Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen | Bundesagentur für Arbeit Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Wann darf ich Bürgergeld beantragen?
1. Was ist das Bürgergeld? Das Grundgesetz garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch, während das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern.
Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist somit eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Darüber hinaus werden die erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten von den Jobcentern bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt.
Mit Einführung des Bürgergeldes rücken langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahmen stärker in den Fokus. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeld-Bonus werden neue finanzielle Anreize für Weiterbildung eingeführt.
Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.2.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld.
Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld.3. Wer erbringt die Leistungen des Bürgergelds? Die Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht.
Es ist Ansprechpartner für die Bürgergeld-Berechtigten, zahlt die Leistungen aus und erbringt die notwendigen Hilfen. Im Jobcenter arbeiten in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit und die Kommune zusammen, die beiden Behörden, die für die Leistungen letztlich verantwortlich sind.
- Die Arbeitsagenturen verantworten die Zahlungen der Regelbedarfe sowie eventuell erforderliche Mehrbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederungsleistungen.
- Den Kommunen obliegt die Verantwortung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie besondere einmalige Leistungen wie die Erstausstattung einer Unterkunft.
Daneben sind sie verantwortlich für die Erbringung der zusätzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket) für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den flankierenden Eingliederungsleistungen. Das Jobcenter zahlt die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf sowie evtl.
erforderliche Mehrbedarfe einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) grundsätzlich in einem monatlichen Gesamtbetrag aus. Als Ausnahme zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nimmt rund ein Viertel der Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben in alleiniger kommunaler Verantwortung wahr (zugelassene kommunale Träger).4.
Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld? Der Antrag auf Bürgergeld kann einfach und bequem online gestellt werden. Nachweise und Unterlagen können digital eingereicht werden. Hierfür können Sie das Portal Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld oder Sozialplattform nutzen.
- Bei Bedarf können Antragsformulare in Papierform (verfügbar im Internet oder im Jobcenter) verwendet werden.
- Auch eine formlose Antragstellung ist möglich.5.
- Welche Unterlagen benötige ich dafür? Wenn Sie Bürgergeld beantragen wollen, benötigt das Jobcenter Informationen zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit.
Leben Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Welche Anlagen Sie ausfüllen und übermitteln müssen, steht im Antrag oder erfahren Sie von Ihrem Jobcenter.
Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)Anlage zum Vermögen (VM)
Wichtige Nachweise sind zum Beispiel:
Gültiges Ausweisdokument, wie z.B. Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder AufenthaltstitelNachweis über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen oder Versicherungsbeiträge)Mietvertrag, Heiz- und NebenkostennachweisNachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen, die Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) oder die Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)
Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln. Reichen Sie sie aber bitte so schnell wie möglich nach. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nachfolgende Kommunen zur alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgergeldes zugelassen.
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6. Wer unterstützt mich bei der Suche nach einer Arbeit? Im Jobcenter werden Sie von der für Sie zuständigen Ansprechperson bei der Arbeitssuche begleitet. In Beratungsgesprächen erarbeiten Sie gemeinsam eine Strategie zu Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und besprechen, welche weitere Unterstützung Sie hierbei vom Jobcenter oder ggf.
- Auch von anderer Stellen erhalten können.
- Auch für junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig.
- Vielerorts sind jedoch die örtlichen Arbeitsagenturen mit der Ausbildungsstellenvermittlung beauftragt.
- Auskunft hierzu gibt Ihnen das zuständige Jobcenter.7.
Bekomme ich Bürgergeld, wenn mein Arbeitslosengeld nicht zum Lebensunterhalt reicht? Ja. Wenn Sie trotz Anspruches auf das Arbeitslosengeld noch hilfebedürftig und erwerbsfähig sind, können Sie ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als aufstockendes Bürgergeld beantragen.8.
Was passiert, wenn das Arbeitslosengeld endet? Wenn Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausläuft, ohne dass Sie eine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind und einen Antrag gestellt haben, das Bürgergeld.9. Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen? Mit Ablauf eines jeden Bewilligungszeitraumes müssen Sie die Leistungen erneut beantragen.
