeit auch nach 15 Monaten nehmen. Tatsächlich ist das sogar bis zum 8. Geburtstag eures Kindes möglich! Aber Achtung: Mit Blick auf das Elterngeld solltet ihr beachten, dass dein Mann nur bis einschließlich Lebensmonat 14 Basiselterngeld beziehen kann.
Daher lautet die Frage eher: Wann sollte mein Mann seinen 2. Elterngeld-Monat spätestens nehmen? Das Basiselterngeld beträgt maximal 1.800 € im Monat. Danach, ab Lebensmonat 15, kann dein Mann nur noch ElterngeldPlus beantragen; das sind maximal 900 € im Monat. Hinzukommt: Ab Lebensmonat 15 könnt ihr den Elterngeldbezug auch nicht mehr unterbrechen.
Wenn euer Kind also ein Jahr und zwei Monate alt ist und keiner von euch beiden mehr Elterngeld bezieht, verliert ihr alle eure noch vorhandenen Elterngeld-Ansprüche (einschließlich dem Partnerschaftsbonus).