Das Bürgergeld wird regelmäßig für zwölf Monate bewilligt. Ausnahmsweise können die Leistungen auch für kürzere Zeiträume, in der Regel für sechs Monate, bewilligt werden. Das ist der Fall bei vorläufigen Leistungsbewilligungen ( z.B. bei schwankendem Arbeitslohn).10.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Kann ich Widerspruch einlegen? Ja. Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich. Wo und innerhalb welcher Frist steht auf Ihrem Bescheid. Im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs können Sie vor dem Sozialgericht klagen.11. Habe ich Anspruch darauf, dass mein minderjähriges Kind betreut wird? Ja.
In Deutschland ist bundesgesetzlich geregelt, dass jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung (und Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege) hat.
- Der konkrete Betreuungsumfang hängt vom Einzelfall ab und richtet sich unter anderem danach, in welchem Umfang die Betreuung erforderlich ist, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
- Die Kommunen helfen Ihnen bei der Suche nach einer Betreuung für Ihr Kind.12.
- Ich beziehe Bürgergeld.
- Ann ich in den Urlaub fahren? Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Ortsabwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die Jobcenter prüfen, ob die Abwesenheit eine berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt. Zusätzlich zu den drei Wochen kann das Jobcenter in Einzelfällen einer Ortsabwesenheit für drei weitere Wochen zustimmen.
In diesen Fällen wird Bürgergeld aber nur in den ersten drei Wochen der Abwesenheit gezahlt. Eine Zustimmung zu einer länger als sechs Wochen dauernden Abwesenheit aus dem näheren Bereich ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte beachten Sie: Der Wegfall des Bürgergeldes beinhaltet nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Kosten der Unterkunft und kann sich unter bestimmten Umständen auch auf Ihren Krankenversicherungsstatus auswirken.
Siehe Frage 9 “Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen?” Wer wegen eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins zur Arbeitsuche verreisen muss und hierzu eine Zustimmung des Jobcenters erhalten hat, bekommt das Bürgergeld natürlich weitergezahlt.13.
- Ann ich während meiner Ausbildung Bürgergeld bekommen? Grundsätzlich sind Sie als Auszubildende oder Auszubildender leistungsberechtigt, wenn Sie eine Ausbildungsvergütung oder BAföG erhalten oder die BAföG-Stelle noch nicht über Ihren BAföG-Antrag entschieden hat.
- Allerdings haben Studierende außerhalb des Elternhaushalts und internatsmäßig untergebrachte Personen in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keinen Anspruch auf Bürgergeld.
In bestimmten Lebenssituationen können aber dennoch ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für ansonsten von Leistungen ausgeschlossene Personen ( z.B. Studierende außerhalb des Elternhaushalts) erbracht werden, wenn die Auszubildenden oder Studierenden die Bedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen decken können.
In diesen Fällen sind z.B. ergänzende Leistungen bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, bei aus gesundheitlichen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung sowie für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe möglich. Zudem können einmalige Leistungen zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen.
Diese Leistungen sind beim Jobcenter zu beantragen. In besonderen Härtefällen können Auszubildenden, die ansonsten keinen Leistungsanspruch haben, Leistungen als Darlehen gewährt werden.14. Haben Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, Anspruch auf Bürgergeld? Nein.
Wer in stationären Einrichtungen untergebracht ist, ist vom Bürgergeld nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nach § 42a SGB XII, Ausnahmen gelten aber für Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation untergebracht sind sowie für Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind.15.
Wer ist für Obdachlose zuständig? Auch für obdachlose Menschen sind die Jobcenter zuständig, denn auch diese sollen die Möglichkeit haben, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern, ihre persönliche Situation zu stabilisieren und letztlich auch wieder sesshaft zu werden.
- Es soll vermieden werden, dass Menschen allein aufgrund ihrer atypischen Lebensgewohnheiten von einer Förderung ausgeschlossen werden.
- Ist bei einer oder einem Obdachlosen kein gewöhnlicher Aufenthaltsort vorhanden, wird die Zuständigkeit im Zweifel am tatsächlichen Aufenthaltsort bestimmt.16.
- Wie können die Jobcenter meine Angaben überprüfen? Im Wege eines automatisierten Datenabgleichs werden die Daten aller Bürgergeld-Berechtigten quartalsweise daraufhin abgeglichen, ob parallel zum Bürgergeld-Bezug andere Einkünfte, z.B.
Zinseinkünfte, Renten und Arbeitslosengeld bezogen werden. Außerdem werden im Monatsrhythmus Datenabgleiche im Hinblick auf Einkünfte aus sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen durchgeführt. Die Jobcenter können anlassbezogen unter anderem Ihre Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln, um den Kfz -Halter zu ermitteln.
- So kann z.B.
- Die Angemessenheit des genutzten Kraftfahrzeuges beurteilt werden.
- Weiter werden Überprüfungen von Meldedaten ermöglicht.
- Dies kann u.a.
- Wichtig sein zur Beurteilung der Frage des ständigen Wohnsitzes des Bürgergeld-Beziehenden und ihrer oder seiner Bedarfsgemeinschaft.
- Auch können im Einzelfall Anfragen nach weiteren als den angegebenen Konten an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet werden.
Das ist für eine korrekte Vermögensermittlung von Bedeutung. Dritte ( z.B. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber) sind gegenüber dem Jobcenter zur Auskunft verpflichtet. Alle Jobcenter haben außerdem einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.
- Dieser kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskünfte jeder Art einholen, sich vor Ort einen Eindruck von der Situation verschaffen, Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen.17.
- Ich habe Bürgergeld beantragt, meine Ehepartnerin oder mein Ehepartner ist nicht berufstätig.
- Muss sie oder er sich auch um Arbeit kümmern, wenn ich Bürgergeld bekomme? Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist also verpflichtet, sich ebenfalls um Arbeit zu bemühen, wenn Sie – und damit auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner – Bürgergeld bekommen. Sie oder er muss jedes zumutbare Job-Angebot annehmen.
Wann wird Bürgergeld nachgezahlt?
Leistungen rückwirkend ab Antragstellung für den ganzen Monat – Die Leistungen des Bürgergeldes (ehemals Arbeitslosengeld 2) werden immer rückwirkend für den ganzen Monat erbracht, sofern die Hilfsbedürftigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits bestand. Daher haben Sie auch dann vollen Anspruch ab dem 1.
- Des Monats, wenn Sie den Antrag am 31. abgeben.
- Allerdings hat diese Vorgehensweise nicht nur Vorteile.
- Denn auf die Bedarfsermittlung wirkt sich jede Form von Einkommen aus.
- Besonders wichtig ist in diesem Fall die Unterscheidung zwischen bisher regelmäßigen Einkommen und Einmalzahlungen wie die Steuerrückerstattung.
Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis, welche die Einkommensfreibeträge übersteigen, wirken sich ausschließlich auf den Monat der Antragstellung aus, sofern es sich um kein laufendes Einkommen handelt. Einmalzahlungen reduzieren die Bürgergeld-Leistung über einen Zeitraum von sechs Monaten, wenn das einmalige Einkommen so hoch ist, dass die Leistung in einem Monat komplett entfallen würde.
- Erhalten Sie im Monat der Antragstellung eine Rückerstattung des Finanzamts, reduziert sich der Leistungsbezug monatlich um ein Sechstel des rückerstatten Betrags.
- Der rückwirkende Leistungsbezug gilt nur für vollständig eingereichte Anträge.
- Ein Antrag gilt erst dann als vollständig eingereicht, wenn alle angeforderten Unterlagen vorliegen.
Reichen Sie die fehlenden Unterlagen trotz zweimaliger Aufforderung durch das Jobcenter verspätet ein, handelt es sich um einen verspätet eingereichten Antrag. Damit erlischt die rückwirkend geltende Leistungspflicht. Unser Service für Sie Bescheid vom Jobcenter durch unsere Partneranwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten! Bescheid kostenlos prüfen
Wie komme ich ans Bürgergeld?
Wie kann man das Bürgergeld beantragen – Hilfe zum Antrag – Das Bürgergeld soll unkompliziert und digital zugänglich sein. Ausgezahlt wird es Berechtigten nur auf Antrag, den sie bei der zuständigen Behörde stellen können, also bei Kommune, Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie der Bundesagentur für Arbeit.
Der Antrag soll formlos möglich sein, zum Beispiel über eine E-Mail an die entsprechende Behörde, per Online-Formular oder mündlich im Amt. Da der Antrag allerdings nur recht eingeschränkt rückwirkend möglich ist, sollte er möglichst rechtzeitig erfolgen. Der Bescheid über das Bürgergeld wird per Post zugestellt.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Falls der Antrag bewilligt wird, wird das Bürgergeld auf das vom dem oder der Antragsstellenden angegebene Konto ausgezahlt. Auch eine Auszahlung per Scheck ist möglich, führt aber möglicherweise zu Zusatzkosten, die verrechnet werden.
Was brauch ich um Bürgergeld zu beantragen?
Fragen & Antworten – Kann man Bürgergeld auch online beantragen? Ja, Sie können dafür beispielsweise unser online Antragsformular nutzen. Einige Dokumente müssen Sie aber in Papierform einreichen. Welche Papiere brauche ich für Bürgergeld? Welche Papiere Sie brauchen, unterscheidet sich im Einzelfall.
Wer bekommt Bürgergeld für einen Monat?
Seit 1. Juli 2023 sind weitere Regelungen beim Bürgergeld in Kraft: Wer etwa eine Weiterbildung macht, bekommt eine monatliche Unterstützung von 150 Euro. Außerdem werden bei Hinzuverdienst die Freibeträge erhöht: Von einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent behalten werden.
Wie viel Ersparnisse darf man beim Bürgergeld haben?
Welche zentralen Neuerungen bringt das Bürgergeld? –
Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, gilt im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs nun eine sogenannte Karenzzeit : Die Kosten für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen. Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der Karenzzeit das Ersparte behalten. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Zudem erhöhen sich die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden auf 520 Euro. Auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung.Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst. Dieser wird von den Leistungsberechtigen und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeitet. Der sogenannte Vermittlungsvorrang in Arbeit wird abgeschafft. Stattdessen werden Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer beruflichen Weiterbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung (Coaching) hilft Leistungsberechtigten, die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. Sanktionen erfolgen jetzt nach einem dreistufigen System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.
Das Bundesarbeitsministerium beantwortet häufige Fragen zum Bürgergeld.
Wie hoch ist das Bürgergeld 2023 für eine Person?
Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023 – Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch | Bundesagentur für Arbeit Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.
Was brauch ich um Bürgergeld zu beantragen?
Fragen & Antworten – Kann man Bürgergeld auch online beantragen? Ja, Sie können dafür beispielsweise unser online Antragsformular nutzen. Einige Dokumente müssen Sie aber in Papierform einreichen. Welche Papiere brauche ich für Bürgergeld? Welche Papiere Sie brauchen, unterscheidet sich im Einzelfall.
Habe ich Anspruch auf Bürgergeld wenn ich kündige?
Bei Eigenkündigung drohen Bürgergeld Sanktionen – Kündigt ein Arbeitnehmer, der zusätzlich zum Gehalt Bürgergeld bezieht oder wird er aufgrund der Kündigung hilfebedürftig i.S.d. Bürgergeldes, so drohen ihm Leistungsminderungen im Rahmen des Bürgergeldes.
- Das jedoch nur dann, wenn kein rechtfertigender Grund für die Kündigung vorliegt.
- Wer Bürgergeld nach dem SGB II oder dem Arbeitslosengeld nach SGB III bezieht, muss sich gegenüber dem Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit rechtfertigen, wenn die Arbeitsstelle selbst gekündigt wurde.
- Grund: Durch den Wegfall des Jobs und des daraus resultierenden Einkommens wird die Hilfebedürftigkeit erhöht bzw.
geschaffen.